Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
Dortmund
Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021
Geschäftsbericht 2020/ 2021
FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN AUF EINEN BLICK
Borussia Dortmund KGaA (HGB)
in TEUR | 2020/2021 | 2019/2020 |
Umsatzerlöse | 323.497 | 442.126 |
Operatives Ergebnis (EBITDA) | 33.557 | 54.264 |
Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EBIT) | -76.580 | -51.283 |
Jahresfehlbetrag | -76.479 | -49.662 |
Cashflow aus operativer Tätigkeit | 40.769 | 111.654 |
Free Cashflow | -50.452 | -48.718 |
Borussia Dortmund Konzern (IFRS)
in TEUR | 2020/2021 | 2019/2020 |
Umsatzerlöse | 334.171 | 370.196 |
Bruttokonzerngesamtleistung | 358.577 | 486.884 |
Operatives Ergebnis (EBITDA) | 38.950 | 62.992 |
Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EBIT) | -72.093 | -43.138 |
Jahresergebnis | -72.810 | -43.953 |
Cashflow aus operativer Tätigkeit | 15.947 | -362 |
Free Cashflow | -46.075 | -51.131 |
Hans-Joachim Watzke | Thomas Treß | Carsten Cramer |
Vorsitzender der Geschäftsführung | Geschäftsführer | Geschäftsführer |
GRUSSWORT
Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrter Aktionär,
die Pandemie hatte und hat uns weiterhin im Griff, weiterhin leben wir einen veränderten Alltag, der sich auch im Profi-Fußball niederschlägt. Leere Ränge und Fußball unter sterilen Bedingungen haben das letzte Geschäftsjahr geprägt und nicht nur die Erlöse von Borussia Dortmund geschmälert und einen Jahresfehlbetrag nach sich gezogen, sondern auch die Sehnsucht nach Emotionen, Leidenschaft und Miteinander genährt.
Und gerade aufgrund der besonderen Umstände sind wir stolz auf unsere Mannschaft, die wie keine andere von der Leidenschaft ihrer Anhänger lebt. Die einzigartige Atmosphäre im SIGNAL IDUNA PARK, die uns schon zu manchem Sieg getragen hat, musste anderweitig kompensiert werden. Daher sind wir glücklich, uns erneut für die UEFA Champions League qualifiziert und darüber hinaus den DFB-Pokal in beeindruckender Weise gewonnen zu haben.
Doch auch dem Team hinter dem Team gebührt mein Kompliment. Wie wir gemeinsam mit dieser Situation umgegangen sind, war beeindruckend. Alle sind – wenn auch oft durch Homeoffice getrennt – noch näher zusammengerückt, um der Krise entgegen zu treten.
Auch wenn Covid-19 weiter das Weltbild bestimmt, sind wir sehr zuversichtlich, schon bald große Schritte Richtung Normalität zu gehen. Der Schlüssel dazu bleibt die Impfung gegen dieses Virus. Wir sind davon überzeugt, dass eine hohe Impfquote den Weg in die Normalität ebnet. Daher haben wir auch mit dem Impfzentrum in unserem Stadion gerne dazu beigetragen, das Impfangebot unkompliziert zur Verfügung zu stellen. Daher schließe ich mein Grußwort mit der Bitte: „Lassen Sie sich impfen, jede vollständige Impfung zählt im Kampf gegen die Pandemie.“
So freuen wir uns darauf, möglichst bald Fußball wieder in seiner schönsten Form zu genießen: Voller Emotionen, voller echter Liebe und gemeinsam im Stadion!
Hans-Joachim Watzke | Thomas Treß | Carsten Cramer |
Vorsitzender der Geschäftsführung | Geschäftsführer | Geschäftsführer |
BERICHT DES AUFSICHTSRATES
Die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA blickt pandemiebedingt auf ein sehr schwieriges und abermals herausforderndes Geschäftsjahr 2020/2021 zurück.
Die Covid-19 Pandemie mit ihren anhaltenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens hat die wirtschaftliche Entwicklung von Borussia Dortmund im Geschäftsjahr 2020/2021 erheblich beeinträchtigt. Ursprüngliche Annahmen wie z.B. eine Rückkehr der Zuschauer zumindest mit einer gewissen Teilauslastung des Stadions im Spielbetrieb haben sich insbesondere aufgrund des „3. Lockdowns“ nicht erfüllt. Dennoch konnte Borussia Dortmund insbesondere durch sportliche Erfolge in der UEFA Champions League und dem nationalen Pokalwettbewerb negative Ergebnisauswirkungen in einem gewissen Maße begrenzen.
Unter den gegebenen Umständen blickt Borussia Dortmund auf eine letztlich sportlich erfolgreiche Saison zurück. Mit der erneuten direkten Qualifikation zur Teilnahme an der Gruppenphase der UEFA Champions League in der Saison 2021/2022 konnte ein wichtiges Sasionziel erreicht werden, wenngleich der Weg über die 34 Spieltage im pandemiebedingten Sonderspielbetrieb weitestgehend „ohne Zuschauer“ für alle Beteiligten beschwerlich und fordernd war. Zeitweise drohten sportliche Saisonziele gefährdet, weshalb in der Hinrunde ein Trainerwechsel von Lucien Favre hin zu Edin Terzic erfolgen musste. Mannschaft und Trainerteam um Edin Terzic haben nach einer Adaptionsphase erfreulicherweise zurück in die sportliche Erfolgsspur gefunden und sich und alle, die es mit Borussia Dortmund halten, mit dem Gewinn des DFB-Pokals belohnt. Mit einer beispielslosen Aufholjagd in der Bundesliga wurde letztlich Platz 3 und damit die direkte Qualifikation zur Teilnahme an der Gruppenphase der UEFA Champions League erreicht. Mit dem respektablen Erreichen des Viertelfinales der UEFA Champions League zählte Borussia Dortmund in der Saison 2020/2021 zu den besten acht Fußballclubs in Europa. Den sportlich Verantwortlichen gebührt der außerordentliche Dank, unter solch erschwerten Umständen die Saison 2020/2021 zufriedenstellend zu Ende geführt zu haben. Sehr erfreulich ist zudem der in der Saison 2020/2021 geglückte Aufstieg der zweiten Mannschaft von Borussia Dortmund in die 3. Liga, womit in der Saison 2021/2022 zwei Mannschaften im deutschen Profi-Herrenfußball vertreten sein werden.
Wirtschaftlich hat die Covid-19-Pandemie das abgelaufene Geschäftsjahr erheblich beinträchtigt. Borussia Dortmund erwirtschaftete im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020/2021 (01. Juli 2020 bis 30. Juni 2021) Umsatzerlöse in Höhe von EUR 334,2 Mio. (Vorjahr EUR 370,2 Mio.). Die Bruttokonzerngesamtleistung (Umsatzerlöse zuzüglich realisierter Brutto-Transferentgelte) betrug EUR 358,6 Mio. (Vorjahr EUR 486,9 Mio.). Das Konzernergebnis betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr EUR -72,8 Mio. (Vorjahr EUR -44,0 Mio.). Das Konzernergebnis vor Steuern (EBT) belief sich auf EUR -73,2 Mio. (Vorjahr EUR -46,6 Mio.), das operative Konzernergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) auf EUR 39,0 Mio. (Vorjahr EUR 63,0 Mio.). Im Einzelabschluss der KGaA nach handelsrechtlichen Vorschriften weist die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR -76,5 Mio. aus. Angesichts der vorstehenden Ergebnislage kann der Hauptversammlung 2021 die Ausschüttung einer Dividende nicht vorgeschlagen werden.
Die Geschäftsführung und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Borussia Dortmund haben bewiesen, auch unter solch erschwerten Bedingungen die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie annehmen zu können. Ihnen allen gebührt daher der herzliche Dank. Spieler, sportliche Verantwortliche, Geschäftsführer und die Mitglieder des Aufsichtrates haben zudem durch partielle Gehalts- bzw. Vergütungsverzichte ebenfalls ihren Beitrag geleistet.
Der Aufsichtrat begrüßt in aller Klarheit die Entscheidung der Geschäftsführung, die diese in enger Abstimmung mit allen Gremien von Borussia Dortmund getroffen hat, Plänen um die Gründung einer sog. „Superleague“ ablehnend gegenüber zu stehen und stattdessen – wie von der European Club Association (ECA) beschlossen – die geplante Reform der UEFA Champions League ab der Saison 2024/2025 umsetzen zu wollen. Borussia Dortmund hat hier einhellig die Meinung aller Deutschen ECA-Clubs eingenommen und dürfte nicht nur die deutliche Mehrheit seiner Fans und Mitglieder, sondern auch seiner Aktionäre insoweit hinter sich wissen.
Es ist ansonsten nicht von der Hand zu weisen, dass der Spielbetrieb mit Zuschauern mittelfristig wieder die Normalität abbilden muss, damit die Gesellschaft ihr Geschäftsmodell vollends zurückerhält. Denn auch die Saison 2021/2022 wird noch von pandemiebedingten Auswirkungen betroffen sein. Je schneller und je mehr Zuschauer sicher in den Signal Iduna Park zurückkehren, desto eher können die Belastungen der Pandemie abgetragen werden. Hierzu bedarf es sicher noch enormer Anstrengungen. Ein ausreichend vorhandenes Konzerneigenkapital und die nachhaltige Aufstellung des Unternehmens ermöglicht es Borussia Dortmund jedoch, die entstandenden Verluste des Geschäftsjahres 2020/2021 zu tragen.
Aufsichtsratstätigkeit, Sitzungen
Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2020/2021 intensiv mit der Lage und der Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns, insbesondere auch im Lichte der Covid-19-Pandemie, befasst. Die für ihn nach Gesetz und Satzung bestehenden Aufgaben und Rechte hat er dabei uneingeschränkt wahrgenommen.
Im Geschäftsjahr 2020/2021 fanden vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen (am 07. September 2020, 19. November 2020, 22. Februar 2021 und 25. Mai 2021) und nach der Hauptversammlung 2020 eine konstituierende Sitzung (am 19. November 2020) statt. Von diesen insgesamt fünf Sitzungen wurden infolge der Covid-19-Pandemie ingesamt zwei Sitzungen „virtuell“ als Video- und Telefonkonferenzen, eine Sitzung „hybrid“ (d.h. einige Teilnehmer waren persönlich anwesend und andere Teilnehmer haben im Wege der Video- und Telefonkonferenz teilgenommen) und zwei Sitzungen (anlässlich der virtuellen Hauptversammlung) als reine Präsenzsitzungen durchgeführt. Die Sitzungsteilnahmen stellten sich im Berichtsjahr wie folgt dar:
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Frau Silke Seidel und die Herren Bernd Geske, Ulrich Leitermann, Bodo Löttgen, Dr. Reinhold Lunow sowie Bj0rn Gulden haben an allen fünf Sitzungen teilgenommen (Präsenzquote je 100 Prozent). |
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Herr Peer Steinbrück nahm bis zu seinem am 19. November 2020 erfolgten Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat an beiden zuvor abgehaltenen Sitzungen teil (Präsenzquote 100 Prozent). |
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Herr Christian Kullmann hat an vier Sitzungen teilgenommen und war bei einer Sitzung entschuldigt verhindert (Präsenzquote 80 Prozent). |
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Frau Judith Dommermuth nahm nach ihrer am 19. November 2020 erfolgten Wahl in den Aufsichtsrat an den zwei nach der konstituierenden Sitzung abgehaltenen Sitzungen teil (Präsenzquote 66,6 Prozent). |
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Herr Gerd Pieper hat an drei Sitzungen teilgenommen und war bei zwei Sitzungen entschuldigt verhindert (Präsenzquote 60 Prozent). |
Ferner wurden zwei schriftliche Umlaufbeschlussverfahren durchgeführt, zum einen am 06. Juli 2020 im Kontext der Erhöhung der Kontokorrentlinien der Gesellschaft sowie zum anderen am 13. November 2020 im Kontext von § 15 Ziffer 1 der Satzung der Gesellschaft zur Bestimmung des Vorsitzes in der Hauptversammlung durch den stellvertretenden Vorsitzenden Herrn Christian Kullmann.
Sämtliche Beschlüsse wurden unter Wahrung der satzungsmäßigen und gesetzlichen Bestimmungen gefasst. Alle Beratungen und Beschlussfassungen erfolgten stets im Plenum des Aufsichtsrates; der Aufsichtsrat hatte im Berichtsjahr keine Ausschüsse errichtet.
Der Aufsichtsrat hat sich im Berichtszeitraum durch mündliche und schriftliche Berichte der Geschäftsführung im Sinne des § 90 AktG regelmäßig, zeitnah und umfassend informiert. Schwerpunkte dabei waren der Geschäftsverlauf, die Liquiditäts-, Ertrags- und Finanzlage, die Unternehmensplanung (insbesondere die Finanz-, Investitions- und Personalplanung), die Risikolage und das Risikomanagement in Gesellschaft und Konzern sowie strategische Themen, jeweils mit spezifischen Schwerpunkten in Bezug auf die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie. Zwischen seinen Sitzungen wurde der Aufsichtsrat außerdem mittels schriftlicher Unterlagen informiert. Gegenstand der Information sowie der anschließenden Erörterung und Kontrolle waren auch die unterjährigen Finanzinformationen (d.h. Halbjahresfinanzbericht und Quartalsfinanzberichte). Der Aufsichtsratsvorsitzende stand zudem außerhalb von Sitzungen in regelmäßigem Kontakt mit der Geschäftsführung; er erhielt fortlaufend Kenntnis über aktuelle Entwicklungen der Geschäftslage und wesentliche Geschäftsvorfälle, zudem wurden dabei Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements (auch im Hinblick auf die Covid-19-Pandemie) sowie der Compliance des Unternehmens beraten. Die Geschäftsführung ist ihren Informationspflichten zur Überzeugung des Aufsichtsrates vollständig, kontinuierlich und zeitgerecht nachgekommen.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und deren Geschäftsführer wurden bei der Leitung des Unternehmens vom Aufsichtsrat beraten und überwacht. Grundlage dafür waren die Berichte der Geschäftsführung sowie die Nachfrage und Erörterung im Aufsichtsrat. Die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung der Gesellschaft, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems, die Leistungsfähigkeit der Unternehmensorganisation und deren Wirtschaftlichkeit hat der Aufsichtsrat als gegeben erachtet. Berichte und Beratungen umfassten insbesondere die sportliche Entwicklung innerhalb der Saison 2020/2021, die zu erwartenden Neuerungen im Hinblick auf die Gesetzgebung zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) sowie die von der Geschäftsführung beabsichtigten Festlegungen betreffend den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb der persönlich haftenden Gesellschafterin.
Darüber hinaus fasste der Aufsichtsrat im Berichtsjahr Beschlüsse betreffend die Beauftragung einer externen inhaltlichen Überprüfung des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts unserer Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020/2021 (§ 111 Abs. 2 Satz 4 in Verbindung mit § 278 Abs. 3 AktG).
Ferner befasste sich der Aufsichtsrat im Berichtsjahr mit der Rechnungslegung, mit der Festlegung der Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und mit der Vorbereitung der Hauptversammlung im Vorjahr, namentlich mit seinen Beschluss- bzw. Wahlvorschlägen an diese Hauptversammlung und mit seiner Zustimmung zur Entscheidung der persönlich haftenden Gesellschafterin, die Hauptversammlung 2020 virtuell durchzuführen. Dabei ist vor der Beschließung seines Wahlvorschlags vom Aufsichtsrat die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers unter Berücksichtigung von ihm zusätzlich erbrachter Leistungen überprüft worden. Weitere Gegenstände der Aufsichtsratstätigkeit waren die Auftragskonditionen bzw. die Honorarvereinbarung, die Prüfungsschwerpunkte und die Beauftragung des von der Hauptversammlung im Vorjahr gewählten Abschlussprüfers.
Jahres- und Konzernabschluss 2020/2021
Der von der Geschäftsführung aufgestellte und fristgerecht vorgelegte Jahresabschluss für die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA und der Konzernabschluss zum 30. Juni 2021 sowie der Lagebericht für die Gesellschaft und der Konzernlagebericht (die jeweils den erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 bzw. § 315a Abs. 1 HGB in der gemäß Art. 83 Abs. 1 Satz 2 EGHGB anwendbaren Fassung umfassen) wurden von der zum Abschlussprüfer bestellten KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund („KPMG“), unter Einbeziehung der Buchführung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Zum bestehenden Risikofrüherkennungssystem stellte der Abschlussprüfer fest, dass die Geschäftsführung die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen, insbesondere zur Einrichtung eines Überwachungssystems in geeigneter Weise getroffen hat und dass das Überwachungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen.
Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss sowie der Lagebericht für die Gesellschaft und der Konzernlagebericht mit dem Risikobericht und die entsprechenden Prüfungsberichte des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrates rechtzeitig vorgelegen. Diese wurden vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 20. September 2021 mit der Geschäftsführung und in Anwesenheit des Abschlussprüfers mit dessen Vertretern im Einzelnen durchgesprochen, erörtert und geprüft. Dabei berichtete der Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen, auch diejenigen hinsichtlich des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess, und erläuterte diese. Die seitens des Aufsichtsrates gestellten Fragen wurden vom Abschlussprüfer und von der Geschäftsführung beantwortet.
Der Aufsichtsrat schließt sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an und erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfungen keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 20. September 2021 sowohl den Jahresabschluss der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA zum 30. Juni 2021 als auch den Konzernabschluss zum 30. Juni 2021 gebilligt.
Gegenstand einer eigenständigen Prüfung durch den Aufsichtsrat war außerdem der von der persönlich haftenden Gesellschafterin gemäß § 312 AktG aufgestellte Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) für das Geschäftsjahr 2020/2021. Der Abhängigkeitsbericht wurde ebenfalls vom Abschlussprüfer geprüft und mit dem folgenden Bestätigungsvermerk versehen:
„Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.“
Der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers zum Abhängigkeitsbericht lag dem Aufsichtsrat ebenfalls vor. Diese Unterlagen wurden vom Aufsichtsrat in seiner vorgenannten Sitzung mit Abschlussprüfer und Geschäftsführung erörtert und geprüft. Der Aufsichtsrat hat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung gegen die Erklärung der persönlich haftenden Gesellschafterin am Schluss des Abhängigkeitsberichts keine Einwendungen erhoben. Das Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer hat der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Borussia Dortmund Konzern ist auch für das Geschäftsjahr 2020/2021 verpflichtet, sich zu nichtfinanziellen Aspekten seiner Tätigkeit gesondert zu erklären. Wie bereits in den drei letzten Geschäftsjahren zuvor hat sich die persönlich haftende Gesellschafterin – entsprechend gesetzlicher Wahlrechte – entschieden, dazu einen gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht gemäß § 315b Abs. 3 HGB außerhalb des Konzernlageberichts zu erstellen, der dauerhaft auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht wird. Der Aufsichtsrat hat die KPMG zur externen inhaltlichen Überprüfung in Form einer sogenannten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“) des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts beauftragt. Die KPMG hat diesem auf Grundlage ihrer Prüfung einen uneingeschränkten Vermerk erteilt; das bedeutet, dass der KPMG auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die sie zu der Auffassung gelangen lassen, dass der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht für den Zeitraum vom 01. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315b, 315c in Verbindung mit §§ 289c bis 289e HGB aufgestellt worden ist. Der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht und der dazu von der KPMG erstellte Prüfungsbericht lagen dem Aufsichtsrat vor. Nach der im Rahmen seiner Bilanzsitzung am 20. September 2021 erfolgten Erörterung hat der Aufsichtsrat sich dem Ergebnis der Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit durch die KPMG angeschlossen und erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, den Jahresabschluss zum 30. Juni 2021 festzustellen. In dem nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Jahresabschluss (Einzelabschluss) zum 30. Juni 2021 wird für die Gesellschaft ein Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 76.478.856,69 sowie ein Bilanzverlust in Höhe von EUR 126.141.140,59 ausgewiesen. Angesichts dieser Ergebnislage kann der Hauptversammlung durch die persönlich haftende Gesellschafterin und den Aufsichtsrat mithin keine Gewinnverwendung bzw. keine Beschlussfassung zur Ausschüttung einer Dividende vorgeschlagen werden.
Der Aufsichtsrat schlägt außerdem vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, für das Geschäftsjahr 2020/2021 Entlastung zu erteilen.
Corporate Governance
Aufsichtsrat und Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin haben sich auch im Berichtszeitraum mit dem Thema Corporate Governance beschäftigt.
Mitglieder des Aufsichtsrats wurden und werden bei ihrer Amtseinführung sowie bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen angemessen unterstützt. Im Berichtszeitraum wurde von der Gesellschaft beispielsweise eine Fortbildungsveranstaltung für den Aufsichtsrat zum Thema „Bilanzielle Besonderheiten eines kapitalmarktorientierten Fußball-Unternehmens“ durchgeführt. Allen Aufsichtsratsmitgliedern wurde außerdem die Besichtigung von Sport-, Trainings- und sonstigen Anlagen des Unternehmens sowie des Spielbetriebs – unter pandemiebedingten Auflagen – ermöglicht. Seit September 2020 wird allen Mitgliedern des Aufsichtsrates zudem eine Fachzeitschrift (inkl. Online-Angebot) zur Fortbildung zur Verfügung gestellt.
Die derzeit aktuelle Entsprechenserklärung wurde zeitgleich mit der Beschlussfassung über den vorliegenden Bericht beschlossen und berücksichtigt den Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 16. Dezember 2019 (bekanntgemacht im Bundesanzeiger am 20. März 2020). Die vollständige Erklärung ist im Internet unter der Adresse www.bvb.de/aktie, Rubrik „Corporate Governance“ dauerhaft zugänglich. Zusätzliche Darstellungen und Erläuterungen hierzu erfolgen in der Erklärung zur Unternehmensführung, unter anderem auch zu der im Berichtsjahr durchgeführten Selbstevaluierung der Tätigkeit und Arbeitsweise im Aufsichtsrat.
Personalien
Mit dem Ende der Hauptversammlung am 19. November 2020 ist Herr Peer Steinbrück aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Der Aufsichtsrat möchte ihm an dieser Stelle herzlich für sein nahezu zehnjähriges Wirken in diesem Gremium danken. Man hat hier sehr gerne mit Herrn Steinbrück zusammengearbeitet. Seine Klarheit und sein Rat wurde allseits sehr geschätzt.
Die Hauptversammlung am 19. November 2020 hat Frau Judith Dommermuth neu als Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt und alle übrigen im Berichtsjahr amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrates wiedergewählt.
Der Präsidialausschuss des Beirates der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH hat sich im März 2021 mit dem Vorsitzenden der Geschäftsführung Hans-Joachim Watzke über die Verlängerung seines ursprünglich bis zum 31. Dezember 2022 befristeten Geschäftsführer-Vertrages bis zum 31. Dezember 2025 sowie mit den Geschäftsführern Thomas Treß und Carsten Cramer jeweils über die Verlängerung ihrer ursprünglich bis zum 30. Juni 2022 befristeten Geschäftsführer-Verträge bis jeweils zum 30. Juni 2025 geeinigt. Der Aufsichtsrat begrüßt diese personelle Kontinuität der Geschäftsführung in diesen pandemiebedingt besonders herausfordernden Zeiten und freut sich auf die weitere Zusammenarbeit.
Herr Gerd Pieper, der dem Aufsichtsrat seit dem 25. November 2003 als Mitglied angehört und seit dem 2. November 2004 als dessen Vorsitzender amtiert, hat sein Mandat am 26. August 2021 aus gesundheitlichen Gründen mit Wirkung zum Ablauf des 24. September 2021 niedergelegt.
In seiner Sitzung am 20. September 2021 hat der Aufsichtsrat daraufhin jeweils mit Wirkung ab 25. September 2021 den seit Ende August 2019 als stellvertretender Vorsitzender amtierenden Herrn Christian Kullmann zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates und Herrn Ulrich Leitermann zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.
Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung, dem Betriebsrat sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes Engagement, insbesondere unter dem Eindruck der äußerst schwierigen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, und die erfolgreich geleistete Arbeit.
Herzlich gedankt wird auch den Geschäftspartnern, Kommanditaktionären und Fans von Borussia Dortmund für ihr Vertrauen.
Dortmund, den 20. September 2021
Der Aufsichtsrat
Christian Kullmann
Stellvertretender Vorsitzender
ORGANE
BV. BORUSSIA 09 e.V. DORTMUND
Vorstand
Dr. Reinhard Rauball | Präsident |
Gerd Pieper | Vizepräsident |
Dr. Reinhold Lunow | Schatzmeister |
BORUSSIA DORTMUND GmbH & Co. KGaA
Aufsichtsrat
Gerd Pieper Vorsitzender |
Privatier; vormals Geschäftsführer der Stadt-Parfümerie Pieper GmbH, Herne |
Peer Steinbrück (ausgeschieden zum 19.11.2020) |
Senior Advisor des Vorstandes der ING-DiBa AG, Frankfurt a. M. |
Bernd Geske |
Geschäftsführender Gesellschafter der Bernd Geske Lean Communication, Meerbusch |
Christian Kullmann Stellvertretender Vorsitzender |
Vorsitzender des Vorstandes der Evonik Industries AG, Essen |
Ulrich Leitermann |
Vorsitzender der Vorstände der Konzernobergesellschaften der SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund |
Bj0rn Gulden |
Vorstandsvorsitzender und Chief Executive Officer der PUMA SE, Herzogenaurach |
Dr. Reinhold Lunow |
Ärztlicher Leiter der Praxisklinik Bornheim, Bornheim |
Silke Seidel |
Leitende Angestellte der Dortmunder Stadtwerke AG sowie Geschäftsführerin der Hohenbuschei Beteiligungsgesellschaft mbH, der Westfalentor 1 GmbH und der Dortmund Logistik GmbH, alle in Dortmund |
Bodo Löttgen |
Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen, Kriminalhauptkommissar a.D., Diplom-Verwaltungswirt (FH) |
Judith Dommermuth (seit 19.11.2020) |
Geschäftsführende Gesellschafterin der JUVIA Verwaltungs GmbH, Köln |
BORUSSIA DORTMUND GESCHÄFTSFÜHRUNGS-GmbH
Geschäftsführung
Hans-Joachim Watzke | Vorsitzender der Geschäftsführung |
Thomas Treß | Geschäftsführer |
Carsten Cramer | Geschäftsführer |
UNTERNEHMENSSTRUKTUR
BORUSSIA DORTMUND GmbH & Co. KGaA
100,00% BVB Stadionmanagement GmbH
100,00% BVB Merchandising GmbH
100,00% BVB Event & Catering GmbH
100,00% besttravel dortmund GmbH
100,00% BVB Asia Pacific Pte. Ltd.
100,00% BVB Fußballakademie GmbH
33,33% Orthomed Medizinisches Leistungs- und Rehabilitationszentrum GmbH
DIE AKTIE der Borussia Dortmund gmbh & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Dortmund
ENTWICKLUNG DES AKTIENKURSES
Im Berichtszeitraum des Geschäftsjahres 2020/2021 (01. Juli 2020 bis 30. Juni 2021) war die Entwicklung des Aktienkurses im Wesentlichen durch die anhaltenden Auswirkungen der Coronavirus-SARS-CoV-2(Covid-19)-Pandemie negativ geprägt. Wirtschaftlich sowie sportlich positive Unternehmensmeldungen konnten dies nur unzureichend kompensieren (sofern nicht anders gekennzeichnet, beziehen sich die im Folgenden angegebenen Kursdaten auf die Schlusskurse im XETRA-Handel der Aktie von Borussia Dortmund; die zweite Nachkommastelle wurde ggf. aufgerundet).
Die Aktie der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA startete mit EUR 5,97 (Vorjahr EUR 8,61) am 01. Juli 2020 in das neue Geschäftsjahr 2020/2021 und pendelte im Monat Juli 2020 in einer Kursrange zwischen EUR 5,55 und EUR 6,07. Am 04. August 2020 meldete das Unternehmen, dass seitens der Bundeliga erste einheitliche Vorgaben für eine teilweise Rückkehr von Stadionbesuchern in der Saison 2020/2021 verabschiedet wurden. An diesem Tage notierte die Aktie mit EUR 5,70. Am 17. August 2020 vermeldete die Gesellschaft die vorläufigen Zahlen zum Geschäftsjahr 2019/2020 (siehe Ad-hoc-Meldung vom selben Tage) und konnte eine Bruttokonzerngesamtleistung (Umsatzerlöse zuzüglich realisierter Brutto-Transferentgelte) in Höhe von EUR 486,9 Mio. (Vorjahr EUR 489,5 Mio.) vermelden. Das Konzernergebnis betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr EUR -44,0 Mio. (Vorjahr EUR 17,4 Mio.). Da die Gesellschaft bereits am 29. Juni 2020 einen Ergebnisausblick (siehe Ad-hoc-Meldung vom selben Tage) gegeben hatte, reagierte der Aktienkurs auf diese Meldung nicht negativ, sondern schloss den Handelstag am 17. August 2020 mit einem Kurs von EUR 5,70. In der Folgezeit gab der Kurs jedoch leicht nach. Am 31. August 2020 notierte die Aktie mit EUR 5,61. In der ersten Septemberhälfte erholte sich der Kurs jedoch. Am 01. September 2020 notierte die Aktie des BVB mit EUR 5,72, am 07. September 2020 mit EUR 5,84, am 15. September mit EUR 5,85 und am 16. September 2020 mit EUR 6,28. Maßgeblich hierfür waren ein Auftaktsieg im DFB-Pokal und die Aussicht einer teilweisen Rückkehr von Zuschauern (siehe Corporate News vom 15. September 2020). Neue erste Meldungen in Bezug auf eine sich abzeichnende Verschlechterung der Pandemielage sorgten dann in der Folgezeit indes für eine negative Entwicklung der Märkte allgemein und eine Abwärtsbewegung der Aktie von Borussia Dortmund im Besonderen. Am 21. September 2020 notierte die Aktie des BVB mit EUR 5,70, am 24. September 2020 mit EUR 5,55, am 28. September mit EUR 5,42 und am 30. September 2020 mit EUR 5,13.
Dieser pandemiebedingte Trend sollte sich in der Folgezeit fortsetzen. Am 01. Oktober 2020 notierte die Aktie des BVB mit EUR 5,03, am 14. Oktober 2020 mit EUR 4,76, am 16. Oktober 2020 mit EUR 4,42 und am 20. Oktober 2020 mit EUR 4,39. Vier Siege in der Bundesliga und zwei Siege (bei einer Niederlage) in der UEFA Champions League konnten diese Kursentwicklung nicht kompensieren. Am 30. Oktober 2020 notierte die Aktie des BVB mit EUR 4,21 und am 02. November 2020 mit EUR 4,33. Sodann setzte eine leichte Kurserholung ein. Am 06. November 2020 veröffentlichte die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA vorläufige
Zahlen für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2020/2021 (siehe Ad-hoc-Meldung vom selben Tag). An diesem Tag notierte die Aktie des BVB mit EUR 4,66, am 09. November 2020 mit EUR 5,17, am 16. November 2020 mit EUR 5,31, am 19. November 2020 – zugleich der Tag der ordentlichen virtuellen Hauptversammlung 2020 – mit EUR 5,38, am 23. November 2020 mit EUR 5,68 und am 27. November 2020 mit EUR 5,95. Der Monat Dezember 2020 war sodann sportlich wechselhaft. Zwar stand am Ende ein „Überwintern in allen Wettbewerben“, unzureichende Ergebnisse in der Bundesliga und eine dabei unerwartet deutliche 1:5-Niederlage gegen den VfB Stuttgart führten bedauerlicherweise am 13. Dezember 2020 sodann zur Freistellung des Cheftrainers Lucien Favre, dessen Aufgaben fortan der bisherige Assistenztrainer Edin Terzic übernahm. Am 01. Dezember 2020 notierte die Aktie mit EUR 5,71, am 09. Dezember 2020 – nachdem die Qualifikation für das Achtelfinale der UEFA Champions League erreicht wurde – mit EUR 5,88, am 11. Dezember 2020 mit EUR 5,62, am 14. Dezember 2020 – dem Folgetag der Freistellung des bisherigen Cheftrainers Lucien Favre – mit EUR 5,47, am 21. Dezember 2020 notierte die Aktie mit EUR 5,36 und am 23. Dezember 2020 – nachdem die Qualifikation für das Achtelfinale des DFB-Pokals erreicht wurde – mit EUR 5,46. Am 30. Dezember 2020 beendete die BVB-Aktie schließlich das Kalenderjahr 2020 mit einem Kurs von EUR 5,44.
Die Aktie von Borussia Dortmund startete nach dem Auftaktsieg am 03. Januar 2021 in der Bundesliga mit EUR 5,39 am 04. Januar 2021 in das Kalenderjahr 2021. Der Kurs stieg am 12. Januar 2021 nach einem weiteren Sieg auf EUR 5,80. Infolge eines Unentschiedens und zweier Niederlagen notierte der Kurs am 29. Januar 2021 indes mit EUR 5,14. Im Monat Februar 2021 sorgten dann eine Siegesserie sowie gute Halbjahreszahlen für eine Kurserholung. Am 01. Februar 2021 notierte die Aktie des BVB mit EUR 5,18. Am 08. Februar 2021 vermeldete das Unternehmen die vorläufigen Halbjahreszahlen (vgl. Ad-hoc-Mitteilung selben Datums) und konnte trotz der anhaltenden Covid-19-Pandemie und dem damit verbundenen Lockdown im zweiten Quartal des Geschäftsjahres ein positives Ergebnis erzielen. Im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres betrug die Bruttokonzerngesamtleistung EUR 190,3 Mio. (Vorjahr EUR 297,4 Mio.). Das Konzernergebnis betrug im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres EUR -26,3 Mio. (Vorjahr EUR 3,0 Mio.). An diesem und am Folgetag schloss die Aktie des BVB den Handel mit einem Kurs von EUR 5,14. Am 15. Februar 2021 wurde die Verpflichtung von Marco Rose als neuer Cheftrainer zur Saison 2021/2022 vermeldet (vgl. Corporate News selben Datums). Dies sorgte für eine Kurssteigerung, die sich in der Folgezeit verfestigen sollte. Am 12. Februar 2021 notierte die Aktie des BVB mit EUR 5,23, am 15. Februar 2021 mit EUR 5,33, am 22. Februar 2021 mit EUR 5,38 und am 26. Februar 2021 mit EUR 5,52. Das Erreichen des Viertelfinales der UEFA Champions League und positive Unternehmensnachrichten zum Ende des Berichtszeitraums sorgten zunächst für einen deutlichen Kursanstieg und sodann für eine Konsolidierung im Monat März 2021. Am 01. März 2021 notierte die Aktie des BVB mit EUR 5,64, am 04. März 2021 mit EUR 5,75, am 09. März 2021 mit EUR 6,00, am 16. März 2021 mit EUR 5,91, am 19. März 2021 mit EUR 5,80 und am 22. März 2021 mit EUR 5,53. Am 29. März 2021 vermeldete die Gesellschaft, dass die Anstellungsverträge der Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke, Thomas Treß und Carsten Cramer jeweils um drei Jahre verlängert wurden (vgl. Ad-hoc-Mitteilung selben Datums). Der Markt nahm diese Nachricht positiv auf. Am selben Tage notierte die Aktie des BVB mit EUR 5,46, am Folgetag mit EUR 5,56 und am 31. März 2021 mit EUR 5,43.
Am 01. April 2021 notierte die Aktie des BVB mit einem Kurs in Höhe von EUR 5,48. Nach einer Niederlage gegen einen unmittelbaren Konkurrenten im Kampf um die direkten Qualifikationsplätze der Bundesliga für die UEFA Champions League und einem beträchtlichen Punkterückstand von sieben auf Platz vier der Tabelle der Bundeliga sank der Kurs am 06. April 2021 auf EUR 5,27 und am 07. April 2021 auf EUR 5,19. Mit Beginn einer sodann einsetzenden Siegesserie, an deren Ende die Qualifikation für die UEFA Champions League noch erreicht werden konnte, sollte sich der Kurs sodann sukzessive erholen. Am 12. April 2021 notierte die Aktie des BVB mit EUR 5,26, am 15. April 2021 mit EUR 5,42, am 22. April 2021 mit EUR 5,68 und am 30. April 2021 mit EUR 5,83. Dieser positive Trend sollte sich dann im Monat Mai 2021 verstetigen. Am 07. Mai 2021 notierte die Aktie des BVB mit EUR 5,73. Am 10. Mai 2021 veröffentlichte das Unternehmen die vorläufigen Zahlen für das dritte Quartal (vgl. Ad-hoc-Meldung selben Datums). An diesem Tag notierte die Aktie des BVB mit EUR 5,96. Am 13. Mai 2021 notierte die Aktie des BVB mit EUR 5,96, am Abend gewann der BVB den DFB-Pokal und am Folgetag, dem 14. Mai 2021, notierte die Aktie des BVB mit EUR 6,33. Nachdem die Bundesligasaison unter den besonderen Bedingungen des Sonderspielbetriebes beendet werden konnte, gab das Unternehmen am 25. Mai 2021 einen Ausblick auf wesentliche Ergebniskennzahlen für das Geschäftsjahr 2020/2021 und teilte u. a. mit, dass Borussia Dortmund für das gesamte Geschäftsjahr 2020/2021 im Konzern ein EBITDA in Höhe von rund EUR 33,0 Mio. und einen Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von rd. EUR 75 Mio. erwarte (vgl. Ad-hoc-Mitteilung selben Datums). An diesem Tag notierte die Aktie des BVB mit EUR 6,11. Am 26. Mai 2021 notierte die Aktie des BVB mit EUR 6,12, am 01. Juni 2021 mit EUR6,01, am 04. Juni 2021 mit EUR 6,17 und erreichte am 10. Juni 2021 ihr Hoch im Berichtszeitraum mit EUR 6,54. Schließlich beendete die Aktie des BVB den Berichtszeitraum am 30. Juni 2021 mit einem Kurs von EUR 6,22 (Vorjahr EUR 5,78).
Kursverlauf Euro
Umsatz Stück
GRUNDKAPITAL UND AKTIONÄRSSTRUKTUR
Das Grundkapital der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA beträgt EUR 92.000.000,00 und ist eingeteilt in ebenso viele nennwertlose Stückaktien. Die Aktionärsstruktur der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA stellt sich aufgrund der uns mit Stand zum 30. Juni 2021 vorliegenden Pflichtmitteilungen wie folgt dar:
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Evonik Industries AG: 9,83 % |
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Bernd Geske: 9,35 % |
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Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund: 5,53 % |
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SIGNAL IDUNA: 5,43 % |
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Ralph Dommermuth Beteiligungen GmbH: 4,99 %* |
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PUMA SE: 4,99 %* |
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Streubesitz: 69,86 % |
Die mit „*“ gekennzeichneten Aktionäre werden mit ihrem Aktienbesitz formal dem Streubesitz zugerechnet.
AKTIENBESITZ VON ORGANEN
Zum 30. Juni 2021 hielt ein Mitglied der Geschäftsführung 7.045 Stückaktien unserer Gesellschaft. Die Mitglieder des Aufsichtsrates besaßen zum selben Zeitpunkt insgesamt 8.602.009 Stückaktien. Der (Gesamt-)Aktienbesitz von Mitgliedern der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats ergibt in Summe 8.609.054 Stückaktien und somit mehr als 1 % der von der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA ausgegebenen Aktien.
INVESTOR RELATIONS
Zielsetzung der Investor Relations unserer Gesellschaft ist die angemessene Bewertung der Aktie des BVB durch den Kapitalmarkt. Grundlage hierfür ist die kontinuierliche und offene Kommunikation mit allen Marktteilnehmern. Investor Relations bildet dabei die ideale Schnittstelle zwischen institutionellen Investoren, Finanzanalysten und Privatanlegern. Die Gesellschaft will das Vertrauen der Investoren und der Öffentlichkeit durch zeitnahe und transparente Veröffentlichung ihrer Finanzzahlen, Geschäftsvorgänge, Strategien sowie Risiken und Chancen rechtfertigen. Wir fühlen uns den Kommunikationsgrundsätzen wie Offenheit, Kontinuität, Gleichbehandlung und Glaubwürdigkeit verpflichtet, um so eine vertrauensvolle und langfristige Beziehung zu den Marktteilnehmern aufzubauen und ein richtiges Bild des Unternehmens (true and fair view) zu vermitteln.
Dabei stellt die Online-Kommunikation das zentrale Medium dar; sie bietet hinsichtlich Chancengleichheit und Aktualität von Informationen die besten Voraussetzungen. Aufgrund dieser Relevanz hält Borussia Dortmund die Investor-Relations-(IR)-Website „BVB Aktie“ unter www.aktie.bvb.de sowie www.bvb.de/aktie für Interessierte zum Abruf im Internet bereit. Dort werden alle Geschäftsberichte sowie unterjährigen Finanzberichte als Download-Versionen veröffentlicht. Kapitalmarktrechtliche Pflichtmitteilungen, wie z. B. Ad-hoc-Meldungen, Corporate News, Managers‘ Transactions (vormals „Directors Dealings“), werden hier zeitnah publiziert. Für eine europaweite Verbreitung sorgt gleichzeitig unser Dienstleister EQS Group AG (DGAP), München. Weitere umfangreiche Informationen, wie z. B. Investorenpräsentation oder detaillierte Angaben zur Umsetzung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, stellen wir auf unserer Website zur Verfügung. Die Informationen werden in deutscher und – ganz überwiegend – auch in englischer Sprache vorgehalten.
Die nachhaltige Pflege der Kapitalmarktkommunikation war auch im Geschäftsjahr 2020/2021 unser Ziel. Die Bilanzpressekonferenz zu den vorläufigen Zahlen des Geschäftsjahres 2019/2020 hat am 17. August 2020 in Dortmund stattgefunden. Am selben Tage hat das Unternehmen zudem eine Analystenkonferenz in Frankfurt a. M. veranstaltet. Beide Veranstaltungen fanden als sog. „Hybrid“-Veranstaltungen mit begrenzter Präsenzteilnehmerzahl statt. Ferner wurden im Berichtszeitraum mit Vertretern des Kapitalmarktes Gruppen- oder Einzelgespräche – pandemiebedingt – jeweils telefonisch bzw. virtuell via Online-Meetings, z. B. im Rahmen des Eigenkapitalforums am 16. November 2020 in Frankfurt a. M., geführt und – jeweils virtuell via Online-Meetings – Roadshowtermine am 22. September 2020 in München (organisiert über Berenberg), am 14./15. Oktober 2020 in London (organisiert über Edison), am 12. November 2020 in Madrid und am 30. November 2020 in London (jeweils organisiert über Berenberg), am 01. Dezember 2020 in Israel (organisiert über Edison), am 10. Dezember 2020 in den USA (organisiert über Stifel), am 17. März 2021 anlässlich der Berenberg Virtuelle DACH & Nordic Conference (organisiert über Berenberg), am 23. März 2021 anlässlich der Edison Virtuelle Roadshow, USA (organisiert über Edison), am 11. Mai 2021 anlässlich Stifel Virtuelle Roadshow, Europe (organisiert über Stifel), am 18. Mai 2021 anlässlich der Berenberg Tarrytown Conference, USA (organisiert über Berenberg), sowie am 26./27. Mai 2021 anlässlich der virtuellen Roadshow Europe & UK (organisiert über Berenberg) wahrgenommen.
Derzeit erfreut sich unsere Gesellschaft einer „Research Coverage“ durch folgende Unternehmen:
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Frankfurt Main Research AG, Frankfurt a. M. Letztes Research Update: 06. Juli 2021, Empfehlung: „Kaufen“ (zuvor: „Kaufen“) |
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Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG („Berenberg“), Hamburg Letztes Research Update: 19. Mai 2021, Empfehlung: „Kaufen“ (zuvor: „Kaufen“) |
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Stifel Europe Bank AG, Frankfurt a. M. Letztes Research Update: 10. Mai 2021, Empfehlung: „Halten“ (zuvor: „Halten“) |
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Edison Research Investment Ltd., London (UK) Letztes Research Update: 10. Februar 2021, Empfehlung: „k. A.“ |
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GSC Research GmbH, Düsseldorf Letztes Research Update: 16. November 2020, Empfehlung: „Kaufen“ (zuvor: „k. A.“) |
Die einzelnen Studien bzw. Research Updates stehen, soweit unsere Gesellschaft hierzu berechtigt ist, unter www.aktie.bvb.de sowie www.bvb.de/aktie in der Rubrik „BVB Aktie“, Unterrubrik „Kapitalmarktbewertung“, für Interessierte zum Abruf bereit.
Designated Sponsor unserer Gesellschaft war im Berichtszeitraum die Stifel Europe Bank AG (vormals MainFirst Bank AG).
CORPORATE GOVERNANCE BERICHT
Eine klar strukturierte und gelebte Corporate Governance ist bei unserer Gesellschaft von hoher Bedeutung. Sie steht für eine verantwortungsvolle, transparente und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung und -kontrolle. Effiziente Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung und Aufsichtsrat, Achtung der Aktionärsinteressen, Offenheit und Transparenz der Unternehmenskommunikation sind wesentliche Aspekte guter Corporate Governance. Hieran orientieren sich die Geschäftsführung der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA und der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft.
ALLGEMEINE INFORMATION ZUR CORPORATE GOVERNANCE BEI DER BORUSSIA DORTMUND GmbH & Co. KGaA
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Corporate Governance werden durch das deutsche Aktienrecht geregelt. Gemäß § 161 AktG werden Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft verpflichtet, jährlich zu erklären, ob und inwieweit den im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ im Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen wurde (vergangenheitsbezogen) und wird (zukunftsbezogen). Die Gesellschaften können hiervon abweichen, sind dann aber verpflichtet, dies jährlich offen zu legen und die Abweichungen zu begründen („comply or explain“). Dies ermöglicht den Gesellschaften die Berücksichtigung branchen- oder unternehmensspezifischer Bedürfnisse. Eine gut begründete Abweichung von einer Kodexempfehlung kann im Interesse einer guten Unternehmensführung liegen.
Der Kodex wird in der Regel einmal jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst. Er stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Neben der Formulierung der aktuellen Best Practice der Unternehmensführung hat der Kodex das Ziel, das Deutsche Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar zu machen und will insgesamt das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften fördern.
Zahlreiche Empfehlungen (Soll-Bestimmungen) des Kodex sind ausschließlich auf Aktiengesellschaften zugeschnitten und für Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), also auch auf unsere Gesellschaft, gar nicht oder allenfalls sinngemäß anwendbar.
Die KGaA ist eine Mischform von Aktiengesellschaft und Kommanditgesellschaft. Es handelt sich um eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter (der persönlich haftende Gesellschafter) den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet und die für Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht persönlich haftenden Kommanditaktionäre an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind (§ 278 Abs. 1 AktG).
Prägende Unterschiede zur Aktiengesellschaft können wie folgt charakterisiert werden:
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Die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA hat keinen Vorstand. Ihre Geschäftsführung und Vertretung obliegt stattdessen der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH. Diese GmbH wird wiederum durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten; ihr Alleingesellschafter ist der Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund. |
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Die Rechte und Pflichten des von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsrates der KGaA sind eingeschränkt. Ihm fehlt insbesondere die Zuständigkeit zur Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern bei der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH sowie zur Regelung ihrer vertraglichen Bedingungen. Der Aufsichtsrat ist auch nicht berechtigt, für die persönlich haftende Gesellschafterin eine Geschäftsordnung oder einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte zu erlassen. Derartige Rechte und Pflichten obliegen vielmehr den Gremien bei der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, namentlich dem dort eingerichteten Beirat und dem von ihm wiederum gebildeten Präsidialausschuss. |
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Hinsichtlich der Hauptversammlung der KGaA ergeben sich weitere Besonderheiten, die im Wesentlichen in den §§ 285 und 286 Abs. 1 AktG und in der Satzung unserer Gesellschaft geregelt sind. |
Eine Entsprechenserklärung nach § 161 AktG ist folglich unter Berücksichtigung rechtsformspezifischer Besonderheiten der KGaA und deren Gestaltung in der Satzung von der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin und vom Aufsichtsrat der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA abzugeben.
Nach unserer Auffassung sind dabei folgende Empfehlungen des Kodex aufgrund von rechtsformspezifischen Besonderheiten der KGaA und deren Gestaltung in der Satzung unserer Gesellschaft nicht (auch nicht sinngemäß) anwendbar:
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Der Kodex richtete bzw. richtet zur Vorstandsvergütung verschiedene Empfehlungen, namentlich in G.4, G.8 und G.13 Kodex an den Aufsichtsrat. Im Kodex werden zahlreiche weitere Empfehlungen zu einem Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder bzw. zur jeweiligen Ausgestaltung ihrer individuellen Vergütungen an den Aufsichtsrat adressiert. All diese Empfehlungen setzen, was auch aus der Begründung der Regierungskommission zum Kodex hervorgeht, inhaltlich bzw. systematisch auf den gesetzlichen Regelungen für Aktiengesellschaften in § 87 Abs. 1 AktG und/oder in dem am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen § 87a AktG auf. Diese gesetzlichen Regelungen finden auf unsere Gesellschaft rechtsformbedingt weder direkt noch analog Anwendung, wobei es sich dabei nach unserer Auffassung um bewusste Entscheidungen des Gesetzgebers handelt. Dem entsprechend sind konsequent auch die damit jeweils zusammenhängenden Empfehlungen G.1 bis G.3, G.5 bis G.7, G.9 bis G.13, G.15 und G.16 Kodex auf unsere Gesellschaft nicht anwendbar. § 7 der Satzung unserer Gesellschaft bestimmt dem gegenüber, dass die persönlich haftende Gesellschafterin Anspruch auf Ersatz der ihr für die Geschäftsführung in der Gesellschaft entstandenen Personal- und Sachkosten zuzüglich einer Vergütung von 3 Prozent des sonst entstehenden Jahresüberschusses der Gesellschaft hat. Feste und variable Vergütungen für Geschäftsführer der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH wurden und werden ansonsten von dem dort gebildeten Präsidialausschuss beschlossen, der dabei, d.h. beim Abschluss bzw. bei der Verlängerung von Geschäftsführer-Anstellungsverträgen, auch deren Angemessenheit und Marktüblichkeit überprüft. Die teilweise durchaus als Überregulierung empfundenen Empfehlungen des Kodex betreffend ein Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder bzw. deren Vergütung sowie zur Rolle des Aufsichtsrates wurden und werden hierbei vom Präsidialausschuss aus Praktikabilitätserwägungen überwiegend auch nicht etwa freiwillig angewendet. |
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Eine individualisierte Offenlegung der Vergütung der Geschäftsführer der Komplementärin unserer Gesellschaft, der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, erfolgt gegenwärtig freiwillig als Darstellung der Einzelvergütung der Geschäftsführer in den Anhängen des Jahres- und Konzernabschlusses. Denn die nach Art. 83 Abs. 1 Satz 2 EGHGB auf Jahres-/Konzernabschlüsse und Lage-/Konzernlageberichte für vor dem 1. Januar 2021 beginnende Geschäftsjahre noch anwendbare Fassung von § 285 Nr. 9 Buchstabe a) Sätze 5 ff. HGB betrifft nur börsennotierte Aktiengesellschaften und die von diesen an ihre Vorstandsmitglieder geleisteten Bezüge, nicht jedoch die Rechtsform der KGaA. |
Folgende Empfehlungen des Kodex wurden bzw. werden hingegen trotz der rechtsformbedingten Besonderheiten bei unserer Gesellschaft sinngemäß bzw. in modifizierter Form angewendet, was wir nicht als Abweichung vom Kodex betrachten:
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Für eine langfristige Nachfolgeplanung im Sinne der Empfehlungen B.1 und B.2, 1. Halbsatz Kodex sorgen bei unserer Gesellschaft die Geschäftsführer und – da der Aufsichtsrat rechtsformbedingt keine Personalkompetenz besitzt – der Präsidialausschuss bei der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH. Diese Planung erfolgt im regelmäßigen Austausch zwischen Geschäftsführung und Präsidialausschuss, die dabei, ausgehend von der Unternehmensstrategie nach außen und der Unternehmensorganisation bzw. dem Management nach innen, Kompetenzprofile für Führungspersonen aufsetzen und dazu in Betracht kommendes Personal sowohl unternehmensintern wie auch -extern in Beobachtung nehmen. Insofern ist Scouting für uns also nicht nur im Fußballsport, sondern auch im Bereich Human Resources ein Thema. Unternehmensintern erfolgt zudem fortlaufend eine Förderung solcher Personen, die für Führungsaufgaben potentiell geeignet erscheinen, beispielsweise auch durch Fortbildungsmaßnahmen. Hinsichtlich der gegebenenfalls externen Besetzung von Positionen kann sich die Gesellschaft zudem auf ihr Netzwerk und auf externe Dienstleister stützen. Der Präsidialausschuss achtet bei der Zusammensetzung der Geschäftsführung auch auf die anzustrebende „Vielfalt (Diversity)“. |
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Bei der Erstbestellung von Geschäftsführern der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH orientiert sich der Präsidialausschuss an der Empfehlung B.3 Kodex, wonach diese im Fall von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft für längstens drei Jahre erfolgen soll. |
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Den Vorsitzenden des Präsidialausschusses, Herr Dr. Reinhard Rauball, der sich bei der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH mit der Vergütung deren Geschäftsführer befasst, halten wir für unabhängig im Sinne der neuen Empfehlung C.10 Kodex. |
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In sinngemäßer Anwendung der Empfehlung D.7 Kodex ist in Aufsichtsratssitzungen regelmäßig ein Zeitfenster für Beratungen auch ohne Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin vorgesehen. |
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Die Zustimmung zu Nebentätigkeiten von Geschäftsführern der persönlich haftenden Gesellschafterin im Sinne der Empfehlung in E.3 Kodex obliegt mangels Zuständigkeit zur Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern bei der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH sowie zur Regelung ihrer vertraglichen Bedingungen nicht dem Aufsichtsrat, sondern dem Präsidialausschuss bei der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH. |
Die Entsprechenserklärung ist den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich zu machen. Dies erfolgt auf unserer Investor Relations-Website unter der Adresse www.bvb.de/aktie im Bereich „Corporate Governance“. Außerdem ist die im September 2021 abgegebene Entsprechenserklärung als unten folgender Abschnitt Bestandteil dieser Erklärung zur Unternehmensführung.
Während der hier vorgelegte Corporate Governance Bericht unserer Gesellschaft als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht wird (auf der Website des Unternehmens unter www.bvb.de/aktie im Bereich „Corporate Governance“ / „Erklärung zur Unternehmensführung“), wurden die Corporate Governance Berichte für das Geschäftsjahr 2017/2018 und zuvor in den Geschäftsberichten für die betreffenden Geschäftsjahre und diese wiederum auf unserer Investor Relations-Website unter der Adresse www.bvb.de/aktie im Bereich „Publikationen“ veröffentlicht.
Transparenz
Unsere Gesellschaft unterrichtet die Kommanditaktionäre und Aktionärsvereinigungen, die Finanzanalysten und die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig über die Lage und die wesentlichen geschäftlichen Veränderungen im Unternehmen.
Auf unserer Internetseite sind insbesondere die Ad hoc-Mitteilungen, Corporate News sowie die uns zugegangenen Mitteilungen über Stimmrechtsanteile und Managers‘ Transactions, die Aktionärsstruktur, die jeweils aktuell gültige Satzung und der Finanzkalender veröffentlicht.
Der Finanzkalender beinhaltet wesentliche Termine der Gesellschaft und kann auch unter der Adresse www.bvb.de/aktie im Bereich „Finanzkalender“ eingesehen werden.
Die Bilanzpressekonferenz zu den „vorläufigen“ Zahlen des vorausgegangenen Geschäftsjahres wird – wie in den Jahren zuvor – real-time via LIVE-Streaming im Internet übertragen und kann von der interessierten Öffentlichkeit mitverfolgt werden.
Die Hauptversammlung im Vorjahr fand nach form- und fristgerechter Einladung am 19. November 2020 als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Kommanditaktionäre oder ihrer Bevollmächtigten statt. In Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex lagen die vom Gesetz verlangten Berichte und Unterlagen aus; sie wurden den Kommanditaktionären auf Verlangen übermittelt und auch auf der Internetseite der Gesellschaft zusammen mit der Tagesordnung veröffentlicht. Die Beschlüsse zu allen Tagesordnungspunkten sind mit Zustimmungen in einer Bandbreite zwischen 87,11 bis 99,97 Prozent der Stimmen gefasst worden.
Die nächste ordentliche Hauptversammlung der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA findet am Donnerstag, den 02. Dezember 2021 statt. Vor dem Hintergrund der aktuellen COVID-19-Pandemie wird sie voraussichtlich als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Kommanditaktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten.
Der Halbjahresfinanzbericht und andere unterjährige Finanzinformationen sollen innerhalb der durch den Kodex empfohlenen Zeiträume veröffentlicht werden. Hierüber unterrichtet unsere Gesellschaft im Einzelnen durch sog. „Vorabbekanntmachungen“. Die Aufstellung des Konzernabschlusses nebst des Konzernlageberichtes und der unterjährigen Finanzinformationen erfolgt unter Beachtung der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union anzuwenden sind. Der Jahresabschluss nebst des Lageberichtes der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA wurde und wird weiterhin nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) erstellt.
Unsere Gesellschaft steht für mehr als „nur“ Fußball und trägt ihrer sozialen und gesellschaftlichen Verantwortung Rechnung. Ein erster, freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht bezog sich auf das Geschäftsjahr 2016/2017, d.h. den Zeitraum vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017, und orientierte sich an den weltweit anerkannten Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI), hier der GRI Standard-Option „Kern“. In Nachhaltigkeitsberichten für spätere Geschäftsjahre (mithin ab dem Geschäftsjahr 2017/2018) ist zudem ein sog. gesonderter nichtfinanzieller Konzernbericht gemäß § 315b Abs. 3 HGB enthalten, der unter zahlreichen Aspekten und Angaben auch die Themenbereiche Compliance bzw. Regeltreue und Risikomanagement umfasst. Nachhaltigkeitsberichte werden auf unserer Internetseite www.bvb.de/aktie im Bereich „Corporate Governance“ / „Nachhaltigkeit“ veröffentlicht.
Der Kommunikation mit den Marktteilnehmern dient ferner die Veröffentlichung von Analysten-Empfehlungen bzw. Research-Studien auf unserer Internetseite www.bvb.de/aktie im Bereich „BVB Aktie“ / „Kapitalmarktbewertung“.
Weitere Informationen über das Unternehmen sowohl für unsere Kunden und Fans als auch für die interessierte Öffentlichkeit, unter anderem beispielsweise auch Lebensläufe und Übersichten über wesentliche Tätigkeiten von Aufsichtsratsmitgliedern sowie nähere Angaben zu den Geschäftsführern der persönlich haftenden Gesellschafterin, sind ebenfalls über unsere Internetseite www.bvb.de/aktie zugänglich.
Zahlreiche Veröffentlichungen wurden und werden auf unserer Internetseite auch in englischer Sprache bereitgehalten.
Angaben zur Vergütung der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Mitglieder des Aufsichtsrates werden im Anhang bzw. im Lagebericht, Angaben zum Besitz von Aktien der Gesellschaft durch die persönlich haftende Gesellschafterin bzw. Mitglieder ihrer Geschäftsführung und durch Mitglieder des Aufsichtsrates im Geschäftsbericht gemacht. Aufgrund rechtsformspezifischer Besonderheiten der KGaA besteht gegenwärtig keine Verpflichtung zur individualisierten Offenlegung der Vergütung der Geschäftsführer der Komplementärin unserer Gesellschaft, der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, wie etwa bei Vorständen börsennotierter Aktiengesellschaften. Die – wie oben schon angesprochen – gleichwohl vorgenommene Darstellung der Einzelvergütung der Geschäftsführer in den Anhängen des Jahres- und Konzernabschlusses erfolgt daher auf freiwilliger Basis.
Dortmund, 20. September 2021
Für den Aufsichtsrat
Christian Kullmann
Stellvertretender Vorsitzender
Für die Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH
Hans-Joachim Watzke | Thomas Treß | Carsten Cramer |
Vorsitzender der Geschäftsführung | Geschäftsführer | Geschäftsführer |
CORPORATE GOVERNANCE BERICHT
ENTSPRECHENSERKLÄRUNG
der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der Borussia Dortmund
GmbH & Co. KGaA nach § 161 AktG vom 20. September 2021
Die Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin (Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH) und der Aufsichtsrat der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA erklären gemäß § 161 AktG, dass bei der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA seit der letzten Entsprechenserklärung vom 7. September 2020 den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex („Kodex“) in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 20. März 2020) entsprochen wurde und künftig entsprochen wird, abgesehen von folgenden Abweichungen (Hinweis: Zahlreiche Empfehlungen des Kodex, namentlich solche zum Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder bzw. zur Vorstandsvergütung, sind aufgrund von rechtsformspezifischen Besonderheiten der Rechtsform unserer Gesellschaft – der Kommanditgesellschaft auf Aktien – nicht anwendbar; Angaben bzw. Erläuterungen dazu erfolgen in der Erklärung zur Unternehmensführung):
Zu Empfehlung A.2 Satz 2, 1. Halbsatz: Nach dieser Empfehlung soll Beschäftigten auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben. In unserem Unternehmen bestand bisher kein formales Hinweisgebersystem, weil stattdessen andere Möglichkeiten als ausreichend und zumutbar erachtet wurden, etwaige Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen und unternehmensinterne Richtlinien zur Anzeige zu bringen, gegebenenfalls auch auf vertrauliche Weise. Ein institutionalisiertes Hinweisgeber- bzw. Whistleblower-System für Beschäftigte des Konzerns und auch für dritte Personen wird nunmehr jedoch spätestens im Verlauf des 2. Halbjahres des Geschäftsjahres 2021/2022 eingerichtet; diesbezügliche Vorbereitungen zur Installation des Systems wurden bereits ergriffen.
Zu Empfehlung B.4: Über die Wiederbestellung von Geschäftsführern der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH entscheidet deren Präsidialausschuss bisher und künftig auch ohne Vorliegen besonderer Umstände gegebenenfalls vor Ablauf eines Jahres vor dem Ende der bestehenden Bestelldauer. Die Ausrichtung der Personalentscheidung an ein Zeit- und Umstandsmoment wird mit Blick auf die rechtsformspezifischen Besonderheiten der KGaA und aufgrund des Wunsches nach höherer Flexibilität als nicht zweckmäßig erachtet.
Zu Empfehlung B.5: Über die Altersgrenze für Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin entscheidet der Präsidialausschuss bei der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH bisher und künftig jeweils bei anstehenden (Wie-der-)Bestellungen von Geschäftsführern, ohne insoweit grundsätzlich festgelegt zu sein. Die Festlegung auf eine Altersgrenze wird als nicht zweckmäßig erachtet.
Zu den Empfehlungen C.1 Sätze 1 bis 4 und C.2: Der Aufsichtsrat hat keine konkreten Ziele für seine Zusammensetzung benannt, kein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet und keine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder festgelegt. Dies ist auch künftig nicht beabsichtigt. Denn der Aufsichtsrat wollte und will über Vorschläge zu seiner Zusammensetzung in der jeweiligen konkreten Situation individuell und situativ entscheiden. Dem entsprechend wurde und wird hierzu bzw. zur Umsetzung auch nicht näher berichtet. Unberührt vom Vorstehenden bleibt die Erfüllung der vom Gesetzgeber vorgesehenen Verpflichtungen im Hinblick auf die Festlegung einer Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat (§ 278 Abs. 3 und § 111 Abs. 5 AktG sowie § 289f Abs. 3 und Abs. 2 Nr. 4 HGB).
Zu Empfehlung C.5, 2. Halbsatz: Nach dieser Empfehlung soll ein Mitglied des Vorstandes einer börsennotierten Gesellschaft keinen Aufsichtsratsvorsitz in einer konzernexternen börsennotierten Gesellschaft wahrnehmen. Das Aufsichtsratsmitglied Herr Christian Kullmann ist Vorsitzender des Vorstandes der börsennotierten Evonik Industries AG in Essen und wird mit Wirkung ab dem 25. September 2021 aufgrund seiner in der Sitzung des Aufsichtsrates am 20. September 2021 erfolgten Wahl den Aufsichtsratsvorsitz in unserer Gesellschaft übernehmen. Der Aufsichtsrat hat sich davon überzeugt, dass Herrn Kullmann für die Wahrnehmung seines Mandats genügend Zeit zur Verfügung steht, zumal er daneben keine weiteren unter diese Empfehlung fallenden Mandate innehat. Außerdem leistet er durch seine große Erfahrung in der Unternehmensführung, seinen hohen wirtschaftlichen Sachverstand sowie seine exzellente nationale und internationale Vernetzung einen wichtigen Beitrag zu einer effektiven Arbeit im Aufsichtsrat, seit August 2019 bisher als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates unserer Gesellschaft und künftig nun als dessen Vor sitzender. Nach Abwägung wird eine Abweichung von dieser Empfehlung daher für vertretbar gehalten.
Zu Empfehlung C.13: Der Aufsichtsrat hat bisher bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung nicht die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich (d.h. mit mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien) an der Gesellschaft beteiligten Kommanditaktionär offengelegt. Dies ist auch künftig nicht beabsichtigt. Denn nach unserer Einschätzung gibt es zu dieser Empfehlung keine rechtlich sichere Praxis. Der Rechtssicherheit von Wahlen zum Aufsichtsrat wurde und wird höhere Priorität gegeben als einem Bemühen dazu, bei Wahlvorschlägen gesetzlich nicht erforderliche Angaben zu machen.
Zu den Empfehlungen D.2, D.3 und D.5: Ausschüsse wurden bisher vom Aufsichtsrat nicht errichtet. Denn der Aufsichtsrat wollte alle anstehenden Themen im gesamten Aufsichtsrat behandeln. Dies gilt weiterhin für den Verzicht auf die im Kodex empfohlene Bildung eines Nominierungsausschusses durch den Aufsichtsrat, zumal sich dieser, wie im Falle der Bildung des Nominierungsausschusses vom Kodex gefordert, bereits nur aus Vertretern der Anteilseigner zusammensetzt. Einen Prüfungsausschuss wird der Aufsichtsrat hingegen spätestens in seiner letzten Sitzung im Jahr 2021 errichten.
Zu Empfehlung E.1 Satz 2: Der Aufsichtsrat behält sich bisher und auch künftig vor, der Empfehlung nicht zu folgen, dass er in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung informieren solle. Denn dem Grundsatz der Vertraulichkeit von Beratungen im Aufsichtsrat (vgl. § 116 Satz 2 AktG und Grundsatz 13 Satz 3) wird regelmäßig der Vorrang eingeräumt.
Dortmund, 20. September 2021
Für den Aufsichtsrat
Christian Kullmann
Stellvertretender Vorsitzender
Für die Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH
Hans-Joachim Watzke | Thomas Treß | Carsten Cramer |
Vorsitzender der Geschäftsführung | Geschäftsführer | Geschäftsführer |
LAGEBERICHT
GESCHÄFTSVERLAUF
DAS GESCHÄFTSJAHR 2020/2021 IM ÜBERBLICK
Sportliche Entwicklung
Covid-19-Pandemie
Bedingt durch die Covid-19-Pandemie, wurden die Spiele der 1. Bundesliga vor einer reduzierten Zuschaueranzahl ausgetragen. Borussia Dortmund startete am 19. September 2020 gegen Borussia Mönchengladbach vor 6.918 Anhängern in die Saison und bestritt die folgenden beiden Heimspiele gegen den SC Freiburg vor 10.548 und den FC Schalke 04 vor 272 Zuschauern. Die weitere Entwicklung der pandemischen Lage führte dazu, dass der restliche Spielbetrieb unter Ausschluss von Zuschauern fortgeführt wurde.
Bundesliga
Die Bundesligasaison 2020/2021 beendete Borussia Dortmund mit 64 Punkten und qualifizierte sich mit dem erreichten dritten Tabellenplatz direkt für die Gruppenphase der UEFA Champions League in der Spielzeit 2021/2022.
UEFA Champions League
Borussia Dortmund beendete die Gruppenphase der UEFA Champions League nach vier Siegen, einem Unentschieden und einer Niederlage auf dem ersten Platz in Gruppe F und qualifizierte sich somit für das Achtelfinale. Hier konnte Borussia Dortmund das Hinspiel gegen den FC Sevilla mit 3:2 für sich entscheiden und schritt nach einem 2:2-Unentschieden im heimischen Stadion ins Viertelfinale, wo die Mannschaft sowohl im Hin- als auch im Rückspiel Manchester City F.C. knapp unterlag und somit aus dem Wettbewerb ausschied.
DFB-Pokal
Nach Spielen gegen den MSV Duisburg und Eintracht Braunschweig sowie den SC Paderborn 07 und Borussia Mönchengladbach setzte sich die Mannschaft im Halbfinale gegen Holstein Kiel und im Finale gegen RB Leipzig deutlich durch. Borussia Dortmund errang somit zum fünften Mal in der Vereinsgeschichte den DFB-Pokal und qualifizierte sich für den Supercup der Spielzeit 2021/2022.
LEISTUNGSINDIKATOREN
Um Leistung definieren zu können, werden verschiedene Indikatoren herangezogen. Diese sind in finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren unterteilt. Borussia Dortmund steuert sein unternehmerisches Handeln anhand dieser intern definierten Leistungsindikatoren und stellt den Schwerpunkt seiner internen Berichterstattung darauf ab.
