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BMM Better Money Management GmbH – Nachrangdarlehen mit Risiko des Totalverlustes und Liquidation am 06.12.2015

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Das besteht natürlich auch bei dieser Emission, wo man auch korrekt und sauber auf der Webseite drauf hinweist.  Es ist eine gute und saubere Risikobelehrung wie wir uns die öfters wünschen würden, sicherlich auch die ersten Auswirkungen  es neuen Kleinanlegerschutzgesetzes:

Risikobelehrung zur unternehmerischen Kapitalanlage
Bei der Kapitalanlage mit der Emissionsbezeichnung Nachrangdarlehen handelt es sich um eine unternehmerische Kapitalanlage in Form eines Darlehens mit qualifiziertem Rangrücktritt (Nachrangdarlehen), bei der ein/e Darlehensgeber/in die Zinsen und die Rückzahlung nur verlangen kann, wenn hierdurch kein Insolvenzeröffnungsgrund bei der Darlehensnehmerin herbeigeführt wird. In einer Insolvenz ist er/sie nachrangige/r Insolvenzgläubiger/in. Der/Die Darlehensgeber/in trägt mithin Finanzierungsverantwortung für die Darlehensnehmerin. Der/Die Darlehensgeber/in sollte daher stets einen Teil- oder gar Totalverlust des/der zu zahlenden Darlehensbetrages/Zeichnungssumme einschließlich etwaiger Zinsverpflichtungen, die aufgrund einer Fremdfinanzierung des/der Darlehensbetrages/Zeichnungssumme zu leisten sind, wirtschaftlich verkraften können.

Das Unternehmen selber wirbt für seine Emission wie nachfolgend:

Die BMM Better Money Management GmbH begibt, im Rahmen ihrer Mezzanine-Finanzierung, in einer 1. Serie, Nachrangdarlehen bis zu einer Gesamtzeichnungssumme von 1.000.000.- €. Die nachschüssige Verzinsung dieser 1. Serie beträgt 5,75% p.a., die Zinszahlung erfolgt am Jahres-, Quartals- oder Monatsende.

Nachrangdarlehen werden bei der Bilanzanalyse und beim Rating durch Ratingagenturen als wirtschaftliches Eigenkapital gewertet (vor „Basel III“, unter bestimmten Voraussetzungen, sogar als bankaufsichtsrechtliches Eigenkapital, sogenanntes „Tier 3 Kapital“). Aus diesem Grund ist auch der Zinssatz höher, als der Zinssatz, den wir für nicht nachrangiges Fremdkapital vergüten würden. Steuerlich sind die Zinsen, bei einem privaten Investor der in Deutschland der Besteuerung unterliegt, als „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ zu behandeln.

Die Mindestanlagesumme, pro Investor, beträgt 1.000.- €, die Höchstanlagesumme 50.000.- €. Jede natürliche oder juristische Person kann ein Nachrangdarlehen bei der BMM zeichnen. Die Zinszahlung erfolgt, nachschüssig, am Ende eines jeden Jahres (ab einer Anlagesumme von 1.750.- € kann die Zinszahlung am Ende eines Quartales erfolgen; ab einer Anlagesumme von 5.000.- € an jedem Monatsende).
Auf Wunsch kann auch Zinsansammlung vereinbart werden, in diesem Fall würden die kompletten Zinsen bei Kündigung vergütet werden.

Kündigungen sind jederzeit möglich (Kündigungen, die bis 10.00 Uhr an einem Bankarbeitstag eingehen, werden noch am gleichen Tag bearbeitet).

Auch Teilkündigungen sind jederzeit möglich, es muß lediglich eine ungekündigte Investitionssumme in Höhe der Mindestanlagesumme von 1.000.- € verbleiben.

Beschreibung Ende

Trotzdem, was wir auf der Seite nicht so richtig erkennen können ist die Fachkompetenz der handelnden Personen. Hier finden wir im Internet nur einen Eintrag mit dem Hinweis auf die DEVK Versicherung. Unterstellt unsere Vermutung das man ein Handelsgeschäft (z.B. nach dem Gesellschaftszweck Vermögensverwaltung und Handel mit Immobilien) betreibt, fehlt uns genau da der Hinweis zur Kompetenz, und dann mit Verlaub gesagt, sehr geehrter Herr Löwenstein, ist da der Betrag mit 1 Million Euro nicht zu wenig um wirklich gute Geschäfte machen zu können? Bedenkt man aber auch, zu welchen Preisen derzeit Immobilien selbst bei Zwangsversteigerung verkauft werden, dann fehlt uns der Glauben das man dort wirklich noch gute Geschäfte machen kann.

Die Gesellschaft selber wurde erst im Jahre 2014 gegründet, insofern liegen keinerlei veröffentlichte Geschäftszahlen vor. Nach Mitteilung der öffentlich zugänglich Registerinformationen wurde die Gesellschaft durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.12.2015 aufgelöst (Liquidation). Fremdkapital für eine eigene Vermögensverwaltung einzusammeln und dann in die Liquidation gehen, erscheint uns durchaus fragwürdig.  Seit dem 05.10.2016 lautet die Geschäftzsanschrift nunmehr Friedrich-Ebert-Anlage 49 (Messeturm, 25. St.), 60308 Frankfurt am Main.

Amtsgericht Frankfurt am Main Aktenzeichen: HRB 98903 Bekannt gemacht am: 25.03.2014 22:05 Uhr
Veröffentlichungen des Amtsgerichts Frankfurt am Main In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Neueintragungen
25.03.2014
HRB 98903:BMM Better Money Management GmbH, Frankfurt am Main, Seegasse 18, 63505 Langenselbold.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.03.2014. Geschäftsanschrift: Seegasse 18, 63505 Langenselbold. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Löwenstein, Michael, Langenselbold, *30.01.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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