Selbst die führenden Personen des Unternehmens sollen von der Aktion der Saarbrücker Staatsanwatschaft völlig überrascht gewesen sein. Es geht um Ermittlungen im Bereich der Wirtschaftskriminalität die aber derzeit noch am Anfang stehen dürften. Im Bericht der ortsansässigen Saarbrücker Zeitung ist dann auch nur die Rede von Durchsuchungen die in Deutschland stattgefunden haben sollen, obwohl der Sitz des Unternehmens BONOFA AG in Liechtenstein, in Vaduz, ist. In Liechtenstein selber gab es dazu noch keinerlei Maßnahmen wie wir in Erfahrung bringen konnten. Auf Nachfrage beim Pressesprecher der Staatsanwalschaft Saarbrücken, Herrn Oberstaatsanwalt Rebmann, wird es zudem über die Maßnahmen auch keine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken geben, da man hier nur dann Pressemitteilungen veröffentlichen würde, wenn es zu einer Anklageerhebung kommt. Im genannten Vorgang jedoch steht man wohl erst am Beginn der Ermittlungen, wird nun in den nächsten Monaten erst einmal die beschlagnahmten Unterlagen sichten und auswerten, dann möglicherweise zu einem Ergebnis kommen ob Anklage und gegen wen dann letztlich Anklage erhoben werden wird und kann. Das Gerihct muss ja dann auch noch die Anklage zulassen. Schaut man sich die sonstigen Verfahren in Deutschland in diesem Bereich einmal an, dann kann man sich ungefähr vorstellen wie lange die Ermittlungen zeitlich dauern können/werden. Ob die nun inhaftierten Protagonisten des Unternehmens so lange in U- Haft bleiben müssen, wird dann sicherlich auch der eine oder andere Haftprüfungstermin entscheiden.
Ob das BONOFA System nun weiterlaufen kann wurden wir von vielen Usern gefragt? Nun, wir gehen davon aus, das das nicht möglich sein wird . Keine Staatsanwaltschaft der Welt weiterlaufen lassen, das man selbst als „kriminell“ eingestuft hat. Das wäre dann fern jeglicher Logik.
Hier wird dann irgendwann der Geschäfstbetrieb eingestellt werden müssen, heißt es wird dann sicherlich weitere Geschädigte gbeen, die heuet immer noch die Hoffnung haben „das das alles nur ein Missverständnis war und nächste Woche weitergehen wird“. Eine Illusion aus unserer Sicht. BONOFA war ein MLM System was wohl mit sehr viel Erfolg an 60.000 Kunden verkauft werden konnte. 60.000 Kunden die man von dem BONOFA System (der Idee) offensichtlich überzeugen konnte. MLM Systeme sind leider dafür bekannt, das der wahre Wert dessen was man „kauft“ wesentlich zu teuer ist. MLM ist vergleichbar mit einem Strukturvertrieb, hier gibt es bis zu 7 Stufen auf der Karriereleiter die alle mitverdienen wollen, schon wenn man sich dies vor Augen hält, kann man ermessen, das MLM Produkte dann teuer sein müssen, denn jeder will ja in seiner jeweiligen Stufe auch einen attraktiven Verdienst haben……………..sonst ist der irgendwann weg, und das MLM System funktioniert nicht mehr.BONOFA war ein Afiliate System. Was das ist findet man in WIKIPEDIA gut dargestellt.Quelle WIKIPEDIA
Affiliate-Systeme basieren auf dem Prinzip der Vermittlungsprovision. Die Vermittlung geschieht in der virtuellen Welt des World Wide Web durch einen Link. Ein solcher Affiliate-Link enthält einen speziellen Code, der den Affiliate eindeutig beim Händler identifiziert. Vereinfacht heißt das: durch den Link mit Partnerkennung erkennt der Händler, von wem der Kunde geschickt wurde. Die Provision wird für die reinen Klicks auf das Werbemittel („Click“), die Übermittlung qualifizierter Kundenkontakte („Lead“) oder den Verkauf („Sale“) gezahlt. Im Gegensatz zum Merchant (wörtlich: Händler; hier auch Programm-Anbieter oder -Betreiber), der Waren oder Dienstleistungen anbietet, fungiert der Affiliate also lediglich als Schnittstelle zwischen Händlern und potenziellen Kunden.