Finanzielle Leistungsindikatoren
Borussia Dortmund hat aus einer Vielzahl möglicher Finanzkennzahlen seinerseits Schwerpunkte gesetzt, an die sich die Steuerung des Unternehmens mithilfe der Erfahrungen der vergangenen Jahre im Wesentlichen angelehnt hat.
Dazu gehört als Erstes die Höhe der Umsatzerlöse. Die Geschäftsführung zieht diese zur internen Steuerung heran, wohl wissend, dass die Aussagekraft dieses Wertes allein nicht ausreichend ist. Dennoch kann die wirtschaftliche Stärke hier deutlich abgelesen werden, insbesondere über Quervergleiche mit Wettbewerbern oder durch die Beobachtung der langfristigen Erlösentwicklung des Unternehmens.
Passend dazu dienen das Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EBIT) sowie das Jahresergebnis zur Führung des Unternehmens. Insbesondere in der Planungsrechnung des kommenden Wirtschaftsjahres/der kommenden Wirtschaftsjahre, im unterjährigen Controlling der Ergebnisentwicklung sowie in der retrospektiven Betrachtung eines Geschäftsjahres nehmen diese Größen zentrale Rollen ein.
Darüber hinaus stellt das operative Ergebnis (EBITDA) eine wesentliche Steuerungsgröße dar. Hintergrund sind die umfangreiche Investitionstätigkeit und die damit im Zusammenhang stehenden hohen Belastungen aus Abschreibungen. Zur besseren Vergleichbarkeit der Jahresleistung wird daher der um die Abschreibungen bereinigte Wert des EBIT (EBITDA) gewählt.
Eingerahmt werden diese Faktoren vom Cashflow aus operativer Tätigkeit und dem Free Cashflow, die Bestandteile der Unternehmensplanung sind. Der Free Cashflow definiert sich aus dem Cashflow aus operativer Tätigkeit zuzüglich des Cashflows aus Investitionstätigkeit und dient als zentraler Indikator der Kontrolle darüber, ob die eingenommenen operativen Mittel zur Deckung der Investitionen ausreichen. Mithin leitet sich die zentrale Bedeutung des Free Cashflows aus der strategischen Zielsetzung von Borussia Dortmund, den sportlichen Erfolg zu maximieren, ohne neue Schulden aufzunehmen, ab. Vor dem Hintergrund stetig wachsender Transfersummen kommt dem Free Cashflow damit eine zunehmend größere Bedeutung zu. Darüber hinaus ist er Indikator dafür, inwieweit Borussia Dortmund ausreichende Finanzmittel zur Auszahlung einer stetigen Dividende an die Aktionäre erwirtschaftet. Deshalb strebt Borussia Dortmund eine kontinuierliche Optimierung dieses Cashflows an.
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Borussia Dortmund hat die Verbreitung seiner Marke als einzigen nichtfinanziellen Leistungsindikator festgelegt.
Die Verbreitung der Marke Borussia Dortmund ist nicht messbar, resultiert jedoch aus einer Vielzahl von Kriterien, die in ihrer Summe die Verbreitung der Marke darstellen.
Manche dieser Kriterien sind messbar, andere wiederum nicht. Sie reflektieren jedoch gleichwohl die Strahlkraft des Unternehmens.
Die Anzahl der Kriterien ist variabel und somit austauschbar. Ein Faktor, der in einer Saison relevant war, muss nicht zwingend auch in den Folgejahren Relevanz haben. Gegenläufig führen insbesondere die Neuen Medien stetig zu neuen Werttreibern: So sind die Anzahl der Facebook Follower oder die Page Impressions relativ neue Größen.
Messbare Kriterien sind z. B. die Anzahl der veräußerten Dauerkarten, die Zuschauerzahl bzw. Stadionauslastung und Fernsehübertragungszeiten.
Nicht quantitativ messbare Kriterien können Awards, Umfragen und Studien sein. Selbst die gezielte Auswahl von Sponsoren, deren Produkte und Image mit der Marke Borussia Dortmund im Einklang stehen, gehört zu den sogenannten weichen Kriterien.
Über alle Kriterien wird den Entscheidungsträgern bei Borussia Dortmund regelmäßig berichtet. Sie dienen zudem – in ihrer Gesamtheit – als Indikator für den Erfolg der strategischen Unternehmensausrichtung.
Im Vergleich zum Vorjahr haben sich keine Änderungen im Steuerungssystem von Borussia Dortmund ergeben.
ENTWICKLUNG DES MARKT- UND WETTBEWERBSUMFELDES
Sponsoring
Borussia Dortmund verfügt seit Beginn der Spielzeit 2020/2021 über zwei Trikotsponsoren. Evonik Industries AG ist Trikotsponsor bei allen internationalen Pokalwettbewerben, Freundschaftsspielen im Ausland sowie im DFB-Pokal. In der Fußball-Bundesliga ist die 1&1 Telecommunication SE Trikotsponsor von Borussia Dortmund.
Für die kommenden fünf Jahre tritt die DEW21 Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH als offizieller Premium-Partner von Borussia Dortmund auf. Mittels der regionalen Nähe soll das lokale Engagement der beiden Unternehmen für die sozialen und kulturellen Belange der Stadt Dortmund weiter gestärkt werden.
Im Bereich des Jugendfußballs konnte Borussia Dortmund die Firma adesso SE als neuen Haupt- und Trikotsponsor begrüßen. Der Dortmunder IT-Dienstleister hat seine Zusammenarbeit bis 2023 zugesagt und wird ab der Saison 2021/2022 auch offizieller Trikotsponsor der neuen Frauenmannschaft von Borussia Dortmund.
Der Champion-Partner ROWE Marketing GmbH und Borussia Dortmund verlängerten ihre Zusammenarbeit vorzeitig bis zum 30. Juni 2025.
Das Unternehmen Bybit (Wechain Fintech Pte. Ltd.) ist seit der Saison 2020/2021 ebenfalls neuer Champion-Partner von Borussia Dortmund.
Das Sponsoring wurde auch in der Spielzeit 2020/2021 weiterhin durch die Covid-19-Pandemie beeinflusst. Da die Spiele größtenteils ohne Zuschauer stattfanden, waren die spieltagsbezogenen Werbemaßnahmen, insbesondere die vertraglichen Ansprüche der Hospitalitykunden, nicht vollständig erfüllbar, sodass Borussia Dortmund hier rückläufige Erlöse verzeichnet.
Transfergeschäfte
Im Sommer 2020 verließen fünf Spieler Borussia Dortmund. Nach seiner Leihe mit möglicher Kaufoption im vergangenen Geschäftsjahr schloss sich Ömer Toprak nun endgültig dem Ligakonkurrenten SV Werder Bremen an. Da der Arbeitsvertrag von Mario Götze nach Ablauf der vergangenen Spielzeit nicht verlängert wurde, spielt er seit der Saison 2020/2021 für den niederländischen Erstligisten PSV Eindhoven. Auch bei Achraf Hakimi endete die Laufzeit des Leihvertrages und er verließ Borussia Dortmund zum 30. Juni 2020 Richtung Inter Mailand. Dzenis Burnic wechselte in Liga zwei und steht seither für den 1. FC Heidenheim auf dem Platz. Andre Schürrle beendete seine Fußballkarriere und unterzeichnete einen Auflösungsvertrag.
Drei weitere Spieler verließen Borussia Dortmund auf Leihbasis: Leonardo Balerdi wechselte in die französische Ligue 1 zu Olympique Marseille. Immanuel Pherai schloss sich für die laufende Spielzeit PEC Zwolle an, nachdem er zuvor seinen Vertrag bei Borussia Dortmund vorzeitig bis zum 30. Juni 2022 verlängerte. Beide Leihverträge haben vorerst eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2021. Anfang Oktober 2020 wechselte Marius Wolf bis zum Saisonende auf Leihbasis zum Ligakonkurrenten 1. FC Köln.
Nachdem Sergio Gomez die beiden Spielzeiten 2019/2020 und 2020/2021 auf Leihbasis beim spanischen Klub SD Huesca verbrachte, verständigte sich Borussia Dortmund mit dem belgischen Rekordmeister RSC Anderlecht auf einen permanenten Transfer von Sergio Gomez mit Wirkung zum 01.07.2021. Der zuletzt bis 2022 gültige Vertrag wurde im Zuge des Transfergeschäftes aufgelöst.
Auch Jeremy Toljan ist die vergangenen beiden Spielzeiten auf Leihbasis für den italienischen Erstligisten US Sassuolo aufgelaufen. Durch den Eintritt bestimmter Bedingungen ist die vertraglich verankerte Kaufoption aktiviert worden, sodass ein permanenter Transfer mit Wirkung zum 01.07.2021 vollzogen wird.
Investitionen Lizenzspielerkader
Im Sommer 2020 schlossen sich Borussia Dortmund drei Neuzugänge an. Thomas Meunier wechselte ablösefrei von Paris Saint-Germain zu Borussia Dortmund. Jude Bellingham konnte von Birmingham City verpflichtet werden, und der brasilianische U23-Nationalspieler Reinier Jesus Carvalho wechselte von Real Madrid auf Leihbasis bis zum 30. Juni 2022 zu Borussia Dortmund.
Nach Ablauf der Leihperiode kehrte Felix Passlack von Fortuna Sittard zurück ins Team von Borussia Dortmund. Im Mai 2021 wurde der zum Saisonende auslaufende Vertrag mit dem 22-Jährigen um zwei Jahre bis 2023 verlängert.
Im November 2020 konnte man sich mit Giovanni Reyna vorzeitig auf eine Verlängerung des Arbeitsvertrages bis 2025 einigen. Marwin Hitz verlängerte im Februar vorzeitig seinen Arbeitsvertrag bis 2023, und mit Steffen Tigges sowie Ansgar Knauff unterschrieben zwei Spieler aus den eigenen Reihen ihre ersten Profiverträge.
Borussia Dortmund konnte den 17-jährigen Innenverteidiger Soumalia Coulibaly von Paris Saint-Germain verpflichten.
Ende Mai 2021 gelang Borussia Dortmund zur neuen Saison die Verpflichtung des Torhüters Gregor Kobel vom Ligakonkurrenten VfB Stuttgart. Der 23-Jährige unterschrieb einen bis zum 30. Juni 2026 datierten Vertrag.
TV-Vermarktung
Die Ausschreibung für die Zentralvermarktung der nationalen und internationalen TV-Erlöse für die Spielzeiten 2021/2022 bis 2024/2025 ist zunächst abgeschlossen. Die Verteilung der Medienerlöse wurde im Dezember 2020 beschlossen. Ansatzpunkt ist eine höhere Stabilität und mehr Solidarität. Vor dem Hintergrund von Mindereinnahmen in der Vermarktung der deutschsprachigen Medienrechte, einer Konsolidierungsphase der internationalen Märkte und erheblichen Erlösausfällen der Klubs aufgrund der Covid-19-Pandemie zielt die künftige Verteilungssystematik vor allem darauf ab, in unsicheren Zeiten Stabilität zu gewährleisten und unter Berücksichtigung des Solidaritätsgedankens zukunftsgerichtete Impulse zu setzen. Dies verschafft den Klubs der Bundesliga in aktuell schwierigen Zeiten eine solide Planungssicherheit.
Dennoch sind ein unterbrechungsfreier Verlauf der Spielzeiten sowie vertragskonforme Zahlungen der Partner für eine Einhaltung der Auskehrungshöhe und -zeitpunkte entscheidende Parameter.
Die Covid-19-Pandemie beeinflusst auch die Erlöse der Vermarktung der UEFA Klubwettbewerbe. Um die finanziellen Auswirkungen der pandemiebedingten Einbußen für die an den UEFA Klubwettbewerben teilnehmenden Klubs in der Saison 2019/2020 zu begrenzen, entschied die UEFA die ihr entstanden Mindereinnahmen über fünf Spielzeiten (von der Saison 2019/2020 bis zur Saison 2023/2024) mindernd bei den künftigen Auskehrungen an die teilnehmenden Klubs zu berücksichtigen. Zur Saison 2024/2025 bekommt die UEFA Champions League ein neues Format. Es werden 36 anstatt 32 Klubs teilnehmen und in einem Ligensystem zehn Begegnungen anstatt wie bislang sechs Gruppenspiele absolvieren. Voraussichtlich wird dies die Lukrativität der Erlöse aus der internationalen TV-Vermarktung durch die Teilnahme an der UEFA Champions League weiter steigern.
Spielbetrieb
Aufgrund des gut funktionierenden Hygienekonzeptes konnte der Spielbetrieb der abgelaufenen Spielzeit 2020/2021 ohne Unterbrechung durchgeführt werden.
Entgegen der ursprünglichen Verordnung, nach der bis zum 31. Oktober 2020 ein Spielbetrieb ohne Zuschauer ablaufen sollte, konnte Borussia Dortmund zu Beginn der Saison die Spiele gegen Borussia Mönchengladbach, FC Schalke 04 und den SC Freiburg noch unter einer reduzierten Anzahl Zuschauer austragen. Alle anschließenden Heimspiele mussten Covid-19-bedingt vor komplett leeren Rängen stattfinden. Dies hat die Erlöspotenziale des Spielbetriebs stark beeinträchtigt.
Der üblicherweise zum Geschäftsjahresende stattfindende Dauerkartenverkauf für die Folgesaison musste aufgrund der Covid-19-bedingten anhaltenden Unsicherheit hinsichtlich der Stadionauslastung der Spielzeit 2021/2022 erneut, analog dem Vorjahr, verschoben werden.
Sonstiges
Im Dezember 2020 trennte sich Borussia Dortmund nach zweieinhalb Jahren von Cheftrainer Lucien Favre. Bis zum Saisonende hat der bisherige Co-Trainer Edin Terzic das Amt des Cheftrainers übernommen. Der bisherige U17-Trainer Sebastian Geppert und Top-Talente-Coach Otto Addo standen Edin Terzic bei der Arbeit mit der Mannschaft zur Seite.
Ab der Saison 2021/2022 beginnt Marco Rose vom Ligakonkurrenten Borussia Mönchengladbach als neuer Cheftrainer bei Borussia Dortmund, während Edin Terzic seinen Vertrag bis zum 30. Juni 2025 verlängerte und künftig die neu geschaffene Position des Technischen Direktors bekleidet.
Borussia Dortmund setzt in seinen sportlichen Führungsebenen weiterhin auf Kontinuität und verlängerte den Vertrag mit Sebastian Kehl, dem Leiter der Lizenzspielerabteilung, vorzeitig bis zum 30. Juni 2025. Ab dem 01. Juli 2022 tritt Sebastian Kehl die Nachfolge von Michael Zorc als Sportdirektor an. Auch die Zusammenarbeit mit dem Direktor Nachwuchsleistungszentrum Lars Ricken wurde bereits vor Ablauf bis zum 30. Juni 2025 verlängert.
Borussia Dortmund wird ab der Spielzeit 2021/2022 eine Mädchen- und Frauenfußballabteilung führen. Hierbei wird keine Lizenz eines Profiklubs übernommen, sondern der Fußball innerhalb des Klubs organisch entwickelt werden.
Insgesamt zehn Profis von Borussia Dortmund wurden für die anstehende Europameisterschaft nominiert, darunter die beiden deutschen Nationalspieler Mats Hummels und Emre Can.
Zum fünften Mal nach 1965, 1989, 2012 und 2017 hat Borussia Dortmund den DFB-Pokal gewonnen. Im Finale im Berliner Olympiastadion besiegte Borussia Dortmund Finalgegner RB Leipzig mit 4:1.
Borussia Dortmund hat die Verträge der Geschäftsführer vorzeitig verlängert. So wird Hans-Joachim Watzke bis zum 31. Dezember 2025 den Vorsitz der Geschäftsführung behalten und sich weiterhin schwerpunktmäßig um die strategische Ausrichtung des Unternehmens sowie um die Unternehmensbereiche Sport, Kommunikation und Personal kümmern.
Die Verträge von Thomas Treß und Carsten Cramer wiederum, bislang befristet bis zum 30. Juni 2022, wurden vorzeitig bis zum 30. Juni 2025 verlängert. Thomas Treß wird auch weiterhin für die Unternehmensbereiche Finanzen, Organisation sowie für den Bereich Recht & Investor Relations verantwortlich sein. Carsten Cramer verantwortet die Unternehmensbereiche Vertrieb & Marketing sowie Digitalisierung.
Nach der vorübergehenden Gründung einer „Super League“, angestoßen von zwölf europäischen Topklubs, die in Konkurrenz zum etablierten Wettbewerb der UEFA Champions League treten sollte, wurde dieses Projekt nach nur wenigen Tagen zurückgezogen.
Seit Anfang September 2020 bietet Borussia Dortmund seine ersten Livestreams auf dem offiziellen BVB-Twitch-Kanal an. Der YouTuber Erne „FeelFIFA“ Embeli führt dabei durch das interaktive Programm.
Borussia Dortmund hat im abgelaufenen Geschäftsjahr den vierten Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht. Dieser ist unter dem Titel „Solidarität und Gemeinschaft. Was auch immer geschieht.“ auf https://verantwortung.bvb.de/2020 zu finden.*
* Die Inhalte, die unter dem weiterführenden Link abgerufen werden können, sind nicht Bestandteil des Lageberichts. Im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften hat die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft weder die Querverweise noch die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, geprüft.
GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS
UNTERNEHMENSSTRUKTUR UND GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
Borussia Dortmund engagiert sich neben dem Kerngeschäft Fußball und der Vermarktung des SIGNAL IDUNA PARK in fußballnahen Geschäftsfeldern. Gegenwärtig hält das Unternehmen mittelbare sowie unmittelbare Beteiligungen an den folgenden Unternehmen: der BVB Stadionmanagement GmbH (100,00 Prozent), der BVB Merchandising GmbH (100,00 Prozent), der BVB Event & Catering GmbH (100,00 Prozent), der BVB Asia Pacific Pte. Ltd. (100,00 Prozent), der besttravel dortmund GmbH (100,00 Prozent), der BVB Fußballakademie GmbH (100,00 Prozent) sowie der Orthomed Medizinisches Leistungs- und Rehabilitationszentrum GmbH (Orthomed GmbH; 33,33 Prozent).
Die Gesellschaften haben teilweise Gewinnabführungsverträge mit dem Mutterunternehmen abgeschlossen.
ORGANISATION DER LEITUNG UND KONTROLLE
Die Geschäftsführung und Vertretung der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA obliegt der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH. Diese GmbH wird wiederum durch die Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke, Thomas Treß und Carsten Cramer vertreten; ihr Alleingesellschafter ist der Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund.
In der nachfolgenden Abbildung werden die Strukturen und Verantwortlichkeiten zwischen dem Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund, der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA sowie der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH dargestellt:
Die Rechte und Pflichten des von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsrats der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA sind eingeschränkt. Ihm wurde keine Personalkompetenz und damit keine Zuständigkeit zu Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern bei der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH sowie zur Regelung ihrer vertraglichen Bedingungen erteilt. Der Aufsichtsrat ist auch nicht berechtigt, für die persönlich haftende Gesellschafterin eine Geschäftsordnung zu erlassen oder einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte zu definieren. Derartige Rechte und Pflichten obliegen vielmehr den Gremien bei der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, namentlich dem dort eingerichteten Beirat und dem von diesem wiederum gebildeten Präsidialausschuss.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft verzichteten im Geschäftsjahr 2020/2021 auf 33,33 % ihrer Aufsichtsratsvergütung. Ihre Namen, ausgeübten Tätigkeiten und weiteren Funktionen in anderen Kontrollgremien sind der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen:
AUFSICHTSRAT der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
Gerd Pieper | Christian Kullmann |
Bernd Geske |
Peer Steinbrück | Ulrich Leitermann | Bj0rn Gulden |
Vorsitzender | Stellvertretender Vorsitzender |
(ausgeschieden zum 19.11.2020) | |||
VOLLER VERGÜTUNGSANSPRUCH 2020/2021 in teur | |||||
48 | 36 | 24 | 9 | 24 | 24 |
AUSGEÜBTE TÄTIGKEITEN (Stand: 30. Juni 2021) | |||||
Privatier; vormals Geschäftsführer der Stadt-Parfümerie Pieper GmbH, Herne | Vorsitzender des Vorstandes der Evonik Industries AG, Essen | Geschäftführender Gesellschafter der Bernd Geske Lean Communication, Meerbusch | Senior Advisor des Vorstandes der ING-DiBa AG, Frankfurt a. M. | Vorsitzender der Vorstände der Konzernobergesellschaften der SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund (SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G. in Dortmund; SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a.G. in Hamburg; SIGNAL IDUNA Unfallversicherung a.G. in Dortmund; SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung AG in Dortmund) |
Vorstandsvorsitzender und Chief Executive Officer der PUMA SE, Herzogenaurach |
WEITERE FUNKTIONEN in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand: 30. Juni 2021) | |||||
Mitglied des Beirats der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, Dortmund |
Vorsitzender des Aufsichtsrates der ClearVAT Aktiengesellschaft, Berlin | Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats der Dortmunder Volksbank eG, Dortmund; Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats der Sana Kliniken AG, Ismaning |
Chairman of the Board Salling Group A/S, Braband, Dänemark (seit 06.03.2020); Mitglied des Aufsichtsrats der Tchibo GmbH, Hamburg |
Dr. Reinhold Lunow | Silke Seidel | Bodo Löttgen | Judith Dommermuth |
(seit 19.1 1.2020) | |||
VOLLER VERGÜTUNGSANSPRUCH 2020/2021 in teur | |||
24 | 24 | 24 | 15 |
AUSGEÜBTE TÄTIGKEITEN (Stand: 30. Juni 2021) | |||
Ärztlicher Leiter der Praxisklinik Bornheim, Bornheim | Leitende Angestellte der Dortmunder Stadtwerke AG sowie Geschäftsführerin der Hohenbuschei Beteiligungsgesellschaft mbH, der Westfalentor 1 GmbH und der Dortmund Logistik GmbH, alle in Dortmund | Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen, Kriminalhauptkommissar a.D., Diplom-Verwaltungswirt (FH) | Geschäftsführende Gesellschafterin der JUVIA Verwaltungs GmbH, Köln |
WEITERE FUNKTIONEN in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand: 30. Juni 2021) | |||
Mitglied des Beirats der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, Dortmund |
In der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA bestehen unter der Geschäftsführungsebene die sieben selbstständigen Funktionsbereiche „Sport“, „Vertrieb, Marketing & Digitalisierung“, „Kommunikation“, „Personal“, „Organisation“, „Finanzen“ sowie „Recht & IR“. Die verantwortlichen Mitarbeiter sowie die jeweils organisatorisch unterstellten Funktionsbereiche sind der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen:
Funktionsbereiche der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Dortmund
INTERNES MANAGEMENT- UND STEUERUNGSSYSTEM
Sportmanagement
Auch zukünftig lautet die Devise, mit einem leistungsorientierten Budget erfolgreich Fußball zu spielen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird Borussia Dortmund auch künftig eine wettbewerbsfähige Mannschaft aufbieten und dabei verstärkt auf junge und entwicklungsfähige Spieler setzen.
Die sportlichen Zielsetzungen werden sich an den wirtschaftlichen Gegebenheiten orientieren, sodass die Zusammensetzung des Kaders und dessen Kostenstruktur auch zukünftig von planbaren Größen auf der Einnahmenseite abhängen. Durch die Qualifikation und die Teilnahme an internationalen Wettbewerben ist der finanzielle Spielraum für weitere Verstärkungen gegeben, um sich in europäischen Wettbewerben auch zukünftig etablieren zu können.
Finanzmanagement
Zur Bestimmung des wirtschaftlichen Erfolges orientiert sich Borussia Dortmund an den Kennzahlen Ergebnis der Geschäftstätigkeit sowie operatives Ergebnis. Das Ergebnis der Geschäftstätigkeit definiert sich aus dem Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT). Als operatives Ergebnis bezeichnet Borussia Dortmund das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA). Sowohl das operative Ergebnis als auch das Ergebnis der Geschäftstätigkeit der Segmente wird auf Basis monatlicher Plan-Ist-Vergleiche ständig überwacht. Die wichtigsten Hebel zur Optimierung dieser Kennzahlen sind weitere Verbesserungen der Umsatzerlöse in den wesentlichen Erlösbereichen Spielbetrieb, Werbung, Transfergeschäfte und TV-Vermarktung sowie ein disziplinierendes Management der operativen Aufwendungen.
Ein wesentliches Ziel der Geschäftsführung von Borussia Dortmund ist es, eine nachhaltige Steigerung der Profitabilität zu erreichen. Daneben steht die Stärkung der Finanzkraft im Vordergrund. Neben einer ständigen Verbesserung des operativen Ergebnisses (EBITDA) sowie des Ergebnisses der Geschäftstätigkeit (EBIT) ist daher ein positiver Free Cashflow das wichtigste Finanzziel des Unternehmens. Wir streben eine Optimierung dieses Cashflows an.
Borussia Dortmund wird sich in den nächsten Jahren darauf konzentrieren, unter Begrenzung der operativen Ausgaben ein sukzessives Umsatzwachstum zu erzielen. Entscheidender Faktor hierbei ist die Qualifikation für internationale Wettbewerbe.
Kapitalmanagement
Das Kapitalmanagement der Geschäftsführung umfasst die Stabilisierung und die Erhöhung des Eigenkapitals von Borussia Dortmund. Diese Ziele werden wir insbesondere durch eine Verbesserung des operativen Ergebnisses und effektive Investitionen erreichen.
Neben der Steuerung über das Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EBIT) werden das operative Ergebnis (EBITDA) sowie das Jahresergebnis in die Entscheidungen der Geschäftsführung mit einbezogen.
UNTERNEHMENSSTRATEGIE
Borussia Dortmund verfolgt das Ziel, sich in der Spitzengruppe der Bundesliga zu behaupten, und sieht sich hierbei auf dem richtigen Weg.
Mit dem alleinigen Vermarktungsrecht des SIGNAL IDUNA PARK und der effektiveren Nutzung und Pflege der Marke Borussia Dortmund wurde die wirtschaftliche Basis für das erste deutsche börsennotierte Fußball-Unternehmen gelegt. Die klare Fokussierung liegt auch zukünftig auf dem Kerngeschäft Profifußball mit seinen klassischen Einnahmesäulen TV-Vermarktung, Werbung, Spielbetrieb, Transfergeschäfte, Conference, Catering, Sonstige und Merchandising. Aus folgenden Gründen ist Borussia Dortmund davon überzeugt, seine Positionierung weiter festigen und ausbauen zu können:
― |
Borussia Dortmund zählt zu den sportlich erfolgreichsten, bekanntesten und beliebtesten deutschen Fußballklubs mit einer hervorragenden Fanbasis, die Borussia Dortmund im Vergleich mit anderen europäischen Klubs höchste Zuschauerzahlen beschert. |
― |
Ein Fußball-Unternehmen kann nur dann wirtschaftlich erfolgreich sein, wenn es langfristig sportlich erfolgreich ist. Um in Zukunft die wirtschaftliche Entwicklung unabhängiger vom kurzfristigen sportlichen Erfolg gestalten zu können, wird Borussia Dortmund die nationale und internationale Vermarktung seines Markennamens weiter vorantreiben. |
― |
Deutschland ist nach wie vor einer der größten Fußballmärkte Europas, liegt jedoch bei der medialen Verwertung noch weit hinter einigen anderen europäischen Märkten wie z. B. Großbritannien. Hier zeigt sich ein deutliches Wachstumspotenzial. |
Alle wirtschaftlichen Aktivitäten von Borussia Dortmund sind auf die für einen Fußballklub relevanten Zielgruppen ausgerichtet: Fans, Mitglieder und Geschäftspartner. Die Produkte und Dienstleistungen sollen diese Gruppen bestmöglich bedienen. Mit seinem vorhandenen Markenpotenzial will Borussia Dortmund alle kommerziellen Chancen des professionellen Vereinsfußballs im internationalen Kontext nutzen.
Die gegenwärtige Geschäftsstrategie kann vorrangig wie folgt umrissen werden:
― |
Nachhaltige Justierung der sportlichen Perspektiven |
― |
Intensivierung der Nachwuchsförderung |
― |
Einbindung der Fans |
― |
Nutzung und Pflege der Marke Borussia Dortmund |
Die Finanz- und Unternehmensentwicklung ist vom sportlichen Erfolg abhängig. Da sportlicher Erfolg nur eingeschränkt planbar ist, kann hierfür nur durch das verantwortliche Management eine Erfolg versprechende Basis geschaffen werden. Investitionen, insbesondere in den Lizenzspielerkader, sind daher eine notwendige Voraussetzung für die Umsetzung sportlicher Ziele wie zum Beispiel eine Qualifikation für die UEFA Champions League. Um die wirtschaftlichen Ziele erreichen zu können, ist es unter bestimmten Voraussetzungen allerdings notwendig, vorgesehene Investitionen und Entscheidungen zu verschieben, falls diese nur mittels einer Neuverschuldung möglich wären. Ferner kann nach wirtschaftlichen Überlegungen auch ein Spielerverkauf erfolgen, der allein nach sportlichen Kriterien unterblieben wäre.
Bei der Verfolgung wirtschaftlicher und sportlicher Interessen entsteht somit, vor allem bei lang anhaltender Verfehlung der sportlichen Ziele, ein Konflikt bzw. eine gegenseitige negative Beeinflussung der sportlichen und der wirtschaftlichen Entwicklung. Die Geschäftsführung wird in einem solchen Fall -unter Abwägung der Chancen und Risiken – eine Lösung suchen, die den strategischen Zielen angemessen Rechnung trägt.
Eine große Bedeutung kommt hierbei der Werbung zu. Diese hat sich im Laufe der Jahre immer mehr zu einer der wichtigsten Erlöspositionen des Unternehmens entwickelt. Im Gegensatz zur zentralen TV-Vermarktung, bei der die Verteilung bereits im Vorfeld klar definiert ist, kann die Geschäftsführung Vorgaben und Ausrichtung des Sponsorings selbst bestimmen und die festgelegte Strategie notfalls ändern, um diese an aktuelle Gegebenheiten anzupassen. Mit der Bindung der größten Partner, der SIGNAL IDUNA Gruppe bis 2026 und PUMA International Sports Marketing B.V. bis 2028 sowie der beiden Hauptsponsoren 1&1 Telecommunication SE und Evonik Industries AG (beide bis 2025), stehen auch für die kommenden Jahre bereits wichtige Planzahlen im Sponsoring fest.
Weniger planbar sind die Einnahmen aus internationalen Wettbewerben, die allein vom sportlichen Abschneiden der Mannschaft abhängen.
DIVIDENDENPOLITIK
Hinsichtlich der Dividendenpolitik von Borussia Dortmund werden zwei zentrale Indikatoren zur Bewertung genutzt.
Zum einen wird der Bilanzgewinn/-verlust beurteilt, welcher in den „Vor-Covid-19-Geschäftsjahren“ von Borussia Dortmund ein positives Ergebnis auswies. Im aktuellen Geschäftsjahr wird insbesondere aufgrund der anhaltenden Auswirkungen der Covid-19-Pandemie ein Jahresfehlbetrag ausgewiesen.
Zum anderen dient der Free Cashflow der Kontrolle darüber, ob die eingenommenen operativen Mittel zur Deckung der Investitionen ausreichen.
Um weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben, verfolgt Borussia Dortmund die Intention, den Jahresüberschuss bzw. die freien liquiden Mittel vorrangig für Investitionen zu nutzen. Fokussiert wird vorwiegend die Verstärkung des Lizenzspielerkaders, die Modernisierung des SIGNAL IDUNA PARK und die Erweiterung des Trainingsgeländes in Dortmund-Brackel. Trotz dieser Investitionen ist es die Maxime von Borussia Dortmund, auch weiterhin jährlich eine Dividende an die Anteilseigner auszuschütten, sofern ein Bilanzgewinn erzielt wird.
Dividendenausschüttung
ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG NACH § 289 F HGB
Börsennotierte Aktiengesellschaften sind gemäß § 289 f HGB verpflichtet, eine Erklärung zur Unternehmensführung abzugeben. Diese Erklärung beinhaltet die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Erläuterung relevanter Praktiken der Unternehmensführung und die Darstellung der Arbeitsweise von Geschäftsführung und Aufsichtsrat sowie dessen Ausschüssen. Die Erklärung zur Unternehmensführung ist nicht Bestandteil des Lageberichts, sondern wird auf unserer Internetseite https:// aktie.bvb.de/Corporate-Governance/Erklaerung-zur-Unternehmensfuehrung veröffentlicht.*
Die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA ist gemäß § 289 b Abs. 2 s. 2 HGB von der Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung befreit.
Der gesondert aufgestellte nichtfinanzielle Bericht wird auf der Internetseite https://aktie.bvb.de/ Corporate-Governance/Nachhaltigkeit veröffentlicht.*
* Im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften hat die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft weder die Querverweise noch die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, inhaltlich geprüft.
LAGE DES UNTERNEHMENS
ENTWICKLUNG DER LEISTUNGSINDIKATOREN
Entwicklung der finanziellen Leistungsindikatoren
Die finanziellen Leistungsindikatoren von Borussia Dortmund – Umsatzerlöse, Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EBIT), operatives Ergebnis (EBITDA), Jahresergebnis, Cashflow aus operativer Tätigkeit sowie Free Cashflow – stellen sich für das Geschäftsjahr 2020/2021 wie folgt dar:
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse beliefen sich im Berichtszeitraum auf TEUR 323.497. Im Geschäftsbericht zum 30. Juni 2020 prognostizierte Borussia Dortmund einen Rückgang um rund zwanzig Prozent der Umsatzerlöse für das Gesamtgeschäftsjahr 2020/2021, basierend auf dem Vergleichswert des Geschäftsjahres 2019/2020.
Operatives Ergebnis (EBITDA)
Das EBITDA belief sich im laufenden Geschäftsjahr auf TEUR 33.557; angesetzt wurde in der Prognose im Geschäftsbericht zum 30. Juni 2020 für das Gesamtgeschäftsjahr 2020/2021 ein um rund TEUR 100.000 über dem Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EBIT) liegendes EBITDA, das sich voraussichtlich auf TEUR 25.000 bis TEUR 30.000 belaufen wird.
Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EBIT)
Das Ergebnis der Geschäftstätigkeit betrug im laufenden Geschäftsjahr TEUR -76.580; der Jahresfehlbetrag belief sich auf TEUR -76.479. Im Prognosebericht zum 30. Juni 2020 wurde ein Jahresfehlbetrag von rund TEUR -70.000 bis TEUR -75.000 prognostiziert. Für das Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EBIT) des gesamten Geschäftsjahres 2020/2021 wurde ein um rund TEUR 2.000 unter dem Jahresfehlbetrag liegendes EBIT prognostiziert.
Cashflow
Der Cashflow aus operativer Tätigkeit belief sich im Geschäftsjahr 2020/2021 auf TEUR 40.769.
Borussia Dortmund stellte zum 30. Juni 2020 die Prognose auf, einen Cashflow aus operativer Tätigkeit für das gesamte Geschäftsjahr 2020/2021 von rund TEUR 44.000 zu erzielen.
Free Cashflow
Der Free Cashflow betrug im Geschäftsjahr 2020/2021 TEUR -50.452. Der Free Cashflow wird laut Einschätzung im Prognosebericht vom 30. Juni 2020 für das Gesamtgeschäftsjahr 2020/2021 einen Wert in Höhe von TEUR -40.000 erreichen.
Borussia Dortmund KGaA (HGB)
in TEUR | 2020/2021 | 2019/2020 |
Umsatzerlöse | 323.497 | 442.126 |
Operatives Ergebnis (EBITDA) | 33.557 | 54.264 |
Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EBIT) | -76.580 | -51.283 |
Jahresfehlbetrag | -76.479 | -49.662 |
Cashflow aus operativer Tätigkeit | 40.769 | 111.654 |
Free Cashflow | -50.452 | -48.718 |
Entwicklung der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren
In der strategischen Unternehmensführung von Borussia Dortmund steht der Fan im Mittelpunkt, und dessen Einbindung ist grundlegend in der Geschäftsstrategie verankert. Gerade in Zeiten von Unsicherheiten und sozialer Isolation ist es von besonderer Bedeutung, die Kommunikation mit den Fans als wichtigste Anspruchsgruppe aufrechtzuerhalten und zu stärken.
In der vergangenen Saison wurden viele Gespräche mit Fans, Fanklubs und Fangruppen zur aktuellen Situation geführt. Deutlich wurde, wie wichtig der Fußball, der BVB und vor allem die damit verbundene Gemeinschaft für viele Fans nach wie vor sind.
Der BVB möchte nachvollziehen, welche Auswirkungen die Pandemie auf die Fankultur bei Borussia Dortmund hat. Dazu wurde im März eine wissenschaftliche Studie ins Leben gerufen, die den Fans die Möglichkeit gibt, ihre Wahrnehmung zur aktuellen Situation rund um den BVB, seine Fangemeinschaft und den Profifußball im Allgemeinen mitzuteilen.
Gleichzeitig hält der BVB daran fest, den Kontakt zu den Fans über die zahlreichen digitalen Angebote aufrechtzuerhalten. Hierzu gehören beispielsweise der Fan-Podcast, digitale Fanratsitzungen oder auch Unterhaltungsangebote über den Twitch-Kanal des BVB.
Der BVB möchte künftig das Thema Jugendarbeit stärker in den Fokus rücken und konkrete Angebote für Jugendliche verschiedener Bildungsschichten entwickeln. Darüber hinaus soll für Jugendliche kontinuierlich ein Kartenkontingent mit einem transparenten Vergabeverfahren zur Verfügung gestellt werden.
Auch die Weiterentwicklung des Mädchen- und Frauenfußballs schreitet voran. Der „Dortmunder Weg“ soll die BVB-Frauen aus der Kreisliga ambitioniert in höhere Ligen führen. Das Team ums Team ist bereits komplett. Weltmeisterin und Olympiasiegerin Annike Krahn sowie Ex-BVB-Profi Christian Timm stehen beratend zur Seite. Trainer der neuen Mannschaft ist Thomas Sulewski.
Unter dem Motto „Borussia verbindet“ konnte der BVB ein weiteres Statement hinsichtlich der fortlaufenden Arbeit gegen Diskriminierung setzen -er übernahm im Oktober 2020 die Arbeitsdefinition Antisemitismus der Internationalen Holocaust Remembrance Alliance (IHRA), um damit einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Antisemitismus zu leisten. Darüber hinaus hat Borussia Dortmund am 27. Januar 2021 die Episode 5 „Niemals vergessen“ der DAZN-Reihe „BVB 09 -Stories who we are“ einem breiten Publikum zugänglich gemacht.
Die Dokumentation zeigt eindrucksvoll, wie sich Borussia Dortmund über Erinnerungsprojekte und historisch-politische Bildung in wichtigen gesellschaftlichen Themen engagiert. Dazu zählt auch die aktive Teilnahme an dem Projekt „Changing the chants“, welches von der Europäischen Union unterstützt wird. In einer internationalen Kooperation zwischen Borussia Dortmund, Feyenoord Rotterdam, Fare Network und dem Anne Frank Haus wurden in den vergangenen zwei Jahren Ansätze vertieft, die Fußballvereine nutzen können, um Fans über antisemitisches Verhalten auf den Fußballtribünen aufzuklären. Changing the Chants baut auf zwei separaten Bildungsprogrammen für Fußballfans auf, die von Borussia Dortmund und Feyenoord realisiert wurden. Die Abschlusskonferenz des Projekts ist für September 2021 geplant.
Die historisch-politischen Bildungsreisen, die der BVB seit 2008 für Fans anbietet und für Mitarbeiter*innen seit 2011, werden nach einjähriger Pause aufgrund der Covid-19-Pandemie in diesem Jahr wieder aufgenommen.
Neben der gesellschaftlichen Verantwortung übernimmt der BVB ebenso ökologische Verantwortung und hat dafür weitere übergreifende Projektgruppen gegründet, die sich künftig vor allem der Thematik Ressourceneinsatz rund um den Spielbetrieb sowie der Mobilität verstärkt annehmen werden. In Kooperation mit DSW21 stärkt der BVB durch die Ausweitung des Kombi-Tickets auf ganz NRW, das sowohl in der Tageskarte als auch in der Dauerkarte enthalten ist, den öffentlichen Personennahverkehr und trägt so zur CO2-Reduktion bei. Bislang war an der Grenze des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) Schluss. Außerdem wirbt Borussia Dortmund für einen umweltfreundlichen Weg zur Arbeit, indem den Mitarbeiter*innen ermöglicht wird, über den BVB ein Rad zu leasen und eine entsprechende Bezuschussung zu erhalten.
Mit Beginn des Jahres 2021 wurde auch das Projekt „Nachhaltiges Merchandising“ ins Leben gerufen, um ein Nachhaltigkeitskonzept für das BVB-Merchandising auf Grundlage eines Prototyps zu entwickeln. Dabei wird die gesamte Produktionskette des Prototyps vom Material über die Verarbeitung bis hin zu Logistik und Nachnutzung betrachtet.
Darüber hinaus hat der BVB weitere Projekte initiiert, die das Thema Naturschutz und Biodiversität, hier vor allem über das Maskottchen Emma, in Bildungsprogrammen für Kinder und Jugendliche aufgreift. Darunter zählen beispielsweise sowohl der BVB-Lerngarten in der Kleingartenanlage hinter dem SIGNAL IDUNA Park als auch die Konzeption eines Naturlernpfades in Zusammenarbeit mit der SIGNAL IDUNA und der Stadt Dortmund am Betriebsgelände der SIGNAL IDUNA Gruppe.
Der BVB hat sich in der Pandemie-Zeit gegen Kurzarbeit entschieden und in den Lockdown-Phasen Job-Rotations-Möglichkeiten innerhalb der unterschiedlichen Arbeitsbereiche des BVB geschaffen. Alle Informationen zur nachhaltigen Entwicklung des BVB finden Sie ab dem 29. Oktober 2021 in unserem Nachhaltigkeitsbericht 2020/2021 unter https://verantwortung.bvb.de.*
* Die Inhalte, die unter dem weiterführenden Link abgerufen werden können, sind nicht Bestandteil des Lageberichts. Im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften hat die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft weder die Querverweise noch die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, geprüft.
ERTRAGSLAGE
Im Berichtszeitraum vom 01. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 erzielte Borussia Dortmund Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 323.497 (Vorjahr TEUR 442.126) und eine Gesamtleistung von TEUR 330.824 – ein Rückgang von TEUR 1 20.437 bzw. 26,69 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Das Ergebnis vor Steuern belief sich auf TEUR -76.842 (Vorjahr TEUR -49.368); das Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EBIT) lag bei TEUR -76.580 (Vorjahr TEUR -51.283).
Das operative Ergebnis (EBITDA) erreichte im aktuellen Berichtsjahr einen Wert von TEUR 33.557 (Vorjahr TEUR 54.264).
Das Geschäftsjahr 2020/2021 schloss Borussia Dortmund mit einem Jahresfehlbetrag von TEUR 76.479 ab (Vorjahr Jahresfehlbetrag TEUR 49.662).
Umsatzerlöse in Prozent
ERLÖSENTWICKLUNG
Im Geschäftsjahr 2020/2021 betrugen die Umsatzerlöse von Borussia Dortmund TEUR 323.497. Die rückläufige Entwicklung der Erlöse um TEUR 118.629 bzw. 26,83 Prozent ist vornehmlich dem Rückgang der Erlöse aus dem Spielbetrieb, aus Conference,
Catering, Sonstige sowie aus Transfergeschäften geschuldet. Die Erlöse aus der Werbung und der TV-Vermarktung entwickelten sich im Vergleich zum Vorjahr trotz massiver Einschränkungen durch die Covid-19-Pandemie positiv.
Umsatzerlöse in TEUR
Die Entwicklung der einzelnen Umsatzerlöse wird im Folgenden detailliert dargestellt:
Erlöse aus dem Spielbetrieb
Die Erlöse aus dem Spielbetrieb verminderten sich im Geschäftsjahr 2020/2021 um TEUR 31.956 auf TEUR 554.
Im nationalen Spielbetrieb verringerten sich die Umsätze um TEUR 19.875 auf TEUR 544.
Konnten in der Saison 2019/2020 noch zwölf Heimspiele vor fast ausverkaufter Kulisse im SIGNAL IDUNA PARK ausgetragen werden, erlaubten die nationalen oder regionalen Corona-Schutzmaßnahmen während der Saison 2020/2021 lediglich in den ersten Bundesligaspielen wenige Zuschauer in den Stadien. Von den 17 Bundesliga-Heimspielen, die Borussia Dortmund absolvierte, wurde lediglich zu den drei Heimspielen gegen den VfL Borussia Mönchengladbach, den SC Freiburg und gegen den FC Schalke 04 eine geringe Anzahl an Zuschauern zugelassen.
Die Erlöse aus nationalen und internationalen Pokalwettbewerben reduzierten sich um TEUR 10.648, alle Spiele fanden ohne Zuschauerbeteiligung statt.
Mit Erlösen aus Freundschaftsspielen sowie den Ticketeinnahmen sonstiger Mannschaften generierte Borussia Dortmund im Geschäftsjahr 2020/2021 Erlöse in Höhe von TEUR 9 (Vorjahr TEUR 1.442). Aufgrund der Pandemie fand in der Vorbereitung im Gegensatz zu den Vorjahren keine Auslandsreise nach Asien oder in die USA statt.
Erlöse aus Werbung
Mit Erlösen aus Werbung realisierte Borussia Dortmund im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 106.609 (Vorjahr TEUR 98.038); dies entspricht einem Anstieg um 8,74 Prozent und einem Anteil von 32,96 Prozent am Gesamtumsatz.
Die Werbeerlöse erhöhten sich trotz der durch die Covid-19-Pandemie bedingten Einschränkungen der Hospitality-Bereiche sowie der Spieltagsvermarktung. Borussia Dortmund absolvierte 24 Heim spiele in der abgelaufenen Spielzeit, davon 21 unter durch die Covid-19-Pandemie bedingten Ausschluss von Zuschauern. Spieltagsbezogene Werbeleistungen konnten vor diesem Hintergrund nicht vollständig kompensiert werden sowie Werbeleistungen der Hospitality-Bereiche nahezu vollständig nicht erbracht werden.
Ein wesentlicher Faktor des Zuwachses sind die mit den beiden Hauptsponsoren Evonik Industries AG und der 1&1 Telecommunication SE sowie dem Ausrüster Puma SE ab dem 01. Juli 2020 neu geschlossenen Verträge. Wesentlicher Bestandteil der Werbeerlöse sind auch weiterhin der Namensrechtsgeber SIGNAL IDUNA, der Ärmelsponsor Opel Automobile GmbH sowie die zehn Champion-Partner. Zudem konnte mit der adesso SE ein weiterer Sponsor für den Jugendbereich gewonnen werden.
Des Weiteren beinhalten die Werbeerlöse Prämien für den dritten Tabellenplatz zum Ende der Saison und die damit einhergehende direkte Qualifikation für die Gruppenphase 2021/2022 in der UEFA Champions League, das Erreichen der zwei K.o.Spiele in der UEFA Champions League im Geschäftsjahr 2020/2021, die Teilnahme am DFL-Supercup zu Beginn der abgelaufenen Spielzeit sowie den Finaleinzug und Gewinn des DFB-Pokals.
Erlöse aus der TV-Vermarktung
Die Erlöse aus der TV-Vermarktung verzeichneten auch im Geschäftsjahr 2020/2021 mit 57,70 Prozent den größten Umsatzanteil und lagen mit TEUR 186.655 um TEUR 16.819 über dem Vorjahreswert. Die TV-Vermarktung sowohl des nationalen als auch des internationalen Pokalwettbewerbes verzeichneten einen Anstieg. Die Erlöse aus der Bundesliga-TV-Übertragung blieben nahezu konstant.
In der nationalen TV-Vermarktung beliefen sich die Erlöse auf TEUR 97.826 – eine Steigerung um TEUR 139 im Vergleich zum Berichtszeitraum des Vorjahres.
Die vor Beginn der Pandemie kommunizierte Entwicklung der Ausschüttungshöhe konnte zum Ende des Geschäftsjahres nur mit 89,83 Prozent realisiert werden. Die Auskehrungen der Saison 2020/2021 erfolgten unter den Prämissen, dass der Spielbetrieb der Saison 2020/2021 ohne Unterbrechungen verlief, die Saison ordnungsgemäß beendet wurde und die Vermarktungspartner die geplanten Summen in voller Höhe fristgerecht zahlten. Da die Entwicklung der Ausschüttungshöhe in der Berichtssaison 2020/2021 dynamisch verlief, musste die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH letztendlich Erlösreduktionen bei den international vorgesehenen Auskehrungssummen vornehmen.
Die Erlöse der internationalen TV-Vermarktung aus der Teilnahme an der UEFA Champions League betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 78.698 (Vorjahr TEUR 67.420). Der Anstieg von TEUR 11.278 ergibt sich aus dem höheren Performance-Bonus, da Borussia Dortmund die Gruppenphase mit vier Siegen und einem Unentschieden abschloss. Im Vorjahr konnte Borussia Dortmund lediglich drei Siege und ein Unentschieden erzielen. Zudem qualifizierte sich Borussia Dortmund seit 2017 erstmals wieder für ein Viertelfinale der UEFA Champions League, schied aber nach zwei Niederlagen gegen Manchester City aus dem Wettbewerb aus.
Im ersten Pflichtspiel des aktuellen Geschäftsjahres konnte Borussia Dortmund den DFL-Supercup im Gegensatz zum Vorjahr nicht gewinnen. Im nationalen Pokalwettbewerb erreichte Borussia Dortmund das Finale in Berlin gegen RB Leipzig und gewann dieses deutlich. Die Erlöse aus den nationalen Pokalwettbewerben beliefen sich somit auf TEUR 10.131 (Vorjahr TEUR 4.729).
Erlöse aus Transfergeschäften
Die Erlöse aus den Transfergeschäften verminderten sich um TEUR 100.584 auf TEUR 23.148 (Vorjahr TEUR 123.732).
Sie resultierten aus den Abgängen der Spieler Ömer Toprak zu Werder Bremen und Dzenis Burnic zum 1. FC Heidenheim. Zudem wurden Leonardo Balerdi zu Olympique Marseille, Jeremy Toljan zu U.S. Sassuolo und Sergio Gomez zu SD Huesca verliehen. Des Weiteren konnte Borussia Dortmund nachträgliche Erlöse aus Transfergeschäften generieren. Zudem wechselte Mario Götze ablösefrei zu PSV Eindhoven.
Im vorherigen Geschäftsjahr wechselten Maximilian Philipp zu Dynamo Moskau, Abdou Diallo zu Paris Saint-Germain, Alexander Isak zu Real Sociedad, Julian Weigl zu Benfica Lissabon, Paco Alcacer zu FC Villareal, Jacob Bruun Larsen zur TSG Hoffenheim, Sebastian Rode zu Eintracht Frankfurt und Shinji Kagawa zu Real Saragossa. Des Weiteren wurden die Spieler Dzenis Burnic, Jeremy Toljan, Ömer Toprak, Andre Schürrle und Marius Wolf ausgeliehen. Auch hier konnten nachträgliche Entgelte aus Transfers und Ausleihgebühren generiert werden.
Erlöse aus Conference, Catering, Sonstige
Mit Erlösen aus Conference, Catering, Sonstige, die auch Umsätze aus Vorverkaufsgebühren, Vermietung und Verpachtung sowie Abstellgebühren der Nationalspieler beinhalten, erzielte Borussia Dortmund Umsätze in Höhe von TEUR 6.531. Im Vorjahresberichtszeitraum wurden TEUR 18.010 ausgewiesen.
Der Umsatz aus Conference und Catering, der sich aus den Hospitality-Bereichen sowie den Erlösen aus Veranstaltungen zusammensetzte, lag mit TEUR 191 um TEUR 2.067 unter dem Vorjahresniveau (TEUR 2.258). Aufgrund des Ausschlusses von Zuschauern in 14 von 17 Bundesliga-Heimspielen und eines reduzierten Kreises an Hospitality-Kunden in den ersten drei Bundesliga-Heimspielen konnten nur geringe Umsätze aus den Hospitality-Bereichen erzielt werden.
Die Vorverkaufsgebühren und das Porto sowie die sonstigen Umsatzerlöse, in denen auch die Evonik Fußballakademie, die Vermietung und Verpachtung sowie das BVB-TV enthalten sind, verminderten sich im Berichtszeitraum vom 01. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 um TEUR 8.969 auf TEUR 4.072. Wesentliche Gründe hierfür sind die fehlenden Vorverkaufsgebühren aufgrund des durch die Covid-19-Pandemie bedingten Zuschauerausschlusses. Neben den fehlenden Vorverkaufsgebühren aus den Tageskartenverkäufen führte die Entscheidung von Borussia Dortmund, aufgrund der nicht absehbaren weiteren Entwicklung der Covid-19-Pandemie, den Dauerkartenverkauf zum Ende der Saison auch in diesem Geschäftsjahr zunächst auszusetzen zum Wegfall der Vorverkaufsgebühren aus Dauerkarten. Ebenfalls konnten die Kurse der Fußballakademie über Monate weder national noch international durchgeführt werden. Ein weiterer Grund für den Rückgang der Erlöse ist die Austragung des diesjährigen DFL-Supercup in München. Zudem wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr – im Gegensatz zum Vorjahr – keine (vierteilige) Dokumentation über Borussia Dortmund vermarktet.
Die Abstellgebühren der Nationalspieler in Höhe von TEUR 2.268 verringerten sich um TEUR 443 (Vorjahr TEUR 2.711).
Die Sonstigen betrieblichen Erträge verringerten sich im Vergleich zum vergangenen Berichtszeitraum um TEUR 1.771 auf TEUR 7.327. Diese enthalten im aktuellen Geschäftsjahr analog zum Vorjahr im Wesentlichen Erträge aus Rückstellungen, Versicherungserstattungen, dem Verzicht von Rückerstattungsansprüchen sowie eine Rückvergütung für die Einräumung vertragsgegenständlicher Vermarktungsrechte. Die Sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 1.898 (Vorjahr TEUR 5.382).
ENTWICKLUNG DER WESENTLICHEN OPERATIVEN AUFWENDUNGEN
Personalaufwand
Im Geschäftsjahr 2020/2021 lag der Personalaufwand bei TEUR 205.604, im Vorjahr standen TEUR 203.523 zu Buche.
Der Personalaufwand für den Lizenzbereich nahm im Vergleich zum Vorjahr um 1,07 Prozent zu. Das Grundgehalt verzeichnete einen Anstieg um TEUR 2.472. Die erfolgsabhängigen Vergütungen beliefen sich auf TEUR 28.742 (Vorjahr TEUR 29.363) und setzten sich aus der Jahresleistungsprämie sowie aus erfolgsabhängigen Prämien für den Gewinn des DFB-Pokals, das erfolgreiche Abschneiden in der Bundesliga mit Platz drei und 64 Punkten, die Qualifikation für das Viertelfinale sowie die direkte Qualifikation für die Gruppenphase der UEFA Champions League der Saison 2021/2022 zusammen.
Der Personalaufwand für Handel und Verwaltung lag im Berichtszeitraum mit TEUR 19.279 um TEUR 976 über dem Vorjahreswert.
Der Personalaufwand im Amateur- und Jugendfußball belief sich im aktuellen Berichtsjahr 2020/2021 auf TEUR 11.398 (Vorjahr TEUR 12.144).
Abschreibungen
Die Abschreibungen betrugen im Berichtszeitraum TEUR 110.137, davon TEUR 1.591 außerplanmäßige Abschreibungen, und liegen damit um TEUR 4.590 über dem Wert zum 30. Juni 2020.
Die Immateriellen Vermögensgegenstände, die im Wesentlichen die Spielerwerte von Borussia Dortmund umfassen, wurden im Zeitraum vom 01. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 mit TEUR 98.017 (Vorjahr TEUR 93.093).
Des Weiteren wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf beizulegende Zeitwerte in Höhe von TEUR 1.591 (Vorjahr TEUR 1.930) vorgenommen.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens blieben mit TEUR 10.529 (Vorjahr TEUR 10.524) annähernd gleich.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich im Berichtszeitraum auf TEUR 91.663 gegenüber TEUR 193.474 im Vorjahr; dies entspricht einem Rückgang von TEUR 101.811 bzw. rund 52,62 Prozent, der sich auf jeden Bereich der Sonstigen betrieblichen Aufwendungen erstreckt.
Den größten Rückgang verzeichnete der Bereich Transfergeschäfte, der sich um TEUR 70.493 auf TEUR 9.565 verringerte. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem durch Transfergeschäfte die Buchwerte der Spieler Maximilian Philipp, Abdou Diallo, Alexander Isak, Julian Weigl, Paco Alcacer, Jacob Bruun Larsen und Sebastian Rode untergegangen waren, sind in diesem Geschäftsjahr lediglich die Buchwerte der Spieler Ömer Toprak und Dzenis Burnic sowie des ehemaligen Trainers Lucien Favre untergegangen. Außerdem enthält der Bereich verkaufsbedingte Aufwendungen von Abgängen sowie sonstige zum Teil nachträglich erbrachte variable Transferentschädigungen.
Der Spielbetriebsaufwand verringerte sich um TEUR 8.576 auf TEUR 41.405 (Vorjahr TEUR 49.981). Grund hierfür sind im Wesentlichen geringere Catering- und spieltagsbezogene Aufwendungen, da lediglich drei Heimspiele der Saison 2020/2021 mit stark eingeschränkter Stadionauslastung ausgetragen werden konnten.
Die Aufwendungen im Bereich Werbung verringerten sich um TEUR 15.826. Trotz steigender Werbeerlöse konnten durch den neu abgeschlossenen Agenturlizenzvertrag mit dem Vermarkter SPORTFIVE Germany GmbH die zu leistenden Agenturprovisionen deutlich verringert werden.
Der Verwaltungsaufwand verringerte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um TEUR 2.279 und belief sich auf TEUR 22.815. Leicht gestiegenen IT-Kosten stehen deutlich geringere Reise-, Repräsentations- und Veranstaltungsaufwendungen gegenüber.
Die übrigen Aufwendungen verringerten sich um TEUR 4.106 auf TEUR 4.816. Diese Reduzierung setzt sich im Wesentlichen aus geringeren Wertberichtigungen auf Forderungen und geringeren Verlusten aus dem Abgang des Anlagevermögens sowie niedrigeren Aufwendungen für Büromaterial zusammen.
Finanz- und Beteiligungsergebnis
Das Finanzergebnis im Geschäftsjahr 2020/2021 betrug TEUR -262 (Vorjahr TEUR 1.915) und setzt sich wie folgt zusammen:
Die Aufwendungen und Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen belaufen sich auf TEUR 259.
Diese beinhalten die Ergebnisse der BVB Merchandising GmbH, der BVB Event & Catering GmbH, der Stadionmanagement GmbH, der BVB Fußballakademie GmbH sowie der besttravel dortmund GmbH.
Erträge und Aufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen
in TEUR | Ergebnis 01.07.2020 bis 30.06.2021 | Ergebnis 01.07.2019 bis 30.06.2020 |
BVB Stadionmanagement GmbH | 42 | 64 |
besttravel dortmund GmbH | 100 | 566 |
BVB Merchandising GmbH | -748 | 2.458 |
BVB Event & Catering GmbH | 725 | 1.581 |
BVB Fußballakademie GmbH | 140 | – |
259 | 4.669 |
Des Weiteren wurden Zinserträge in Höhe von TEUR 121 ausgewiesen, welche in Gänze Aufzinsungen betreffen.
Die Zinsaufwendungen, welche im Wesentlichen Finanzierungsentgelte in Höhe von TEUR 554 sowie Diskontierungseffekte von TEUR 40 umfassen, beliefen sich auf TEUR 642. Im Vorjahr beliefen sich die Zinsaufwendungen auf TEUR 2.934 und beinhalteten im Wesentlichen Diskontierungseffekte von TEUR 1.323 sowie Finanzierungsentgelte in Höhe von TEUR 1.452.
Im Geschäftsjahr 2020/2021 werden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von TEUR 342 (Vorjahr TEUR -50) ausgewiesen.
KAPITALSTRUKTURANALYSE
VERMÖGENS- UND FINANZLAGE
Die Bilanzsumme zum 30. Juni 2021 beträgt TEUR 453.745 und liegt damit um TEUR 65.023 unter dem Wert zum 30. Juni 2020.
Das Anlagevermögen liegt mit einem Wert von TEUR 398.903 um TEUR 52.563 unter dem Wert zum 30.
Juni 2020. Die Zugänge betragen TEUR 62.091 (davon TEUR 58.738 in das immaterielle Anlagevermögen) und begründen sich durch Investitionen.
Dem gegenüber stehen Abgänge in Höhe von TEUR 4.517 und Abschreibungen in Höhe von TEUR 110.137. Diese beinhalten außerplanmäßige
BILANZ
AKTIVA
30.06.2021 | 30.06.2020 | ||||
TEUR | Anteil % | TEUR | Anteil % | ||
A. | ANLAGEVERMÖGEN | ||||
I. | Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie | |||||
Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 203.935 | 45,0 | 248.880 | 48,0 | |
2. Geleistete Anzahlungen | 68 | 0,0 | 68 | 0,0 | |
204.003 | 45,0 | 248.948 | 48,0 | ||
II. | Sachanlagen | ||||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 167.784 | 36,9 | 172.481 | 33,3 | |
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 14.682 | 3,2 | 16.336 | 3,1 | |
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 259 | 0,0 | 1.952 | 0,4 | |
182.725 | 40,1 | 190.769 | 36,8 | ||
III. | Finanzanlagen | ||||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 12.052 | 2,6 | 11.621 | 2,2 | |
2. Beteiligungen | 96 | 0,0 | 96 | 0,0 | |
3. Sonstige Ausleihungen | 27 | 0,0 | 32 | 0,0 | |
12.175 | 2,6 | 11.749 | 2,2 | ||
B. | UMLAUFVERMÖGEN | 398.903 | 87,7 | 451.466 | 87,0 |
I. | Vorräte | ||||
Waren | 67 | 0,2 | 46 | 0,0 | |
II. | Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 32.740 | 7,2 | 45.563 | 8,8 | |
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 1.570 | 0,3 | 1.511 | 0,3 | |
3. Sonstige Vermögensgegenstände | 2.303 | 0,5 | 1.516 | 0,3 | |
36.613 | 8,0 | 48.590 | 9,4 | ||
III. | Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 3.466 | 0,7 | 3.157 | 0,6 |
40.146 | 8,9 | 51.793 | 10,0 | ||
C. | RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 14.696 | 3,2 | 15.509 | 3,0 |
453.745 | 100,0 | 518.768 | 100,0 |
Abschreibungen in Höhe von TEUR 1.591; Zuschreibungen erfolgten nicht.
Das Umlaufvermögen liegt mit einem Wert von TEUR 40.146 um TEUR 11.647 unter dem Wert zum 30. Juni 2020. Diese Abnahme resultiert im Wesentlichen aus der Verringerung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um TEUR 12.823 auf TEUR 32.740 (Vorjahr TEUR 45.563). Diese Minderung ist im Wesentlichen auf verringerte Transferforderungen sowie auf niedrigere Forderungen gegen Werbepartner zurückzuführen.
BILANZ
PASSIVA
30.06.2021 | 30.06.2020 | ||||
TEUR | Anteil % | TEUR | Anteil % | ||
A. | EIGENKAPITAL | ||||
I. | Gezeichnetes Kapital | 92.000 | 20,3 | 92.000 | 17,7 |
./. Rechnerischer Wert eigener Anteile | -19 | 0,0 | -19 | 0,0 | |
Ausgegebenes Kapital | 91.981 | 20,3 | 91.981 | 17,7 | |
II. | Kapitalrücklage | 144.337 | 31,8 | 144.337 | 27,8 |
III. | Gewinnrücklagen | ||||
1. Rücklagen wegen eigener Anteile | 19 | 0,0 | 19 | 0,0 | |
2. Andere Gewinnrücklagen | 147.662 | 32,5 | 147.662 | 28,5 | |
147.681 | 32,5 | 147.681 | 28,5 | ||
IV. | Bilanzverlust | -126.141 | -27,8 | -49.662 | -9,6 |
257.858 | 56,8 | 334.337 | 64,4 | ||
B. | RÜCKSTELLUNGEN | ||||
1. Steuerrückstellungen | 36 | 0,0 | 36 | 0,0 | |
2. Sonstige Rückstellungen | 10.265 | 2,3 | 8.150 | 1,6 | |
10.301 | 2,3 | 8.186 | 1,6 | ||
C. | VERBINDLICHKEITEN | ||||
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 58.792 | 12,9 | 8.031 | 1,5 | |
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 97.864 | 21,6 | 135.122 | 26,0 | |
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 7.367 | 1,6 | 4.719 | 0,9 | |
4. Sonstige Verbindlichkeiten | 17.113 | 3,8 | 24.675 | 4,8 | |
davon aus Steuern TEUR 6.898 (Vorjahr TEUR 9.870) | |||||
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit TEUR 38 (Vorjahr TEUR 35) | |||||
181.136 | 39,9 | 172.547 | 33,2 | ||
D. | RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 4.450 | 1,0 | 3.698 | 0,8 |
453.745 | 100,0 | 518.768 | 100,0 |
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten blieben nahezu konstant und weisen lediglich eine Reduzierung um TEUR 813 auf TEUR 14.696 (Vorjahr TEUR 15.509) auf.
Das Grundkapital beläuft sich zum 30. Juni 2021 unverändert auf TEUR 92.000.
Unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses verfügt Borussia Dortmund zum 30. Juni 2021 über ein Eigenkapital in Höhe von TEUR 257.858. Dieser Wert entspricht einer Eigenkapitalquote von 56,83 Prozent (Vorjahr 64,45 Prozent).
Die Rückstellungen stiegen insgesamt um TEUR 2.115 auf TEUR 10.301 (Vorjahr TEUR 8.186). Dieser Anstieg ist vollständig auf die Sonstigen Rückstellungen zurückzuführen und hier im Wesentlichen durch eine Erhöhung der personalbezogenen Rückstellungen. Rückstellungen für Prozess- und Haftungsrisiken für Klageverfahren liegen zum 30. Juni 2021 nicht vor. Die Steuerrückstellungen in Höhe von TEUR 36 blieben konstant.
Die Verbindlichkeiten sind in Summe um TEUR 8.589 auf TEUR 181.136 (Vorjahr TEUR 172.547) angestiegen.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sanken um TEUR 37.258 auf TEUR 97.864 (Vorjahr TEUR 135.122); dies ist im Wesentlichen auf im Geschäftsjahr beglichene Verbindlichkeiten aus Transfergeschäften zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen lagen jedoch mit TEUR 7.367 um TEUR 2.648 über dem Vorjahresniveau (Vorjahr TEUR 4.719). Dem entgegen sanken die Sonstigen Verbindlichkeiten um TEUR 7.562 auf TEUR 17.113. Zum Bilanzstichtag werden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 58.792 ausgewiesen.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten befinden sich auf nahezu konstantem Niveau und betragen TEUR 4.450 (Vorjahr TEUR 3.698).
INVESTITIONSANALYSE
Borussia Dortmund investierte im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 58.738 in das immaterielle Anlagevermögen. Diese Summe entfiel vollständig auf das Spielervermögen.
Die Auszahlungen für das Sachanlagevermögen im selben Zeitraum beliefen sich auf TEUR 2.918 und umfassen im Wesentlichen Investitionen im Trainingsgelände in Brackel für das Projekt „Erweiterung Trainingszentrum BVB“.
Für zukünftige Investitionen liegt zum einen weiterhin der Fokus auf dem Projekt „Erweiterung Trainingszentrum BVB“. Bis 2022 werden das Trainingsgelände und das Nachwuchsleistungszentrum in mehreren Teilabschnitten ausgebaut. Im Zuge dessen wurden ein weiteres anliegendes Grundstück erworben und eine neue Koordinationsfläche errichtet. Weitere Maßnahmen befinden sich derzeit in der Umsetzung.
Zum anderen befindet sich Borussia Dortmund derzeit in der konzeptionellen Planung des Fan- und Jugendhauses, welches an der Strobelallee entstehen wird. Eine Vielzahl an unterschiedlichen Themen und Angeboten soll vor allem die Kommunikation mit den Fans weiter vertiefen und das Haus zu einer Begegnungsstätte machen, die nicht nur an Spieltagen genutzt werden kann und soll. Im Zuge dessen wird angestrebt, die Infrastruktur sowie die Fläche rund um den SIGNAL IDUNA PARK weiterzuentwickeln und auszubauen.
LIQUIDITÄTSANALYSE
Zum 30. Juni 2021 verfügte Borussia Dortmund über liquide Mittel in Höhe von TEUR 3.466, welche keiner Verfügungsbeschränkung unterliegen.
Darüber hinaus steht ein Kontokorrentrahmen von TEUR 120.000 zur Verfügung, der zum Bilanzstichtag teilweise in Anspruch genommen worden war.
