Brandenburg scheiterte im Bundesrat mit dem Vorstoß für einen höheren Spitzensteuersatz. Auch andere Länder äußerten Vorbehalte gegen den Gesetzentwurf, der für Einkommen ab 100.000 Euro im Jahr einen Spitzensatz von 49 Prozent vorsieht. Die Vorlage wurde daraufhin nicht direkt abgestimmt, sondern an die Ausschüsse überwiesen.
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