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bluewhaleinvestment.net: BaFin ermittelt gegen die Gesellschaft Blue Whale Investment

kpuljek (CC0), Pixabay
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Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Gesellschaft Blue Whale Investment keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt und ist nicht mit dem in Großbritannien beaufsichtigten Unternehmen Blue Whale Capital LLP verbunden. Die Inhalte auf der Website bluewhaleinvestment.net rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft Blue Whale Investment unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in Deutschland betreibt.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Die Warnung der britischen Behörden finden Sie auf der Website der Financial Conduct Authority (FCA).

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