Startseite Allgemeines Blaufalk AG-Insolvenzeröffnung
Allgemeines

Blaufalk AG-Insolvenzeröffnung

Teilen

59 IN 289/16 : Über das Vermögen der Blaufalk AG, Westringstraße 15, 04435 Schkeuditz (AG Stendal, HRB 22009), ist am 10.01.2017 um 14:22 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Ulrich Luppe, Hansering 9/10, 06108 Halle, Tel.: 0345/614070, Fax: 0345/6140710, E-Mail: kanzlei@luppe-rothe.de.

 

Die Gläubiger werden aufgefordert:

 

  1. a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 02.2017 anzumelden;

 

  1. b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

 

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

 

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 08.03.2017, 10:30 Uhr, Saal 1.044, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

 

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

 

  • die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
  • die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

 

sowie gegebenenfalls über:

 

  • die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
    Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
  • Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
    (§ 66 Abs. 3 InsO),
  • eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
  • den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
  • die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
  • besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
  • eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
  • eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
  • Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
  • eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

 

Das Verzeichnis der Massegegenstände, das Gläubigerverzeichnis und die Vermögensübersicht sind spätestens eine Woche vor dem Berichtstermin in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt (§ 154 InsO).

 

Die Insolvenztabelle und die Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (08.02.2017) und dem vorstehend genannten Prüfungstermin ( 08.03.2017), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt (§ 175 InsO).

 

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 12.01.2017

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Versicherungsaufsicht 2025: Fokus auf Stabilität, Kundennutzen und Bürokratieabbau

Die BaFin hat ihre Prioritäten für das Jahr 2025 in der Versicherungsaufsicht...

Allgemeines

Analyse der Bilanz der Deutsche Finance Individualstruktur Nr. 1 GmbH & Co. KG i.L. aus Anlegersicht

Überblick über die aktuelle Situation Die Gesellschaft befindet sich seit dem 6....

Allgemeines

USA planen Minenlieferungen an die Ukraine: Eine nachdenkliche Wende

Laut einem Bericht der Washington Post hat US-Präsident Joe Biden die Lieferung...

Allgemeines

Comcast plant Abspaltung seiner Kabelkanäle, darunter MSNBC und CNBC

Comcast, eines der größten Medienunternehmen der Welt, steht vor einer bedeutenden Umstrukturierung:...