Das gilt grundsätzlich natürlich immer für jedes Investment, was man tätigt. Besondere Vorsicht sollte man dann allerdings bei Unternehmen walten lassen, die bis zum heutigen Tage nicht nachgewiesen haben, dass sie wirtschaftlich auch erfolgreich sind auf ihrem Gebiet. Natürlich sollten auch junge Unternehmen eine Chance haben, aber man sollte hier als Anleger genauer hinschauen, bevor man irgendeine Summe seines Vermögens investiert.
Das gilt auch für das genannte Unternehmen, denn dieses gibt es mit dem Namen noch nicht allzu lange, wie man dem Unternehmensregister entnehmen kann. Wir reden hierbei nicht einmal über ein halbes Jahr. Schaut man sich dann die Webseite des Unternehmens an, dann hat man jedoch den Eindruck, dass es ja ein Riesenunternehmen sein muss, was lange am Markt ist. Allein die Hinweise auf der linken Seite der Webseite, was man alle so übernommen hat, erweckt diesen Eindruck. Ob das Unternehmen als kapital- und ertragsstark anzusehen ist, können wir derzeit nicht beurteilen.
Amtsgericht Ulm Aktenzeichen: HRB 734011 | Bekannt gemacht am: 06.09.2017 09:31 Uhr |
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr: | |
Veränderungen | |
06.09.2017 | |
HRB 734011: BE Energiezentrum GmbH, Ulm, Lise-Meitner-Straße 9, 89081 Ulm. Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und § 2 (Gegenstand) beschlossen. Firma geändert; nun: Blue Energy Europe GmbH. Gegenstand geändert; nun: Der Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie Verwaltung des eigenen Vermögens. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.08.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung „Blue Energy Group GmbH“, Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 733995) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. |
Nun gut, auch hier gehört Klappern natürlich zum Geschäft, wie man so schön sagt. Was uns aber nachdenklich macht, ist die Zusammenarbeit des Unternehmens mit einem, na sagen wir einmal sehr umstrittenen Unternehmen: der GVA KG mit Volkmar Heinz an der Unternehmensspitze. Die GVA KG ist uns in den letzten Jahren mehrfach „unangenehm“ im Vertriebsbereich aufgefallen. Nun, die Geschäftspolitik eines Unternehmens und wie man arbeitet, kann sich natürlich verändern. Hoffen wir einmal, dass dies hier auch so ist. Wir zumindest können ein Investment hier nicht empfehlen.
Das vor allem auch, weil wir die Person Jochen Sautter durchaus kritisch sehen.
http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=2247&meldung=Sinnvestments-Betrugsprozess-gegen-Jochen-Sautter-Kai-Udo-Wiedenmann-Frank-Hofmann-Ove-Burmeister
FireShot Capture 014 – Blue Energy Europe – Entwicklung & Opti_ – http___www.blue-energy-europe.com_
FireShot Capture 012 – Unternehmensregister_ – https___www.unternehmensregister.d
FireShot Capture 013 – Investmentkoordinierung für die Blue _ – http___www.gva-vermoegen.de_invest
FireShot Capture 015 – Blue Energy Europe GmbH, Ulm_ – https___www.northdata.de_Blue+Ener
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