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BONUS.GOLD: Klartext zum Vertrieb

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Rechtsanwalt und Fachanwalt Daniel Blazek (BEMK Rechtsanwälte PartGmbB) und sein Team haben Vertriebe erfolgreich durch so manchen Skandal gelotst: INFINUS, P&R, EN Storage, Captura, PICAM, BWF, PIM Gold zum Beispiel.

Seiner Ansicht nach hatten diese Fälle so manches gemeinsam. Deshalb haben wir ihn um eine Stellungnahme in Sachen BONUS.GOLD gebeten.

Was muss der Vertrieb erwarten? Hier seine schriftliche Antwort:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

was mag sich bei BONUS.GOLD zusammenbrauen, insbesondere für den Vertrieb?

Zunächst einmal: Ein alter Geschäftsführer meldet sich nicht, ein neuer mit Lebensmittelpunkt in Großbritannien wurde bestellt. Das ist zwar nicht illegal, aber stellt auch nicht den Regelfall für eine deutsche florierende juristische Person dar.

Man darf heute (19. September 2020) gespannt sein, wie es mit dem Unternehmen weitergeht. Sollte dies allerdings in einem Szenario enden, welches Schäden für Anleger bedeutet, so kann sich der Vertrieb auf einiges gefasst machen.

Und damit beabsichtige ich nicht, den üblichen Sermon abzulassen, der Vertriebsanwälten so einfällt (Kommunikation mit den Kunden beachten, Interessengemeinschaft gründen, keine Fragen von Anlegeranwälten beantworten etc.).

Das ist langweilig, bietet keinen Mehrwert und ignoriert die Erfahrung insbesondere aus den vorangegangenen Goldskandalen wie BWF und PIM Gold. Gerade bei PIM Gold hat sich gezeigt, wie sehr sich auch innerhalb des Vertriebs verfeindete Lager bilden können, die zum Teil auf sonderbare Heilsbringer und Konzepte bauen, während es doch eigentlich um die eigene Haut gehen sollte.

Beispiele gefällig?

Vertriebe vermitteln Kunden zu Anlegeranwälten, die sich fortan in der Bredouille sehen, über die potenzielle Haftung des Vertriebs nicht aufklären zu können oder zu wollen. Der betreffende Vertrieb denkt, damit sei alles geritzt. Aber auch nur solange, bis die vermittelten Kunden von anderen Anlegeranwälten im Internet lesen, die erfolgreich gegen einen Vermittler vorgegangen sind.

Irgendwelche Prozesskostenfinanzierer oder Forderungsaufkäufer werden empfohlen, die zum Teil wiederum mit bestimmten Anwälten zusammenarbeiten, aber konzeptionell wenig auf der Pfanne haben, geschweige denn Erfolge vorweisen können.

Die unterschiedlichen Lager diskreditieren sich gegenseitig und wollen dennoch dem jeweiligen Kunden bessere oder belastbare Informationen zukommen lassen, wissen aber nicht genau, welche davon zutreffen.

Stets wird es auch diejenigen geben, die nicht glauben wollen, was alles schief gegangen sein mag. Und natürlich gibt es noch diejenigen, die auf alles und jeden zeigen, bloß nicht auf sich selbst: Der Staat, die Aufsicht, das Management, die Medien, die Anwälte, die Wirtschaftsprüfer, Corona, die Jahreszeit und so weiter. Das alles bedeutet viel Wirbel, Rauch und Aktionismus. Aber keine Klarheit.

Klar ist, dass – wenn sich der Nebel verzieht und der Anleger/Kunde immer noch geschädigt ist -, der Ruf nach Schadensersatz laut wird. Und dass der Vertrieb das leichteste Ziel ist, gerade im Goldgeschäft.

Gerade dort, wo viele Initiatoren meinen, die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben und ein Jahrhunderte altes Geschäft durch vertragliche Kniffe und Selbstdarstellung ganz anders und vor allem besser machen zu können als jeder andere. Durch was, schuldrechtliche Ansprüche auf die Übereignung von noch mehr Gold? Durch noch erfolgreicher wirtschaftende Altmetallhändler mit noch besseren Kontakten? Durch Bestätigungen von Lagerbeständen durch Anwälte oder Wirtschaftsprüfer?

All das soll nicht nur überhöhte Marktpreise und Provision ausgleichen, sondern auch noch Ansprüche auf noch mehr Gold oder Bonusgold oder Sachdarlehensäquivalent oder wie auch immer man es nennen will? Wo Gold doch eigentlich mehr als Werterhaltungsmittel gilt als nahezu todsicheres Wertsteigerungsmittel? Durch einen vertraglichen Stein der Weisen mit Kompetenz-/Netzwerk-/Management-Blackbox? Nun denn.

Das wird den Vertrieb erwarten, wenn es ernst wird:

Anlegeranwälte, die eine Verletzung der Plausibilitäts-prüfungspflicht vorwerfen, die in die vertraglichen bzw. rechtlichen Eigenschaften hinein geht.

Schadensersatzforderungen in Höhe der jeweiligen Investition, obwohl der betreffende Vermittler oder Berater weder das Kapital, noch das Gold in der Hand hatte, noch für das Management und die Mittelverwendung verantwortlich war, während er höchstwahrscheinlich nicht haftpflichtversichert war.

Sollte sich der jeweilige Goldskandal ausweiten in Richtung Insolvenz oder gar Ermittlungsverfahren, dann stehen zudem Ahnungslosigkeit und regelmäßig Strafanzeigen im Raum.

Mit werblichem Standard von Anwälten und verfeindeten Lagern kommen Vertriebe dann nicht wirklich weiter. Ebensowenig mit Kopflosigkeit und bloßen Vermutungen. Vielmehr muss man sich auf Sturmsegeln einstellen. Mit erfahrenen Skippern.“

4 Kommentare

  • Mit Kopfschütteln stellt man fest, dass viele Kollegen nicht begriffen haben, dass es erst um das Vermögen der Klienten geht und dann um das eigene Überleben. BWF, Queensgold, Pim-Gold, Bonus-Gold, vielleicht auch irgendwann die Zollfreilager…

  • Solange Vertriebler Betrügern die Bude einrennen, bleibt es eben so wie es ist. Selbst nach weiteren Regulierungen werden Initiatoren neue Modelle entwickeln, welche wieder am regulierten Bereich vorbeischrammen und eben auch nicht vermögenschadenversichert sind. Und wieder werden die übliche Leute die Mär von den armen Vertrieblern singen…. Vetriebler tun nun mal das was sie üblicherweise tun: anhauen, umhauen, abhauen…Haftung&Regress? Natürlich! Ich beobachte diesen Markt schon über 20 Jahre und es hat sich nichts aber auch gar nichts geändert. Auch die triefende Heuchelei wie hier…

  • Bonus Gold als Vertriebsfalle. Langsam wird es wirklich eklig. Fleiß führt zum wirtschaftlichen Tod. Alles nur weil der Staat keine guten Arbeitsbedingungen schafft …für Vertriebler

    • Genau. Am Ende ist immer der Vertrieb der Dumme, und der Kunde von gestern ist der Kläger von morgen. Es ist schon seit Jahren Zeit für bessere Regulierung. Aber noch scheint Anlegerschutz durch Regress das Mittel der Wahl zu sein.

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