Der Cashflow aus operativer Tätigkeit belief sich auf TEUR 40.769 und wird wie folgt ermittelt:
in TEUR | 2020/2021 | 2019/2020 |
Periodenergebnis | -76.479 | -49.662 |
Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 110.137 | 103.915 |
Zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge | 4.156 | 65.665 |
Zunahme/Abnahme der Rückstellungen | 2.049 | -5.141 |
Zinsaufwand | 642 | 2.934 |
Zinsertrag | -121 | -180 |
Ertragssteuer | -342 | 50 |
Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens | 0 | 106 |
Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie andere Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | 12.769 | 5.687 |
Zu-/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie andere Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | -11.848 | -12.025 |
Gezahlte Zinsen | -602 | 0 |
Erhaltene Ertragssteuer | 408 | 305 |
Cashflow aus operativer Tätigkeit | 40.769 | 111.654 |
VERMÖGENSLAGE
Das Gesamtvermögen von Borussia Dortmund hat sich von TEUR 518.768 auf TEUR 453.745 verringert. Das Anlagevermögen verzeichnete einen Rückgang in Höhe von TEUR 52.563.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen finanziellen Forderungen sanken um TEUR 11.977 auf TEUR 36.613.
Die aktive Rechnungsabgrenzung verändert sich um TEUR 813 auf TEUR 14.696 und ist durch niedrigere vorausgezahlte Personalaufwendungen begründet.
GESAMTAUSSAGE ZUR ERTRAGS-, FINANZ-, VERMÖGENSLAGE UND ZUM GESCHÄFTSVERLAUF
Borussia Dortmund schloss das Geschäftsjahr 2020/2021 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 76.479 ab.
Die Eigenkapitalquote beträgt unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses 56,83 Prozent. Zum 30. Juni 2021 verfügt Borussia Dortmund über liquide Mittel in Höhe von TEUR 3.466, die keiner Verfügungsbeschränkung unterliegen. Darüber hinaus stand am Bilanzstichtag ein Kontokorrentrahmen von TEUR 120.000 zur Verfügung, der am Stichtag teilweise in Anspruch genommen worden war.
Die anhaltende Covid-19-Pandemie hat auch in der Saison 2020/2021 die Erlöskraft und letztendlich das Ergebnis stark belastet. Gerade im Bereich Spielbetrieb und Conference, Catering, Sonstige haben sich die Auswirkungen der Pandemie besonders gezeigt. Auch das Transfergeschäft weist einen erheblichen Umsatzrückgang auf. Aufgrund dessen nahm das Geschäftsjahr 2020/2021 keinen wirtschaftlich zufriedenstellenden Verlauf.
VERGÜTUNGSBERICHT
Die Struktur des Vergütungssystems der Geschäftsführung wird vom Präsidialausschuss des Beirats festgelegt und regelmäßig überprüft. Für die Festlegung der Geschäftsführungsvergütung im Einzelnen ist der Präsidialausschuss des Beirates der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH zuständig, der die angemessene Höhe der Vergütung bestimmt. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden insbesondere die Aufgaben des jeweiligen Geschäftsführungsmitglieds, seine persönliche Leistung sowie die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten von Borussia Dortmund.
Die Vergütung der Geschäftsführer setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: einem Fixum und einer variablen Komponente. Der fixe Vergütungsteil ist vertraglich bestimmt, berücksichtigt den erzielten sportlichen Erfolg und wird in zwölf gleichen Monatsraten gezahlt. Der variable Vergütungsteil richtet sich nach dem Geschäftsverlauf und maßgebend nach dem Jahresüberschuss vor Steuern und Geschäftsführervergütung. Zusätzlich gewährte Sach- und Nebenleistungen umfassen im Wesentlichen marktübliche Versicherungsleistungen und die Bereitstellung eines Dienstwagens. Aktienoptionsprogramme oder ähnliche Anreizsysteme bestehen nicht. Die vorgesehenen Vergütungsbestandteile sind für sich und insgesamt jeweils angemessen (vergleiche auch Konzernanhang, Textziffer 36).
Die Vergütung für den Aufsichtsrat ist in § 13 der Satzung geregelt. Danach erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats eine feste Vergütung in Höhe von TEUR 24; der Vorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache dieses Betrages. Den Aufsichtsratsmitgliedern wird die Umsatzsteuer erstattet.
Die Angaben gemäß § 285 Nr. 9 HGB sind im Anhang unter „Persönlich haftende Gesellschafterin“ enthalten.
INTERNES KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM IM HINBLICK AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS
Die wesentlichen Merkmale des bei Borussia Dortmund bestehenden internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess können wie folgt beschrieben werden:
― |
Borussia Dortmund zeichnet sich durch eine klare Organisations-, Unternehmens- sowie Kontroll- und Überwachungsstruktur aus. |
― |
Das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sind integrale Bestandteile der operativen und strategischen Planungsprozesse. |
― |
Die Funktionen in sämtlichen Bereichen des Rechnungslegungsprozesses (z. B. Finanzbuchhaltung und Controlling) sind eindeutig zugeordnet. |
― |
Das Berichtswesen erfolgt in monatlichen, quartalsweisen, halbjährlichen und jährlichen Intervallen, wobei Unterscheidungen bzgl. des sofortigen operativen Handelns bis hin zur strategischen Ausrichtung getroffen werden. |
― |
Die im Rechnungswesen eingesetzten EDV-Systeme sind vor unbefugten Zugriffen geschützt. |
― |
Ein adäquates internes Richtlinienwesen ist eingerichtet und wird, je nach Bedarf, angepasst. |
― |
Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Abteilungen arbeiten entsprechend den quantitativen und qualitativen Anforderungen. |
― |
Vollständigkeit und Richtigkeit von Daten des Rechnungswesens werden regelmäßig anhand von Stichproben und Plausibilitäten sowohl durch manuelle Kontrollen als auch durch eingesetzte Software geprüft. |
― |
Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen wird durchgängig das Vieraugenprinzip angewendet. |
― |
Der Geschäftsführung wird im Rahmen des Prozesses regelmäßig und, falls nötig, auch außerplanmäßig Bericht erstattet. |
― |
Der Aufsichtsrat befasst sich u. a. mit den wesentlichen Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements sowie des Prüfungsauftrags. |
Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess, dessen wesentliche Merkmale zuvor beschrieben worden sind, stellt sicher, dass die Geschäftsvorfälle bilanziell richtig erfasst, aufbereitet und gewürdigt werden.
CHANCEN- UND RISIKOBERICHT
RISIKOMANAGEMENT
Die Geschäftsfelder von Borussia Dortmund sind im Rahmen seiner Aktivitäten einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind.
Die nachfolgenden Abschnitte konzentrieren sich auf die möglichen künftigen Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für Borussia Dortmund positiven (Chancen) bzw. negativen (Risiken) Abweichung von der Prognose führen können. Die Auswirkungen von Chancen und Risiken werden grundsätzlich getrennt dargestellt und nicht miteinander verrechnet. Grundsätzlich gilt für die Einschätzung der Risiken und Chancen ein mittelfristiger Betrachtungszeitraum von zwei Jahren. Im Rahmen des Risikomanagements werden alle das Unternehmen bedrohenden Verlustgefahren (Einzelrisiken und kumulierte Risiken) überwacht und gesteuert.
Der Risikokonsolidierungskreis entspricht dem Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses.
Um Risiken frühzeitig erkennen, sie bewerten und ihnen entgegenwirken zu können, ist ein funktionierendes Kontroll- und Überwachungssystem notwendig. Die Überwachung und Kontrolle möglicher Risiken sind die Aufgaben des internen Risikomanagementsystems.
Grundlage hierfür bilden die durch die Geschäftsführung festgelegten Grundsätze und Richtlinien, die darauf ausgerichtet sind, frühzeitig Unsicherheiten aufzudecken, damit sofort entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. Um eine möglichst hohe Transparenz zu gewährleisten, ist das Risikomanagement in die Organisationsstruktur des gesamten Konzerns eingebunden. So ist jeder Fach- und Geschäftsbereich angewiesen, der Geschäftsführung über unternehmensrelevante Veränderungen des Risikoportfolios unverzüglich Bericht zu erstatten. Zudem ist das Risikomanagementsystem ein integraler Bestandteil des gesamten Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesses.
Mit der Risikoberichterstattung in ihrer Aktualität und Ausführlichkeit werden die Gremien von Borussia Dortmund regelmäßig über die aktuelle Risikosituation des Konzerns in Kenntnis gesetzt.
Dadurch wird den Entscheidungsträgern ausreichend Spielraum gegeben, um risikoüberwachend und -steuernd agieren zu können.
Das implementierte Verfahren der Risikoinventur mit dem Ziel einer regelmäßigen Bestandsaufnahme und Bewertung aller Risiken hat sich auch in diesem Jahr als Steuerungsinstrument bewährt. In Einzelgesprächen oder im Rahmen von Sitzungen werden die Risiken thematisiert, diskutiert und auf die aktuellen Gegebenheiten hin überprüft, um sie anschließend gemäß ihrer aktuellen Eintrittswahrscheinlichkeit und ihren potenziellen Folgen zu bewerten.
Die Klassifizierung der Risiken erfolgt qualitativ in den Abstufungen 1 bis 4, wobei die Bewertung von 1 (gering) bis 4 (sehr hoch) erfolgt.
Die Bewertung der Risiken wird sowohl vor als auch nach der Benennung und Erarbeitung von Gegenmaßnahmen zur Risikominderung durchgeführt. Die Bewertungen werden im Verhältnis 1:2 vor und nach Gegenmaßnahmen gewichtet, wobei die Priorität der Gewichtung auf der Wahrscheinlichkeit und den Folgen nach Wirksamwerden der Gegenmaßnahmen liegt. Die Bewertung ergibt sich rechnerisch aus der Summe aus Wahrscheinlichkeit und Folgen vor Gegenmaßnahmen und der zweifachen Summe aus Wahrscheinlichkeit und Folgen nach Gegenmaßnahmen.
Berechnungsbeispiel
Vor Gegenmaßnahmen: | |||
Wahrscheinlichkeit | 2 | 2+3=5 | 5 |
Folgen | 3 | ||
Nach Gegenmaßnahmen: | |||
Wahrscheinlichkeit | 1 | ||
Folgen | 2 | (1+2)x2=6 | 6 |
SUMME | 11 |
Erreicht ein Einzelrisiko eine Bewertung im oberen Drittel der Skala (17 bis 24 Bewertungspunkte), spricht Borussia Dortmund von einem High-Priority-Risiko. Diese unterliegen besonderer Aufmerksamkeit, da sie einen möglichen, wesentlich negativen und nachhaltigen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zur Folge haben können. Derzeit werden 26 (Vorjahr 23) Einzelrisiken als High-Priority-Risiko geführt.
Mittels der Risikoberichterstattung in ihrer Aktualität und Ausführlichkeit werden die Gremien von Borussia Dortmund regelmäßig über die aktuelle Risikosituation des Konzerns in Kenntnis gesetzt.
Dadurch wird den Entscheidungsträgern ausreichend Spielraum gegeben, risikoüberwachend und -steuernd agieren zu können.
Gruppierung der Risiken
Angelehnt an die Empfehlungen des DRS 20 und zur Gewährung der Übersichtlichkeit, kategorisiert Borussia Dortmund seine Risiken in Obergruppen. Die neun definierten Obergruppen Strategische Risiken, Personalrisiken, Volkswirtschaftliche Risiken, Wettbewerbsrisiken, Liquiditätsrisiken, Zinsänderungsrisiken, Kreditrisiken, Betriebsmittel und Ökologische Entwicklungen werden im Folgenden einzeln dargestellt und erläutert.
In diesen Gruppen finden sich alle 61 Risiken wieder, die direkten Einfluss auf das Unternehmen haben können. Im Vergleich zum Vorjahr (62 Risiken) hat sich die Gesamtzahl der erfassten Risiken um ein Risiko, das nicht mehr das Merkmal der Wesentlichkeit erfüllte, reduziert.
Zu den 23 in der abgelaufenen Periode als High-Priority-Risiko eingestuften Risiken wurden drei weitere Risiken („Rechtliche Verfehlungen von Lizenzspielern“, „Fehlende Transfers/Transferbereitschaft“ sowie „IT-Cyber-Risiken“) hinzugefügt. Es wurden keine High-Priority-Risiken gelöscht.
Auf der Grundlage der Ausführung der Chancen und Risiken des Geschäftsberichtes 2019/2020 liegt der Fokus im aktuellen Berichtszeitraum (Geschäftsjahr 2020/2021) maßgeblich auf den anhaltenden Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, die weiterhin nahezu alle Risikokategorien beeinflussen.
Nachfolgend werden die 26 High-Priority-Risiken in ihrer Gruppe einzeln dargestellt.
Gruppe 1 – Strategische Risiken
Als strategisches Risiko definieren wir ein Risiko, das aus falschen Geschäftsentscheidungen, schlechter Implementierung von Entscheidungen oder mangelnder Anpassungsfähigkeit an Veränderungen in der Unternehmensumwelt heraus entsteht. Die Risiken resultieren des Weiteren aus unerwarteten Veränderungen der Markt- und Umfeldbedingungen mit negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens.
Diese Kategorie enthält vier High-Priority-Risiken:
Das Risiko „Abhängigkeit der Finanzplanung vom sportlichen Erfolg“ beschreibt die Folge unzureichender Einnahmen oder Einzahlungen beim Verfehlen geplanter sportlicher Ziele. Die seit Jahren installierte Finanz- und Liquiditätsplanung wird, um alle Entwicklungen im sportlichen und nicht sportlichen Bereich aufzuzeigen, mindestens dreimal pro Jahr – basierend auf aktualisierten Prämissen -überarbeitet und aktualisiert. Gerade in Zeiten der Covid-19-Pandemie, in der sich äußere Rahmenbedingungen so schnell wie nie geändert haben, sind die permanent angepassten Planungsrechnungen wichtiger denn je. Sie umfassen neben der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz auch die Liquiditätsentwicklung von Borussia Dortmund. Somit erhält die Geschäftsführung stets einen Überblick über die aktuelle und zukünftige Finanzlage des Unternehmens, um gegebenenfalls reagieren zu können. Durch die Entwicklung vor allem der internationalen TV-Vermarktung ist die Spannbreite der sicheren Einnahmen von Bundesliga-Endplatz zwei bis sieben für die Folgesaison immens. Die Qualifikation zur Teilnahme an der UEFA Champions League garantiert weitaus höhere Einnahmen als die Qualifikation zur UEFA Europa League bzw. UEFA Europa Conference League oder gar das Verfehlen eines internationalen Startplatzes. Ein entsprechendes installiertes Worst-Case-Szenario soll weniger der Vorhersage der Zukunft dienen als vielmehr eine Übersicht zu verschiedenen Eventualitäten und deren Auswirkungen darstellen und die Geschäftsführung bei der strategischen Planung noch besser unterstützen.
Die „Performance einer Aktie“ gibt die Wertentwicklung eines Wertpapiers, eines Index, den Kursverlauf einer Aktie bzw. die Ertragsentwicklung eines Portfolios, aber auch die Leistung des Managements eines Anlagefonds im Hinblick auf das Ziel der Anlage an. Bei dem Risiko der Performance der Aktie von Borussia Dortmund setzt sich der Konzern bewusst mit der Bewertung des Unternehmens auf dem Kapitalmarkt und den Folgen einer möglichen Unterbewertung auseinander. Deren Auswirkungen auf mögliche zukünftige Kapitalmaßnahmen bzw. auf die Wahrnehmung durch Geschäftspartner sind Kernbestandteil dieses Risikos. Dem Risiko wird mit kontinuierlicher Kapitalmarktkommunikation begegnet. Seit Mai 2014 ist die Aktie im Prime Standard gelistet und wird im SDAX gehandelt. Auch im aktuellen Geschäftsjahr hat Borussia Dortmund an mehreren Roadshows in Europa und den USA entweder vor Ort oder aufgrund der Covid-19-Pandemie virtuell teilgenommen mit dem Ziel, bestehende Investoren zu informieren oder potenzielle zu gewinnen.
Als drittes Risiko dieser Kategorie besteht das Risiko des „Zielkonflikts zwischen sportlichem und wirtschaftlichem Erfolg“. Hier gilt es, auch weiterhin eine ausgewogene Geschäftspolitik mit dem Ziel zu verfolgen, die sportliche Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten und zusätzlich das Augenmerk auf die Einhaltung der Unternehmenskennzahlen zu richten. Finanzrisiken, die aufgrund sportlich unsicherer Erfolge eintreten könnten, werden auch zukünftig nicht eingegangen. Wie in den Vorjahren, begegnet Borussia Dortmund dem Risiko zusätzlich durch strikte Budgetierung der einzelnen Geschäftsfelder sowie revolvierende Unternehmensplanungen mit unterschiedlichen Planungsszenarien. Weiterhin werden mithilfe von Planszenarien unterschiedliche Ergebnis- und Liquiditätseffekte errechnet, die möglichen zusätzlichen finanziellen Investitionsspielraum darstellen bzw. Engpässe aufzeigen. Gerade in Zeiten der Covid-19-Pandemie, in der sich äußere Rahmenbedingungen so schnell wie nie ändern, sind die permanent angepassten Planungsrechnungen und das stetige Ausbalancieren des Interesses an sportlicher Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftlicher Stabilität bzw. wirtschaftlichem Erfolg mit der dazugehörigen Besinnung auf die bereits erarbeiteten Gegenmaßnahmen zur Verringerung der Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos von elementarer Bedeutung. Dabei ist das Transfergeschäft nach wie vor ein wichtiges Aktionsfeld von Borussia Dortmund und stellt eine der bedeutsamsten Ertragsquellen des Fußballgeschäftes dar. Die Erzielung hoher Transfersummen geht meist einher mit einem sportlichen Qualitätsverlust innerhalb des Kaders, dennoch können nach ausführlicher Abwägung aller sportlichen wie wirtschaftlichen Aspekte auch werthaltige Transfers entgegen den sportlichen Interessen abgeschlossen werden.
Neu als High-Priority-Risiko dieser Kategorie wurden die IT-Cyber-Risiken, die eng mit dem Risiko „Schutz vertraulicher Daten“ verknüpft sind, eingestuft. Darunter versteht man grundsätzlich die Risiken, die beim Navigieren in einer digitalen und vernetzten Welt (dem Cyberraum) entstehen. Konkret bestehen IT-Cyber-Risiken zum einen durch die Möglichkeit vorsätzlicher, zielgerichteter IT-gestützter Angriffe auf Daten und IT-Systeme. Diese Angriffe können u. a. folgende Auswirkungen hervorrufen: Verletzung der Vertraulichkeit von Daten (z. B. Datenverluste, Ausspähen von Daten), Verletzung der Integrität des Systems oder der Daten (z. B. Datenverfälschung mittels Schadsoftware), Verletzung der Verfügbarkeit des IT-Systems oder der Daten (z. B. interne Betriebsunterbrechungen, Ausfall der Kommunikationswege mit Dritten). Zum anderen bestehen IT-Cyber-Risiken durch die Möglichkeit, Informationen sehr schnell, in großer Menge, kostengünstig und weitreichend zu verbreiten (z. B. E-Mail-Kampagnen gegen Unternehmen, Boykottaufrufe über soziale Medien) sowie durch „Social Hacking“. Borussia Dortmund versucht, diesen IT-Cyber-Risiken durch Senkung der Risikoeintrittswahrscheinlichkeit mittels Investitionen in die Datensicherheit und den Datenschutz entgegenzuwirken. Dies beinhaltet u. a. den Ausbau der Firewall zum Schutz vor externen Angriffen sowie die Gründung des allgemeinen „Projekts Sicherheit“ zur Aufdeckung und Bekämpfung potenzieller Cyber-Sicherheitslücken.
Gruppe 2 – Personalrisiken
Das Humankapital gewinnt in Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Der Erfolg des Unternehmens ist maßgeblich vom Engagement, der Motivation und den Fähigkeiten der Mitarbeiter*innen abhängig, sowohl im sportlichen Bereich als auch in der Verwaltung.
Diese Kategorie enthält aktuell fünf High-Priority-Risiken:
Der „Schutz vertraulicher Daten“ steht auch weiterhin im Fokus der Öffentlichkeit. Nie zuvor brachte der Datenschutz so viele Herausforderungen mit sich. Besonders die zunehmende Internationalisierung im alltäglichen Geschäftsbetrieb macht es erforderlich, sich intensiv mit den Datenschutzbestimmungen einzelner Länder zu beschäftigen. Hinzu kommt der technische Fortschritt, der vor allem beim Umgang mit Daten im Online-Umfeld viele Tücken mit sich bringt. In den letzten Jahren kam es vermehrt zu Hackerangriffen, in deren Folge persönliche Daten von Politikern, Prominenten und Nutzern öffentlich gemacht wurden. Es müssen Maßnahmen getroffen werden, damit Daten nicht unbefugt eingesehen oder manipuliert werden können. Werden vertrauliche Daten durch die Webanwendung verarbeitet, übertragen oder gespeichert, sollten sie durch kryptografische Verfahren geschützt werden. Auch wenn die Webanwendung kompromittiert ist, sollten die eingesetzten kryptografischen Verfahren diese Daten weiterhin schützen. Verantwortlich für die Initiierung der Daten sind neben dem IT-Sicherheitsbeauftragten auch die Verantwortlichen der einzelnen Anwendungsbereiche sowie der Datenschutzbeauftragte; die Verantwortung für die Umsetzung liegt bei den Entwicklern und den Administratoren. Um den gestiegenen Anforderungen an die Cyber-Sicherheit und an die IT allgemein gerecht zu werden, erfolgte eine deutliche Personalaufstockung im Fachbereich IT.
Das Risiko „Ausfallzeiten von Lizenzspielern“ kann einen großen Einfluss auf den Erfolg des Unternehmens haben, da die sportliche Leitung nicht die gesamte Spielzeit über auf die bestmögliche Mannschaft zurückgreifen kann und somit sportliche Ziele in Gefahr geraten können. Vor allem das Fehlen von Schlüsselspielern kann oft nur schwer kompensiert werden. Gründe für Ausfallzeiten können unter anderem persönliche Spielsperren, Verletzungen, Überbelastungen oder aktuell eine Infektion mit dem Covid-19-Virus sein. Die konsequente Umsetzung des DFL-Hygienekonzepts minimiert das Risiko einer Ansteckung der Lizenzspieler sowie des Trainer- und Betreuerstabs mit dem Covid-19-Virus. Überbelastungen könnten zukünftig unter Umständen vermehrt auftreten, gerade im Hinblick auf den aller Voraussicht nach eng getakteten Spielplan der kommenden Saison aufgrund der Winter-WM 2022 in Katar sowie im Hinblick auf die von der UEFA verabschiedete Reform der UEFA Champions League, die ab der Saison 2024/2025 zehn anstatt sechs Gruppenspiele vorsieht. Die bewusste Doppelbesetzung jeder Position im Spielerkader federt die Konsequenzen von Ausfallzeiten einzelner Lizenzspieler ab.
In den vergangenen Jahren haben sich in der Sportwelt einige fürchterliche Unglücke ereignet, bei denen selbstverständlich der tragische Verlust von Menschen im Vordergrund stand, die jedoch auch immense wirtschaftliche Konsequenzen für die betroffenen Unternehmen nach sich zogen. Das Risiko „Reiseunglück, Unfall, Terror, Sonstiges“ ist daher weiter präsent und somit auch in der Risikobetrachtung von Borussia Dortmund nach wie vor als High-Priority-Risiko eingestuft.
Das Risiko „Rechtliche Verfehlungen von Lizenzspielern“ ist in diesem Geschäftsjahr neu als High-Priority-Risiko klassifiziert worden. Es umfasst Risiken, die aus inkorrektem Verhalten von Lizenzspielern resultieren. Dazu zählen u. a. Dopingvergehen, das Platzieren unerlaubter Sportwetten oder auch unangemessene Social-Media-Aktivitäten. Solch ein Fehlverhalten könnte z. B. Sperren, Imageschäden für Spieler und Klub oder juristische Auseinandersetzungen nach sich ziehen. Borussia Dortmund setzt zur Eindämmung dieses Risikos u. a. auf konsequente Aufklärung und präventive Maßnahmen zur Sensibilisierung des Lizenzkaders und Bewusstseinsschaffung für die Vermeidung solcher Verfehlungen.
Ebenfalls neu als High-Priority-Risiko wurde das Risiko wegen „fehlender Transferbereitschaft“ quantifiziert. Die bei Borussia Dortmund ausgehandelten Arbeitsverträge der Spieler sind im Bundesliga-Vergleich sehr lohnend. Dies könnte Spieler, die aus diversen Gründen nicht ihre gewünschten Einsatzzeiten erhalten, gegebenenfalls trotzdem von einem Wechsel abhalten.
Aufgrund der anhaltenden Covid-19-Pandemie sind viele Klubs in Deutschland und weltweit wirtschaftlich angeschlagen. Dies könnte vermehrt dazu führen, dass andere Klubs Gehaltsvorstellungen von Spielern, die Borussia Dortmund unter Umständen abgeben möchte, nicht erfüllen wollen, sodass es Borussia Dortmund erschwert werden könnte, passende Abnehmer zu finden.
Gruppe 3 – Volkswirtschaftliche Risiken
Volkswirtschaftliche Risiken entstehen durch die Abhängigkeit Borussia Dortmunds von der allgemeinpolitischen und wirtschaftlichen Entwicklung.
Innerhalb der Volkswirtschaftlichen Risiken gibt es zurzeit sechs High-Priority-Risiken:
Die Covid-19-Pandemie mit ihren Einschränkungen des öffentlichen Lebens und den damit einhergehenden massiven Auswirkungen auf die Weltwirtschaft inklusive der Fußballbranche ist in Deutschland und weltweit weiterhin allgegenwärtig. Neben den gesundheitlichen Aspekten schlägt sich die Covid-19-Krise bei Borussia Dortmund nach wie vor besonders im Erlösbereich nieder. Das gut funktionierende Hygienekonzept sicherte zwar den Fortgang des Spielbetriebs der Saison 2020/2021, sodass TV-Vermarktungserlöse erzielt werden konnten, allerdings musste größtenteils auf Zuschauer verzichtet werden, sodass Erlöse aus Spielbetrieb weitestgehend entfielen. Auch die Werbeerlöse unterlagen den durch die Covid-19-Pandemie bedingten Einschränkungen der Nutzbarkeit der Hospitality-Bereiche sowie der Spieltagsvermarktung. Ebenfalls beeinträchtigt waren die Erlöse aus Conference, Catering, Sonstige wegen fehlender Spieltagserlöse im Public Catering sowie mangels Veranstaltungen der BVB Event & Catering GmbH. Die weiterhin angespannte konjunkturelle Weltlage könnte sich nach wie vor auch auf den Transfermarkt auswirken. Borussia Dortmund schließt nicht aus, dass erzielbare Ablösesummen für Vereinswechsel von Spielern in den kommenden Transferperioden nach wie vor (vorübergehend) rückläufig sind, aber erwartet trotzdem die Möglichkeit, vereinzelt auch weiterhin hohe Ablösesummen für Spieler erzielen zu können.
Die Covid-19-Pandemie wirkt sich aufgrund fehlender Einnahmen nicht nur auf die jeweiligen Erlösbereiche aus, sondern auch auf die Liquidität. Die bei Borussia Dortmund seit Jahren etablierte Finanz- und Liquiditätsplanung berücksichtigt verschiedene Szenarien sowie unterschiedliche Prämissen und wird regelmäßig an aktuelle Gegebenheiten angepasst, sodass mögliche Liquiditätsengpässe frühzeitig erkannt und geeignete liquiditätssichernde Maßnahmen eingeleitet werden können. Darunter fiel u. a. die Erweiterung des bestehenden Kontokorrentrahmens.
Borussia Dortmund fühlt sich darin bestätigt, dass es im vergangenen Geschäftsjahr sachgerecht war, das eigenständige und übergeordnete Einzelrisiko „Ausbruch von Epidemien/Pandemien“ zu etablieren, um so der Tragweite der Covid-19-Pandemie gerecht zu werden. Weiterhin wirkt sich dieses Einzelrisiko auf nahezu alle bestehenden Risiken aus.
Als weiteres Risiko dieser Kategorie hat Borussia Dortmund „eine ungünstige volkswirtschaftliche Gesamtentwicklung“, einhergehend mit hoher Arbeitslosigkeit und geringem bzw. rückläufigem wirtschaftlichem Wachstum, eingestuft.
Das Hamburgische WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) hat seine Prognose der Wirtschaftsentwicklung in Deutschland aktualisiert. Nach der erneuten Dämpfung der Konjunktur infolge des zweiten Lockdowns im Winterhalbjahr 2020/2021 zeichnet sich nun mit den Impffortschritten sowie Lockerungen eine Fortsetzung des seit Herbst 2020 unterbrochenen Erholungsprozesses ab. Nach dem Einbruch der Wirtschaftsleistung im vergangenen Jahr um 4,8 % ist sowohl für 2021 als auch für 2022 mit einem Wachstum von 3 % zu rechnen. Auch am Arbeitsmarkt zeichnet sich eine Besserung ab, zunächst vor allem durch die Verringerung von Kurzarbeit.
Das Risiko des „Rechtsextremismus“ ist weiterhin ein verstärkt auftretendes gesellschaftliches Risiko. Borussia Dortmund positioniert sich auch weiter deutlich gegen Rechtsextremismus und Diskriminierung. Dem Risiko begegnet Borussia Dortmund konzeptionell durch Prävention und Sanktionen in einem breiten Netzwerk gemeinsam mit Kooperationspartnern. Durch die klare Kommunikation gegen Rassismus und Diskriminierung sowie mit Maßnahmen gegen rechte Gesinnung, Antisemitismus, menschenverachtende Parolen und gegen das Vergessen schafft Borussia Dortmund auch weiterhin ein weltoffenes und vielfältiges Klima im und um das Stadion und nimmt damit seine gesellschaftliche Verantwortung wahr.
Die „zunehmende Gewaltbereitschaft im Stadion sowie die Zunahme persönlicher Diffamierungen im Fußball“ ist ein Risiko, das auch weiterhin höchste Aufmerksamkeit erfordert. Die Gewaltbereitschaft im Fußball ist auch im Berichtszeitraum weiterhin vorhanden, auch wenn die Saison 2020/2021 weitestgehend ohne Zuschauer absolviert werden musste. In der Vorsaison haben präventive Maßnahmen und Sicherheitskonzepte dafür gesorgt, dass bereits im Vorfeld gewaltbereite Gruppen erkannt wurden und Ausschreitungen weitestgehend verhindert werden konnten. Borussia Dortmund wird diesem Risiko weiterhin mit verstärkten Sicherheitskontrollen, Kameraüberwachungen sowie Stadionverboten und Strafanzeigen entgegenwirken. Punktuell bauliche Anpassungen im Bereich der Zugänge sind auch künftig weiterhin Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit des Stadionbesuches. Des Weiteren ist Borussia Dortmund im Berichtszeitraum gemeinsam mit weiteren Klubs aus NRW Teil der „Stadionallianz gegen Gewalt“ geworden. In Zusammenarbeit mit der Polizei sollen Täter schneller identifiziert, isoliert und der Justiz überstellt werden.
Im Streit um die „Gebühren zur Absicherung der Spielveranstaltungen“ votierten am 03. Dezember 2019 die Klubs der 1. und 2. Bundesliga dafür, dass die Bremer Polizeikosten in voller Höhe zulasten des SV Werder Bremen gehen. Außerdem wurden die Stundung eines Teilbetrags von 50 Prozent gegenüber dem SV Werder Bremen bis zum endgültigen Abschluss des Rechtsstreits vor dem Bundesverfassungsgericht und die Ablehnung eines wie auch immer gearteten Fonds-Modells beschlossen.
Die Übertragung dieser Kosten auf die Bundesligisten stellt ein Ertrags- und Liquiditätsrisiko – auch für Borussia Dortmund – dar.
Das High-Priority-Risiko „Social-Media-Aktivitäten“ zeigt, dass neue Technologien neben Entwicklungs- auch Risikopotenziale enthalten.
Soziale Medien dienen mittlerweile nicht mehr nur als Kommunikationsmedium mit Fans und Sympathisanten, sondern zunehmend auch als Werbeformat für Marketingzwecke bzw. Sponsoring-Aktivitäten. Borussia Dortmund hat seine digitale Präsenz, auch wegen der durch die anhaltende Covid-19-Pandemie eingeschränkten direkten Kontaktmöglichkeit mit den Anhängern, stark ausgebaut.
Um die Außendarstellung zu wahren und die Preisgabe von Interna zu vermeiden, gelten weiterhin für alle Mitarbeiter von Borussia Dortmund Social Media Guidelines.
Gruppe 4 – Wettbewerbsrisiken
Mit den Wettbewerbsrisiken sind Faktoren gemeint, die sich aus der Konkurrenz im nationalen und internationalen Profifußballgeschäft ableiten.
Diese Kategorie enthält sieben High-Priority-Risiken:
Eine „Einstellung des Spielbetriebs“ kann immense wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen, da nahezu alle Erlösfelder Borussia Dortmunds vom Spielbetrieb abhängen bzw. beeinflusst werden. Die anhaltende Covid-19-Pandemie hat die wirtschaftliche Abhängigkeit von einem reibungslosen sportlichen Ablauf deutlich gemacht. Durch die konsequente Umsetzung des DFL-Hygienekonzepts konnte die komplette Spielzeit 2020/2021 ohne größere Terminprobleme, wenn auch größtenteils ohne Zuschauer, durchgeführt werden.
Das zweite Risiko dieser Kategorie, das als High-Priority-Risiko eingestuft ist, ist die „Entwicklung der TV-Vermarktungserlöse“. Nachdem in den letzten Jahren die TV-Rechte-Auktionen der DFL Deutsche Fußball Liga ein stetiges Wachstum der TV-Vermarktungserlöse mit sich brachten, ergab die Auktion für die Spielzeiten 2021/2022 bis 2024/2025 aufgrund der Covid-19-Krise geringere Einnahmen für die Klubs der 1. und 2. Fußballbundesliga als im vorangegangenen Rechtezeitraum; insgesamt 4,4 Milliarden Euro werden in den kommenden vier Jahren ausgeschüttet. Künftige Auszahlungen von TV-Raten der DFL Deutsche Fußball Liga an die Klubs sind auch von der Durchführung des Spielbetriebs abhängig. Das gut funktionierende Hygienekonzept der Saison 2020/2021 hat nunmehr bewiesen, dass ein reibungsloser Saisonverlauf trotz Covid-19-Pandemie möglich ist.
Das Financial Fairplay soll laut UEFA die finanzielle Gesundheit des europäischen Klubfußballs verbessern. Es startete 2011 und ist ein Maßnahmenkatalog für Vereine, die an den internationalen Wettbewerben der Europäischen Fußball-Union teilnehmen. Werden die Bedingungen nicht eingehalten, drohen Strafen bis hin zum Ausschluss. Geregelt wird mit dem Financial Fairplay praktisch das Verhältnis zwischen Ausgaben und Einnahmen. Das Risiko der „Nichterfüllung der Vorgaben des Financial Fairplay“ und der mögliche Ausschluss von internationalen Wettbewerben oder mögliche finanzielle Strafen hätten erhebliche wirtschaftliche Folgen für Borussia Dortmund. Die Bedeutsamkeit, neben der sportlichen Qualifikation auch die Lizenz für die Teilnahme an den internationalen Vereinswettbewerben zu erhalten, machen die mittlerweile sehr lukrativen potenziell erzielbaren Ausschüttungen der UEFA sowie die weltweite Prestigeträchtigkeit der UEFA-Wettbewerbe deutlich. Zur Risikominimierung werden daher permanent die Einhaltung relevanter Vorgaben sowie Soll-Ist-Auswertungen überprüft. Aufgrund von Verstößen gegen das Financial Fairplay wurden einige europäische Klubs bereits sanktioniert und vom internationalen Wettbewerb ausgeschlossen. Im Zuge der Covid-19-Krise hält die UEFA aktuell Beratungen zu potenziellen Reformen des Financial Fairplay ab, die voraussichtlich Ende des Jahres 2021 abgeschlossen sein werden.
Das Risiko des „Vereinswechsels von Leistungsträgern“ kann jederzeit, wie bereits in der Vergangenheit geschehen, bei Borussia Dortmund eintreten. Der Abgang von Leistungsträgern, mit denen Borussia Dortmund auch über die Spielzeit hinaus plant, würde die Mannschaft punktuell, aber auch in ihrem Gefüge schwächen. Auch wenn der Erfolg selten auf den Schultern einzelner Spieler ruht, sollen bei der Zusammenstellung des Kaders die Positionen der ungeplanten Abgänge nicht vakant sein, sodass nicht kurzfristig gleichwertiger Ersatz gefunden werden müsste. Durch eine frühe Kaderplanung inklusive langfristiger Verträge, die Einnahme hoher Transfersummen zur Reinvestition in den Kader sowie intensives Scouting wird versucht, die sportlichen Konsequenzen eines potenziellen Vereinswechsels von Leistungsträgern abzufedern.
Als weiteres Risiko in dieser Kategorie wurde eine mögliche „Katastrophe im Stadion“ identifiziert. Neben möglichen Terroranschlägen oder Bränden könnten auch Massenpaniken oder Attentate Auslöser sein. Auch zukünftig werden die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes daher regelmäßig auf Qualität und Verlässlichkeit hin überprüft und gezielt zur Vorbeugung von Katastrophen geschult. Bauliche Maßnahmen im SIGNAL IDUNA PARK zur Verbesserung der Sicherheit, die Sicherung und Überwachung der Zu- und Abfahrtswege sowie eine verstärkte Absicherung der Immobilie bei Besuchen außerhalb der Spieltage sind nur einige der von der eigens installierten Abteilung Sicherheit aktuell in die Wege geleiteten Gegenmaßnahmen, um die Sicherheit rund um die Spieltage zu gewährleisten.
Borussia Dortmund nutzt die jährlichen Sommerpausen, um in den SIGNAL IDUNA PARK zu investieren sowie Bauarbeiten und Modernisierungen durchzuführen. Durch stetige Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen, bei denen Substanzerhalt und Sicherheit an erster Stelle stehen, wird die Immobilie, deren Grundstock 1974 mit 54.000 Plätzen eröffnet und durch drei Ausbaustufen umgestaltet wurde, den neuen Sicherheits- und Komfortstandards angepasst. Im Vergleich zu vielen anderen Sportstätten der Bundesliga, die im Zuge der WM 2006 neu errichtet wurden, gehört der SIGNAL IDUNA PARK zu den älteren aktiv genutzten Stadien der Bundesliga. Aufgrund der regelmäßig hohen Investitionen in den SIGNAL IDUNA PARK und der zunehmenden Anforderungen an Spielstätten auch im Hinblick auf die Sicherheit der Besucher bewertet Borussia Dortmund den Investitionsbedarf des SIGNAL IDUNA PARK als High-Priority-Risiko. Aufgrund der anhaltenden Covid-19-Pandemie mit ihren wirtschaftlichen Konsequenzen werden am und im Stadion zurzeit lediglich zwingend notwendige Investitionen durchgeführt.
Ein weiteres High-Priority-Risiko, ebenfalls den SIGNAL IDUNA PARK betreffend, sind die „Folgeschäden des Bergbaus“. Die Ära der Steinkohle in Deutschland ist beendet. Neben der Erinnerung bleibt die Gefahr, denn Bergbau verschwindet nie spurlos. Kaum ein anderes Bundesland hat mit Tagesbrüchen so sehr zu kämpfen wie NRW. Etwa 60.000 verlassene Stollen liegen hier unter der Erde. Genau weiß man es nicht, denn Bergbau gibt es in NRW seit dem Mittelalter. Nur die Hälfte aller Gruben und Stollen sind verzeichnet.
Borussia Dortmund nutzt die rund um den SIGNAL IDUNA PARK gelegenen Grundstücksflächen für Parkplätze oder zur Lagerung von Produkten für den Spielbetrieb. Der Containerplatz Südwest, der als Logistikfläche genutzt wird, ist ein Terrain, dessen Topografie mit Fragezeichen versehen ist, weshalb dort Tagbrüche und sonstige Senkungen nicht ausgeschlossen werden können. Gemäß einem zusätzlich eingeholten Gutachten besteht keine Einsturzgefahr, sondern lediglich eine Setzungsgefahr des Untergrundes. Hierdurch fallen im Zuge der Untersuchung und Ertüchtigung voraussichtlich geringere Kosten an, da ggf. auf den Einsatz von Geogittern verzichtet werden kann und stattdessen Verfüllmaterial in den Boden gepresst wird, um die nötige Stabilität herzurichten. Die Bauarbeiten haben bereits begonnen und werden voraussichtlich im Sommer 2021 abgeschlossen sein.
Gruppe 5 – Liquiditätsrisiken
Bei den Liquiditätsrisiken handelt es sich um alle mit Zahlungsflüssen und finanziellen Belastungen im Zusammenhang stehenden Risiken.
Diese Kategorie enthält vier High-Priority-Risiken:
Ein „Ausfall bedeutender Geldgeber und Sponsoren“ durch Zahlungsunfähigkeit könnte die Liquidität von Borussia Dortmund auch zukünftig deutlich belasten. Gerade aufgrund der anhaltenden Covid-19-Krise und den damit einhergehenden negativen ökonomischen Folgen für die deutsche und die Weltwirtschaft stehen Ausfälle bedeutender Geldgeber und Sponsoren und die entsprechend erarbeiteten Gegenmaßnahmen weiterhin im Fokus. Das seit Jahren bestehende Debitoren- und Forderungsmanagement wird stetig den aktuellen Gegebenheiten und der zunehmenden Globalisierung angepasst. Weitere Maßnahmen zur Risikominimierung wie Upfront-Zahlungen oder die Änderung von Zahlungsbedingungen wurden geprüft und umgesetzt. Borussia Dortmund steht zudem in regem Kontakt mit seinen Kunden und Partnern sowie seinem Sponsoring-Vermarkter SPORTFIVE Germany GmbH und pflegt zu ihnen ein intensives Vertrauensverhältnis. Dies zeigt sich auch in den individuellen Lösungen, die Borussia Dortmund mit seinen Partnern hinsichtlich Kompensationsleistungen für entfallende (Hospitality-) Leistungen finden konnte. Der Großteil der aufgrund der vorherrschenden Covid-19-Pandemie von Borussia Dortmund nicht erbrachten (Hospitality-)Leistungen konnte mit anderen (Werbe-) Leistungen kompensiert werden, sodass Borussia Dortmunds Partner kaum Erstattungsansprüche geltend gemacht haben.
Der Abschluss einiger Neuverträge mit Partnern trotz der anhaltenden Covid-19-Krise lässt vermuten, dass die Sponsoring-Bereitschaft von potenziellen Sponsoren nach der Covid-19-Krise nicht stark rückläufig sein wird.
Das Risiko, das aus einem „Forderungsausfall durch Zahlungsunfähigkeit“ resultiert, ist durch die anhaltende Covid-19-Krise weiterhin als High-Priority-Risiko klassifiziert.
Die Covid-19-Krise hat für Deutschland und weltweit einen der stärksten Wirtschaftseinbrüche der Nachkriegszeit verursacht. Die anhaltende Pandemie wird auch die Zahlungsfähigkeit von Unternehmen bzw. Fußballklubs weiterhin beeinflussen. Borussia Dortmund rechnet damit, dass Probleme bei Transferforderungen auftreten könnten. Das oberste Ziel ist weiterhin, Forderungsausfälle so gering wie möglich zu halten und die notwendige Liquidität des Unternehmens jederzeit zu wahren. Deshalb ist es umso wichtiger, die bereits erarbeiteten Maßnahmen, wie etwa Bonitätsprüfungen ausländischer Unternehmen oder die allgemeine Vertragsgestaltung mit hohen Upfront-Zahlungen, einzuhalten. Das Mahnwesen ist ebenfalls besonders gefordert. Des Weiteren wurden zusätzliche liquiditätssichernde Maßnahmen eingeleitet, um einem potenziellen Forderungsausfall entgegenzuwirken.
Die „Aufrechterhaltung der Liquidität“ hat für Borussia Dortmund oberste Priorität und ist im Rahmen der Risikobewertung im Zuge der anhaltenden Covid-19-Krise weiterhin als High-Priority-Risiko quantifiziert. Die seit Jahren etablierte Finanz- und Liquiditätsplanung berücksichtigt verschiedene Szenarien sowie unterschiedliche Prämissen und wird regelmäßig an aktuelle Gegebenheiten angepasst. Insbesondere werden sowohl unterschiedliches sportliches Abschneiden als auch verschiedene durch Covid-19 bedingte äußere Rahmenbedingungen als Szenariorechnungen kalkuliert, um mögliche Liquiditätsengpässe frühzeitig erkennen und geeignete liquiditätssichernde Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Darunter fiel unter anderem die Erweiterung des bestehenden Kontokorrentrahmens von TEUR 60.000 um TEUR 60.000 auf TEUR 1 20.000.
Um das Risiko „Volumen der Spielergehälter“ so gering wie möglich zu halten, werden zu Beginn der Saisonplanung Personalaufwendungen auch in Hinblick auf Transfergeschäfte budgetiert. Hier wird zunächst das Hauptaugenmerk auf die fixen Bestandteile der Spielergehälter gerichtet, da diese unabhängig vom sportlichen Verlauf einer Saison anfallen. Die variablen Bestandteile der Arbeitsverträge sind ebenfalls Teil der Budgetplanung, treten jedoch zumeist erst beim Erreichen eines sportlichen Erfolges ein, durch den dann zusätzliche Einnahmen generiert werden können. Die anfallenden Personalaufwendungen werden stetig überwacht, anhand der aktuellen Gegebenheiten hochgerechnet und der Geschäftsführung berichtet.
Für das Zinsänderungsrisiko, das Kreditrisiko, das Risiko Betriebsmittel und das Risiko Ökologische Entwicklungen liegen aktuell keine High-Priority-Risiken vor.
CHANCEN
Durch die erneute direkte Qualifikation für die UEFA Champions League besteht für Borussia Dortmund abermals die Möglichkeit, seine Position in Europas Spitzengruppe zu festigen und erneut an der Ausschüttung des lukrativen Wettbewerbs zu partizipieren.
Im sportlichen Bereich setzt Borussia Dortmund neben Kontinuität auch auf neue personelle Impulse und Strukturen. Nachdem Borussia Dortmund sich im Dezember 2020 nach zweieinhalb Jahren von Cheftrainer Lucien Favre trennte, führte der bisherige Co-Trainer Edin Terzic die Mannschaft zum DFB-Pokalsieg und schaffte die Qualifikation zur UEFA Champions League. Ab der Saison 2021/2022 wird Marco Rose vom Ligakonkurrenten Borussia Mönchengladbach neuer Cheftrainer bei Borussia Dortmund. Unter Teamplayer Marco Rose will Borussia Dortmund wieder einen modernen, attackierenden und offensiven Fußball spielen und so das „Borussia-Dortmund“-Gefühl ausstrahlen.
Edin Terzic hat seinen Vertrag bis zum 30. Juni 2025 verlängert und wird die neu geschaffene Position des Technischen Direktors bekleiden. Künftig wird er unter anderem fest in die Kaderplanung eingebunden sein, interessante Spieler für Borussia Dortmund begeistern, als Schnittstelle zum Nachwuchsleistungszentrum wirken, ausgeliehene Profis betreuen und direkt an die für den sportlichen Bereich Verantwortlichen Michael Zorc und Sebastian Kehl berichten. Borussia Dortmund erhofft sich dadurch neue Impulse.
Mit Sebastian Kehl, dem Leiter der Lizenzspielerabteilung, verlängerte Borussia Dortmund vorzeitig bis zum 30. Juni 2025. Ab dem 01. Juli 2022 tritt er die Nachfolge von Michael Zorc als Sportdirektor an. Auch die Zusammenarbeit mit Nachwuchskoordinator Lars Ricken wurde bereits vor Ablauf bis zum 30. Juni 2025 verlängert. Diese langfristige Ausrichtung auf den sportlichen Führungsebenen bietet Borussia Dortmund Planungssicherheit und den Verantwortlichen die Chance, das bereits bestehende große Vertrauensverhältnis weiter auszubauen und identifizierte Verbesserungspotenziale umzusetzen.
Die Mannschaft hat sich gerade im letzten Drittel der Saison 2020/2021 gefestigt und durch Konstanz in den Leistungen die Qualifikation zur UEFA Champions League erreicht sowie den DFB-Pokal gewonnen. Das Potenzial der Mannschaft ist riesengroß. Dieses gilt es nun über die komplette Spielzeit abzurufen. Mit Gregor Kobel konnte Borussia Dortmund einen kommunikativen, lautstarken Torhüter verpflichten, der in der abgelaufenen Bundesligasaison konstant gute Leistungen sowohl auf der Linie als auch in der Strafraumbeherrschung sowie im Passspiel zeigte. Diese Verpflichtung soll zur weiteren Stabilisierung des Defensivverbundes beitragen. Die Mischung aus Robustheit, Führungsstärke und jugendlicher Frische im Spielerkader sowie Beständigkeit auf den sportlichen Führungsebenen soll die Mannschaft in die Lage versetzen, ihr volles Potenzial auszuschöpfen und den größtmöglichen sportlichen Erfolg zu erreichen.
Borussia Dortmund verfügt über eine Mannschaft, die eine hohe Qualität aufweist. Dies bleibt auch weiterhin den europäischen Spitzenklubs nicht verborgen, sodass stets die Möglichkeit lukrativer Transfers besteht.
Weitere Potenziale im sportlichen Bereich liegen im Unterbau, wo wichtige Grundlagen gelegt werden, um sportliche Ziele zu erreichen. Zu diesem Zweck wurde das Trainingsgelände in Brackel baulich um die Geschäftsstelle Sport ergänzt. Diese Investition ermöglicht eine noch engere Verzahnung aller der Abteilung Sport zugehörigen Bereiche. Borussia Dortmund erhofft sich durch die direkte Nähe zum Trainingsgeschehen, noch effizienter und zielgerichteter arbeiten und die Durchlassfähigkeit von Jugendspielern in die Profi-Abteilung weiter optimieren zu können. Mit Youssoufa Moukoko, Ansgar Knauff und Steffen Tigges haben in der abgelaufenen Spielzeit drei weitere ehemalige Jugendspieler den Durchbruch in den Profikader geschafft und der Mannschaft mit jugendlicher Frische geholfen; weitere junge Talente stehen auf dem Sprung in den Profikader.
Borussia Dortmund pflegt intensive und kontinuierliche Beziehungen zu seinen Sponsoring-Partnern. Diese Kontinuität war auch in Krisenzeiten Ausdruck des engen Vertrauensverhältnisses. Dies zeigt sich auch in den individuellen Lösungen, die Borussia Dortmund mit seinen Partnern hinsichtlich Kompensationsleistungen für entfallende (Hospitality-)Leistungen finden konnte. Der Großteil der aufgrund der vorherrschenden Covid-19-Pandemie von Borussia Dortmund nicht erbrachten (Hospitality-)Leistungen konnte mit anderen (Werbe-)Leistungen kompensiert werden, sodass Borussia Dortmunds Partner kaum Erstattungsansprüche geltend gemacht haben. Dieses gute Vertrauensverhältnis und der Zusammenhalt in Krisenzeiten geben Planungssicherheit.
Borussia Dortmund sieht darüber hinaus aufgrund seiner Strahlkraft gute Chancen, hochwertige neue Verträge abschließen und somit durch auslaufende Verträge freigewordene Sponsoring-Kapazitäten adäquat ersetzen zu können.
Die potenzielle Rückkehr von (Teil-)Zuschauern in den SIGNAL IDUNA PARK in der Saison 2021/2022 sieht Borussia Dortmund als große Chance und darin im Speziellen die direkte Interaktionsmöglichkeit mit den Fans. In Zeiten der anhaltenden Covid-19-Pandemie, in denen die persönlichen Kontaktmöglichkeiten noch stark eingeschränkt sind, steht weiterhin die digitale Kommunikation mit den Anhängern mehr denn je im Mittelpunkt. Dementsprechend wurden und werden neue digitale Formate etabliert. Diese intensivere digitale Kommunikation birgt die Chance, Anhänger trotz des fehlenden Stadionerlebnisses noch enger an den Klub zu binden und neue Anhänger für Borussia Dortmund zu begeistern. Darunter fällt unter anderem die angekündigte Virtuelle Sommertour 2021, bei der Borussia Dortmund vom 10. bis 18. Juli 2021 virtuelle Stopps in neun Ländern auf insgesamt drei Kontinenten einlegen wird, um so den Klub noch näher und noch enger an seine internationale Fangemeinde und seine internationalen Partner zu bringen und alle Fans (nicht nur) aus den neun teilnehmenden Ländern an schwarzgelber Action teilhaben zu lassen.
GESAMTAUSSAGE ZUR RISIKO- UND CHANCENSITUATION
Hinsichtlich der in diesem Bericht erläuterten Risiken und der Überprüfung der Gesamtrisikolage wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Risiken identifiziert, die zu einer dauerhaften oder wesentlichen Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowohl für die Einzelgesellschaften als auch für den Konzern führen könnten.
Durch sein Risikomanagement ist Borussia Dortmund in der Lage, die gesetzlichen Bestimmungen zu Kontrolle und Transparenz im Unternehmen zu erfüllen. Die Überprüfung der Risikolage hat zu dem Ergebnis geführt, dass die Gesamtsumme der einzelnen Risiken innerhalb der Risikofelder nicht den Fortbestand von Borussia Dortmund gefährdet.
PROGNOSEBERICHT
VORAUSSICHTLICHE UNTERNEHMENSENTWICKLUNG
Borussia Dortmund beendet die Spielzeit 2020/2021 mit 64 Punkten auf dem dritten Tabellenplatz und qualifiziert sich damit für die wirtschaftlich lukrative Gruppenphase der UEFA Champions League in der kommenden Saison. Somit nimmt Borussia Dortmund seit der Saison
2010/2011 zum zwölften Mal in Folge an internationalen Wettbewerben teil.
Im diesjährigen Supercup wird Borussia Dortmund als amtierender Pokalsieger am 17. August 2021 im SIGNAL IDUNA PARK gegen den FC Bayern München antreten.
ERWARTETE WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
Die erwarteten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind weiterhin geprägt durch die anhaltenden Auswirkungen der Covid-19-Pandemie. Die allgemein grassierenden Varianten des Corona-Virus und insbesondere die Delta-Variante erschweren den Kampf gegen die Pandemie. Trotz stabiler niedriger Inzidenzzahlen, einem Voranschreiten der Impfkampagne und derzeit verabschiedeten Lockerungen der Schutzmaßnahmen ist die Pandemie nach wie vor in Deutschland und weltweit allgegenwärtig. Auch der Profifußball bekommt die anhaltenden Auswirkungen immens zu spüren und muss weiterhin seinen Beitrag zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie leisten.
Die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH hat den Rahmenterminkalender für die Spielzeit 2021/2022 veröffentlicht. Borussia Dortmund startet mit einem Heimspiel gegen Eintracht Frankfurt in die Mitte August 2021 beginnende Bundesligasaison.
Die Erlöse aus Spielbetrieb sind zwingend mit dem Zulassen von Zuschauern im SIGNAL IDUNA PARK verknüpft.
Anfang Juli 2021 haben die Bundesländer mit Beginn der neuen Spielzeit eine Teilauslastung der Stadien zugelassen. Gemäß dem vorerst bis zum 11. September 2021 geltenden Beschluss dürfen die Stadien zu maximal 50 Prozent ausgelastet werden, wobei die Gesamtzahl der Zuschauenden vorerst auf maximal 25.000 festgeschrieben worden ist. Grundvoraussetzung für die Rückkehr der Zuschauer ist die Freigabe durch die zuständigen Behörden. Dabei werden die Inzidenzzahlen berücksichtigt, die nicht über 35 je 100.000 Einwohner liegen dürfen. Bei höheren Werten werden maximal 5.000 Zuschauer zugelassen. Personen, die nicht geimpft oder nach einer Covid-19-Erkrankung genesen sind, müssen einen negativen Test vorlegen. Zudem sind die geltenden Hygieneregeln und das Abstandsgebot einzuhalten.
Auch wenn die verabschiedeten Regelungen eine Verbesserung im Vergleich zur Vorsaison darstellen, ist die teilweise Zulassung von Zuschauern streng an niedrige Inzidenzzahlen geknüpft. Daher ist die Erlöserwartung in diesem Bereich zwar im Vergleich zum Vorjahr steigend, jedoch nach wie vor von starken Einschnitten und Unsicherheiten, gerade im Vergleich zur Vor-Pandemie-Zeit, geprägt.
Kommerziell erfolgreicher Profifußball findet längst nicht mehr nur auf regionaler oder nationaler Ebene statt. Das sportliche Abschneiden in diesen Wettbewerben steht dabei sehr stark im Fokus aller Planungen. Die Qualifikation für die Teilnahme an der Gruppenphase zur UEFA Champions League verschafft Borussia Dortmund weiterhin gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Neben Einnahmen durch die Teilnahme am Wettbewerb und ein positives Abschneiden innerhalb des Wettbewerbes können die mediale Reichweite und die Bekanntheit gesteigert werden, was sowohl die Interaktion mit den Fans vertiefen als auch neue Anhänger für Borussia Dortmund begeistern soll. Eine fortlaufende und regelmäßig an die Gegebenheiten angepasste Internationalisierungsstrategie soll diese Effekte weiter begünstigen. Vor diesem Hintergrund ist Borussia Dortmund bestrebt, seine digitale Präsenz weiter auszubauen und zu professionalisieren. Borussia Dortmund reagiert somit auf gesamtgesellschaftliche Trends und zahlt in hohem Maße auf die Attraktivität der Marke Borussia Dortmund ein. Damit einhergehende zunehmende internationale Bekanntheit ermöglicht die erfolgreiche Erschließung ausländischer Märkte. Hierunter fällt unter anderem die angekündigte Virtuelle Sommertour 2021, bei der Borussia Dortmund vom 10. bis 18. Juli 2021 virtuelle Stopps in neun Ländern auf insgesamt drei Kontinenten einlegen wird, um so den Klub noch näher und noch enger an seine internationale Fangemeinde und seine internationalen Partner zu bringen und alle Fans (nicht nur) aus den neun teilnehmenden Ländern an schwarzgelben Erlebnissen teilhaben zu lassen.
Seit der Saison 2020/2021 läuft Borussia Dortmund mit zwei verschiedenen Trikotsponsoren auf. Die Evonik Industries AG ist Trikotsponsor bei allen internationalen Pokalwettbewerben, Freundschaftsspielen im Ausland sowie im DFB-Pokal, während in der Fußball-Bundesliga das Logo der 1&1 Telecommunication SE auf dem Trikot steht. Dieses bislang einzigartige Sponsoringmodell, das im Rahmen der Internationalisierungsstrategie etabliert worden ist, birgt auch künftig weitere Erlöspotenziale, da in Kooperation mit den jeweiligen Partnern zielgenaue Märkte angesprochen werden können.
Borussia Dortmund setzt auch in der Saison 2021/2022 auf die Vermarktung der virtuellen Werbung. So ist es möglich, die Werbebanden des SIGNAL IDUNA PARK für die Übertragung ins Ausland virtuell zu überblenden und so die Bedürfnisse des jeweiligen Marktes zu bedienen. Dies stellt gerade für die internationalen Partner von Borussia Dortmund eine attraktive Möglichkeit dar, ihre Kunden weltweit zu erreichen und erfreut sich daher weiter zunehmender Popularität.
Trotz der anhaltenden Covid-19-Pandemie und den korrespondierenden wirtschaftlichen Einschnitten hat der Profifußball speziell in Deutschland nicht an Attraktivität verloren. Borussia Dortmund pflegt zudem intensive und kontinuierliche Beziehungen zu seinen Sponsoring-Partnern. Die Strahlkraft Borussia Dortmunds ist nach wie vor ungebrochen. Borussia Dortmund befindet sich daher auch in der kommenden Spielzeit in einem ambitionierten Markt- und Wettbewerbsumfeld.
Ein wesentliches Augenmerk der erwarteten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen liegt auf den Erlösen aus der TV-Vermarktung.
Die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH hat die Teilnehmer der 1. und 2. Bundesliga über das voraussichtliche Ausschüttungsvolumen für die Spielzeit 2021/2022 informiert. Die angekündigten Auszahlungen der TV-Gelder bieten einen soliden Planungsspielraum. Aufgrund der anhaltenden Covid-19-Pandemie können sich diese Planansätze jedoch jederzeit ändern. Die Auskehrungshöhe und -zeitpunkte hängen insbesondere von den vertragskonformen Zahlungen der Partner sowie von einem reibungslosen Verlauf der Saison 2021/2022 ab.
Trotz des großen Einflusses der Covid-19-Pandemie konnte die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH die deutschsprachigen Medienrechte für die Spielzeiten 2021/2022 bis 2024/2025 für jährlich durchschnittlich rund EUR 1,1 Mrd. vergeben, wobei die einzelnen Ausschüttungen je Saison über die Jahre hinweg ansteigen. Dies entspricht einem Gesamterlös in Höhe von EUR 4,4 Mrd. Somit konnte erneut die Milliarden-Euro-Marke übersprungen und damit an das hohe Erlösniveau der vergangenen Jahre angeknüpft werden. So sicherte sich Sky Deutschland alle Live-Rechte am Samstag, während die Spiele am Freitag und Sonntag über DAZN übertragen werden. Im Bereich des Free-TV kehrte nach 17 Jahren ProSieben/Sat1 zurück und erwarb die Übertragungsrechte für insgesamt neun Live-Spiele. Auch wenn der Vertrag mit einem Volumenrückgang von rund 5 Prozent etwas hinter den Erwartungen geblieben ist, bietet er in diesen unsicheren Zeiten größtmögliche Stabilität und ein sehr gutes wirtschaftliches Fundament für die kommenden Spielzeiten.
Die Covid-19-Pandemie beeinflusst auch die Erlöse aus der internationalen TV-Vermarktung der UEFA. Um die finanziellen Auswirkungen der pandemiebedingten Einbußen für die Klubs abzuschwächen, werden die Mindereinnahmen über fünf Spielzeiten (von der Saison 2019/2020 bis zur Saison 2023/2024) verteilt; so wird eine Streckung der Auswirkungen erzielt. Konkret werden die Kürzungen bereits vor Ausschüttung an die Klubs von der UEFA vorgenommen. Nichtsdestotrotz bleiben die geplanten Ausschüttungen äußerst attraktiv.
Die Vermarktung des Stadions unterliegt zwar der Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln, jedoch ermöglicht dies die Durchführung von Stadiontouren. Auch externe Veranstaltungen in den Hospitality-Bereichen sind unter Berücksichtigung von reduzierten Kapazitäten möglich. Außerdem können Fußballschulkurse unter entsprechenden Auflagen angeboten werden. Durch die voraussichtlich begrenzte Ausschankmöglichkeit von alkoholhaltigen Getränken und die begrenzte Stadionkapazität bei Heimspielen wird die Erlöskraft des Public Catering eingeschränkt sein.
Auch dieser Erlösbereich ist somit nach wie vor beeinträchtigt, da hier politische Entscheidungen und behördliche Vorgaben richtungsweisend sind.
Das Transfergeschäft ist ein wichtiges Aktionsfeld von Borussia Dortmund und stellt wie in den Vorjahren eine der bedeutsamsten Ertragsquellen des Fußballgeschäftes dar. Mit Blick auf die Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verfolgt Borussia Dortmund jedoch den Grundsatz, Transfererträge nur eingeschränkt in die Planung einzubeziehen, gleichwohl die Transferpolitik eine wesentliche Möglichkeit darstellt, hohe Erträge zu erzielen. Transfergeschäfte werden demnach immer vor dem Hintergrund der aktuellen Situation bewertet. Hohe Transfersummen bedeuten meist auch einen Qualitätsverlust innerhalb des Teams; dennoch ist nicht ausgeschlossen, dass werthaltige Transfers entgegen den sportlichen Interessen abgeschlossen werden. Aufgrund des nachhaltigen sportlichen Erfolges treten vermehrt Spieler von Borussia Dortmund in den Fokus anderer Topklubs.
Die Covid-19-Pandemie beeinflusst auch nach wie vor das Transfergeschehen. Es ist -angelehnt an das letztjährige Sommertransferfenster – davon auszugehen, dass die Ablösesummen für Spieler durch die wirtschaftliche Unsicherheit und die weltweit geringeren Einnahmen weiterhin vorübergehend geringer ausfallen werden. Die Sommerwechselperiode erstreckt sich nun wieder wie üblich vom 01. Juli bis zum 31. August 2021.
Trotz der eventuell zu erwartenden Einbußen und der unklaren Entwicklung bleiben die europäischen Ligen attraktiv für junge Talente. Außerdem verfügt Borussia Dortmund über eine Mannschaft, die eine hohe Qualität aufweist. So ist im Sommer 2021 nichtsdestotrotz von einem aktiven Transfermarkt auszugehen, auf dem voraussichtlich auch vereinzelt sehr lukrative Transferdeals abgeschlossen werden können. Hier ist insbesondere der Transfer des Spielers Jadon Sancho zu Manchester United im Juli 2021 zu nennen.
Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung
Die Covid-19-Krise überschattet weiterhin das wirtschaftliche Handeln deutscher Unternehmen und stellt sie vor die große Herausforderung, in einem von hohen Unsicherheiten geprägten Umfeld zu agieren. Borussia Dortmund rechnet auch in der kommenden Zeit noch mit wesentlichen wirtschaftlichen Einschränkungen. Auch wenn die Inzidenzzahlen in Deutschland zurzeit stabil niedrig sind und die Impfkampagne voranschreitet, ist die Gefahr eines Aufflammens des Infektionsgeschehens und damit einhergehende striktere Infektionsschutzmaßnahmen allgegenwärtig. Dies wird die wirtschaftliche Planung noch einige Zeit begleiten. Dank der Festigung eines soliden wirtschaftlichen Fundaments in der Vergangenheit sowie gezielt eingesetzter Gegenmaßnahmen wird Borussia Dortmund diese weiterhin schwierige Zeit überstehen. Durch die starke Abhängigkeit von politischen Entscheidungen und der weiteren Entwicklung der Covid-19-Pandemie besteht eine große Prognoseunsicherheit. Somit sind Aussagen zur zukünftigen Entwicklung des Unternehmens weiter von einer hohen Ungewissheit geprägt.
ERWARTETE ERTRAGSLAGE
Voraussichtliche Ergebnisentwicklung
Die anhaltende Covid-19-Pandemie stellt Deutschland und die Welt weiterhin vor große Herausforderungen. In allen Lebensbereichen hat die Eindämmung des Covid-19-Virus höchste Priorität. Auch der Profifußball muss seinen Beitrag zur Überwindung der Covid-19-Pandemie leisten. Daher ist auch die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA weiterhin stark betroffen. Aufgrund dessen ist davon auszugehen, dass die Ergebnisentwicklung des Geschäftsjahres 2021/2022 erneut beeinträchtigt wird.
Für die neue Spielzeit wird der Spielbetrieb in der Hinrunde unter eingeschränkter Stadionkapazität und in der Rückrunde mit Vollauslastung geplant. Durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wird zunächst nur ein limitiertes Ticketkontingent zur Verfügung stehen, sodass die Erlösfelder des Spielbetriebs und des Public Catering weiterhin stark belastet werden.
Borussia Dortmund geht trotz der wirtschaftlichen Unklarheiten und einem eher verhaltenen Transfermarkt davon aus, dass vereinzelt sehr lukrative Transfergeschäfte abgeschlossen werden können, sodass das Ergebnis aus Transfertätigkeit einen nicht unwesentlichen Ergebnisbeitrag leisten wird. Sportliche Erfolge und die damit einhergehenden möglichen Ergebnisbeiträge werden im Rahmen der Prognose traditionell eher defensiv berücksichtigt.
Im Kontext der hohen Planungsunsicherheit in sämtlichen Erlösbereichen geht die Geschäftsführung derzeit für das kommende Geschäftsjahr 2021/2022 von einem Jahresfehlbetrag im Umfang von TEUR 14.000 bis TEUR 19.000 aus.
Das Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EBIT) wird in diesem Planungsszenario um das Finanz- und Steuerergebnis in Höhe von voraussichtlich rund TEUR 2.000 unter dem prognostizierten Jahresfehlbetrag liegen. Das operative Ergebnis (EBITDA) würde aufgrund laufender Abschreibungen um rund TEUR 107.000 über dem Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EBIT) liegen und sich voraussichtlich auf TEUR 86.000 bis TEUR 91.000 belaufen.
Voraussichtliche Entwicklung der Umsätze
Im abgelaufenen Geschäftsjahr erzielte Borussia Dortmund Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 323.497. Im kommenden Berichtszeitraum wird eine Steigerung der Umsatzerlöse auf rund TEUR 484.000 erwartet, die im Wesentlichen auf wachsende Umsätze aus Transfergeschäften zurückzuführen sein wird. Von den anhaltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie werden jedoch nach wie vor nahezu alle Umsatzbereiche der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA betroffen sein.
Voraussichtliche Entwicklung wesentlicher operativer Aufwendungen
Das Kostenmanagement hat weiterhin höchste Priorität für Borussia Dortmund. Kosteneffizient zu agieren, liefert einen wesentlichen Ergebnisbeitrag. Daher arbeitet Borussia Dortmund stetig an einer weiteren Optimierung.
Die Personalaufwendungen machen rund die Hälfte der anfallenden operativen Aufwendungen aus. Dabei sind Teile dieser Personalaufwendungen von den sportlichen Erfolgen der Lizenzmannschaft abhängig und werden leistungsbezogen gewährt, sodass diese Ausgaben immer auch mit erlösgenerierenden sportlichen Erfolgen einhergehen.
Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen hängen zum Teil ebenfalls von der Anzahl der Spiele und der sportlichen Erfolge ab. Trotz Kostenoptimierung können also operative Aufwendungen, die mit einer wesentlichen Erlössteigerung und einem entsprechenden Ergebnisbeitrag korrespondieren, ansteigen.
