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Blocknox: BaFin ermittelt gegen die unbekannten Betreiber der Website blocknox.net

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Blocknox: BaFin ermittelt gegen die unbekannten Betreiber der Website blocknox.net

Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt gegen die bislang unbekannten Betreiber der Website blocknox.net. Über die Website bieten die Betreiber eine Handelsplattform und die Verwahrung von Kryptowährungen an. Sie behaupten, eine Erlaubnis der BaFin zu haben. Das ist nicht der Fall.

Es liegt ein Identitätsmissbrauch zu Lasten der blocknox GmbH vor, die eine Erlaubnis der BaFin für das Kryptoverwahrgeschäft hat und für die Handelsplattformen BISON und BSDEX Kryptowerte verwahrt. Die blocknox GmbH, die Handelsplattformen BISON und BSDEX stehen in keiner Verbindung mit der Website blocknox.net.

Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

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