Klickt der User also auf einen solchen Affiliate-Link, so wird der Besucher entsprechend auf die Seite des Händlers weitergeleitet. Hierbei werden Parameter übertragen, die die konkrete Zuordnung des generierten Umsatzes durch einen Publisher ermöglichen. Diese Methode wird Tracking genannt. So ermöglicht Cookie-Tracking das Zuordnen und Verfolgen eines Internetusers anhand eines Cookie. Der gespeicherte Cookie auf der Festplatte des Users ermöglicht so das anschließende (auch bei zeitversetzter und unterbrochener Interaktivität) Wiedererkennen und Nachverfolgen. Das Tracking mithilfe von Cookies ist die am meisten genutzte Methode beim Affiliate-Marketing, um einen User dem entsprechenden Affiliate zuordnen zu können.
Mit Affiliate-Marketing-Systemen im Online-Kooperationsmanagement vermarkten Firmen ihre Produkte und Dienstleistungen durch Verlinkung auf Partner-Webseiten. Für generierten Umsatz oder messbaren Erfolg werden Provisionen gezahlt. Dies ist ein Vorteil für den Produktanbieter, jedoch ein Nachteil für den Anbieter des Werbeplatzes, da das Geschäftsrisiko des Produktanbieters je nach Wahl des Konditionsmodells zu einem nicht unerheblichen Teil auf den Werbeplatzanbieter übergeht. Da das Inventar bei dem Werbeplatzanbieter nicht unendlich vermehrt werden kann, wird er sich im Vorfeld überlegen, mit welchem Affiliate-Programm er die besten Ergebnisse erwartet. Für den Produktanbieter entsteht so Druck, ein faires Abrechnungsmodell zu finden.
Affiliate-Marketing kann auch offline umgesetzt werden. Hierzu können gedruckte Gutscheine verwendet werden, die einen Code enthalten, um die Publisher zu identifizieren. Die Vergütung erfolgt entweder als Pay per Lead oder Pay per Sale.[2]
Arten von Teilnehmern
Affiliate-System-Betreiber
Der Affiliate-System-Betreiber ist für die Bereitstellung und den Betrieb des Portals zuständig. Er hat den fehlerfreien Betrieb zu gewährleisten und ist für die Vermarktung des Portals zuständig. In der Realität unterscheidet man zwei Arten von Betreibern. Zum einen haben sich unabhängige Plattformen, die Affiliate-Netzwerke, etabliert, welche als Schnittstelle zwischen Händlern (Merchants) und Vertriebspartnern (Affiliates) fungieren. Diese sind vor allem für die Bereitstellung und Administration der Technik und die finanzielle Abwicklung zuständig. Andererseits sind Plattformen zu finden, innerhalb derer der Händler selbst die Betreiberfunktion übernimmt (sog. „In-House Programme“). Diese von den Händlern selbst betriebenen Partnerprogramme spielen im deutschen Markt kaum eine Rolle. Des weiteren ist es wie etwa bei boost möglich, die Provision an eine registrierte Organisation zu spenden.
Händler
Händler, also Werbetreibender und Merchants stellen ihre online angebotenen Produkte und Dienstleistungen über das Affiliate-System zur Verfügung und ermöglichen den angeschlossenen Vertriebspartnern die Vermarktung der Güter über deren Websites. Den Vertriebspartnern (Affiliates, Publishern) werden Werbemittel zur Verfügung gestellt, mit denen die Partner auf ihrer Webseite oder (bei E-Mail-Publishern) per E-Mail werben können. Erzielt der Vertriebspartner Erfolge (durch einen Verkauf, eine Registrierung, einen View), zahlt der Händler die vorher für die jeweilige Vertriebsart festgelegte Provision.
Vertriebspartner
Vertriebspartner (Publisher, Affiliates) nutzen das Affiliate-System zur Kooperation mit den angeschlossenen Shop-Betreibern (Händlern). Sie profitieren durch den Verkauf der auf den eigenen Internetseiten beworbenen Produkte.
Konditionsmodelle
Pay per Click
Hier wird die Provision pro erfolgtem Klick auf das Werbemittel gezahlt. Die Abrechnung von Sponsored Links, Werbeanzeigen neben den Suchergebnissen, wie bei Google AdWords oder bei Yahoo! Search Marketing wird nach diesem Modell berechnet. Verschiedene Techniken wie eine IP-Sperre verhindern Mehrfachklicks eines einzelnen Benutzers.