ERWARTETE DIVIDENDE
Aufgrund des ausgewiesenen Jahresfehlbetrags im Berichtszeitraum wird die Geschäftsführung der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2020/2021 keine Dividendenausschüttung vorschlagen.
ERWARTETE FINANZLAGE
Investitions- und Finanzplan
Die Verbesserung der sportlichen Wettbewerbsfähigkeit und der Infrastruktur haben oberste Priorität für die Entwicklung des Kerngeschäfts.
Aufgrund der wirtschaftlichen Einbrüche durch die anhaltende Covid-19-Pandemie verfolgt Borussia Dortmund derzeit eine eher passive Transferpolitik und setzt auf sinnvolle Reinvestitionen bereits vereinnahmter Transferentgelte. Auch nicht zwingend notwendige Investitionen in den SIGNAL IDUNA PARK werden bis auf Weiteres verschoben.
Grundsätzlich werden finanzielle Risiken durch zurückhaltende und sehr überlegte Planung gering gehalten. Wesentliche Finanzrisiken, die aufgrund von sportlich nicht zu garantierenden Erfolgen auftreten könnten, werden nicht eingegangen.
Voraussichtliche Liquiditätsentwicklung
Für das Geschäftsjahr 2021/2022 erwartet Borussia Dortmund aufgrund der getroffenen Annahmen einen positiven Cashflow aus operativer Tätigkeit von rund TEUR 58.000. Insbesondere aufgrund von Transfertätigkeiten oder eintretenden Abweichungen von der Prognose zukunftsbezogener Annahmen bezüglich des sportlichen Erfolgs sowie durch Auswirkungen der Covid-19-Pandemie kann sich dieser Wert noch ändern. Der Free Cashflow wird voraussichtlich rund TEUR -31.000 betragen.
GESAMTAUSSAGE ZUR VORAUSSICHTLICHEN ENTWICKLUNG
Das kommende Geschäftsjahr 2021/2022 wird weiter durch die Folgewirkungen der Covid-19-Pandemie beeinträchtigt. Durch die gute Ertragslage der „Vor Covid-19“-Geschäftsjahre, ein trotz eines erneut ausgewiesenen Jahresfehlbetrags zum 30. Juni 2021 auf einem stabilen Niveau liegendes Eigenkapital in Höhe von TEUR 257.858 (entsprechend einer Eigenkapitalquote von rund 56,83 Prozent) und durch die nachhaltige Aufstellung des Unternehmens sieht sich Borussia Dortmund gewappnet, die weiterhin unklare wirtschaftliche Situation zu tragen. Die Geschäftsführung bewertet die Situation um die Covid-19-Pandemie fortlaufend neu.
SONSTIGE ANGABEN
Der Anhang enthält die Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG.
BERICHTERSTATTUNG NACH § 289 A ABS. 1 HGB IN DER FASSUNG GEMÄSS ART. 83 ABS. 1 SATZ 2 EGHGB
Zu den Vorschriften des § 289 a Abs. 1 Satz 1 Nummern 1 bis 9 HGB geben wir folgende Erläuterungen ab:
1. Das Grundkapital der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA beträgt zum 30. Juni 2021 EUR 92.000.000,00 und ist eingeteilt in 92.000.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Alle Aktien sind an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Handel im regulierten Markt (Prime Standard) sowie an den Börsen in Berlin, Bremen, Stuttgart, München, Hamburg und Düsseldorf im Freiverkehr zugelassen. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Es gibt bei der Gesellschaft also nur eine Aktiengattung, und alle Aktien vermitteln gleiche Rechte bzw. Pflichten. Die weiteren Rechte und Pflichten aus den Aktien der Gesellschaft bestimmen sich nach dem Aktiengesetz.
2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sowie
3. Beteiligungen am Kapital der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, die 10,00 Prozent der Stimmrechte zum 30. Juni 2021 überschreiten:
1) Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund, Dortmund, Deutschland: 14,88 Prozent der Stimmrechte (davon unmittelbar 5,53 Prozent und mittelbar 9,35 Prozent durch Zurechnung der Stimmrechte von Bernd Geske, Deutschland, nach § 22 Abs. 2 bzw. nunmehr § 34 Abs. 2 WpHG)
2) Bernd Geske, Meerbusch, Deutschland: 14,88 Prozent der Stimmrechte (davon unmittelbar 9,35 Prozent und mittelbar 5,53 Prozent durch Zurechnung der Stimmrechte des Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund, Dortmund, Deutschland, nach § 22 Abs. 2 bzw. nunmehr § 34 Abs. 2 WpHG)
Grund der jeweiligen Zurechnung ist nach vorliegenden Angaben eine zwischen dem Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund und Bernd Geske mit einer derzeitigen Laufzeit bis zum 30. Juni 2022 geschlossene Aktionärsvereinbarung (nach erfolgter Verlängerung der ursprünglich bis zum 30. Juni 2017 laufenden Vereinbarung), deren wesentlicher Gegenstand die Vereinbarung einer Stimmbindung zugunsten des Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund hinsichtlich der Aktien an der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA von Bernd
Geske ist, ferner, dass Bernd Geske und der Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund sich über Veränderungen ihrer Beteiligung an der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, insbesondere im Fall von Übertragungen, wechselseitig unterrichten bzw. abstimmen.
4. Es gibt keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.
5. Es gibt keine Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind.
6. Bei der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA gibt es, bedingt durch ihre Rechtsform als Kommanditgesellschaft auf Aktien, keinen Vorstand. Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft obliegt stattdessen der persönlich haftenden Gesellschafterin. Als derart „geborenes“ Gesellschaftsorgan ist – auf Dauer und nicht für einen bestimmten Zeitraum – durch § 6 Ziff. 1 der Satzung die Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH mit Sitz in Dortmund vorgesehen. Die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH richtet sich nach § 8 Ziff. 6 ihres Gesellschaftsvertrages und obliegt dem Präsidialausschuss ihres Beirats, also nicht dem Aufsichtsrat der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA.
Jede Änderung der Satzung der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA bedarf grundsätzlich eines Beschlusses ihrer Hauptversammlung, der nach § 133 Abs. 1 AktG mit einfacher Stimmenmehrheit und zusätzlich nach § 15 Ziff. 3 der Satzung der Gesellschaft i. V. m. § 179 Abs. 1 und 2 AktG mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals gefasst wird, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen und die Satzung nichts anderes bestimmt. Das Gesetz verlangt zwingend einen Beschluss der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals für solche Änderungen der Satzung, die den Gegenstand des Unternehmens (§ 179 Abs. 2 Satz 2 AktG), die Ausgabe von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht (§ 182 Abs. 1 Satz 2 AktG), Kapitalerhöhungen unter Bezugsrechtsausschluss (§ 186 Abs. 3 AktG), die Schaffung eines Bedingten Kapitals (§ 193 Abs. 1 AktG), die Schaffung eines Genehmigten Kapitals (§ 202 Abs. 2 AktG) – ggf. mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss (§ 203 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 186 Abs. 4 AktG) -, die ordentliche oder vereinfachte Kapitalherabsetzung (§ 222 Abs. 1 Satz 2 bzw. § 229 Abs. 3 AktG) oder einen Formwechsel (§§ 233 Abs. 2 bzw. 240 Abs. 1 UmwG) betreffen. Kapitalerhöhungen, andere Satzungsänderungen sowie sonstige Grundlagenbeschlüsse können gemäß § 285 Abs. 2 Satz 1 AktG zudem nur mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin beschlossen werden. Der Aufsichtsrat ist nach § 12 Ziff. 5 der Satzung ermächtigt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur deren Fassung betreffen, insbesondere entsprechend dem Umfang von Kapitalerhöhungen aus Genehmigtem und Bedingtem Kapital.
7. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. November 2020 ist die persönlich haftende Gesellschafterin dazu ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. November 2025 durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 18.400.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Zuvor hatte ein Genehmigtes Kapital 2014 in Höhe von EUR 23.000.000,00 bestanden, das bis zum 23. November 2019 befristet war und von dem kein Gebrauch gemacht wurde, sodass es am 23. November 2019 erloschen ist.
8. Es gibt keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, das auf die von der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA ausgegebenen Aktien gerichtet ist.
9. Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen worden sind.
ERKLÄRUNG DER PERSÖNLICH HAFTENDEN GESELLSCHAFTERIN ÜBER BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN
In dem von der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA gemäß § 312 AktG erstellten Abhängigkeitsbericht werden die Beziehungen zum Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund als herrschendes Unternehmen und den mit ihm verbundenen Unternehmen dargestellt. Die persönlich haftende Gesellschafterin – vertreten durch ihre Geschäftsführer – hat dazu die folgende Schlusserklärung abgegeben:
„Bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr nach den Umständen, die uns zum Zeitpunkt, an dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, jeweils angemessene Gegenleistungen erhalten. Anderenfalls sind der Gesellschaft entstandene Nachteile jeweils ausgeglichen worden. Andere Maßnahmen im Sinne von § 312 Absatz 1 AktG wurden im Geschäftsjahr nicht getroffen oder unterlassen.“
DISCLAIMER
Der Lagebericht enthält zukunftsbezogene Aussagen. Diese basieren auf aktuellen Einschätzungen und sind naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet. Die tatsächlich eintretenden Ereignisse können von den formulierten Aussagen abweichen.
Dortmund, den 09. August 2021
Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien
Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH
Hans-Joachim Watzke | Thomas Treß | Carsten Cramer |
Vorsitzender der Geschäftsführung | Geschäftsführer | Geschäftsführer |
JAHRESABSCHLUSS
BILANZ
AKTIVA
in TEUR | 30.06.2021 | 30.06.2020 | |
A. | ANLAGEVERMÖGEN | ||
I. | Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
1. | Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 203.935 | 248.880 |
2. | Geleistete Anzahlungen | 68 | 68 |
204.003 | 248.948 | ||
II. | Sachanlagen | ||
1. | Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 167.784 | 172.481 |
2. | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 14.682 | 16.336 |
3. | Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 259 | 1.952 |
182.725 | 190.769 | ||
III. | Finanzanlagen | ||
1. | Anteile an verbundenen Unternehmen | 12.052 | 11.621 |
2. | Beteiligungen | 96 | 96 |
3. | Sonstige Ausleihungen | 27 | 32 |
12.175 | 11.749 | ||
398.903 | 451.466 | ||
B. | UMLAUFVERMÖGEN | ||
I. | Vorräte | ||
Waren | 67 | 46 | |
II. | Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
1. | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 32.740 | 45.563 |
2. | Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 1.570 | 1.511 |
3. | Sonstige Vermögensgegenstände | 2.303 | 1.516 |
36.613 | 48.590 | ||
III. | Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 3.466 | 3.157 |
40.146 | 51.793 | ||
C. | RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 14.696 | 15.509 |
453.745 | 518.768 |
PASSIVA
in TEUR | 30.06.2021 | 30.06.2020 | |
A. | EIGENKAPITAL | ||
I. | Gezeichnetes Kapital | 92.000 | 92.000 |
./. Rechnerischer Wert eigener Anteile | -19 | -19 | |
Ausgegebenes Kapital | 91.981 | 91.981 | |
II. | Kapitalrücklage | 144.337 | 144.337 |
III. | Gewinnrücklagen | ||
1. | Rücklagen wegen eigener Anteile | 19 | 19 |
2. | Andere Gewinnrücklagen | 147.662 | 147.662 |
147.681 | 147.681 | ||
IV. | Bilanzverlust | -126.141 | -49.662 |
257.858 | 334.337 | ||
B. | RÜCKSTELLUNGEN | ||
1. | Steuerrückstellungen | 36 | 36 |
2. | Sonstige Rückstellungen | 10.265 | 8.150 |
10.301 | 8.186 | ||
C. | VERBINDLICHKEITEN | ||
1. | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 58.792 | 8.031 |
2. | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 97.864 | 135.122 |
3. | Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 7.367 | 4.719 |
4. | Sonstige Verbindlichkeiten | 17.113 | 24.675 |
davon aus Steuern TEUR 6.898 (Vorjahr TEUR 9.870) | |||
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit TEUR 38 (Vorjahr TEUR 35) | |||
181.136 | 172.547 | ||
D. | RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 4.450 | 3.698 |
453.745 | 518.768 |
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
in TEUR | 01.07.2020 – 30.06.2021 | 01.07.2019 – 30.06.2020 | |
1. | Umsatzerlöse | 323.497 | 442.126 |
2. | Andere aktivierte Eigenleistungen | 0 | 37 |
3. | Sonstige betriebliche Erträge | 7.327 | 9.098 |
330.824 | 451.261 | ||
4. | Personalaufwand | ||
a) Löhne und Gehälter | -200.010 | -196.889 | |
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung | -5.594 | -6.634 | |
davon für Altersversorgung: TEUR 226 (Vorjahr TEUR 285) | |||
-205.604 | -203.523 | ||
5. | Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -110.137 | -105.547 |
6. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | -91.663 | -193.474 |
7. | Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen – sämtlich aus verbundenen Unternehmen – | 1.007 | 4.669 |
8. | Aufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen – sämtlich aus verbundenen Unternehmen – | -748 | 0 |
9. | Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 121 | 180 |
davon aus Aufzinsungen TEUR 120 (Vorjahr TEUR 180) | |||
10. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -642 | -2.934 |
davon aus Abzinsungen TEUR 40 (Vorjahr TEUR 154) | |||
11. | Ergebnis vor Steuern | -76.842 | -49.368 |
12. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 342 | -50 |
13. | Ergebnis nach Steuern | -76.500 | -49.418 |
14. | Sonstige Steuern | 21 | -244 |
15. | Jahresfehlbetrag | -76.479 | -49.662 |
16. | Verlust-/Gewinnvortrag | -49.662 | 20.325 |
17. | Einstellung in andere Gewinnrücklagen | 0 | -20.325 |
18. | Bilanzverlust | -126.141 | -49.662 |
ANHANG
der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Dortmund,
für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021
(fortan auch „Borussia Dortmund“ oder „Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA“)
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA (HRB 14217 beim Amtsgericht Dortmund; mit Sitz am Rheinlanddamm 207-209, 44137 Dortmund) wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den besonderen Rechnungslegungsvorschriften des Aktiengesetzes erstellt. Darüber hinaus besteht gemäß § 315 e Abs. 1 HGB die Verpflichtung, einen Konzernabschluss unter Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufzustellen.
Die Gliederung der Bilanz ist nach dem handelsrechtlichen Gliederungsschema gemäß § 266 HGB vorgenommen, die Gewinn- und Verlustrechnung grundsätzlich gemäß § 275 HGB in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden.
Die nach den gesetzlichen Vorschriften anzubringenden Vermerke werden aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit teilweise im Anhang aufgeführt.
Der Jahresabschluss wird in Tausend Euro (TEUR) aufgestellt.
Da der Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund (fortan auch: BV. Borussia 09 e.V. Dortmund) 100 Prozent der Anteile an der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH hält und damit mittelbar als herrschendes Unternehmen anzusehen ist, gilt die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA als abhängiges Unternehmen i. S. v. § 17 AktG und ist demgemäß verpflichtet, einen Abhängigkeitsbericht nach § 312 AktG zu erstellen. In diesem Bericht ist auch die gesetzlich geforderte sogenannte Schlusserklärung gemäß § 312 AktG abzugeben und in den Lagebericht aufzunehmen.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, die sich an der voraussichtlichen Nutzungsdauer orientieren, oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die hier ausgewiesenen Spielerwerte werden unter Berücksichtigung der BFH-Urteile vom 26. August 1992, I R 24/91, sowie vom 14. Dezember 2011, I R 108/10, des am 21. September 2001 in Kraft getretenen FIFA-Reglements, abgefasst im FIFA-Zirkular Nr. 769 vom 24. August 2001 und dem DFL-Rundschreiben Nr. 52 vom 20. März 2015, grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet und linear entsprechend der individuellen Laufzeit der Anstellungsverträge der Lizenzspieler abgeschrieben. Bei Bewertungen zum niedrigeren Zeitwert können außerplanmäßige Abschreibungen entstehen.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten abzüglich aufgelaufener und im Geschäftsjahr planmäßig fortgeführter Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen entsprechen der jeweiligen wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Für Anlagegüter mit einem Wert von mehr als EUR 1 50,00 bis zu EUR 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet, der über fünf Jahre abgeschrieben wird.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder bei dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet; eine planmäßige Abschreibung erfolgt nicht.
Vorräte
Die Bewertung erfolgt unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips zu Anschaffungskosten abzüglich Anschaffungskostenminderungen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennbetrag bewertet. Identifizierte Einzelrisiken werden durch gesonderte Wertberichtigungen, das allgemeine Kredit- und Zinsrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Da Transferforderungen vollumfänglich der Einzelbewertung unterliegen, entfallen für diese die Pauschalwertberichtigungen.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die den Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Tag, der als Stichtag gilt, darstellen. Zu wesentlichen Teilen betrifft dies im Zusammenhang mit Vertragsverlängerungen vorausgezahlte Personalaufwendungen sowie Versicherungsbeiträge. Die Beträge werden zeitanteilig über die Laufzeit der abgegrenzten Einzelposten aufgelöst.
Rückstellungen
Rückstellungen werden für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Sie sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden einerseits zum Erfüllungsbetrag angesetzt und andererseits werden Verbindlichkeiten in Fremdwährung zum gesicherten Kurswert bilanziert.
Latente Steuern
Aktive und passive Latente Steuern, die sich aufgrund unterschiedlicher Wertansätze in Handels- und Steuerbilanz ergeben, werden bei vorliegenden Voraussetzungen verrechnet. In Höhe des verbliebenen passiven Überhangs wurden aktive Latente Steuern auf Verlustvorträge, unabhängig von ihrem Realisationszeitpunkt, angesetzt. Die Bewertung der Latenten Steuern erfolgt mit einem unveränderten, durchschnittlichen Steuersatz von 32,81 Prozent.
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Erlöse für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Beträge werden zeitanteilig aufgelöst.
Fremdwährungsumrechnung
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.
BILANZERLÄUTERUNGEN
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen von Borussia Dortmund setzt sich zum Stichtag wie folgt zusammen:
in TEUR | 30.06.2021 | 30.06.2020 |
Immaterielle Vermögensgegenstände | 204.003 | 248.948 |
Sachanlagen | 182.725 | 190.769 |
Finanzanlagen | 12.175 | 11.749 |
398.903 | 451.466 |
Immaterielles Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände belaufen sich auf TEUR 204.003. Diese umfassen neben entgeltlich erworbenen Spielerwerten (TEUR 203.067; Vorjahr TEUR 247.789) Markenrechte, EDV-Software sowie geleistete Anzahlungen. Die im Geschäftsjahr 2020/2021 aktivierten Zugänge entsprechen in voller Höhe von TEUR 58.738 Zugängen der Spielerwerte.
Diese ergeben sich im Wesentlichen aus den Neuverpflichtungen der Spieler Jude Bellingham und Thomas Meunier sowie des Trainers Marco Rose und aus erfolgsabhängigen nachträglichen Anschaffungskosten.
Dem gegenüber stehen Abschreibungen des Berichtszeitraumes in Höhe von TEUR 99.608. Diese beinhalten außerplanmäßige Abschreibungen auf beizulegende Zeitwerte in Höhe von TEUR 1.591.
Durch Transfergeschäfte sind die Buchwerte der Spieler Mario Götze, Andre Schürrle, Ömer Toprak, Dzenis Burnic und Lukasz Piszczek sowie der Vertragsauflösung des Trainers Lucien Favre untergegangen.
Sachanlagevermögen
Das Sachanlagevermögen weist zum Stichtag 30. Juni 2021 einen Wert von TEUR 182.725 aus. Darin enthalten sind Grundstücke und Gebäude in Höhe von TEUR 167.784, wovon TEUR 124.104 auf die Stadionimmobilie entfallen.
Des Weiteren zählen zum Sachanlagevermögen Einbauten sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung rund um den SIGNAL IDUNA PARK mit TEUR 7.505.
Die Zugänge zum Sachanlagevermögen liegen im abgelaufenen Geschäftsjahr mit TEUR 2.922 um TEUR 2.987 unter den Investitionen zum 30. Juni 2020. Aufgrund der andauernden Covid-19-Pandemie wurden im Wesentlichen die Investitionen im Trainingsgelände Brackel getätigt. Dort wurden Investitionen in Höhe von TEUR 2.170 vorgenommen. Sowohl die Energiezentrale als auch der Sprinthügel konnten in diesem Jahr fertig gestellt werden.
Finanzanlagen
Zu den Finanzanlagen zählen die 100-Prozent-Beteiligungen an der BVB Stadionmanagement GmbH, der BVB Merchandising GmbH, der BVB Event & Catering GmbH, der besttravel dortmund GmbH, der im Juni 2020 neu gegründeten BVB Fußballakademie GmbH und der BVB Asia Pacific Pte. Ltd. sowie die 33,33-Prozent-Beteiligung an der Orthomed Medizinisches Leistungs- und Rehabilitationszentrum GmbH.
Weitere Informationen sind der Aufstellung des Anteilsbesitzes zu entnehmen.
Darüber hinaus beinhalten die Finanzanlagen Darlehen an Mitarbeiter.
Die Gesellschaft unterhält mit den Tochtergesellschaften BVB Merchandising GmbH, BVB Stadionmanagement GmbH, BVB Event & Catering GmbH, BVB Fußballakademie GmbH und der besttravel dortmund GmbH einen Gewinnabführungsvertrag.
Die Entwicklungen des Brutto-Anlagevermögens sowie der kumulierten Abschreibungen für die Einzelposten des Anlagevermögens ergeben sich aus dem nachstehenden Anlagenspiegel gemäß § 284 Abs. 3 HGB:
ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS
Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Dortmund
in TEUR | Entwicklung der Anschaffungskosten | ||||
Stand 30.06.2020 | Zugang | Umbuchung | Abgang | Stand 30.06.2021 | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 472.653 | 58.738 | 0 | 83.459 | 447.932 |
2. Geleistete Anzahlungen | 68 | 0 | 0 | 0 | 68 |
472.721 | 58.738 | 0 | 83.459 | 448.000 | |
II. Sachanlagen | |||||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 222.232 | 165 | 1.857 | 0 | 224.254 |
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 48.228 | 1.310 | 1.283 | 858 | 49.963 |
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 1.952 | 1.447 | -3.140 | 0 | 259 |
272.412 | 2.922 | 0 | 858 | 274.476 | |
III. Finanzanlagen | |||||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 11.621 | 431 | 0 | 0 | 12.052 |
2. Beteiligungen | 96 | 0 | 0 | 0 | 96 |
3. Sonstige Ausleihungen | 32 | 0 | 0 | 5 | 27 |
11.749 | 431 | 0 | 5 | 12.175 | |
756.882 | 62.091 | 0 | 84.322 | 734.651 |
in TEUR | Entwicklung der Abschreibungen | ||||
Stand 30.06.2020 | Zugang | Außerplanmäßige Abschreibung | Abgang | Stand 30.06.2021 | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 223.773 | 98.017 | 1.591 | 79.384 | 243.997 |
2. Geleistete Anzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
223.773 | 98.017 | 1.591 | 79.384 | 243.997 | |
II. Sachanlagen | |||||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 49.751 | 6.719 | 0 | 0 | 56.470 |
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 31.892 | 3.810 | 0 | 421 | 35.281 |
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
81.643 | 10.529 | 0 | 421 | 91.751 | |
III. Finanzanlagen | |||||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
2. Beteiligungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
3. Sonstige Ausleihungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
305.416 | 108.546 | 1.591 | 79.805 | 335.748 |
in TEUR | Buchwerte | |
Stand 30.06.2021 | Stand 30.06.2020 | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 203.935 | 248.880 |
2. Geleistete Anzahlungen | 68 | 68 |
204.003 | 248.948 | |
II. Sachanlagen | ||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 167.784 | 172.481 |
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 14.682 | 16.336 |
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 259 | 1.952 |
182.725 | 190.769 | |
III. Finanzanlagen | ||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 12.052 | 11.621 |
2. Beteiligungen | 96 | 96 |
3. Sonstige Ausleihungen | 27 | 32 |
12.175 | 11.749 | |
398.903 | 451.466 |
Umlaufvermögen
Das Umlaufvermögen setzt sich wie folgt zusammen:
in TEUR | 30.06.2021 | 30.06.2020 |
Vorräte | 67 | 46 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 32.740 | 45.563 |
Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 1.570 | 1.511 |
Sonstige Vermögensgegenstände | 2.303 | 1.516 |
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 3.466 | 3.157 |
40.146 | 51.793 |
Als Vorratsvermögen wird der Materialwert der Schmuckaktien in Form gedruckter effektiver Aktienurkunden ausgewiesen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten Transferforderungen in Höhe von TEUR 18.584 (Vorjahr TEUR 32.631).
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr betragen TEUR 8.857 (Vorjahr TEUR 12.093).
Die Sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen Erstattungsansprüche gegenüber Versicherungen.
Guthaben bei Kreditinstituten sind nicht zur Kreditsicherung verpfändet.
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktive Rechnungsabgrenzung beläuft sich auf TEUR 14.696 (Vorjahr TEUR 15.509) und beinhaltet im Wesentlichen vorausgezahlte Personalaufwendungen resultierend aus Vertragsverlängerungen von TEUR 9.879 sowie sonstige Dienstleistungen in Höhe von TEUR 4.285.
Eigenkapital
in TEUR | 30.06.2021 | 30.06.2020 |
Ausgegebenes Kapital | 91.981 | 91.981 |
Kapitalrücklage | 144.337 | 144.337 |
Gewinnrücklagen | 147.681 | 147.681 |
Bilanzverlust | -126.141 | -49.662 |
257.858 | 334.337 |
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt TEUR 92.000 und ist eingeteilt in 92.000.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Aktie abzüglich des rechnerischen Wertes eigener Anteile in Höhe von TEUR 19. Der Ausweis des Eigenkapitals beinhaltet die Darstellung der eigenen Aktien, welche einen offen ausgewiesenen Abzugsposten in Höhe des Nennbetrages eigener Anteile unter dem gezeichneten Kapital vorsieht. Des Weiteren wird eine Rücklage wegen eigener Anteile in gleicher Höhe dargestellt.
Die Gesellschaft war gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 16. November 2004 ermächtigt, bis zum 30. April 2006 eigene Aktien bis zu einem anteiligen Betrag von 10 Prozent des Grundkapitals zu erwerben. Zudem war die Gesellschaft ermächtigt, die eigenen Aktien entweder über die Börse oder außerhalb der Börse zu veräußern. Eine Veräußerung außerhalb der Börse ist u. a. zum Zwecke der Veräußerung von Aktien in Form von gedruckten effektiven Aktienurkunden, die frei übertragbar und handelbar sind, zulässig.
Das Bezugsrecht der Aktionäre ist in diesen Fällen gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ausgeschlossen. In der Zeit zwischen dem Tag der Handelsaufnahme (31. Oktober 2000) und dem Bilanzstichtag (30. Juni 2021) hat die Gesellschaft insgesamt 34.000 Stückaktien erworben und 15.100 Stückaktien außerhalb der Börse in Form von gedruckten effektiven Aktienurkunden veräußert. Der Veräußerungsgewinn ist unter den Sonstigen betrieblichen Erträgen gesondert ausgewiesen worden. Zum Bilanzstichtag befinden sich 18.900 Stückaktien im eigenen Wertpapierbestand; im Berichtszeitraum gab es keine Veräußerungen.
Weitere Pflichtangaben gemäß § 160 AktG sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen:
Bewegung eigener Stückaktien | Bestand eigener Stückaktien | Betrag des Grundkapitals EUR | Anteil am Grundkapital % | Verkaufspreis EUR | |
07/2020 – 1 2/2020 | 0 | 0,00 | |||
Bestand 31.12.2020 | 18.900 | 18.900,00 | 0,021 | ||
01/2021 – 06/2021 | 0 | 0,00 | |||
Bestand 30.06.2021 | 18.900 | 18.900,00 | 0,021 |
Die Gesellschaft wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. November 2020 mit erneuter Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. November 2025 durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bareinlagen einmalig, insgesamt jedoch um höchstens EUR 18.400.000,00, zu erhöhen.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 ist in der Hauptversammlung vom 19. November 2020 festgestellt worden. Der im Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019/2020 ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 49.662.283,90 wurde als Verlustvortrag in das Geschäftsjahr 2020/2021 vorgetragen.
Die Entwicklung des Eigenkapitals ergibt sich wie folgt:
Eigenkapitalveränderung
in TEUR | 30.06.2020 | Einstellung/ Entnahme | Dividende | Jahresfehlbetrag | 30.06.2021 |
Ausgegebenes Kapital | 91.981 | 0 | 0 | 0 | 91.981 |
Kapitalrücklage | 144.337 | 0 | 0 | 0 | 144.337 |
Gewinnrücklagen | 147.681 | 0 | 0 | 0 | 147.681 |
Bilanzverlust | -49.662 | 0 | 0 | -76.479 | -126.141 |
334.337 | 0 | 0 | -76.479 | 257.858 |
Rückstellungen
in TEUR | 30.06.2021 | 30.06.2020 |
Steuerrückstellungen | 36 | 36 |
Sonstige Rückstellungen | 10.265 | 8.150 |
10.301 | 8.186 |
Die Steuerrückstellungen belaufen sich auf TEUR 36, die Sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen personalbezogene Verpflichtungen (TEUR 5.914) sowie Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (TEUR 3.030).
Verbindlichkeiten
Die Fristigkeiten und Sicherheiten der ausgewiesenen Verbindlichkeiten zum 30. Juni 2021 ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht:
davon mit einer Restlaufzeit | ||||
in TEUR | Gesamtbetrag 30.06.2021 | bis zu 1 Jahr | 1 – 5 Jahre | mehr als 5 Jahre |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 58.792 | 58.792 | 0 | 0 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 97.864 | 61.894 | 35.970 | 0 |
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 7.367 | 7.367 | 0 | 0 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 17.113 | 17.113 | 0 | 0 |
davon aus Steuern TEUR 6.898 (Vorjahr TEUR 9.870) | ||||
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit TEUR 38 (Vorjahr TEUR 35) | ||||
181.136 | 145.166 | 35.970 | 0 |
davon mit einer Restlaufzeit | ||||
in TEUR | Gesamtbetrag 30.06.2020 | bis zu 1 Jahr | 1 – 5 Jahre | mehr als 5 Jahre |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 8.031 | 8.031 | 0 | 0 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 135.122 | 65.495 | 69.627 | 0 |
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 4.719 | 4.719 | 0 | 0 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 24.675 | 24.675 | 0 | 0 |
davon aus Steuern TEUR 9.870 (Vorjahr TEUR 7.973) | ||||
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit TEUR 35 (Vorjahr TEUR 36) | ||||
172.547 | 102.920 | 69.627 | 0 |
Zum Bilanzstichtag werden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 58.792 ausgewiesen. Der vollständige, potenzielle Kontokorrentrahmen ist besichert durch Sponsoringerlöse in Höhe von TEUR 18.465 sowie durch eine Buchgrundschuld am Stadion in Höhe von TEUR 60.000.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum 30. Juni 2021 belaufen sich auf TEUR 97.864 und beinhalten TEUR 87.683 (Vorjahr TEUR 120.287) aus Transfergeschäften. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr belaufen sich auf TEUR 35.970 (Vorjahr TEUR 69.627).
Als Sonstige Verbindlichkeiten werden im Wesentlichen die als Restwert-Guthaben verbliebenen Anzahlungen der Dauerkarten für die Saison 2019/2020, noch nicht fällige Lohn- und Umsatzsteuern sowie nicht fällige personalbezogene Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Zudem enthält dieser Posten Verbindlichkeiten gegenüber der persönlich haftenden Gesellschafterin in Höhe von TEUR 2.132 (Vorjahr TEUR 1.937).
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
Die Abgrenzungen umfassen im Wesentlichen Einzahlungen aus Sponsoringverträgen, welche die Saison 2021/2022 betreffen. Die Beträge werden zeitanteilig aufgelöst. Aufgrund der andauernden
Covid-19-Pandemie wurden die nicht erbrachten Leistungen aus den Sponsoringverträgen aus der Saison 2019/2020 und der Saison 2020/2021 als Kompensationsleistung in die Folgesaison übertragen.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestehen finanzielle Verpflichtungen u. a. aus Miet-, Leasing-, Erbpacht-, Lizenz- und Verlustübernahmeverpflichtungen aus Unternehmensverträgen. Nach Fälligkeiten gegliedert ergibt sich folgende Darstellung:
in TEUR | Gesamtbetrag 30.06.2021 | davon mit einer Restlaufzeit | ||
bis zu 1 Jahr | 1 – 5 Jahre | mehr als 5 Jahre | ||
Vermarktungsentgelte | 38.700 | 7.259 | 31.441 | 0 |
Miete und Leasing | 11.489 | 3.376 | 5.184 | 2.929 |
Übrige finanzielle Verpflichtungen | 7.213 | 1.762 | 5.167 | 284 |
Bestellobligo | 16.000 | 5.500 | 10.500 | 0 |
73.402 | 17.897 | 52.292 | 3.213 |
Des Weiteren bestehen Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften, die BVB Merchandising GmbH betreffend, in Höhe von TEUR 288, sowie die besttravel dortmund GmbH betreffend in Höhe von TEUR 179. Die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme ist aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit als gering einzuschätzen.
Darüber hinaus bestehen zum 30. Juni 2021 variable Zahlungsverpflichtungen aus bestehenden Verträgen mit aufschiebenden Bedingungen in einem Gesamtwert von TEUR 33.846, davon mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von TEUR 18.400.
ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Umsatzerlöse
in TEUR | 2020/2021 | 2019/2020 |
Spielbetrieb | 554 | 32.510 |
Werbung | 106.609 | 98.038 |
TV-Vermarktung | 186.655 | 169.836 |
Transfergeschäfte | 23.148 | 123.732 |
Conference, Catering, Sonstige | 6.531 | 18.010 |
323.497 | 442.126 |
Die Umsatzerlöse von Borussia Dortmund sanken im Geschäftsjahr 2020/2021 um TEUR 118.629 auf TEUR 323.497 und setzen sich wie folgt zusammen:
Die Erlöse aus dem Spielbetrieb verringerten sich im Geschäftsjahr 2020/2021 um TEUR 31.956 auf TEUR 554. Durch die andauernde Covid-19-Pandemie wurde lediglich zu den drei Heimspielen gegen Borussia Mönchengladbach, den SC Freiburg und gegen den FC Schalke 04 eine geringe Anzahl an Zuschauern zugelassen. Alle weiteren Spiele der drei Wettbewerbe fanden komplett unter Ausschluss von Zuschauern statt. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden bis zur Unterbrechung des Spielbetriebes im März 2020 zwölf Bundesligaspiele, ein DFB-Pokalspiel sowie vier UEFA-Champions-League-Spiele unter Zuschauern im SIGNAL IDUNA PARK ausgetragen.
Die Werbeerlöse erhöhten sich im Geschäftsjahr 2020/2021 trotz der durch die Covid-19-Pandemie bedingten Einschränkungen der Hospitality-Bereiche sowie der Spieltagsvermarktung um TEUR 8.571 auf TEUR 106.609. Dies entspricht einem Anstieg von 8,74 Prozent und einem Anteil von 32,96 Prozent am Gesamtumsatz. Ein wesentlicher Faktor für den Zuwachs sind die mit den beiden Hauptsponsoren Evonik Industries AG und der 1&1 Telecommunication SE sowie dem Ausrüster PUMA International Sports Marketing B.V. seit dem 01. Juli 2020 neu geltenden Verträge. Wesentliche Bestandteile der Werbeerlöse sind zudem der Namensrechtsgeber SIGNAL IDUNA Holding AG, der Ärmelsponsor Opel Automobile GmbH sowie die zehn Champion-Partner. Des Weiteren konnte mit der adesso SE ein weiterer Sponsor für den Jugendbereich gewonnen werden.
Die Werbeerlöse beinhalten neben den Grundvergütungen auch Prämien für den dritten Tabellenplatz zum Ende der Saison und die damit einhergehende direkte Qualifikation für die Gruppenphase der UEFA Champions League 2021/2022, für das Erreichen der K.-o.-Runden in der UEFA Champions League sowie den Gewinn des DFB-Pokals im Geschäftsjahr 2020/2021.
Die Erlöse aus der TV-Vermarktung stellten auch im Geschäftsjahr 2020/2021 mit 57,70 Prozent den größten Umsatzanteil und lagen mit TEUR 186.655 um TEUR 16.819 über dem Vorjahreswert. Die TV-Vermarktung aus den nationalen Pokal-Wettbewerben und dem internationalen Wettbewerb verzeichnete einen Anstieg. Die nationale TV-Vermarktung blieb nahezu konstant.
In der nationalen TV-Vermarktung beliefen sich die Erlöse auf TEUR 97.826, eine Minderung um TEUR 139 im Vergleich zum Berichtszeitraum des Vorjahres.
Die Erlöse aus der internationalen TV-Vermarktung betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 78.698 (Vorjahr TEUR 67.420). Der Anstieg um TEUR 11.278 ergibt sich aus der Gruppenphase, die Borussia Dortmund mit vier Siegen und einem Unentschieden abschloss, sowie aus der Qualifikation für das Viertelfinale der UEFA Champions League im Geschäftsjahr 2020/2021. Im Vorjahr schied Borussia Dortmund im Achtelfinale aus.
Im ersten Pflichtspiel des aktuellen Geschäftsjahres konnte Borussia Dortmund den Supercup im Gegensatz zum Vorjahr nicht gewinnen, holte aber im nationalen Pokal-Wettbewerb den Titel. Die Erlöse aus den nationalen Pokalwettbewerben beliefen sich somit auf TEUR 10.131 (Vorjahr TEUR 4.729).
Die Erlöse aus den Transfergeschäften verminderten sich um TEUR 100.584 auf TEUR 23.148 (Vorjahr TEUR 123.732). Sie resultierten aus den Abgängen Dzenis Burnic zum 1. FC Heidenheim und Ömer Toprak zum SV Werder Bremen sowie aus Erlösen aus nachträglich abgeschlossenen Transfergeschäften.
Im vorherigen Geschäftsjahr wechselten die Spieler Maximilian Philipp zu Dynamo Moskau, Abdou Diallo zu Paris Saint-Germain, Alexander Isak zu Real Sociedad, Julian Weigl zu Benfica Lissabon, Paco Alcacer zu FC Villareal, Jacob Bruun Larsen zur TSG Hoffenheim, Sebastian Rode zu Eintracht Frankfurt und Shinji Kagawa zu Real Saragossa. Die Erlöse aus Conference, Catering, Sonstige verringerten sich um TEUR 11.479 auf TEUR 6.531 (Vorjahr TEUR 18.010). Die Covid-19-Pandemie und die deshalb fehlenden Zuschauer an Spieltagen wirkten sich negativ auf die Erlöse aus dem Hospitality-Catering sowie die Vorverkaufsgebühren für den Tages- und Dauerkartenverkauf aus.
Die sonstigen Umsatzerlöse, die neben der Vermietung und Verpachtung auch das BVB-TV enthalten, verminderten sich im Berichtszeitraum um TEUR 7.190 auf TEUR 4.097. Gründe hierfür sind im Wesentlichen die Ausgliederung der BVB Fußballakademie GmbH zum 01. Oktober 2020 sowie die Austragung des diesjährigen DFL-Supercup in München. Im Vorjahr wurde zudem eine vierteilige Dokumentation über Borussia Dortmund vermarktet.
Auch die Abstellgebühren der Nationalspieler reduzierten sich um TEUR 443 und betrugen TEUR 2.268.
Sonstige betriebliche Erträge
Die Sonstigen betrieblichen Erträge verringerten sich im Vergleich zum vergangenen Berichtszeitraum um TEUR 1.771 auf TEUR 7.327.
Diese setzen sich im aktuellen Geschäftsjahr im Wesentlichen aus Versicherungserstattungen, Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen sowie Erträgen aus der Rückvergütung für die Einräumung vertragsgegenständlicher Vermarktungsrechte zusammen.
Im Vorjahr enthielten diese Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, Versicherungserstattungen und aus dem Verzicht von Rückerstattungsansprüchen sowie Zuschreibungen.
Der Anteil der periodenfremden Erträge innerhalb der Sonstigen betrieblichen Erträge betrug TEUR 1.898 (Vorjahr TEUR 5.382).
Personalaufwand
Im Geschäftsjahr 2020/2021 lag der Personalaufwand bei TEUR 205.604, im Vorjahr standen TEUR 203.523 zu Buche.
in TEUR | 2020/2021 | 2019/2020 |
Spielbetrieb | 146.185 | 143.713 |
Handel und Verwaltung | 19.279 | 18.303 |
Amateur- und Jugendfußball | 11.398 | 12.144 |
176.862 | 174.160 |
Des Weiteren wurden im Geschäftsjahr 2020/2021 in der Lizenzabteilung Prämien für sportliche Erfolge in Höhe von TEUR 28.742 (Vorjahr TEUR 29.363) gezahlt, bedingt durch das erfolgreiche Abschneiden in der Bundesliga mit Platz drei und 64 Punkten, den Gewinn des DFB-Pokals, das Erreichen des UEFA-Champions-League-Viertelfinales im abgelaufenen Geschäftsjahr sowie die direkte Qualifikation für die Gruppenphase der kommenden Saison 2021/2022.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
in TEUR | 2020/2021 | 2019/2020 |
Spielbetrieb | 41.405 | 49.981 |
Werbung | 11.366 | 27.192 |
Transfergeschäfte | 9.565 | 80.058 |
Handel | 1.696 | 2.227 |
Verwaltung | 22.815 | 25.094 |
Übrige | 4.816 | 8.922 |
91.663 | 193.474 |
Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich im Berichtszeitraum auf TEUR 91.663 gegenüber TEUR 193.474 im Vorjahr; dies entspricht einem Rückgang von TEUR 101.811 bzw. rund 52,62 Prozent, der sich auf jeden Bereich der Sonstigen betrieblichen Aufwendungen erstreckt.
Den größten Rückgang verzeichnete der Bereich Transfergeschäfte, der sich um TEUR 70.493 auf TEUR 9.565 verringerte. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem durch Transfergeschäfte die Buchwerte der Spieler Maximilian Philipp, Abdou Diallo, Alexander Isak, Julian Weigl, Paco Alcacer, Jacob Bruun Larsen und Sebastian Rode untergegangen sind, sind in diesem Geschäftsjahr lediglich die Buchwerte der Spieler Ömer Toprak und Dzenis Burnic sowie des ehemaligen Trainers Lucien Favre untergegangen. Außerdem enthält der Bereich verkaufsbedingte Aufwendungen von Abgängen sowie sonstige zum Teil nachträglich erbrachte variable Transferentschädigungen.
Der Spielbetriebsaufwand verringerte sich um TEUR 8.576 auf TEUR 41.405 (Vorjahr TEUR 49.981). Grund hierfür sind im Wesentlichen geringere Cateringaufwendungen sowie geringere spieltagsbezogene Aufwendungen, da lediglich drei Heimspiele der Saison 2020/2021 mit stark eingeschränkter Stadionauslastung ausgetragen werden konnten.
Die Aufwendungen im Bereich Werbung verringerten sich um TEUR 15.826. Trotz steigender Werbeerlöse konnten durch den neu abgeschlossenen Agenturlizenzvertrag mit dem Vermarkter SPORTFIVE Germany GmbH die zu leistenden Agenturprovisionen deutlich verringert werden.
Der Verwaltungsaufwand verringerte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um TEUR 2.279 und belief sich auf TEUR 22.815. Leicht gestiegenen IT-Kosten stehen deutlich geringere Reise-, Repräsentations- und Veranstaltungsaufwendungen gegenüber.
Die übrigen Aufwendungen verringerten sich um TEUR 4.106 auf TEUR 4.816. Diese Reduzierung setzt sich im Wesentlichen aus geringeren Wertberichtigungen auf Forderungen und geringeren Verlusten aus dem Abgang des Anlagevermögens sowie niedrigeren Aufwendungen für Büromaterial zusammen. Der Anteil der periodenfremden Aufwendungen innerhalb der Sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrug TEUR 604 (Vorjahr TEUR 651).
Finanz- und Beteiligungsergebnis
Das Finanzergebnis im Geschäftsjahr 2020/2021 betrug TEUR -262 (Vorjahr TEUR 1.915) und setzt sich wie folgt zusammen:
Die Erträge sowie Aufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen belaufen sich auf TEUR 259 (Vor jahr TEUR 4.669). Diese beinhalten die Ergebnisse der BVB Merchandising GmbH, der BVB Event & Catering GmbH, der Stadionmanagement GmbH, der besttravel dortmund GmbH sowie der BVB Fußballakademie GmbH.
Erträge und Aufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen
in TEUR | Ergebnis 01.07.2020 bis 30.06.2021 | Ergebnis 01.07.2019 bis 30.06.2020 |
BVB Stadionmanagement GmbH | 42 | 64 |
besttravel dortmund GmbH | 100 | 566 |
BVB Merchandising GmbH | -748 | 2.458 |
BVB Event & Catering GmbH | 725 | 1.581 |
BVB Fußballakademie GmbH | 140 | – |
Gesamt | 259 | 4.669 |
Des Weiteren wurden Zinserträge in Höhe von TEUR 121 ausgewiesen, welche in Gänze Aufzinsungen betreffen. Die Zinsaufwendungen, welche im Wesentlichen Finanzierungsentgelte in Höhe von TEUR 554 sowie Diskontierungseffekte von TEUR 40 umfassen, beliefen sich auf TEUR 642.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag weisen einen Steuerertrag in Höhe von TEUR 342 aus (Vorjahr Steueraufwand TEUR 50). Grund hierfür sind im Wesentlichen erhaltene Gewerbesteuererstattungen.
SONSTIGE ANGABEN
Corporate Governance
Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex am 07. September 2020 abgegeben und den Aktionären dauerhaft auf der Internetseite unter https://aktie.bvb.de/Corporate-Governance/Entsprechenserklaerung zugänglich gemacht.
Persönlich haftende Gesellschafterin
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH mit Sitz in Dortmund, die am Kapital der Gesellschaft nicht beteiligt ist. Das Stammkapital beträgt TEUR 30. Die Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit (AG Dortmund HRB 14206). Geschäftsführer dieser Gesellschaft sind Hans-Joachim Watzke, Vorsitzender der Geschäftsführung, Thomas Treß, jeweils alleinvertretungsberechtigt, sowie Carsten Cramer, gesamtvertretungsberechtigt.
Die Geschäftsführung erhielt für ihre Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr einschließlich der Wahrnehmung von Aufgaben in Tochtergesellschaften folgende Bezüge:
in TEUR | 2020/2021 | 2019/2020 |
Dipl.-Kfm. Hans-Joachim Watzke (Vorsitzender) | ||
Erfolgsunabhängige Komponenten | ||
Festvergütung | 1.905 | 1.802 |
Sonstige Vergütung | 41 | 40 |
Dipl.-Kfm. Thomas Treß | ||
Erfolgsunabhängige Komponenten | ||
Festvergütung | 905 | 860 |
Sonstige Vergütung | 61 | 72 |
Carsten Cramer | ||
Erfolgsunabhängige Komponenten | ||
Festvergütung | 873 | 864 |
Sonstige Vergütung | 33 | 42 |
3.818 | 3.680 |
Für das Geschäftsjahr 2020/2021 sowie im Vorjahr erhielt die Geschäftsführung keine erfolgsabhängige Vergütung.
AUFSICHTSRAT
Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft verzichteten im Geschäftsjahr 2020/2021 auf 33,33 % ihrer Aufsichtsratsvergütung.
Ihre Namen, ausgeübten Tätigkeiten und weiteren Funktionen in anderen Kontrollgremien sind der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen:
AUFSICHTSRAT der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
Gerd Pieper | Christian Kullmann | Bernd Geske | Peer Steinbrück | Ulrich Leitermann | Bj0rn Gulden |
Vorsitzender | Stellvertretender Vorsitzender |
(ausgeschieden zum 19.11.2020) | |||
VOLLER VERGÜTUNGSANSPRUCH 2020/2021 in teur | |||||
48 | 36 | 24 | 9 | 24 | 24 |
AUSGEÜBTE TÄTIGKEITEN (Stand: 30. Juni 2021) | |||||
Privatier; vormals Geschäftsführer der Stadt-Parfümerie Pieper GmbH, Herne | Vorsitzender des Vorstandes der Evonik Industries AG, Essen | Geschäftführender Gesellschafter der Bernd Geske Lean Communication, Meerbusch | Senior Advisor des Vorstandes der ING-DiBa AG, Frankfurt a. M. | Vorsitzender der Vorstände der Konzernobergesellschaften der SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund (SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G. in Dortmund; SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a.G. in Hamburg; SIGNAL IDUNA Unfallversicherung a.G. in Dortmund; SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung AG in Dortmund) |
Vorstandsvorsitzender und Chief Executive Officer der PUMA SE, Herzogenaurach |
WEITERE FUNKTIONEN in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand: 30. Juni 2021) | |||||
Mitglied des Beirats der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, Dortmund |
Vorsitzender des Aufsichtsrates der ClearVAT Aktiengesellschaft, Berlin | Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats der Dortmunder Volksbank eG, Dortmund; Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats der Sana Kliniken AG, Ismaning |
Chairman of the Board Salling Group A/S, Braband, Dänemark (seit 06.03.2020); Mitglied des Aufsichtsrats der Tchibo GmbH, Hamburg |
Dr. Reinhold Lunow | Silke Seidel | Bodo Löttgen | Judith Dommermuth |
(seit 19.1 1.2020) | |||
VOLLER VERGÜTUNGSANSPRUCH 2020/2021 in teur | |||
24 | 24 | 24 | 15 |
AUSGEÜBTE TÄTIGKEITEN (Stand: 30. Juni 2021) | |||
Ärztlicher Leiter der Praxisklinik Bornheim, Bornheim | Leitende Angestellte der Dortmunder Stadtwerke AG sowie Geschäftsführerin der Hohenbuschei Beteiligungsgesellschaft mbH, der Westfalentor 1 GmbH und der Dortmund Logistik GmbH, alle in Dortmund | Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen, Kriminalhauptkommissar a.D., Diplom-Verwaltungswirt (FH) | Geschäftsführende Gesellschafterin der JUVIA Verwaltungs GmbH, Köln |
WEITERE FUNKTIONEN in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand: 30. Juni 2021) | |||
Mitglied des Beirats der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, Dortmund |
Arbeitnehmer
Im Jahresdurchschnitt wurden 462 (Vorjahr 517) Mitarbeiter beschäftigt:
Durchschnittliche Anzahl der angestellten Mitarbeiter | 2020/2021 | 2019/2020 |
Gesamt | 462 | 517 |
davon Sportliche Abteilung | 233 | 273 |
davon Auszubildende | 2 | 4 |
davon Übrige | 227 | 240 |
Aufstellung des Anteilsbesitzes
Im Folgenden werden die Angaben zu Unternehmen zusammengefasst, an denen die Gesellschaft Anteile von mehr als 20 Prozent hält:
Sitz | Stammkapital TEUR | Anteil % | Eigenkapital TEUR per 30.06.2021 | Ergebnis TEUR 01.07.2020 bis 30.06.2021 | |
Anteile an verbundenen Unternehmen | |||||
BVB Stadionmanagement GmbH* | Dortmund | 52 | 100,00 | 66 | 42 |
besttravel dortmund GmbH* | Dortmund | 50 | 100,00 | 144 | 100 |
BVB Merchandising GmbH* | Dortmund | 75 | 100,00 | 10.881 | -748 |
BVB Event & Catering GmbH* | Dortmund | 25 | 100,00 | 25 | 725 |
BVB Asia Pacific Pte. Ltd. | Singapur | 66 | 100,00 | 220 | 27 |
BVB Fußballakademie GmbH* | Dortmund | 50 | 100,00 | 431 | 140 |
Beteiligungen | |||||
Orthomed Medizinisches Leistungs- und Rehabilitationszentrum GmbH** | Dortmund | 52 | 33,33 | 1.027 | 81 |
* Es bestehen Ergebnisabführungsverträge. Handelsrechtliches Ergebnis der Gesellschaft vor Ergebnisabführung an den Organträger.
** Ergebnis der Orthomed Medizinisches Leistungs- und Rehabilitationszentrum GmbH für das Geschäftsjahr 2020 und das Eigenkapital zum 31. Dezember 2020.
Die Unternehmen werden in den Konzernabschluss der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, Dortmund, einbezogen.
Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Angaben zu nahestehenden Personen
Persönlich haftende Gesellschafterin der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien ist die Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH. Der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH obliegen die Geschäftsführung und die Vertretung der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien. Somit steht dem BV. Borussia 09 e.V. Dortmund als alleinigem Gesellschafter der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH die Personalkompetenz zu. Sowohl die Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH als auch der BV. Borussia 09 e.V. Dortmund sowie alle mit diesen verbundenen Gesellschaften gelten daher als nahestehende Unternehmen.
Abschlussprüferhonorar
Die KPMG AG hat den Jahres- und Konzernabschluss der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA geprüft und weitere gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen bei Tochterunternehmen durchgeführt. Des Weiteren erfolgten die prüferische Durchsicht des Konzernzwischenabschlusses sowie verpflichtende Prüfungen und prüferische Durchsichten im Rahmen des DFL-Lizenzierungsverfahrens und der DFL-Lizenzierungsordnung. Ferner wurden Steuerberatungsleistungen in Verbindung mit der Beratung und Würdigung von Einzelsachverhalten seitens der KPMG erbracht. Darüber hinaus haben wir unseren gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht von unserem Abschlussprüfer prüfen lassen. Die Angaben zu den Abschlussprüferhonoraren sind im Konzernabschluss enthalten. Auf die Veröffentlichung an dieser Stelle wird unter Verweis auf die befreiende Konzernklausel des § 285 Nr. 17 HGB verzichtet.
Mitgeteilte Beteiligungen (§ 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG i. V. m. § 33 Abs. 1 und Abs. 2 WpHG)
Im Geschäftsjahr 2020/2021 wurden uns Beteiligungen an unserer Gesellschaft nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, die wir mit folgendem Inhalt nach § 40 Abs. 1 WpHG veröffentlicht haben:
Die Herren Franqois Henri Joseph Pinault und Franqois Jean-Henri Pinault haben uns am 26. Februar 2021 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA am 16. Mai 2018 0,0 Prozent (0 Stimmrechte bzw. Aktien) betragen hat, ferner, dass ihre Mitteilung aufgrund des Wegfalls der gemeinschaftlich zugerechneten beherrschenden Stellung in Bezug auf die PUMA SE erfolgt, in dessen Folge keine Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA an Kering S.A., Artemis S.A. und Financiere Pinault S.C.A. erfolgt.
Die PUMA SE, Herzogenaurach, Deutschland, hat uns am 17. Februar 2021 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA am 16. Februar 2021 4,99 Prozent (4.599.900 Stimmrechte bzw. Aktien) beträgt und dass sämtliche dieser Stimmrechte gemäß § 33 WpHG direkt von der PUMA SE gehalten werden.
Herr Ralph Dommermuth hat uns am 08. Februar 2021 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA am 08. Februar 2021 4,99 Prozent (4.599.000 Stimmrechte bzw. Aktien) beträgt und dass ihm (Herrn Ralph Dommermuth) sämtliche dieser Stimmrechte gemäß § 34 WpHG von der Ralph Dommermuth Beteiligungen GmbH zuzurechnen sind, ferner, dass die Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen, wie folgt lautet:
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Ralph Dommermuth |
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Ralph Dommermuth Verwaltungs GmbH |
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Ralph Dommermuth GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft |
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Ralph Dommermuth Beteiligungen GmbH mit einem Stimmrechtsanteil von 4,99 Prozent |
Aktienbesitz von Organen
Zum 30. Juni 2021 hielt ein Mitglied der Geschäftsführung 7.045 Stückaktien unserer Gesellschaft. Die Mitglieder des Aufsichtsrates besaßen zum selben Zeitpunkt insgesamt 8.602.009 Stückaktien. Der (Gesamt-)Aktienbesitz von Mitgliedern der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats ergibt in Summe 8.609.054 Stückaktien und somit mehr als ein Prozent der von der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA ausgegebenen Aktien.
Erwartete Dividende
Aufgrund des ausgewiesenen Jahresfehlbetrags im Berichtszeitraum wird die Geschäftsführung der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2020/2021 keine Dividendenausschüttung vorschlagen.
Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Transfergeschäfte
Borussia Dortmund hat sich mit dem englischen Topklub Manchester United auf einen Transfer des Spielers Jadon Sancho geeinigt. In diesem Zuge erhält Borussia Dortmund eine fixe Transferentschädigung in Höhe von EUR 85,0 Mio., die voraussichtlich mit einem positiven Effekt auf die Ergebniskennzahlen (EBITDA, EBIT) für das Geschäftsjahr 2021/2022 in Höhe von rund EUR 56,0 Mio. einhergeht.
Nachdem Leonardo Balerdi bereits die Spielzeit 2020/2021 auf Leihbasis beim französischen Klub Olympique Marseille verbrachte, verständigte sich Borussia Dortmund nun mit den Franzosen auf einen permanenten Transfer von Leonardo Balerdi.
Investitionen
Borussia Dortmund hat den niederländischen Nationalspieler Donyell Malen von der PSV Eindhoven verpflichtet. Der 22-Jährige unterschrieb einen bis zum 30. Juni 2026 datierten Vertrag beim deutschen Pokalsieger.
Spielbetrieb
Das DFB-Präsidium verabschiedete am 04. Dezember 2020 den neuen Rahmenterminkalender für die Saison 2021/2022. Dort wurde festgelegt, dass die Fußball-Bundesliga an dem Wochenende vom 13. bis 15. August 2021 startet. Der 34. und letzte Bundesliga-Spieltag ist für den 14. Mai 2022 terminiert. Der DFB-Pokal beginnt bereits eine Woche vor der Bundesliga ab dem 06. August 2021 mit der ersten Hauptrunde.
Der DFL-Supercup zwischen Borussia Dortmund und Bayern München wird am 17. August 2021 ausgetragen.
Auch die Termine für die UEFA Champions League stehen bereits fest: Der 1. Spieltag der Gruppenphase wird am 14./15. September 2021 durchgeführt.
Dortmund, den 09. August 2021
Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien
Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH
Hans-Joachim Watzke | Thomas Treß | Carsten Cramer |
Vorsitzender der Geschäftsführung | Geschäftsführer | Geschäftsführer |
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Dortmund
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Dortmund, – bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. Juni 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 und |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt „Sonstige Informationen“ genannten Bestandteile des Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Die Bewertung der Spielerwerte sowie die Vollständigkeit und die Bewertung der Verbindlichkeiten aus Transfergeschäften
Wir verweisen auf die Ausführungen im Anhang zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen sowie zu den Bilanzerläuterungen (Abschnitte Immaterielles Anlagevermögen und Verbindlichkeiten).
DAS RISIKO FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS
Im Jahresabschluss von Borussia Dortmund werden unter den immateriellen Vermögensgegenständen Spielerwerte in Höhe von EUR 203,1 Mio ausgewiesen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben sich die Spielerwerte durch Zugänge von EUR 58,7 Mio, Umbuchungen von EUR 0 Mio, Abgänge von EUR 4,1 Mio, Abschreibungen von EUR 99,6 Mio und Zuschreibungen von EUR 0 Mio auf nunmehr EUR 203,1 Mio vermindert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beinhalten EUR 87,7 Mio Verbindlichkeiten aus Transfergeschäften.
Der Ermittlung der Anschaffungskosten von Spielerwerten liegen individuelle und komplexe Transferverträge zwischen dem abgebenden und dem aufnehmenden Verein sowie in diesem Zusammenhang geschlossene Verträge mit Spielerberatern zugrunde. Es besteht grundsätzlich das Risiko für den Jahresabschluss, dass aufgrund der Heterogenität und der Komplexität der Vertragsklauseln die Bewertung beim erstmaligen Ansatz des immateriellen Vermögensgegenstands sowie der damit verbundenen Transferverbindlichkeit nicht angemessen erfolgte.
Darüber hinaus besteht grundsätzlich das Risiko einer nicht angemessenen Folgebewertung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Transferverbindlichkeiten sowie der Vollständigkeit der Transferverbindlichkeiten, die sich aus dem Eintreten von bedingten Vertragsbestandteilen oder Vertragsanpassungen ergeben können.
UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG
Zu den erfolgten Spielerzugängen haben wir anhand von Einsichtnahmen der wesentlichen geschlossenen Transfer- und Beraterverträge die Bilanzierung der Spielerwerte hinsichtlich der Anschaffungskostenermittlung sowie der damit verbundenen Verbindlichkeit gewürdigt.
Im Rahmen der Folgebewertung haben wir für die wesentlichen bestehenden Transfer- und Beraterverträge geprüft, ob im Geschäftsjahr 2020/2021 Bedingungen eingetreten sind, die nachträgliche Anschaffungskosten und zusätzliche Verbindlichkeiten aus Transfergeschäften ausgelöst haben und eine entsprechende Bilanzierung erfolgte.
Darüber hinaus haben wir die wesentlichen Vertragsanpassungen bzw. Vertragsverlängerungen auf nachträgliche Anschaffungskosten und zusätzliche Verbindlichkeiten oder die Angemessenheit von Nutzungsdaueranpassungen hin geprüft.
UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN
Die Würdigung der Transfer- und Beraterverträge im Hinblick auf die Bewertung der Spielerwerte und die Bewertung und Vollständigkeit der damit verbundenen Transferverbindlichkeiten erfolgte angemessen.
Die Vollständigkeit und die Genauigkeit des Personalaufwands der Lizenzabteilung
Wir verweisen auf die Angaben im Anhang unter Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (Abschnitt Personalaufwand).
DAS RISIKO FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS
Im Jahresabschluss von Borussia Dortmund werden unter den Personalaufwendungen unter anderem die Gehälter der Lizenzabteilung ausgewiesen. Diese umfassen neben den festen Grundgehältern auch erfolgsabhängige Vergütungen wie Punkteinsatzprämien und Jahresleistungsprämien sowie individuelle Sonderzahlungen. Aufgrund der individuell vereinbarten Vergütungsbestandteile und Vergütungshöhen besteht grundsätzlich das Risiko für den Jahresabschluss, dass die Personalaufwendungen der Lizenzabteilung nicht vollständig bzw. nicht in der zutreffenden Höhe erfasst wurden.
UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG
Unsere Prüfungshandlungen umfassten insbesondere eine Einsichtnahme und handelsrechtliche Beurteilung der aktuell geltenden Anstellungsverträge mit ihren Vergütungsbestandteilen und Vergütungshöhen sowie individuellen Aufhebungsvereinbarungen, indem wir für unter Risikogesichtspunkten bewusst ausgewählte Verträge eine Konsistenzprüfung mit den entsprechenden Gehaltsermittlungen durchgeführt haben. Bezüglich der variablen Vergütungsbestandteile haben wir bei diesen ausgewählten Verträgen überprüft, inwieweit die für die variablen Vergütungsbestandteile vertraglich vereinbarten Bedingungen eingetreten sind. Daneben haben wir geprüft, ob Ereignisse eingetreten sind, die zu höheren Aufwendungen geführt hätten. Bezüglich vereinbarter Sonder- oder Einmalzahlungen haben wir überprüft, ob die Erfassung im Personalaufwand unabhängig vom Zahlungszeitpunkt periodengerecht erfolgt ist.
UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN
Die individuell vereinbarten Vergütungsbestandteile und Vergütungshöhen wurden angemessen als Personalaufwendungen der Lizenzabteilung erfasst.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
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die gesonderte nichtfinanzielle Erklärung, auf die im Lagebericht Bezug genommen wird, |
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die Erklärung zur Unternehmensführung, auf die im Lagebericht Bezug genommen wird. |
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die uns nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellten übrigen Teile des Geschäftsberichts. Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Jahresabschluss, die inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
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anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergabe des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei „ESEF-Prüfung.zip“ (SHA256-Hashwert: b26c9a4b8c1eba0ab33724ffda6c 252b44c79c8d26b12b131d03789eabd7619f), die im geschützten Mandanten-Portal für den Emittenten abrufbar ist, enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als „ESEF-Unterlagen“ bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat („ESEF-Format“) in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden „Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach §317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist nachstehend weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Jahresabschluss und geprüften Lagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
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gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
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beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
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beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen. |
ÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 19. November 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 18. Januar 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2009/2010 als Abschlussprüfer der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Ralph Fischer.
Dortmund, den 9. August 2021
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Fischer | gez. Huperz |
Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüfer |
VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER
Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Dortmund, den 09. August 2021
Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien
Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH
Hans-Joachim Watzke | Thomas Treß | Carsten Cramer |
Vorsitzender der Geschäftsführung | Geschäftsführer | Geschäftsführer |
KONZERNLAGEBERICHT
GESCHÄFTSVERLAUF
DAS GESCHÄFTSJAHR 2020/2021 IM ÜBERBLICK
Sportliche Entwicklung
Covid-19-Pandemie
Bedingt durch die Covid-19-Pandemie, wurden die Spiele der 1. Bundesliga vor einer reduzierten Zuschaueranzahl ausgetragen. Borussia Dortmund startete am 19. September 2020 gegen Borussia Mönchengladbach vor 6.918 Anhängern in die Saison und bestritt die folgenden beiden Heimspiele gegen den SC Freiburg vor 10.548 und den FC Schalke 04 vor 272 Zuschauern. Die weitere Entwicklung der pandemischen Lage führte dazu, dass der restliche Spielbetrieb unter Ausschluss von Zuschauern fortgeführt wurde.
Bundesliga
Die Bundesligasaison 2020/2021 beendete Borussia Dortmund mit 64 Punkten und qualifizierte sich mit dem erreichten dritten Tabellenplatz direkt für die Gruppenphase der UEFA Champions League in der Spielzeit 2021/2022.
UEFA Champions League
Borussia Dortmund beendete die Gruppenphase der UEFA Champions League nach vier Siegen, einem Unentschieden und einer Niederlage auf dem ersten Platz in Gruppe F und qualifizierte sich somit für das Achtelfinale. Hier konnte Borussia Dortmund das Hinspiel gegen den FC Sevilla mit 3:2 für sich entscheiden und schritt nach einem 2:2-Unentschieden im heimischen Stadion ins Viertelfinale, wo die Mannschaft sowohl im Hin- als auch im Rückspiel Manchester City F.C. knapp unterlag und somit aus dem Wettbewerb ausschied.
DFB-Pokal
Nach Spielen gegen den MSV Duisburg und Eintracht Braunschweig sowie den SC Paderborn 07 und Borussia Mönchengladbach setzte sich die Mannschaft im Halbfinale gegen Holstein Kiel und im Finale gegen RB Leipzig deutlich durch. Borussia Dortmund errang somit zum fünften Mal in der Vereinsgeschichte den DFB-Pokal und qualifizierte sich für den Supercup der Spielzeit 2021/2022.
LEISTUNGSINDIKATOREN
Um Leistung definieren zu können, werden verschiedene Indikatoren herangezogen. Diese sind in finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren unterteilt. Borussia Dortmund steuert sein unternehmerisches Handeln anhand dieser intern definierten Leistungsindikatoren und stellt den Schwerpunkt seiner internen Berichterstattung darauf ab.
Finanzielle Leistungsindikatoren
Borussia Dortmund hat aus einer Vielzahl möglicher Finanzkennzahlen seinerseits Schwerpunkte gesetzt, an die sich die Steuerung des Unternehmens mithilfe der Erfahrungen der vergangenen Jahre im Wesentlichen angelehnt hat.
Dazu gehört als Erstes die Höhe der Umsatzerlöse. Die Geschäftsführung zieht diese zur internen Steuerung heran, wohl wissend, dass die Aussagekraft dieses Wertes allein nicht ausreichend ist. Dennoch kann die wirtschaftliche Stärke hier deutlich abgelesen werden, insbesondere über Quervergleiche mit Wettbewerbern oder durch die Beobachtung der langfristigen Erlösentwicklung des Unternehmens.
Als weiterer finanzieller Leistungsindikator ist die Bruttokonzerngesamtleistung zu nennen. Diese ergibt sich aus der Summe der Umsatzerlöse und der realisierten Brutto-Transferentgelte. Sie dient als Kennzahl der Erlöskraft des Konzerns und als Finanzierungsquelle des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes.
Passend dazu dienen das Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EBIT) sowie das Jahresergebnis zur Führung des Unternehmens. Insbesondere in der Planungsrechnung des kommenden Wirtschaftsjahres/der kommenden Wirtschaftsjahre, im unterjährigen Controlling der Ergebnisentwicklung sowie in der retrospektiven Betrachtung eines Geschäftsjahres nehmen diese Größen zentrale Rollen ein. Darüber hinaus stellt das operative Ergebnis (EBITDA) eine wesentliche Steuerungsgröße dar. Hintergrund sind die umfangreiche Investitionstätigkeit und die damit im Zusammenhang stehenden hohen Belastungen aus Abschreibungen. Zur besseren Vergleichbarkeit der Jahresleistung wird daher der um die Abschreibungen bereinigte Wert des EBIT (EBITDA) gewählt.
