Da hatten sich die Investoren sicherlich mehr von dem Unternehmen erhofft, denn diese letzte Bilanz ist eine Bilanz, die zwar ordentlich aussieht, aber man bedenke bitte, das Unternehmen schuldet Investoren 40 Millionen Euro. Ob das noch ein Erfolg wird?
BoxDirect Vermögensanlagen GmbH (vormals: BoxDirect Vermögensanlagen AG)
Oststeinbek (vormals: Hamburg)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
BILANZ
AKTIVA
Euro |
Gesamtjahr/Stand |
Euro |
Vorjahr |
|
A. Anlagevermögen |
53.750,00 |
25.000,00 |
||
I. Sachanlagen |
3.750,00 |
0,00 |
||
II. Finanzanlagen |
50.000,00 |
25.000,00 |
||
B. Umlaufvermögen |
43.224.647,64 |
50.195.396,01 |
||
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
43.196.761,08 |
50.117.155,36 |
||
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
37.050.762,33 |
40.492.936,77 |
||
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
27.886,56 |
78.240,65 |
||
Summe Aktiva |
43.278.397,64 |
50.220.396,01 |
PASSIVA
Euro |
Gesamtjahr/Stand |
Euro |
Vorjahr |
|
A. Eigenkapital |
440.829.13 |
290.240,78 |
||
I. Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
||
II. Gewinnrücklagen |
5.000,00 |
5.000,00 |
||
III. Bilanzgewinn |
385.829,13 |
235.240,78 |
||
B. Rückstellungen |
212.035,71 |
180.545,00 |
||
C. Verbindlichkeiten |
42.625.532,80 |
49.749.610,23 |
||
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
5.574.770,47 |
9.256.673,46 |
||
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
37.050.762,33 |
40.492.936,77 |
||
Summe Passiva |
43.278.397,64 |
50.220.396,01 |
ANHANG
Allgemeine Angaben
Die BoxDirect Vermögensanlagen AG, Hamburg, wurde zum 26. Oktober 2015 als BoxDirect Regulierte Vermögensanlagen AG gegründet und mit Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Januar 2016 (Eintragung im Handelsregister am 19. Januar 2016) in BoxDirect Vermögensanlagen AG umbenannt. Die Gesellschaft ist beim Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 138922 eingetragen. Die BoxDirect Vermögensanlagen AG wurde im Wege des Formwechsels mit Beschluss der Hauptversammlung vom 06.03.2019 in eine GmbH umgewandelt (Amtsgericht Hamburg, Nr. HRB 156321 am 26.03.2019). Durch Sitzverlegung gemäß Handelsregistereintragung vom 07.05.2019 wird die BoxDirect Vermögensanlagen GmbH unter der HRB Nr. 18862 HL des Amtsgerichts Lübeck geführt.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erläuterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch. Die Gesellschaft macht von der Möglichkeit des § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch und stellt nur eine verkürzte Bilanz auf.
Bilanzierung – und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanz ist gemäß § 266 Absatz 1 HGB in Kontoform aufgestellt, wobei die entsprechenden Gliederungsvorschriften beachtet wurden. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Im Jahresabschluss sind die Bilanzierungsmethoden der §§ 246 – 251 HGB beachtet worden. Es sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen saldiert. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Soweit zulässig, werden niedrigere Wertansätze aus steuerlichen Gründen beibehalten.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Absatz 2 HGB aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufgestellt.
Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet.
Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, gegebenenfalls gekürzt um erforderliche Wertberichtigungen, angesetzt.
Die liquiden Mittel werden mit dem Nennbetrag zum Bilanzstichtag angesetzt.
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:
Gesamt |
|||
unter 1 Jahr |
über 1 Jahr |
||
T€ |
T€ |
T€ |
|
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
2.547 |
2.547 |
0 |
Forderungen gegen verbundene Unternehmen |
66 |
66 |
0 |
Sonstige Vermögensgegenstände gegen verbundene Unternehmen |
40.584 |
3.534 |
37.050 |
Summe |
43.197 |
6.147 |
37.050 |
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen im Wesentlichen gegenüber der BoxDirect AG und resultieren aus Verrechnungsaufträgen der Investoren.
Das Bankguthaben beträgt zum 31. Dezember 2018 T€ 28.
Eigenkapital
Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgte zum Bilanzstichtag gemäß § 272 HGB und § 152 AktG.
Das gezeichnete Kapital betrug am Bilanzstichtag € 50.000,00 und ist in 50.000 nennbetragslose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von € 1 eingeteilt. Das gezeichnete Kapital ist in voller Höhe eingezahlt. Die gesetzliche Rücklage in Höhe von T€ 5 wurde im Geschäftsjahr 2016 eingestellt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: |
31.12.2018 T€ |
Steuerrückstellungen |
200 |
Sonstige Rückstellungen |
10 |
Rückstellung für Investorenzinsen |
2 |
Summe |
212 |
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind nicht besichert und stellen sich wie folgt dar:
Gesamt |
||||
unter 1 Jahr |
1 bis 5 Jahre |
über 5 Jahre |
||
T€ |
T€ |
T€ |
T€ |
|
Verbindlichkeiten gegen Investoren |
40.579 |
3.529 |
37.050 |
0 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
635 |
635 |
0 |
0 |
Sonstige Verbindlichkeiten |
1.411 |
1.411 |
0 |
0 |
Summe |
42.625 |
5.575 |
37.050 |
0 |
Erläuterungen zur Gewinn – und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland erzielt und setzen sich im Wesentlichen aus Management Fees (T€ 375), Weiterberechnungen (T€ 267) und Mietzinsen (T€ 2.059) zusammen.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
31.12.2018 T€ |
|
periodenfremde Aufwendungen |
131 |
Rechts- und Beratungskosten |
6 |
Managementtätigkeiten |
43 |
Verwaltungskosten |
75 |
Insgesamt |
255 |
Jahresüberschuss
Die Überleitung vom Jahresüberschuss zum Bilanzgewinn stellt sich wie folgt dar:
31.12.2018 T€ |
|
Jahresüberschuss |
143 |
Gewinnvortrag |
235 |
Bilanzgewinn |
379 |
Sonstige Angaben und Erläuterungen
Vorstand
Dem Vorstand gehörten im Geschäftsjahr 2018 die folgenden Personen an:
– Michael Marquardt, Hamburg, Diplom-Volkswirt
Der Vorstand ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Leistungszusagen bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandsbestellung existieren nicht.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr wie folgt zusammen:
Britta Horney, Vorsitzende, Rechtsanwältin
Emmerich G. Kretzenbacher, stellvertretender Vorsitzender, Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Ole von Beust, Hamburg, Rechtsanwalt
Sonstiges
Neben dem Vorstand hat die Gesellschaft im Laufe des Geschäftsjahrs 2018 sowie per 31. Dezember 2018 keine weiteren Mitarbeiter beschäftigt.
Der Jahresabschluss der BoxDirect Vermögensanlagen AG wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Im Rahmen des Formwechsels mit Beschluss der Hauptversammlung vom 06.03.2019 sowie Eintragung vom 26.03.2019, Amtsgericht Hamburg, Nr. HRB 156321 ist Herr Michael Marquardt zum Geschäftsführer der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH bestellt worden.
Mitgeteilte Beteiligungen
Die SUPERIOR Beteiligungen AG hat uns am 4. November 2015 gemäß § 20 Abs. 4 mitgeteilt, dass ihr die Mehrheit der Aktien der BoxDirect Vermögensanlagen AG gehört.
