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Bohrerhof GmbH – na ob das gut geht mit den Anlegergeldern?

geralt (CC0), Pixabay
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Da muss man sich sicherlich als investierter Anleger seine Gedanken machen, wenn man diese Bilanz dann auch genau liest.

Der Jahresüberschuss von nicht einmal 5.000 Euro ist dann sicherlich kein Polster, um fällige Anlegergelder aus erwirtschafteten Gewinnen zurück bezahlen zu können.

Zudem sieht das Unternehmen die Zukunft „nicht rosig“ geht im Jahr der Corona-Krise davon aus, dass es hier einen Ergebnisrückgang geben könnte. Das Unternehmen hat über eine Vermögensanlage eine 7-stellige Summe an Anlegergeldern eingenommen.

Bohrerhof GmbH

Hartheim am Rhein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

der Bohrerhof GmbH

Grundlagen des Unternehmens

Geschäftsmodell des Unternehmens

Die Bohrerhof GmbH ist als Unternehmen für das Marketing und die Vermarktung der im landwirtschaftlichen Betrieb des Bohrerhofs angebauten Sonderkulturen sowie das Betreiben und den Ausbau der Event-Gastronomie, der Landküche, des Landmarktes, des Landcafes und die Einrichtung des Landhotels verantwortlich.

Geschäftsführende Gesellschafterin der Bohrerhof GmbH ist Frau Petra Bohrer (100 %).

Ziele und Strategie

Die Bohrerhof GmbH fungiert als Unternehmen der Bohrerhof-Unternehmensgruppe, um für die Einzelunternehmen sämtliche Verwaltungs- und Vermarktungstätigkeiten zu übernehmen. Zudem emittierte die Bohrerhof GmbH Vermögensanlagen in Form von Genussrechten und qualifizierten sowie grundschuldbesicherten Nachrangdarlehen, um damit über die Vergabe von Darlehen an die Einzelbetriebe der Bohrerhof-Unternehmensgruppe deren finanzielle Ausstattung zur Erreichung der einzelnen Unternehmensziele sicherzustellen.

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die gesamtwirtschaftliche Lage ist gekennzeichnet durch eine anhaltende Niedrigzinsphase bei anhaltender Zurückhaltung der Kreditwirtschaft bei der Vergabe von Krediten. Deshalb verfolgt die Gesellschaft alternative Finanzierungswege zur Stärkung des Eigenkapitals und zur Erweiterung der Geschäftsbetriebe (Wachstum).

Geschäftsverlauf

Im Berichtsjahr beschränkte sich die Bohrerhof GmbH auf Verwaltungs- und Marketingtätigkeiten für die Einzelbetriebe der Bohrerhof-Unternehmensgruppe. Die Emission von Genussrechten wurde zum Ende des Jahres 2014 eingestellt. Lediglich qualifizierte Nachrangdarlehen wurden bis Ende des Jahres 2017 aufgrund gesetzlich geltender Übergangsvorschriften ohne und in 2017 mit Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt in Höhe von 541.000,00 € emittiert. Ab dem Jahr 2018 werden zusätzlich grundschuldbesicherte Nachrangdarlehen mit Vermögensanlageprospekt ausgegeben/angeboten.

Die Ausleihungen durch Darlehensverträge mit den Einzelbetrieben der Bohrerhof-Unternehmensgruppe beliefen sich in 2019 auf 6.598.915,00 € und sind damit im Vergleich zum Vorjahr um 1.281.500,00 € gestiegen. Dieser Anstieg resultiert aus der Emission von qualifizierten und grundschludbesicherten Nachrangdarlehen (1.441.500,00 abzgl. 160.000,00 Rückführungen/Tilgungen). Die hierüber generierten Mittelzuflüsse wurden im Wesentlichen an die Einzelbetriebe der Bohrerhof-Unternehmensgruppe in Form von Darlehen weitergegeben.

Ertragslage

Das Berichtsjahr wurde mit einem Jahresüberschuss von 4.685,30 € erfolgreich abgeschlossen. Das Ergebnis verbesserte sich im Vergleich zum Vorjahr, das die Bohrerhof GmbH mit einem Jahresüberschuss von 2.719,06 € abschließen konnte. Der Jahresüberschuss resultiert hauptsächlich aus dem Finanzergebnis der Bohrerhof GmbH.

