Mal ehrlich, ob sich institutionelle Anleger dann wirklich in der Größenordnung von 20 Millionen Euro interessieren, kann man sich kaum vorstellen, denn schaut man sich die letzte im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz des Unternehmens an, dann fragt man sich schon, „können die das überhaupt?“.
Die letzte im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz weist ein Eigenkapital von gerade einmal etwas über 63 TDE aus. Da ist dann doch sicherlich „leichter Zweifel“ am Interesse institutioneller Anleger erlaubt.
blueplanet Investments AGbilanz2018
In den Medien heißt es dazu:
Im bundesweiten Verzeichnis der Rechtsanwälte findet man keinen A. Lattmann (Rechtsanwalt) aus Hamburg.
Gegründet wurde die Gesellschaft am 13.03.2015 als Aktiengesellschaft. Der Ersteintrag erfolgte im Handelsregister am 10.04.2015, am AG Frankfurt am Main, HRB 101916. Die letzte veröffentlichte Eintragung datiert vom 25.07.2021 wegen einer Kapitalerhöhung.
Tatsächlich gehört die Gesellschaft mit einem Stammkapital von € 7.331.800 dem Hamburger Rechtsanwalt A.Lattmann zu 79,8%, dem Kölner Steuerberater D. Herkenrath zu 9,78% und dem Frankfurter Herrn T. Körfgen zu 5,47% , der Lübeckerin Fr. I. Lehmann zu 1,37 % und dem Düsseldorfer P.Altehofen zu 0,58%. Der Rest von 3,17% gehört dem Streubesitz.
Zu den Aufsichtsräten gehören Körfgen, Herkenrath sowie der Kölner Jurist Dr. A.Juschus sowie der Aichacher Physiker Dr. J. Feldhaus.
Bekanntgeworden ist Lattmann durch seine Santeri Beratungs- und Treuhand AG (unternehmerisches Insolvenzverfahren, AG Frankfurt am Main, Aktenzeichen 810 IN 1011/20 seit 14.01.2021)
sowie Santeri Consultancy & Services GmbH. (unternehmerisches Insolvenzverfahren , AG Frankfurt am Main , Aktenzeichen 810 IN 1011/20 S seit 14.01.2021)
Zum eingetragenen Geschäftsgegenstand gehört die
Erbringung von Dienst- oder Beratungsleistungen insbesondere, aber nicht ausschließlich, aus dem Bereich oder im Zusammenhang mit IT-Systemen und der Trinkwasserhygiene bzw. Trinkwasseraufbereitung, die Transaktionsberatung, die Finanzierungs- und Restrukturierungsberatung als auch die allgemeine Unternehmensberatung, die Beteiligung an und das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Erbringung von Dienstleistungen für Beteiligungsunternehmen. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die nach dem Kredit-wesengesetz, dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften oder dem Versicherungsaufsichts-gesetz genehmigungspflichtig sind und keine genehmigungspflichtigen rechts- oder steuerberatenden Tätigkeiten.