Eingerahmt werden diese Faktoren vom Cashflow aus operativer Tätigkeit und dem Free Cashflow, die Bestandteile der Unternehmensplanung sind. Der Free Cashflow definiert sich aus dem Cashflow aus operativer Tätigkeit zuzüglich des Cashflows aus Investitionstätigkeit und dient als zentraler Indikator der Kontrolle darüber, ob die eingenommenen operativen Mittel zur Deckung der Investitionen ausreichen. Mithin leitet sich die zentrale Bedeutung des Free Cashflows aus der strategischen Zielsetzung von Borussia Dortmund, den sportlichen Erfolg zu maximieren, ohne neue Schulden aufzunehmen, ab. Vor dem Hintergrund stetig wachsender Transfersummen kommt dem Free Cashflow damit eine zunehmend größere Bedeutung zu. Darüber hinaus ist er Indikator dafür, inwieweit Borussia Dortmund ausreichende Finanzmittel zur Auszahlung einer stetigen Dividende an die Aktionäre erwirtschaftet. Deshalb strebt Borussia Dortmund eine kontinuierliche Optimierung dieses Cashflows an.
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Borussia Dortmund hat die Verbreitung seiner Marke als einzigen nichtfinanziellen Leistungsindikator festgelegt.
Die Verbreitung der Marke Borussia Dortmund ist nicht messbar, resultiert jedoch aus einer Vielzahl von Kriterien, die in ihrer Summe die Verbreitung der Marke darstellen.
Manche dieser Kriterien sind messbar, andere wiederum nicht. Sie reflektieren jedoch gleichwohl die Strahlkraft des Unternehmens.
Die Anzahl der Kriterien ist variabel und somit austauschbar. Ein Faktor, der in einer Saison relevant war, muss nicht zwingend auch in den Folgejahren Relevanz haben. Gegenläufig führen insbesondere die Neuen Medien stetig zu neuen Werttreibern: So sind die Anzahl der Facebook Follower oder die Page Impressions relativ neue Größen.
Messbare Kriterien sind z. B. die Anzahl der veräußerten Dauerkarten, die Zuschauerzahl bzw. Stadionauslastung und Fernsehübertragungszeiten.
Nicht quantitativ messbare Kriterien können Awards, Umfragen und Studien sein. Selbst die gezielte Auswahl von Sponsoren, deren Produkte und Image mit der Marke Borussia Dortmund im Einklang stehen, gehört zu den sogenannten weichen Kriterien.
Über alle Kriterien wird den Entscheidungsträgern bei Borussia Dortmund regelmäßig berichtet. Sie dienen zudem – in ihrer Gesamtheit – als Indikator für den Erfolg der strategischen Unternehmensausrichtung.
Im Vergleich zum Vorjahr haben sich keine Änderungen im Steuerungssystem von Borussia Dortmund ergeben.
ENTWICKLUNG DES MARKT- UND WETTBEWERBSUMFELDES
Sponsoring
Borussia Dortmund verfügt seit Beginn der Spielzeit 2020/2021 über zwei Trikotsponsoren. Evonik Industries AG ist Trikotsponsor bei allen internationalen Pokalwettbewerben, Freundschaftsspielen im Ausland sowie im DFB-Pokal. In der Fußball-Bundesliga ist die 1&1 Telecommunication SE Trikotsponsor von Borussia Dortmund.
Für die kommenden fünf Jahre tritt die DEW21 Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH als offizieller Premium-Partner von Borussia Dortmund auf. Mittels der regionalen Nähe soll das lokale Engagement der beiden Unternehmen für die sozialen und kulturellen Belange der Stadt Dortmund weiter gestärkt werden.
Im Bereich des Jugendfußballs konnte Borussia Dortmund die Firma adesso SE als neuen Haupt- und Trikotsponsor begrüßen. Der Dortmunder IT-Dienstleister hat seine Zusammenarbeit bis 2023 zugesagt und wird ab der Saison 2021/2022 auch offizieller Trikotsponsor der neuen Frauenmannschaft von Borussia Dortmund.
Der Champion-Partner ROWE Marketing GmbH und Borussia Dortmund verlängerten ihre Zusammenarbeit vorzeitig bis zum 30. Juni 2025.
Das Unternehmen Bybit (Wechain Fintech Pte. Ltd.) ist seit der Saison 2020/2021 ebenfalls neuer Champion-Partner von Borussia Dortmund.
Das Sponsoring wurde auch in der Spielzeit 2020/2021 weiterhin durch die Covid-19-Pandemie beeinflusst. Da die Spiele größtenteils ohne Zuschauer stattfanden, waren die spieltagsbezogenen Werbemaßnahmen, insbesondere die vertraglichen Ansprüche der Hospitalitykunden, nicht vollständig erfüllbar, sodass Borussia Dortmund hier rückläufige Erlöse verzeichnet.
Transfergeschäfte
Im Sommer 2020 verließen fünf Spieler Borussia Dortmund. Nach seiner Leihe mit möglicher Kaufoption im vergangenen Geschäftsjahr schloss sich Ömer Toprak nun endgültig dem Ligakonkurrenten SV Werder Bremen an. Da der Arbeitsvertrag von Mario Götze nach Ablauf der vergangenen Spielzeit nicht verlängert wurde, spielt er seit der Saison 2020/2021 für den niederländischen Erstligisten PSV Eindhoven. Auch bei Achraf Hakimi endete die Laufzeit des Leihvertrages und er verließ Borussia Dortmund zum 30. Juni 2020 Richtung Inter Mailand. Dzenis Burnic wechselte in Liga zwei und steht seither für den 1. FC Heidenheim auf dem Platz. Andre Schürrle beendete seine Fußballkarriere und unterzeichnete einen Auflösungsvertrag.
Drei weitere Spieler verließen Borussia Dortmund auf Leihbasis: Leonardo Balerdi wechselte in die französische Ligue 1 zu Olympique Marseille. Immanuel Pherai schloss sich für die laufende Spielzeit PEC Zwolle an, nachdem er zuvor seinen Vertrag bei Borussia Dortmund vorzeitig bis zum 30. Juni 2022 verlängerte. Beide Leihverträge haben vorerst eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2021. Anfang Oktober 2020 wechselte Marius Wolf bis zum Saisonende auf Leihbasis zum Ligakonkurrenten 1. FC Köln.
Nachdem Sergio Gomez die beiden Spielzeiten 2019/2020 und 2020/2021 auf Leihbasis beim spanischen Klub SD Huesca verbrachte, verständigte sich Borussia Dortmund mit dem belgischen Rekordmeister RSC Anderlecht auf einen permanenten Transfer von Sergio Gomez mit Wirkung zum 01.07.2021. Der zuletzt bis 2022 gültige Vertrag wurde im Zuge des Transfergeschäftes aufgelöst.
Auch Jeremy Toljan ist die vergangenen beiden Spielzeiten auf Leihbasis für den italienischen Erstligisten US Sassuolo aufgelaufen. Durch den Eintritt bestimmter Bedingungen ist die vertraglich verankerte Kaufoption aktiviert worden, sodass ein permanenter Transfer mit Wirkung zum 01.07.2021 vollzogen wird.
Investitionen Lizenzspielerkader
Im Sommer 2020 schlossen sich Borussia Dortmund drei Neuzugänge an. Thomas Meunier wechselte ablösefrei von Paris Saint-Germain zu Borussia Dortmund. Jude Bellingham konnte von Birmingham City verpflichtet werden, und der brasilianische U23-Nationalspieler Reinier Jesus Carvalho wechselte von Real Madrid auf Leihbasis bis zum 30. Juni 2022 zu Borussia Dortmund.
Nach Ablauf der Leihperiode kehrte Felix Passlack von Fortuna Sittard zurück ins Team von Borussia Dortmund. Im Mai 2021 wurde der zum Saisonende auslaufende Vertrag mit dem 22-Jährigen um zwei Jahre bis 2023 verlängert.
Im November 2020 konnte man sich mit Giovanni Reyna vorzeitig auf eine Verlängerung des Arbeitsvertrages bis 2025 einigen. Marwin Hitz verlängerte im Februar vorzeitig seinen Arbeitsvertrag bis 2023, und mit Steffen Tigges sowie Ansgar Knauff unterschrieben zwei Spieler aus den eigenen Reihen ihre ersten Profiverträge.
Borussia Dortmund konnte den 17-jährigen Innenverteidiger Soumalia Coulibaly von Paris Saint-Germain verpflichten.
Ende Mai 2021 gelang Borussia Dortmund zur neuen Saison die Verpflichtung des Torhüters Gregor Kobel vom Ligakonkurrenten VfB Stuttgart. Der 23-Jährige unterschrieb einen bis zum 30. Juni 2026 datierten Vertrag.
TV-Vermarktung
Die Ausschreibung für die Zentralvermarktung der nationalen und internationalen TV-Erlöse für die Spielzeiten 2021/2022 bis 2024/2025 ist zunächst abgeschlossen. Die Verteilung der Medienerlöse wurde im Dezember 2020 beschlossen. Ansatzpunkt ist eine höhere Stabilität und mehr Solidarität. Vor dem Hintergrund von Mindereinnahmen in der Vermarktung der deutschsprachigen Medienrechte, einer Konsolidierungsphase der internationalen Märkte und erheblichen Erlösausfällen der Klubs aufgrund der Covid-19-Pandemie zielt die künftige Verteilungssystematik vor allem darauf ab, in unsicheren Zeiten Stabilität zu gewährleisten und unter Berücksichtigung des Solidaritätsgedankens zukunftsgerichtete Impulse zu setzen. Dies verschafft den Klubs der Bundesliga in aktuell schwierigen Zeiten eine solide Planungssicherheit.
Dennoch sind ein unterbrechungsfreier Verlauf der Spielzeiten sowie vertragskonforme Zahlungen der Partner für eine Einhaltung der Auskehrungshöhe und -zeitpunkte entscheidende Parameter.
Die Covid-19-Pandemie beeinflusst auch die Erlöse der Vermarktung der UEFA Klubwettbewerbe. Um die finanziellen Auswirkungen der pandemiebedingten Einbußen für die an den UEFA Klubwettbewerben teilnehmenden Klubs in der Saison 2019/2020 zu begrenzen, entschied die UEFA die ihr entstanden Mindereinnahmen über fünf Spielzeiten (von der Saison 2019/2020 bis zur Saison 2023/2024) mindernd bei den künftigen Auskehrungen an die teilnehmenden Klubs zu berücksichtigen.
Zur Saison 2024/2025 bekommt die UEFA Champions League ein neues Format. Es werden 36 anstatt 32 Klubs teilnehmen und in einem Ligensystem zehn Begegnungen anstatt wie bislang sechs Gruppenspiele absolvieren. Voraussichtlich wird dies die Lukrativität der Erlöse aus der internationalen TV-Vermarktung durch die Teilnahme an der UEFA Champions League weiter steigern.
Spielbetrieb
Aufgrund des gut funktionierenden Hygienekonzeptes konnte der Spielbetrieb der abgelaufenen Spielzeit 2020/2021 ohne Unterbrechung durchgeführt werden.
Entgegen der ursprünglichen Verordnung, nach der bis zum 31. Oktober 2020 ein Spielbetrieb ohne Zuschauer ablaufen sollte, konnte Borussia Dortmund zu Beginn der Saison die Spiele gegen Borussia Mönchengladbach, FC Schalke 04 und den SC Freiburg noch unter einer reduzierten Anzahl Zuschauer austragen. Alle anschließenden Heimspiele mussten Covid-19-bedingt vor komplett leeren Rängen stattfinden. Dies hat die Erlöspotenziale des Spielbetriebs stark beeinträchtigt.
Der üblicherweise zum Geschäftsjahresende stattfindende Dauerkartenverkauf für die Folgesaison musste aufgrund der Covid-19-bedingten anhaltenden Unsicherheit hinsichtlich der Stadionauslastung der Spielzeit 2021/2022 erneut, analog dem Vorjahr, verschoben werden.
Sonstiges
Im Dezember 2020 trennte sich Borussia Dortmund nach zweieinhalb Jahren von Cheftrainer Lucien Favre. Bis zum Saisonende hat der bisherige Co-Trainer Edin Terzic das Amt des Cheftrainers übernommen. Der bisherige U17-Trainer Sebastian Geppert und Top-Talente-Coach Otto Addo standen Edin Terzic bei der Arbeit mit der Mannschaft zur Seite.
Ab der Saison 2021/2022 beginnt Marco Rose vom Ligakonkurrenten Borussia Mönchengladbach als neuer Cheftrainer bei Borussia Dortmund, während Edin Terzic seinen Vertrag bis zum 30. Juni 2025 verlängerte und künftig die neu geschaffene Position des Technischen Direktors bekleidet.
Borussia Dortmund setzt in seinen sportlichen Führungsebenen weiterhin auf Kontinuität und verlängerte den Vertrag mit Sebastian Kehl, dem Leiter der Lizenzspielerabteilung, vorzeitig bis zum 30. Juni 2025. Ab dem 01. Juli 2022 tritt Sebastian Kehl die Nachfolge von Michael Zorc als Sportdirektor an. Auch die Zusammenarbeit mit dem Direktor Nachwuchsleistungszentrum Lars Ricken wurde bereits vor Ablauf bis zum 30. Juni 2025 verlängert.
Borussia Dortmund wird ab der Spielzeit 2021/2022 eine Mädchen- und Frauenfußballabteilung führen. Hierbei wird keine Lizenz eines Profiklubs übernommen, sondern der Fußball innerhalb des Klubs organisch entwickelt werden.
Insgesamt zehn Profis von Borussia Dortmund wurden für die anstehende Europameisterschaft nominiert, darunter die beiden deutschen Nationalspieler Mats Hummels und Emre Can.
Zum fünften Mal nach 1965, 1989, 2012 und 2017 hat Borussia Dortmund den DFB-Pokal gewonnen. Im Finale im Berliner Olympiastadion besiegte Borussia Dortmund Finalgegner RB Leipzig mit 4:1.
Borussia Dortmund hat die Verträge der Geschäftsführer vorzeitig verlängert. So wird Hans-Joachim Watzke bis zum 31. Dezember 2025 den Vorsitz der Geschäftsführung behalten und sich weiterhin schwerpunktmäßig um die strategische Ausrichtung des Unternehmens sowie um die Unternehmensbereiche Sport, Kommunikation und Personal kümmern.
Die Verträge von Thomas Treß und Carsten Cramer wiederum, bislang befristet bis zum 30. Juni 2022, wurden vorzeitig bis zum 30. Juni 2025 verlängert. Thomas Treß wird auch weiterhin für die Unternehmensbereiche Finanzen, Organisation sowie für den Bereich Recht & Investor Relations verantwortlich sein. Carsten Cramer verantwortet die Unternehmensbereiche Vertrieb & Marketing sowie Digitalisierung.
Nach der vorübergehenden Gründung einer „Super League“, angestoßen von zwölf europäischen Topklubs, die in Konkurrenz zum etablierten Wettbewerb der UEFA Champions League treten sollte, wurde dieses Projekt nach nur wenigen Tagen zurückgezogen.
Seit Anfang September 2020 bietet Borussia Dortmund seine ersten Livestreams auf dem offiziellen BVB-Twitch-Kanal an. Der YouTuber Erne „FeelFIFA“ Embeli führt dabei durch das interaktive Programm.
Borussia Dortmund hat im abgelaufenen Geschäftsjahr den vierten Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht. Dieser ist unter dem Titel „Solidarität und Gemeinschaft. Was auch immer geschieht.“ auf https://verantwortung.bvb.de/2020 zu finden.*
* Die Inhalte, die unter dem weiterführenden Link abgerufen werden können, sind nicht Bestandteil des Lageberichts. Im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften hat die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft weder die Querverweise noch die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, geprüft.
GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS
UNTERNEHMENSSTRUKTUR UND GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
Borussia Dortmund engagiert sich neben dem Kerngeschäft Fußball und der Vermarktung des SIGNAL IDUNA PARK in fußballnahen Geschäftsfeldern. Gegenwärtig hält das Unternehmen mittelbare sowie unmittelbare Beteiligungen an den folgenden Unternehmen: der BVB Stadionmanagement GmbH (100,00 Prozent), der BVB Merchandising GmbH (100,00 Prozent), der BVB Event & Catering GmbH (100,00 Prozent), der BVB Asia Pacific Pte. Ltd. (100,00 Prozent), der besttravel dortmund GmbH (100,00 Prozent), der BVB Fußballakademie GmbH (100,00 Prozent) sowie der Orthomed Medizinisches Leistungs- und Rehabilitationszentrum GmbH (Orthomed GmbH; 33,33 Prozent).
Die Gesellschaften haben teilweise Gewinnabführungsverträge mit dem Mutterunternehmen abgeschlossen.
ORGANISATION DER LEITUNG UND KONTROLLE
Die Geschäftsführung und Vertretung der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA obliegt der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH. Diese GmbH wird wiederum durch die Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke, Thomas Treß und Carsten Cramer vertreten; ihr Alleingesellschafter ist der Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund.
In der nachfolgenden Abbildung werden die Strukturen und Verantwortlichkeiten zwischen dem Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund, der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA sowie der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH dargestellt:
Die Rechte und Pflichten des von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsrats der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA sind eingeschränkt. Ihm wurde keine Personalkompetenz und damit keine Zuständigkeit zu Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern bei der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH sowie zur Regelung ihrer vertraglichen Bedingungen erteilt. Der Aufsichtsrat ist auch nicht berechtigt, für die persönlich haftende Gesellschafterin eine Geschäftsordnung zu erlassen oder einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte zu definieren. Derartige Rechte und Pflichten obliegen vielmehr den Gremien bei der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, namentlich dem dort eingerichteten Beirat und dem von diesem wiederum gebildeten Präsidialausschuss.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft verzichteten im Geschäftsjahr 2020/2021 auf 33,33 % ihrer Aufsichtsratsvergütung. Ihre Namen, ausgeübten Tätigkeiten und weiteren Funktionen in anderen Kontrollgremien sind der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen:
AUFSICHTSRAT der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
Gerd Pieper | Christian Kullmann | Bernd Geske | Peer Steinbrück | Ulrich Leitermann | Bj0rn Gulden |
Vorsitzender | Stellvertretender Vorsitzender |
(ausgeschieden zum 19.11.2020) | |||
VOLLER VERGÜTUNGSANSPRUCH 2020/2021 in teur (Die Mitglieder haben im Geschäftsjahr 2020/2021 nach Verzicht sämtliche Bezüge gemäß ias 24.17 (a) erhalten.) | |||||
48 | 36 | 24 | 9 | 24 | 24 |
AUSGEÜBTE TÄTIGKEITEN (Stand: 30. Juni 2021) | |||||
Privatier; vormals Geschäftsführer der Stadt-Parfümerie Pieper GmbH, Herne | Vorsitzender des Vorstandes der Evonik Industries AG, Essen | Geschäftführender Gesellschafter der Bernd Geske Lean Communication, Meerbusch | Senior Advisor des Vorstandes der ING-DiBa AG, Frankfurt a. M. | Vorsitzender der Vorstände der Konzernobergesellschaften der SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund (SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G. in Dortmund; SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a.G. in Hamburg; SIGNAL IDUNA Unfallversicherung a.G. in Dortmund; SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung AG in Dortmund) |
Vorstandsvorsitzender und Chief Executive Officer der PUMA SE, Herzogenaurach |
WEITERE FUNKTIONEN in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand: 30. Juni 2021) | |||||
Mitglied des Beirats der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, Dortmund |
Vorsitzender des Aufsichtsrates der ClearVAT Aktiengesellschaft, Berlin | Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats der Dortmunder Volksbank eG, Dortmund; Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats der Sana Kliniken AG, Ismaning |
Chairman of the Board Salling Group A/S, Braband, Dänemark (seit 06.03.2020); Mitglied des Aufsichtsrats der Tchibo GmbH, Hamburg |
Dr. Reinhold Lunow | Silke Seidel | Bodo Löttgen | Judith Dommermuth |
(seit 19.1 1.2020) | |||
VOLLER VERGÜTUNGSANSPRUCH 2020/2021 in teur (Die Mitglieder haben im Geschäftsjahr 2020/2021 nach Verzicht sämtliche Bezüge gemäß ias 24.17 (a) erhalten.) | |||
24 | 24 | 24 | 15 |
AUSGEÜBTE TÄTIGKEITEN (Stand: 30. Juni 2021) | |||
Ärztlicher Leiter der Praxisklinik Bornheim, Bornheim | Leitende Angestellte der Dortmunder Stadtwerke AG sowie Geschäftsführerin der Hohenbuschei Beteiligungsgesellschaft mbH, der Westfalentor 1 GmbH und der Dortmund Logistik GmbH, alle in Dortmund | Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen, Kriminalhauptkommissar a.D., Diplom-Verwaltungswirt (FH) | Geschäftsführende Gesellschafterin der JUVIA Verwaltungs GmbH, Köln |
WEITERE FUNKTIONEN in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand: 30. Juni 2021) | |||
Mitglied des Beirats der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, Dortmund |
In der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA bestehen unter der Geschäftsführungsebene die sieben selbstständigen Funktionsbereiche „Sport“, „Vertrieb, Marketing & Digitalisierung“, „Kommunikation“, „Personal“, „Organisation“, „Finanzen“ sowie „Recht & IR“. Die verantwortlichen Mitarbeiter sowie die jeweils organisatorisch unterstellten Funktionsbereiche sind der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen:
Funktionsbereiche der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Dortmund
INTERNES MANAGEMENT- UND STEUERUNGSSYSTEM
Sportmanagement
Auch zukünftig lautet die Devise, mit einem leistungsorientierten Budget erfolgreich Fußball zu spielen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird Borussia Dortmund auch künftig eine wettbewerbsfähige Mannschaft aufbieten und dabei verstärkt auf junge und entwicklungsfähige Spieler setzen.
Die sportlichen Zielsetzungen werden sich an den wirtschaftlichen Gegebenheiten orientieren, sodass die Zusammensetzung des Kaders und dessen Kostenstruktur auch zukünftig von planbaren Größen auf der Einnahmenseite abhängen. Durch die Qualifikation und die Teilnahme an internationalen Wettbewerben ist der finanzielle Spielraum für weitere Verstärkungen gegeben, um sich in europäischen Wettbewerben auch zukünftig etablieren zu können.
Finanzmanagement
Zur Bestimmung des wirtschaftlichen Erfolges orientiert sich Borussia Dortmund an den Kennzahlen Ergebnis der Geschäftstätigkeit sowie operatives Ergebnis. Das Ergebnis der Geschäftstätigkeit definiert sich aus dem Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT). Als operatives Ergebnis bezeichnet Borussia Dortmund das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA). Sowohl das operative Ergebnis als auch das Ergebnis der Geschäftstätigkeit der Segmente wird auf Basis monatlicher Plan-Ist-Vergleiche ständig überwacht. Die wichtigsten Hebel zur Optimierung dieser Kennzahlen sind weitere Verbesserungen der Umsatzerlöse in den wesentlichen Erlösbereichen
Spielbetrieb, Werbung, TV-Vermarktung und des Netto-Ertragspostens Ergebnis aus Transfergeschäften sowie ein disziplinierendes Management der operativen Aufwendungen.
Ein wesentliches Ziel der Geschäftsführung von Borussia Dortmund ist es, eine nachhaltige Steigerung der Profitabilität zu erreichen. Daneben steht die Stärkung der Finanzkraft im Vordergrund. Neben einer ständigen Verbesserung des operativen Ergebnisses (EBITDA) sowie des Ergebnisses der Geschäftstätigkeit (EBIT) ist daher ein positiver Free Cashflow das wichtigste Finanzziel des Unternehmens. Wir streben eine Optimierung dieses Cashflows an.
Borussia Dortmund wird sich in den nächsten Jahren darauf konzentrieren, unter Begrenzung der operativen Ausgaben ein sukzessives Umsatzwachstum zu erzielen. Entscheidender Faktor hierbei ist die Qualifikation für internationale Wettbewerbe.
Kapitalmanagement
Das Kapitalmanagement der Geschäftsführung umfasst die Stabilisierung und die Erhöhung des Eigenkapitals von Borussia Dortmund. Diese Ziele werden wir insbesondere durch eine Verbesserung des operativen Ergebnisses und effektive Investitionen erreichen.
Neben der Steuerung über das Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EBIT) werden das operative Ergebnis (EBITDA) sowie das Jahresergebnis in die Entscheidungen der Geschäftsführung mit einbezogen.
UNTERNEHMENSSTRATEGIE
Borussia Dortmund verfolgt das Ziel, sich in der Spitzengruppe der Bundesliga zu behaupten, und sieht sich hierbei auf dem richtigen Weg.
Mit dem alleinigen Vermarktungsrecht des SIGNAL IDUNA PARK und der effektiveren Nutzung und Pflege der Marke Borussia Dortmund wurde die wirtschaftliche Basis für das erste deutsche börsennotierte Fußball-Unternehmen gelegt. Die klare Fokussierung liegt auch zukünftig auf dem Kerngeschäft Profifußball mit seinen klassischen Einnahmesäulen TV-Vermarktung, Werbung, Spielbetrieb, Transfergeschäfte, Conference, Catering, Sonstige und Merchandising. Aus folgenden Gründen ist Borussia Dortmund davon überzeugt, seine Positionierung weiter festigen und ausbauen zu können:
― |
Borussia Dortmund zählt zu den sportlich erfolgreichsten, bekanntesten und beliebtesten deutschen Fußballklubs mit einer hervorragenden Fanbasis, die Borussia Dortmund im Vergleich mit anderen europäischen Klubs höchste Zuschauerzahlen beschert. |
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Ein Fußball-Unternehmen kann nur dann wirtschaftlich erfolgreich sein, wenn es langfristig sportlich erfolgreich ist. Um in Zukunft die wirtschaftliche Entwicklung unabhängiger vom kurzfristigen sportlichen Erfolg gestalten zu können, wird Borussia Dortmund die nationale und internationale Vermarktung seines Markennamens weiter vorantreiben. |
― |
Deutschland ist nach wie vor einer der größten Fußballmärkte Europas, liegt jedoch bei der medialen Verwertung noch weit hinter einigen anderen europäischen Märkten wie z. B. Großbritannien. Hier zeigt sich ein deutliches Wachstumspotenzial. |
Alle wirtschaftlichen Aktivitäten von Borussia Dortmund sind auf die für einen Fußballklub relevanten Zielgruppen ausgerichtet: Fans, Mitglieder und Geschäftspartner. Die Produkte und Dienstleistungen sollen diese Gruppen bestmöglich bedienen. Mit seinem vorhandenen Markenpotenzial will Borussia Dortmund alle kommerziellen Chancen des professionellen Vereinsfußballs im internationalen Kontext nutzen.
Die gegenwärtige Geschäftsstrategie kann vorrangig wie folgt umrissen werden:
― |
Nachhaltige Justierung der sportlichen Perspektiven |
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Intensivierung der Nachwuchsförderung |
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Einbindung der Fans |
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Nutzung und Pflege der Marke Borussia Dortmund |
Die Finanz- und Unternehmensentwicklung ist vom sportlichen Erfolg abhängig. Da sportlicher Erfolg nur eingeschränkt planbar ist, kann hierfür nur durch das verantwortliche Management eine Erfolg versprechende Basis geschaffen werden. Investitionen, insbesondere in den Lizenzspielerkader, sind daher eine notwendige Voraussetzung für die Umsetzung sportlicher Ziele wie zum Beispiel eine Qualifikation für die UEFA Champions League. Um die wirtschaftlichen Ziele erreichen zu können, ist es unter bestimmten Voraussetzungen allerdings notwendig, vorgesehene Investitionen und Entscheidungen zu verschieben, falls diese nur mittels einer Neuverschuldung möglich wären. Ferner kann nach wirtschaftlichen Überlegungen auch ein Spielerverkauf erfolgen, der allein nach sportlichen Kriterien unterblieben wäre.
Bei der Verfolgung wirtschaftlicher und sportlicher Interessen entsteht somit, vor allem bei lang anhaltender Verfehlung der sportlichen Ziele, ein Konflikt bzw. eine gegenseitige negative Beeinflussung der sportlichen und der wirtschaftlichen Entwicklung. Die Geschäftsführung wird in einem solchen Fall -unter Abwägung der Chancen und Risiken – eine Lösung suchen, die den strategischen Zielen angemessen Rechnung trägt.
Eine große Bedeutung kommt hierbei der Werbung zu. Diese hat sich im Laufe der Jahre immer mehr zu einer der wichtigsten Erlöspositionen des Unternehmens entwickelt. Im Gegensatz zur zentralen TV-Vermarktung, bei der die Verteilung bereits im Vorfeld klar definiert ist, kann die Geschäftsführung Vorgaben und Ausrichtung des Sponsorings selbst bestimmen und die festgelegte Strategie notfalls ändern, um diese an aktuelle Gegebenheiten anzupassen. Mit der Bindung der größten Partner, der SIGNAL IDUNA Gruppe bis 2026 und PUMA International Sports Marketing B.V. bis 2028 sowie der beiden Hauptsponsoren 1&1 Telecommunication SE und Evonik Industries AG (beide bis 2025), stehen auch für die kommenden Jahre bereits wichtige Planzahlen im Sponsoring fest.
Weniger planbar sind die Einnahmen aus internationalen Wettbewerben, die allein vom sportlichen Abschneiden der Mannschaft abhängen.
DIVIDENDENPOLITIK
Hinsichtlich der Dividendenpolitik von Borussia Dortmund werden zwei zentrale Indikatoren zur Bewertung genutzt.
Zum einen wird der Bilanzgewinn/-verlust beurteilt, welcher in den „Vor-Covid-19-Geschäftsjahren“ von Borussia Dortmund ein positives Ergebnis auswies. Im aktuellen Geschäftsjahr wird insbesondere aufgrund der anhaltenden Auswirkungen der Covid-19-Pandemie ein Jahresfehlbetrag ausgewiesen.
Zum anderen dient der Free Cashflow der Kontrolle darüber, ob die eingenommenen operativen Mittel zur Deckung der Investitionen ausreichen.
Um weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben, verfolgt Borussia Dortmund die Intention, den Jahresüberschuss bzw. die freien liquiden Mittel vorrangig für Investitionen zu nutzen. Fokussiert wird vorwiegend die Verstärkung des Lizenzspielerkaders, die Modernisierung des SIGNAL IDUNA PARK und die Erweiterung des Trainingsgeländes in Dortmund-Brackel. Trotz dieser Investitionen ist es die Maxime von Borussia Dortmund, auch weiterhin jährlich eine Dividende an die Anteilseigner auszuschütten, sofern ein Bilanzgewinn erzielt wird.
Dividendenausschüttung
GESONDERTER NICHTFINANZIELLER KONZERNBERICHT
Bezüglich der Erläuterungen im Sinne der Paragrafen 289 b, 315 b Handelsgesetzbuch (HGB) verweisen wir auf den Nachhaltigkeitsbericht 2020/2021. Dieser beinhaltet die mit begrenzter Sicherheit geprüfte nichtfinanzielle Konzernerklärung für das Geschäftsjahr 2020/2021 im Sinne der Paragrafen 315 b, 315 c in Verbindung mit 289 c bis 289 e HGB. Er soll der Öffentlichkeit durch die Publikation auf der Internetseite (https://verantwortung.bvb.de) ab dem 29. Oktober 2021 zugänglich gemacht werden.*
ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG NACH § 289 F HGB
Börsennotierte Aktiengesellschaften sind gemäß § 289 f HGB verpflichtet, eine Erklärung zur Unternehmensführung abzugeben. Diese Erklärung beinhaltet die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Erläuterung relevanter Praktiken der Unternehmensführung und die Darstellung der Arbeitsweise von Geschäftsführung und Aufsichtsrat sowie dessen Ausschüssen. Die Erklärung zur Unternehmensführung ist nicht Bestandteil des Lageberichts, sondern wird auf unserer Internetseite https:// aktie.bvb.de/Corporate-Governance/Erklaerung-zur-Unternehmensfuehrung veröffentlicht.*
Die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA ist gemäß § 289 b Abs. 2 s. 2 HGB von der Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung befreit.
Der gesondert aufgestellte nichtfinanzielle Konzernbericht wird auf der Internetseite https://aktie.bvb.de/ Corporate-Governance/Nachhaltigkeit veröffentlicht.*
* Im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften hat die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft weder die Querverweise noch die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, inhaltlich geprüft.
LAGE DES KONZERNS
ENTWICKLUNG DER LEISTUNGSINDIKATOREN
Entwicklung der finanziellen Leistungsindikatoren
Die finanziellen Leistungsindikatoren von Borussia Dortmund – Umsatzerlöse, Bruttokonzerngesamtleistung, Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EBIT), operatives Ergebnis (EBITDA), Jahresergebnis, Cashflow aus operativer Tätigkeit sowie Free Cashflow – stellen sich für das Geschäftsjahr 2020/2021 wie folgt dar:
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse beliefen sich im Berichtszeitraum auf TEUR 334.171. Im Geschäftsbericht zum 30. Juni 2020 prognostizierte Borussia Dortmund einen Rückgang um rund fünf Prozent der Umsatzerlöse für das Gesamtgeschäftsjahr 2020/2021, basierend auf dem Vergleichswert des Geschäftsjahres 2019/2020.
Bruttokonzerngesamtleistung
Die Bruttokonzerngesamtleistung, die Summe aus Umsatzerlösen und realisierten Brutto-Transferentgelten, belief sich im Berichtszeitraum auf TEUR 358.577.
Für das Geschäftsjahr 2020/2021 prognostizierte Borussia Dortmund zum 30. Juni 2020 eine Bruttokonzerngesamtleistung von rund TEUR 388.000.
Operatives Ergebnis (EBITDA)
Das EBITDA belief sich im laufenden Geschäftsjahr auf TEUR 38.950; angesetzt wurde in der Prognose im Geschäftsbericht zum 30. Juni 2020 für das Gesamtgeschäftsjahr 2020/2021 ein um rund TEUR 100.000 über dem Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EBIT) liegendes EBITDA.
Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EBIT)
Das Ergebnis der Geschäftstätigkeit betrug im laufenden Geschäftsjahr TEUR -72.093; der Jahresfehlbetrag belief sich auf TEUR -72.810. Im Prognosebericht zum 30. Juni 2020 wurde ein Jahresfehlbetrag von rund TEUR -70.000 bis TEUR -75.000 prognostiziert. Für das Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EBIT) des gesamten Geschäftsjahres 2020/2021 wurde ein um rund TEUR 2.000 über dem Jahresfehlbetrag liegendes EBIT prognostiziert.
Cashflow
Der Cashflow aus operativer Tätigkeit belief sich im laufenden Geschäftsjahr 2020/2021 auf TEUR 15.947.
Borussia Dortmund stellte zum 30. Juni 2020 die Prognose auf, einen Cashflow aus operativer Tätigkeit für das gesamte Geschäftsjahr 2020/2021 von rund TEUR 34.000 zu erzielen.
Free Cashflow
Der Free Cashflow betrug im Geschäftsjahr 2020/2021 TEUR -46.075. Der Free Cashflow wird laut Einschätzung im Prognosebericht vom 30. Juni 2020 für das Gesamtgeschäftsjahr 2020/2021 einen Wert in Höhe von TEUR -34.000 erreichen.
Borussia Dortmund Konzern (IFRS)
in TEUR | 2020/2021 | 2019/2020 |
Umsatzerlöse | 334.171 | 370.196 |
Bruttokonzerngesamtleistung | 358.577 | 486.884 |
Operatives Ergebnis (EBITDA) | 38.950 | 62.992 |
Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EBIT) | -72.093 | -43.138 |
Jahresergebnis | -72.810 | -43.953 |
Cashflow aus operativer Tätigkeit | 15.947 | -362 |
Free Cashflow | -46.075 | -51.131 |
Entwicklung der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren
In der strategischen Unternehmensführung von Borussia Dortmund steht der Fan im Mittelpunkt, und dessen Einbindung ist grundlegend in der Geschäftsstrategie verankert. Gerade in Zeiten von Unsicherheiten und sozialer Isolation ist es von besonderer Bedeutung, die Kommunikation mit den Fans als wichtigste Anspruchsgruppe aufrechtzuerhalten und zu stärken.
In der vergangenen Saison wurden viele Gespräche mit Fans, Fanklubs und Fangruppen zur aktuellen Situation geführt. Deutlich wurde, wie wichtig der Fußball, der BVB und vor allem die damit verbundene Gemeinschaft für viele Fans nach wie vor sind.
Der BVB möchte nachvollziehen, welche Auswirkungen die Pandemie auf die Fankultur bei Borussia Dortmund hat. Dazu wurde im März eine wissenschaftliche Studie ins Leben gerufen, die den Fans die Möglichkeit gibt, ihre Wahrnehmung zur aktuellen Situation rund um den BVB, seine Fangemeinschaft und den Profifußball im Allgemeinen mitzuteilen.
Gleichzeitig hält der BVB daran fest, den Kontakt zu den Fans über die zahlreichen digitalen Angebote aufrechtzuerhalten. Hierzu gehören beispielsweise der Fan-Podcast, digitale Fanratsitzungen oder auch Unterhaltungsangebote über den Twitch-Kanal des BVB.
Der BVB möchte künftig das Thema Jugendarbeit stärker in den Fokus rücken und konkrete Angebote für Jugendliche verschiedener Bildungsschichten entwickeln. Darüber hinaus soll für Jugendliche kontinuierlich ein Kartenkontingent mit einem transparenten Vergabeverfahren zur Verfügung gestellt werden.
Auch die Weiterentwicklung des Mädchen- und Frauenfußballs schreitet voran. Der „Dortmunder Weg“ soll die BVB-Frauen aus der Kreisliga ambitioniert in höhere Ligen führen. Das Team ums Team ist bereits komplett. Weltmeisterin und Olympiasiegerin Annike Krahn sowie Ex-BVB-Profi Christian Timm stehen beratend zur Seite. Trainer der neuen Mannschaft ist Thomas Sulewski.
Unter dem Motto „Borussia verbindet“ konnte der BVB ein weiteres Statement hinsichtlich der fortlaufenden Arbeit gegen Diskriminierung setzen -er übernahm im Oktober 2020 die Arbeitsdefinition Antisemitismus der Internationalen Holocaust Remembrance Alliance (IHRA), um damit einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Antisemitismus zu leisten. Darüber hinaus hat Borussia Dortmund am 27. Januar 2021 die Episode 5 „Niemals vergessen“ der DAZN-Reihe „BVB 09 – Stories who we are“ einem breiten Publikum zugänglich gemacht.
Die Dokumentation zeigt eindrucksvoll, wie sich Borussia Dortmund über Erinnerungsprojekte und historisch-politische Bildung in wichtigen gesellschaftlichen Themen engagiert. Dazu zählt auch die aktive Teilnahme an dem Projekt „Changing the chants“, welches von der Europäischen Union unterstützt wird. In einer internationalen Kooperation zwischen Borussia Dortmund, Feyenoord Rotterdam, Fare Network und dem Anne Frank Haus wurden in den vergangenen zwei Jahren Ansätze vertieft, die Fußballvereine nutzen können, um Fans über antisemitisches Verhalten auf den Fußballtribünen aufzuklären. Changing the Chants baut auf zwei separaten Bildungsprogrammen für Fußball fans auf, die von Borussia Dortmund und Feyenoord realisiert wurden. Die Abschlusskonferenz des Projekts ist für September 2021 geplant.
Die historisch-politischen Bildungsreisen, die der BVB seit 2008 für Fans anbietet und für Mitarbeiter*innen seit 2011, werden nach einjähriger Pause aufgrund der Covid-19-Pandemie in diesem Jahr wieder aufgenommen.
Neben der gesellschaftlichen Verantwortung übernimmt der BVB ebenso ökologische Verantwortung und hat dafür weitere übergreifende Projektgruppen gegründet, die sich künftig vor allem der Thematik Ressourceneinsatz rund um den Spielbetrieb sowie der Mobilität verstärkt annehmen werden. In Kooperation mit DSW21 stärkt der BVB durch die Ausweitung des Kombi-Tickets auf ganz NRW, das sowohl in der Tageskarte als auch in der Dauerkarte enthalten ist, den öffentlichen Personennahverkehr und trägt so zur CO2-Reduktion bei. Bislang war an der Grenze des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) Schluss. Außerdem wirbt Borussia Dortmund für einen umweltfreundlichen Weg zur Arbeit, indem den Mitarbeiter*innen ermöglicht wird, über den BVB ein Rad zu leasen und eine entsprechende Bezuschussung zu erhalten.
Mit Beginn des Jahres 2021 wurde auch das Projekt „Nachhaltiges Merchandising“ ins Leben gerufen, um ein Nachhaltigkeitskonzept für das BVB-Merchandising auf Grundlage eines Prototyps zu entwickeln. Dabei wird die gesamte Produktionskette des Prototyps vom Material über die Verarbeitung bis hin zu Logistik und Nachnutzung betrachtet.
Darüber hinaus hat der BVB weitere Projekte initiiert, die das Thema Naturschutz und Biodiversität, hier vor allem über das Maskottchen Emma, in Bildungsprogrammen für Kinder und Jugendliche aufgreift. Darunter zählen beispielsweise sowohl der BVB-Lerngarten in der Kleingartenanlage hinter dem SIGNAL IDUNA Park als auch die Konzeption eines Naturlernpfades in Zusammenarbeit mit der SIGNAL IDUNA und der Stadt Dortmund am Betriebsgelände der SIGNAL IDUNA Gruppe.
Der BVB hat sich in der Pandemie-Zeit gegen Kurzarbeit entschieden und in den Lockdown-Phasen Job-Rotations-Möglichkeiten innerhalb der unter schiedlichen Arbeitsbereiche des BVB geschaffen. Alle Informationen zur nachhaltigen Entwicklung des BVB finden Sie ab dem 29. Oktober 2021 in unserem Nachhaltigkeitsbericht 2020/2021 unter https://verantwortung.bvb.de.*
* Die Inhalte, die unter dem weiterführenden Link abgerufen werden können, sind nicht Bestandteil des Lageberichts. Im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften hat die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft weder die Querverweise noch die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, geprüft.
ERTRAGSLAGE
Im Berichtszeitraum vom 01. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 erzielte Borussia Dortmund Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 334.171 (Vorjahr TEUR 370.196) – eine Minderung von TEUR 36.025 im Vergleich zum Vorjahr. Das Transferergebnis belief sich auf TEUR 15.401, im Vorjahr wurden TEUR 40.160 ausgewiesen.
Das Ergebnis vor Steuern belief sich auf TEUR -73.152 (Vorjahr TEUR -46.583); das Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EBIT) lag bei TEUR -72.093 (Vorjahr TEUR -43.138).
Das operative Ergebnis (EBITDA) erreichte im aktuellen Berichtsjahr einen Wert von TEUR 38.950 (Vorjahr TEUR 62.992).
Das Geschäftsjahr 2020/2021 schloss Borussia Dortmund mit einem Jahresfehlbetrag von TEUR 72.810 ab (Vorjahr Jahresfehlbetrag von TEUR 43.953).
Borussia Dortmund Konzern – Umsatzerlöse in Prozent
ERLÖSENTWICKLUNG
Im Geschäftsjahr 2020/2021 betrugen die Umsatzerlöse von Borussia Dortmund TEUR 334.171, eine Minderung von TEUR 36.025 bzw. 9,73 Prozent. Die Erlöse aus der Werbung und der TV-Vermarktung entwickelten sich im Vergleich zum Vorjahr trotz massiver Einschränkungen durch die Covid-19-Pandemie positiv. Dem gegenüber stehen die Erlöse aus dem Spielbetrieb, dem Merchandising und aus Conference, Catering sowie Sonstige, die sich im Geschäftsjahr 2020/2021 reduzierten.
Borussia Dortmund Konzern – Umsatzerlöse in TEUR
Die Entwicklung der einzelnen Umsatzerlöse wird im Folgenden detailliert dargestellt:
Erlöse aus dem Spielbetrieb
Die Erlöse aus dem Spielbetrieb verminderten sich im Geschäftsjahr 2020/2021 um TEUR 31.956 auf TEUR 554.
Im nationalen Spielbetrieb verringerten sich die Umsätze um TEUR 19.875 auf TEUR 544.
Konnten in der Saison 2019/2020 noch zwölf Heimspiele vor fast ausverkaufter Kulisse im SIGNAL IDUNA PARK ausgetragen werden, erlaubten die nationalen oder regionalen Corona-Schutzmaßnahmen während der Saison 2020/2021 lediglich in den ersten Bundesligaspielen wenige Zuschauer in den Stadien. Von den 17 Bundesliga-Heimspielen, die Borussia Dortmund absolvierte, wurde lediglich zu den drei Heimspielen gegen den VfL Borussia Mönchengladbach, den SC Freiburg und gegen den FC Schalke 04 eine geringe Anzahl an Zuschauern zugelassen.
Die Erlöse aus nationalen und internationalen Pokalwettbewerben reduzierten sich um TEUR 10.648, alle Spiele fanden ohne Zuschauerbeteiligung statt.
Mit Erlösen aus Freundschaftsspielen sowie den Ticketeinnahmen sonstiger Mannschaften generierte Borussia Dortmund im Geschäftsjahr 2020/2021 Erlöse in Höhe von TEUR 9 (Vorjahr TEUR 1.442). Aufgrund der Pandemie fand in der Vorbereitung im Gegensatz zu den Vorjahren keine Auslandsreise nach Asien oder in die USA statt.
Erlöse aus Werbung
Mit Erlösen aus Werbung realisierte Borussia Dortmund im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 106.577 (Vorjahr TEUR 98.005); dies entspricht einem Anstieg um 8,75 Prozent und einem Anteil von 31,89 Prozent am Gesamtumsatz.
Die Werbeerlöse erhöhten sich trotz der durch die Covid-19-Pandemie bedingten Einschränkungen der Hospitality-Bereiche sowie der Spieltagsvermarktung. Borussia Dortmund absolvierte 24 Heimspiele in der abgelaufenen Spielzeit, davon 21 unter durch die Covid-19-Pandemie bedingten Ausschluss von Zuschauern. Spieltagsbezogene Werbeleistungen konnten vor diesem Hintergrund nicht vollständig kompensiert werden sowie Werbeleistungen der Hospitality-Bereiche nahezu vollständig nicht erbracht werden.
Ein wesentlicher Faktor des Zuwachses sind die mit den beiden Hauptsponsoren Evonik Industries AG und der 1&1 Telecommunication SE sowie dem Ausrüster Puma SE ab dem 01. Juli 2020 neu geschlossenen Verträge. Wesentlicher Bestandteil der Werbeerlöse sind auch weiterhin der Namensrechtsgeber SIGNAL IDUNA, der Ärmelsponsor Opel Automobile GmbH sowie die zehn Champion-Partner. Zudem konnte mit der adesso SE ein weiterer Sponsor für den Jugendbereich gewonnen werden.
Des Weiteren beinhalten die Werbeerlöse Prämien für den dritten Tabellenplatz zum Ende der Saison und die damit einhergehende direkte Qualifikation für die Gruppenphase 2021/2022 in der UEFA Champions League, das Erreichen der zwei K.o.-Spiele in der UEFA Champions League im Geschäftsjahr 2020/2021, die Teilnahme am DFL-Supercup zu Beginn der abgelaufenen Spielzeit sowie den Finaleinzug und Gewinn des DFB-Pokals.
Erlöse aus der TV-Vermarktung
Die Erlöse aus der TV-Vermarktung verzeichneten auch im Geschäftsjahr 2020/2021 mit 55,86 Prozent den größten Umsatzanteil und lagen mit TEUR 186.655 um TEUR 16.819 über dem Vorjahreswert. Die TV-Vermarktung sowohl des nationalen als auch des internationalen Pokalwettbewerbes verzeichneten einen Anstieg. Die Erlöse aus der Bundesliga-TV-Übertragung blieben nahezu konstant.
In der nationalen TV-Vermarktung beliefen sich die Erlöse auf TEUR 97.826 – eine Steigerung um TEUR 139 im Vergleich zum Berichtszeitraum des Vorjahres.
Die vor Beginn der Pandemie kommunizierte Entwicklung der Ausschüttungshöhe konnte zum Ende des Geschäftsjahres nur mit 89,83 Prozent realisiert werden. Die Auskehrungen der Saison 2020/2021 erfolgten unter den Prämissen, dass der Spielbetrieb der Saison 2020/2021 ohne Unterbrechungen verlief, die Saison ordnungsgemäß beendet wurde und die Vermarktungspartner die geplanten Summen in voller Höhe fristgerecht zahlten. Da die Entwicklung der Ausschüttungshöhe in der Berichtssaison 2020/2021 dynamisch verlief, musste die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH letztendlich Erlösreduktionen bei den international vorgesehenen Auskehrungssummen vornehmen.
Die Erlöse der internationalen TV-Vermarktung aus der Teilnahme an der UEFA Champions League betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 78.698 (Vorjahr TEUR 67.420). Der Anstieg von TEUR 11.278 ergibt sich aus dem höheren Performance-Bonus, da Borussia Dortmund die Gruppenphase mit vier Siegen und einem Unentschieden abschloss. Im Vorjahr konnte Borussia Dortmund lediglich drei Siege und ein Unentschieden erzielen. Zudem qualifizierte sich Borussia Dortmund seit 2017 erstmals wieder für ein Viertelfinale der UEFA Champions League, schied aber nach zwei Niederlagen gegen Manchester City aus dem Wettbewerb aus.
Im ersten Pflichtspiel des aktuellen Geschäftsjahres konnte Borussia Dortmund den DFL-Supercup im Gegensatz zum Vorjahr nicht gewinnen. Im nationalen Pokalwettbewerb erreichte Borussia Dortmund das Finale in Berlin gegen RB Leipzig und gewann dieses deutlich. Die Erlöse aus den nationalen Pokalwettbewerben beliefen sich somit auf TEUR 10.131 (Vorjahr TEUR 4.729).
Merchandising
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020/2021 reduzierten sich die Erlöse aus dem Merchandising um -1,96 Prozent auf TEUR 32.640. Im Vorjahr wurden TEUR 33.292 ausgewiesen. Die nur moderate Reduktion der Umsätze wurde trotz monatelanger Schließung der Fan-Shops aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie erreicht. Das größte Umsatzwachstum verzeichnete der nationale Online-Shop, der von vielen Kunden alternativ zu den stationären Shops aufgesucht wurde.
Erlöse aus Conference, Catering, Sonstige
Mit Erlösen aus Conference, Catering, Sonstige, die auch Umsätze aus Vorverkaufsgebühren, Vermietung und Verpachtung sowie Abstellgebühren der Nationalspieler beinhalten, erzielte Borussia Dortmund Umsätze in Höhe von TEUR 7.745. Im Vorjahresberichtszeitraum wurden TEUR 36.553 ausgewiesen.
Der Umsatz aus Conference und Catering, der sich aus den Hospitality-Bereichen, dem Public Catering sowie den Erlösen aus Veranstaltungen zusammensetzte, lag mit TEUR 661 um TEUR 12.655 unter dem Vorjahresniveau (TEUR 13.316). Aufgrund des Ausschlusses von Zuschauern in 21 von 24 Heimspielen und einem reduzierten Kreis an Kunden in den ersten drei Bundesligaheimspielen konnten nur geringe Umsätze sowohl im Public als auch im Hospitality Catering erzielt werden. Auch Veranstaltungen außerhalb des Spielbetriebes, wie private Feiern, Unternehmensveranstaltungen oder Messen, waren im abgelaufenen Geschäftsjahr weitestgehend untersagt und die Stadiontouren, soweit zulässig, auf eine geringe Teilnehmerzahl begrenzt.
Die Vorverkaufsgebühren und das Porto sowie die sonstigen Umsatzerlöse, in denen auch die Evonik-Fußballakademie, die Vermietung und Verpachtung sowie das BVB-TV enthalten sind, verminderten sich im Berichtszeitraum vom 01. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 um TEUR 9.431 auf TEUR 3.201. Wesentliche Gründe hierfür sind die fehlenden Vorverkaufsgebühren aufgrund des durch die Covid-19-Pandemie bedingten Zuschauerausschlusses. Neben den fehlenden Vorverkaufsgebühren aus den Tageskartenverkäufen führte die Entscheidung von Borussia Dortmund, aufgrund der nicht absehbaren weiteren Entwicklung der Covid-19-Pandemie den Dauerkartenverkauf zum Ende der Saison auch in diesem Geschäftsjahr zunächst auszusetzen, zum Wegfall der Vorverkaufsgebühren aus Dauerkarten. Ebenfalls konnten die Kurse der Fußballakademie über Monate weder national noch international durchgeführt werden. Ein weiterer Grund für den Rückgang der Erlöse ist die Austragung des diesjährigen DFL-Supercup in München. Zudem wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr – im Gegensatz zum Vorjahr -keine (vierteilige) Dokumentation über Borussia Dortmund vermarktet.
Die Abstellgebühren der Nationalspieler in Höhe von TEUR 2.268 verringerten sich um TEUR 443 (Vorjahr TEUR 2.711).
Die Erlöse aus Ausleihungen und Ausbildungsentschädigungen verringerten sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um TEUR 6.279 und beliefen sich auf 1.615; sie setzten sich im Wesentlichen aus den Ausleihungen der Spieler Leonardo Balerdi zu Olympique Marseille, Jeremy Toljan zu U.S. Sassuolo und Sergio Gomez zu SD Huesca zusammen. Im Vorjahr wurden die Spieler Dzenis Burnic, Jeremy Toljan, Ömer Toprak, Andre Schürrle und Marius Wolf ausgeliehen.
Ergebnis aus Transfergeschäften
Das Ergebnis aus den Transfergeschäften verringerte sich um TEUR 24.759 auf TEUR 15.401.
Die Transferentgelte wiesen einen Wert von TEUR 24.406 (Vorjahr TEUR 116.688) aus.
Sie resultierten aus den Abgängen der Spieler Jeremy Toljan zu U.S. Sassuolo, Ömer Toprak zu Werder Bremen und Dzenis Burnic zum 1. FC Heidenheim. Des Weiteren konnte Borussia Dortmund nachträgliche Erlöse aus Transfergeschäften generieren. Zudem wechselte Mario Götze ablösefrei zu PSV Eindhoven.
Im vorherigen Geschäftsjahr wechselten Maximilian Philipp zu Dynamo Moskau, Abdou Diallo zu Paris Saint-Germain, Alexander Isak zu Real Sociedad, Julian Weigl zu Benfica Lissabon, Paco Alcacer zu FC Villareal, Jacob Bruun Larsen zur TSG Hoffenheim, Sebastian Rode zu Eintracht Frankfurt und Shinji Kagawa zu Real Saragossa. Auch hier konnten nachträgliche Entgelte aus Transfers und Ausleihgebühren generiert werden.
Die Restbuchwerte und Transferkosten beliefen sich auf TEUR 9.005 (Vorjahr TEUR 76.528).
Sonstige betriebliche Erträge
Die Sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich im Vergleich zum vergangenen Berichtszeitraum um TEUR 1.182 auf TEUR 10.377. Diese enthalten im aktuellen Geschäftsjahr analog zum Vorjahr im Wesentlichen Erträge aus Rückstellungen, Versicherungserstattungen, dem Verzicht auf Rückerstattungsansprüche, einer Rückvergütung für die Einräumung vertragsgegenständlicher Vermarktungsrechte sowie gewährte Zuschüsse. Die Sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 2.608 (Vorjahr TEUR 5.033).
ENTWICKLUNG DER WESENTLICHEN OPERATIVEN AUFWENDUNGEN
Materialaufwand
Der Materialaufwand verringerte sich um TEUR 2.803 auf TEUR 19.589.
Neben dem Materialeinsatz der BVB Event & Catering GmbH ist darin auch der Wareneinsatz der BVB Merchandising GmbH enthalten. Der Rückgang begründet sich vornehmlich durch die gesunkenen Umsatzerlöse der BVB Merchandising GmbH. Der Materialaufwand der BVB Event & Catering GmbH verminderte sich ebenfalls weiterhin durch das bestehende Veranstaltungsverbot während der Pandemie.
Personalaufwand
Im Geschäftsjahr 2020/2021 lag der Personalaufwand bei TEUR 215.650, im Vorjahr standen TEUR 215.157 zu Buche.
Der Personalaufwand für den Lizenzbereich nahm im Vergleich zum Vorjahr um 1,07 Prozent zu. Das Grundgehalt verzeichnete einen Anstieg um TEUR 2.472. Die erfolgsabhängigen Vergütungen beliefen sich auf TEUR 28.742 (Vorjahr TEUR 29.363) und setzten sich aus der Jahresleistungsprämie sowie aus erfolgsabhängigen Prämien für den Gewinn des DFB-Pokals, das erfolgreiche Abschneiden in der Bundesliga mit Platz drei und 64 Punkten, die Qualifikation für das Viertelfinale sowie die direkte Qualifikation für die Gruppenphase der UEFA Champions League der Saison 2021/2022 zusammen.
Der Personalaufwand für Handel und Verwaltung lag im Berichtszeitraum mit TEUR 29.325 um TEUR 612 unter dem Vorjahreswert.
Der Personalaufwand im Amateur- und Jugendfußball belief sich im aktuellen Berichtsjahr 2020/2021 auf TEUR 11.398 (Vorjahr TEUR 12.144).
Abschreibungen
Die Abschreibungen erhöhten sich im Berichtszeitraum um TEUR 4.913 auf TEUR 111.043.
Die Immateriellen Vermögenswerte, die im Wesentlichen die Spielerwerte von Borussia Dortmund umfassen, wurden im Zeitraum vom 01. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 mit TEUR 97.440 (Vorjahr TEUR 88.285) abgeschrieben.
Des Weiteren wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf beizulegende Zeitwerte in Höhe von TEUR 4.810 (Vorjahr TEUR 3.903) vorgenommen.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens sanken von TEUR 13.942 auf TEUR 13.603.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich im Berichtszeitraum auf TEUR 85.760 gegenüber TEUR 119.010 im Vorjahr, dies entspricht einem Rückgang von TEUR 33.250.
Der Spielbetriebsaufwand verringerte sich um TEUR 10.255 auf TEUR 36.956 (Vorjahr TEUR 47.211). Grund hierfür sind im Wesentlichen geringere Catering- und spieltagsbezogene Aufwendungen, da lediglich drei Heimspiele der Saison 2020/2021 mit stark eingeschränkter Stadionauslastung ausgetragen werden konnten.
Die Aufwendungen im Bereich Werbung verringerten sich um TEUR 16.281. Trotz steigender Werbeerlöse konnten durch den neu abgeschlossenen Agenturlizenzvertrag mit dem Vermarkter SPORT-FIVE Germany GmbH die zu leistenden Agenturprovisionen deutlich verringert werden.
Die Aufwendungen für Transfergeschäfte belaufen sich auf TEUR 4.204 und verringerten sich um TEUR 450. Sie beinhalten im Wesentlichen Ausleih- und Ausbildungsentschädigungen.
Der Verwaltungsaufwand verringerte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um TEUR 2.545 und belief sich auf TEUR 22.807. Leicht gestiegenen IT-Kosten stehen deutlich geringere Reise-, Repräsentations- und Veranstaltungsaufwendungen gegenüber.
Die übrigen Aufwendungen verringerten sich um TEUR 3.742 auf TEUR 4.599. Diese Reduzierung setzt sich im Wesentlichen aus geringeren Wertberichtigungen auf Forderungen und geringeren Verlusten aus dem Abgang des Anlagevermögens sowie niedrigeren Aufwendungen für Büromaterial zusammen.
Finanz- und Beteiligungsergebnis
Das Finanzergebnis im Geschäftsjahr 2020/2021 betrug TEUR -1.059 (Vorjahr TEUR -3.445) und setzt sich wie folgt zusammen:
Das Beteiligungsergebnis belief sich auf TEUR 81 (Vorjahr TEUR -1).
Zinserträge wurden in Höhe von TEUR 287 (Vorjahr TEUR 287) ausgewiesen; hierbei handelt es sich vorwiegend um Aufzinsungen sowie Anpassungen aus der Folgebewertung gemäß IFRS 9.
Die Zinsaufwendungen beliefen sich auf TEUR 1.427 (Vorjahr TEUR 3.731) und setzen sich im Wesentlichen aus Finanzierungsentgelten in Höhe von TEUR 559 sowie aus Anpassungen an Neubewertungen gemäß IFRS 16 in Höhe von TEUR 772 zusammen.
Steuerergebnis
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag weisen im aktuellen Geschäftsjahr einen Steuerertrag in Höhe von TEUR 342 aus (Vorjahr Steuerertrag TEUR 2.630). Diese betreffen im Wesentlichen erhaltene Gewerbesteuererstattungen. Im Vorjahr war im Steuerergebnis der Ertrag aus der Aktivierung nicht genutzter Verlustvorträge enthalten.
KAPITALSTRUKTURANALYSE
VERMÖGENS- UND FINANZLAGE
Die Bilanzsumme zum 30. Juni 2021 beträgt TEUR 450.519 und liegt damit um TEUR 67.448 unter dem Wert zum 30. Juni 2020.
Die langfristigen Vermögenswerte sind um TEUR 51.652 auf TEUR 389.803 gesunken, diese Reduzierung stellt sich wie folgt dar:
Die Abnahme des immateriellen Anlagevermögens in Höhe von TEUR 36.233 begründet sich vollständig durch Zugänge in den Spielerwerten in Höhe von TEUR 58.738, gegenläufige Effekte aus Abgängen und Umgliederungen von langfristigen immateriellen Vermögenswerten in zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte in Höhe von TEUR 2.341 sowie Abschreibungen in Höhe von TEUR 92.630.
Das Sachanlagevermögen verzeichnete Zugänge in Höhe TEUR 4.465. Den Zugängen stehen Abgänge in Höhe TEUR 445 sowie planmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 13.603 gegenüber. Im Wesentlichen resultieren die Zugänge aus Investitionen für die Erweiterung des Trainingsgeländes sowie in das Stadion.
KONZERNBILANZ
Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Dortmund
30.06.2021 | 30.06.2020 | |||
AKTIVA | TEUR | Anteil % | TEUR | Anteil % |
Langfristige Vermögenswerte | ||||
Immaterielle Vermögenswerte | 193.434 | 42,9 | 229.667 | 44,3 |
Sachanlagen | 183.454 | 40,7 | 193.037 | 37,3 |
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen | 402 | 0,1 | 321 | 0,1 |
Finanzielle Vermögenswerte | 27 | 0,0 | 32 | 0,0 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Forderungen | 10.392 | 2,3 | 12.680 | 2,4 |
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | 2.094 | 0,5 | 5.718 | 1,1 |
389.803 | 86,5 | 441.455 | 85,2 | |
Kurzfristige Vermögenswerte | ||||
Vorräte | 6.806 | 1,5 | 6.754 | 1,3 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Forderungen | 29.936 | 6,7 | 36.520 | 7,1 |
Steuererstattungsansprüche | 85 | 0,0 | 375 | 0,1 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 1.725 | 0,4 | 3.317 | 0,6 |
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | 12.708 | 2,8 | 9.901 | 1,9 |
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | 9.456 | 2,1 | 19.645 | 3,8 |
60.716 | 13,5 | 76.512 | 14,8 | |
450.519 | 100,0 | 517.967 | 100,0 |
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen finanziellen Forderungen sanken um TEUR 8.872 auf TEUR 40.328. Dies basiert im Wesentlichen auf erhaltenen Einzahlungen aus Transfergeschäften und niedrigeren Forderungen gegen Werbepartner.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wiesen zum Bilanzstichtag einen Wert in Höhe von TEUR 1.725 aus (Vorjahr TEUR 3.317).
Zudem sanken die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte um TEUR 10.189 auf TEUR 9.456 (Vorjahr TEUR 19.645).
Die Vorräte blieben nahezu konstant und betrugen TEUR 6.806 (Vorjahr TEUR 6.754).
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten weisen eine Reduzierung um TEUR 817 auf TEUR 14.802 (Vorjahr TEUR 15.619) auf.
KONZERNBILANZ
Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Dortmund
30.06.2021 | 30.06.2020 | |||
PASSIVA | TEUR | Anteil % | TEUR | Anteil % |
Eigenkapital | ||||
Gezeichnetes Kapital | 92.000 | 20,4 | 92.000 | 17,8 |
Rücklagen | 140.750 | 31,2 | 213.560 | 41,2 |
Eigene Anteile | -113 | 0,0 | -113 | 0,0 |
Den Eigentümern des Mutterunternehmens zustehendes Kapital | 232.637 | 51,6 | 305.447 | 59,0 |
Langfristige Schulden | ||||
Verbindlichkeiten aus Leasing | 16.819 | 3,7 | 20.054 | 3,9 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 37.250 | 8,3 | 69.627 | 13,4 |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 208 | 0,1 | 0 | 0,0 |
Latente Steuerverbindlichkeiten | 0 | 0,0 | 0 | 0,0 |
Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 0 | 0,0 | 230 | 0,0 |
54.277 | 12,1 | 89.911 | 17,3 | |
Kurzfristige Schulden | ||||
Finanzverbindlichkeiten | 56.900 | 12,6 | 8.031 | 1,6 |
Rückstellungen | 2.333 | 0,5 | 0 | 0,0 |
Verbindlichkeiten aus Leasing | 4.241 | 1,0 | 4.350 | 0,8 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 64.103 | 14,2 | 67.432 | 13,0 |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 30.901 | 6,9 | 39.115 | 7,6 |
Steuerschulden | 40 | 0,0 | 40 | 0,0 |
Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 5.087 | 1,1 | 3.641 | 0,7 |
163.605 | 36,3 | 122.609 | 23,7 | |
450.519 | 100,0 | 517.967 | 100,0 |
Borussia Dortmund verfügt zum 30. Juni 2021 über Eigenkapital in Höhe von TEUR 232.637. Dieser Wert entspricht einer Eigenkapitalquote von 51,64 Prozent (Vorjahr 58,97 Prozent). Das gezeichnete Kapital liegt unverändert bei TEUR 92.000.
Die Entwicklung der lang- sowie kurzfristigen Schulden stellt sich wie folgt dar:
Borussia Dortmund wies zum 30. Juni 2021 Schulden in Höhe von TEUR 21 7.882 (Vorjahr TEUR 212.520) aus. Dies entspricht einer Erhöhung um TEUR 5.362.
Die Entwicklung der lang- sowie kurzfristigen Gesamtschulden stellt sich detailliert wie folgt dar:
Im Berichtszeitraum sanken die Verbindlichkeiten aus Leasing von TEUR 24.404 auf TEUR 21.060. Der Tilgungsleistung der Verbindlichkeiten aus Leasing in Höhe von TEUR 4.386 stehen moderate Erweiterungen im Bereich der Fanshops und des Fuhrparks gegenüber.
Die langfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich um TEUR 32.377 auf TEUR 37.250. Auch die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich um TEUR 3.329 auf TEUR 64.103. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf im Geschäftsjahr beglichene Verbindlichkeiten aus Transfergeschäften zurückzuführen.
Die Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten verminderten sich um TEUR 8.214 auf TEUR 30.901. Im Wesentlichen wird der Rückgang durch Zahlung variabler Vergütungen im Lizenzbereich begründet.
Die Steuerschulden blieben konstant auf TEUR 40.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten verringerten sich um TEUR 1.216 und betragen TEUR 5.087 (Vorjahr TEUR 3.871).
Zum Bilanzstichtag weist Borussia Dortmund unter dem Posten Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten seinen in Anspruch genommenen Kontokorrentrahmen in Höhe von TEUR 56.900 aus. Die zum 30. Juni 2021 bilanzierten Rückstellungen in Höhe von TEUR 2.333 (Vorjahr TEUR 0) beinhalten Prozess- und Haftungsrisken für Klageverfahren und wurden aufwandswirksam erfasst.
INVESTITIONSANALYSE
Borussia Dortmund investierte im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 58.738 in das immaterielle Anlagevermögen. Diese Summe entfiel vollständig auf das Spielervermögen.
Die Auszahlungen für das Sachanlagevermögen im selben Zeitraum beliefen sich auf TEUR 3.414 und umfassen im Wesentlichen Investitionen im Trainingsgelände in Brackel für das Projekt „Erweiterung Trainingszentrum BVB“.
Für zukünftige Investitionen liegt zum einen weiterhin der Fokus auf dem Projekt „Erweiterung Trainingszentrum BVB“. Bis 2022 werden das Trainingsgelände und das Nachwuchsleistungszentrum in mehreren Teilabschnitten ausgebaut. Im Zuge dessen wurden ein weiteres anliegendes Grundstück erworben und eine neue Koordinationsfläche errichtet. Weitere Maßnahmen befinden sich derzeit in der Umsetzung.
Zum anderen befindet sich Borussia Dortmund derzeit in der konzeptionellen Planung des Fan- und Jugendhauses, welches an der Strobelallee entstehen wird. Eine Vielzahl an unterschiedlichen Themen und Angeboten soll vor allem die Kommunikation mit den Fans weiter vertiefen und das Haus zu einer Begegnungsstätte machen, die nicht nur an Spieltagen genutzt werden kann und soll.
Im Zuge dessen wird angestrebt, die Infrastruktur sowie die Fläche rund um den SIGNAL IDUNA PARK weiterzuentwickeln und auszubauen.
LIQUIDITÄTSANALYSE
Zum 30. Juni 2021 verfügte Borussia Dortmund über liquide Mittel in Höhe von TEUR 1.725, welche keiner Verfügungsbeschränkung unterliegen.
Darüber hinaus steht ein Kontokorrentrahmen von TEUR 120.000 zur Verfügung, der zum Bilanzstich tag in Höhe von TEUR 56.900 in Anspruch genommen worden war.
Der Cashflow aus operativer Tätigkeit belief sich auf TEUR 15.947 (Vorjahr TEUR -362).
