BKA

Published On: Samstag, 27.04.2024By Tags:

Am 23. April Morgens haben über 300 Einsatzkräfte aus dem Bundeskriminalamt (BKA), dem Zollkriminalamt (ZKA), dem Zollfahndungsamt München sowie den Polizeidirektionen Westhessen und Nordrhein-Westfalen zwei Haftbefehle vollstreckt und insgesamt 21 Wohngebäude in Wiesbaden, St. Augustin und München durchsucht.

Die Aktion erfolgte im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wiesbaden und wurde durch Spezialeinheiten des BKA und der Bundespolizei unterstützt. Parallel dazu fanden in Marbella und Umgebung, durchgeführt von über 200 spanischen Strafverfolgungsbeamten, Durchsuchungen von 13 Wohnungen statt, bei denen drei Personen festgenommen wurden.

Die umfassenden Maßnahmen sind Teil der Ermittlungen der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe BKA/ZKA (GFG), die seit Mai 2023 gegen eine vorwiegend in Wiesbaden und Marbella ansässige kriminelle Organisation ermittelt. Der Verdacht: Geldwäsche, Bildung einer kriminellen Vereinigung und bandenmäßiger Handel mit Cannabis. Der Auslöser für die Ermittlungen war die Sicherstellung von über 380.000 Euro in einem professionell versteckten Fahrzeugversteck bei einer Zollkontrolle in Frankreich nahe der spanischen Grenze.

Die international operierende Gruppierung stand bereits länger unter Beobachtung, da gegen einzelne Mitglieder bereits Ermittlungsverfahren liefen und erhebliche Mengen an Cannabis beschlagnahmt wurden. Diese Ermittlungen wurden unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Wiesbaden und in Zusammenarbeit mit dem Zollfahndungsamt Frankfurt am Main sowie dem Hessischen Landeskriminalamt durchgeführt.

Die koordinierte Aktion der deutschen, spanischen und französischen Behörden hat zur Identifizierung von 21 Tatverdächtigen im Alter von 22 bis 45 Jahren geführt. Diese Gruppe soll regelmäßig Cannabis in dreistelligen Kilogramm-Mengen von Spanien nach Deutschland geschmuggelt und dadurch Millionengewinne erzielt haben. Unter den Festgenommenen in Spanien befinden sich die mutmaßlichen Köpfe der Organisation.

Die Tathandlungen der Gruppe zeigten ein hohes Maß an Gewaltbereitschaft, was sich in Auseinandersetzungen mit konkurrierenden Straftätern, Brandanschlägen, versuchten Tötungsdelikten und weiteren schweren Straftaten manifestierte. Die strikte Durchsetzung „szenetypischer Regeln“ führte zu Gewaltandrohungen und Repressalien gegenüber jenen, die diese Regeln brachen.

Die Ermittlungen und die Auswertung der gesammelten Beweismittel sind weiterhin im Gange.

Zusatzinformation zu Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppen (GFG): Diese spezialisierten Einheiten, bestehend aus Mitarbeitern des Bundeskriminalamtes und des Zollkriminalamtes, sowie ähnlichen Landeseinheiten, widmen sich der Bekämpfung von Geldwäsche und dem Verschleiern der Herkunft illegal erworbener Vermögenswerte. Ihre Gründung basiert auf der Prämisse, dass sich Verbrechen nicht lohnen darf. Sie sind seit 1993 institutionalisiert und arbeiten auf Bundes- wie auf Länderebene zusammen.

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