Als problematisch für den Betreiber des Affiliate-Systems erweist sich bei dieser Vergütungsform die Tatsache, dass die Qualität der weitergeleiteten Besucherströme sich nur schwer beeinflussen lässt, da anders als bei den folgenden Vergütungsmodellen keine Mindestanforderungen zu bestimmten Aktionen der Besucher bestehen. Eine Pay-per-Click-Provisionierung wird daher in der Regel bei kurzfristigen Werbekampagnen zur reinen Erhöhung der Reichweite angewandt, die nicht direkt im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von Produkten gebracht werden können. Beispielhaft gilt es Suchportale bekanntzumachen, die mehrheitlich auf dieses Modell zurückgreifen.
Die Abkürzung EPC steht für „Earnings per 100 Clicks“ und weist aus, wie viel Provision ein Werbetreibender (Advertiser) durchschnittlich für 100 Klicks an seine Websitebetreiber (Affiliates) ausschüttet. Die Begriffe „Pay per Click“ (PPC) und Cost per Click (CPC) werden dabei oft synonym verwendet, wobei eigentlich PPC das Verfahren als solches bezeichnet und CPC für den Preis pro einzelnem Klick steht. Alternative Abrechnungsmodelle sind „Cost per Order“ (CPO), „Cost per Action“ (CPA), „Cost per Lead“ (CPL) oder „Tausend-Kontakt-Preis“ (TKP).
Pay per Lead
Die Provision wird pro Kontaktaufnahme durch den Kunden gezahlt, beispielsweise bei Anforderung von Werbematerial durch den Kunden. Pay per Lead eignet sich insbesondere für die Online-Vermarktung beratungsintensiver Güter. Produkte, die sich inhaltlich komplex darstellen, werden von Kunden nur selten ohne eingehende Beratung über das Internet bestellt, weshalb eine „Pay per Sale“-Vergütung auszuschließen ist, da die Zuordnung eines offline bestellten Gutes zum jeweiligen Vermittler nicht möglich ist. Der Vorteil des „Pay per Lead“ gegenüber dem „Pay per Click“ besteht jedoch in der aktionsgebundenen Entlohnung des Vertriebspartners. Es wird nur qualitativ hochwertiger Traffic tatsächlich vergütet.
Pay per Sale
Die Provision wird gezahlt, sobald der Kunde Umsatz erzeugt. In der Regel bedeutet das den Verkauf (englisch: sale) von Ware an den Kunden. Ursprünglich stellte die Vergütung per Sale eine Einmalzahlung auf einen vermittelten Umsatz dar. Um Vertriebspartner stärker an das eigene System zu binden, gehen einige Affiliate-Programme jedoch dazu über, nicht den einzelnen Umsatz, sondern sämtliche Umsätze eines Kunden dem jeweils werbenden Partner zuzuschreiben und entsprechend zu vergüten, entweder innerhalb eines Zeitraumes nach Klick (üblich 30 bis 90 Tage) oder „lifetime“ (lebenslang, solange der Kunde immer wieder kauft oder Umsatz erzeugt). „Lifetime“-Systeme dieser Art finden sich derzeit fast ausschließlich im Adult-Affiliate-Segment (Affiliate-Programme mit meist pornographischem oder erotischem Inhalt). Dies lässt sich größtenteils auf die starke Konkurrenz angebotener Affiliate-Systeme zurückführen und auf die Tatsache, dass Kunden vor einem Kauf meist noch Testberichte zum Produkt lesen oder Preisvergleiche nutzen und erst später bestellen.
Pay per Click Out
Der vermittelte Besucher muss auf der Website des Händlers auf einen dort gelisteten Anbieter oder auf eine weitere Seite des Sponsors klicken („Click out“). Erst dann wird eine Provision gezahlt. Hierdurch sollen die Nachteile des reinen „Pay per click“ gemindert werden, auch als „Pay per aktiv“ bezeichnet.
Pay per Link
Der Einbau eines Links auf der Webseite des Affiliates. Es wird allein das Einblenden des Links vergütet.
Pay per Print out
Bei Terminals und Couponautomaten, die über das Internet gesteuert sind, wird Papierausdruck vergütet. Vergütungsbezeichnung oder Abrechnungsbezeichnung sind „Cost per print“ und „Cost per print out“.
Pay per View
Jede getrackte (gewertete) Auslieferung eines Werbemittels wird vergütet, das heißt, es wird die Häufigkeit der Aufrufe eines Werbebanners gezählt und daraufhin der Webseitenbetreiber entlohnt. Da sich diese Methode in den letzten Jahren als nicht sehr effektiv erwies, gibt es sie heute so gut wie nicht mehr, gegebenenfalls noch in Pop-up-Funktion einzelner Werbepartner-Anbieter.