VERMÖGENSLAGE
Das Gesamtvermögen von Borussia Dortmund ist von TEUR 517.967 auf TEUR 450.519 gesunken.
Das Anlagevermögen verzeichnete einen Rückgang um TEUR 45.740 auf TEUR 377.317.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die Sonstigen finanziellen Forderungen sanken um TEUR 8.872 auf TEUR 40.328.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten verringerten sich um TEUR 817 auf TEUR 14.802.
GESAMTAUSSAGE ZUR ERTRAGS-, FINANZ-, VERMÖGENSLAGE UND ZUM GESCHÄFTSVERLAUF
Borussia Dortmund schloss das Geschäftsjahr 2020/2021 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 72.810 ab.
Die Eigenkapitalquote beträgt unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses 51,64 Prozent. Zum 30. Juni 2021 verfügt Borussia Dortmund über liquide Mittel in Höhe von TEUR 1.725, die keiner Verfügungsbeschränkung unterliegen. Darüber hinaus stand am Bilanzstichtag ein Kontokorrentrahmen von TEUR 120.000 zur Verfügung, der am Stichtag teilweise in Anspruch genommen worden war.
Die anhaltende Covid-19-Pandemie hat auch in der Saison 2020/2021 die Erlöskraft und letztendlich das Ergebnis stark belastet. Gerade im Bereich Spielbetrieb und Conference, Catering, Sonstige haben sich die Auswirkungen der Pandemie besonders gezeigt. Auch das Transfergeschäft weist einen erheblichen Rückgang auf. Aufgrund dessen nahm das Geschäftsjahr 2020/2021 keinen wirtschaftlich zufriedenstellenden Verlauf.
VERGÜTUNGSBERICHT
Die Struktur des Vergütungssystems der Geschäftsführung wird vom Präsidialausschuss des Beirats festgelegt und regelmäßig überprüft. Für die Festlegung der Geschäftsführungsvergütung im Einzelnen ist der Präsidialausschuss des Beirates der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH zuständig, der die angemessene Höhe der Vergütung bestimmt. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden insbesondere die Aufgaben des jeweiligen Geschäftsführungsmitglieds, seine persönliche Leistung sowie die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten von Borussia Dortmund.
Die Vergütung der Geschäftsführer setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: einem Fixum und einer variablen Komponente. Der fixe Vergütungsteil ist vertraglich bestimmt, berücksichtigt den erzielten sportlichen Erfolg und wird in zwölf gleichen Monatsraten gezahlt. Der variable Vergütungsteil richtet sich nach dem Geschäftsverlauf und maßgebend nach dem Jahresüberschuss vor Steuern und Geschäftsführervergütung. Zusätzlich gewährte Sach- und Nebenleistungen umfassen im Wesentlichen marktübliche Versicherungsleistungen und die Bereitstellung eines Dienstwagens. Aktienoptionsprogramme oder ähnliche Anreizsysteme bestehen nicht. Die vorgesehenen Vergütungsbestandteile sind für sich und insgesamt jeweils angemessen (vergleiche auch Konzernanhang, Textziffer 36).
Die Vergütung für den Aufsichtsrat ist in § 13 der Satzung geregelt. Danach erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats eine feste Vergütung in Höhe von TEUR 24; der Vorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache dieses Betrages. Den Aufsichtsratsmitgliedern wird die Umsatzsteuer erstattet.
Die Angaben gemäß § 285 Nr. 9 HGB sind im Konzernabschluss unter den Textziffern (37) und (39) enthalten.
INTERNES KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM IM HINBLICK AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS
Die wesentlichen Merkmale des bei Borussia Dortmund bestehenden internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess können wie folgt beschrieben werden:
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Borussia Dortmund zeichnet sich durch eine klare Organisations-, Unternehmens- sowie Kontroll- und Überwachungsstruktur aus. |
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Das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sind integrale Bestandteile der operativen und strategischen Planungsprozesse. |
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Die Funktionen in sämtlichen Bereichen des Rechnungslegungsprozesses (z. B. Finanzbuchhaltung und Controlling) sind eindeutig zugeordnet. |
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Das Berichtswesen erfolgt in monatlichen, quartalsweisen, halbjährlichen und jährlichen Intervallen, wobei Unterscheidungen bzgl. des sofortigen operativen Handelns bis hin zur strategischen Ausrichtung getroffen werden. |
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Die im Rechnungswesen eingesetzten EDV-Systeme sind vor unbefugten Zugriffen geschützt. |
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Ein adäquates internes Richtlinienwesen ist eingerichtet und wird, je nach Bedarf, angepasst. |
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Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Abteilungen arbeiten entsprechend den quantitativen und qualitativen Anforderungen. |
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Vollständigkeit und Richtigkeit von Daten des Rechnungswesens werden regelmäßig anhand von Stichproben und Plausibilitäten sowohl durch manuelle Kontrollen als auch durch eingesetzte Software geprüft. |
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Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen wird durchgängig das Vieraugenprinzip angewendet. |
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Der Geschäftsführung wird im Rahmen des Prozesses regelmäßig und, falls nötig, auch außerplanmäßig Bericht erstattet. |
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Der Aufsichtsrat befasst sich u. a. mit den wesentlichen Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements sowie des Prüfungsauftrags. |
Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess, dessen wesentliche Merkmale zuvor beschrieben worden sind, stellt sicher, dass die Geschäftsvorfälle bilanziell richtig erfasst, aufbereitet und gewürdigt werden.
CHANCEN- UND RISIKOBERICHT
RISIKOMANAGEMENT
Die Geschäftsfelder von Borussia Dortmund sind im Rahmen seiner Aktivitäten einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind.
Die nachfolgenden Abschnitte konzentrieren sich auf die möglichen künftigen Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für Borussia Dortmund positiven (Chancen) bzw. negativen (Risiken) Abweichung von der Prognose führen können. Die Auswirkungen von Chancen und Risiken werden grundsätzlich getrennt dargestellt und nicht miteinander verrechnet. Grundsätzlich gilt für die Einschätzung der Risiken und Chancen ein mittelfristiger Betrachtungszeitraum von zwei Jahren. Im Rahmen des Risikomanagements werden alle das Unternehmen bedrohenden Verlustgefahren (Einzelrisiken und kumulierte Risiken) überwacht und gesteuert.
Der Risikokonsolidierungskreis entspricht dem Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses.
Um Risiken frühzeitig erkennen, sie bewerten und ihnen entgegenwirken zu können, ist ein funktionierendes Kontroll- und Überwachungssystem notwendig. Die Überwachung und Kontrolle möglicher Risiken sind die Aufgaben des internen Risikomanagementsystems.
Grundlage hierfür bilden die durch die Geschäftsführung festgelegten Grundsätze und Richtlinien, die darauf ausgerichtet sind, frühzeitig Unsicherheiten aufzudecken, damit sofort entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. Um eine möglichst hohe Transparenz zu gewährleisten, ist das Risikomanagement in die Organisationsstruktur des gesamten Konzerns eingebunden. So ist jeder Fach- und Geschäftsbereich angewiesen, der Geschäftsführung über unternehmensrelevante Veränderungen des Risikoportfolios unverzüglich Bericht zu erstatten. Zudem ist das Risikomanagementsystem ein integraler Bestandteil des gesamten Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesses.
Mit der Risikoberichterstattung in ihrer Aktualität und Ausführlichkeit werden die Gremien von Borussia Dortmund regelmäßig über die aktuelle Risikosituation des Konzerns in Kenntnis gesetzt.
Dadurch wird den Entscheidungsträgern ausreichend Spielraum gegeben, um risikoüberwachend und -steuernd agieren zu können.
Das implementierte Verfahren der Risikoinventur mit dem Ziel einer regelmäßigen Bestandsaufnahme und Bewertung aller Risiken hat sich auch in diesem Jahr als Steuerungsinstrument bewährt. In Einzelgesprächen oder im Rahmen von Sitzungen werden die Risiken thematisiert, diskutiert und auf die aktuellen Gegebenheiten hin überprüft, um sie anschließend gemäß ihrer aktuellen Eintrittswahrscheinlichkeit und ihren potenziellen Folgen zu bewerten.
Die Klassifizierung der Risiken erfolgt qualitativ in den Abstufungen 1 bis 4, wobei die Bewertung von 1 (gering) bis 4 (sehr hoch) erfolgt.
Die Bewertung der Risiken wird sowohl vor als auch nach der Benennung und Erarbeitung von Gegenmaßnahmen zur Risikominderung durchgeführt. Die Bewertungen werden im Verhältnis 1:2 vor und nach Gegenmaßnahmen gewichtet, wobei die Priorität der Gewichtung auf der Wahrscheinlichkeit und den Folgen nach Wirksamwerden der Gegenmaßnahmen liegt. Die Bewertung ergibt sich rechnerisch aus der Summe aus Wahrscheinlichkeit und Folgen vor Gegenmaßnahmen und der zweifachen Summe aus Wahrscheinlichkeit und Folgen nach Gegenmaßnahmen.
Berechnungsbeispiel
Vor Gegenmaßnahmen: | |||
Wahrscheinlichkeit | 2 | 2+3=5 | 5 |
Folgen | 3 | ||
Nach Gegenmaßnahmen: | |||
Wahrscheinlichkeit | 1 | ||
Folgen | 2 | (1+2)x2=6 | 6 |
SUMME | 11 |
Erreicht ein Einzelrisiko eine Bewertung im oberen Drittel der Skala (17 bis 24 Bewertungspunkte), spricht Borussia Dortmund von einem High-Priority-Risiko. Diese unterliegen besonderer Aufmerksamkeit, da sie einen möglichen, wesentlich negativen und nachhaltigen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zur Folge haben können. Derzeit werden 26 (Vorjahr 23) Einzelrisiken als High-Priority-Risiko geführt.
Mittels der Risikoberichterstattung in ihrer Aktualität und Ausführlichkeit werden die Gremien von Borussia Dortmund regelmäßig über die aktuelle Risikosituation des Konzerns in Kenntnis gesetzt.
Dadurch wird den Entscheidungsträgern ausreichend Spielraum gegeben, risikoüberwachend und -steuernd agieren zu können.
Gruppierung der Risiken
Angelehnt an die Empfehlungen des DRS 20 und zur Gewährung der Übersichtlichkeit, kategorisiert Borussia Dortmund seine Risiken in Obergruppen. Die neun definierten Obergruppen Strategische Risiken, Personalrisiken, Volkswirtschaftliche Risiken, Wettbewerbsrisiken, Liquiditätsrisiken, Zinsänderungsrisiken, Kreditrisiken, Betriebsmittel und Ökologische Entwicklungen werden im Folgenden einzeln dargestellt und erläutert.
In diesen Gruppen finden sich alle 61 Risiken wieder, die direkten Einfluss auf das Unternehmen haben können. Im Vergleich zum Vorjahr (62 Risiken) hat sich die Gesamtzahl der erfassten Risiken um ein Risiko, das nicht mehr das Merkmal der Wesentlichkeit erfüllte, reduziert.
Zu den 23 in der abgelaufenen Periode als High-Priority-Risiko eingestuften Risiken wurden drei weitere Risiken („Rechtliche Verfehlungen von Lizenzspielern“, „Fehlende Transfers/Transferbereitschaft“ sowie „IT-Cyber-Risiken“) hinzugefügt. Es wurden keine High-Priority-Risiken gelöscht.
Auf der Grundlage der Ausführung der Chancen und Risiken des Geschäftsberichtes 2019/2020 liegt der Fokus im aktuellen Berichtszeitraum (Geschäftsjahr 2020/2021) maßgeblich auf den anhaltenden Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, die weiterhin nahezu alle Risikokategorien beeinflussen.
Nachfolgend werden die 26 High-Priority-Risiken in ihrer Gruppe einzeln dargestellt.
Gruppe 1 – Strategische Risiken
Als strategisches Risiko definieren wir ein Risiko, das aus falschen Geschäftsentscheidungen, schlechter Implementierung von Entscheidungen oder mangelnder Anpassungsfähigkeit an Veränderungen in der Unternehmensumwelt heraus entsteht. Die Risiken resultieren des Weiteren aus unerwarteten Veränderungen der Markt- und Umfeldbedingungen mit negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens.
Diese Kategorie enthält vier High-Priority-Risiken:
Das Risiko „Abhängigkeit der Finanzplanung vom sportlichen Erfolg“ beschreibt die Folge unzureichender Einnahmen oder Einzahlungen beim Verfehlen geplanter sportlicher Ziele. Die seit Jahren installierte Finanz- und Liquiditätsplanung wird, um alle Entwicklungen im sportlichen und nicht sportlichen Bereich aufzuzeigen, mindestens dreimal pro Jahr – basierend auf aktualisierten Prämissen -überarbeitet und aktualisiert. Gerade in Zeiten der Covid-19-Pandemie, in der sich äußere Rahmenbedingungen so schnell wie nie geändert haben, sind die permanent angepassten Planungsrechnungen wichtiger denn je. Sie umfassen neben der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz auch die Liquiditätsentwicklung von Borussia Dortmund. Somit erhält die Geschäftsführung stets einen Überblick über die aktuelle und zukünftige Finanzlage des Unternehmens, um gegebenenfalls reagieren zu können. Durch die Entwicklung vor allem der internationalen TV-Vermarktung ist die Spannbreite der sicheren Einnahmen von Bundesliga-Endplatz zwei bis sieben für die Folgesaison immens. Die Qualifikation zur Teilnahme an der UEFA Champions League garantiert weitaus höhere Einnahmen als die Qualifikation zur UEFA Europa League bzw. UEFA Europa Conference League oder gar das Verfehlen eines internationalen Startplatzes. Ein entsprechendes installiertes Worst-Case-Szenario soll weniger der Vorhersage der Zukunft dienen als viel mehr eine Übersicht zu verschiedenen Eventualitäten und deren Auswirkungen darstellen und die Geschäftsführung bei der strategischen Planung noch besser unterstützen.
Die „Performance einer Aktie“ gibt die Wertentwicklung eines Wertpapiers, eines Index, den Kursverlauf einer Aktie bzw. die Ertragsentwicklung eines Portfolios, aber auch die Leistung des Managements eines Anlagefonds im Hinblick auf das Ziel der Anlage an. Bei dem Risiko der Performance der Aktie von Borussia Dortmund setzt sich der Konzern bewusst mit der Bewertung des Unternehmens auf dem Kapitalmarkt und den Folgen einer möglichen Unterbewertung auseinander. Deren Auswirkungen auf mögliche zukünftige Kapitalmaßnahmen bzw. auf die Wahrnehmung durch Geschäftspartner sind Kernbestandteil dieses Risikos. Dem Risiko wird mit kontinuierlicher Kapitalmarktkommunikation begegnet. Seit Mai 2014 ist die Aktie im Prime Standard gelistet und wird im SDAX gehandelt. Auch im aktuellen Geschäftsjahr hat Borussia Dortmund an mehreren Roadshows in Europa und den USA entweder vor Ort oder aufgrund der Covid-19-Pandemie virtuell teilgenommen mit dem Ziel, bestehende Investoren zu informieren oder potenzielle zu gewinnen.
Als drittes Risiko dieser Kategorie besteht das Risiko des „Zielkonflikts zwischen sportlichem und wirtschaftlichem Erfolg“. Hier gilt es, auch weiterhin eine ausgewogene Geschäftspolitik mit dem Ziel zu verfolgen, die sportliche Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten und zusätzlich das Augenmerk auf die Einhaltung der Unternehmenskennzahlen zu richten. Finanzrisiken, die aufgrund sportlich unsicherer Erfolge eintreten könnten, werden auch zukünftig nicht eingegangen. Wie in den Vorjahren, begegnet Borussia Dortmund dem Risiko zusätzlich durch strikte Budgetierung der einzelnen Geschäftsfelder sowie revolvierende Unternehmensplanungen mit unterschiedlichen Planungsszenarien. Weiterhin werden mithilfe von Planszenarien unterschiedliche Ergebnis- und Liquiditätseffekte errechnet, die möglichen zusätzlichen finanziellen Investitionsspielraum darstellen bzw. Engpässe aufzeigen. Gerade in Zeiten der Covid-19-Pandemie, in der sich äußere Rahmenbedingungen so schnell wie nie ändern, sind die permanent angepassten Planungsrechnungen und das stetige Ausbalancieren des Interesses an sportlicher Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftlicher Stabilität bzw. wirtschaftlichem Erfolg mit der dazugehörigen Besinnung auf die bereits erarbeiteten Gegenmaßnahmen zur Verringerung der Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos von elementarer Bedeutung. Dabei ist das Transfergeschäft nach wie vor ein wichtiges Aktionsfeld von Borussia Dortmund und stellt eine der bedeutsamsten Ertragsquellen des Fußballgeschäftes dar. Die Erzielung hoher Transfersummen geht meist einher mit einem sportlichen Qualitätsverlust innerhalb des Kaders, dennoch können nach ausführlicher Abwägung aller sportlichen wie wirtschaftlichen Aspekte auch werthaltige Transfers entgegen den sportlichen Interessen abgeschlossen werden.
Neu als High-Priority-Risiko dieser Kategorie wurden die IT-Cyber-Risiken, die eng mit dem Risiko „Schutz vertraulicher Daten“ verknüpft sind, eingestuft. Darunter versteht man grundsätzlich die Risiken, die beim Navigieren in einer digitalen und vernetzten Welt (dem Cyberraum) entstehen. Konkret bestehen IT-Cyber-Risiken zum einen durch die Möglichkeit vorsätzlicher, zielgerichteter IT-gestützter Angriffe auf Daten und IT-Systeme. Diese Angriffe können u. a. folgende Auswirkungen hervorrufen: Verletzung der Vertraulichkeit von Daten (z. B. Datenverluste, Ausspähen von Daten), Verletzung der Integrität des Systems oder der Daten (z. B. Datenverfälschung mittels Schadsoftware), Verletzung der Verfügbarkeit des IT-Systems oder der Daten (z. B. interne Betriebsunterbrechungen, Ausfall der Kommunikationswege mit Dritten). Zum anderen bestehen IT-Cyber-Risiken durch die Möglichkeit, Informationen sehr schnell, in großer Menge, kostengünstig und weitreichend zu verbreiten (z. B. E-Mail-Kampagnen gegen Unternehmen, Boykottaufrufe über soziale Medien) sowie durch „Social Hacking“. Borussia Dortmund versucht, diesen IT-Cyber-Risiken durch Senkung der Risikoeintrittswahrscheinlichkeit mittels Investitionen in die Datensicherheit und den Datenschutz entgegenzuwirken. Dies beinhaltet u. a. den Ausbau der Firewall zum Schutz vor externen Angriffen sowie die Gründung des allgemeinen „Projekts Sicherheit“ zur Aufdeckung und Bekämpfung potenzieller Cyber-Sicherheitslücken.
Gruppe 2 – Personalrisiken
Das Humankapital gewinnt in Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Der Erfolg des Unternehmens ist maßgeblich vom Engagement, der Motivation und den Fähigkeiten der Mitarbeiter*innen abhängig, sowohl im sportlichen Bereich als auch in der Verwaltung.
Diese Kategorie enthält aktuell fünf High-Priority-Risiken:
Der „Schutz vertraulicher Daten“ steht auch weiterhin im Fokus der Öffentlichkeit. Nie zuvor brachte der Datenschutz so viele Herausforderungen mit sich. Besonders die zunehmende Internationalisierung im alltäglichen Geschäftsbetrieb macht es erforderlich, sich intensiv mit den Datenschutzbestimmungen einzelner Länder zu beschäftigen. Hinzu kommt der technische Fortschritt, der vor allem beim Umgang mit Daten im Online-Umfeld viele Tücken mit sich bringt. In den letzten Jahren kam es vermehrt zu Hackerangriffen, in deren Folge persönliche Daten von Politikern, Prominenten und Nutzern öffentlich gemacht wurden. Es müssen Maßnahmen getroffen werden, damit Daten nicht unbefugt eingesehen oder manipuliert werden können. Werden vertrauliche Daten durch die Webanwendung verarbeitet, übertragen oder gespeichert, sollten sie durch kryptografische Verfahren geschützt werden. Auch wenn die Webanwendung kompromittiert ist, sollten die eingesetzten kryptografischen Verfahren diese Daten weiterhin schützen. Verantwortlich für die Initiierung der Daten sind neben dem IT-Sicherheitsbeauftragten auch die Verantwortlichen der einzelnen Anwendungsbereiche sowie der Datenschutzbeauftragte; die Verantwortung für die Umsetzung liegt bei den Entwicklern und den Administratoren. Um den gestiegenen Anforderungen an die Cyber-Sicherheit und an die IT allgemein gerecht zu werden, erfolgte eine deutliche Personalaufstockung im Fachbereich IT.
Das Risiko „Ausfallzeiten von Lizenzspielern“ kann einen großen Einfluss auf den Erfolg des Unternehmens haben, da die sportliche Leitung nicht die gesamte Spielzeit über auf die bestmögliche Mannschaft zurückgreifen kann und somit sportliche Ziele in Gefahr geraten können. Vor allem das Fehlen von Schlüsselspielern kann oft nur schwer kompensiert werden. Gründe für Ausfallzeiten können unter anderem persönliche Spielsperren, Verletzungen, Überbelastungen oder aktuell eine Infektion mit dem Covid-19-Virus sein. Die konsequente Umsetzung des DFL-Hygienekonzepts minimiert das Risiko einer Ansteckung der Lizenzspieler sowie des Trainer- und Betreuerstabs mit dem Covid-19-Virus. Überbelastungen könnten zukünftig unter Umständen vermehrt auftreten, gerade im Hinblick auf den aller Voraussicht nach eng getakteten Spielplan der kommenden Saison aufgrund der Winter-WM 2022 in Katar sowie im Hinblick auf die von der UEFA verabschiedete Reform der UEFA Champions League, die ab der Saison 2024/2025 zehn anstatt sechs Gruppenspiele vorsieht. Die bewusste Doppelbesetzung jeder Position im Spielerkader federt die Konsequenzen von Ausfallzeiten einzelner Lizenzspieler ab.
In den vergangenen Jahren haben sich in der Sportwelt einige fürchterliche Unglücke ereignet, bei denen selbstverständlich der tragische Verlust von Menschen im Vordergrund stand, die jedoch auch immense wirtschaftliche Konsequenzen für die betroffenen Unternehmen nach sich zogen. Das Risiko „Reiseunglück, Unfall, Terror, Sonstiges“ ist daher weiter präsent und somit auch in der Risikobetrachtung von Borussia Dortmund nach wie vor als High-Priority-Risiko eingestuft.
Das Risiko „Rechtliche Verfehlungen von Lizenzspielern“ ist in diesem Geschäftsjahr neu als High-Priority-Risiko klassifiziert worden. Es umfasst Risiken, die aus inkorrektem Verhalten von Lizenzspielern resultieren. Dazu zählen u. a. Dopingvergehen, das Platzieren unerlaubter Sportwetten oder auch unangemessene Social-Media-Aktivitäten. Solch ein Fehlverhalten könnte z. B. Sperren, Imageschäden für Spieler und Klub oder juristische Auseinandersetzungen nach sich ziehen. Borussia Dortmund setzt zur Eindämmung dieses Risikos u. a. auf konsequente Aufklärung und präventive Maßnahmen zur Sensibilisierung des Lizenzkaders und Bewusstseinsschaffung für die Vermeidung solcher Verfehlungen.
Ebenfalls neu als High-Priority-Risiko wurde das Risiko wegen „fehlender Transferbereitschaft“ quantifiziert. Die bei Borussia Dortmund ausgehandelten Arbeitsverträge der Spieler sind im Bundesliga-Vergleich sehr lohnend. Dies könnte Spieler, die aus diversen Gründen nicht ihre gewünschten Einsatzzeiten erhalten, gegebenenfalls trotzdem von einem Wechsel abhalten.
Aufgrund der anhaltenden Covid-19-Pandemie sind viele Klubs in Deutschland und weltweit wirtschaftlich angeschlagen. Dies könnte vermehrt dazu führen, dass andere Klubs Gehaltsvorstellungen von Spielern, die Borussia Dortmund unter Umständen abgeben möchte, nicht erfüllen wollen, sodass es Borussia Dortmund erschwert werden könnte, passende Abnehmer zu finden.
Gruppe 3 – Volkswirtschaftliche Risiken
Volkswirtschaftliche Risiken entstehen durch die Abhängigkeit Borussia Dortmunds von der allgemeinpolitischen und wirtschaftlichen Entwicklung.
Innerhalb der Volkswirtschaftlichen Risiken gibt es zurzeit sechs High-Priority-Risiken:
Die Covid-19-Pandemie mit ihren Einschränkungen des öffentlichen Lebens und den damit einhergehenden massiven Auswirkungen auf die Weltwirtschaft inklusive der Fußballbranche ist in Deutschland und weltweit weiterhin allgegenwärtig. Neben den gesundheitlichen Aspekten schlägt sich die Covid-19-Krise bei Borussia Dortmund nach wie vor besonders im Erlösbereich nieder. Das gut funktionierende Hygienekonzept sicherte zwar den Fortgang des Spielbetriebs der Saison 2020/2021, sodass TV-Vermarktungserlöse erzielt werden konnten, allerdings musste größtenteils auf Zuschauer verzichtet werden, sodass Erlöse aus Spielbetrieb weitestgehend entfielen. Auch die Werbeerlöse unterlagen den durch die Covid-19-Pandemie bedingten Einschränkungen der Nutzbarkeit der Hospitality-Bereiche sowie der Spieltagsvermarktung. Ebenfalls beeinträchtigt waren die Erlöse aus Conference, Catering, Sonstige wegen fehlender Spieltagserlöse im Public Catering sowie mangels Veranstaltungen der BVB Event & Catering GmbH. Die weiterhin angespannte konjunkturelle Weltlage könnte sich nach wie vor auch auf den Transfermarkt auswirken. Borussia Dortmund schließt nicht aus, dass erzielbare Ablösesummen für Vereinswechsel von Spielern in den kommenden Transferperioden nach wie vor (vorübergehend) rückläufig sind, aber erwartet trotzdem die Möglichkeit, vereinzelt auch weiterhin hohe Ablösesummen für Spieler erzielen zu können.
Die Covid-19-Pandemie wirkt sich aufgrund fehlender Einnahmen nicht nur auf die jeweiligen Erlösbereiche aus, sondern auch auf die Liquidität. Die bei Borussia Dortmund seit Jahren etablierte Finanz- und Liquiditätsplanung berücksichtigt verschiedene Szenarien sowie unterschiedliche Prämissen und wird regelmäßig an aktuelle Gegebenheiten angepasst, sodass mögliche Liquiditätsengpässe frühzeitig erkannt und geeignete liquiditätssichernde Maßnahmen eingeleitet werden können. Darunter fiel u. a. die Erweiterung des bestehenden Kontokorrentrahmens.
Borussia Dortmund fühlt sich darin bestätigt, dass es im vergangenen Geschäftsjahr sachgerecht war, das eigenständige und übergeordnete Einzelrisiko „Ausbruch von Epidemien/Pandemien“ zu etablieren, um so der Tragweite der Covid-19-Pandemie gerecht zu werden. Weiterhin wirkt sich dieses Einzelrisiko auf nahezu alle bestehenden Risiken aus.
Als weiteres Risiko dieser Kategorie hat Borussia Dortmund „eine ungünstige volkswirtschaftliche Gesamtentwicklung“, einhergehend mit hoher Arbeitslosigkeit und geringem bzw. rückläufigem wirtschaftlichem Wachstum, eingestuft.
Das Hamburgische WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) hat seine Prognose der Wirtschaftsentwicklung in Deutschland aktualisiert. Nach der erneuten Dämpfung der Konjunktur infolge des zweiten Lockdowns im Winterhalbjahr 2020/2021 zeichnet sich nun mit den Impffortschritten sowie Lockerungen eine Fortsetzung des seit Herbst 2020 unterbrochenen Erholungsprozesses ab. Nach dem Einbruch der Wirtschaftsleistung im vergangenen Jahr um 4,8 % ist sowohl für 2021 als auch für 2022 mit einem Wachstum von 3 % zu rechnen. Auch am Arbeitsmarkt zeichnet sich eine Besserung ab, zunächst vor allem durch die Verringerung von Kurzarbeit.
Das Risiko des „Rechtsextremismus“ ist weiterhin ein verstärkt auftretendes gesellschaftliches Risiko. Borussia Dortmund positioniert sich auch weiter deutlich gegen Rechtsextremismus und Diskriminierung. Dem Risiko begegnet Borussia Dortmund konzeptionell durch Prävention und Sanktionen in einem breiten Netzwerk gemeinsam mit Kooperationspartnern. Durch die klare Kommunikation gegen Rassismus und Diskriminierung sowie mit Maßnahmen gegen rechte Gesinnung, Antisemitismus, menschenverachtende Parolen und gegen das Vergessen schafft Borussia Dortmund auch weiterhin ein weltoffenes und vielfältiges Klima im und um das Stadion und nimmt damit seine gesellschaftliche Verantwortung wahr.
Die „zunehmende Gewaltbereitschaft im Stadion sowie die Zunahme persönlicher Diffamierungen im Fußball“ ist ein Risiko, das auch weiterhin höchste Aufmerksamkeit erfordert. Die Gewaltbereitschaft im Fußball ist auch im Berichtszeitraum weiterhin vorhanden, auch wenn die Saison 2020/2021 weitestgehend ohne Zuschauer absolviert werden musste. In der Vorsaison haben präventive Maßnahmen und Sicherheitskonzepte dafür gesorgt, dass bereits im Vorfeld gewaltbereite Gruppen erkannt wurden und Ausschreitungen weitestgehend verhindert werden konnten. Borussia Dortmund wird diesem Risiko weiterhin mit verstärkten Sicherheitskontrollen, Kameraüberwachungen sowie Stadionverboten und Strafanzeigen entgegenwirken. Punktuell bauliche Anpassungen im Bereich der Zugänge sind auch künftig weiterhin Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit des Stadionbesuches. Des Weiteren ist Borussia Dortmund im Berichtszeitraum gemeinsam mit weiteren Klubs aus NRW Teil der „Stadionallianz gegen Gewalt“ geworden. In Zusammenarbeit mit der Polizei sollen Täter schneller identifiziert, isoliert und der Justiz überstellt werden.
Im Streit um die „Gebühren zur Absicherung der Spielveranstaltungen“ votierten am 03. Dezember 2019 die Klubs der 1. und 2. Bundesliga dafür, dass die Bremer Polizeikosten in voller Höhe zulasten des SV Werder Bremen gehen. Außerdem wurden die Stundung eines Teilbetrags von 50 Prozent gegenüber dem SV Werder Bremen bis zum endgültigen Abschluss des Rechtsstreits vor dem Bundesverfassungsgericht und die Ablehnung eines wie auch immer gearteten Fonds-Modells beschlossen.
Die Übertragung dieser Kosten auf die Bundesligisten stellt ein Ertrags- und Liquiditätsrisiko – auch für Borussia Dortmund – dar.
Das High-Priority-Risiko „Social-Media-Aktivitäten“ zeigt, dass neue Technologien neben Entwicklungs- auch Risikopotenziale enthalten.
Soziale Medien dienen mittlerweile nicht mehr nur als Kommunikationsmedium mit Fans und Sympathisanten, sondern zunehmend auch als Werbeformat für Marketingzwecke bzw. Sponsoring-Aktivitäten. Borussia Dortmund hat seine digitale Präsenz, auch wegen der durch die anhaltende Covid-19-Pandemie eingeschränkten direkten Kontaktmöglichkeit mit den Anhängern, stark ausgebaut.
Um die Außendarstellung zu wahren und die Preisgabe von Interna zu vermeiden, gelten weiterhin für alle Mitarbeiter von Borussia Dortmund Social Media Guidelines.
Gruppe 4 – Wettbewerbsrisiken
Mit den Wettbewerbsrisiken sind Faktoren gemeint, die sich aus der Konkurrenz im nationalen und internationalen Profifußballgeschäft ableiten.
Diese Kategorie enthält sieben High-Priority-Risiken:
Eine „Einstellung des Spielbetriebs“ kann immense wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen, da nahezu alle Erlösfelder Borussia Dortmunds vom Spielbetrieb abhängen bzw. beeinflusst werden. Die anhaltende Covid-19-Pandemie hat die wirtschaftliche Abhängigkeit von einem reibungslosen sportlichen Ablauf deutlich gemacht. Durch die konsequente Umsetzung des DFL-Hygienekonzepts konnte die komplette Spielzeit 2020/2021 ohne größere Terminprobleme, wenn auch größtenteils ohne Zuschauer, durchgeführt werden.
Das zweite Risiko dieser Kategorie, das als High-Priority-Risiko eingestuft ist, ist die „Entwicklung der TV-Vermarktungserlöse“. Nachdem in den letzten Jahren die TV-Rechte-Auktionen der DFL Deutsche Fußball Liga ein stetiges Wachstum der TV-Vermarktungserlöse mit sich brachten, ergab die Auktion für die Spielzeiten 2021/2022 bis 2024/2025 aufgrund der Covid-19-Krise geringere Einnahmen für die Klubs der 1. und 2. Fußballbundesliga als im vorangegangenen Rechtezeitraum; insgesamt 4,4 Milliarden Euro werden in den kommenden vier Jahren ausgeschüttet. Künftige Auszahlungen von TV-Raten der DFL Deutsche Fußball Liga an die Klubs sind auch von der Durchführung des Spielbetriebs abhängig. Das gut funktionierende Hygienekonzept der Saison 2020/2021 hat nunmehr bewiesen, dass ein reibungsloser Saisonverlauf trotz Covid-19-Pandemie möglich ist.
Das Financial Fairplay soll laut UEFA die finanzielle Gesundheit des europäischen Klubfußballs verbessern. Es startete 2011 und ist ein Maßnahmenkatalog für Vereine, die an den internationalen Wettbewerben der Europäischen Fußball-Union teilnehmen. Werden die Bedingungen nicht eingehalten, drohen Strafen bis hin zum Ausschluss. Geregelt wird mit dem Financial Fairplay praktisch das Verhältnis zwischen Ausgaben und Einnahmen. Das Risiko der „Nichterfüllung der Vorgaben des Financial Fairplay“ und der mögliche Ausschluss von internationalen Wettbewerben oder mögliche finanzielle Strafen hätten erhebliche wirtschaftliche Folgen für Borussia Dortmund. Die Bedeutsamkeit, neben der sportlichen Qualifikation auch die Lizenz für die Teilnahme an den internationalen Vereinswettbewerben zu erhalten, machen die mittlerweile sehr lukrativen potenziell erzielbaren Ausschüttungen der UEFA sowie die weltweite Prestigeträchtigkeit der UEFA-Wettbewerbe deutlich. Zur Risikominimierung werden daher permanent die Einhaltung relevanter Vorgaben sowie Soll-Ist-Auswertungen überprüft. Aufgrund von Verstößen gegen das Financial Fairplay wurden einige europäische Klubs bereits sanktioniert und vom internationalen Wettbewerb ausgeschlossen. Im Zuge der Covid-19-Krise hält die UEFA aktuell Beratungen zu potenziellen Reformen des Financial Fairplay ab, die voraussichtlich Ende des Jahres 2021 abgeschlossen sein werden.
Das Risiko des „Vereinswechsels von Leistungsträgern“ kann jederzeit, wie bereits in der Vergangenheit geschehen, bei Borussia Dortmund eintreten. Der Abgang von Leistungsträgern, mit denen Borussia Dortmund auch über die Spielzeit hinaus plant, würde die Mannschaft punktuell, aber auch in ihrem Gefüge schwächen. Auch wenn der Erfolg selten auf den Schultern einzelner Spieler ruht, sollen bei der Zusammenstellung des Kaders die Positionen der ungeplanten Abgänge nicht vakant sein, sodass nicht kurzfristig gleichwertiger Ersatz gefunden werden müsste. Durch eine frühe Kaderplanung inklusive langfristiger Verträge, die Einnahme hoher Transfersummen zur Reinvestition in den Kader sowie intensives Scouting wird versucht, die sportlichen Konsequenzen eines potenziellen Vereinswechsels von Leistungsträgern abzufedern.
Als weiteres Risiko in dieser Kategorie wurde eine mögliche „Katastrophe im Stadion“ identifiziert. Neben möglichen Terroranschlägen oder Bränden könnten auch Massenpaniken oder Attentate Auslöser sein. Auch zukünftig werden die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes daher regelmäßig auf Qualität und Verlässlichkeit hin überprüft und gezielt zur Vorbeugung von Katastrophen geschult. Bauliche Maßnahmen im SIGNAL IDUNA PARK zur Verbesserung der Sicherheit, die Sicherung und Überwachung der Zu- und Abfahrtswege sowie eine verstärkte Absicherung der Immobilie bei Besuchen außerhalb der Spieltage sind nur einige der von der eigens installierten Abteilung Sicherheit aktuell in die Wege geleiteten Gegenmaßnahmen, um die Sicherheit rund um die Spieltage zu gewährleisten.
Borussia Dortmund nutzt die jährlichen Sommerpausen, um in den SIGNAL IDUNA PARK zu investieren sowie Bauarbeiten und Modernisierungen durchzuführen. Durch stetige Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen, bei denen Substanzerhalt und Sicherheit an erster Stelle stehen, wird die Immobilie, deren Grundstock 1974 mit 54.000 Plätzen eröffnet und durch drei Ausbaustufen umgestaltet wurde, den neuen Sicherheits- und Komfortstandards angepasst. Im Vergleich zu vielen anderen Sportstätten der Bundesliga, die im Zuge der WM 2006 neu errichtet wurden, gehört der SIGNAL IDUNA PARK zu den älteren aktiv genutzten Stadien der Bundesliga. Aufgrund der regelmäßig hohen Investitionen in den SIGNAL IDUNA PARK und der zunehmenden Anforderungen an Spielstätten auch im Hinblick auf die Sicherheit der Besucher bewertet Borussia Dortmund den Investitionsbedarf des SIGNAL IDUNA PARK als High-Priority-Risiko. Aufgrund der anhaltenden Covid-19-Pandemie mit ihren wirtschaftlichen Konsequenzen werden am und im Stadion zurzeit lediglich zwingend notwendige Investitionen durchgeführt.
Ein weiteres High-Priority-Risiko, ebenfalls den SIGNAL IDUNA PARK betreffend, sind die „Folgeschäden des Bergbaus“. Die Ära der Steinkohle in Deutschland ist beendet. Neben der Erinnerung bleibt die Gefahr, denn Bergbau verschwindet nie spurlos. Kaum ein anderes Bundesland hat mit Tagesbrüchen so sehr zu kämpfen wie NRW. Etwa 60.000 verlassene Stollen liegen hier unter der Erde. Genau weiß man es nicht, denn Bergbau gibt es in NRW seit dem Mittelalter. Nur die Hälfte aller Gruben und Stollen sind verzeichnet.
Borussia Dortmund nutzt die rund um den SIGNAL IDUNA PARK gelegenen Grundstücksflächen für Parkplätze oder zur Lagerung von Produkten für den Spielbetrieb. Der Containerplatz Südwest, der als Logistikfläche genutzt wird, ist ein Terrain, dessen Topografie mit Fragezeichen versehen ist, weshalb dort Tagbrüche und sonstige Senkungen nicht ausgeschlossen werden können. Gemäß einem zusätzlich eingeholten Gutachten besteht keine Einsturzgefahr, sondern lediglich eine Setzungsgefahr des Untergrundes. Hierdurch fallen im Zuge der Untersuchung und Ertüchtigung voraussichtlich geringere Kosten an, da ggf. auf den Einsatz von Geogittern verzichtet werden kann und stattdessen Verfüllmaterial in den Boden gepresst wird, um die nötige Stabilität herzurichten. Die Bauarbeiten haben bereits begonnen und werden voraussichtlich im Sommer 2021 abgeschlossen sein.
Gruppe 5 – Liquiditätsrisiken
Bei den Liquiditätsrisiken handelt es sich um alle mit Zahlungsflüssen und finanziellen Belastungen im Zusammenhang stehenden Risiken.
Diese Kategorie enthält vier High-Priority-Risiken:
Ein „Ausfall bedeutender Geldgeber und Sponsoren“ durch Zahlungsunfähigkeit könnte die Liquidität von Borussia Dortmund auch zukünftig deutlich belasten. Gerade aufgrund der anhaltenden Covid-19-Krise und den damit einhergehenden negativen ökonomischen Folgen für die deutsche und die Weltwirtschaft stehen Ausfälle bedeutender Geldgeber und Sponsoren und die entsprechend erarbeiteten Gegenmaßnahmen weiterhin im Fokus. Das seit Jahren bestehende Debitoren- und Forderungsmanagement wird stetig den aktuellen Gegebenheiten und der zunehmenden Globalisierung angepasst. Weitere Maßnahmen zur Risikominimierung wie Upfront-Zahlungen oder die Änderung von Zahlungsbedingungen wurden geprüft und umgesetzt. Borussia Dortmund steht zudem in regem Kontakt mit seinen Kunden und Partnern sowie seinem Sponsoring-Vermarkter SPORTFIVE Germany GmbH und pflegt zu ihnen ein intensives Vertrauensverhältnis. Dies zeigt sich auch in den individuellen Lösungen, die Borussia Dortmund mit seinen Partnern hinsichtlich Kompensationsleistungen für entfallende (Hospitality-) Leistungen finden konnte. Der Großteil der aufgrund der vorherrschenden Covid-19-Pandemie von Borussia Dortmund nicht erbrachten (Hospitality-)Leistungen konnte mit anderen (Werbe-) Leistungen kompensiert werden, sodass Borussia Dortmunds Partner kaum Erstattungsansprüche geltend gemacht haben.
Der Abschluss einiger Neuverträge mit Partnern trotz der anhaltenden Covid-19-Krise lässt vermuten, dass die Sponsoring-Bereitschaft von potenziellen Sponsoren nach der Covid-19-Krise nicht stark rückläufig sein wird.
Das Risiko, das aus einem „Forderungsausfall durch Zahlungsunfähigkeit“ resultiert, ist durch die anhaltende Covid-19-Krise weiterhin als High-Priority-Risiko klassifiziert.
Die Covid-19-Krise hat für Deutschland und weltweit einen der stärksten Wirtschaftseinbrüche der Nachkriegszeit verursacht. Die anhaltende Pandemie wird auch die Zahlungsfähigkeit von Unternehmen bzw. Fußballklubs weiterhin beeinflussen. Borussia Dortmund rechnet damit, dass Probleme bei Transferforderungen auftreten könnten. Das oberste Ziel ist weiterhin, Forderungsausfälle so gering wie möglich zu halten und die notwendige Liquidität des Unternehmens jederzeit zu wahren. Deshalb ist es umso wichtiger, die bereits erarbeiteten Maßnahmen, wie etwa Bonitätsprüfungen ausländischer Unternehmen oder die allgemeine Vertragsgestaltung mit hohen Upfront-Zahlungen, einzuhalten. Das Mahnwesen ist ebenfalls besonders gefordert. Des Weiteren wurden zusätzliche liquiditätssichernde Maßnahmen eingeleitet, um einem potenziellen Forderungsausfall entgegenzuwirken.
Die „Aufrechterhaltung der Liquidität“ hat für Borussia Dortmund oberste Priorität und ist im Rahmen der Risikobewertung im Zuge der anhaltenden Covid-19-Krise weiterhin als High-Priority-Risiko quantifiziert. Die seit Jahren etablierte Finanz- und Liquiditätsplanung berücksichtigt verschiedene Szenarien sowie unterschiedliche Prämissen und wird regelmäßig an aktuelle Gegebenheiten angepasst. Insbesondere werden sowohl unterschiedliches sportliches Abschneiden als auch verschiedene durch Covid-19 bedingte äußere Rahmenbedingungen als Szenariorechnungen kalkuliert, um mögliche Liquiditätsengpässe frühzeitig erkennen und geeignete liquiditätssichernde Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Darunter fiel unter anderem die Erweiterung des bestehenden Kontokorrentrahmens von TEUR 60.000 um TEUR 60.000 auf TEUR 120.000.
Um das Risiko „Volumen der Spielergehälter“ so gering wie möglich zu halten, werden zu Beginn der Saisonplanung Personalaufwendungen auch in Hinblick auf Transfergeschäfte budgetiert. Hier wird zunächst das Hauptaugenmerk auf die fixen Bestandteile der Spielergehälter gerichtet, da diese unabhängig vom sportlichen Verlauf einer Saison anfallen. Die variablen Bestandteile der Arbeitsverträge sind ebenfalls Teil der Budgetplanung, treten jedoch zumeist erst beim Erreichen eines sportlichen Erfolges ein, durch den dann zusätzliche Einnahmen generiert werden können. Die anfallenden Personalaufwendungen werden stetig überwacht, anhand der aktuellen Gegebenheiten hochgerechnet und der Geschäftsführung berichtet.
Für das Zinsänderungsrisiko, das Kreditrisiko, das Risiko Betriebsmittel und das Risiko Ökologische Entwicklungen liegen aktuell keine High-Priority-Risiken vor.
CHANCEN
Durch die erneute direkte Qualifikation für die UEFA Champions League besteht für Borussia Dortmund abermals die Möglichkeit, seine Position in Europas Spitzengruppe zu festigen und erneut an der Ausschüttung des lukrativen Wettbewerbs zu partizipieren.
Im sportlichen Bereich setzt Borussia Dortmund neben Kontinuität auch auf neue personelle Impulse und Strukturen. Nachdem Borussia Dortmund sich im Dezember 2020 nach zweieinhalb Jahren von Cheftrainer Lucien Favre trennte, führte der bisherige Co-Trainer Edin Terzic die Mannschaft zum DFB-Pokalsieg und schaffte die Qualifikation zur UEFA Champions League. Ab der Saison 2021/2022 wird Marco Rose vom Ligakonkurrenten Borussia Mönchengladbach neuer Cheftrainer bei Borussia Dortmund. Unter Teamplayer Marco Rose will Borussia Dortmund wieder einen modernen, attackierenden und offensiven Fußball spielen und so das „Borussia-Dortmund“-Gefühl ausstrahlen.
Edin Terzic hat seinen Vertrag bis zum 30. Juni 2025 verlängert und wird die neu geschaffene Position des Technischen Direktors bekleiden. Künftig wird er unter anderem fest in die Kaderplanung eingebunden sein, interessante Spieler für Borussia Dortmund begeistern, als Schnittstelle zum Nachwuchsleistungszentrum wirken, ausgeliehene Profis betreuen und direkt an die für den sportlichen Bereich Verantwortlichen Michael Zorc und Sebastian Kehl berichten. Borussia Dortmund erhofft sich dadurch neue Impulse.
Mit Sebastian Kehl, dem Leiter der Lizenzspielerabteilung, verlängerte Borussia Dortmund vorzeitig bis zum 30. Juni 2025. Ab dem 01. Juli 2022 tritt er die Nachfolge von Michael Zorc als Sportdirektor an. Auch die Zusammenarbeit mit Nachwuchskoordinator Lars Ricken wurde bereits vor Ablauf bis zum 30. Juni 2025 verlängert. Diese langfristige Ausrichtung auf den sportlichen Führungsebenen bietet Borussia Dortmund Planungssicherheit und den Verantwortlichen die Chance, das bereits bestehende große Vertrauensverhältnis weiter auszubauen und identifizierte Verbesserungspotenziale umzusetzen.
Die Mannschaft hat sich gerade im letzten Drittel der Saison 2020/2021 gefestigt und durch Konstanz in den Leistungen die Qualifikation zur UEFA Champions League erreicht sowie den DFB-Pokal gewonnen. Das Potenzial der Mannschaft ist riesengroß. Dieses gilt es nun über die komplette Spielzeit abzurufen. Mit Gregor Kobel konnte Borussia Dortmund einen kommunikativen, lautstarken Torhüter verpflichten, der in der abgelaufenen Bundesligasaison konstant gute Leistungen sowohl auf der Linie als auch in der Strafraumbeherrschung sowie im Passspiel zeigte. Diese Verpflichtung soll zur weiteren Stabilisierung des Defensivverbundes beitragen. Die Mischung aus Robustheit, Führungsstärke und jugendlicher Frische im Spielerkader sowie Beständigkeit auf den sportlichen Führungsebenen soll die Mannschaft in die Lage versetzen, ihr volles Potenzial auszuschöpfen und den größtmöglichen sportlichen Erfolg zu erreichen.
Borussia Dortmund verfügt über eine Mannschaft, die eine hohe Qualität aufweist. Dies bleibt auch weiterhin den europäischen Spitzenklubs nicht verborgen, sodass stets die Möglichkeit lukrativer Transfers besteht.
Weitere Potenziale im sportlichen Bereich liegen im Unterbau, wo wichtige Grundlagen gelegt werden, um sportliche Ziele zu erreichen. Zu diesem Zweck wurde das Trainingsgelände in Brackel baulich um die Geschäftsstelle Sport ergänzt. Diese Investition ermöglicht eine noch engere Verzahnung aller der Abteilung Sport zugehörigen Bereiche. Borussia Dortmund erhofft sich durch die direkte Nähe zum Trainingsgeschehen, noch effizienter und zielgerichteter arbeiten und die Durchlassfähigkeit von Jugendspielern in die Profi-Abteilung weiter optimieren zu können. Mit Youssoufa Moukoko, Ansgar Knauff und Steffen Tigges haben in der abgelaufenen Spielzeit drei weitere ehemalige Jugendspieler den Durchbruch in den Profikader geschafft und der Mannschaft mit jugendlicher Frische geholfen; weitere junge Talente stehen auf dem Sprung in den Profikader.
Borussia Dortmund pflegt intensive und kontinuierliche Beziehungen zu seinen Sponsoring-Partnern. Diese Kontinuität war auch in Krisenzeiten Ausdruck des engen Vertrauensverhältnisses. Dies zeigt sich auch in den individuellen Lösungen, die Borussia Dortmund mit seinen Partnern hinsichtlich Kompensationsleistungen für entfallende (Hospitality-)Leistungen finden konnte. Der Großteil der aufgrund der vorherrschenden Covid-19-Pandemie von Borussia Dortmund nicht erbrachten (Hospitality-)Leistungen konnte mit anderen (Werbe-)Leistungen kompensiert werden, sodass Borussia Dortmunds Partner kaum Erstattungsansprüche geltend gemacht haben. Dieses gute Vertrauensverhältnis und der Zusammenhalt in Krisenzeiten geben Planungssicherheit.
Borussia Dortmund sieht darüber hinaus aufgrund seiner Strahlkraft gute Chancen, hochwertige neue Verträge abschließen und somit durch auslaufende Verträge freigewordene Sponsoring-Kapazitäten adäquat ersetzen zu können.
Die potenzielle Rückkehr von (Teil-)Zuschauern in den SIGNAL IDUNA PARK in der Saison 2021/2022 sieht Borussia Dortmund als große Chance und darin im Speziellen die direkte Interaktionsmöglichkeit mit den Fans. In Zeiten der anhaltenden Covid-19-Pandemie, in denen die persönlichen Kontaktmöglichkeiten noch stark eingeschränkt sind, steht weiterhin die digitale Kommunikation mit den Anhängern mehr denn je im Mittelpunkt. Dementsprechend wurden und werden neue digitale Formate etabliert. Diese intensivere digitale Kommunikation birgt die Chance, Anhänger trotz des fehlenden Stadionerlebnisses noch enger an den Klub zu binden und neue Anhänger für Borussia Dortmund zu begeistern. Darunter fällt unter anderem die angekündigte Virtuelle Sommertour 2021, bei der Borussia Dortmund vom 10. bis 18. Juli 2021 virtuelle Stopps in neun Ländern auf insgesamt drei Kontinenten einlegen wird, um so den Klub noch näher und noch enger an seine internationale Fangemeinde und seine internationalen Partner zu bringen und alle Fans (nicht nur) aus den neun teilnehmenden Ländern an schwarzgelber Action teilhaben zu lassen.
GESAMTAUSSAGE ZUR RISIKO- UND CHANCENSITUATION
Hinsichtlich der in diesem Bericht erläuterten Risiken und der Überprüfung der Gesamtrisikolage wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Risiken identifiziert, die zu einer dauerhaften oder wesentlichen Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowohl für die Einzelgesellschaften als auch für den Konzern führen könnten.
Durch sein Risikomanagement ist Borussia Dortmund in der Lage, die gesetzlichen Bestimmungen zu Kontrolle und Transparenz im Unternehmen zu erfüllen. Die Überprüfung der Risikolage hat zu dem Ergebnis geführt, dass die Gesamtsumme der einzelnen Risiken innerhalb der Risikofelder nicht den Fortbestand von Borussia Dortmund gefährdet.
PROGNOSEBERICHT
VORAUSSICHTLICHE UNTERNEHMENSENTWICKLUNG
Borussia Dortmund beendet die Spielzeit 2020/2021 mit 64 Punkten auf dem dritten Tabellenplatz und qualifiziert sich damit für die wirtschaftlich lukrative Gruppenphase der UEFA Champions League in der kommenden Saison. Somit nimmt Borussia Dortmund seit der Saison 2010/2011 zum zwölften Mal in Folge an internationalen Wettbewerben teil.
Im diesjährigen Supercup wird Borussia Dortmund als amtierender Pokalsieger am 17. August 2021 im SIGNAL IDUNA PARK gegen den FC Bayern München antreten.
ERWARTETE WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
Die erwarteten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind weiterhin geprägt durch die anhaltenden Auswirkungen der Covid-19-Pandemie. Die allgemein grassierenden Varianten des Corona-Virus und insbesondere die Delta-Variante erschweren den Kampf gegen die Pandemie. Trotz stabiler niedriger Inzidenzzahlen, einem Voranschreiten der Impfkampagne und derzeit verabschiedeten Lockerungen der Schutzmaßnahmen ist die Pandemie nach wie vor in Deutschland und weltweit allgegenwärtig. Auch der Profifußball bekommt die anhaltenden Auswirkungen immens zu spüren und muss weiterhin seinen Beitrag zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie leisten.
Die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH hat den Rahmenterminkalender für die Spielzeit 2021/2022 veröffentlicht. Borussia Dortmund startet mit einem Heimspiel gegen Eintracht Frankfurt in die Mitte August 2021 beginnende Bundesligasaison.
Die Erlöse aus Spielbetrieb sind zwingend mit dem Zulassen von Zuschauern im SIGNAL IDUNA PARK verknüpft.
Anfang Juli 2021 haben die Bundesländer mit Beginn der neuen Spielzeit eine Teilauslastung der Stadien zugelassen. Gemäß dem vorerst bis zum 11. September 2021 geltenden Beschluss dürfen die Stadien zu maximal 50 Prozent ausgelastet werden, wobei die Gesamtzahl der Zuschauenden vorerst auf maximal 25.000 festgeschrieben worden ist. Grundvoraussetzung für die Rückkehr der Zuschauer ist die Freigabe durch die zuständigen Behörden. Dabei werden die Inzidenzzahlen berücksichtigt, die nicht über 35 je 100.000 Einwohner liegen dürfen. Bei höheren Werten werden maximal 5.000 Zuschauer zugelassen. Personen, die nicht geimpft oder nach einer Covid-19-Erkrankung genesen sind, müssen einen negativen Test vorlegen. Zudem sind die geltenden Hygieneregeln und das Abstandsgebot einzuhalten.
Auch wenn die verabschiedeten Regelungen eine Verbesserung im Vergleich zur Vorsaison darstellen, ist die teilweise Zulassung von Zuschauern streng an niedrige Inzidenzzahlen geknüpft. Daher ist die Erlöserwartung in diesem Bereich zwar im Vergleich zum Vorjahr steigend, jedoch nach wie vor von starken Einschnitten und Unsicherheiten, gerade im Vergleich zur Vor-Pandemie-Zeit, geprägt.
Kommerziell erfolgreicher Profifußball findet längst nicht mehr nur auf regionaler oder nationaler Ebene statt. Das sportliche Abschneiden in diesen Wettbewerben steht dabei sehr stark im Fokus aller Planungen. Die Qualifikation für die Teilnahme an der Gruppenphase zur UEFA Champions League verschafft Borussia Dortmund weiterhin gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Neben Einnahmen durch die Teilnahme am Wettbewerb und ein positives Abschneiden innerhalb des Wettbewerbes können die mediale Reichweite und die Bekanntheit gesteigert werden, was sowohl die Interaktion mit den Fans vertiefen als auch neue Anhänger für Borussia Dortmund begeistern soll. Eine fortlaufende und regelmäßig an die Gegebenheiten angepasste Internationalisierungsstrategie soll diese Effekte weiter begünstigen. Vor diesem Hintergrund ist Borussia Dortmund bestrebt, seine digitale Präsenz weiter auszubauen und zu professionalisieren. Borussia Dortmund reagiert somit auf gesamtgesellschaftliche Trends und zahlt in hohem Maße auf die Attraktivität der Marke Borussia Dortmund ein. Damit einhergehende zunehmende internationale Bekanntheit ermöglicht die erfolgreiche Erschließung ausländischer Märkte. Hierunter fällt unter anderem die angekündigte Virtuelle Sommertour 2021, bei der Borussia Dortmund vom 10. bis 18. Juli 2021 virtuelle Stopps in neun Ländern auf insgesamt drei Kontinenten einlegen wird, um so den Klub noch näher und noch enger an seine internationale Fangemeinde und seine internationalen Partner zu bringen und alle Fans (nicht nur) aus den neun teilnehmenden Ländern an schwarzgelben Erlebnissen teilhaben zu lassen.
Seit der Saison 2020/2021 läuft Borussia Dortmund mit zwei verschiedenen Trikotsponsoren auf. Die Evonik Industries AG ist Trikotsponsor bei allen internationalen Pokalwettbewerben, Freundschaftsspielen im Ausland sowie im DFB-Pokal, während in der Fußball-Bundesliga das Logo der 1&1 Telecommunication SE auf dem Trikot steht. Dieses bislang einzigartige Sponsoringmodell, das im Rahmen der Internationalisierungsstrategie etabliert worden ist, birgt auch künftig weitere Erlöspotenziale, da in Kooperation mit den jeweiligen Partnern zielgenaue Märkte angesprochen werden können.
Borussia Dortmund setzt auch in der Saison 2021/2022 auf die Vermarktung der virtuellen Werbung. So ist es möglich, die Werbebanden des SIGNAL IDUNA PARK für die Übertragung ins Ausland virtuell zu überblenden und so die Bedürfnisse des jeweiligen Marktes zu bedienen. Dies stellt gerade für die internationalen Partner von Borussia Dortmund eine attraktive Möglichkeit dar, ihre Kunden weltweit zu erreichen und erfreut sich daher weiter zunehmender Popularität.
Trotz der anhaltenden Covid-19-Pandemie und den korrespondierenden wirtschaftlichen Einschnitten hat der Profifußball speziell in Deutschland nicht an Attraktivität verloren. Borussia Dortmund pflegt zudem intensive und kontinuierliche Beziehungen zu seinen Sponsoring-Partnern. Die Strahlkraft Borussia Dortmunds ist nach wie vor ungebrochen. Borussia Dortmund befindet sich daher auch in der kommenden Spielzeit in einem ambitionierten Markt- und Wettbewerbsumfeld.
Ein wesentliches Augenmerk der erwarteten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen liegt auf den Erlösen aus der TV-Vermarktung.
Die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH hat die Teilnehmer der 1. und 2. Bundesliga über das voraussichtliche Ausschüttungsvolumen für die Spielzeit 2021/2022 informiert. Die angekündigten Auszahlungen der TV-Gelder bieten einen soliden Planungsspielraum. Aufgrund der anhaltenden Covid-19-Pandemie können sich diese Planansätze jedoch jederzeit ändern. Die Auskehrungshöhe und -zeitpunkte hängen insbesondere von den vertragskonformen Zahlungen der Partner sowie von einem reibungslosen Verlauf der Saison 2021/2022 ab.
Trotz des großen Einflusses der Covid-19-Pandemie konnte die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH die deutschsprachigen Medienrechte für die Spielzeiten 2021/2022 bis 2024/2025 für jährlich durchschnittlich rund EUR 1,1 Mrd. vergeben, wobei die einzelnen Ausschüttungen je Saison über die Jahre hinweg ansteigen. Dies entspricht einem Gesamterlös in Höhe von EUR 4,4 Mrd. Somit konnte erneut die Milliarden-Euro-Marke übersprungen und damit an das hohe Erlösniveau der vergangenen Jahre angeknüpft werden. So sicherte sich Sky Deutschland alle Live-Rechte am Samstag, während die Spiele am Freitag und Sonntag über DAZN übertragen werden. Im Bereich des Free-TV kehrte nach 17 Jahren ProSieben/Sat1 zurück und erwarb die Übertragungsrechte für insgesamt neun Live-Spiele. Auch wenn der Vertrag mit einem Volumenrückgang von rund 5 Prozent etwas hinter den Erwartungen geblieben ist, bietet er in diesen unsicheren Zeiten größtmögliche Stabilität und ein sehr gutes wirtschaftliches Fundament für die kommenden Spielzeiten.
Die Covid-19-Pandemie beeinflusst auch die Erlöse aus der internationalen TV-Vermarktung der UEFA. Um die finanziellen Auswirkungen der pandemiebedingten Einbußen für die Klubs abzuschwächen, werden die Mindereinnahmen über fünf Spielzeiten (von der Saison 2019/2020 bis zur Saison 2023/2024) verteilt; so wird eine Streckung der Auswirkungen erzielt. Konkret werden die Kürzungen bereits vor Ausschüttung an die Klubs von der UEFA vorgenommen. Nichtsdestotrotz bleiben die geplanten Ausschüttungen äußerst attraktiv.
Die Vermarktung des Stadions unterliegt zwar der Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln, jedoch ermöglicht dies die Durchführung von Stadiontouren. Auch externe Veranstaltungen in den Hospitality-Bereichen sind unter Berücksichtigung von reduzierten Kapazitäten möglich. Außerdem können Fußballschulkurse unter entsprechenden Auflagen angeboten werden. Durch die voraussichtlich begrenzte Ausschankmöglichkeit von alkoholhaltigen Getränken und die begrenzte Stadionkapazität bei Heimspielen wird die Erlöskraft des Public Catering eingeschränkt sein.
Auch dieser Erlösbereich ist somit nach wie vor beeinträchtigt, da hier politische Entscheidungen und behördliche Vorgaben richtungsweisend sind.
Das Transfergeschäft ist ein wichtiges Aktionsfeld von Borussia Dortmund und stellt wie in den Vorjahren eine der bedeutsamsten Ertragsquellen des Fußballgeschäftes dar. Mit Blick auf die Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verfolgt Borussia Dortmund jedoch den Grundsatz, Transfererträge nur eingeschränkt in die Planung einzubeziehen, gleichwohl die Transferpolitik eine wesentliche Möglichkeit darstellt, hohe Erträge zu erzielen. Transfergeschäfte werden demnach immer vor dem Hintergrund der aktuellen Situation bewertet. Hohe Transfersummen bedeuten meist auch einen Qualitätsverlust innerhalb des Teams; dennoch ist nicht ausgeschlossen, dass werthaltige Transfers entgegen den sportlichen Interessen abgeschlossen werden. Aufgrund des nachhaltigen sportlichen Erfolges treten vermehrt Spieler von Borussia Dortmund in den Fokus anderer Topklubs.
Die Covid-19-Pandemie beeinflusst auch nach wie vor das Transfergeschehen. Es ist – angelehnt an das letztjährige Sommertransferfenster – davon auszugehen, dass die Ablösesummen für Spieler durch die wirtschaftliche Unsicherheit und die weltweit geringeren Einnahmen weiterhin vorübergehend geringer ausfallen werden. Die Sommerwechselperiode erstreckt sich nun wieder wie üblich vom 01. Juli bis zum 31. August 2021.
Trotz der eventuell zu erwartenden Einbußen und der unklaren Entwicklung bleiben die europäischen Ligen attraktiv für junge Talente. Außerdem verfügt Borussia Dortmund über eine Mannschaft, die eine hohe Qualität aufweist. So ist im Sommer 2021 nichtsdestotrotz von einem aktiven Transfermarkt auszugehen, auf dem voraussichtlich auch vereinzelt sehr lukrative Transferdeals abgeschlossen werden können. Hier ist insbesondere der Transfer des Spielers Jadon Sancho zu Manchester United im Juli 2021 zu nennen.
Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung
Die Covid-19-Krise überschattet weiterhin das wirtschaftliche Handeln deutscher Unternehmen und stellt sie vor die große Herausforderung, in einem von hohen Unsicherheiten geprägten Umfeld zu agieren. Borussia Dortmund rechnet auch in der kommenden Zeit noch mit wesentlichen wirtschaftlichen Einschränkungen. Auch wenn die Inzidenzzahlen in Deutschland zurzeit stabil niedrig sind und die Impfkampagne voranschreitet, ist die Gefahr eines Aufflammens des Infektionsgeschehens und damit einhergehende striktere Infektionsschutzmaßnahmen allgegenwärtig. Dies wird die wirtschaftliche Planung noch einige Zeit begleiten. Dank der Festigung eines soliden wirtschaftlichen Fundaments in der Vergangenheit sowie gezielt eingesetzter Gegenmaßnahmen wird Borussia Dortmund diese weiterhin schwierige Zeit überstehen. Durch die starke Abhängigkeit von politischen Entscheidungen und der weiteren Entwicklung der Covid-19-Pandemie besteht eine große Prognoseunsicherheit. Somit sind Aussagen zur zukünftigen Entwicklung des Unternehmens weiter von einer hohen Ungewissheit geprägt.
ERWARTETE ERTRAGSLAGE
Voraussichtliche Ergebnisentwicklung Die anhaltende Covid-19-Pandemie stellt Deutschland und die Welt weiterhin vor große Herausforderungen. In allen Lebensbereichen hat die Eindämmung des Covid-19-Virus höchste Priorität. Auch der Profifußball muss seinen Beitrag zur Überwindung der Covid-19-Pandemie leisten. Daher ist auch die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA weiterhin stark betroffen. Aufgrund dessen ist davon auszugehen, dass die Ergebnisentwicklung des Geschäftsjahres 2021/2022 erneut beeinträchtigt wird.
Für die neue Spielzeit wird der Spielbetrieb in der Hinrunde unter eingeschränkter Stadionkapazität und in der Rückrunde mit Vollauslastung geplant. Durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wird zunächst nur ein limitiertes Ticketkontingent zur Verfügung stehen, sodass die Erlösfelder des Spielbetriebs und des Public Catering weiterhin stark belastet werden.
Borussia Dortmund geht trotz der wirtschaftlichen Unklarheiten und einem eher verhaltenen Transfermarkt davon aus, dass vereinzelt sehr lukrative Transfergeschäfte abgeschlossen werden können, sodass das Ergebnis aus Transfertätigkeit einen nicht unwesentlichen Ergebnisbeitrag leisten wird.
Sportliche Erfolge und die damit einhergehenden möglichen Ergebnisbeiträge werden im Rahmen der Prognose traditionell eher defensiv berücksichtigt.
Im Kontext der hohen Planungsunsicherheit in sämtlichen Erlösbereichen geht die Geschäftsführung derzeit für das kommende Geschäftsjahr 2021/2022 von einem Jahresfehlbetrag im Umfang von TEUR 12.000 bis TEUR 17.000 aus.
Das Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EBIT) wird in diesem Planungsszenario um das Finanz- und Steuerergebnis in Höhe von voraussichtlich rund TEUR 2.000 unter dem prognostizierten Jahresfehlbetrag liegen. Das operative Ergebnis (EBITDA) würde aufgrund laufender Abschreibungen um rund TEUR 107.000 über dem Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EBIT) liegen und sich voraussichtlich auf TEUR 88.000 bis TEUR 93.000 belaufen.
Voraussichtliche Entwicklung der Umsätze und der Bruttokonzerngesamtleistung
Im abgelaufenen Geschäftsjahr erzielte Borussia Dortmund Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 334.171 und eine Bruttokonzerngesamtleistung in Höhe von TEUR 358.577. Im kommenden Berichtszeitraum wird eine Steigerung auf rund TEUR 374.000 – bezogen auf die Umsätze – erwartet, die im Wesentlichen auf steigende Umsätze aus Werbung, Spielbetrieb und Conference, Catering, Sonstige zurückzuführen sein wird. Für die Bruttokonzerngesamtleistung prognostiziert Borussia Dortmund aufgrund voraussichtlich steigender Transferentgelte einen Wert von rund TEUR 484.000. Die Covid-19-Pandemie wird sich nach wie vor jedoch auf nahezu alle Umsatzbereiche der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA und ihrer Tochtergesellschaften auswirken.
Voraussichtliche Entwicklung wesentlicher operativer Aufwendungen
Das Kostenmanagement hat weiterhin höchste Priorität für Borussia Dortmund. Kosteneffizient zu agieren, liefert einen wesentlichen Ergebnisbeitrag. Daher arbeitet Borussia Dortmund stetig an einer weiteren Optimierung.
Die Personalaufwendungen machen rund die Hälfte der anfallenden operativen Aufwendungen aus. Dabei sind Teile dieser Personalaufwendungen von den sportlichen Erfolgen der Lizenzmannschaft abhängig und werden leistungsbezogen gewährt, sodass diese Ausgaben immer auch mit erlösgenerierenden sportlichen Erfolgen einhergehen.
Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen hängen zum Teil ebenfalls von der Anzahl der Spiele und der sportlichen Erfolge ab. Trotz Kostenoptimierung können also operative Aufwendungen, die mit einer wesentlichen Erlössteigerung und einem entsprechenden Ergebnisbeitrag korrespondieren, ansteigen.
