Der gelernte Bäcker Markus Frick tritt seit Anfang der 2000 immer wieder in Erscheinung…. erster Besteller des selbsternannten Börsengurus: „Ich mache Sie reich. Der Mann, der Millionäre macht.“ Nun meldet BRÜLLMANN Rechtsanwälte, sie hätten erneut Schadensersatzansprüche gegen Markus Frick durchgesetzt. Brüllmann Anwälte: „Das Landgericht Frankfurt sprach dem Anleger mit Urteil vom 12. Oktober 2018 Schadensersatz in Höhe von rund 47.000 Euro zuzüglich Zinsen zu.
„Unser Mandant hatte Aktien von LetsBuylt, Venatus und Autev auf Empfehlung des Börsenbriefes „Deutscher Aktiendienst“ erworben. Aufgrund von Kurseinbrüchen hat er dabei erhebliche Verluste hinnehmen müssen. Das hatte allerdings wenig mit Pech zu tun, vielmehr steckte ein ausgefeiltes System dahinter. Im Hintergrund hielten Dritte die Aktien, deren Kurs durch die massive Bewerbung und Empfehlungen in die Höhe getrieben wird. Die Hintermänner verkauften ihre Aktien dann mit Gewinn und der Kurs brach wieder ein. Den Schaden haben am Ende meist die Anleger. Allerdings haben sie auch gute Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen, wie das Urteil des Landgerichts Frankfurt zeigt“, so Rechtsanwalt Seifert.
In dem konkreten Fall zeichnete sich ein wiederkehrendes Muster ab. Der beklagte Markus Frick bewarb die Aktien von LetsBuylt über den Börsenbrief „Deutscher Aktiendienst“. Dabei wurde auf das große Potenzial der Aktien und den erwarteten Kursanstieg hingewiesen. Ziel dieser Aktion war es, einem Dritten, der einen großen Teil der LetsBuylt-Aktien hielt, den Abverkauf zu ermöglichen. In ähnlicher Weise wurde auch bei den Aktien von Venatus und Autev verfahren. Im Ergebnis stiegen die Kurse der Aktien kurzfristig stark an und brachen ebenso schnell wieder ein. „Bei unserem Mandanten stand nach Kauf und Verkauf dieser Aktien unterm Strich ein dickes Minus von mehr als 47.000 Euro. Dieses Geld wollten wir von dem Beklagten zurückholen“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.
Die Schadensersatzklage hatte Erfolg. Das Landgericht Frankfurt entschied, dass der Beklagte in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise dem Kläger vorsätzlich Schaden zugefügt habe. Er habe die Kaufempfehlungen abgegeben obwohl er von dem konkreten Verlustrisiko der Anleger wusste, da er die Verkaufsabsichten der Hintermänner gekannt habe. Er habe die Empfänger des Börsenbriefs darüber getäuscht, dass er die Aktien nach bestem Wissen und Gewissen empfehle und nicht darüber aufgeklärt, dass die beworbenen Aktien von Hintermännern gehalten werden und diese die Aktien im Falle eines Kursanstiegs verkaufen werden. Ebenso habe er verschwiegen, dass es für seine Empfehlungen Provisionen bzw. Adressen erhalten habe. Insgesamt habe der Beklagte sittenwidrig und vorsätzlich gehandelt. Das LG Frankfurt kam zudem zu der Überzeugung, dass der Anleger die Aktien aufgrund der Empfehlung gekauft habe und sprach ihm daher Schadensersatz zu.
„Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wir vertreten aber schon seit mehreren Jahren Anleger gegen Markus Frick und gehen daher davon aus, dass es Bestand haben wird und auch noch viele weitere Anleger gute Aussichten haben, Schadensersatzansprüche gegen Frick durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Seifert.
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Anmerkung der Redaktion: guter Rat ist teuer!
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