Pay per SignUp
Ähnlich wie „Pay Per Lead“ wird hier nur gezahlt, wenn der vermittelte Besucher sich auf der Website des Händlers anmeldet. Pay per SignUp ist damit eine Unterkategorie des Pay per Lead.
Pay per Install
Bei Pay per Install wird die (erstmalige) Installation von Software auf einem Computer provisioniert, beispielsweise Toolbars oder Demoversionen.
Lifetime-Vergütung
Die Lifetime-Vergütung ist meist eine Kombination aus den Modellen Pay per Sale oder Pay per Install und dem Gedanken einem Publisher (Affiliate) für jeden weiteren Einkauf des geworbenen Endkunden nochmals eine Vergütung auszuzahlen. Eine in den meisten praktischen Fällen anteilige Provision wird auf den „lebenslangen“ Warenkorb des geworbenen Kunden (unter seiner erstmaligen Anmeldung in einem Shopsystem) gezahlt.
Airtime-Vergütung
Eine Airtime-Vergütung ist speziell für den Telekommunikationsbereich entwickelt und gibt dem Publisher eine Provision für jede vom geworbenen Endkunden bezahlte Gesprächsminute beispielsweise einem Handyvertrag, über eine gewisse Laufzeit. Oft gibt es dieses Konditionsmodell in Verbindung mit einer Lifetime-Vergütung.
Einfluss des Konditionsmodells auf den Unternehmenserfolg
Affiliate-System-Betreiber
Der Übergang zwischen Click-, Lead- und Sale-Provisionen ist fließend. Moderne Affiliate-Systeme bieten häufig Kombinationen der oben genannten Vergütungsmodelle an, wie beispielsweise die Vergütung per Click und zusätzlich per Sale. Dies geschieht neben anderen marketingstrategischen Einflussfaktoren zumeist mit dem Ziel, innerhalb umfassender Affiliate-Netzwerke mit einer großen Anzahl angeschlossener Vertriebspartner einen möglichst hohen Aufmerksamkeitsgrad in der Community zu erzeugen. Die Wahl des Vergütungsmodells und der Höhe der Vergütung stellen einen entscheidenden Einflussfaktor für die Platzierung der Produkte auf den Webseiten der Vertriebspartner dar.
Vertriebspartner
Je nach Wahl des Vergütungsmodells durch den Affiliate-System-Betreiber leiten sich mögliche Vermarktungsstrategien für den Affiliate ab. Eine Vergütung per Click (also pro vermitteltem Seitenbesucher) bietet beispielsweise die Möglichkeit, selbst günstigeren Traffic in Suchmaschinen zu buchen und diesen an die Zielseite weiterzuleiten (Arbitrage). Der Partner erbringt in diesem Falle seine Leistung durch die effektive Auswahl an Suchbegriffen und die dauerhafte Überwachung des Begriffsportfolios. Im Gegensatz zu Pay-per-Click nutzt der Affiliate bei der Pay-per-Sale-Vergütung positive Effekte auf die langfristige Planbarkeit seines Unternehmenserfolgs, wenn diese beispielsweise mit Dauervergütung ein auf die Umsätze der von ihm geworbenen Kunden verbunden sind.
Studien und Veranstaltungen
Beim Affiliate-Marketing ist vor allem die Erfolgsrate wichtig. In den letzten Jahren haben immer mehr Studien in diesem Bereich hervorgehoben, dass es wichtig ist, wie etwas beim Kunden ankommt und welcher Nutzen daraus auch für den Anbieter entsteht. Auch im Bereich der Gutscheine hat sich das Affiliate-Marketing manifestiert. Gutscheine gibt es in den letzten Jahren immer häufiger. Sie sind nicht nur in Briefkästen und im Mailordner zu finden, sondern werden auch gerne Paketen beigelegt. Um die Relevanz und die Reichweite der Gutscheine nachweisen zu können, sind Studien in diesen Bereichen unerlässlich.
