BodenWert Immobilien AG
München
Mitteilung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG (analog)
Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung am 3. Juli 2018 wurde der Vorstand bis zum 31. Juli 2018 ermächtigt, einmal oder mehrmals Genussrechte auszugeben.
Am 16.07.2018 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und Genussrechte über EUR 150.000,00 ausgegeben. Des Weiteren hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 3. Juli 2018 von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und Genussrechte über EUR 1.200.000,00 ausgegeben. Die Erklärung über die Ausgabe dieser Genussrechte wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 208446) hinterlegt.
München, im Dezember 2018
Jens Moos, Vorstand
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