Hamburg, 05.06.2019
Geschäftsführer
Michael Marquardt
WEITERE DATEN
Lagebericht 2018 BoxDirect Vermögensanlagen GmbH (zuvor BoxDirect Vermögensanlagen AG)
1. GRUNDLAGEN1.1 GESCHÄFTSMODELL
1.1.1 Überblick
Die BoxDirect Vermögensanlagen GmbH (bis 6. März 2019 BoxDirect Vermögensanlagen AG) hat ihren Sitz in
Oststeinbek (bis 7. Mai 2019 in Hamburg). Die BoxDirect Vermögensanlagen GmbH investiert in Containerportfolien und vermietet diese weltweit über führende Containerleasinggesellschaften an Transportunternehmen und Reedereien. Dabei bietet sie privaten Kapitalanlegern die Möglichkeit zur Zeichnung von Container-Direktinvestments. Der Anleger schließt einen (oder mehrere) „Kauf-, Miet- und Rückkaufverträge“ (nachfolgend auch „KMR-Vertrag“) mit der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH über Container mit einer Fest- bzw. einer Höchstlaufzeit und einem festen Mietzins ab. Durch einen solchen Vertrag erwirbt der Anleger Eigentum an einem oder mehreren Containern. Die jeweils erworbenen Container vermietet der Anleger gleichzeitig mit dem Kauf-, Miet- und Rückkaufvertrag an die BoxDirect Vermögensanlagen GmbH zurück, welche sich verpflichtet, die
Container zu einem vertraglich festgelegten Preis nach Ablauf der Dauer des Mietvertrages oder im Falle einer Kündigung vom Anleger zurückzukaufen. Diese Container vermietet die BoxDirect Vermögensanlagen GmbH an die BSI Blue Seas Investment GmbH, welche ihrerseits die Container über eine bzw. mehrere Containermanagementgesellschaft(en) an verschiedene Transportunternehmen und Reedereien weitervermietet. Die BSI Blue Seas Investment GmbH kauft die Container von der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH nach Ablauf der Dauer des Mietvertrages zu einem vertraglich festgelegten Preis wieder zurück.
1.1.2 Organe und Mitarbeiter
Im Berichtsjahr bestand der Vorstand der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH aus Herrn Michael Marquardt. Der Aufsichtsrat setzte sich bis zum 23. Februar 2017 aus seiner Vorsitzenden Ina Kreye, ihrem Stellvertreter Ole von Beust sowie dem Mitglied Emmerich G. Kretzenbacher zusammen. Nach Niederlegung des Amts von Frau Kreye zum 23. Februar 2017 wurde auf der Hauptversammlung vom 23. Februar 2017 Frau Britta Horney, Appen, Rechtsanwältin, zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats vom 28. Februar 2017 wurde Frau Horney zur Vorsitzenden und Herr Kretzenbacher zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 beschäftigte die BoxDirect Vermögensanlagen GmbH neben dem Vorstand keine Mitarbeiter.
1.2 ZIELE UND STRATEGIEN
Die BoxDirect Vermögensanlagen GmbH strebt den Aufbau der Geschäftstätigkeit an. Hierzu werden zunächst ausschließlich Investments in Containerportfolien getätigt. Insgesamt soll bis zum Jahr 2020 ein Gesamtvolumen an Container-Direktinvestments durch die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen, die BoxDirect Erste Vermögensanlagen GmbH und die BoxDirect Zweite Vermögensanlagen GmbH, von EUR 70 Mio. überschritten werden.
1.3 STEUERUNGSSYSTEM
Das Steuerungssystem der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH ist so angelegt, die Gesellschaft über die zwischen Vorstand und Aufsichtsrat abgestimmte und verabschiedete monetäre Planung zu steuern, welche kontinuierlich an veränderte Rahmenbedingungen und sich ergebende Chancen angepasst werden soll.
Ferner wird durch den regelmäßigen Abgleich des tatsächlichen Geschäftsverlaufs mit den Zielen die Transparenz erhöht und bei möglicher negativer Abweichung von der Unternehmensplanung ein rechtzeitiges Entgegenwirken gewährleistet. Hierbei werden zentrale operative und finanzielle Bezugsgrößen überwacht werden: Zur Messung des finanziellen Erfolgs werden die Kennzahlen Umsatzerlöse, Rohertrag, Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit vor Abschreibungen (EBITDA) sowie das Ergebnis vor Steuern (EBT) herangezogen. Zur Überwachung einer ausreichenden Liquidität der Gesellschaften werden die Kontostände täglich abgerufen und in regelmäßigen Abständen Liquiditätsforecasts erstellt.
2. WIRTSCHAFTSBERICHT2.1 GESAMTWIRTSCHAFTLICHE LAGE
Nach einem guten Jahresstart war für die Weltwirtschaft zum Jahresende eine Eintrübung zu verzeichnen. Gemäß dem Internationalen Währungsfonds resultierte in 2018 ein Wirtschaftswachstum von 3,6 % somit ein leichter Rückgang im Vergleich zum Vorjahr, in dem die Weltwirtschaft noch mit 3,8 % gewachsen war.
Für Europa war ebenfalls nach einem Wachstum von 2,4 % in 2017 ein leichter Rückgang auf 1,8 % festzustellen.
Insbesondere die Zoll- und Handelskonflikte, die Unsicherheit im Hinblick auf einen ungeordneten Brexit und die Haushaltsschieflage in Italien haben in der zweiten Jahreshälfte zu einer Eintrübung der Konjunktur in Europa geführt und können auch zukünftig zu einer weiteren Abkühlung der konjunkturellen Lage beitragen. In Deutschland konnte ein Wirtschaftswachstum von 1,5 % in 2018 gegen-über 2,5 % Wachstum in 2017 verzeichnet werden. Der Rückgang beruht neben den generellen für die Eurozone aufgeführten Faktoren, insbesondere auch aus
Sondereffekten in der Automobilbranche im Zusammenhang mit der Einführung von neuen Emissionsnormen. Die Handelsstreitigkeiten mit den USA, eine straffere Kreditpolitik sowie eine abgeschwächte globale Nachfrage haben zu einem Wirtschafts-wachstum in China von 6,6 % (Vj. 6,9 %) geführt. Nach einem Wachstum von 2,2 % in 2017 konnte die USA, nicht zuletzt aufgrund von Steuererleichterungen für Unternehmen und dem sehr guten Arbeitsmarkt, mit 2,9 % wachsen.
2.2 BRANCHENSITUATION
Der Containerumschlag-Index des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und des Instituts für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL) ist im Januar 2019 gegenüber dem Wert vom Dezember 2018 von 137,7 auf 138,2 gestiegen, hingegen im Februar 2019 auf 133,9 gesunken. Insbesondere der Umschlag in den chinesischen Häfen hat zu einem Rückgang des Index beigetragen, der im Wesentlichen durch das chinesische Neujahrsfest beeinflusst ist und deren Schätzung der Auswirkungen mit erhöhter Unsicherheit verbunden ist.
Das weltwirtschaftliche Expansionstempo hat sich somit zu Beginn des Jahres verlangsamt. Trotz dessen sieht der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. unter bestimmten Vorbedingungen, wie keine weitere Verschärfung der US-Handelskonflikte mit China und Deutschland, weiterhin Potential für ein Wachstum der deutschen Exporte von bis zu 3 % und somit ein Anstieg auf eine neue Bestmarke von EUR 1,4 Bill. Für die Importe wird demnach ein noch schnellerer Anstieg auf einen Rekordwert von EUR 1,1 Bill. erwartet.
