Das Landgericht Bonn hat den Architekten der Cum-Ex-Aktiendeals, Hanno Berger, zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Der 72-Jährige sei wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen schuldig, entschied das Gericht heute. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das mögliche Höchstmaß lag bei 15 Jahren, die Anklage hatte neun Jahre Haft gefordert.
Die Verteidigung hatte Fehlverhalten ihres Mandanten eingeräumt, dessen Ausmaß aber deutlich geringer gewesen sei als von der Staatsanwaltschaft dargestellt. Die Straftaten erstreckten sich über den Zeitraum 2007 bis 2011.
Berger ist der bekannteste Protagonist des Geschäftsmodells, das der deutsche Bundesgerichtshof im Jahr 2021 als Straftat gewertet hat. Er beriet Banken, Fonds und Investoren bei der Konstruktion der Geschäfte und warb über sein Netzwerk vermögende Kunden an.
Dafür kassierte er Millionen. Früher war er Beamter in der hessischen Steuerverwaltung, später wechselte er die Seiten und stellte den Finanzakteuren profunde Kenntnisse des Steuerrechts zur Verfügung.
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