Finanz- und Vermögenslage

Die Eigenkapitalquote der Bohrerhof GmbH betrug im Berichtsjahr – unter Einbeziehung des Genussrechtskapitals – 7,04 % und sank damit zum Vorjahr (23,39 %) um 16,35 Prozentpunkte. Maßgeblich für die Entwicklung der Eigenkapitalquote waren der Vertriebsstopp für Genussrechte (= bilanzielles Eigenkapital) und der fortgeführte Vertrieb von qualifizierten bzw. grundschludbesicherten Nachrangdarlehen (= bilanzielles Fremdkapital). Des Weiteren wurden ausgelaufene Genussrechte in Höhe von 874,8 TEUR an die Anleger zurückgezahlt, in aktuelle Anlageformen umgewandelt/reinvestiert bzw. bilanziell aufgrund der Laufzeit umgegliedert (von Eigen- in Fremdkapital).

Das Eigenkapital der Bohrerhof GmbH in Höhe von insgesamt 535.967,96 € besteht neben dem gezeichneten Kapital, der Kapitalrücklage, dem Gewinnvortrag und dem Jahresüberschuss aus dem Genussrechtskapital in Höhe von 321.000,00 €.

Die flüssigen Mittel der Bohrerhof GmbH beliefen sich zum 31.12.2019 auf € 295.244,32

Prognosebericht

Die wirtschaftliche Lage der Einzelbetriebe entwickelte sich im Berichtsjahr, im Vergleich zum Vorjahr, positiv. Die Umsätze in den Einzelbetrieben wurden im Berichtsjahr, im Vergleich zum Vorjahr, gesteigert (Steigerung von ca. 7%). Die Ergebnisse der Einzelbetriebe konnten kräftig gesteigert werden. In kumulativer Betrachtung (Ergebnisse aller Unternehmen der Bohrerhof-Gruppe) wurde im Berichtsjahr ein deutlicher Gewinn/Überschuss erwirtschaftet.

Da die Einzelbetriebe im Wesentlichen von der Landwirtschaft und somit von schwer beeinflussbaren Faktoren (Wetter etc.) abhängig sind, können grundsätzlich Umsatz- und Ergebnisschwankungen erwartet werden. Ein existenzielles Risiko wird hierdurch nicht begründet. Ebenso wirken sich politische Entscheidungen wie etwa der Mindestlohn auf das Ergebnis aus.

Im Jahr 2020 wird es voraussichtlich, aufgrund der Corona-Krise, zu einer Stagnation bzw. zu einem leichten Rückgang des Umsatzes kommen. Gleichzeitig wird mit einer Reduzierung der Kosten gerechnet (Kurzarbeit, Restaurant geschlossen während Spargelzeit, hierdurch weniger laufende Kosten). Insgesamt wird für das Jahr 2020 kumulativ betrachtet, trotz der schwierigen Umstände, ein positives Ergebnis (Gewinn) erwartet. Die Ergebnisse werden sich, in einer kumulativen Betrachtung, im Vergleich zum Berichtsjahr voraussichtlich negativ entwickeln, ein (kumulativer) Verlust wird für das Jahr 2020 jedoch nicht erwartet. Jedoch hängt das Ergebnis für 2020 noch stark vom Ergebnis der Kürbis- und Feldsalaternte ab, sowohl von der Menge als auch von den Verkaufspreisen. Bei guten Marktbedingungen wird mit einem für das Jahr 2020 kumulativ betrachteten Gewinn gerechnet. Die künftige, mittelfristige, wirtschaftliche Entwicklung der Einzelbetriebe wird als positiv eingestuft.

Die landwirtschaftliche Erzeugung (Bruno Bohrer GbdR) ist ein Saisongeschäft. Durch die saisonale Verteilung der Erzeugnisse – Spargel im Frühjahr, Zucchini im Frühjahr und Sommer, Kürbis im Sommer und Herbst, Feldsalat und Chicorée im Herbst und Winter – erfolgt die landwirtschaftliche Erzeugung ganzjährig. Da die Nachfrage für nachhaltig angebaute Produkte stetig steigt, rechnet die Bohrerhof GmbH damit, dass die Absatzzahlen sich mittelfristig weiterhin positiv entwickeln, soweit keine Extremwetterlage die Entwicklung des landwirtschaftlichen Betriebs negativ beeinflusst.