Im Rahmen seines Container Equipment Insight Q4/2018 stellt Drewry dar, dass im Jahr 2018 ca. 4,4 Mio. TEU produziert wurden, was 19 % über der Produktion von 2017 liegt. Die Preise für gebrauchte Standard-D20Container lagen im Jahresdurchschnitt 2018 bei USD 1.245 gegenüber USD 1.055 im Vorjahr. Diese sind jedoch im letzten Quartal, überwiegend aufgrund des bestehenden Überangebotes, gesunken was nach Einschätzung von Drewry zu einer Produktionsverknappung der Hersteller in 2019 führen wird. Gemäß Harrison Consulting bleiben die Aussichten für Containerleasinggesellschaften weiterhin positiv. Das Containerwachstum wird voraussichtlich nicht das Wachstum des Vorjahres von 4,5 % erreichen, mit einer Wachstumsrate von 3-4 % aber weiter steigen. Ferner ist zu verzeichnen, dass trotz Schwankungen der Preise für neue Standrad-D20-Container die Preise für gebrauchte Container im ersten Quartal 2019 auf ihrem hohen Niveau geblieben sind. Die Zweitmarktnachfrage dürfte aufgrund der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten zukünftig weiter steigen. Insbesondere die Nutzung gebrauchter Container als Lagercontainer oder im Rahmen einmaliger Transporte für große, schwere, hochwertige oder kritische Ladung stößt auf ein zunehmendes Interesse im Markt.
2.3 GESCHÄFTSVERLAUF
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Januar 2016 (Eintragung in das Handelsregister am 19. Januar 2016) wurde die BoxDirect Regulierte Vermögensanlagen AG in die heutige BoxDirect Vermögensanlagen AG umbenannt. Die aktive Geschäftstätigkeit lief erst im Geschäftsjahr 2016 an. Am 29. Juli 2016 wurde der Verkaufsprospekt, der auf Grundlage des Vermögensanlagengesetzes (nachfolgend auch „VermAnlG“) und der VermögensanlagenVerkaufsprospektverordnung (nachfolgend auch „VermVerkProspV“) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligt. Dem Anleger werden mit diesem Verkaufsprospekt Vermögensanlagen in Form von Container-Direktinvestments im Volumen bis zu EUR 30.004.234 angeboten. Mit Nachtrag von 17. Mai 2017 wurde das Volumen auf EUR 45.006.254 erhöht. Die in den Vorjahren nahezu vollständig platzierten Angebote wurden im Geschäftsjahr 2018 planmäßig verwaltet und betreut. Die BoxDirect Vermögensanlagen AG wurde im Wege des Formwechsels mit Beschluss der Hauptversammlung vom 06.03.2019 in eine GmbH umgewandelt (Amtsgericht Hamburg, Nr. HRB 156321 am 26.03.2019). Durch Sitzverlegung gemäß Handelsregistereintragung vom 07.05.2019 wird die BoxDirect Vermögensanlagen GmbH unter der HRB Nr. 18862 HL des Amtsgerichts Lübeck geführt.
2.4 ERTRAGSLAGE
Im Geschäftsjahr 2018 hat die Gesellschaft Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 2.700 (Vj. TEUR 5.263) erzielt, welche gänzlich dem Inland entstammten und im Zusammenhang mit der Vermittlung von Containern an Anleger generiert wurden. Damit belief sich das Rohergebnis auf TEUR 2.700 (Vj. TEUR 5.263). Auf der Kostenseite entstanden sonstige betriebliche Aufwendungen von TEUR 255 (Vj. TEUR 3.453). Diese stellten zum Großteil Provisionen sowie Rechts- und Beratungskosten dar. Demzufolge ergaben sich ein Ergebnis nach Steuern von TEUR 150 (Vj. TEUR 99) sowie ein Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 150 (Vj. TEUR 99). Die Gesellschaft hat im
Geschäftsjahr 2018 folgende Vergütungen gemäß § 24 Vermögensanlagengesetz gezahlt Gesamtsumme TEUR 63 (Vj. TEUR 40) netto; davon: feste Vergütungen TEUR 63 (Vj. TEUR 40); Zahl der Begünstigten: 2 (Vj. 1). Besondere Gewinnbeteiligungen wurden nicht gezahlt. Die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen, aufgeteilt nach Führungskräften und wesentlichen Mitarbeitern, betrug nur fixe Vergütung an den Vorstand der Gesellschaft in Höhe von TEUR 47 (Vj. TEUR 40) sowie Versicherungsleistung an verbundene Unternehmen TEUR 16 (Vj. TEUR 0).
2.5 VERMÖGENSLAGE
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 wies die BoxDirect Vermögensanlagen GmbH eine Bilanzsumme von TEUR 43.278 (Vj. TEUR 50.220) aus. Die Aktivseite der Bilanz setzte sich aus dem Anlagevermögen zu TEUR 50 aus Anteilen an verbunden Unternehmen und Sachanlagen zu TEUR 4 (Vj. TEUR 0) und aus dem Umlaufvermögen zu TEUR 43.224 (Vj. TEUR 50.117) aus Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sowie zu TEUR 28 (Vj. TEUR 78) aus liquiden Mitteln zusammen. Die sonstigen Vermögensgegenstände betrafen fast ausschließlich Forderungen gegenüber der BSI Blue Seas Investment GmbH, Hamburg.
Auf der Passivseite der Bilanz belief sich das Eigenkapital der Gesellschaft auf TEUR 441, welches sich aus dem Grundkapital von TEUR 50, Gewinnrücklagen in Höhe von TEUR 5, Gewinnvortrag in Höhe von TEUR 235 und dem Jahresüberschuss von TEUR 151 (Vj. TEUR 99) zusammensetzte. Rückstellungen wurden in Höhe von TEUR 212 (Vj. TEUR 181) gebildet, die im Wesentlichen aus Steuerrückstellungen und Rückstellungen für Investorenvergütungen bestanden. Die Verbindlichkeiten von TEUR 42.626 (Vj. TEUR 49.750) betrafen mit TEUR
40.579 (Vj. TEUR 42.199) Verbindlichkeiten gegen Investoren, mit TEUR 1.313 (Vj. TEUR 6.791) sonstige Verbindlichkeiten, mit TEUR 635 (Vj. TEUR 621) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und mit TEUR 80 (Vj. TEUR 138) Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt. Die Verbindlichkeiten gegen Investoren bestanden aus Darlehensverbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu fünf Jahren und einer Verzinsung zwischen 4,0% und 4,9%. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt sowie die Sonstigen Verbindlichkeiten wiesen eine Laufzeit unter einem Jahr auf. Wesentliche Währungseinflüsse lagen zum Bilanzstichtag nicht vor.
2.6 LIQUIDITÄTSLAGE
Zum Bilanzstichtag verfügte BoxDirect Vermögensanlagen GmbH über ausreichend liquide Mittel in Höhe von TEUR 28 (Vj. TEUR 78). Die Gesellschaft war jederzeit fähig ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
2.7 PROGNOSE-IST-VERGLEICH
Die im Lagebericht 2017 getroffene Prognose ist eingetroffen. Unter Bereinigung der weiterbelasteten Vermittlungsprovisionen wurden in 2018 konstante Umsatzerlöse und konstante Kostenpositionen erzielt. Der in der Planungsrechnung vorgesehene Jahresüberschuss wurde erzielt.
