Startseite Allgemeines Black One Entertainment Group UG: Verstoß gegen Auskunfts- und Vorlagepflichten
Allgemeines

Black One Entertainment Group UG: Verstoß gegen Auskunfts- und Vorlagepflichten

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay
Teilen

Black One Entertainment Group UG: Verstoß gegen Auskunfts- und Vorlagepflichten

Zur Überprüfung des von dem Unternehmen so bezeichneten „Private Pre-Sale“ von „Equity Token“ der Black One Entertainment Group UG im Hinblick auf ein öffentliches Angebot von Wertpapieren an Anleger in Deutschland ohne einen gebilligten Prospekt hat die BaFin gegenüber der Black One Entertainment Group UG mit Schreiben vom 10. Januar 2020, zugestellt am 14.01.2020, ein Auskunfts- und Vorlageersuchen erlassen und für den Fall der Nichterfüllung Zwangsgelder angedroht.

Die Black One Entertainment Group UG hat der BaFin das Auskunfts- und Vorlageersuchen nur unvollständig beantwortet. Damit ist sie einer ihr obliegenden gesetzlichen Pflicht nach § 18 Absatz 2 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) nicht vollständig nachgekommen.

Die Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig.

In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr:
Neueintragungen
07.11.2018
HRB 201116 B: BLACK ONE ENTERTAINMENT GROUP UG (haftungsbeschränkt), Berlin, Nalepastraße 18, Funkhaus Berlin, Block A, Etage 4, R. 421, 12459 Berlin. Firma: BLACK ONE ENTERTAINMENT GROUP UG (haftungsbeschränkt); Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Nalepastraße 18, Funkhaus Berlin, Block A, Etage 4, R. 421, 12459 Berlin; Gegenstand: Die allgemeine Förderung und Entwicklung von Unterhaltungskünstlern, der Betrieb einer Akademie zur Ausbildung und Weiterbildung von Künstlern im Musik- und Medienbereich, die Produktion von Musik- und Videoinhalten, die Vermarktung von Rechten, der Betrieb eines Musik-Labels und einer Agentur für Marketing. Stamm- bzw. Grundkapital: 1.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Boelter, Maxim A., *10.01.1997, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Wilch, Klaus H., *25.01.1988, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 20.08.2018

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Was ist eine Patronatserklärung?

Eine Patronatserklärung (auch „Comfort Letter“ genannt) ist eine schriftliche Erklärung, mit der...

Allgemeines

Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: Fragen an die Polizei und das Sicherheitskonzept

Der jüngste Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg wirft nicht nur Fragen...

Allgemeines

Trump benennt Botschafter für Panama – und will gleich den Kanal zurückhaben

Donald Trump hat sich mal wieder in die Geschichtsbücher der bizarren Diplomatie...

Allgemeines

Moin

Die Bedrohung durch Anschläge auf Weihnachtsmärkte bleibt ein besorgniserregendes Thema, doch der...