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Black Manta Capital Partners: Identitätsmissbrauch

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kpuljek (CC0), Pixabay
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Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Black Manta Capital Partners, angeblicher Sitz Berlin, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Verbraucher haben die BaFin davon unterrichtet, dass ihnen von Unbekannten, die unter der Firma „Black Manta Capital Partners“, Berlin, auftreten, Aktien angeboten worden sind. Die BaFin weist darauf hin, dass diese Angebote nicht dem von der BaFin beaufsichtigten Finanzdienstleistungsinstitut BMCP GmbH, München, zuzurechnen sind. Es handelt sich hierbei um einen Identitätsmissbrauch durch unbekannte Täter.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen dazu veranlasst werden, Geldbeträge zur Durchführung angeblicher Wertpapierkäufe auf deren Konten zu überweisen.

Vor einer Betrugsmasche, bei der zwar der Kaufpreis für die am Telefon angebotenen Aktien entgegengenommen, die Wertpapiere aber nie geliefert werden, wird schon seit mehreren Jahren gewarnt.

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