Die Reichweite bei Gutscheinen wird durch die hohe Aussendung erreicht. Allerdings ist damit noch nicht die Relevanz ermittelt. Die Relevanz eines Gutscheines kommt erst dann zum Tragen, wenn der Kunde diesen auch einlöst. Stand bisher immer wieder das sogenannte Gießkannen-Prinzip im Vordergrund, wird dieses bereits von zahlreichen anderen Methoden abgelöst, die weitaus effektiver sind. So wird die Relevanz auch von Affilianten-Programmen unterstützt. Kann der Hersteller erst durch das Einlösen eines Gutscheines einen Gewinn verzeichnen und nicht bereits durch die Aussendung, wird mehr Augenmerk auf die Attraktivität des Gutscheines gelegt. Nur wenn das Interesse des Kunden gesteigert werden kann, wird auch der Gutschein an Relevanz gewinnen. Durch diese Methode kann nicht nur der Hersteller selbst als Gewinner gesehen werden, sondern auch der Kunde, der bei seinem Einkauf in den Genuss eines Preisnachlasses kommt, einen sonstigen Rabatt erhält oder an einer Vorteilsaktion teilnimmt. Kunden fühlen sich durch relevante Gutscheine nicht betrogen, sondern sehen darin eine kleine Belohnung für einen getätigten Einkauf. Haben Gutscheine eine hohe Relevanz, dann steigt auch das Image des Herstellers an, denn der Kunde ist zufriedengestellt.
Je mehr das Image eines Unternehmens steigt, desto höher wird auch die Einlösequote der Gutscheine sein. Gutscheine werden in letzter Zeit auch immer häufiger im Internet angeboten, da sich der Einkauf in den letzten Jahren einfach immer mehr in den Online Bereich verschoben hat. Zwar hatten Gutscheine immer wieder Kritik erleben müssen, aber in Studien wurde sehr wohl belegt, dass 90 Prozent der Deutschen ihre Gutscheine einlösen. Vor allem durch Affiliate-Systeme und die neue Technologie wurden Gutscheine wieder zum Leben erweckt und sind den schlechten Ruf rasch wieder losgeworden. Laut Studien gibt es aber einige Optionen, weswegen Gutscheine nicht eingelöst werden:
- Der Absender scheint nicht vertrauenswürdig zu sein.
- Der Bestellwert damit der Gutschein eingelöst werden kann, ist sehr hoch, wodurch dieser keine Relation zum Gutschein ergibt.
- Gutscheine können ausschließlich von Neukunden und nicht von treuen Bestandskunden eingelöst werden.
Zentrale Veranstaltungen für Affiliate-Marketing-Experten sind die jährlich in München stattfindende Affiliate Tactixx und die a4uexpo, die 2014 in Berlin gastierte.
Haftungsfragen
Mehrfach waren Affiliate-Programme Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. In den meisten Fällen ging es dabei um die Frage, ob der Werbetreibende (Merchant) für Rechtsverletzungen seiner Publisher (Affiliates) haftbar gemacht werden kann. Fast einhellig gingen die Gerichte davon aus, dass es sich beim Affiliate um einen „Beauftragten“ des Händlers, etwa im Sinne des § 8 Abs. 2 UWG, handelt[3] Demnach haftet ein Unternehmen auch für Rechtsverletzungen, die durch Mitarbeiter oder Beauftragte begangen werden. Ähnliche Regelungen gibt es auch in anderen Rechtsvorschriften, etwa im Markenrecht (§ 14 Abs. 7, § 15 Abs. 6 MarkenG) oder im Urheberrecht (§ 100 UrhG): „Beauftragter“ im Sinne dieser Regelungen ist, wer, ohne Mitarbeiter zu sein, im oder für das Unternehmen eines anderen aufgrund eines vertraglichen oder anderen Verhältnisses tätig ist. Ob dabei ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen Affiliate und Händler besteht oder ob ein Affiliate-Netzwerk Verträge mit beiden Parteien abschließt, ist unerheblich.[4] Auch vertragliche Haftungsausschlüsse haben auf die Haftung gegenüber Dritten keine Auswirkungen. Sie sind vielmehr ein Indiz dafür, dass der Werbetreibende Einfluss auf das Verhalten des Publishers nehmen kann, etwa mit Vertragsstrafen oder Vertragskündigung.[5] Neben der Beauftragtenhaftung ist auch eine Verantwortlichkeit des Händlers als Störer möglich.[6]
Der nächste Skandal mit Ansage, wo sind die ganzen Verteidiger von Bonofa? Aber bei den handelnden Personen war ja auch mit keinem anderem Ergebnis zu rechnen! Gespannt darf man auf die Schadenshöhe sein!