heute berichte ich Ihnen über eine Razzia, die bei der Deutschsprachigen Muslimischen Gemeinschaft (DMG) in Braunschweig und Berlin durchgeführt wurde.
Einsatzkräfte der Polizei haben insgesamt acht Objekte durchsucht, wie ein Sprecher des niedersächsischen Innenministeriums mitteilte. Der Großteil der Durchsuchungen fand in Räumlichkeiten der DMG in Braunschweig statt, während in Berlin zunächst zwei Privatwohnungen betroffen waren.
Bei den Maßnahmen handelt es sich laut dem Ministeriumssprecher um die Umsetzung eines kürzlich erfolgten Vereinsverbots gegen die DMG. Weitere Details wollte er aufgrund der laufenden Durchsuchungen nicht preisgeben.
Vereinsverbote werden in Deutschland auf Basis des Vereinsgesetzes gegen extremistische Gruppierungen ausgesprochen, wenn diese sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten. Offenbar sehen die Sicherheitsbehörden diese Kriterien bei der DMG als erfüllt an. Mutmaßlich geht es um Vorwürfe des Islamismus und der Demokratiefeindlichkeit.
Ziel der Razzien ist es wohl, belastendes Material sicherzustellen und das Verbot der DMG und ihrer Aktivitäten konsequent durchzusetzen. Der Fall zeigt, dass der deutsche Staat beim Vorgehen gegen Extremismus auch vor muslimischen Gemeinschaften nicht Halt macht, wenn bei ihnen verfassungsfeindliche Tendenzen ausgemacht werden.
Die genauen Vorwürfe und Hintergründe des DMG-Verbots werden sicherlich noch genauer ans Licht kommen. Ich werde Sie diesbezüglich auf dem Laufenden halten.
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