Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat gegen eine Schweizer Goldraffinerie ein Verfahren wegen Verdachts auf Geldwäscherei und Beihilfe zu Kriegsverbrechen eröffnet.
Die Schweizer Goldraffinerie soll von 2004 bis 2005 mehr als drei Tonnen Gold aus Kongo- Kinshasa verarbeitet haben. Laut Trial zeigen neue Beweismittel, dass das Unternehmen das Ausmaß des Konfliktes und den Ursprung des Goldes gekannt haben muss, berichtete die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ). Mit den Einkünften aus derartigem „Blutgold“ hatten sich Warlords im Osten Kongos finanziert.
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