2.8 NACHTRAGSBERICHT
Nach dem Bilanzstichtag wurde die BoxDirect Vermögensanlagen AG im Wege des Formwechsels mit Beschluss der Hauptversammlung vom 6. März 2019 in eine GmbH umgewandelt (Amtsgericht Hamburg, Nr. HRB 156321 am 26.03.2019). Der Aufsichtsrat ist somit aufgelöst. Durch Sitzverlegung nach Oststeinbek gemäß Handelsregistereintragung vom 7. Mai 2019 wird die BoxDirect Vermögensanlagen GmbH unter der HRB Nr. 18862 HL des Amtsgerichts Lübeck geführt.
3. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT3.1 RISIKOMANAGEMENT
In der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH werden eventuelle Risiken im Rahmen des Risikomanagementsystems frühzeitig identifiziert, bewertet und der Einsatz geeigneter Instrumente zur Steuerung dieser abgestimmt. Die integralen Bestandteile des Systems sind sowohl die systematische Risikoidentifikation und Risikobewertung als auch Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Begrenzung von Risiken. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf der Früherkennung entwicklungsbeeinträchtigender und bestandsgefährdender Risiken. Ein wichtiges Instrument ist hierbei die Liquiditätsplanung. In diese fließen alle Kriterien mit ein, die Liquiditätsengpässe aufzeigen. Durch tägliche Überprüfung und stetige Aktualisierung dieses Instrumentes sind Vorstand und Aufsichtsrat jederzeit über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens in Kenntnis gesetzt.
Die Verantwortung für das Risikomanagementsystem liegt direkt beim Vorstand. Dieses umfasst die Übermittlung von Informationen an den Aufsichtsrat über Änderungen der Geschäftspolitik und größere Geschäfte mit erheblichen Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft im Rahmen der regelmäßig stattfindenden ordentlichen Aufsichtsratssitzungen oder im Bedarfsfall auch umgehend. Darüber hinaus informiert der Vorstand den Aufsichtsrat mindestens jährlich ausführlich über die Unternehmensstrategie und legt in der letzten Aufsichtsratssitzung des Jahres die Jahresplanung (GuV, Bilanz sowie Cashflow-Rechnung) mit Liquiditätsplan sowie ggf. einen Investitionsplan für das Folgejahr zur Genehmigung vor. Der Vorstand geht bei Aufstellung des Jahresabschlusses von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus. Wesentliche, unter Umständen den Bestand gefährdende Risiken, sieht der Vorstand in den nachfolgenden Bereichen.
Eine interne Revision ist bisher nicht eingerichtet. Der Vorstand hat die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems beurteilt. Diese Beurteilung ergab, dass das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem für das Geschäftsjahr 2017 funktionsfähig ist. Die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems wird vom Aufsichtsrat der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH gemäß den Anforderungen des HGB und AktG überwacht. Unabhängig davon ist zu berücksichtigen, dass ein internes Kontrollsystem keine absolute Sicherheit liefert, sondern dafür sorgen soll, dass wesentliche Fehlaussagen in der Rechnungslegung vermieden oder aufgedeckt werden.
3.2 DARSTELLUNG EINZELNER RISIKEN3.2.1 Eigentumserwerbsrisiko
Die BoxDirect Vermögensanlagen GmbH besitzt keinen eigenen vorrätigen Pool an Containern. Vielmehr erwirbt sie in der Regel ihrerseits die Container von der BSI Blue Seas Investment GmbH (teilweise über Töchter dieser Gesellschaft (Bezugnahmen auf die BSI Blue Seas Investment GmbH umfassen nachfolgend auch deren Tochtergesellschaften)), wenn entsprechende Kaufverträge von Seiten der Anleger vorliegen. Es besteht das Risiko, dass die BSI Blue Seas Investment GmbH verspätet oder gar nicht das Eigentum an einem vom Anleger erworbenen Container an die BoxDirect Vermögensanlagen GmbH überträgt. Die BoxDirect Vermögensanlagen GmbH kann in diesem Fall auch kein wirksames Eigentum an einem Container auf einen Anleger übertragen. Der zwischen der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH und dem Anleger geschlossene „Kauf-, Miet- und Rückkaufvertrag“ wäre in diesem Fall ggf. rückabzuwickeln.
3.2.2 Ausfall von Mieten
Die BoxDirect Vermögensanlagen GmbH erwirbt von der BSI Blue Seas Investment GmbH im Rahmen eines „Kauf, Miet- und Rückkaufvertrags“ Container. Dabei kann es sich um neue, neuwertige oder gebrauchte Container handeln. Diese Container werden von der BoxDirect an die BSI Blue Seas Investment GmbH vermietet. Die BSI Blue Seas Investment GmbH vermietet die Container entweder selbst weiter oder lässt diese durch einen
Containermanager für ihre Rechnung weitervermieten. Direkte vertragliche Ansprüche der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH gegen andere (Unter-)Mieter als die der BSI Blue Seas Investment GmbH bestehen nicht.
Die Mietzahlungen an die BoxDirect Vermögensanlagen GmbH hängen allein von der Bonität der BSI Blue Seas Investment GmbH ab. Auch wenn die Miete für den individuellen Container vom Untervermieter bei der BSI Blue Seas Investment GmbH eingeht, kann die Zahlung an den Anleger ausfallen, wenn die BSI Blue Seas Investment GmbH die Mittel anderweitig verwendet oder die BSI Blue Seas Investment GmbH aus anderen Gründen nicht zahlen kann und die Abtretungen nicht zu Zahlungen führen. Der Ertrag aus den Container-Direktinvestments könnte damit wesentlich geringer ausfallen. Dies kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH auswirken.
3.2.3 Ausfall des Rückkaufvertrages
Der Rückkauf der Container nach Ablauf des Mietzeitraumes wird zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses des Anlegers fest zwischen der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH und der BSI Blue Seas Investment GmbH vereinbart. Sollte die BSI Blue Seas Investment GmbH zu dem Zeitpunkt, zu dem ihre vertragliche Rückkaufverpflichtung gegenüber der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH besteht, finanziell nicht in der Lage sein, ihren diesbezüglichen Verpflichtungen nachzukommen, wird diese Vereinbarung nicht erfüllt. In diesem Fall müsste die BoxDirect Vermögensanlagen GmbH die Container behalten oder einen anderen Käufer suchen. Hierbei besteht das Risiko, dass die Container nur zu einem geringeren Preis als mit der BSI Blue Seas Investment GmbH vereinbart veräußert werden können oder bei der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH wegen (partieller) Unveräußerbarkeit verbleiben. Die BoxDirect Vermögensanlagen GmbH müsste sich selbst um eine etwaige Veräußerung der Container bemühen, was ggf. mit weiteren Kosten verbunden wäre, weil diese in diesem Fall bspw. selbstständig an die Containermanagementgesellschaften herantreten müsste, die die jeweiligen Container an Dritte untervermietet hat, und eine Veräußerung nur über diese Gesellschaft möglich wäre. Es besteht das Risiko, dass der jeweilige Container erst zu einem späteren Zeitpunkt veräußerbar wäre oder aber der Container gerade an einem entlegenen Ort in der Welt steht und deshalb eine Veräußerung schwieriger wäre. Dies kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH auswirken.
