Wir auch nicht, müssen wir zugeben. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens blitz-Kredit heisst es: §3 Vergütung
blitz-kredit.co arbeitet erfolgsabhängig.
Das heißt, die Vergütung in Höhe von 3% des Nettokreditbetrages für die erfolgreiche Vermittlung, wird erst nach der Kreditauszahlung fällig. Der Online–Kreditantrag ist kostenlos bzw. es entstehen keine Vorkosten. Erst wenn ein Kredit- oder Vermittlungsauftrag (mit Unterschrift) zustande kommt, entstehen Aufwandskosten welche dort zu entnehmen sind. Der Anbieter erklärt, daß er bei erfolgreicher Vermittlung auch eine Vergütung über seine Partner erhält.
Zita Ende
Nun kann man sich trefflich darüber streiten, dass es zwar keine Vorkosten zu geben scheint, aber ein Vermittlungsauftrag muss ich doch, so unser User sein Verständnis, doch unterschreiben, sonst bearbeiten die doch meine Kreditanfrage gar nicht. Das wiederum würde ja dann nach den AGB’s die Kostenpauschale von 3% auslösen. Die Lösung ist doch ganz einfach, lassen Sie sich von blitz-Kredit.co doch bestätigen, dass nur dann eine Rechnung an Sie gestellt wird, wenn der angeforderte Kredit nachweislich wirklich genehmigt wird.
Wenn ich es richtig verstanden habe, bekommt die Firma also 3% des Nettokredites vom Kunden, darüber hinaus noch eine Provision von der Bank, beides (hoffentlich) nach erfolgreichem Abschluss.
Nirgendwo steht, ob die Partnerbank auch tatsächlich die für den Kunden besten Konditionen hat oder die für die Firma besten Provisionen bezahlt, die ja über die Kreditzinsen auch noch vom Kunden zu bezahlen sind. Das Ganze riecht nach Abzocke für die Menschen, die dringend etwas Geld brauchen (wenige 1000€), jedoch kaum oder nur zu sehr schlechten Bedingungen kreditwürdig sind, und in der Verwandschaft niemanden haben, der das Geld zinsfrei vorstrecken kann.