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Holger Münch, der Präsident des Bundeskriminalamts, hat sich mit Nachdruck für eine erweiterte Datenspeicherung im Kampf gegen die Kriminalität ausgesprochen. In einem Gespräch mit den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland unterstrich Münch die Bedeutung einer umfassenderen Datenspeicherung als unerlässliches Werkzeug zur effektiven Verbrechensbekämpfung.

Er kritisierte das jüngst beschlossene Quick-Freeze-Verfahren, das lediglich das kurzzeitige Einfrieren von Verbindungsdaten bei Verdachtsfällen schwerer Straftaten ermöglicht, als unzureichend. Münch argumentierte, dass für eine wirksamere Bekämpfung von Kriminalität, insbesondere in der digitalen Welt, eine Speicherfrist von zwei bis drei Wochen für IP-Adressen bei den Telekommunikationsanbietern notwendig sei. Diese Maßnahme würde den Ermittlungsbehörden die nötigen Mittel an die Hand geben, um komplexe Delikte schneller und effizienter aufklären zu können.

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