3.2.4 Risiko des Verlustes, der Zerstörung und der Beschädigung der Container
Da Container bewegliche Wirtschaftsgüter sind, können sie bei Gebrauch verloren gehen, gestohlen, zerstört oder auch über die normale Abnutzung hinaus beschädigt werden. Solche Risiken sollen vermieden bzw. ausgeschlossen werden, indem die Endmieter entweder durch die BSI Blue Seas Investment GmbH oder die Containermanagementgesellschaften (die von der BSI Blue Seas Investment GmbH entsprechend verpflichtet wurden), soweit vertraglich zulässig, zur Haftungsübernahme und zum Abschluss einer sog. marktüblichen AllRisks-Versicherung gegen die zuvor genannten Risiken verpflichtet werden (sollen). Die BSI Blue Seas Investment GmbH tritt hierbei ihre eigenen Ansprüche, die sie gegen Dritte (die Endmieter) hat, an die BoxDirect Vermögensanlagen GmbH ab und die BoxDirect Vermögensanlagen GmbH tritt ihrerseits die ihr zustehenden
Ansprüche an die Anleger ab. Im Fall des Totalverlustes eines Containers ist die BoxDirect Vermögensanlagen GmbH im Falle des vollständigen Erhalts der Ersatzzahlungen der Versicherung oder des Endnutzers gemäß dem mit dem Anleger geschlossenen Kauf-, Miet- und Rückkaufvertrag verpflichtet, dem Käufer einen gleichwertigen Container gleichen Typs zu übertragen oder ihm nach seiner Wahl eine Entschädigung zu zahlen, für deren Berechnung vertraglich ein linearer Wertverlust des Logistikequipments unterstellt wird.
Entgegen den Erwartungen der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH könnten die vertraglichen Vereinbarungen mit den Endmietern (Transportunternehmen und Reedereien) sowie die Versicherung im Einzelfall entweder ganz oder zum Teil nicht greifen, nicht ausreichen, nicht vorliegen oder aufgrund von Insolvenz des Versicherers ausfallen. Darüber hinaus sind die Ansprüche gegenüber der Versicherung von dem Versicherungsnehmer, das heißt dem Endmieter, über mehrere Stufen abgetreten. Wenn diese Abtretung nicht in allen Stufen wirksam ist, besteht kein Anspruch des Anlegers gegen die Versicherung. Darüber hinaus könnte dieser Anspruch schwerer durchsetzbar sein, weil dem Anleger ggf. die erforderlichen Informationen fehlen, bspw. um welche Versicherung es sich handelt, wie die Policennummer lautet und welche Angaben er für eine Durchsetzung seiner Ansprüche machen muss. Auch könnten Obliegenheitsverletzungen durch den Endnutzer sich nachteilig auf den Versicherungsschutz auswirken, ohne dass der Anleger dies beeinflussen kann. In Konsequenz trägt damit der Anleger dann das Risiko eines Verlusts und / oder einer Beschädigung des Containers, wenn dieser nicht zuvor von einem Endmieter oder einer Versicherung getragen wird. Eine eigene vertragliche Haftung der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH besteht hingegen nicht. Es besteht damit das Risiko, dass der Anleger im Falle eines Containerverlustes diesen nicht mehr an die BoxDirect Vermögensanlagen GmbH zurück übereignen und damit auch nicht mehr seine vertraglichen Verpflichtungen aus dem Kauf-, Miet- und Rückkaufvertrag auf Rückübereignung der erworbenen Container an die BoxDirect Vermögensanlagen GmbH erfüllen kann.
3.2.5 Abhängigkeit von der Entwicklung der Weltwirtschaft, insbesondere vom Containermarkt
Die BoxDirect Vermögensanlagen GmbH ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit in hohem Maße von der allgemeinen Entwicklung der Weltwirtschaft abhängig. Ein rückläufiger Welthandel wirkt sich erfahrungsgemäß negativ auf die Nachfrage nach Containerkapazitäten aus und führt zu geringeren Anschlussmieten und / oder Verkaufserlösen bzw. Wertverlusten betreffend die Container. Zudem besteht das Risiko, dass sich technische Veränderungen für Container ergeben können. Solche Innovationen und Neuerungen könnten dazu führen, dass die erworbenen Container am Markt weniger nachgefragt werden. Ferner kann der Containermarkt auch zyklischen Schwankungen unterliegen. Etwaige diesbezügliche Risiken können durch erfahrene Containermanager gemindert werden. Dessen ungeachtet ist nicht ausgeschlossen, dass es zu Mietausfällen und somit negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH kommen kann.
3.2.6 Vermietbarkeit von Containern
Ferner setzt sich der Wert bzw. die Vermietbarkeit von Containern aus mehreren Faktoren wie z.B. dem aktuellen Neubaupreis, dem Ort des Verkaufs, dem Typ, Zustand, Bauspezifikation etc. zusammen. Es besteht das Risiko, dass eine Vermietbarkeit eines Containers deshalb nicht möglich ist, weil ein potentieller Untermieter Faktoren bei einem Container erwartet, die der spezifische Container nicht erfüllt. Dies kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH auswirken.
3.2.7 Abhängigkeit von den Containermanagementgesellschaften
Die letztendliche Untervermietung der Container an verschiedene Transportunternehmen und Reedereien übernehmen Containermanagementgesellschaften – vorliegend insbesondere die UES, CAI und Florens. Zwischen der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH und den Containermanagementgesellschaften bestehen mittelbar über die BSI Blue Seas Investment GmbH vertragliche Vermietungsverpflichtungen. Daneben besitzen diese Containermanagementgesellschaften einen Pool von (eigenen) Containern. Soweit ein potentieller Mieter von
Containern an eine Containermanagementgesellschaft herantritt, obliegt dieser allein die Auswahl desjenigen
Containers, der vermietet wird. Es besteht das Risiko, dass die Containermanagementgesellschaften, trotz in der
Regel gegenteiliger Vermietungsverpflichtung, primär ihre eigenen Container und nur sekundär die über die
BoxDirect Vermögensanlagen GmbH angebotenen Container vermietet. Die jeweilige
Containermanagementgesellschaft unterliegt an der Stelle einem Interessenkonflikt. Dies kann zu Mietausfällen bis hin zum Totalausfall der Mieten von einzelnen Containern führen, was dann Auswirkungen auf die BoxDirect Vermögensanlagen GmbH und somit auch den Anleger hat, wenn aufgrund dieses Ausfalls die BSI Blue Seas Investment GmbH nicht an die BoxDirect Vermögensanlagen GmbH zahlen kann und die BoxDirect
Vermögensanlagen GmbH deswegen ihren Mietverpflichtungen gegenüber den Anlegern nicht nachkommen kann.
3.2.8 Allgemeines Vertragsrisiko / Ausfall von Vertragspartnern
Die Container-Direktinvestments sind von verschiedenen Verträgen und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Vertragspartner abhängig. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Vertragspartner während der Laufzeit ihren rechtlichen und vertraglichen Verpflichtungen nicht wie vertraglich geschuldet nachkommen, da sich beispielsweise deren wirtschaftliche Situation verändert hat (z.B. Bonitätsschwierigkeiten). Dies kann dazu führen, dass ein oder mehrere Vertragspartner ausfallen und neue gefunden werden müssen. Es kann auch passieren, dass die Vertragspartner ihre vertraglichen Kündigungsrechte wahrnehmen. Es besteht zudem ein Risiko, dass eventuelle Schadensersatzansprüche aus Bonitätsgründen gegen die Anspruchsgegner nicht durchsetzbar sind. Ferner besteht das Risiko, dass dadurch nicht kalkulierte und höhere Kosten anfallen und die BSI Blue Seas Investment GmbH durch fehlende Vertragspartner eventuell nicht mehr in der Lage ist, ihre eigenen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH wahrzunehmen. Dies kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH auswirken.
