Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass Unbekannte, die unter „Black Manta Capital Partners“, angeblicher Sitz in Berlin, auftreten, und Verbrauchern Aktien anbieten, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzen.
Die BaFin weist darauf hin, dass diese Angebote nicht dem von der BaFin beaufsichtigten Finanzdienstleistungsinstitut BMCP GmbH, München, dem rechtmäßigen Inhaber der Marke „Black Manta Capital Partners“, zuzurechnen sind.
Verbraucherinnen und Verbraucher haben die BaFin davon unterrichtet, dass ihnen von Unbekannten, die unter der Firma „Black Manta Capital Partners“ auftreten, Aktien angeboten worden sind. Es handelt sich hierbei um einen Identitätsmissbrauch durch unbekannte Täter.
Die Täter versuchen Verbraucher dazu zu veranlassen, Geldbeträge zur Durchführung angeblicher Wertpapierkäufe zu überweisen.
Vor einer Betrugsmasche, bei der zwar der Kaufpreis für die am Telefon angebotenen Aktien entgegengenommen, die Wertpapiere aber nie geliefert werden, wird schon seit mehreren Jahren gewarnt.
Diese Meldung ersetzt die Meldung vom 30. November 2021
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