Bonnfinanz Aktiengesellschaft für Vermögensberatung und Vermittlung
Bekanntmachungen der Gesellschaft nach § 20 Abs. 6 AktG
Die Deutscher Herold Aktiengesellschaft mit Sitz in Bonn hat uns gemäß § 20 Abs. 5 i. V. m. § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass ihr nicht mehr mehr als der vierte Teil der Aktien an der Bonnfinanz Aktiengesellschaft für Vermögensberatung und Vermittlung mit Sitz in Bonn (die „Gesellschaft„) gehört. Darüber hinaus hat uns die Deutscher Herold Aktiengesellschaft gemäß § 20 Abs. 5 i. V. m. § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr auch keine Mehrheitsbeteiligung mehr an der Gesellschaft gehört.
Die Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Deutschland) mit Sitz in Frankfurt am Main, hat uns gemäß § 20 Abs. 5 i. V. m. § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass ihr nicht mehr mittelbar kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft gehört. Darüber hinaus hat uns die Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Deutschland) gemäß § 20 Abs. 5 i. V. m. § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr auch eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft kraft Zurechnung nach § 16 Abs. 4 AktG nicht mehr gehört
Die Zurich Versicherungs-Gesellschaft AG mit Sitz in Zürich, Schweiz, hat uns gemäß § 20 Abs. 5 i. V. m. § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr nicht mehr mittelbar kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft gehört. Darüber hinaus hat uns die Zurich Versicherungs-Gesellschaft AG gemäß § 20 Abs. 5 i. V. m. § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr auch eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft kraft Zurechnung nach § 16 Abs. 4 AktG nicht mehr gehört.
Die Zurich Insurance Group AG mit Sitz in Zürich, Schweiz, hat uns gemäß § 20 Abs. 5 i. V. m. § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr nicht mehr mittelbar kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft gehört. Darüber hinaus hat uns die Zurich Insurance Group AG gemäß § 20 Abs. 5 i. V. m. § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr auch eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft kraft Zurechnung nach § 16 Abs. 4 AktG nicht mehr gehört.
Die Allfinanz Holding GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft gehört. Darüber hinaus hat die Allfinanz Holding GmbH gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft unmittelbar gehört.
Die BlackFin Capital Partners SAS mit Sitz in Paris am Main hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft gehört. Darüber hinaus hat die BlackFin Capital Partners SAS gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört.
Der BlackFin Financial Services Fund II, nach französischem Recht errichteter Fonds Professionnel de Capital Investissement, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihm mittelbar kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft gehört.
Darüber hinaus hat der BlackFin Financial Services Fund II gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihm mittelbar kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört.
Bonn, im April 2019
Der Vorstand
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