3.2.9 Liquiditätsrisiko
Es besteht das Risiko, dass der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH und der BSI Blue Seas Investment GmbH nicht genügend frei verfügbare Zahlungsmittel (z.B. Bankguthaben, verfügbare Kreditlinien) zur Verfügung stehen, um ihre fälligen Verpflichtungen zu erfüllen. Diese Situation kann insbesondere dann auftreten, wenn Zahlungsmittel zweckwidrig verwendet werden, Einnahmen niedriger als prognostiziert anfallen oder ausfallen, unerwartete Ausgaben entstehen, wesentliche Vertragsparteien ausfallen oder ihre Verpflichtungen gegenüber der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH oder gegenüber der BSI Blue Seas Investment GmbH nicht erfüllen. Auch aus Gründen heraus, die nicht im Zusammenhang mit den angebotenen Vermögensanlagen und / oder den damit zusammenhängenden vertraglichen Beziehungen stehen, kann es zu solchen Ausfällen kommen. Das Liquiditätsrisiko kann zu Liquiditätsengpässen und zu Zahlungsschwierigkeiten bei der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH bis hin zu deren Insolvenz führen.
3.2.10 Aufnahme von Fremdkapital durch die BoxDirect Vermögensanlagen GmbH
Da die BoxDirect Vermögensanlagen GmbH die Container nicht selbst vermietet, sondern ihrerseits über die BSI Blue Seas Investment GmbH und Containermanagementgesellschaften an Dritte vermieten lässt, ist sie davon abhängig, dass ihr vierteljährlich die mit der Vermietung der Container erzielten Mieterträge überwiesen werden. In diesem Zusammenhang kann nicht ausgeschlossen werden, dass etwaige Untermietverträge mit Transportunternehmen oder Reedereien eine (wesentlich) kürzere Vertragslaufzeit als die mit den Anlegern abgeschlossenen Miet-, Kauf- und Rückkaufverträge haben. Sollte es zu einem Ausfall der Mietzahlungen oder zu einer Verzögerung der Mietzahlungen kommen, hat die BSI Blue Seas Investment GmbH dessen ungeachtet ihre Mietverpflichtungen gegenüber der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH und diese wieder gegenüber dem Anleger zu erfüllen.
In diesem Zusammenhang ist nicht ausgeschlossen, dass die BSI Blue Seas Investment GmbH und / oder die BoxDirect Vermögensanlagen GmbH Fremdkapital – bspw. in Form von Bankdarlehen – aufnehmen muss, um ihren Verpflichtungen nachkommen zu können. Die Aufnahme von Finanzierungen ist nach der Finanzkrise schwieriger geworden und kann auch durch Faktoren wie eine Verstärkung der Euro-Krise oder weitere regulatorische Beschränkungen der Banken negativ beeinflusst werden. Sollte es der BSI Blue Seas Investment GmbH und / oder der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH nicht gelingen, Finanzierungen überhaupt und auch zu wirtschaftlich auskömmlichen Konditionen zu erhalten, wäre diese nicht (mehr) in der Lage, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Des Weiteren gilt das gleiche Risiko in Bezug auf Anschlussfinanzierungen, die möglicherweise nicht oder nur zu schlechteren Konditionen als bislang erlangt bzw. erwartet werden können. Auch könnten Finanzierungsverträge Auflagen (sog. Covenants) enthalten, die die BoxDirect Vermögensanlagen GmbH in ihrer Geschäftstätigkeit einschränken. Auflagen in Finanzierungsverträgen könnten von der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH später evtl. verletzt werden, was dazu führen kann, dass Finanzierungsverträge gekündigt werden und / oder Zusatzkosten entstehen. Dies kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH auswirken.
3.2.11 Gesetzliche / rechtliche Rahmenbedingungen
Die von der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH angebotenen Container-Direktinvestments beruhen auf den rechtlichen Grundlagen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung. Sollten sich während der Laufzeit dieser Vermögensanlage (rückwirkend) Änderungen in der Rechtsprechung, den Gesetzen und / oder der
Verwaltungspraxis ergeben, besteht das Risiko, dass sich die Realisierung dieser Risiken nachteilig auf die Ertrags- und Liquiditätslage der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH auswirkt. Ferner können rechtliche Risiken aus Mängeln in den Verträgen entstehen, bspw. weil bestimmte Sachverhalte nicht oder nur ungenügend geregelt wurden.
3.2.12 Rechtliche und politische Risiken im Ausland
Der Kauf-, Miet- und Rückkaufvertrag über die Container zwischen der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH und den Anlegern einerseits sowie zwischen der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH und der BSI Blue Seas Investment GmbH andererseits unterliegt deutschem Recht. Die von der BSI Blue Seas Investment GmbH mit der UES, CAI und Florens oder einer zukünftigen weiteren Containermanagementgesellschaft mit Transportunternehmen und Reedereien geschlossenen bzw. noch abzuschließenden Verträge können dagegen einer anderen als der deutschen Rechtsordnung unterliegen. Die Container können weltweit eingesetzt werden. Eine Rechtsverfolgung, insbesondere z.B. eine Verfolgung der Eigentumsrechte des Käufers im Rahmen ausländischer Rechtssysteme, kann zu weiteren Kosten bei der Durchsetzung der Ansprüche des Käufers führen. Neben dem Kosten- und Zeitrisiko aufgrund ausländischer Rechtsverfolgung ist die Durchsetzbarkeit / Vollstreckbarkeit von Rechtsansprüchen gegebenenfalls eingeschränkt oder gar nicht möglich. Weiterhin werden die Container im internationalen Seeverkehr eingesetzt und werden nach Vertragsende gegebenenfalls in ein Depot außerhalb Europas zurückgeliefert.
Ferner ist der Eintritt von etwaigen politischen Risiken nicht ausgeschlossen. Zu den politischen Risiken gehören u.a. gesetzgeberische und / oder behördliche Maßnahmen, Aufruhr, kriegerische Ereignisse, Revolution und Bürgerkriege im In- und Ausland, welche sich auf die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH negativ auswirken können. Hierbei kann es zum Verlust von Ansprüchen sowie zur Unmöglichkeit der Vertragserfüllung kommen. Die Realisierung dieser Risiken kann sich nachteilig auf die Ertrags- und Liquiditätslage der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH auswirken.
3.2.13 Allgemeine steuerliche Risiken
Die steuerlichen Annahmen im Zusammenhang mit dieser Vermögensanlage wurden auf der Grundlage der derzeitigen Praxis der Finanzverwaltung, Rechtsprechung und der Steuergesetzgebung erstellt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich durch künftige (rückwirkende) Änderungen in der Steuergesetzgebung, Rechtsprechung und / oder Praxis der Finanzverwaltung eine ungünstigere steuerliche Belastung ergibt. Die Festsetzung der Besteuerung der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH obliegt der Finanzverwaltung und kann von einzelnen Teilen der Finanzverwaltung unterschiedlich ausgelegt werden. Dies könnte sich negativ auf das Ergebnis der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH auswirken.
3.2.14 Insolvenzrisiko
Durch die Verwirklichung von wirtschaftlichen Risiken oder Fehleinschätzungen sowie Missmanagement kann die BoxDirect Vermögensanlagen GmbH unter Umständen in eine wirtschaftliche Schieflage geraten. Dadurch könnte sie möglicherweise ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen und die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragen müssen.
