Wir haben gestern von einem Urteil gegen das Göttinger Tageblatt erfahren, das in der „Höhle des Löwen“- vom Landgericht Göttingen selber beschlossen und veröffentlicht wurde. Da wird der vorsitzende Richter der zuständigen Kammer des LG Göttingen wohl nicht mehr auf der Freundesliste des Göttinger Tageblattes stehen, so darf man dann wohl vermuten. Nun, worum ging es?
Es ging um die Abbildung eines Fotos und volle Namensbenennung eines ehemaligen Mitarbeiters der EEV AG. Eine mehr als grenzwertige Art der Berichterstattung aus unserer Sicht. Da der Madsack Verlag in dem gesamten Vorgang oft am Pranger stand, heute wissen wir oft nicht unberechtigt, sah der ehemalige Mitarbeiter diese Form udn Aufmachung der Berichterstattung auch als eine Art „Retourkutsche des Verlages“ an seiner Person an. Nun, das ist sicherlich eine ganz persönliche Meinung.
Tatsache ist nur, das es sich bei dem Artikel sicherlich auch um eine Verdachtsberichterstattung gehandelt hat in Teilen des Artikels. Solch einer Verdachtsberichterstattung sind sehr enge presserechtliche Grenzen gesetzt. Das haben wir in der Vergangenheit dann auch ab und zu von einem Gericht gesagt bekommen. Nun sind wir einmal gespannt. wie es dem Madsack Verlag (Göttinger Tageblatt) dann nun gelingen wird. diese Berichtes aus dem Internet zu bekommen, denn darauf hat der Kläger nun ein Recht.
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