Natürlich hat jede Medaille zwei Seiten, und man muss immer beide Seiten betrachten. Dann muss jeder für sich die Entscheidung treffen, ob man dem Ansinnen des Unternehmens hier seine Zustimmung gibt oder verweigert.
Was wir hier haben, ist ein Desaster für die Anleger, denn dass man hier als Anleger ohne Verluste bleibt, ist sehr unwahrscheinlich. Die Krux an der Geschichte ist, dass es sich hier um eine nachrangige Kapitalanlage handelt. Das bedeutet, dass im Fall einer Insolvenz eines Unternehmens die Anleger erst nachrangig bedient werden.
Was bedeutet nachrangig bei Anleihen?
In Bezug auf Anleihen bezieht sich der Begriff „nachrangig“ darauf, wie die Anleihe im Falle einer Insolvenz oder Liquidation des Emittenten behandelt wird. Nachrangige Anleihen haben eine niedrigere Priorität bei der Rückzahlung von Kapital und Zinsen im Vergleich zu anderen Schulden des Emittenten.
Wenn ein Emittent zahlungsunfähig wird und seine Verbindlichkeiten bedienen muss, werden zuerst die Gläubiger mit vorrangigem Status bedient, das heißt, sie erhalten ihre Rückzahlungen und Zinszahlungen zuerst. Nachrangige Gläubiger werden erst nach den vorrangigen Gläubigern bedient. Das bedeutet, dass im Falle einer Insolvenz oder Liquidation möglicherweise nicht genügend Vermögenswerte übrig bleiben, um die nachrangigen Anleihegläubiger vollständig zu bedienen.
Der nachrangige Status von Anleihen kann für Anleger mit einem höheren Risiko verbunden sein, da im Falle von finanziellen Schwierigkeiten des Emittenten das Potenzial für Verluste oder eine teilweise Rückzahlung der Anleihen besteht. Dieses höhere Risiko wird oft durch eine höhere Rendite oder einen höheren Zinssatz für nachrangige Anleihen ausgeglichen, um Anleger anzulocken.
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Nun haben wir möglicherweise genau diese Situation beim Unternehmen Bodenwert AG. Man muss sich einmal die Frage stellen, was will man überhaupt restrukturieren? Für uns in der Redaktion ist das nicht so richtig klar, denn derzeit sinkt ja der Preis für Immobilien nahezu wöchentlich.
Egal, was man möglicherweise plant im Hinblick auf einen möglichen Verkauf von Immobilien, das ist derzeit nicht kalkulierbar. Aber auch wenn man einen Dritten finden würde, der würde sicherlich auch keine Top-Preise zahlen. Was also will man mit einer Restrukturierung erreichen? Für uns ist das reine Hinhaltetaktik, denn den Anlegern verkauft man hier „die Hoffnung stirbt zuletzt“.
Man muss hier aus unserer redaktionellen Sicht einmal das Unternehmen „auf Links drehen“ und schauen, was da wirklich mit den Geldern passiert ist, wo die Fehleinschätzungen des Managements lagen und warum. Möglicherweise benötigt man hier auch die Unterstützung der Justiz, so Rechtsanwältin Kerstin Bontschev aus Dresden, die bereits einige Mandanten in Sachen Bodenwert Immobilien AG vertritt.
Aus Sicht von Rechtsanwältin Bontschev bedarf es hier eines Gläubigerausschusses, ähnlich wie in einem Insolvenzverfahren. „Fressen oder sterben“ als Informationspolitik geht hier gar nicht. Hier muss alles auf den Tisch, auch wenn man am Ende zu einer Entscheidung kommen müsste, die den Anlegern das bringt, was die Schlagzeile Ihrer Berichte zu dem Unternehmen in der Vergangenheit immer war: Totalverlust.
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