3.2.15 Versicherungsrisiko
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bestimmte Risiken für Container nicht von bestehenden Versicherungen umfasst sind oder dass derartige Risiken nicht versicherbar oder versichert worden sind. Dies kann zum Beispiel für bestimmte Arten von Naturkatastrophen oder sonstiger höherer Gewalt oder Schäden durch terroristische Akte / Piraterie gelten. Sollte ein Schaden auf ein nicht versichertes Schadensereignis entfallen oder sollten Versicherungsleistungen in einem Schadensfall nicht in ausreichender Höhe erfolgen oder Selbstbehalte anfallen und der Endmieter diesen sodann nicht tragen, kann sich dies negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH auswirken.
3.2.16 Risiken aus dem Wettbewerb, insbesondere aus dem Markteintritt neuer Wettbewerber
Die BoxDirect Vermögensanlagen GmbH steht mit ihrem Geschäftsfeld im Wettbewerb mit anderen lokalen, nationalen und internationalen Anbietern. Der bestehende und / oder auch vermutlich künftig zunehmende Wettbewerb im Bereich der Container-Direktinvestments könnte insbesondere zu verminderten Mieteinnahmen und Provisionseinnahmen sowie einer Expansionsunfähigkeit und einem potenziellen Verlust des erhofften „Marktanteils“ der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH führen.
Zu den gegenwärtigen und potenziellen Wettbewerbern gehören Unternehmen mit einem großen Pool an Containern und teilweise erheblichen finanziellen Ressourcen. Neue Wettbewerber treten zunehmend in den Markt ein und könnten sich in kurzer Zeit (weiter) etablieren. Es ist nicht gewährleistet, dass sich die BoxDirect Vermögensanlagen GmbH in dem gegenwärtig und künftig zunehmenden Wettbewerb erfolgreich behaupten kann. Wettbewerber könnten auch in der Lage sein, schneller als die BoxDirect auf neue oder sich verändernde Verhältnisse am Markt zu reagieren und / oder günstigere Bedingungen am Markt anzubieten. Dies kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH auswirken.
3.2.17 Regulierungsrisiko
Die Einführung neuer Aufsichts- und Regulierungspflichten sowie die weitere Verschärfung bestehender regulatorischer Bestimmungen oder die Annahme einer möglicherweise bestehenden Regulierungspflicht durch die zuständigen Aufsichtsbehörden können zu erhöhten Kosten, zu einer teilweisen oder vollständigen Einschränkung der Geschäftstätigkeit der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH und zu deren vorzeitiger Liquidation führen. Dies kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH auswirken.
3.2.18 Risiko der Rückabwicklung im Falle einer Vertragsänderung und / oder Änderung der Tätigkeit
Die von der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH angebotenen Container-Direktinvestments stellen eine Vermögensanlage dar, die insbesondere den Regularien des Vermögensanlagegesetzbuchs und nicht denen des Kapitalanlagegesetzbuchs unterliegt, so dass sie derzeit für ihre Tätigkeit keine entsprechende Registrierung oder Erlaubnis durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) benötigt. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass es zwischen den Parteien zu einer Vertragsveränderung kommt und / oder zu einer Änderung der Tätigkeit der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH selbst, so dass die von der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH angebotene Vermögensanlage künftig als ein Investmentvermögen im Sinne des
Kapitalanlagegesetzbuches qualifiziert wird, mit der Folge, dass sie nicht mehr den Regularien des Vermögensanlagegesetzbuchs, sondern nur noch denen des Kapitalanlagegesetzbuches unterliegen würde. Sofern die BoxDirect Vermögensanlagen GmbH in diesem Fall nicht zugleich die für die entsprechende Tätigkeit erforderliche Registrierung oder Erlaubnis erlangt, hat die BaFin verschiedene Eingriffsbefugnisse. Insbesondere kann sie nach § 15 des Kapitalanlagegesetzbuchs gegen die BoxDirect Vermögensanlagen GmbH wegen Betreibens unerlaubter Investmentgeschäfte einschreiten und insbesondere die Rückabwicklung ihrer erlaubnispflichtigen Geschäfte anordnen. Sollte es zu einer Rückabwicklung der Geschäfte kommen, kann es negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH haben.
3.2.19 Risiko, dass es zur Haftung für verwendete Verkaufsunterlagen wie Prospekte und / oder Beratungshaftung aus dem Vertrieb von Anlageprodukten kommt
Die BoxDirect Vermögensanlagen GmbH erstellt im Zusammenhang mit den vorliegend angebotenen Vermögensanlagen und auch künftig Prospekte, Vermögensanlagen-Informationsblätter und andere Verkaufsunterlagen und plant dies auch für weitere Vermögensanlagen, für welche sie – im Falle eines Schadens infolge etwaiger unrichtiger oder unvollständiger Angaben – als Anbieterin / Prospektverantwortliche gegenüber den einzelnen Anlegern und ggf. Vertriebspartnern haften kann. Ferner besteht insbesondere bei einer längeren Vertriebsphase von Vermögensanlageprodukten das Risiko, dass Nachträge und / oder ad-hoc-Mitteilungen, die wegen einer Veränderung der einem Prospekt zugrunde liegenden Tatsachen erforderlich werden, nicht rechtzeitig erstellt werden, wodurch Verkaufsunterlagen nachträglich fehlerhaft werden können.
Schadenersatzansprüche können aus der Haftung wegen falscher oder unvollständiger Angaben in den bisher (nicht regulierten) oder in den künftig erstellten Prospekten oder sonstigen Verkaufsunterlagen geltend gemacht werden, wenn bspw. die Ertragserwartungen der Anleger entgegen den Vereinbarungen nicht erfüllt werden.
Neben den Prospekthaftungsrisiken können Risiken beim Vertrieb von Anlageprodukten aus Beratungsfehlern entstehen. Eine Haftung kommt hier einerseits für den Fall in Betracht, dass ausnahmsweise doch ein Vertrieb der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH unmittelbar an den Anleger stattfindet oder für den regelmäßigen Fall, dass der externe Vertriebspartner als Erfüllungsgehilfe des Prospektherausgebers angesehen werden sollte. Dies kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH auswirken.
3.2.20 Risiko von Imageschäden
Das Geschäft der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH ist im besonderen Maße auch durch Vertrauen geprägt. Imageschäden wirken sich daher besonders negativ aus. In der Finanzbranche kommt es immer wieder zu Enttäuschungen von Anlegern über die Entwicklung der von ihnen erworbenen Produkte, zu Auseinandersetzungen zwischen Anlegern und Anbietern von Produkten auch in der Öffentlichkeit sowie zu Haftungsfällen. Teilweise kann es auch zu Insolvenzen, etwa bei Fondsgesellschaften, oder in Einzelfällen auch zu betrügerischen Aktivitäten im Markt kommen. Diese Umstände können sich negativ auf den Ruf und das Image der Branche und damit auch negativ auf die BoxDirect Vermögensanlagen GmbH auswirken. Auch wenn es bei der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH selbst zu solchen Vorgängen, Auseinandersetzungen oder Haftungen käme, würde sich dies negativ auf ihr Image auswirken. Dies kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH auswirken.
3.2.21 Gesamtbild zur Risikolage
Die wesentlichen Risiken der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH liegen zum einen in der Abhängigkeit zu den direkten und indirekten Vertragspartnern und zum anderen in den rechtlich-regulatorischen Rahmenbedingungen.
Die Container-Direktinvestments sind von verschiedenen Verträgen und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Vertragspartner abhängig, die sich in der Kette der Verträge vom Mieter der Container, den Containermanagementgesellschaften über die BSI Blue Seas Investment GmbH aber auch andererseits an den Kunden erstreckt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Vertragspartner während der Laufzeit ihren rechtlichen und vertraglichen Verpflichtungen nicht wie vertraglich geschuldet nachkommen können.