Die landwirtschaftlichen Erzeugnisse werden mit einem Anteil von ca. 80% über den Betrieb Petra Bohrer vermarktet. Der Anteil der Vermarktung über/an Dritte liegt bei rund 20 %. Mengenmäßig kommt dabei der Vermarktung der Erzeugnisse über Großhändler, insbesondere der regional tätigen Handelsgesellschaft „Edeka Südwest“, einer bundesweit agierenden Lebensmittelkette, die größte Bedeutung zu.

Zum Vertrieb des Spargels dient u.a. das in Eigenregie betriebene Shop in Shop-System in großen EDEKA-Centern, sowie der Direktvertrieb über den „Bohrers Landmarkt“. Zudem betreibt Frau Petra Bohrer einen eigenen Gastronomiebetrieb, der normalerweise während der Spargelzeit (April bis Juni) und im Herbst (September bis Dezember) geöffnet ist. Der geplante Betrieb des Landhotels wird voraussichtlich weitere Synergien mit dem bestehenden Gastronomiebetrieb und Restaurantbetrieb bringen. Der Betrieb des Landhotels soll 2021 aufgenommen werden. Bis zum Jahr 2022 soll das Landhotel um einen Wellnessbereich und eine Parkanlage erweitert werden. Da während der Spargelsaison 2020 das Restaurant Corona bedingt nicht öffnen konnte, wird für das Jahr 2020 mit Umsatzeinbußen in der Gastronomie gerechnet, die jedoch durch die übrigen Geschäftszweige abgemildert werden können (Landwirtschaft).

Die Arbeiten zur Errichtung des Landhotels haben bereits begonnen, erste Investitionen wurden getätigt. Das entsprechende Grundstück befindet sich im Eigentum der Bohrerhof-Betriebe und ist vollständig erschlossen. Die Planung des Hotels (Architekt) befindet sich im fortgeschrittenen Stadium. Des Weiteren existiert inzwischen ein Muster-Hotelzimmer, das einen ersten Eindruck des Landhotels vermittelt und von Gästen/Interessenten jederzeit besichtigt werden kann.

Seit dem Jahr 2015 bietet das Restaurant in der Winter-Saison eine Dinner-Show an, bei der internationale Künstler die Gäste mit artistischen Darbietungen den kulinarischen Genuss ergänzen und abrunden. Die Dinner-Show wird gut von den Kunden angenommen, die Auslastung steigert sich von Jahr zu Jahr. Im Jahr 2020 wird die Dinner-Show, aufgrund der Unsicherheit welche die Corona Krise insbesondere für die Gastronomiebranche mit sich bringt, nicht stattfinden. Die notwendige Auslastung wird voraussichtlich nicht erreicht werden können. Mittel- und langristig wird an dem Konzept aber festgehalten, die Dinner-Show wird ab dem nächsten Jahr nach derzeitigem Stand wieder stattfinden.

Damit ist bei allen Einzelbetrieben der Bohrerhof-Unternehmensgruppe grundsätzlich mittelfristig mit steigenden Umsätzen und Ergebnissen zu rechnen, sodass die Einzelbetriebe der Bohrerhof-Unternehmensgruppe fällige Zins- und Tilgungsraten an die Bohrerhof GmbH werden leisten können.

Der Grundbesitz, auf welchem die Unternehmen der Bohrerhof-Gruppe ihre Geschäfte betreiben, steht im Eigentum von Herrn Bruno Bohrer und wird von diesem an die einzelnen Unternehmen vermietet. In diesem Rahmen wird in naher Zukunft ein noch zu errichtendes und anschließend an eine zu gründende Betreibergesellschaft zu verpachtendes Landhotel ein Hauptbestandteil der Vermietungseinnahmen ausmachen. Die Darlehensvergabe an Herrn Bruno Bohrer zur Errichtung des Landhotels wird in den Jahren 2018 bis 2022 das größte Projekt der Bohrerhof-Unternehmensgruppe sein.

