Startseite Allgemeines BP1 LP („Stern Options“): BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an
Allgemeines

BP1 LP („Stern Options“): BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an

Teilen

BP1 LP („Stern Options“): BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an

Die BaFin hat mit Bescheid vom 28. Juni 2018 gegenüber der BP1 LP, Großbritannien, die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Die BP1 LP bietet auf der von ihr be¬triebenen Handelsplattform www.sternoptions.com binäre Optionen sowie Differenzkontrakte (Contracts for DifferenceCFDs) auf Aktien, Indizes, Währungen, Rohstoffe und Kryptowährungen zum Kauf und Verkauf an. Indem sie ihren Kunden den Zugang zu den angebotenen Kontrakten verschafft, betreibt sie den Eigenhandel im Sinne von § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) als Dienstleistung für andere ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Moin

Keine Strafe für zukünftigen US-Präsidenten Trump Ein spektakuläres Kapitel der amerikanischen Justizgeschichte...

Allgemeines

KI

Die CES in Las Vegas ist wie jedes Jahr die Bühne für...

Allgemeines

Donald Trump: Der erste Präsident, der mit einem Vorstrafenregister ins Weiße Haus einzieht – weil warum auch nicht?

Stellen Sie sich vor, Sie haben 34 Fälle von gefälschten Geschäftsunterlagen am...