ERWARTETE DIVIDENDE
Aufgrund des ausgewiesenen Jahresfehlbetrags im Berichtszeitraum wird die Geschäftsführung der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2020/2021 keine Dividendenausschüttung vorschlagen.
ERWARTETE FINANZLAGE
Investitions- und Finanzplan
Die Verbesserung der sportlichen Wettbewerbsfähigkeit und der Infrastruktur haben oberste Priorität für die Entwicklung des Kerngeschäfts.
Aufgrund der wirtschaftlichen Einbrüche durch die anhaltende Covid-19-Pandemie verfolgt Borussia Dortmund derzeit eine eher passive Transferpolitik und setzt auf sinnvolle Reinvestitionen bereits vereinnahmter Transferentgelte. Auch nicht zwingend notwendige Investitionen in den SIGNAL IDUNA PARK werden bis auf Weiteres verschoben.
Grundsätzlich werden finanzielle Risiken durch zurückhaltende und sehr überlegte Planung gering gehalten. Wesentliche Finanzrisiken, die aufgrund von sportlich nicht zu garantierenden Erfolgen auftreten könnten, werden nicht eingegangen.
Voraussichtliche Liquiditätsentwicklung
Für das Geschäftsjahr 2021/2022 erwartet Borussia Dortmund aufgrund der getroffenen Annahmen einen positiven Cashflow aus operativer Tätigkeit von rund TEUR 30.000. Insbesondere aufgrund von Transfertätigkeiten oder eintretenden Abweichungen von der Prognose zukunftsbezogener Annahmen bezüglich des sportlichen Erfolgs sowie durch Auswirkungen der Covid-19-Pandemie kann sich dieser Wert noch ändern. Der Free Cashflow wird voraussichtlich rund TEUR -26.000 betragen.
GESAMTAUSSAGE ZUR VORAUSSICHTLICHEN ENTWICKLUNG
Das kommende Geschäftsjahr 2021/2022 wird weiter durch die Folgewirkungen der Covid-19-Pandemie beeinträchtigt. Durch die gute Ertragslage der „Vor-Covid-19“-Geschäftsjahre, ein trotz eines erneut ausgewiesenen Konzernjahresfehlbetrags zum 30. Juni 2021 auf einem stabilen Niveau liegendes Eigenkapital in Höhe von TEUR 232.637 (entsprechend einer Eigenkapitalquote von rund 51,64 Prozent) und durch die nachhaltige Aufstellung des Unternehmens sieht sich Borussia Dortmund gewappnet, die weiterhin unklare wirtschaftliche Situation zu tragen. Die Geschäftsführung bewertet die Situation um die Covid-19-Pandemie fortlaufend neu.
SONSTIGE ANGABEN
Der Anhang enthält die Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG.
BERICHTERSTATTUNG NACH § 315a ABS. 1 HGB IN DER FASSUNG GEMÄSS ART. 83 ABS. 1 SATZ 2 EGHGB
Zu den Vorschriften des § 315a Abs. 1 Satz 1 Nummern 1 bis 9 HGB geben wir folgende Erläuterungen ab:
1. Das Grundkapital der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA beträgt zum 30. Juni 2021 EUR 92.000.000,00 und ist eingeteilt in 92.000.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Alle Aktien sind an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Handel im regulierten Markt (Prime Standard) sowie an den Börsen in Berlin, Bremen, Stuttgart, München, Hamburg und Düsseldorf im Freiverkehr zugelassen. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Es gibt bei der Gesellschaft also nur eine Aktiengattung, und alle Aktien vermitteln gleiche Rechte bzw. Pflichten. Die weiteren Rechte und Pflichten aus den Aktien der Gesellschaft bestimmen sich nach dem Aktiengesetz.
2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sowie
3. Beteiligungen am Kapital der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, die 10,00 Prozent der Stimmrechte zum 30. Juni 2021 überschreiten:
1) Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund, Dortmund, Deutschland: 14,88 Prozent der Stimmrechte (davon unmittelbar 5,53 Prozent und mittelbar 9,35 Prozent durch Zurechnung der Stimmrechte von Bernd Geske, Deutschland, nach § 22 Abs. 2 bzw. nunmehr § 34 Abs. 2 WpHG)
2) Bernd Geske, Meerbusch, Deutschland: 14,88 Prozent der Stimmrechte (davon unmittelbar 9,35 Prozent und mittelbar 5,53 Prozent durch Zurechnung der Stimmrechte des Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund, Dortmund, Deutschland, nach § 22 Abs. 2 bzw. nunmehr § 34 Abs. 2 WpHG)
Grund der jeweiligen Zurechnung ist nach vorliegenden Angaben eine zwischen dem Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund und Bernd Geske mit einer derzeitigen Laufzeit bis zum 30. Juni 2022 geschlossene Aktionärsvereinbarung (nach erfolgter Verlängerung der ursprünglich bis zum 30. Juni 2017 laufenden Vereinbarung), deren wesentlicher Gegenstand die Vereinbarung einer Stimmbindung zugunsten des Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund hinsichtlich der Aktien an der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA von Bernd Geske ist, ferner, dass Bernd Geske und der Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund sich über Veränderungen ihrer Beteiligung an der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, insbesondere im Fall von Übertragungen, wechselseitig unterrichten bzw. abstimmen.
4. Es gibt keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.
5. Es gibt keine Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind.
6. Bei der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA gibt es, bedingt durch ihre Rechtsform als Kommanditgesellschaft auf Aktien, keinen Vorstand. Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft obliegt stattdessen der persönlich haftenden Gesellschafterin. Als derart „geborenes“ Gesellschaftsorgan ist – auf Dauer und nicht für einen bestimmten Zeitraum – durch § 6 Ziff. 1 der Satzung die Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH mit Sitz in Dortmund vorgesehen. Die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH richtet sich nach § 8 Ziff. 6 ihres Gesellschaftsvertrages und obliegt dem Präsidialausschuss ihres Beirats, also nicht dem Aufsichtsrat der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA.
Jede Änderung der Satzung der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA bedarf grundsätzlich eines Beschlusses ihrer Hauptversammlung, der nach § 133 Abs. 1 AktG mit einfacher Stimmenmehrheit und zusätzlich nach § 15 Ziff. 3 der Satzung der Gesellschaft i. V. m. § 179 Abs. 1 und 2 AktG mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals gefasst wird, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen und die Satzung nichts anderes bestimmt. Das Gesetz verlangt zwingend einen Beschluss der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals für solche Änderungen der Satzung, die den Gegenstand des Unternehmens (§ 179 Abs. 2 Satz 2 AktG), die Ausgabe von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht (§ 182 Abs. 1 Satz 2 AktG), Kapitalerhöhungen unter Bezugsrechtsausschluss (§ 186 Abs. 3 AktG), die Schaffung eines Bedingten Kapitals (§ 193 Abs. 1 AktG), die Schaffung eines Genehmigten Kapitals (§ 202 Abs. 2 AktG) – ggf. mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss (§ 203 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 186 Abs. 4 AktG) -, die ordentliche oder vereinfachte Kapitalherabsetzung (§ 222 Abs. 1 Satz 2 bzw. § 229 Abs. 3 AktG) oder einen Formwechsel (§§ 233 Abs. 2 bzw. 240 Abs. 1 UmwG) betreffen. Kapitalerhöhungen, andere Satzungsänderungen sowie sonstige Grundlagenbeschlüsse können gemäß § 285 Abs. 2 Satz 1 AktG zudem nur mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin beschlossen werden. Der Aufsichtsrat ist nach § 12 Ziff. 5 der Satzung ermächtigt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur deren Fassung betreffen, insbesondere entsprechend dem Umfang von Kapitalerhöhungen aus Genehmigtem und Bedingtem Kapital.
7. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. November 2020 ist die persönlich haftende Gesellschafterin dazu ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. November 2025 durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 18.400.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Zuvor hatte ein Genehmigtes Kapital 2014 in Höhe von EUR 23.000.000,00 bestanden, das bis zum 23. November 2019 befristet war und von dem kein Gebrauch gemacht wurde, sodass es am 23. November 2019 erloschen ist.
8. Es gibt keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, das auf die von der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA ausgegebenen Aktien gerichtet ist.
9. Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen worden sind.
ERKLÄRUNG DER PERSÖNLICH HAFTENDEN GESELLSCHAFTERIN ÜBER BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN
In dem von der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA gemäß § 312 AktG erstellten Abhängigkeitsbericht werden die Beziehungen zum Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund als herrschendes Unternehmen und den mit ihm verbundenen Unternehmen dargestellt. Die persönlich haftende Gesellschafterin – vertreten durch ihre Geschäftsführer – hat dazu die folgende Schlusserklärung abgegeben:
„Bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr nach den Umständen, die uns zum Zeitpunkt, an dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, jeweils angemessene Gegenleistungen erhalten. Anderenfalls sind der Gesellschaft entstandene Nachteile jeweils ausgeglichen worden. Andere Maßnahmen im Sinne von § 312 Absatz 1 AktG wurden im Geschäftsjahr nicht getroffen oder unterlassen.“
DISCLAIMER
Der Konzernlagebericht enthält zukunftsbezogene Aussagen. Diese basieren auf aktuellen Einschätzungen und sind naturgemäß mit Risiken und
Unsicherheiten behaftet. Die tatsächlich eintretenden Ereignisse können von den formulierten Aussagen abweichen.
Dortmund, den 09. August 2021
Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien
Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH
Hans-Joachim Watzke | Thomas Treß | Carsten Cramer |
Vorsitzender der Geschäftsführung | Geschäftsführer | Geschäftsführer |
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNBILANZ
AKTIVA
in TEUR | Anhang | 30.06.2021 | 30.06.2020 |
Langfristige Vermögenswerte | |||
Immaterielle Vermögenswerte | (1) | 193.434 | 229.667 |
Sachanlagen | (2) | 183.454 | 193.037 |
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen | (3) | 402 | 321 |
Finanzielle Vermögenswerte | (4) | 27 | 32 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Forderungen | (5) | 10.392 | 12.680 |
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | (15) | 2.094 | 5.718 |
389.803 | 441.455 | ||
Kurzfristige Vermögenswerte | |||
Vorräte | (6) | 6.806 | 6.754 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Forderungen | (5) | 29.936 | 36.520 |
Steuererstattungsansprüche | 85 | 375 | |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | (7) | 1.725 | 3.317 |
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | (15) | 12.708 | 9.901 |
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | (8) | 9.456 | 19.645 |
60.716 | 76.512 | ||
450.519 | 517.967 |
PASSIVA
in TEUR | Anhang | 30.06.2021 | 30.06.2020 |
Eigenkapital | (9) | ||
Gezeichnetes Kapital | 92.000 | 92.000 | |
Rücklagen | 140.750 | 213.560 | |
Eigene Anteile | -113 | -113 | |
Den Eigentümern des Mutterunternehmens zustehendes Kapital | 232.637 | 305.447 | |
Langfristige Schulden | |||
Verbindlichkeiten aus Leasing | (12) | 16.819 | 20.054 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | (13) | 37.250 | 69.627 |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | (14) | 208 | 0 |
Passive Rechnungsabgrenzungsposten | (15) | 0 | 230 |
54.277 | 89.911 | ||
Kurzfristige Schulden | |||
Finanzverbindlichkeiten | (11) | 56.900 | 8.031 |
Rückstellungen | (10) | 2.333 | 0 |
Verbindlichkeiten aus Leasing | (12) | 4.241 | 4.350 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | (13) | 64.103 | 67.432 |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | (14) | 30.901 | 39.115 |
Steuerschulden | 40 | 40 | |
Passive Rechnungsabgrenzungsposten | (15) | 5.087 | 3.641 |
163.605 | 122.609 | ||
450.519 | 517.967 |
Die entsprechenden Anhangabschnitte zur Konzernbilanz befinden sich auf folgenden Seiten:
(1) – S. 197 | (2) – S. 198 | (3) (4) – S. 200 | (5) – S. 201 | (6) (7) (8) – S. 202 | (9) – S. 203 | (10) (11) – S. 204 (12) (13) (14) – S. 205 | (15) – S. 206
KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG
in TEUR | Anhang | 2020/2021 | 2019/2020 |
Umsatzerlöse | (16) | 334.171 | 370.196 |
Ergebnis aus Transfergeschäften | (17) | 15.401 | 40.160 |
Sonstige betriebliche Erträge | (18) | 10.377 | 9.195 |
Materialaufwand | (19) | -19.589 | -22.392 |
Personalaufwand | (20) | -215.650 | -215.157 |
Abschreibungen | (21) | -111.043 | -106.130 |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | (22) | -85.760 | -119.010 |
Ergebnis der Geschäftstätigkeit | -72.093 | -43.138 | |
Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen | (3) | 81 | -1 |
Finanzierungserträge | (23) | 287 | 287 |
Finanzierungsaufwendungen | (23) | -1.427 | -3.731 |
Finanzergebnis | -1.059 | -3.445 | |
Ergebnis vor Ertragsteuern | -73.152 | -46.583 | |
Ertragsteuern | (24) | 342 | 2.630 |
Konzernjahresfehlbetrag | -72.810 | -43.953 | |
Sonstiges Ergebnis der Periode nach Steuern | 0 | 0 | |
Konzerngesamtergebnis | -72.810 | -43.953 | |
vom Konzernjahresfehlbetrag zuzurechnen: | |||
– Eigenkapitalgebern der Muttergesellschaft: | -72.810 | -43.953 | |
vom Konzerngesamtergebnis zuzurechnen: | |||
– Eigenkapitalgebern der Muttergesellschaft: | -72.810 | -43.953 | |
Ergebnis je Aktie in EUR (unverwässert/verwässert) | (32) | -0,79 | -0,48 |
Die entsprechenden Anhangabschnitte zur Konzernbilanz befinden sich auf folgenden Seiten:
(3) – S. 200 | (16) (17) (18) (19) – S. 207 | (20) (21) (22) – S. 208 | (23) (24) – S. 209 | (32) – S. 218
KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG
in TEUR | Anhang | 2020/2021 | 2019/2020 |
Ergebnis vor Ertragsteuern | -73.152 | -46.583 | |
Abschreibungen auf langfristige Vermögenswerte | (21) | 111.043 | 106.130 |
Ergebnis aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens | -16.242 | -45.692 | |
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge | 286 | -4.118 | |
Transferkosten | 1.286 | 7.488 | |
Zinserträge | (23) | -287 | -287 |
Zinsaufwendungen | (23) | 1.427 | 3.731 |
Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen | (23) | -81 | 1 |
Veränderung der sonstigen Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | -95 | 807 | |
Veränderung der sonstigen Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | -6.811 | -18.818 | |
Gezahlte Zinsen | -1.427 | -3.326 | |
Ertragsteuern | 0 | 305 | |
Cashflow aus operativer Tätigkeit | 15.947 | -362 | |
Auszahlungen für immaterielle Vermögenswerte | -88.314 | -152.736 | |
Einzahlungen aus Tranfergeschäften netto | 29.699 | 108.090 | |
Auszahlungen für Sachanlagen | -3.414 | -6.205 | |
Einzahlungen aus Abgängen von Sachanlagen | 1 | 62 | |
Einzahlungen aus finanziellen Vermögenswerten | 5 | 20 | |
Erhaltene Dividenden | 1 | 0 | |
Cashflow aus Investitionstätigkeit | -62.022 | -50.769 | |
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden | 56.900 | 0 | |
Dividendenzahlung | (9) | 0 | -5.519 |
Auszahlung zur Tilgung von Leasingverbindlichkeiten | -4.386 | -3.929 | |
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 52.514 | -9.448 | |
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds | 6.439 | -60.579 | |
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | -4.714 | 55.865 | |
Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 1.725 | -4.714 | |
Definition des Finanzmittelfonds | |||
Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestand | (7) | 1.725 | 3.317 |
Inanspruchnahme Kontokorrent | 0 | -8.031 | |
Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 1.725 | -4.714 |
KONZERNEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG
in TEUR | Gezeichnetes Kapital | Rücklagen | Eigene Anteile | Den Eigentümern des Mutterunternehmens zustehendes Eigenkapital | Konzerneigenkapital | |
siehe Anhang (9) | Kapitalrücklage | Sonstige Ergebnisrücklage | ||||
01. Juli 2019 | 92.000 | 142.843 | 120.189 | -113 | 354.919 | 354.919 |
Ausschüttung an Gesellschafter | 0 | 0 | -5.519 | 0 | -5.519 | -5.519 |
Transaktionen mit Gesellschaftern | 0 | 0 | -5.519 | 0 | -5.519 | -5.519 |
Konzernjahresfehlbetrag | 0 | 0 | -43.953 | 0 | -43.953 | -43.953 |
Sonstiges Ergebnis der Periode nach Steuern | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Konzerngesamtergebnis | 0 | 0 | -43.953 | 0 | -43.953 | -43.953 |
30. Juni 2020 | 92.000 | 142.843 | 70.717 | -113 | 305.447 | 305.447 |
01. Juli 2020 | 92.000 | 142.843 | 70.717 | -113 | 305.447 | 305.447 |
Ausschüttung an Gesellschafter | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Konzernjahresfehlbetrag | 0 | 0 | -72.810 | 0 | -72.810 | -72.810 |
Sonstiges Ergebnis der Periode nach Steuern | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Konzerngesamtergebnis | 0 | 0 | -72.810 | 0 | -72.810 | -72.810 |
30. Juni 2021 | 92.000 | 142.843 | -2.093 | -113 | 232.637 | 232.637 |
KONZERNANHANG
der Borussia Dortmund gmbh & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Dortmund
für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021
(fortan auch „Borussia Dortmund“ oder „Konzern“)
GRUNDSÄTZE
Allgemeine Angaben
Die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA (fortan auch: Borussia Dortmund oder Konzern) hat ihren Firmensitz am Rheinlanddamm 207 – 209, 44137 Dortmund, Deutschland, und ist beim Amtsgericht Dortmund unter der Handelsregisternummer HRB 14217 eingetragen. Borussia Dortmund nimmt mit seiner Lizenzspielermannschaft seit über vier Jahrzehnten am Spielbetrieb der 1. Fußball-Bundesliga teil. Darüber hinaus betreibt Borussia Dortmund in Konzerngesellschaften den Handel mit Merchandisingartikeln, die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen während und außerhalb des Spielbetriebes sowie Internet- und Reisebürodienstleistungen und hält Anteile an einem medizinischen Rehabilitationszentrum.
Die Geschäftsführung und Vertretung der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA obliegt der persönlich haftenden Gesellschafterin, der BVB Geschäftsführungs-GmbH, Dortmund. Diese GmbH wird wiederum durch die Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke (Vorsitzender), Thomas Treß und Carsten Cramer vertreten; ihr Alleingesellschafter ist der Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund.
Der Konzernabschluss wird in tausend Euro (TEUR) aufgestellt.
Die in der Konzerngesamtergebnisrechnung gebildeten Zwischensummen für das Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EBIT) und das Finanzergebnis dienen der detaillierten Darstellung.
Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht wurden mit Beschluss vom 09. August 2021 von der Geschäftsführung zur Weiterleitung an den Aufsichtsrat freigegeben.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 einschließlich der Vorjahresangaben wurde in Übereinstimmung mit den am Bilanzstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315 e Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die vom International Accounting Standards Board (IASB), London, aufgestellten IFRS umfassen die neu erlassenen IFRS, die International Accounting Standards (IAS) sowie die Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) und des Standing Interpretations Committee (SIC).
Im Geschäftsjahr 2020/2021 hat Borussia Dortmund die nachfolgenden Standards, Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards, die in das EU-Recht zur verpflichtenden Anwendung übernommen wurden, erstmalig angewendet:
Amendments to References to the Conceptual Framework in IFRS Standards
Das überarbeitete Rahmenkonzept besteht aus einem neuen, übergeordneten Abschnitt „Status and purpose of the conceptual framework“ sowie aus nunmehr acht vollständig enthaltenen Abschnitten. Dabei sind jetzt Abschnitte zu „The reporting entity“ und „Presentation and disclosure“ enthalten; der Abschnitt „Recognition“ wurde um „Derecognition“ ergänzt.
Zudem wurden Inhalte geändert: So wurde beispielsweise die Unterscheidung von „income“ in „revenues“ einerseits und „gains“ andererseits aufgegeben.
Einhergehend mit dem geänderten Rahmenkonzept wurden Referenzen auf das Rahmenkonzept in diversen Standards angepasst.
Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss von Borussia Dortmund.
Amendments to IFRS 3 – Definition of a Business
Mit der Änderung stellt das IASB klar, dass ein Geschäftsbetrieb eine Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten umfasst, die mindestens einen Ressourceneinsatz (Input) und einen substanziellen Prozess beinhalten, welche gemeinsam signifikant dazu beitragen, Leistungen (Output) zu produzieren. Weiterhin wird im Hinblick auf die Leistungen (Output) nun auf die Erbringung von Waren und Dienstleistungen an Kunden abgestellt; der Verweis auf Kostenreduktionen entfällt. Die neuen Vorschriften enthalten darüber hinaus auch einen optionalen „Konzentrationstest“, der eine vereinfachte Identifikation eines Geschäftsbetriebs ermöglichen soll. Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss von Borussia Dortmund.
Amendment to IFRS 9, IAS 39 and IFRS7 – Interest Rate Benchmark Reform
Die Änderungen begründen sich durch bestehende Unsicherheiten im Zusammenhang mit der IBOR-Reform. Nach den bisherigen Regelungen zum Hedge Accounting hätten die anstehenden Änderungen der Referenzzinssätze in vielen Fällen eine Beendigung von Sicherungsbeziehungen zur Folge. Nun ist für einen Übergangszeitraum die bilanzielle Fortführung bestehender Hedge-Accounting-Beziehungen möglich. Hierzu sehen die Änderungen punktuell verpflichtende Ausnahmen von den bisherigen Hedge-Accounting-Vorgaben, z. B. zur Beurteilung des Highly-probable-Kriteriums bei erwarteten Transaktionen im Rahmen von Cashflow Hedges, vor.
Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss von Borussia Dortmund.
Amendments to IAS 1 and IAS 8 -Definition of material
Mit den Änderungen wird in den IFRS ein einheitlicher und genauer umrissener Definitionsbegriff der Wesentlichkeit von Abschlussinformationen geschaffen und durch begleitende Beispiele ergänzt. In diesem Zusammenhang findet eine Harmonisierung der Definitionen aus dem Rahmenkonzept, IAS 1, IAS 8 und dem IFRS Practice Statement 2 „Making Materiality Judgements“ statt.
Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss von Borussia Dortmund.
Amendments to IFRS 16 – Covid-19-Related Rent Concessions
IFRS 16 enthält Regelungen hinsichtlich der Abbildung bei Änderungen von Leasingzahlungen (u. a. Mietzugeständnisse) beim Leasingnehmer. Der Leasingnehmer hat grundsätzlich für jeden Mietvertrag zu prüfen, ob die gewährten Mietzugeständnisse Änderungen des Leasingverhältnisses darstellen, und hat eine daraus resultierende Neubewertung der Leasingverbindlichkeit vorzunehmen.
Die Änderung von IFRS 16 gewährt bei Inanspruchnahme eine praktische Erleichterung. Diese ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und zeitlich befristet. Durch die Erleichterung braucht der Leasingnehmer im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie gewährte Mietzugeständnisse nicht nach den Regelungen für Änderungen des Leasingverhältnisses zu bilanzieren, sondern so, als gäbe es keine Änderungen im Leasingverhältnis.
Borussia Dortmund hat vom im „Amendment to IFRS 16 – Covid-19-Related Rent Concessions“ verankerten Wahlrecht, Covid-19-bedingte Mietkonzessionen nicht als Modifikation abzubilden, Gebrauch gemacht. Das angewandte Wahlrecht betrifft lediglich drei Leasingobjekte der BVB Merchandising GmbH. Die Summe der ergebniswirksam erfassten Änderungen der Mietzahlungen beträgt TEUR 66. Diese wurden in den Sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.
Amendments to IFRS 4 – Extension of the Temporary Exemption from Applying IFRS 9 („deferral of IFRS 9“)
Mit den Änderungen an IFRS 4 sollen die durch den unterschiedlichen Geltungsbeginn des IFRS 9 Finanzinstrumente und des künftigen IFRS 17 Versicherungsverträge bedingten, vorübergehend auftretenden Bilanzierungsfragen geregelt werden. Insbesondere die vorübergehende Befreiung von IFRS 9 wird dadurch bis 2023 verlängert, um den Geltungsbeginn des IFRS 9 mit dem Geltungsbeginn des neuen IFRS 17 in Einklang zu bringen. Die Änderungen sind auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 01. Januar 2021 beginnen. Eine frühere Anwendung ist erlaubt.
Borussia Dortmund geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.
Amendments to IFRS 9, IAS 39 and IFRS 7, IFRS 4 and IFRS 16 – Interest Rate Benchmark Reform – Phase 2
Die Änderungen der zweiten Phase des IBOR-Reform-Projekts (Änderungen an IFRS 9 Financial Instruments, IAS 39 Financial Instruments: Recognition and Measurement, IFRS 7 Financial Instruments: Disclosures, IFRS 4 Insurance Contracts und IFRS 16 Leases) ergänzen die Vorgaben der ersten Phase des Projekts und setzen grundsätzlich bei dem Ersatz eines Referenzzinssatzes durch einen anderen Referenzzins an.
Im Hinblick auf die Abbildung von Finanzinstrumenten sind insbesondere folgende Aspekte betroffen: Bei Änderungen der vertraglichen Cashflows ist es auf Basis der Anpassungen ggf. nicht erforderlich, den Buchwert von Finanzinstrumenten anzupassen oder auszubuchen. Vielmehr wird unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit eröffnet, den Effektivzinssatz anzupassen, um die Änderung des alternativen Referenzzinssatzes widerzuspiegeln.
Im Hinblick auf die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften ist es auf Basis der Änderungen unter gewissen Voraussetzungen nicht erforderlich, eine für Zwecke des Hedge Accounting designierte Sicherungsbeziehung aufgrund von Anpassungen, die durch die IBOR-Reform ausgelöst werden, zu beenden.
Neue Risiken, die sich aus der Reform ergeben, und darüber hinaus, wie der Übergang zu alternativen Referenzsätzen gehandhabt wird, sind offenzulegen. Neben Anpassungen zu IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 verabschiedete der IASB geringfügige Anpassungen an IFRS 4 und IFRS 16.
Die Änderungen sind auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 01. Januar 2021 beginnen.
Borussia Dortmund geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.
Vom IASB herausgegebene, noch nicht in das EU-Recht übernommene und noch nicht angewendete Rechnungslegungsvorschriften:
Standard | Neue und geänderte Standards und Interpretationen | Veröffentlichung durch das IASB | Anwendungspflicht IASB | Voraussichtliche Auswirkung auf den Konzern |
IFRS 17 (including amendments to IFRS 17) | Insurance Contracts | 18. Mai 2017 | 01. Januar 2023 | Keine |
Amendments to IFRS 3 | References to the Conceptual Framework | 14. Mai 2020 | 01.Januar 2022 | Unwesentlich |
Amendments to IFRS 10 and IAS 28 | Sale or Contribution of Assets between an Investor and its Associate or Joint Venture | 11. September 2014/18. Dezember 2014 | Unbestimmt | Unwesentlich |
Amendment to IAS 1 (including Deferral of Effective Date) | Classification of Liabilities as Current or Non-current | 15. Juli 2020 | 01.Januar 2023 | Unwesentlich |
Amendments to IAS 16 | Property, Plant and Equipment -Proceeds before Intended Use | 14. Mai 2020 | 01.Januar 2022 | Unwesentlich |
Amendments to IAS 37 | Onerous Contracts – Cost of Fulfilling a Contract | 14. Mai 2020 | 01.Januar 2022 | Unwesentlich |
Improvements to IFRS 2018 – 2020 | Amendments to IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 and IAS 41 | 1. September 2020 | 01.Januar 2022 | Unwesentlich |
Konsolidierungskreis
In den Konzernabschluss werden neben der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA sechs Tochterunternehmen im Rahmen der Vollkonsolidierung sowie ein assoziiertes Unternehmen im Rahmen der Anwendung der Equity-Methode einbezogen.
Der Anteilsbesitz zum 30. Juni 2021 stellt sich wie folgt dar:
Anteilsbesitz (30. Juni 2021)
Sitz | Stammkapital TEUR | Anteil % | Eigenkapital TEUR per 30.06.2021 | Ergebnis TEUR 01.07.2020 bis 30.06.2021 | |
Vollkonsolidierte Unternehmen | |||||
BVB Stadionmanagement GmbH* | Dortmund | 52 | 100,00 | 66 | 42 |
besttravel dortmund GmbH* | Dortmund | 50 | 100,00 | 144 | 100 |
BVB Merchandising GmbH* | Dortmund | 75 | 100,00 | 10.881 | -748 |
BVB Event & Catering GmbH* | Dortmund | 25 | 100,00 | 25 | 725 |
BVB Asia Pacific Pte. Ltd. | Singapur | 66 | 100,00 | 220 | 27 |
BVB Fußballakademie GmbH* | Dortmund | 50 | 100,00 | 431 | 140 |
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen | |||||
Orthomed Medizinisches Leistungs- und Rehabilitationszentrum GmbH** | Dortmund | 52 | 33,33 | 1.027 | 81 |
* Es bestehen Ergebnisabführungsverträge. Handelsrechtliches Ergebnis der Gesellschaft vor Ergebnisabführung an den Organträger.
** Einbeziehung in den Konzernabschluss zum 30. Juni 2021 mit dem Ergebnis zum 31. Dezember 2020 als assoziiertes Unternehmen.
Sitz | Stammkapital TEUR | Anteil % | Eigenkapital TEUR per 30.06.2020 | Ergebnis TEUR 01.07.2019 bis 30.06.2020 | |
Vollkonsolidierte Unternehmen | |||||
BVB Stadionmanagement GmbH* | Dortmund | 52 | 100,00 | 66 | 63 |
besttravel dortmund GmbH* | Dortmund | 50 | 100,00 | 144 | 566 |
BVB Merchandising GmbH* | Dortmund | 75 | 100,00 | 10.881 | 2.458 |
BVB Event & Catering GmbH* | Dortmund | 25 | 100,00 | 25 | 1.582 |
BVB Asia Pacific Pte. Ltd. | Singapur | 66 | 100,00 | 192 | 31 |
BVB Fußballakademie GmbH | Dortmund | 25 | 100,00 | 25 | 0 |
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen | |||||
Orthomed Medizinisches Leistungs- und Rehabilitationszentrum GmbH** | Dortmund | 52 | 33,33 | 786 | -3 |
* Es bestehen Ergebnisabführungsverträge. Handelsrechtliches Ergebnis der Gesellschaft vor Ergebnisabführung an den Organträger.
** Einbeziehung in den Konzernabschluss zum 30. Juni 2020 mit dem Ergebnis zum 31. Dezember 2019 als assoziiertes Unternehmen.
Auf die Aufstellung eines Zwischenabschlusses für die Orthomed Medizinisches Leistungs- und Rehabilitationszentrum GmbH (Orthomed GmbH) zum 30. Juni 2021 wird verzichtet, da sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben würden.
Bezüglich der Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen verweisen wir auf die Textziffer 33.
Konsolidierungsgrundsätze
Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden unter Anwendung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erstellt.
Der Abschlussstichtag des Konzernabschlusses ist der Bilanzstichtag des Mutterunternehmens.
Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie alle Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den einbezogenen Unternehmen werden gegeneinander aufgerechnet.
Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn er schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und über die Fähigkeit verfügt, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet.
Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem zum Transaktionszeitpunkt beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden. Die dem Erwerb zurechenbaren Kosten werden als Aufwand erfasst. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren zum Erwerbszeitpunkt beizulegenden Zeitwerten unabhängig vom Umfang der Minderheitsanteile bewertet.
Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs über das anteilig erworbene Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert hinaus wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizu legenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag nach nochmaliger Überprüfung der Bewertung des Nettovermögens direkt erfolgswirksam in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst.
Die Anteile des Konzerns an nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen umfassen Anteile an assoziierten Unternehmen.
Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen der Konzern einen maßgeblichen Einfluss ausübt, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik beansprucht.
Währungsumrechnung
Der Konzernabschluss wird in der Währung Euro aufgestellt. Dies entspricht der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds (funktionale Währung) sämtlicher Unternehmen, die in den Konzernabschluss einbezogen sind. Im Einzelabschluss der Muttergesellschaft sowie der einbezogenen Tochterunternehmen werden Geschäftsvorfälle in fremder Währung mit dem Wechselkurs zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten und Schulden resultieren, werden ergebniswirksam erfasst.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses angewendet wurden, sind im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen Methoden wurden stetig auf die dargestellten Berichtsperioden angewendet, sofern nichts anderes angegeben ist. Der Konzernabschluss wurde unter Zugrundelegung des Bewertungsgrundsatzes der fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten aufgestellt. Davon abweichend werden die derivativen Finanzinstrumente zu beizulegenden Zeitwerten (Fair Value) bewertet.
Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, die sich an der voraussichtlichen Nutzungsdauer orientieren, oder mit dem niedrigeren erzielbaren Betrag bewertet. Die ausgewiesenen Spielerwerte werden zu Anschaffungskosten nach IAS 38 bewertet und linear entsprechend der individuellen Laufzeit der Anstellungsverträge der Lizenzspieler abgeschrieben.
Verpflichtungen aus Beraterhonoraren oder Vermittlerprovisionen und sonstige Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit einer Vertragsverlängerung oder der ablösefreien Verpflichtung von Lizenzspielern stehen, werden als immaterielle Vermögenswerte aktiviert. Stehen diese Verpflichtungen unter aufschiebenden Bedingungen, erfolgt die Aktivierung im Zeitpunkt des Bedingungseintritts. Die Abschreibung der immateriellen Vermögenswerte erfolgt linear über die Restlaufzeit des Vertrages mit dem Lizenzspieler.
Softwares für kaufmännische und technische Anwendungen werden linear abgeschrieben.
Die Nutzungsdauern und die Abschreibungsmethoden werden zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft.
Sachanlagevermögen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.
Nachträgliche Ausgaben werden nur aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der mit den Ausgaben verbundene künftige wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird.
Die Stadionbauten des SIGNAL IDUNA PARK wurden in Anwendung des gemäß IFRS 1.16 bestehenden Wahlrechts in der IFRS-Eröffnungsbilanz zum 01. Juli 2004 zum beizulegenden Zeitwert in Höhe von TEUR 177.200 bewertet. Dieser Bewertung lag das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen zugrunde. Änderungen ergaben sich infolge einer gutachterlichen Überprüfung hinsichtlich der Restnutzungsdauer der Stadionimmobilie, die seit dem 01. Juli 2013 über 40 Jahre (vorher 19,5 Jahre) abgeschrieben wird. Die jährliche Abschreibung beträgt TEUR 3.034.
Grundstücke werden zu fortgeführten Anschaffungskosten, gegebenenfalls unter Vornahme von Wertminderungen, angesetzt.
Gebäude sowie das restliche Sachanlagevermögen werden zu ihren um Abschreibungen verminderten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Kosten für Reparaturen und Instandhaltung werden als laufender Aufwand erfasst.
Die Abschreibung wird berechnet, um die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Sachanlagen abzüglich ihrer geschätzten Restwerte linear über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauer abzuschreiben. Die Abschreibung wird grundsätzlich im Gewinn oder Verlust erfasst. Geleaste Vermögenswerte werden über den kürzeren der beiden Zeiträume – Laufzeit des Leasingverhältnisses oder Nutzungsdauer – abgeschrieben, sofern nicht hinreichend sicher ist, dass das Eigentum zum Ende des Leasingverhältnisses auf den Konzern übergeht. Grundstücke werden nicht abgeschrieben.
Den planmäßigen und linearen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
Nutzungsdauer in Jahren | |
Stadion | 40 |
Sonstige Gebäude | 20 bis 50 |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 7 bis 15 |
Die Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode werden mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft.
Werthaltigkeitstests
Immaterielle Vermögenswerte sowie Sachanlagevermögen weisen ausschließlich begrenzte Nutzungsdauern auf. Wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, werden sowohl auf Ebene der einzelnen Vermögenswerte als auch auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Werthaltigkeitstests durchgeführt. Dabei ist eine zahlungsmittelgenerierende Einheit die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugen, welche weitestgehend unabhängig von Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte sind. Eine Wertminderung wird in Höhe des den erzielbaren Betrag übersteigenden Buchwerts aufwandswirksam erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus Nettoveräußerungswert und Nutzungswert. Entfällt der Grund für eine in Vorjahren erfasste Wertminderung, erfolgt eine Wertaufholung bis höchstens auf den fortgeführten Buchwert.
Leasingverhältnisse
Die Leasingverhältnisse des Konzerns betreffen insbesondere bebaute Grundstücke sowie geleaste Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Als Leasingnehmer wird ein Nutzungsrecht (Right-of-Use Asset), das das Recht auf Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswertes darstellt, sowie eine Schuld aus dem Leasingverhältnis, die die Zahlungsverpflichtung aus den Leasingverhältnissen darstellt, bilanziell erfasst.
Entsprechend der Ausnahmeregelung des IFRS 16 hat sich Borussia Dortmund dazu entschieden, fortan keine Bilanzierung von Leasingverhältnissen mit einer Laufzeit von zwölf Monaten oder weniger und Vermögenswerten mit einem Betrag von geringem Wert mehr vorzunehmen.
Die im Rahmen des IFRS 16 zu aktivierenden Nutzungsrechte werden am Bereitstellungsdatum des Nutzungsrechtes zu Anschaffungskosten bewertet und grundsätzlich mit dem diesem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz abgezinst. Dieser Wert wird um kumulierte Abschreibungen und -sofern geboten – um Wertminderungen reduziert. Aufgrund der vorliegenden Verträge ist Borussia Dortmund dazu berechtigt, die Nutzung verschiedener Vermögenswerte gegen Zahlung der Leasingverpflichtung zu kontrollieren.
Finanzinstrumente
Die Klassen von Finanzinstrumenten nach IFRS wurden an der Bilanzgliederung ausgerichtet. Eine Überleitung der einzelnen Klassen und Bewertungskategorien des IFRS 9 auf die Bilanzposten nebst Angabe der Zeitwerte der Finanzinstrumente ist der Übersicht unter Textziffer 31 zu entnehmen.
Die finanziellen Vermögenswerte im Regelungsbereich des IFRS 9 werden je nach Zweckbestimmung einer der folgenden Bewertungskategorien zugeordnet: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI) sowie zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertet (FVTPL). Die Klassifizierung von Finanzinstrumenten basiert auf dem Geschäftsmodell, in welchem die Instrumente gehalten werden, sowie auf der Zusammensetzung der vertraglich vereinbarten Zahlungsströme. Die Festlegung des Geschäftsmodells erfolgt auf Portfolioebene und richtet sich nach der Intention des Managements sowie den Transaktionsmustern der Vergangenheit. Die Prüfung der Zahlungsströme erfolgt auf Basis der einzelnen Instrumente.
Finanzielle Vermögenswerte werden grundsätzlich bei Ersterfassung zum beizulegenden Zeitwert bemessen. Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb des finanziellen Vermögenswerts zuzurechnen sind, werden in die Erstbewertung mit einbezogen. Bei marktüblichen Käufen und Verkäufen finanzieller Vermögenswerte erfolgt die Bilanzierung zum Handelstag. Der bilanzierte Wert entspricht dem maximalen Ausfallrisiko. Die Folgebewertung ist abhängig von der Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte.
Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendet Borussia Dortmund, soweit möglich, am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren, werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet:
Level 1: Notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden
Level 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten, notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (das heißt als Preis) oder indirekt (das heißt als Ableitung von Preisen) beobachten lassen
Level 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen.
Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist. Borussia Dortmund erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist.
a) zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertete finanzielle Vermögenswerte
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte umfassen finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme nicht ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag bestehen. Daneben sind hier auch finanzielle Vermögenswerte enthalten, die weder dem Geschäftsmodell „Halten“ noch dem Geschäftsmodell „Halten und Veräußern“ zugeordnet wurden. Gewinne oder Verluste aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden erfolgswirksam erfasst.
b) zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlungen, die ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag bestehen und die mit dem Ziel gehalten werden, die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme zu vereinnahmen wie z. B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Geschäftsmodell „Halten“). Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen insbesondere Kassenbestände, Schecks sowie Sichteinlagen bei Banken, die nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen.
Nach dem erstmaligen Ansatz werden diese finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich Wertminderungen bewertet. Gewinne und Verluste werden im Konzernergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen wertgemindert oder ausgebucht werden. Die Zinseffekte aus der Anwendung der Effektivzinsmethode sowie Effekte aus der Währungsumrechnung werden ebenfalls erfolgswirksam erfasst.
c) zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlungen, die ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag bestehen und die mit dem Ziel gehalten werden, sowohl die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme zu vereinnahmen als auch Verkäufe zu tätigen, bspw., um ein definiertes Liquiditätsziel zu erreichen (Geschäftsmodell „Halten und Veräußern“). Diese Kategorie enthält außerdem Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden und für die die Option zur Erfassung von Zeitwertänderungen im Sonstigen Ergebnis ausgeübt wurde.
Nach der erstmaligen Bewertung werden finanzielle Vermögenswerte dieser Kategorie erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei nicht realisierte Gewinne oder Verluste im Sonstigen Ergebnis erfasst werden. Mit dem Abgang von Schuldinstrumenten dieser Kategorie werden die über das Sonstige Ergebnis erfassten kumulierten Gewinne und Verluste aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam erfasst. Erhaltene Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden grundsätzlich als Zinserträge unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfolgswirksam berücksichtigt. Zeitwertänderungen von Eigenkapitalinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden nicht erfolgswirksam erfasst, sondern bei Abgang in die Gewinnrücklage umgebucht. Dividenden werden mit Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfolgswirksam erfasst.
Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten
Zu jedem Bilanzstichtag wird eine Wertberichtigung für finanzielle Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, erfasst, welche die erwarteten Kreditverluste für diese Instrumente reflektiert. Grundsätzlich besteht das Wertminderungsmodell (Expected Credit Loss) aus drei Stufen: Es wird eine Risikovorsorge für die erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverluste gebildet (Stufe 1) oder aber über die Laufzeit, sofern sich das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat (Stufe 2), oder, falls eine beeinträchtigte Bonität vorliegt (Stufe 3). Die Bonität wird als beeinträchtigt angesehen, sobald objektive substanzielle Hinweise, wie etwa erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, die Kenntnis von der Beantragung der Insolvenz oder die Überfälligkeit, vorliegen. Erscheint der Vermögenswert als uneinbringlich, wird er einschließlich der Wertberichtigung ausgebucht.
Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Schulden
Finanzielle Vermögenswerte
Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungsmittelzuflüsse aus dem Vermögenswert auslaufen oder der finanzielle Vermögenswert übertragen wird. Letzteres ist dann der Fall, wenn alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an dem Vermögenswert verbunden sind, übertragen werden oder die Verfügungsmacht über den Vermögenswert abgegeben wird.
Finanzielle Schulden
Eine finanzielle Schuld wird ausgebucht, wenn die dieser Schuld zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Schuld durch eine andere finanzielle Schuld desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Schuld wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen und Ansatz einer neuen Schuld behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird im Periodenergebnis erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte und Schulden werden gegeneinander aufgerechnet und der Nettosaldo wird in der Konzernbilanz ausgewiesen, wenn ein Unternehmen a) einen Rechtsanspruch auf Verrechnung hat und b) beabsichtigt, den Ausgleich auf Nettobasis durchzuführen oder mit Verwertung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.
Latente Steuern
Latente Steuern werden für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte/Verbindlichkeiten und ihren Buchwerten im IFRS-Abschluss (sogenannte Verbindlichkeiten-Methode) angesetzt. Wenn jedoch im Rahmen einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, eine latente Steuer aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit entsteht, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder einen Effekt auf den bilanziellen noch auf den steuerlichen Gewinn oder Verlust hat, unterbleibt die Steuerabgrenzung sowohl zum Zeitpunkt des Erstansatzes als auch danach.
Aktive latente Steuern werden in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann. Aktive latente Steuern werden auch gebildet für steuerliche Verlustvorträge, die in Folgejahren genutzt werden können, soweit ihre Realisierung mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist.
Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Sonstigen Ergebnis erfasst sind, werden ebenfalls dort erfasst.
Aktive und passive latente Steuern werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern desselben Steuersubjekts beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden.
Die Bewertung aktiver und passiver latenter Steuern erfolgt auf Grundlage der am Bilanzstichtag durch den Bundestag verabschiedeten und den Bundesrat ratifizierten Steuergesetze mit einem Ertragsteuersatz von 32,81 Prozent (Vorjahr 32,81 Prozent).
Vorräte
Bei den Vorräten handelt es sich im Wesentlichen um die Warenbestände der Tochtergesellschaft BVB Merchandising GmbH. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten, vermindert um individuelle Wertabschläge für schwer verwertbare Waren.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Zu den Zahlungsmitteln zählen Barmittel, Schecks sowie Guthaben bei Kreditinstituten. Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige, äußerst liquide Finanzinvestitionen, die jederzeit oder innerhalb eines Zeitraums von höchstens drei Monaten in bestimmte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert und in Folgeperioden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Stammaktie
Die der Emission von Stammaktien unmittelbar zurechenbaren Kosten werden als Abzug vom Eigenkapital (gegebenenfalls netto nach Steuern) erfasst.
Eigene Anteile
Der gesamte für den Erwerb der eigenen Anteile gezahlte Betrag wird in einem Abzugsposten vom Eigenkapital erfasst. Die Gesellschaft hat das Recht, von ihr erworbene Anteile zu einem späteren Zeitpunkt wieder auszugeben. Ein über die Anschaffungskosten hinausgehender Weiterveräußerungserlös wird in die Kapitalrücklage eingestellt, Mindererlöse kürzen die Gewinnrücklagen.
Rückstellungen
Eine Rückstellung ist dann anzusetzen, wenn aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung entstanden ist, die wahrscheinlich zu einem Mittelabfluss führt, und die voraussichtliche Höhe der Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann.
Anwendung findet dieses Vorgehen im Konzern bei der Rückstellung für Prozess- und Haftungsrisiken. Hierzu sind Annahmen zu treffen, die zur Bestimmung der Haftungswahrscheinlichkeit, der Höhe der Inanspruchnahme und der Prozessdauer herangezogen werden.
Die gebildeten und bewerteten Rückstellungen für Prozess- und Haftungsrisiken sind mit Unsicherheiten verbunden. Insbesondere kann der Ausgang rechtlicher Verfahren nur schwer prognostiziert werden. Daher erfolgt die Bewertung mit der bestmöglichen Schätzung der Schuld und wird zum wahrscheinlichsten Betrag angesetzt, der zur Erfüllung der Verpflichtung am Abschlussstichtag erforderlich ist.
Finanzverbindlichkeiten
Die Finanzverbindlichkeiten im Regelungsbereich des IFRS 9 werden der Kategorie „Übrige finanzielle Schulden“ (Other Financial Liabilities) zugeordnet. Diese werden, einschließlich aufgenommener Kredite, erstmalig zum beizulegenden Zeitwert unter Einschluss von Transaktionskosten erfasst, welche direkt der Emission der finanziellen Schulden zuzurechnen sind. Im Rahmen der Folgebewertung werden die übrigen finanziellen Schulden gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wobei der Zinsaufwand entsprechend dem Effektivzinssatz erfasst wird. Bezüglich der Gestellung von Sicherheiten und weiterer Angaben zu den Finanzverbindlichkeiten sei auf die Textziffern 11, 12, 13, 14 und 26 ff. verwiesen.
Rechnungsabgrenzungsposten
Zur periodischen Abgrenzung geleisteter Zahlungen werden aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet und linear über die Laufzeit abgegrenzt.
Ertrags- und Aufwandsrealisierung
Der Umsatz wird auf Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung gemessen. Der Konzern erfasst Erlöse, wenn er die Verfügungsgewalt über ein Gut oder eine Dienstleistung an einen Kunden überträgt.
Art des Produktes / der Dienstleistung | Im Wesentlichen | Erlösrealisation nach IFRS 15 |
Spielbetrieb | Ticketeinnahmen | Erfassung der Erlöse zeitpunktbezogen -Zeitpunkt des Spiels. |
Werbung | Sponsorenverträge | Erfassung der Erlöse zeitraumbezogen gemäß der Vertragslaufzeit – sportliche Erfolgsprämien zeitpunktbezogen. |
TV-Vermarktung | zentrale nationale/ internationale TV-Vermarktung | Erfassung der Erlöse zeitraumbezogen -sportliche Erfolgsprämien zeitpunktbezogen. |
Merchandising | Verkauf von Fanartikeln/Gewährung von Lizenzen | Erfassung der Erlöse zeitpunktbezogen: Fanartikel; zeitraumbezogen: Lizenzen gemäß der Vertragslaufzeit. |
Conference, Catering, Sonstige | mit Spieltagsbezug | Erfassung der Erlöse zeitpunktbezogen. |
Erzielte Transferentgelte werden als Netto-Ertragsposten aus Nettoveräußerungswert abzüglich eventueller Restbuchwerte im gesonderten Posten in der Gesamtergebnisrechnung „Ergebnis aus Transfergeschäften“ dargestellt.
Zinserträge und -aufwendungen werden periodengerecht unter Berücksichtigung der ausstehenden Darlehenssumme und des anzuwendenden Effektivzinssatzes abgegrenzt. Der Effektivzinssatz ist der Kalkulationszinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein- und Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder gegebenenfalls eine kürzere Periode exakt auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswertes oder der finanziellen Verbindlichkeit abgezinst werden.
Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam.
Finanzrisikomanagement
Die Finanzierung des Konzerns erfolgt überwiegend durch langfristige Leasingverhältnisse, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie im Voraus bezahlte Dauerkarten und Sponsorengelder. Des Weiteren steht Borussia Dortmund ein Kontokorrentrahmen in Höhe von TEUR 120.000 zur Verfügung, der durch Sponsoringerlöse in Höhe von TEUR 18.465 sowie durch eine Buchgrundschuld am Stadion in Höhe von TEUR 60.000 besichert ist. Die sich hieraus ergebenden Risiken umfassen Marktwertrisiken (zinsbedingte Cashflow-Risiken), Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken und Währungs- bzw. Wechselkursänderungsrisiken. Im Folgenden werden die Verfahren zur Steuerung der einzelnen Risikoarten dargestellt.
Wechselkursänderungsrisiken
Der Konzern ist transaktionalen Fremdwährungsrisiken in dem Umfang ausgesetzt, wie die Notierungen von Währungen, in denen Veräußerungs- und Erwerbsgeschäfte sowie Forderungen und Kreditgeschäfte erfolgen, mit der funktionalen Währung der Konzerngesellschaften nicht übereinstimmen. Die genannten Transaktionen werden vorwiegend auf der Grundlage von Euro (EUR) und Britischem Pfund (GBP) durchgeführt. Zur Sicherung der Zahlungsströme werden Devisentermingeschäfte abgeschlossen.
Sensitivitätsanalyse (Wechselkursänderungsrisiken)
Die Anwendung einer Sensitivitätsanalyse bewertet, welchen Effekt eine Stärkung (Schwächung) des Wechselkurses zum 30. Juni auf das Eigenkapital bzw. die Gesamtergebnisrechnung hat.
Zinsänderungsrisiken
Zinsänderungsrisiken beschreiben die Gefahr, dass der mit einem zinstragenden Finanzinstrument verbundene Zinssatz durch die künftige Marktentwicklung vom Marktzins abweicht. Zinsänderungsrisiken können somit unter anderem aufgrund variabel verzinslicher Darlehen entstehen. Diese würden durch geeignete Zinssicherungsinstrumente abgesichert. Da Borussia Dortmund aktuell über keine variabel verzinslichen Darlehen oder Zinsswapgeschäfte verfügt, entfällt die Notwendigkeit von Sicherungsgeschäften.
Sensitivitätsanalyse (Zinsänderungsrisiko) Mit der Methodik der Sensitivitätsanalyse wird bewertet, wie empfindlich Kennzahlen auf kleine Änderungen der Inputparameter reagieren. Da Borussia Dortmund aktuell über keine variabel verzinslichen Darlehen oder Zinsswapgeschäfte verfügt, entfällt die Notwendigkeit der Erstellung einer Sensitivitätsanalyse.
Liquiditätsrisiko
Der Konzern überwacht laufend das Risiko möglicher Liquiditätsengpässe unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Fälligkeiten der Finanzverbindlichkeiten sowie der erwarteten Cashflows aus der operativen Geschäftstätigkeit. Etwaigen Liquiditätsrisiken wird durch geeignete Finanzierungsformen entgegengewirkt. Die kurzfristig fälligen Finanzierungsanteile mit den entsprechenden Unternehmensplanungen werden laufend überwacht. Bezüglich der Fälligkeiten vertraglicher Zahlungsströme verweisen wir auf Textziffer 30.
Im Zuge der Covid-19-Krise ist die Liquiditätsplanung und -steuerung noch mehr in den Fokus gerückt. Die seit Jahren etablierte Finanz- und Liquiditätsplanung berücksichtigt verschiedene Planungsszenarien sowie unterschiedliche Prämissen und wird regelmäßig an aktuelle Gegebenheiten angepasst. Wöchentliche Soll-Ist-Vergleiche befähigen Borussia Dortmund dazu, potenziell notwendige geeignete liquiditätssteuernde Maßnahmen ab- und einzuleiten. Der vorübergehende Gehaltsverzicht der Geschäftsführung, der Spieler, des Trainerstabs und leitender Angestellter sowie die Kürzung der Reparatur- und Instandhaltungsbudgets und die Reduktion der Investitionsvorhaben haben positiv auf die Liquiditätssituation eingewirkt.
Kreditrisiko
Der Konzern schließt Geschäfte ausschließlich mit kreditwürdigen Dritten ab. Kreditrisikokonzentrationen können im Rahmen eines Spielertransfers sowie aus langfristigen Sponsorenverträgen entstehen. Solche Risikokonzentrationen werden im Rahmen der laufenden Geschäftstätigkeit überwacht.
Das maximale Kreditrisiko bei Ausfall eines Kontrahenten entspricht dem Buchwert dieser Instrumente. Vergleiche hierzu Textziffer 26.
Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS verlangt vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, die die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen.
Schätzungen und zugrunde liegende Annahmen werden laufend überprüft. Überarbeitungen der rechnungslegungsbezogenen Schätzungen werden in der Periode, in der die Schätzungen überarbeitet werden, und in allen betroffenen zukünftigen Perioden erfasst. Informationen über bedeutende Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, die wesentlich sind für die im Konzernabschluss erfassten Beträge, sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten.
Zum Sachanlagevermögen finden sich nähere Angaben in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Nähere Angaben zum Leasing finden sich in den Textziffern 2 und 12.
Angaben zu den Latenten Steuern finden sich u. a. in der Textziffer 24 sowie in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Die Einbringlichkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird auf Basis der geschätzten Wahrscheinlichkeit des Ausfalls beurteilt. Überfällige Forderungen werden mit individuell ermittelten Prozentsätzen einzelwertberichtigt. Bei einer Verschlechterung der Finanzlage unserer Vertragspartner kann der Umfang der tatsächlich vorzunehmenden Ausbuchungen den Umfang der realisierten Wertberichtigungen übersteigen, was sich nachteilig auf die Ertragslage auswirken könnte. Bezüglich der Buchwerte verweisen wir auf Textziffer 5.
Nähere Angaben zu Rückstellungen finden sich in Textziffer 10.
Für steuerliche Verlustvorträge werden in dem Umfang aktive latente Steuern angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Für die Ermittlung der in diesem Zusammenhang zu aktivierenden Latenten Steuern trifft die Unternehmensleitung wesentliche Annahmen hinsichtlich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens.
Die Aufstellung der Abschlüsse, die in Einklang mit den IFRS stehen, erfordert Ermessensentscheidungen. Sämtliche Ermessensentscheidungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf Erfahrungen und Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen vernünftig erscheinen.
Segmentberichterstattung
Borussia Dortmund verfügt über vier berichtspflichtige Segmente, die den wesentlichen Teil des Gesamtkonzerns ausmachen. Es handelt sich zum einen um die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, die sich mit dem Betrieb des Fußballsportes einschließlich des Profifußballs und der Nutzung der damit verbundenen Einnahmepotenziale wie Transfergeschäfte, Catering, TV-Vermarktung, Werbung und Spielbetrieb beschäftigt. Das zweite Segment betrifft das davon getrennte Merchandising-Geschäft, das von der rechtlich selbstständigen BVB Merchandising GmbH ausgeübt wird.
Auch die 100%igen Konzerntöchter BVB Event & Catering GmbH sowie besttravel dortmund GmbH werden als berichtspflichtiges Segment geführt.
Die BVB Event & Catering GmbH ist zuständig für die Durchführung von Stadiontouren, die Erbringung und Vermittlung von Personaldienstleistungen für Veranstaltungen sowie die Planung und Organisation, Bewirtschaftung, Ausrichtung und Durchführung von Veranstaltungen aller Art und von Catering für diese im eigenen Namen oder im Namen Dritter. Die besttravel dortmund GmbH ist zuständig für die Vermittlung von Flug-, Bahn- und Schiffsreisen sowie von Pauschalreisen von Reiseveranstaltern an Privatkunden. Außerdem werden Veranstaltungen wie Sportreisen, Tagungen und Incentivereisen organisiert und durchgeführt sowie Hotelübernachtungen und Mietwagen vermittelt.
Die interne Berichterstattung erfolgt auf Basis der Rechnungslegungsvorschriften des deutschen Handelsrechts (HGB).
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
Borussia Dortmund KGaA | BVB Merchandising GmbH | BVB Event & Catering GmbH | ||||
in TEUR | 2020/2021 | 2019/2020 | 2020/2021 2 | 1019/2020 | 2020/2021 2 | 1019/2020 |
Gesamtumsatzerlöse | 323.497 | 442.126 | 33.395 | 34.706 | 2.032 | 17.015 |
davon Umsatzerlöse Spielbetrieb | 554 | 32.510 | 0 | 0 | 0 | 0 |
davon Umsatzerlöse Werbung | 106.609 | 98.038 | 0 | 0 | 0 | 0 |
davon Umsatzerlöse TV-Vermarktung | 186.655 | 169.836 | 0 | 0 | 0 | 0 |
davon Umsatzerlöse Transfergeschäfte | 23.148 | 123.732 | 0 | 0 | 0 | 0 |
davon Umsatzerlöse Merchandising | 0 | 0 | 33.395 | 34.706 | 0 | 0 |
davon Umsatzerlöse Conference, Catering, Sonstige | 6.531 | 18.010 | 0 | 0 | 2.032 | 17.015 |
Gesamtumsatzerlöse | 323.497 | 442.126 | 33.395 | 34.706 | 2.032 | 17.015 |
davon externe Umsätze | 322.338 | 440.802 | 32.640 | 33.292 | 503 | 11.233 |
davon interne Umsätze | 1.159 | 1.324 | 755 | 1.414 | 1.529 | 5.782 |
Finanzergebnis | -262 | 1.915 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Gewinnanteil aus Beteiligungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
davon aus Gewinnabführung | 1.007 | 4.669 | 0 | 0 | 0 | 0 |
davon aus Verlustübernahme | -748 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Zinsergebnis | -521 | -2.754 | 0 | 0 | 0 | 0 |
davon Zinsaufwand | -642 | -2.934 | 0 | 0 | 0 | 0 |
davon Zinsertrag | 121 | 180 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | -110.137 | -105.547 | -692 | -1.426 | -25 | -34 |
Segmentergebnis vor Steuern* | -77.080 | -54.281 | -748 | 2.458 | 724 | 1.582 |
Investitionen | 91.663 | 160.453 | 6 | 403 | 0 | 7 |
Segmentvermögen** | 453.745 | 518.768 | 17.474 | 15.875 | 4.684 | 4.865 |
Segmentschulden | 195.887 | 184.431 | 6.593 | 4.994 | 4.659 | 4.840 |
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen | 96 | 96 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
besttravel dortmund GmbH | Gesamt | |||
in TEUR | 2020/2021 21 | 019/2020 | 2020/2021 | 2019/2020 |
Gesamtumsatzerlöse | 887 | 1.373 | 359.811 | 495.220 |
davon Umsatzerlöse Spielbetrieb | 0 | 0 | 554 | 32.510 |
davon Umsatzerlöse Werbung | 0 | 0 | 106.609 | 98.038 |
davon Umsatzerlöse TV-Vermarktung | 0 | 0 | 186.655 | 169.836 |
davon Umsatzerlöse Transfergeschäfte | 0 | 0 | 23.148 | 123.732 |
davon Umsatzerlöse Merchandising | 0 | 0 | 33.395 | 34.706 |
davon Umsatzerlöse Conference, Catering, Sonstige | 887 | 1.373 | 9.450 | 36.398 |
Gesamtumsatzerlöse | 887 | 1.373 | 359.811 | 495.220 |
davon externe Umsätze | 42 | 658 | 355.523 | 485.985 |
davon interne Umsätze | 845 | 715 | 4.288 | 9.235 |
Finanzergebnis | -5 | -4 | -267 | 1.911 |
Gewinnanteil aus Beteiligungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
davon aus Gewinnabführung | 0 | 0 | 1.007 | 4.669 |
davon aus Verlustübernahme | 0 | 0 | -748 | 0 |
Zinsergebnis | -5 | -4 | -526 | -2.758 |
davon Zinsaufwand | -5 | -4 | -647 | -2.938 |
davon Zinsertrag | 0 | 0 | 121 | 180 |
Abschreibungen | -21 | -21 | -110.875 | -107.028 |
Segmentergebnis vor Steuern* | 100 | 566 | -77.004 | -49.675 |
Investitionen | 0 | 1 | 91.669 | 160.864 |
Segmentvermögen** | 569 | 675 | 476.472 | 540.183 |
Segmentschulden | 425 | 531 | 207.564 | 194.796 |
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen | 0 | 0 | 96 | 96 |
Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
* Vor Ergebnisabführung/-übernahme.
** Im Segment der KGaA inklusive TEUR 9.456 (Vorjahr TEUR 19.645) zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte.
Eine Überleitung der Segmentumsätze, des Segmentergebnisses vor Steuern, des Segmentvermögens und der Segmentschulden sowie anderer wesentlicher Posten ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen:
ÜBERLEITUNG der Segmente zur Konzernbilanz und Konzerngesamtergebnisrechnung
Gesamt | Andere Anpassungen | Konzernabschluss | ||||
in TEUR | 2020/2021 | 2019/2020 | 2020/2021 | 2019/2020 | 2020/2021 | 2019/2020 |
Gesamtumsatzerlöse | 359.811 | 495.220 | -25.640 | -125.024 | 334.171 | 370.196 |
davon Umsatzerlöse Spielbetrieb | 554 | 32.510 | 0 | 0 | 554 | 32.510 |
davon Umsatzerlöse Werbung | 106.609 | 98.038 | -32 | -33 | 106.577 | 98.005 |
davon Umsatzerlöse TV-Vermarktung | 186.655 | 169.836 | 0 | 0 | 186.655 | 169.836 |
davon Umsatzerlöse Transfergeschäfte | 23.148 | 123.732 | -23.148 | -123.732 | 0 | 0 |
davon Umsatzerlöse Merchandising | 33.395 | 34.706 | -755 | -1.414 | 32.640 | 33.292 |
davon Umsatzerlöse Conference, Catering, Sonstige | 9.450 | 36.398 | -1.705 | 155 | 7.745 | 36.553 |
Gesamtumsatzerlöse | 359.811 | 495.220 | -25.640 | -125.024 | 334.171 | 370.196 |
davon externe Umsätze | 355.523 | 485.985 | -21.352 | -115.789 | 334.171 | 370.196 |
davon interne Umsätze | 4.288 | 9.235 | -4.288 | -9.235 | 0 | 0 |
Finanzergebnis | -267 | 1.911 | -792 | -5.356 | -1.059 | -3.445 |
Gewinnanteil aus Beteiligungen | 0 | 0 | 81 | -1 | 81 | -1 |
davon aus Gewinnabführung | 1.007 | 4.669 | -1.007 | -4.669 | 0 | 0 |
davon aus Verlustübernahme | -748 | 0 | 748 | 0 | 0 | 0 |
Zinsergebnis | -526 | -2.758 | -614 | -686 | -1.140 | -3.444 |
davon Zinsaufwand | -647 | -2.938 | -780 | -793 | -1.427 | -3.731 |
davon Zinsertrag | 121 | 180 | 166 | 107 | 287 | 287 |
Abschreibungen | -110.875 | -107.028 | -168 | 898 | -111.043 | -106.130 |
Segmentergebnis vor Steuern* | -77.004 | -49.675 | 3.852 | 3.092 | -73.152 | -46.583 |
Investitionen | 91.669 | 160.864 | 59 | -1.923 | 91.728 | 158.941 |
Segmentvermögen** | 476.472 | 540.183 | -25.953 | -22.216 | 450.519 | 517.967 |
Segmentschulden | 207.564 | 194.796 | 10.318 | 17.724 | 217.882 | 212.520 |
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen | 96 | 96 | 306 | 225 | 402 | 321 |
Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen | 0 | 0 | 81 | -1 | 81 | -1 |
* Vor Ergebnisabführung/-übernahme.
** Im Segment der KGaA inklusive TEUR 9.456 (Vorjahr TEUR 19.645) zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte.
Eine detaillierte Überleitung des Segmentergebnisses vor Steuern, des Segmentvermögens und der Segmentschulden ergibt sich aus folgender Darstellung:
Segmentergebnis vor Steuern | Segmentvermögen | Segmentschulden | ||||
in TEUR | 2020/2021 | 2019/2020 | 2020/2021 | 2019/2020 | 2020/2021 | 2019/2020 |
Gesamtsumme der Segmente | -77.004 | -49.675 | 476.472 | 540.183 | 207.564 | 194.796 |
Gewinne übriger Gesellschaften | 210 | 94 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Sonstige IFRS-Anpassungen | 1.454 | 1.772 | -9.288 | -5.298 | 0 | 0 |
IFRS 16 Anpassungen | 1.165 | 305 | 20.280 | 22.459 | 21.060 | 24.404 |
IFRS 9 Anpassungen | 248 | -42 | -26 | -23 | 0 | 0 |
IFRS 15 Anpassungen | -70 | 118 | 69 | 139 | 103 | 219 |
Konsolidierung Finanzanlagen | 0 | 0 | -9.961 | -11.621 | 0 | 0 |
Stadiongebäude zzgl. sonst. Werte | 845 | 845 | -27.027 | -27.872 | 0 | 0 |
Sonstige Konsolidierung | 0 | 0 | 0 | 0 | -10.845 | -6.899 |
-73.152 | -46.583 | 450.519 | 517.967 | 217.882 | 212.520 |
Die in IFRS 8.34 genannte 10-Prozent-Grenze wurde im Segment „KGaA“ mit zwei Kunden in Gesamthöhe von TEUR 181.291 überschritten (Vorjahr zwei Kunden mit TEUR 172.660). Bei diesen Kunden wurden in der Vergangenheit keine Forderungsausfälle von mehr als 2,5 Prozent verzeichnet. Die Zuordnung der Erlöspositionen ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Borussia Dortmund KGaA | BVB Merchandising GmbH | BVB Event & Catering GmbH | ||||
in TEUR | 2020/2021 | 2019/2020 | 2020/2021 | 2019/2020 | 2020/2021 | 2019/2020 |
Gesamtumsatzerlöse der 10%-Grenze | 181.291 | 172.660 | 0 | 0 | 0 | 0 |
davon Spielbetrieb | 0 | 74 | 0 | 0 | 0 | 0 |
davon Werbung | 54 | 51 | 0 | 0 | 0 | 0 |
davon TV-Vermarktung | 178.774 | 169.080 | 0 | 0 | 0 | 0 |
davon Merchandising | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
davon Conference, Catering, Sonstige | 2.463 | 3.455 | 0 | 0 | 0 | 0 |
besttravel dortmund GmbH | Gesamt | |||
in TEUR | 2020/2021 | 2019/2020 | 2020/2021 | 2019/2020 |
Gesamtumsatzerlöse der 10%-Grenze | 0 | 0 | 181.291 | 172.660 |
davon Spielbetrieb | 0 | 0 | 0 | 74 |
davon Werbung | 0 | 0 | 54 | 51 |
davon TV-Vermarktung | 0 | 0 | 178.774 | 169.080 |
davon Merchandising | 0 | 0 | 0 | 0 |
davon Conference, Catering, Sonstige | 0 | 0 | 2.463 | 3.455 |
ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ
(1) Immaterielle Vermögenswerte
in TEUR | 30.06.2021 | 30.06.2020 |
Spielerwerte | 192.442 | 228.314 |
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | 992 | 1.353 |
193.434 | 229.667 |
Als Immaterielle Vermögenswerte werden entgeltlich erworbene Spielerwerte und EDV-Software ausgewiesen. Die gewichtete verbleibende Vertragslaufzeit der wesentlichen Spielerwerte beträgt zum Bilanzstichtag 2,44 Jahre (30. Juni 2020 3,30 Jahre).