Chancen- und Risikobericht

Die Überprüfung der momentanen Chancen- und Risikosituation zeigt, dass das hauptsächliche Risiko der Bohrerhof GmbH darin besteht, dass die Einzelbetriebe der Bohrerhof-Unternehmensgruppe ausreichende Erträge erzielen, um Zins- und Tilgungszahlungen aus den begebenen Darlehen an die Bohrerhof GmbH leisten zu können und somit die Bohrerhof GmbH den vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Anlegern zur Zahlung von Zinsen aus den Genussrechtsverträgen und den qualifizierten/grundschuldbesicherten Nachrangdarlehen nachkommen kann. Als existenzgefährdend wird dieses Risiko nicht eingestuft, da die Zahlung der Zinsen aus den Genussrechtsverträgen vom Jahresergebnis und der Liquiditätslage der Bohrerhof GmbH und die Zinsen aus den qualifizierten Nachrangdarlehen abhängig von der Liquiditätslage der Bohrerhof GmbH sind. Weder ein nicht ausreichendes Jahresergebnis noch eine nicht ausreichende Liquidität können hinsichtlich der Zinszahlungsverpflichtungen und Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber den Anlegern ein Insolvenzszenario der Bohrerhof GmbH begründen. Dennoch kann es grundsätzlich im Falle einer nicht ausreichenden Ergebnissituation der Unternehmen der Bohrerhof-Gruppe zu einem Ausfall der Zins- und ggf. Tilgungszahlungen an die Anleger kommen. Hierauf wird untern anderem auch in dem Anlageprospekt hingewiesen. Seit dem Jahr 2009 wurden Zins- und Tilgungszahlungen pünktlich und in voller Höhe ausbezahlt.

Als Risiko ist der Geschäftszweig zu nennen. Die Bohrerhof GmbH ist von landwirtschaftlichen Erträgen abhängig. Die Landwirtschaft wiederum von nicht beeinflussbaren Faktor Umwelt, respektive Wetter. Sollten mehrere Schlechtwetterperioden aufeinander folgen und keine staatlichen Hilfen zur Verfügung gestellt werden, können die Betriebe in eine wirtschaftlich angespannte Situation geraten.

Als Chance wird das neue konzipierte Hotel gesehen, welches als Ergänzung und Abrundung der bisherigen Angebotspalette der Bohrerhof-Unternehmensgruppe gedacht ist und mit weiteren Synergieeffekten den wirtschaftlichen Erfolg und das Wachstum der Gruppe sichern soll.

Die Vermarktung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse der Bohrerhof-Unternehmensgruppe über die regional tätige Handelsgesellschaft „Edeka Südwest“, die ca. 80% der landwirtschaftlichen Erzeugnisse abnimmt, begründet eine wesentliche Abhängigkeit von diesem Vertriebspartner. Über diese Liefer- und Abnahmepartnerschaft werden ca. 70 % des Gesamtumsatzes generiert. Bei Wegfall dieser Partnerschaft könnte es zu einem Absatzverlust kommen. Die Bohrerhof GmbH stuft dieses Risiko jedoch als gering ein, da die Liefer- und Abnahmepartnerschaft mit der Handelsgesellschaft „Edeka Südwest“ bereits seit über 20 Jahren besteht und derzeit keine Anzeichen erkennbar sind, dass die Liefer- und Abnahmepartnerschaft beendet werden könnte.

Vergütungsbericht

§ 24 Abs. 1 Nr. 1 VermAnlG: Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen, aufgeteilt in feste und variable vom Emittenten von Vermögensanlagen gezahlte Vergütungen, die Zahl der Begünstigten und gegebenenfalls die vom Emittenten der Vermögensanlagen gezahlten besonderen Gewinnbeteiligungen.

Feste Vergütungen: 256.445,80 € Zinsaufwendungen aus Nachrangdarlehen; 335 Begünstigte
Variable Vergütungen: 69.448,85 € Zinsaufwendungen aus Genussrechten; 98 Begünstigte
Gesamtsumme aller festen und variablen Vergütungen: 325.894,65 €; 433 Begünstigte

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Vergütungen gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 2 VermAnlG bezahlt.

