Auch wenn der Vorgang noch relativ frisch ist, aber natürlich wissen die investierten Anleger jetzt schon, dass sie Geld verlieren werden, möglicherweise bis hin zum Totalverlust. Natürlich stürzen sich jetzt wieder viele Rechtsanwälte auf diesen Vorgang, klar denn die wollen ja Geld verdienen, und ein Rechtsanwalt gewinnt immer, auch wenn er verliert. Irgendeiner zahlt seine Rechnung.
Natürlich sollte man sich jetzt juristischen Rat einholen und juristisch beraten lassen, aber einen Prozess zu führen macht nur dann Sinn, wenn die Nachrangklausel nicht hält.
Aus meiner Sicht ist die Gefahr, dass das Unternehmen in Insolvenz geht, nun möglicherweise sehr groß, denn was will man da restrukturieren? Dafür fehlt mir im Moment einfach die Phantasie.
Man muss eher einmal schauen, wie die Anlegergelder wirklich verwendet wurden, man muss einmal schauen, wie der Auswahlprozess der Immobilien erfolgt ist und viele andere Dinge. Möglicherweise muss man dies dann auch juristisch machen und bewerten lassen. Das sieht auch Rechtsanwältin Kerstin Bontschev aus Dresden so. Frau Bontschev prüft gerade für ihre Mandanten, ob „die Nachrangklausel hält“.
Eine abschließende Einschätzung dazu konnte Frau Bontschev aber noch nicht geben. Auch Kerstin Bontschev sieht kaum eine realistische Chance, dass Anleger hier „einigermaßen schadlos“ aus dem Desaster herauskommen, denn wie Sie richtig ausgeführt haben, Herr Bremer, der im Nachrang bekommt den traurigen Rest vom Kuchen, wenn da dann noch ein paar Krümel übrig sind.
Bei der letzten Bilanz könnte man dann auch möglicherweise sarkastisch anmerken, „da muss man einem nackten Mann in die Tasche fassen“.
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Wir haben das Schreiben mal zusammengefasst:
Informationsschreiben der Bodenwert Immobilien AG an ihre Gläubiger zur Restrukturierung der Inhaberschuldverschreibungen
Liebe Gläubiger der Bodenwert Immobilien AG,
hiermit informieren wir Sie als Gläubiger über die aktuellen Entwicklungen der AG, Rathausstr. 6 in 85521 Ottobrunn, sowie unseres Immobilienpartners, der KALO Holding GmbH.
Unser Immobilienpartner für die verschiedenen Geschäftsbereiche (Bestand, Projektentwicklung und Bauträger) ist die KALO Holding GmbH, die zugleich auch 60%ige Aktionärin der Bodenwert Immobilien AG ist. Die Bodenwert Immobilien AG investiert Ihr Kapital aus den Inhaberschuldverschreibungen in die Finanzierung der verschiedenen Immobilienprojekte der KALO Holding GmbH.
Am 13.06.2023 teilte die KALO Holding GmbH dem Vorstand und dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Bodenwert Immobilien AG mit, dass die KALO Holding GmbH die von der Bodenwert Immobilien AG gewährten Darlehen nicht, wie vereinbart, zum 30.06.2023 zurückführen kann. Gründe dafür sind ein stark verändertes Marktumfeld, gestiegene Zinsen und eine überraschende Nichtzahlung einer Darlehensrückzahlungsforderung gegenüber einem Dritten.
Diese Entwicklungen haben erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Lage der Bodenwert Immobilien AG. Die Vertreter der beiden Gesellschaften haben daraufhin Gespräche geführt, um eine neue Lösung für die Restrukturierung zu erarbeiten, die auch den Interessen der Gläubiger gerecht wird.
Die Bodenwert Immobilien AG hat am 30.06.2023 eine Restrukturierungsvereinbarung mit der KALO Holding GmbH abgeschlossen. Gemäß dieser Vereinbarung werden die Tilgungsleistungen und Zinszahlungen, die von der KALO Holding GmbH zu zahlen sind, bis zum 31.12.2024 gestundet. Im Gegenzug erhält die Bodenwert Immobilien AG Grundschulden an zwei Immobilienobjekten der KALO Holding GmbH. Diese Grundschulden dienen als Sicherheit und sollen den Gläubigern zugutekommen.
Die KALO Holding GmbH beabsichtigt, diese Immobilienobjekte zu einem späteren Zeitpunkt zu veräußern und mit den Erlösen die Darlehen sowie die aufgelaufenen Zinsen an die Bodenwert Immobilien AG zurückzuzahlen. Dadurch sollen die Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern erfüllt werden.
Die Bodenwert Immobilien AG wird den operativen Betrieb sowie die laufenden Betriebskosten zumindest bis zum 31.12.2024 sicherstellen.
Es ist anzumerken, dass die Grundschulden im Falle einer Insolvenz der KALO Holding GmbH anfechtbar sein könnten. Daher werden alternative Szenarien und deren Auswirkungen dargelegt.
Die Bodenwert Immobilien AG geht derzeit davon aus, dass es nicht zu einem Verlust des eingesetzten Kapitals für die Gläubiger kommen wird. Es ist jedoch beabsichtigt, eine vertragliche Anpassung der Anleihebedingungen vorzunehmen. Diese Anpassung beinhaltet eine Stundung der Tilgungs- und Zinszahlungen aus den Inhaberschuldverschreibungen.
Wir möchten betonen, dass kein Forderungsverzicht vorgesehen ist. Die gestundeten Tilgungen und Zinsen werden nicht verzinst und die Zahlungen erfolgen nachschüssig nach erfolgter Tilgung.
Es wird darauf hingewiesen, dass Ihre Forderungen und Nebenforderungen nachrangig behandelt werden und keine Sicherheiten zu Ihren Gunsten bestellt wurden. Sollte die vertragliche Anpassung der Anleihebedingungen nicht zustande kommen, bleiben die „alten“ Anleihebedingungen zur Inhaberschuldverschreibung weiterhin gültig. Die Zahlungen von Tilgungen und Zinsen müssten in diesem Fall von der Bodenwert Immobilien AG auf unbestimmte Zeit eingestellt werden.
Wir hoffen, dass Sie die dargelegte neue Lösung fair und verträglich finden und Ihre Zustimmung geben. In den kommenden Tagen werden Ihnen die neuen vertraglichen Regelungen postalisch zugesandt. Wir bitten um Ihre Zustimmung, Unterschrift zum Zeichen Ihres Einverständnisses und um Rücksendung bis zum 21.07.2023.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail unter info@bodenwert-immobilien.de zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Vorstandsvorsitzender
Bodenwert Immobilien AG
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