BP1 LP („Stern Options“): BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an
Die BaFin hat mit Bescheid vom 28. Juni 2018 gegenüber der BP1 LP, Großbritannien, die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.
Die BP1 LP bietet auf der von ihr be¬triebenen Handelsplattform www.sternoptions.com binäre Optionen sowie Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) auf Aktien, Indizes, Währungen, Rohstoffe und Kryptowährungen zum Kauf und Verkauf an. Indem sie ihren Kunden den Zugang zu den angebotenen Kontrakten verschafft, betreibt sie den Eigenhandel im Sinne von § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) als Dienstleistung für andere ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar.
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