Geschäftsführer der Bohrerhof GmbH sind Frau Petra Bohrer und Herr Bruno Bohrer. Weitere Führungskräften und Mitarbeitern, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des Emittenten von Vermögensanlagen auswirkt, existieren nicht.

Erklärung nach § 289 HGBWir versichern hiermit, dass wir den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft nach bestem Wissen im Lagebericht so dargestellt haben, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der Gesellsacht beschrieben sind.

 

Hartheim-Feldkirch, den 30.06.2020

Petra Bohrer, Geschäftsführerin

Bruno Bohrer, Geschäftsführer

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 6.598.915,00 5.317.415,00
I. Finanzanlagen 6.598.915,00 5.317.415,00
1. sonstige Finanzanlagen 6.598.915,00 5.317.415,00
B. Umlaufvermögen 1.018.854,32 550.526,63
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 723.610,00 513.969,53
1. sonstige Vermögensgegenstände 723.610,00 513.969,53
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 295.244,32 36.557,10
Bilanzsumme, Summe Aktiva 7.617.769,32 5.867.941,63

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 535.967,96 1.372.592,66
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 167.476,00 133.986,00
III. Gewinnrücklagen 321.000,00 1.195.800,00
IV. Gewinnvortrag 17.806,66 15.087,60
V. Jahresüberschuss 4.685,30 2.719,06
B. Rückstellungen 33.515,92 23.987,40
C. Verbindlichkeiten 7.048.285,44 4.471.361,57
1. sonstige Verbindlichkeiten 7.048.285,44 4.471.361,57
Bilanzsumme, Summe Passiva 7.617.769,32 5.867.941,63

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2019 – 31.12.2019
EUR
1.1.2018 – 31.12.2018
EUR
1. Rohergebnis 16.989,14 12.730,00
2. sonstige betriebliche Aufwendungen 43.703,08 63.309,98
3. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 368.721,89 320.075,49
4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 325.894,65 259.536,83
5. Steuern vom Einkommen und Ertrag 11.428,00 7.239,62
6. Ergebnis nach Steuern 4.685,30 2.719,06
7. Jahresüberschuss 4.685,30 2.719,06

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben zur Bilanz

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Sachverhalte Betrag
EUR
Ausleihungen 45.000,00
Forderungen 9.611,02
Verbindlichkeiten 9.270,56
Nachrangdarlehen 75.000,00

Gegenüber den Geschäftsführern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Sachverhalte Betrag
EUR
Ausleihungen 6.523.366,75
Forderungen 709.066,96
Verbindlichkeiten 9.270,56
Genussrechte 51.000,00
Nachrangdarlehen 180.000,00

Die oben aufgeführten Rechte und Pflichten gegenüber Gesellschaftern sind in den Rechten und Pflichten gegenüber Geschäftsführern nochmals berücksichtigt.

Die Ausleihungen an Geschäftsführer betreffen Darlehensvereinbarungen mit einer Grundlaufzeit von in der Regel 6 Jahren und einer jährlich festen Verzinsung von derzeit 6% bis 7,5%. Die Darlehen werden in Betrieben der Geschäftsführer investiert.

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 1.939.000,00 (Vorjahr: EUR 1.126.000,00).

Angabe zu Restlaufzeitvermerken

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 938.050,44 (Vorjahr: EUR 274.581,37).

Sonstige Angaben

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Geschäftsführer: Frau Petra Bohrer
Herr Bruno Bohrer

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresüberschuss beträgt EUR 4.685,30, der auf neue Rechnung vorgetragen wird.

Unterschrift der Geschäftsführung

 

Hartheim-Feldkirch, 30. Juni 2020

Petra Bohrer

Bruno Bohrer

sonstige Berichtsbestandteile

 

Hartheim-Feldkirch den 30.06.2020

Frau Petra Bohrer

Herr Bruno Bohrer

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2020 festgestellt.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Bohrerhof GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Bohrerhof GmbH, Hartheim-Feldkirch, bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2019, sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Bohrerhof GmbH für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

· entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2019,

· vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

· gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

· beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

· ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

· beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

· beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

· führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

 

Freiburg, den 23. Juni 2020

rewitax GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Hans-Peter Buhl, Wirtschaftsprüfer

Bruno Wissler, Vereidigter Buchprüfer

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