Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beim Unternehmen Bodenwert Immobilien AG hat sich innerhalb eines Jahres nahezu verdoppelt. Klar, dass das Unternehmen jetzt frisches Kapital benötigt, aber mal ganz ehrlich, muss man einem solchen Unternehmen wirklich sein sauer verdientes Geld anvertrauen?
Und das auch noch in Finanzprodukte mit dem Risiko eines Totalverlustes? Derzeit begibt das Unternehmen neue Genussrechte, die Anleger zeichnen könnten, wenn sie das Risiko eines Totalverlustes ihres Kapitals wirklich riskieren wollen. Wollen Sie das wirklich?
Bedenkt man noch, dass wir uns seit einigen Jahren im Immobilienbereich in einer „Verdienphase“ befinden, dann muss man sich wirklich die Frage stellen, ob „die Verantwortlichen im Unternehmen BodenWert Immobilien AG wirklich etwas von ihrem Job verstehen“? Oder muss man irgendwann möglicherweise von „Glücksrittern“ sprechen, die da mit Anlegergeldern versucht haben, Geschäfte zu machen?
Wir können jedem Anleger nur davon abraten, auch nur einen Euro in das Unternehmen zu investieren. Da gibt es bestimmt erfolgreichere Unternehmen, in die man investieren kann.
BodenWert Immobilien AG
München
Mitteilung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG (analog)
Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung am 3. Juli 2018 wurde der Vorstand bis zum 31. Juli 2018 ermächtigt, einmal oder mehrmals Genussrechte auszugeben.
Am 16.07.2018 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und Genussrechte über EUR 150.000,00 ausgegeben. Des Weiteren hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 3. Juli 2018 von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und Genussrechte über EUR 1.200.000,00 ausgegeben. Die Erklärung über die Ausgabe dieser Genussrechte wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 208446) hinterlegt.
München, im Dezember 2018
Jens Moos, Vorstand
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