Darüber hinaus stellen die von der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH angebotenen Container-Direktinvestments eine Vermögensanlage dar, die insbesondere den Regularien des Vermögensanlagegesetzbuchs und nicht denen des Kapitalanlagegesetzbuchs unterliegt, so dass sie derzeit für ihre Tätigkeit keine entsprechende Registrierung oder Erlaubnis durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) benötigt. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass es zwischen den Parteien zu einer Vertragsveränderung kommt und / oder zu einer Änderung der Tätigkeit der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH selbst, so dass die von der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH angebotene Vermögensanlage künftig als ein Investmentvermögen im Sinne des
Kapitalanlagegesetzbuches qualifiziert wird, mit der Folge, dass sie nicht mehr den Regularien des Vermögensanlagegesetzbuchs, sondern nur noch denen des Kapitalanlagegesetzbuches unterliegen würde.
Ein unternehmenskritischer Faktor stellt der Vertrieb der Container-Direktinvestments dar. Sollte der Kooperationspartner CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG, Hamburg, den Vertrieb nicht in geplanter Weise realisieren könnten, hätte dies einen wesentlichen negativen Effekt auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH.
So bestehen zum Bilanzstichtag zwar wesentliche und kritische, aber nicht existenzbedrohende Risiken, die entweder einzeln oder in ihrer Gesamtheit den Fortbestand des Unternehmens gefährden.
3.3 CHANCENBERICHT
Der Container-Markt ist in besonderem Maße abhängig vom Welthandel, der nach Einschätzungen des Internationalen Währungsfonds bis 2020 um 3 % bis 4 % p.a. wachsen wird. Hierbei wird davon ausgegangen, dass sich die Marktteilnehmer auf ihr Kerngeschäft konzentrieren und lediglich begrenzte Budgets für die Neuanschaffung von Containern planen. Dies eröffnet der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH die Chance, ihre
Vermietungsquote auszulasten und das Container-Portfolio auszuweiten. Zudem hat das Outsourcing von eigenen Containern bei den Reedereien mit Blick auf eine Off-Balance-Finanzierung zugenommen. Dies eröffnet Möglichkeiten zu Sale- und Lease-Back-Transaktionen und erhöht die Nachfrage nach Ersatz- und den Bedarf an Leasingcontainern.
4 PROGNOSEBERICHT4.1 GESAMTWIRTSCHAFTLICHE LAGE
Die Weltwirtschaft wird sich im Geschäftsjahr 2019 bei einer leichten Abschwächung gegenüber dem Berichtsjahr 2018 voraussichtlich auf einem soliden, aber nicht mehr so expansivem Wachstumspfad entwickeln.
Insgesamt kann die makroökonomische Entwicklung im Geschäftsjahr 2019 zu einem großen Teil von regierungspolitischen Entscheidungen abhängen. Eine schnelle und kooperative Lösung von Schlüsselfragen im Hinblick auf Handelskonflikte zwischen den drei großen Wirtschaftsräumen USA, China und der Europäischen Union, Protektionismus und den hieraus resultierenden politischen Unsicherheiten, Schwankungen an den Finanzmärkten in den Industriestaaten sowie Maßnahmen zur Steigerung der Produktivität in allen Volkswirtschaften können nach Einschätzung des Internationalen Währungsfonds der Konjunktur neue Impulse verleihen.
4.2 BRANCHENSITUATION
Gemäß des RWI-Leibnitz Institut für Wirtschaftsforschung und des Institutes für Seeverkehrswirtschaft und Logistik ist der Containerumschlag-Index von 137,7 im Dezember auf 138,2 im Januar gestiegen, um im Februar auf 133,9 zu sinken. Hierfür ursächlich war, insbesondere der rückläufige Umschlag in den chinesischen Häfen. Nach den Einschätzungen von Harrison Consulting im ersten Quartal 2019 ist der Ausblick für Containerleasinggesellschaften generell positiv. Das Containerwachstum wird zwar langsamer als im Vorjahr ausfallen, mit 3-4 % aber immer noch steigen. Zudem ist die Flottenauslastung trotz geringfügigem Rückgang nach wie vor hoch. Darüber hinaus sind trotz Schwankungen bei den Neucontainerpreisen, die Resale-Preise relativ stabil geblieben. In 2018 konnte ein Anstieg des Produktionsvolumens von Containern von 3,7 Mio. TEU auf 4,4 Mio. TEU verzeichnet werden.
Es ist weiterhin davon auszugehen, dass sich Marktteilnehmer wie die Reedereien aufgrund des Margen-drucks weiter auf ihr Kerngeschäft konzentrieren und dem Trend der letzten Jahre folgend immer weniger Logistik-Assets im Eigenbestand halten werden. Vor dem Hintergrund größerer Flexibilität werden Reedereien vermehrt Container von den Containerleasinggesellschaften mieten.
4.3 AUSBLICK
Für das laufende Geschäftsjahr 2019 geht die Geschäftsführung der Gesellschaft im Vergleich zum Geschäftsjahr 2018 von konstanten Umsatzerlösen aus. Die operative Geschäftstätigkeit insgesamt sowie auch die Kostenpositionen werden auf einem konstanten Niveau erwartet. Die Planungsrechnungen sehen die Erzielung eines Jahresüberschusses vor.
5. VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER
Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt wird, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Hamburg, 25. Juni 2019
gez. Michael Marquardt
Die Geschäftsführung
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS
An die BoxDirect Vermögensanlagen GmbH (am 31.12.2018 AG), Oststeinbek:
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH (am 31.12.2018
1. |
AG) – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH (am 31.12.2018 AG) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 S. 3 und § 289 Abs. 1 S. 5 HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. |
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögsanlagengesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018, |
― |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 S. 3 und § 289 Abs. 1 S. 5 HGB. Grundlage für die Prüfungsurteile Sonstige Informationen • die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 S. 3 und § 289 Abs. 1 S. 5 HGB Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen: anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Lageberichts Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. |
― |
Darüber hinaus |
― |
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. |
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Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des |
― |
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. |
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Gesellschaft vermittelt. |
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Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht |
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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
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Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir hierzu weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. |
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Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: |
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Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. |
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Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. |
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
― |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame |
― |
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.“ |
Hamburg, den 26. Juni 2019
Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
durch:
Jessen Hornow
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin
Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Euro |
Gesamtjahr/Stand |
Euro |
Vorjahr |
|
1. Rohergebnis |
2.700.861,98 |
5.262.809,50 |
||
2. Personalaufwand: |
-47.000,00 |
-39.500,00 |
||
a) Löhne und Gehälter |
-47.000,00 |
-39.500,00 |
||
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, davon für Altersversorgung |
0,00 |
693,00 |
||
3. sonstige betriebliche Aufwendungen |
-255.623,98 |
-3.452.654,33 |
||
4. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen |
7.236,78 |
0,00 |
||
5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen |
-2.059.189,86 |
-1.530.390,39 |
||
6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
-195.696,57 |
-142.050,00 |
||
7. Ergebnis nach Steuern |
150.588,35 |
98.907,78 |
||
8. Jahresüberschuss |
150.588,35 |
98.907,78 |
||
9. Gewinnvortrag |
235.240,78 |
136.333,00 |
||
10. Bilanzgewinn |
385.829,13 |
235.240,78 |
Hamburg, den 25. Juni 2019
gez. Michael Marquardt
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27. Juni 2019
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