Die Entwicklung der Immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:
in TEUR | Spielerwerte | Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | Summe |
Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||
Stand 30. Juni 2019 | 276.508 | 4.101 | 280.609 |
Zugänge | 226.336 | 457 | 226.793 |
Abgänge | 76.616 | 997 | 77.613 |
Umgliederung in als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | 22.039 | 0 | 22.039 |
Stand 30. Juni 2020 | 404.189 | 3.561 | 407.750 |
Zugänge | 58.738 | 0 | 58.738 |
Abgänge | 41.862 | 0 | 41.862 |
Umgliederung in als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | 3.849 | 0 | 3.849 |
Stand 30. Juni 2021 | 417.216 | 3.561 | 420.777 |
Abschreibungen | |||
Stand 30. Juni 2019 | 115.096 | 1.803 | 116.899 |
Zugänge | 87.880 | 405 | 88.285 |
Abgänge | 19.418 | 0 | 19.418 |
Umgliederung in als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte Abgänge | 7.683 | 0 | 7.683 |
Stand 30. Juni 2020 | 175.875 | 2.208 | 178.083 |
Zugänge | 92.269 | 361 | 92.630 |
Abgänge | 40.965 | 0 | 40.965 |
Umgliederung in als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte Abgänge | 2.405 | 0 | 2.405 |
Stand 30. Juni 2021 | 224.774 | 2.569 | 227.343 |
Buchwerte | |||
Stand 30. Juni 2019 | 161.412 | 2.298 | 163.710 |
Stand 30. Juni 2020 | 228.314 | 1.353 | 229.667 |
Stand 30. Juni 2021 | 192.442 | 992 | 193.434 |
(2) Sachanlagen
in TEUR | 30.06.2021 | 30.06.2020 |
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 147.014 | 152.769 |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 36.440 | 40.268 |
183.454 | 193.037 |
Das Sachanlagevermögen umfasst im Wesentlichen das Stadion, die BVB FanWelt, das Grundstück Rheinlanddamm mit dem darauf befindlichen Verwaltungsgebäude sowie das Grundstück Strobelallee 81. Weitere Bestandteile sind die Einrichtungen des Trainingsgeländes Dortmund-Brackel, des Jugendhauses, der Fußballakademie, der Gastronomiebauten im Stadion und der Hauptverwaltung sowie deren Gegenstände, die zur Betriebs- und Geschäftsausstattung gehören.
Im aktuellen Geschäftsjahr wurden Investitionen am Trainingsgelände Dortmund-Brackel und in den SIGNAL IDUNA PARK getätigt.
Im Zuge des Projekts „Erweiterung Trainingszentrum BVB“ wurden die neue Energiezentrale sowie der Sprinthügel am Trainingsgelände Dortmund-Brackel fertiggestellt.
Im SIGNAL IDUNA PARK wurde im Wesentlichen in den Ausbau der Netzwerkinfrastruktur investiert.
Die im Rahmen eines Leasingverhältnisses aktivierten Sachanlagen betreffen Gebäude und sonstige Einrichtungen (z. B. Spielfelder und Außenanlagen) des Trainingsgeländes Dortmund-Brackel und das Jugendhaus.
Des Weiteren zählen die WLAN- und Flutlichtanlage sowie die Oberrangbande im SIGNAL IDUNA PARK und die Fanshops von Borussia Dortmund zu den aktivierten Sachanlagen aus Leasingverhältnissen.
Zum 30. Juni 2021 sind folgende Nutzungsrechte in den korrespondierenden Bilanzposten enthalten:
Nettobuchwerte | |
in TEUR | 30.06.2021 |
Gebäude | 12.661 |
Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.508 |
14.169 |
Die Vermögenswerte weisen im Vorjahr Nettobuchwerte in Höhe von TEUR 22.459 aus, davon entfallen TEUR 16.523 auf das Gebäude und TEUR 5.936 auf Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Borussia Dortmund weist Zugänge für Nutzungsrechte, die in der Position Sachanlagevermögen enthalten sind, in Höhe von TEUR 1.106 (Vorjahr TEUR 16.830) aus. Dem gegenüber stehen Abschreibungen in Höhe von TEUR 3.285 (Vorjahr TEUR 3.627).
Die kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten aus Leasing werden unter Berücksichtigung bereits geleisteter Zahlungen ausgewiesen.
Die darauf entfallenen Zinsaufwendungen beliefen sich auf TEUR 772 (Vorjahr TEUR 571) und sind in der Konzerngesamtergebnisrechnung in der Position Finanzierungsaufwendungen enthalten.
Für das Trainingsgelände Dortmund-Brackel besteht eine Kaufoption zum Zeitpunkt der Beendigung des Leasingverhältnisses im Jahre 2023.
Im Wesentlichen sind alle mit dem Eigentum an den Leasinggegenständen verbundenen Risiken und Chancen auf Borussia Dortmund übergegangen.
Die Entwicklung des Sachanlagevermögens stellt sich wie folgt dar:
in TEUR | Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | Summe |
Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||
Stand 30. Juni 2019 | 257.023 | 76.707 | 333.730 |
Zugänge | 2.848 | 20.416 | 23.264 |
Abgänge | 0 | 1.124 | 1.124 |
Stand 30. Juni 2020 | 259.871 | 95.999 | 355.870 |
Zugänge | 351 | 4.114 | 4.465 |
Abgänge | 0 | 1.002 | 1.002 |
Stand 30. Juni 2021 | 260.222 | 99.111 | 359.333 |
Abschreibungen | |||
Stand 30. Juni 2019 | 101.010 | 48.719 | 149.729 |
Zugänge | 6.092 | 7.850 | 13.942 |
Abgänge | 0 | 838 | 838 |
Stand 30. Juni 2020 | 107.102 | 55.731 | 162.833 |
Zugänge | 6.106 | 7.497 | 13.603 |
Abgänge | 0 | 557 | 557 |
Stand 30. Juni 2021 | 113.208 | 62.671 | 175.879 |
Buchwerte | |||
Stand 30. Juni 2019 | 156.013 | 27.988 | 184.001 |
Stand 30. Juni 2020 | 152.769 | 40.268 | 193.037 |
Stand 30. Juni 2021 | 147.014 | 36.440 | 183.454 |
(3) Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen
Ausgewiesen wird die Beteiligung (33,33 %) an der Orthomed Medizinisches Leistungs- und Rehabilitationszentrum GmbH mit derem handelsrechtlichen Abschluss zum 31. Dezember 2020:
in TEUR | 30.06.2021 | 30.06.2020 |
Langfristige Vermögenswerte | 557 | 641 |
Kurzfristige Vermögenswerte | 973 | 519 |
Langfristige Schulden | 165 | 177 |
Kurzfristige Schulden | 338 | 197 |
Nettovermögen | 1.027 | 786 |
Anteil des Konzerns am Nettovermögen (33,33 %) | 342 | 262 |
Firmenwert | 59 | 59 |
Nach dem 31. Dezember 2020 erhaltene Dividende | 0 | 0 |
Buchwert des Anteils am assoziierten Unternehmen | 402 | 321 |
Umsatzerlöse | 4.138 | 4.008 |
Ergebnis aus den fortzuführenden Geschäftsbereichen | 242 | -3 |
Gesamtergebnis (33,33 %) | 81 | -1 |
Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis | 81 | -1 |
in TEUR | 2020 | 2019 |
Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit | 620 | 118 |
Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -40 | -168 |
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -12 | 77 |
Nettoveränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 568 | 27 |
(4) Finanzielle Vermögenswerte
Die Finanzanlagen betreffen im Wesentlichen langfristige, verzinsliche Darlehen, die als Kredite und Forderungen zu klassifizieren sind.
Hinsichtlich des Zeitwertes verweisen wir auf Textziffer 31.
Korrespondierend mit der Rückerstattungsverbindlichkeit, wird gemäß IFRS 15 auf Grundlage der erwarteten Retouren ein Vermögenswert im Zusammenhang mit Produkten, die mit dem Recht auf Rückgabe verkauft werden, aktiviert. Der Vermögenswert für das Recht zur Rückholung von Produkten belief sich zum 30. Juni 2021 auf TEUR 60 (Vorjahr TEUR 139).
(5) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Forderungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Forderungen belaufen sich auf TEUR 40.328 (Vorjahr TEUR 49.200).
Davon entfallen TEUR 2.737 (Vorjahr TEUR 1.996) auf die sonstigen finanziellen Forderungen und TEUR 37.591 auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Vorjahr TEUR 47.204).
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Transferforderungen in Höhe von TEUR 22.187 (Vorjahr TEUR 33.204) enthalten.
Langfristig
in TEUR | 30.06.2021 | 30.06.2020 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 10.392 | 12.680 |
Die langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode abgezinst und zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet. Hinsichtlich der Zeit werte verweisen wir auf Textziffer 31.
Kurzfristig
in TEUR | 30.06.2021 | 30.06.2020 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 28.381 | 38.506 |
Abzüglich: Wertberichtigungen | -1.182 | -3.982 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – netto | 27.199 | 34.524 |
Sonstige finanzielle Forderungen | 2.737 | 1.996 |
29.936 | 36.520 |
Die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögenswerte sind nicht verzinslich und haben überwiegend eine Fälligkeit von bis zu drei Monaten. Hinsichtlich der Zeitwerte verweisen wir auf Textziffer 31.
(6) Vorräte
in TEUR | 30.06.2021 | 30.06.2020 |
Vorratsvermögen/Handelswaren | 7.235 | 7.342 |
Abzüglich Wertminderungen | -429 | -588 |
Vorratsvermögen – netto | 6.806 | 6.754 |
Der Buchwert der zum Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewerteten Vorräte beläuft sich auf TEUR 1.292 (Vorjahr TEUR 1.645).
Wertminderungen auf Vorräte wurden im Materialaufwand erfasst.
(7) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
in TEUR | 30.06.2021 | 30.06.2020 |
Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestand | 1.725 | 3.317 |
Für die Guthaben bei Kreditinstituten fallen seit dem Geschäftsjahr 2020/2021 Negativzinsen in unwesentlicher Höhe an.
(8) Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
Langfristige Vermögenswerte werden als „zur Veräußerung gehalten“ klassifiziert und zum „niedrigeren Wert aus Buchwert oder beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet“, wenn ihr Buchwert im Wesentlichen durch einen Verkauf statt durch fortgesetzte Nutzung erlöst wird.
Aufgrund vertraglicher Vereinbarungen und der bestehenden Verhältnisse am Transfermarkt, die sich auf anstehende Verkäufe von Transferrechten in einer der nächsten Wechselperioden beziehen, wurden langfristige immaterielle Vermögenswerte mit Abschreibungen in Höhe von TEUR 4.810 (Vorjahr TEUR 3.903) auf den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten – gleichbedeutend mit dem zu realisierenden Brutto-Transferentgelt abzüglich Transferkosten – abgeschrieben und in die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte umgegliedert. Der Buchwert der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte beläuft sich auf TEUR 9.456 (Vorjahr TEUR 19.645). Die Wertminderung wurde innerhalb der Abschreibungen ausgewiesen.
(9) Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt TEUR 92.000 und ist eingeteilt in 92.000.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Aktie abzüglich des rechnerischen Wertes eigener Anteile in Höhe von TEUR 19. Der Ausweis des Eigenkapitals beinhaltet die Darstellung der eigenen Aktien, welche einen offen ausgewiesenen Abzugsposten in Höhe des Nennbetrages eigener Anteile unter dem gezeichneten Kapital vorsieht. Des Weiteren wird eine Rücklage wegen eigener Anteile in gleicher Höhe dargestellt.
Die Gesellschaft war gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 16. November 2004 ermächtigt, bis zum 30. April 2006 eigene Aktien bis zu einem anteiligen Betrag von 10 Prozent des Grundkapitals zu erwerben. Zudem war die Gesellschaft ermächtigt, die eigenen Aktien entweder über die Börse oder außerhalb der Börse zu veräußern. Eine Veräußerung außerhalb der Börse ist u. a. zum Zwecke der Veräußerung von Aktien in Form von gedruckten effektiven Aktienurkunden, die frei übertragbar und handelbar sind, zulässig. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist in diesen Fällen gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ausgeschlossen. In der Zeit zwischen dem Tag der Handelsaufnahme (31. Oktober 2000) und dem Bilanzstichtag (30. Juni 2021) hat die Gesellschaft insgesamt 34.000 Stückaktien erworben und 15.100 Stückaktien außerhalb der Börse in Form von gedruckten effektiven Aktienurkunden veräußert. Der Veräußerungsgewinn ist unter den Sonstigen betrieblichen Erträgen gesondert ausgewiesen worden. Zum Bilanzstichtag befinden sich 18.900 Stückaktien im eigenen Wertpapierbestand; im Berichtszeitraum gab es keine Veräußerungen.
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA ist in gleichberechtigte Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie eingeteilt. Die Aktien sind voll eingezahlt; die Anzahl der ausgegebenen sowie der im Umlauf befindlichen Aktien hat sich wie folgt entwickelt:
Aktien in Stück | Ausgegeben | Eigene Aktien | Im Umlauf befindlich |
Anfangsbestand 01. Juli 2019 | 92.000.000 | -18.900 | 91.981.100 |
Veränderung des Bestands eigener Aktien | 0 | ||
zum 30. Juni 2020 | 92.000.000 | -18.900 | 91.981.100 |
Veränderung des Bestands eigener Aktien | 0 | ||
zum 30. Juni 2021 | 92.000.000 | -18.900 | 91.981.100 |
Die Gesellschaft wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. November 2020 mit erneuter Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. November 2025 durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bareinlagen einmalig insgesamt jedoch um höchstens EUR 18.400.000,00, zu erhöhen.
Rücklagen
Die Kapitalrücklage enthält ausschließlich Einstellungen aus Aufgeldern unter Abzug der Netto-Platzierungskosten sowie die anteiligen Erlöse aus dem Verkauf eigener Anteile.
Die sonstigen Ergebnisrücklagen enthalten die laufenden und die in Vorjahren von den Konzernunternehmen erwirtschafteten und nicht ausgeschütteten Gewinne sowie kumulierte Verluste. Darüber hinaus wird in diesem Posten der fortgeführte Nettoeffekt aus der im Rahmen von IFRS 1.16 erfolgten Neubewertung des SIGNAL IDUNA PARK ausgewiesen.
Kapitalsteuerung
Das Kapitalmanagement verfolgt das Ziel, langfristig die Unternehmensfortführung zu sichern und angemessene Renditen für die Anteilseigner zu erwirtschaften. Im Rahmen des Fremdkapitalmanagements wird die Fremdkapitalbeschaffung, insbesondere vor dem Hintergrund einer fristenkongruenten Finanzierung, gesteuert. Die Kapitalstruktur wird dahingehend gesteuert, dass sie den Änderungen der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie Risiken aus den zugrunde liegenden Vermögenswerten Rechnung trägt. Dies erfolgt anhand kurzfristiger Soll-Ist-Vergleiche sowie einer mittel- und langfristigen Finanzplanung.
Die Kapitalstruktur stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:
in TEUR | 30.06.2021 | 30.06.2020 |
Eigenkapital der Aktionäre | 232.637 | 305.447 |
Anteil am Gesamtkapital | 51,64 % | 58,97 % |
(10) Rückstellungen
Die zum 30. Juni 2021 bilanzierten Rückstellungen in Höhe von TEUR 2.333 (Vorjahr TEUR 0) beinhalten Prozess- und Haftungsrisken für Klageverfahren und wurden aufwandswirksam erfasst.
Die Prognose zum Ausgang von Klageverfahren kann nicht sicher bestimmt werden, sodass hierbei Unsicherheiten in Bezug auf die Höhe der zu erwartenden Verpflichtung bestehen. Basierend auf vergleichbaren Fällen der Vergangenheit geht Borussia Dortmund nach derzeitigem Kenntnisstand von einem Streitwert bzw. einem eventuellen Verlust in Höhe von TEUR 2.333 aus.
(11) Finanzverbindlichkeiten
Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten betragen zum Bilanzstichtag TEUR 56.900 (Vorjahr TEUR 8.031). Dabei handelt es sich, wie im Vorjahr, um einen in Anspruch genommenen Kontokorrentrahmen.
(12) Verbindlichkeiten aus Leasing
Die Zahlungsverpflichtungen aus den Leasingverhältnissen sind wie folgt zur Auszahlung fällig:
in TEUR | 30.06.2021 | 30.06.2020 |
Bis zu 1 Jahr | 4.932 | 5.135 |
Nach mehr als 1 Jahr und bis zu 5 Jahre | 11.106 | 13.886 |
Mehr als 5 Jahre | 7.763 | 8.569 |
23.801 | 27.590 | |
Künftige Finanzierungskosten aus Leasing | -2.741 | -3.186 |
Barwert der Verbindlichkeiten aus Leasing | 21.060 | 24.404 |
Die Fristigkeiten der Barwerte der Verbindlichkeiten aus Leasing entwickelten sich wie folgt:
in TEUR | 30.06.2021 | 30.06.2020 |
Bis zu 1 Jahr | 4.241 | 4.350 |
Nach mehr als 1 Jahr und bis zu 5 Jahre | 9.735 | 12.943 |
Mehr als 5 Jahre | 7.084 | 7.111 |
21.060 | 24.404 |
(13) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf TEUR 101.353 (Vorjahr TEUR 137.059), davon umfassen TEUR 87.683 Verbindlichkeiten aus Transfergeschäften (Vorjahr TEUR 120.287). Grund für den Rückgang der Verbindlichkeiten aus Transfergeschäften sind geleistete Zahlungen im Rahmen von Transfervereinbarungen.
(14) Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
in TEUR | 30.06.2021 | 30.06.2020 |
Langfristig | ||
Sonstige | 208 | 0 |
208 | 0 | |
Kurzfristig | ||
Sonstige Steuern | 6.971 | 9.949 |
Sonstige | 23.930 | 29.166 |
30.901 | 39.115 | |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten gesamt | 31.109 | 39.115 |
Die kurzfristigen Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten reduzierten sich zum Vorjahr um TEUR 8.214. Dies resultiert im Wesentlichen aus Auszahlungen im Geschäftsjahr für den Lizenzbereich.
Zudem sind in den Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten die Rückerstattungsverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 103 (Vorjahr TEUR 219) berücksichtigt. Die Rückerstattungsverbindlichkeit bezieht sich auf das Recht des Kunden, Produkte innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf zurückzugeben. Zum Verkaufszeitpunkt wird für die Produkte, bei denen mit einer Retoure gerechnet wird, eine Rückerstattungsverbindlichkeit und eine entsprechende Anpassung des Umsatzes erfasst.
(15) Rechnungsabgrenzungsposten
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
in TEUR | 30.06.2021 | 30.06.2020 |
Langfristig | ||
Abgrenzung der Lizenzabteilung | 867 | 4.569 |
Versicherungsbeiträge | 0 | 2 |
Sonstige Vorauszahlungen | 1.227 | 1.147 |
2.094 | 5.718 | |
Kurzfristig | ||
Abgrenzung der Lizenzabteilung | 8.722 | 6.560 |
Versicherungsbeiträge | 538 | 604 |
Sonstige Vorauszahlungen | 3.448 | 2.737 |
12.708 | 9.901 |
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
in TEUR | 30.06.2021 | 30.06.2020 |
Langfristig | ||
Vorauszahlungen von Sponsoren | 0 | 230 |
0 | 230 | |
Kurzfristig | ||
Vorauszahlungen Kartenverkäufe | 22 | 2 |
Vorauszahlungen von Sponsoren | 4.447 | 2.931 |
Sonstige Vorauszahlungen | 618 | 708 |
5.087 | 3.641 |
Die ausgewiesenen kurzfristigen passiven Rechnungsabgrenzungsposten weisen einen Wert in Höhe von TEUR 5.087 (Vorjahr TEUR 3.641) aus und beinhalten im Wesentlichen Einzahlungen aus Sponsoringverträgen, welche die Saison 2021/2022 betreffen, die zeitanteilig aufgelöst werden.
Zusätzlich werden in den kurzfristigen passiven Rechnungsabgrenzungsposten aufgrund der andauernden Covid-19-Pandemie die nicht erbrachten Leistungen aus den Sponsoringverträgen aus der Saison 2019/2020 und der Saison 2020/2021 in Höhe von TEUR 2.259 ausgewiesen. Diese werden als Kompensationsleistungen in die Folgesaison übertragen.
ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG
(16) Umsatzerlöse
in TEUR | 2020/2021 | 2019/2020 |
Spielbetrieb | 554 | 32.510 |
Werbung | 106.577 | 98.005 |
TV-Vermarktung | 186.655 | 169.836 |
Merchandising | 32.640 | 33.292 |
Conference, Catering, Sonstige | 7.745 | 36.553 |
334.171 | 370.196 |
Die Umsatzerlöse wurden vorwiegend im Inland erzielt. Darin enthalten sind periodenfremde Erlöse in Höhe von TEUR 2.155 (Vorjahr TEUR 785). Die wesentlichen periodenfremden Erlöse des Geschäftsjahres wurden in der TV-Vermarktung verzeichnet.
(17) Ergebnis aus Transfergeschäften
in TEUR | 2020/2021 | 2019/2020 |
Brutto-Transferentgelt | 24.406 | 116.688 |
Transferkosten | -1.285 | -7.488 |
Netto-Transferentgelt | 23.121 | 109.200 |
Restbuchwert | -7.720 | -69.040 |
Ergebnis aus Transfergeschäften | 15.401 | 40.160 |
(18) Sonstige betriebliche Erträge
Die Sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich im Vergleich zum vergangenen Berichtszeitraum von TEUR 9.195 auf TEUR 10.377 und beinhalten im Wesentlichen Erträge aus Versicherungserstattungen in Höhe von TEUR 3.796, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 1.525 sowie Erträge aus der Rückvergütung für die Einräumung vertragsgegenständlicher Vermarktungsrechte in Höhe von TEUR 941 zusammen.
Der periodenfremde Anteil innerhalb der Sonstigen betrieblichen Erträge beträgt TEUR 2.608 (Vorjahr TEUR 5.033), davon TEUR 1.525 aus der Auflösung von Rückstellungen und aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten.
(19) Materialaufwand
Der Materialaufwand verringerte sich von TEUR 22.392 auf TEUR 19.589. Diese Position beinhaltet im Wesentlichen den Wareneinsatz der BVB Event & Catering GmbH in Höhe von TEUR 625 (Vorjahr TEUR 4.716) und der BVB Merchandising GmbH in Höhe von TEUR 18.901 (Vorjahr TEUR 17.794).
(20) Personalaufwand
Die Mitarbeiter des Konzerns haben keine leistungsorientierten Altersversorgungszusagen erhalten. Die Zahlungen an die staatliche Rentenversicherungsanstalt werden innerhalb der Sozialversicherungsabgaben ausgewiesen.
in TEUR | 2020/2021 | 2019/2020 |
Löhne und Gehälter | 207.025 | 206.939 |
Sozialversicherungsabgaben | 8.625 | 8.218 |
215.650 | 215.157 |
Im Geschäftsjahr 2020/2021 sind TEUR 2.647 (Vorjahr TEUR 2.750) an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt worden.
(21) Abschreibungen
in TEUR | 2020/2021 | 2019/2020 |
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | 97.440 | 92.188 |
Abschreibungen auf Sachanlagen | 13.603 | 13.942 |
111.043 | 106.130 |
(22) Sonstige betriebliche Aufwendungen
in TEUR | 2020/2021 | 2019/2020 |
Spielbetrieb | 36.956 | 47.211 |
Werbung | 10.708 | 26.989 |
Transfergeschäfte | 4.204 | 4.654 |
Handel | 6.486 | 6.463 |
Verwaltung | 22.807 | 25.352 |
Übrige | 4.599 | 8.341 |
85.760 | 119.010 |
Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten einen periodenfremden Aufwand in Höhe von TEUR 762 (Vorjahr TEUR 776).
(23) Finanzergebnis
in TEUR | 2020/2021 | 2019/2020 |
Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen (siehe (3)) | 81 | -1 |
Finanzierungserträge | ||
Zinserträge IFRS 9 | 252 | 167 |
Sonstige Zinserträge | 35 | 120 |
287 | 287 | |
Finanzierungsaufwendungen | ||
Diskontierungsaufwendungen und sonstige Zinsen | -554 | -2.879 |
Zinsaufwendungen für Verbindlichkeiten aus Leasing | -772 | -571 |
Zinsaufwendungen IFRS 9 | -101 | -281 |
-1.427 | -3.731 | |
-1.059 | -3.445 |
(24) Ertragsteuern und Latente Steuern
Borussia Dortmund weist in diesem Geschäftsjahr aufgrund einer Gewerbesteuererstattung einen Steuerertrag in Höhe von TEUR 342 aus (Vorjahr TEUR 2.630).
Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen aktiven und passiven latenten Steuern sind den Bilanzposten und Sachverhalten wie folgt zuzuordnen:
in TEUR | Stand netto zum 30.06.2020 | Erfasst im Gewinn oder Verlust | Stand netto zum 30.06.2021 | Latente Steueransprüche | Latente Steuerschulden |
Immaterielle Vermögenswerte | 5.477 | -1.653 | 3.824 | 3.824 | 0 |
Sachanlagevermögen | -6.166 | -1.026 | -7.192 | 0 | -7.192 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Vermögenwerte | 275 | -81 | 194 | 194 | 0 |
Verbindlichkeiten aus LuL | -16.686 | 1.489 | -15.197 | 0 | -15.197 |
Steuerliche Verlustvorträge | 17.100 | 1.271 | 18.371 | 18.371 | 0 |
Summe | 0 | 0 | 0 | 22.389 | -22.389 |
in TEUR | Stand netto zum 30.06.2019 | Erfasst im Gewinn oder Verlust | Stand netto zum 30.06.2020 | Latente Steueransprüche | Latente Steuerschulden |
Immaterielle Vermögenswerte | 11 | 5.466 | 5.477 | 5.477 | 0 |
Sachanlagevermögen | -5.085 | -1.081 | -6.166 | 61 | -6.227 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Vermögenwerte | 235 | 40 | 275 | 275 | 0 |
Verbindlichkeiten aus LuL | -9.716 | -6.970 | -16.686 | 639 | -17.325 |
Steuerliche Verlustvorträge | 11.876 | 5.224 | 17.100 | 17.100 | 0 |
Summe | -2.679 | 2.679 | 0 | 23.552 | -23.552 |
Die Ertragsteuern lassen sich wie folgt aufteilen:
in TEUR | 2020/2021 | 2019/2020 |
Ertragsteuern | ||
Periode | -60 | -40 |
Vorperiode | 402 | -9 |
Latenter Steuerertrag oder -aufwand aus | ||
der Entstehung oder Auflösung temporärer Differenzen | -1.271 | -2.545 |
noch nicht genutzten Verlustvorträgen | 1.271 | 5.224 |
342 | 2.630 |
Im Konzern bestehen zum Bilanzstichtag körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 118.937 (Vorjahr TEUR 44.270) und gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 100.069 (Vorjahr TEUR 29.492), auf die keine aktiven Latenten Steuern erfasst wurden. Die Verlustvorträge sind zeitlich unbegrenzt.
Die erwarteten Ertragsteuern, die sich bei Anwendung des gewichteten durchschnittlichen Steuersatzes von 32,81 Prozent (Vorjahr 32,81 Prozent) theoretisch ergeben würden, lassen sich wie folgt zu den tatsächlichen Ertragsteuern der Konzerngesamtergebnisrechnung überleiten:
in TEUR | 2020/2021 | 2019/2020 |
Konzernergebnis vor Ertragsteuern | -73.152 | -46.583 |
Theoretische Steuerquote in % | 32,81 | 32,81 |
Erwarteter Ertrag aus Ertragsteuern | 24.001 | 15.284 |
Effekte aus steuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen | 988 | 1.240 |
Veränderung der Nutzbarkeit steuerlicher Verlustvorträge | -24.989 | -16.564 |
Veränderung Latenter Steuern | 0 | 2.679 |
Steuern aus Vorjahren | 402 | -9 |
Sonstige Steuereffekte | -60 | 0 |
Steuerertrag gemäß Konzerngesamtergebnisrechnung | 342 | 2.630 |
Tatsächliche Steuerquote in % | -0,47 | -5,64 |
(25) Konzernkapitalflussrechnung
Die in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beliefen sich auf TEUR 1.725 (Vorjahr TEUR 3.317). Zudem wurden im Berichtszeitraum Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 56.900 (Vorjahr TEUR 8.031) ausgewiesen.
Der Cashflow aus operativer Tätigkeit belief sich auf TEUR 15.947 (Vorjahr TEUR -362), und der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich auf TEUR -62.022 (Vorjahr TEUR -50.769).
Im Cashflow aus Investitionstätigkeit werden in der Netto-Position Einzahlungen aus Transfergeschäften direkt mit den Transfergeschäften im Zusammenhang stehenden Auszahlungen in Höhe von TEUR 5.071 (Vorjahr TEUR 8.955) saldiert dargestellt.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit zeigt folgende Veränderung der Finanzschulden:
Überleitung der Bewegung der Schulden auf den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit gemäß IAS 7.44 zum 30. Juni 2021
Eigenkapital | Schulden/Derivate | |||||
in TEUR | Gezeichnetes Kapital | Rücklagen | Eigene Anteile | Finanzverbindlichkeiten | Verbindlichkeiten aus Leasing | Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
Bilanz zum 30. Juni 2020 | 92.000 | 213.560 | -113 | 8.031 | 24.404 | 39.115 |
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden | 0 | 0 | 0 | 56.900 | 0 | 0 |
Auszahlung zur Tilgung von Verbindlichkeiten aus Leasing | 0 | 0 | 0 | 0 | -4.386 | 0 |
Gesamtveränderung des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit | 0 | 0 | 0 | 56.900 | -4.386 | 0 |
Sonstige Änderungen | ||||||
bezogen auf Schulden | ||||||
Veränderung der Finanzverbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 | -8.031 | 0 | 0 |
Veränderung der Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -5.673 |
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Leasing | 0 | 0 | 0 | 0 | 1.042 | 0 |
bezogen auf Eigenkapital Konzernjahresfehlbetrag | 0 | -72.810 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Gesamt sonstige Änderungen bezogen auf Schulden | 0 | 0 | 0 | -8.031 | 1.042 | -5.673 |
Gesamt sonstige Änderungen bezogen auf Eigenkapital | 0 | -72.810 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Bilanz zum 30. Juni 2021 | 92.000 | 140.750 | -113 | 56.900 | 21.060 | 33.442 |
Schulden/Derivate | |
in TEUR | Gesamt |
Bilanz zum 30. Juni 2020 | 376.997 |
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden | 56.900 |
Auszahlung zur Tilgung von Verbindlichkeiten aus Leasing | -4.386 |
Gesamtveränderung des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit | 52.514 |
Sonstige Änderungen | |
bezogen auf Schulden | |
Veränderung der Finanzverbindlichkeiten | -8.031 |
Veränderung der Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten | -5.673 |
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Leasing | 1.042 |
bezogen auf Eigenkapital Konzernjahresfehlbetrag | -72.810 |
Gesamt sonstige Änderungen bezogen auf Schulden | -12.662 |
Gesamt sonstige Änderungen bezogen auf Eigenkapital | -72.810 |
Bilanz zum 30. Juni 2021 | 344.039 |
Überleitung der Bewegung der Schulden auf den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit gemäß IAS 7.44 zum 30. Juni 2020
Eigenkapital | Schulden/Derivate | |||||
in TEUR | Gezeichnetes Kapital | Rücklagen | Eigene Anteile | Verbindlichkeiten aus Leasing | Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | Gesamt |
Bilanz zum 30. Juni 2019 | 92.000 | 263.032 | -113 | 11.508 | 40.859 | 407.286 |
Erwerb von Minderheitsanteilen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlung aus der Abwicklung von Derivaten | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Dividendenzahlung | 0 | -5.519 | 0 | 0 | 0 | -5.519 |
Auszahlung zur Tilgung von Leasingverbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 | -3.929 | 0 | -3.929 |
Gesamtveränderung des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit | 0 | -5.519 | 0 | -3.929 | 0 | -9.448 |
Sonstige Änderungen | ||||||
bezogen auf Schulden | ||||||
Veränderung der Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 | 0 | -1.744 | -1.744 |
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Leasing | 0 | 0 | 0 | 16.825 | 0 | 16.825 |
bezogen auf Eigenkapital | ||||||
Konzernjahresfehlbetrag | 0 | -43.953 | 0 | 0 | 0 | -43.953 |
Gesamt sonstige Änderungen bezogen auf Schulden | 0 | 0 | 0 | 16.825 | -1.744 | 15.081 |
Gesamt sonstige Änderungen bezogen auf Eigenkapital | 0 | -43.953 | 0 | 0 | 0 | -43.953 |
Bilanz zum 30. Juni 2020 | 92.000 | 213.560 | -113 | 24.404 | 39.115 | 368.966 |
SONSTIGE ANGABEN
FINANZWIRTSCHAFTLICHE RISIKEN
(26) Kreditrisiko
Die Buchwerte der nachfolgenden Finanzinstrumente geben das maximale Kreditrisiko wieder. Zum Bilanzstichtag betrug das maximale Risiko:
Buchwerte von Finanzinstrumenten
in TEUR | 30.06.2021 | 30.06.2020 |
Finanzielle Vermögenswerte, Forderungen und sonstige finanzielle Forderungen | 40.440 | 49.607 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 1.725 | 3.317 |
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet Borussia Dortmund den sogenannten „Simplified Approach“ an und erfasst bereits bei Zugang die über die gesamte Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste. Die erwarteten Kreditausfälle werden im Rahmen des „Simplified Approach“ – gegliedert nach Risikogruppen unter Berücksichtigung historischer Ausfallraten – ermittelt. Die Zuordnung zu den jeweiligen Risikogruppen erfolgt auf Basis gemeinsamer Kreditrisikomerkmale. Dies sind für Borussia Dortmund zum einen Forderungen aus Transfergeschäften und zum anderen sonstige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die im Wesentlichen aus Ticketing, Merchandising und Sponsoring entstehen. Auf Basis historischer Ausfalldaten der letzten drei Geschäftsjahre und unter Berücksichtigung zukunftsorientierter makroökonomischer Indikatoren (Bruttoinlandsprodukt) sowie Würdigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie werden Risikocluster-spezifische Ausfallraten ermittelt. Diese Ermittlung ergibt eine unwesentlich höhere Ausfallrate im Vergleich zum Vorjahr.
Eine Wertberichtigung auf individueller Basis erfolgt im „Simplified Approach“, wenn eines oder mehrere Ereignisse mit nachteiliger Auswirkung auf die Bonität des Schuldners eingetreten sind. Bei diesen Ereignissen handelt es sich u. a. um Zahlungsverzögerungen, eine drohende Insolvenz oder Zugeständnisse des Schuldners aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden direkt abgeschrieben, wenn ihre Realisierbarkeit nicht mehr hinreichend erwartet wird. Dies ist u. a. dann der Fall, wenn Zahlungsunfähigkeit des Schuldners festgestellt wird.
Die Forderungen aus Transfergeschäften stellen eine Risikokonzentration dar und sind durch Transferrechte abgesichert.
Die Entwicklung der Wertberichtigungen auf der Basis erwarteter Kreditverluste auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 30. Juni 2021 sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
in TEUR | 2020/2021 | 2019/2020 |
Wertberichtungen zum 01.07. nach IFRS 9 | 3.982 | 1.852 |
Aufwandswirksame Zuführungen | 497 | 2.552 |
Ertragswirksame Auflösungen | -626 | -427 |
Erfolgsneutrale Buchungen | -2.675 | 0 |
Wertberichtigungen nach IFRS 9 | 4 | 5 |
Wertberichtigungen zum 30.06. | 1.182 | 3.982 |
Die Fälligkeiten der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, einschließlich der Sonstigen finanziellen Forderungen, betrugen zum Bilanzstichtag:
Fälligkeitsanalyse von Forderungen
in TEUR | 30.06.2021 | 30.06.2020 |
Noch nicht fällig | 38.893 | 48.767 |
Seit weniger als 30 Tagen fällig | 870 | 358 |
Seit 30 bis 89 Tagen fällig | 565 | 74 |
Seit mehr als 90 Tagen fällig | 0 | 1 |
40.328 | 49.200 |
Bei den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten handelt es sich um Bankguthaben sowie um kurzfristige Geldanlagen in Form von Tages- und Termingeldern. Die Gelder werden von Borussia Dortmund nur bei Banken mit Investment Grade Rating hinterlegt. Die Bonität der Banken wird zudem regelmäßig auf Basis von Credit Default Swaps (CDS) überwacht.
Durch die kurze Anlagedauer und die Bonität der Banken weisen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ein geringes Ausfallrisiko auf. Es wurden wie im Vorjahr keine wesentlichen Wertminderungen ermittelt.
Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über das Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste (Expected Credit Losses), aufgeteilt in die von Borussia Dortmund festgelegten Forderungsklassen zum 30. Juni 2021:
30. Juni 2021
in TEUR | Bruttobuchwert | Ausfallrate in % | Erwarteter Kreditverlust |
Forderungen aus Transfergeschäften | 17.584 | 0,08 | 14 |
Sonstige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 15.416 | 0,08 | 12 |
Gesamt | 33.000 | 26 |
30. Juni 2020
in TEUR | Bruttobuchwert | Ausfallrate in % | Erwarteter Kreditverlust |
Forderungen aus Transfergeschäften | 24.103 | 0,06 | 14 |
Sonstige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 14.008 | 0,06 | 9 |
Gesamt | 38.111 | 23 |
(27) Wechselkursänderungsrisiko
Der Konzern hat zum 30. Juni 2021 finanzielle Verbindlichkeiten i. H. v. 10.000 Tsd. GBP im Bestand, die einem Wechselkursänderungsrisiko unterliegen. Zur vollständigen Sicherung des Währungsrisikos wurden fristenkongruente EUR/GBP Devisentermingeschäfte mit einem Nominalvolumen i. H. v. 10.000 Tsd. GBP abgeschlossen, die nicht Bestandteil einer IFRS 9 Hedge Accounting Beziehung sind und somit freistehend bilanziert werden.
Eine Stärkung (Schwächung) vom Britischem Pfund (GBP) gegenüber dem Euro (EUR) um +10% (-10%), hätte zum 30. Juni 2021 keinen wesentlichen Effekt auf die Gesamtergebnisrechnung, da sich die Wertänderungen der finanziellen Verbindlichkeiten und den Devisentermingeschäften in der Gesamtergebnisrechnung ausgleichen.
(28) Zinsänderungsrisiko
Zum 30. Juni 2021 befanden sich wie auch im Vorjahr lediglich fest verzinsliche originäre Finanzinstrumente im Bestand von Borussia Dortmund. Davon unterliegen lediglich Finanzinstrumente, die ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, einem Zinsänderungsrisiko. Hierzu wird auf die Angaben der zum Factoring vorgesehenen Forderungen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, unter Textziffer 31 verwiesen.
Buchwerte der originären verzinslichen Finanzinstrumente
in TEUR | 30.06.2021 | 30.06.2020 | ||
Fest verzinslich | Variabel verzinslich | Fest verzinslich | Variabel verzinslich | |
Finanzielle Vermögenswerte, Forderungen und sonstige finanzielle Forderungen | 40.440 | 0 | 49.607 | 0 |
Finanzverbindlichkeiten aus Leasing | 21.060 | 0 | 24.404 | 0 |
(29) Nettoergebnis
Die im Folgenden dargestellten Nettogewinne und Nettoverluste aus Finanzinstrumenten umfassen Bewertungsergebnisse, das Fortschreiben von Agien und Disagien, das Erfassen und das Stornieren von Aufwendungen aus Wertminderungen sowie Zinsen und alle sonstigen Ergebnisauswirkungen aus Finanzinstrumenten.
Nettogewinne und Nettoverluste aus Finanzinstrumenten
Bewertungskategorie IFRS 9
in TEUR | 2020/2021 | 2019/2020 |
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | -13 | -3.276 |
davon Zinsergebnis | -13 | -1.142 |
Finanzielle Vermögenswerte ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 252 | -115 |
davon Zinsergebnis | 252 | -115 |
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | -1.379 | -2.187 |
davon Zinsergebnis | -1.379 | -2.187 |
Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten | -1.140 | -5.578 |
davon Zinsergebnis | -1.140 | -3.444 |
(30) Liquiditätsrisiko
Die folgende Übersicht gibt Aufschluss über die vertraglich vereinbarten undiskontierten Zins- und Tilgungszahlungen für finanzielle Schulden. Sofern ein Kündigungsrecht besteht, wird der Zahlungsmittelabfluss bis zum frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt berücksichtigt.
Fälligkeiten vertraglicher Zahlungsströme aus Finanzverbindlichkeiten 2021
in TEUR | Verbindlichkeiten aus Leasing | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | Summe |
2021/2022 | 4.931 | 83.360 | 88.291 |
2022/2023 | 4.939 | 37.052 | 41.991 |
2023/2024 | 2.846 | 302 | 3.148 |
2024/2025 | 1.873 | 52 | 1.925 |
2025/2026 | 1.448 | 52 | 1.500 |
2026 und darüber hinaus | 7.763 | 0 | 7.763 |
23.800 | 120.818 | 144.618 |
Fälligkeiten vertraglicher Zahlungsströme aus Finanzverbindlichkeiten 2020
in TEUR | Verbindlichkeiten aus Leasing | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | Summe |
2020/2021 | 5.135 | 67.432 | 72.567 |
2021/2022 | 4.670 | 40.150 | 44.820 |
2022/2023 | 4.753 | 27.137 | 31.890 |
2023/2024 | 2.694 | 2.340 | 5.034 |
2024/2025 | 1.769 | 0 | 1.769 |
2025 und darüber hinaus | 8.569 | 0 | 8.569 |
27.590 | 137.059 | 164.649 |
(31) Zeitwerte von Finanzinstrumenten nach Klassen und Bewertungskategorien
Die Ausrichtung der einzelnen Klassen und Bewertungskategorien des IFRS 9 auf die Bilanzposten nebst Angabe der Zeitwerte zum 30. Juni 2021 ist der folgenden Übersicht zu entnehmen:
Bewertungskategorien IFRS 9
in TEUR | Buchwert 30.06.2021 | Zeitwert 30.06.2021 |
AKTIVA | ||
Zu fortgeführten Anschaffungskosten | ||
Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 27 | 27 |
Langfristige Forderungen aus LuL und sonstige Forderungen | 5.775 | 5.775 |
Kurzfristige Forderungen aus LuL und sonstige Forderungen | 29.936 | 29.936 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 1.725 | 1.725 |
Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert | ||
Forderungen zum Factoring vorgesehen | 4.617 | 4.617 |
Gesamt | 42.080 | 42.080 |
Bewertungskategorien IFRS 9
in TEUR | Buchwert 30.06.2021 | Zeitwert 30.06.2021 |
PASSIVA | ||
Zu fortgeführten Anschaffungskosten | ||
Langfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 208 | 208 |
Langfristige Verbindlichkeiten aus Leasing | 16.819 | n.a. |
Langfristige Verbindlichkeiten aus LuL | 37.250 | 37.250 |
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 56.900 | 56.900 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Leasing | 4.241 | n.a. |
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus LuL | 64.103 | 64.103 |
Kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 33.234 | 33.234 |
Gesamt | 212.755 | 191.695 |
Bewertungskategorien IFRS 9
in TEUR | Buchwert 30.06.2020 | Zeitwert 30.06.2020 |
AKTIVA | ||
Zu fortgeführten Anschaffungskosten | ||
Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 32 | 32 |
Langfristige Forderungen aus LuL und sonstige Forderungen | 3.565 | 3.565 |
Kurzfristige Forderungen aus LuL und sonstige Forderungen | 36.520 | 36.520 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 3.317 | 3.317 |
Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert | ||
Forderungen zum Factoring vorgesehen | 9.115 | 9.115 |
Gesamt | 52.549 | 52.549 |
Bewertungskategorien IFRS 9
in TEUR | Buchwert 30.06.2020 | Zeitwert 30.06.2020 |
PASSIVA | ||
Zu fortgeführten Anschaffungskosten | ||
Langfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 0 | 0 |
Langfristige Verbindlichkeiten aus Leasing | 20.054 | n. a. |
Langfristige Verbindlichkeiten aus LuL | 69.627 | 69.627 |
Sonstige Verbindlichkeiten aus LuL | 8.031 | 8.031 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Leasing | 4.350 | n. a. |
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus LuL | 67.432 | 67.432 |
Kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 39.115 | 39.115 |
Gesamt | 208.609 | 184.205 |
Soweit Umgliederungen in andere Level der Bewertungshierarchie erforderlich sind, werden diese zum Ende des Geschäftsjahres, in dem das Ereignis eintritt, das die Umgliederung erforderlich macht, vorgenommen. Im aktuellen Geschäftsjahr lagen keine Umgliederungen vor. Der beizulegende Zeitwert der zum Factoring vorgesehenen Forderungen ist in Level 3 eingestuft; der beizulegende Zeitwert aller übrigen oben genannten Finanzinstrumente ist in Level 2 eingestuft.
Bei den kurzfristigen Forderungen und Schulden aus Lieferungen und Leistungen sowie den liquiden Mitteln entsprechen die Buchwerte aufgrund der kurzen Restlaufzeit näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.
Langfristige Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden auf den Barwert abgezinst bzw. sind verzinslich. Die Buchwerte entsprechen in diesem Fall im Wesentlichen dem beizulegenden Zeitwert.
Forderungen, die im Rahmen von Factoring potenziell veräußert werden können, werden gemäß den Bestimmungen des IFRS 9 aufgrund des Geschäftsmodells ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt durch Abzinsung der Zahlungsströme. Das Bewertungsmodell berücksichtigt den Barwert der erwarteten Zahlungen, abgezinst mit einem risikoadjustierten Abzinsungssatz. Dazu erhält Borussia Dortmund vom Factorer regelmäßig einen individuellen kalkulatorischen Abzinsungssatz (zum 30. Juni 2021 i. H. v. 2,65 Prozent). Somit würde der beizulegende Zeitwert im selben Verhältnis steigen (sinken), wenn der Abzinsungssatz niedriger (höher) läge. Da die Wertänderungen des beizulegenden Zeitwerts in der GuV erfasst werden, zeigt die folgende Tabelle die Ergebnisauswirkung zum Bilanzstichtag:
in TEUR | |
Buchwert der zum Factoring vorgesehenen Forderungen 01. Juli 2020 | 9.115 |
Zugang | 0 |
Abgang | -4.750 |
Erfolgswirksam erfasste Gewinne/Verluste | 252 |
Buchwert der zum Factoring vorgesehenen Forderungen 30. Juni 2021 | 4.617 |
Bei der Bewertung der übrigen finanziellen Vermögenswerte und Schulden erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes mittels des Discounted-Cashflow-Bewertungsverfahrens. Als Zinssätze dienen die von der Bundesbank zum Abschlussstichtag veröffentlichten „Renditen der börsennotierten Bundeswertpapiere“ zuzüglich eines Risikozuschlages.
Dem Bewertungsmodell werden dabei die zum Bilanzstichtag gültigen laufzeitkongruenten Zinssätze zugrunde gelegt.
(32) Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis je Aktie wird nach IAS 33 (Ergebnis je Aktie) mittels Division des den Aktionären der Muttergesellschaft zustehenden Periodenergebnisses durch den gewichteten Durchschnitt der umlaufenden Aktien ermittelt. Das Ergebnis je Aktie bezieht sich nur auf den Anteil der Konzernmutter. Da potenzielle Stammaktien nicht existieren, sind verwässertes und unverwässertes Ergebnis je Aktie identisch.
(33) Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen
Persönlich haftende Gesellschafterin der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA ist die Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH. Der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH obliegt die Geschäftsführung und Vertretung der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA. Somit steht dem BV. Borussia 09 e.V. Dortmund als alleinigem Gesellschafter der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH die Personalkompetenz zu. Sowohl die Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH als auch der BV. Borussia 09 e.V. Dortmund sowie alle mit diesen verbundenen Gesellschaften gelten daher als nahestehende sonstige Personen i. S. d. IAS 24.
Bezüglich weiterer Angaben zum Aufsichtsrat der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA und der Geschäftsführung der BVB Geschäftsführungs-GmbH sei auf die Textziffern 37 und 39 verwiesen.
Related Party Disclosures
in TEUR | 2020/2021 | 2019/2020 |
Geschäftsvorfälle mit dem BV. Borussia 09 e.V. Dortmund | ||
Ertrag aus Vermietung | 291 | 329 |
Ertrag aus sonstigen Leistungen | 187 | 411 |
Ertrag aus Ticketverkäufen | 0 | 104 |
Geschäftsvorfälle mit der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH | ||
Aufwand aus Kostenumlage | 4.127 | 3.917 |
davon aus kurzfristig fälligen Geschäftsführervergütungen | 3.818 | 3.588 |
Geschäftsvorfälle mit Orthomed GmbH | ||
Aufwand aus sonstigen Leistungen | 322 | 322 |
in TEUR | 30.06.2021 | 30.06.2020 |
Sonstige kurz- und langfristige Vermögenswerte | ||
Verrechnungskonto BV. Borussia 09 e.V. Dortmund | 63 | 39 |
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | ||
Verrechnungskonto Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH | 2.126 | 1.933 |
Darüber hinaus wurden mit Mitgliedern des Aufsichtsrats der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA sowie der Geschäftsführung und des Beirates der BVB Geschäftsführungs-GmbH Geschäftsvorfälle (Merchandising, Tickets, Sponsoring, Veranstaltungen, Reiseleistungen) in Höhe von TEUR 102 (Vorjahr TEUR 213) getätigt, die zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen wurden.
(34) Sonstige finanzielle Verpflichtungen
in TEUR | Fällig nach | |||
30.06.2021 | Gesamt | bis zu 1 Jahr | 1-5 Jahren | mehr als 5 Jahren |
Miet- und Leasingzahlungen | 893 | 582 | 271 | 40 |
Vermarktungsentgelte | 38.700 | 7.259 | 31.441 | 0 |
Sonstige Verpflichtungen | 2.986 | 844 | 2.007 | 135 |
42.579 | 8.685 | 33.719 | 175 | |
Bestellobligo | 16.000 | 5.500 | 10.500 | 0 |
Im Geschäftsjahr 2020/2021 wurden für Leasingverhältnisse im Sinne des IFRS 16.6 TEUR 1.060 als Miet- und Leasingzahlungen im Aufwand erfasst.
in TEUR | Fällig nach | |||
30.06.2020 | Gesamt | bis zu 1 Jahr | 1-5 Jahren | mehr als 5 Jahren |
Miet- und Leasingzahlungen | 1.301 | 536 | 700 | 65 |
Vermarktungsentgelte | 45.410 | 6.075 | 30.587 | 8.748 |
Sonstige Verpflichtungen | 3.301 | 840 | 2.321 | 140 |
50.012 | 7.451 | 33.608 | 8.953 | |
Bestellobligo | 0 | 0 | 0 | 0 |
Im Geschäftsjahr 201 9/2020 wurden für Leasingverhältnisse im Sinne des IFRS 16.6 TEUR 897 als Miet- und Leasingzahlungen im Aufwand erfasst.
Die Mindestleasingzahlungen betreffen im Wesentlichen Leasingverhältnisse für Büroräume sowie diverse Pkws.
Das Bestellobligo bezieht sich im Wesentlichen auf den Erwerb immaterieller Vermögenswerte.
Darüber hinaus bestehen zum 30. Juni 2021 variable Zahlungsverpflichtungen aus bestehenden Verträgen mit aufschiebenden Bedingungen in einem Gesamtwert von TEUR 33.846 (Vorjahr TEUR 41.186), davon mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr TEUR 18.400 (Vorjahr TEUR 26.604)
(35) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Transfergeschäfte
Borussia Dortmund hat sich mit dem englischen Topklub Manchester United auf einen Transfer des Spielers Jadon Sancho geeinigt. In diesem Zuge erhält Borussia Dortmund eine fixe Transferentschädigung in Höhe von EUR 85,0 Mio., die voraussichtlich mit einem positiven Effekt auf die Ergebniskennzahlen (EBITDA, EBIT) für das Geschäftsjahr 2021/2022 in Höhe von rund EUR 56,0 Mio. einhergeht.
Nachdem Leonardo Balerdi bereits die Spielzeit 2020/2021 auf Leihbasis beim französischen Klub Olympique Marseille verbrachte, verständigte sich Borussia Dortmund nun mit den Franzosen auf einen permanenten Transfer von Leonardo Balerdi.
Investitionen
Borussia Dortmund hat den niederländischen Nationalspieler Donyell Malen von der PSV Eindhoven verpflichtet. Der 22-Jährige unterschrieb einen bis zum 30. Juni 2026 datierten Vertrag beim deutschen Pokalsieger.
Spielbetrieb
Das DFB-Präsidium verabschiedete am 04. Dezember 2020 den neuen Rahmenterminkalender für die Saison 2021/2022. Dort wurde festgelegt, dass die Fußball-Bundesliga an dem Wochenende vom 13. bis 15. August 2021 startet. Der 34. und letzte Bundesliga-Spieltag ist für den 14. Mai 2022 terminiert.
Der DFB-Pokal beginnt bereits eine Woche vor der Bundesliga ab dem 06. August 2021 mit der ersten Hauptrunde.
Der DFL-Supercup zwischen Borussia Dortmund und Bayern München wird am 17. August 2021 ausgetragen.
Auch die Termine für die UEFA Champions League stehen bereits fest: Der 1. Spieltag der Gruppenphase wird am 14./15. September 2021 durchgeführt.
(36) Durchschnittliche Anzahl angestellter Mitarbeiter
2020/2021 | 2019/2020 | |
Gesamt | 806 | 902 |
davon Sportliche Abteilung | 233 | 273 |
davon Auszubildende | 8 | 15 |
davon Übrige | 565 | 614 |
(37) Geschäftsführung
Bezüge der Geschäftsführung
in TEUR | 2020/2021 | 2019/2020 |
Dipl.-Kfm. Hans-Joachim Watzke (Vorsitzender) | ||
Erfolgsunabhängige Komponenten | ||
Festvergütung | 1.905 | 1.802 |
Sonstige Vergütung | 41 | 40 |
Dipl.-Kfm. Thomas Treß | ||
Erfolgsunabhängige Komponenten | ||
Festvergütung | 905 | 860 |
Sonstige Vergütung | 61 | 72 |
Carsten Cramer | ||
Erfolgsunabhängige Komponenten | ||
Festvergütung | 873 | 864 |
Sonstige Vergütung | 33 | 42 |
3.818 | 3.680 |
Die Mitglieder der Geschäftsführung haben im Geschäftsjahr 2020/2021 Bezüge gemäß IAS 24.17 (a) erhalten.
Für das Geschäftsjahr 2020/2021 sowie im Vorjahr erhielt die Geschäftsführung keine erfolgsabhängige Vergütung.
Es sind Arbeitgeberanteile an der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von TEUR 23 (Vorjahr TEUR 23) angefallen.
(38) Honorar des Konzernabschlussprüfers
Der Ausweis entspricht der Zuordnung nach IDW RS HFA 36.
in TEUR | 2020/2021 | 2019/2020 |
Abschlussprüfungsleistungen | 277 | 256 |
Andere Bestätigungsleistungen | 50 | 50 |
Steuerberatungsleistungen | 1 | 2 |
Sonstige Leistungen | 0 | 2 |
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahres- und Konzernabschluss der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA geprüft und weitere gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen bei Tochterunternehmen durchgeführt. Des Weiteren erfolgten die prüferische Durchsicht des Konzernzwischenabschlusses sowie verpflichtende Prüfungen und prüferische Durchsichten im Rahmen des DFL-Lizenzierungsverfahrens und der DFL-Lizenzierungsordnung. Ferner wurden Steuerberatungsleistungen in Verbindung mit der Beratung und Würdigung von Einzelsachverhalten seitens der KPMG erbracht und der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht geprüft.
Die anderen Bestätigungsleistungen betreffen Bestätigungen im Zusammenhang mit Lizenzierungsverfahren.
Beratungen hinsichtlich der Datenschutzgrundverordnung finden sich im Vorjahr in den sonstigen Leistungen wieder.
(39) Aufsichtsrat
Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft verzichteten im Geschäftsjahr 2020/2021 auf 33,33 % ihrer Aufsichtsratsvergütung. Ihre Namen, ausgeübten Tätigkeiten und weiteren Funktionen in anderen Kontrollgremien sind der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen:
AUFSICHTSRAT der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
Gerd Pieper | Christian Kullmann | Bernd Geske | Peer Steinbrück | Ulrich Leitermann | Bj0rn Gulden |
Vorsitzender | Stellvertretender Vorsitzender |
(ausgeschieden zum 19.11.2020) | |||
VOLLER VERGÜTUNGSANSPRUCH 2020/2021 in teur (Die Mitglieder haben im Geschäftsjahr 2020/2021 nach Verzicht sämtliche Bezüge gemäß ias 24.17 (a) erhalten.) | |||||
48 | 36 | 24 | 9 | 24 | 24 |
AUSGEÜBTE TÄTIGKEITEN (Stand: 30. Juni 2021) | |||||
Privatier; vormals Geschäftsführer der Stadt-Parfümerie Pieper GmbH, Herne | Vorsitzender des Vorstandes der Evonik Industries AG, Essen | Geschäftführender Gesellschafter der Bernd Geske Lean Communication, Meerbusch | Senior Advisor des Vorstandes der ING-DiBa AG, Frankfurt a. M. | Vorsitzender der Vorstände der Konzernobergesellschaften der SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund (SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G. in Dortmund; SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a.G. in Hamburg; SIGNAL IDUNA Unfallversicherung a.G. in Dortmund; SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung AG in Dortmund) | Vorstandsvorsitzender und Chief Executive Officer der PUMA SE, Herzogenaurach |
WEITERE FUNKTIONEN in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand: 30. Juni 2021) | |||||
Mitglied des Beirats der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, Dortmund |
Vorsitzender des Aufsichtsrates der ClearVAT Aktiengesellschaft, Berlin | Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats der Dortmunder Volksbank eG, Dortmund; Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats der Sana Kliniken AG, Ismaning |
Chairman of the Board Salling Group A/S, Braband, Dänemark (seit 06.03.2020); Mitglied des Aufsichtsrats der Tchibo GmbH, Hamburg |
Dr. Reinhold Lunow | Silke Seidel | Bodo Löttgen | Judith Dommermuth |
(seit 19.11.2020) | |||
VOLLER VERGÜTUNGSANSPRUCH 2020/2021 in teur (Die Mitglieder haben im Geschäftsjahr 2020/2021 nach Verzicht sämtliche Bezüge gemäß ias 24.17 (a) erhalten.) | |||
24 | 24 | 24 | 15 |
AUSGEÜBTE TÄTIGKEITEN (Stand: 30. Juni 2021) | |||
Ärztlicher Leiter der Praxisklinik Bornheim, Bornheim | Leitende Angestellte der Dortmunder Stadtwerke AG sowie Geschäftsführerin der Hohenbuschei Beteiligungsgesellschaft mbH, der Westfalentor 1 GmbH und der Dortmund Logistik GmbH, alle in Dortmund | Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen, Kriminalhauptkommissar a.D., Diplom-Verwaltungswirt (FH) | Geschäftsführende Gesellschafterin der JUVIA Verwaltungs GmbH, Köln |
WEITERE FUNKTIONEN in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand: 30. Juni 2021) | |||
Mitglied des Beirats der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, Dortmund |
(40) Inanspruchnahme von Befreiungsvorschriften gem. § 264 Abs. 3 HGB
Der Konzernabschluss hat für die BVB Merchandising GmbH sowie für die BVB Event & Catering GmbH befreiende Wirkung im Sinne von § 264 Abs. 3 HGB.
(41) Mitgeteilte Beteiligungen
(§ 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG i. V. m. § 33 Abs. 1 und Abs. 2 WpHG)
Im Geschäftsjahr 2020/2021 wurden uns Beteiligungen an unserer Gesellschaft nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, die wir mit folgendem Inhalt nach § 40 Abs. 1 WpHG veröffentlicht haben:
Die Herren Franqois Henri Joseph Pinault und Franqois Jean-Henri Pinault haben uns am 26. Februar 2021 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA am 16. Mai 2018 0,0 Prozent (0 Stimmrechte bzw. Aktien) betragen hat, ferner, dass ihre Mitteilung aufgrund des Wegfalls der gemeinschaftlich zugerechneten beherrschenden Stellung in Bezug auf die PUMA SE erfolgt, in dessen Folge keine Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA an Kering S.A., Artemis S.A. und Financiere Pinault S.C.A. erfolgt.
Die PUMA SE, Herzogenaurach, Deutschland, hat uns am 17. Februar 2021 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA am 16. Februar 2021 4,99 Prozent (4.599.900 Stimmrechte bzw. Aktien) beträgt und dass sämtliche dieser Stimmrechte gemäß § 33 WpHG direkt von der PUMA SE gehalten werden.
Herr Ralph Dommermuth hat uns am 08. Februar 2021 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA am 08. Februar 2021 4,99 Prozent (4.599.000 Stimmrechte bzw. Aktien) beträgt und dass ihm (Herrn Ralph Dommermuth) sämtliche dieser Stimmrechte gemäß § 34 WpHG von der Ralph Dommermuth Beteiligungen GmbH zuzurechnen sind, ferner, dass die Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen, wie folgt lautet:
― |
Ralph Dommermuth |
― |
Ralph Dommermuth Verwaltungs GmbH |
― |
Ralph Dommermuth GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft |
― |
Ralph Dommermuth Beteiligungen GmbH mit einem Stimmrechtsanteil von 4,99 Prozent |
(42) Aktienbesitz von Organen
Zum 30. Juni 2021 hielt ein Mitglied der Geschäftsführung 7.045 Stückaktien unserer Gesellschaft. Die Mitglieder des Aufsichtsrates besaßen zum selben Zeitpunkt insgesamt 8.602.009 Stückaktien. Der (Gesamt-)Aktienbesitz von Mitgliedern der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats ergibt in Summe 8.609.054 Stückaktien und somit mehr als ein Prozent der von der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA ausgegebenen Aktien.
(43) Corporate Governance
Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex am 07. September 2020 abgegeben und den Aktionären dauerhaft auf der Internetseite unter https://aktie.bvb.de/ Corporate-Governance/Entsprechenserklaerung zugänglich gemacht.
Dortmund, den 09. August 2021
Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien
Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH
Hans-Joachim Watzke | Thomas Treß | Carsten Cramer |
Vorsitzender der Geschäftsführung | Geschäftsführer | Geschäftsführer |
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Dortmund
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Dortmund, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. Juni 2021, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
― |
entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. Juni 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 und |
― |
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt „Sonstige Informationen“ genannten Bestandteile des Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Die Bewertung der Spielerwerte sowie die Vollständigkeit und die Bewertung der Verbindlichkeiten aus Transfergeschäften
Wir verweisen auf die Ausführungen im Konzernanhang zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen (Abschnitt Immaterielle Vermögenswerte) sowie zu den Erläuterungen zur Konzernbilanz (Abschnitt (1) Immaterielle Vermögenswerte, (8) Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte sowie (13) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen).
DAS RISIKO FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS
Im Konzernabschluss von Borussia Dortmund werden unter den immateriellen Vermögenswerten Spielerwerte in Höhe von EUR 192,4 Mio ausgewiesen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben sich die Spielerwerte durch Zugänge von EUR 58,7 Mio, Abgänge von EUR 0,8 Mio, Abschreibungen von EUR 87,9 Mio und Umbuchungen von EUR 1,4 Mio auf nunmehr EUR 192,4 Mio vermindert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beinhalten EUR 87,7 Mio Verbindlichkeiten aus Transfergeschäften.
Der Ermittlung der Anschaffungskosten von Spielerwerten liegen individuelle und komplexe Transferverträge zwischen dem abgebenden und dem aufnehmenden Verein sowie in diesem Zusammenhang geschlossene Verträge mit Spielerberatern zugrunde. Es besteht grundsätzlich das Risiko für den Konzernabschluss, dass aufgrund der Heterogenität und der Komplexität der Vertragsklauseln die Bewertung beim erstmaligen Ansatz des immateriellen Vermögenswerts sowie der damit verbundenen Transferverbindlichkeit nicht angemessen erfolgt.
Darüber hinaus besteht grundsätzlich das Risiko einer nicht angemessenen Folgebewertung der immateriellen Vermögenswerte und der Transferverbindlichkeiten sowie der Vollständigkeit der Transferverbindlichkeiten, die sich aus dem Eintreten von bedingten Vertragsbestandteilen oder Vertragsanpassungen ergeben können.
UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG
Zu den erfolgten Spielerzugängen haben wir anhand von Einsichtnahmen der wesentlichen geschlossenen Transfer- und Beraterverträge die Bilanzierung der Spielerwerte hinsichtlich der Anschaffungskostenermittlung sowie der damit verbundenen Verbindlichkeit gewürdigt.
Im Rahmen der Folgebewertung haben wir für die wesentlichen bestehenden Transfer- und Beraterverträge geprüft, ob im Geschäftsjahr 2020/2021 Bedingungen eingetreten sind, die nachträgliche Anschaffungskosten und zusätzliche Verbindlichkeiten aus Transfergeschäften ausgelöst haben und eine entsprechende Bilanzierung erfolgte.
Darüber hinaus haben wir die wesentlichen Vertragsanpassungen bzw. Vertragsverlängerungen auf nachträgliche Anschaffungskosten und zusätzliche Verbindlichkeiten und die Angemessenheit von Nutzungsdaueranpassungen hin geprüft.
UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN
Die Würdigung der Transfer- und Beraterverträge im Hinblick auf die Bewertung der Spielerwerte und der damit verbundenen Transferverbindlichkeiten erfolgte angemessen.
Die Vollständigkeit und die Genauigkeit des Personalaufwands der Lizenzabteilung
Wir verweisen auf die Angaben im Konzernanhang unter den Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung (Abschnitt (20) Personalaufwand).
DAS RISIKO FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS
Im Konzernabschluss von Borussia Dortmund werden unter den Personalaufwendungen unter anderem die Gehälter der Lizenzabteilung ausgewiesen. Diese umfassen neben den festen Grundgehältern auch erfolgsabhängige Vergütungen wie Punkteinsatzprämien und Jahresleistungsprämien sowie individuelle Sonderzahlungen. Aufgrund der individuell vereinbarten Vergütungsbestandteile und Vergütungshöhen besteht grundsätzlich das Risiko für den Konzernabschluss, dass die Personalaufwendungen der Lizenzabteilung nicht vollständig bzw. nicht in der zutreffenden Höhe erfasst wurden.
UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG
Unsere Prüfungshandlungen umfassten insbesondere eine Einsichtnahme und Beurteilung der aktuell geltenden Anstellungsverträge mit ihren Vergütungsbestandteilen und Vergütungshöhen sowie individuellen Aufhebungsvereinbarungen, indem wir für unter Risikogesichtspunkten bewusst ausgewählte Verträge eine Konsistenzprüfung mit den entsprechenden Gehaltsermittlungen durchgeführt haben. Bezüglich der variablen Vergütungsbestandteile haben wir bei diesen ausgewählten Verträgen überprüft, inwieweit die für die variablen Vergütungsbestandteile vertraglich vereinbarten Bedingungen eingetreten sind. Daneben haben wir geprüft, ob Ereignisse eingetreten sind, die zu höheren Aufwendungen geführt hätten. Bezüglich vereinbarter Sonder- oder Einmalzahlungen haben wir überprüft, ob die Erfassung im Personalaufwand unabhängig vom Zahlungszeitpunkt periodengerecht erfolgt ist.
UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN
Die individuell vereinbarten Vergütungsbestandteile und Vergütungshöhen wurden angemessen als Personalaufwendungen der Lizenzabteilung erfasst.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:
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den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht, auf den im Konzernlagebericht Bezug genommen wird, und |
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die Konzernerklärung zur Unternehmensführung, auf die im Konzernlagebericht Bezug genommen wird |
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die uns nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellten übrigen Teile des Geschäftsberichts. Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Konzernabschluss, die inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
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anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
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holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
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beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunfts orientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergabe des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei „05-08-2021-17-35_xbrl_file.zip“ (SHA256-Hashwert: bf0472ef5c230990b635e8b8a6e0054a897d24d0761d3f15f997a413bc 416fea), die im geschützten Mandanten-Portal für den Emittenten abrufbar ist, enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als „ESEF-Unterlagen“ bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat („ESEF-Format“) in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden „Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist nachstehend weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Konzernabschluss und geprüften Konzernlagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
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gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
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beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
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beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen. |
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beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht. |
ÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 19. November 2020 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 18. Januar 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2009/2010 als Konzernabschlussprüfer der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Ralph Fischer.
Dortmund, den 9. August 2021
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Fischer | gez. Huperz |
Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüfer |
VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER
Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögen-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Dortmund, den 09. August 2021
Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien
Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH
Hans-Joachim Watzke | Thomas Treß | Carsten Cramer |
Vorsitzender der Geschäftsführung | Geschäftsführer | Geschäftsführer |
FINANZKALENDER
12. November 2021
Veröffentlichung des Quartalsfinanzberichts -Q1 Geschäftsjahr 2021/2022
02. Dezember 2021
Ordentliche Hauptversammlung 2021
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter: www.bvb.de/aktie
IMPRESSUM
Herausgeber
Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
Rheinlanddamm 207-209
44149 Dortmund
aktie@borussia-dortmund.de
Internet
www.bvb.de/aktie
Verantwortlich
Mark Stahlschmidt
Gestaltung
Uwe W. Landskron
K-werk Kommunikationsdesign
44137 Dortmund
www.K-werk.de
Fotos
Alexandre Simoes
firo sportphoto
Druck
Lensing Druck GmbH & Co. KG
Feldbachacker 16
44149 Dortmund
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