ADCADA International AG, Ruggell (Liechtenstein) und ADCADA Immobilien AG PCC, Ruggell (Liechtenstein)
ADCADA: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts an und bestellt Abwickler
Die BaFin hat der ADCADA International AG und der ADCADA Immobilien AG PCC, beide geschäftsansässig in Ruggell, Liechtenstein, mit Bescheiden vom 16. November 2020 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.
Die Unternehmen nahmen unter den Bezeichnungen „adcada.money Festzins“ und „adcada.money Hypozins“ unbedingt rückzahlbare Anlegergelder an und betreiben damit das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Die Unternehmen sind verpflichtet, die angenommenen Gelder per Überweisung unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.
Zur Durchsetzung der Abwicklungsanordnungen wurde
Herr Rechtsanwalt
Gerhard Brinkmann
c/o Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Schillerstraße 18
18055 Rostock
als Abwickler bestellt.
Anleger werden aufgefordert, ihre Forderungen bei ihm zu melden.
Die Bescheide der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
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