Breeze Two Energy GmbH & Co. KG – Mega Überschuldung

Published On: Sonntag, 17.04.2022By

NICHT DURCH VERMÖGENSEINLAGEN GEDECKTER VERLUSTANTEIL DER KOMMANDITISTEN 386.078.291,79€, na dann frohe Ostern!

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Breeze Two Energy GmbH & Co. KG

Bremen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020

AKTIVA

Vorjahr
EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3,00 651,00
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 29.313.573,60 46.449.311,60
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 10.879,00 4.905,00
29.324.452,60 46.454.216,60
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 999,00 999,00
2. Beteiligungen 2.050,00 2.050,00
3.049,00 3.049,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.716.047,59 5.625.458,34
2. Sonstige Vermögensgegenstände 151.426,48 179.310,16
3.867.474,07 5.804.768,50
II. Guthaben bei Kreditinstituten 13.616.535,48 14.936.536,97
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1.157.378,77 1.066.030,07
D. NICHT DURCH VERMÖGENSEINLAGEN GEDECKTER VERLUSTANTEIL DER KOMMANDITISTEN 386.078.291,79 373.312.158,40
434.047.184,71 441.577.410,54

PASSIVA

Vorjahr
EUR EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Kapitalanteile der Komplementäre 0,00 0,00
II. Kapitalanteile der Kommanditisten -386.078.291,79 -373.312.158,40
– Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten (Ausweis unter Aktiva D.) 386.078.291,79 373.312.158,40
0,00 0,00
B. RÜCKSTELLUNGEN 22.785.427,42 21.832.270,04
C. VERBINDLICHKEITEN 411.261.757,29 419.745.140,50
davon gegenüber verbundenen Unternehmen: EUR 4.339.791,59 (Vorjahr: EUR 4.249.697,99)
434.047.184,71 441.577.410,54

GEWINN UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2020

Vorjahr
EUR EUR
1. Rohergebnis: 40.381.108,13 38.788.137,99
davon aus Währungsumrechnung: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 4,20)
2. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -17.139.412,00 -17.149.154,72
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen -14.943.035,30 -17.825.849,84
davon aus Währungsumrechnung: EUR -104,39 (Vorjahr: EUR -208,47)
4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -20.672.121,96 -21.812.026,55
davon an verbundene Unternehmen: EUR -90.093,60 (Vorjahr: EUR -88.223,24)
5. Ergebnis nach Steuern -12.373.461,13 -17.998.893,12
6. Sonstige Steuern -392.672,26 -4.859,06
7. Jahresfehlbetrag -12.766.133,39 -18.003.752,18
8. Belastung auf Kapitalkonten 12.766.133,39 18.003.752,18
9. Ergebnis nach Verwendungsrechnung /​ Bilanzgewinn 0,00 0,00

ANHANG ZUM 31. DEZEMBER 2020

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Breeze Two Energy GmbH & Co. KG (im Folgenden kurz: Gesellschaft) hat ihren Sitz in Bremen. Das zuständige Registergericht ist das Amtsgericht Bremen, HRA 27654 HB.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenklassen einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft & Co. gemäß § 267 HGB auf.

Bilanzielle Überschuldung

Zum 31. Dezember 2020 weist die Gesellschaft einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil in Höhe von TEUR 386.078 aus und ist somit bilanziell überschuldet. Die Gesellschaft geht in ihren Planungen für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 von der Unternehmensfortführung aus. Die dafür benötigte Liquidität wird über den erwirtschafteten Cash Flow (ohne fällige Zahlungen aus gestundeten Verbindlichkeiten) und die vorhandenen liquiden Mittel sichergestellt. Die Bilanzierung erfolgt deshalb unter der Annahme der Unternehmensfortführung.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagewerte wurden zu den Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (zwischen 3 und 10 Jahren) bewertet.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen 3 und 16 Jahren) angesetzt. Die beweglichen Anlagegegenstände werden linear entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten

Beteiligungen zu Anschaffungskosten

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Einzelwertberichtigungen wurden im erforderlichen Umfang vorgenommen. Pauschalwertberichtigungen wurden nicht gebildet.

Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen 7 Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben werden.

Die Gesellschaft plant Kosten für den Rückbau der in den Windparks vorhandenen Windenergieanlagen von ca. TEUR 378 im Jahr 2022, ca. TEUR 4.824 im Jahr 2025, ca. TEUR 20.709 im Jahr 2026 sowie von TEUR 6.272 im Jahr 2027. Handelsrechtlich ist die Rückbauverpflichtung im Rahmen einer Rückstellung ratierlich zuzuführen. Dabei wurden die erwarteten Verpflichtungen anhand der unterschiedlichen Typen, Materialien und Höhen der Türme und Turbinen sowie der erwarteten Erlöse aus dem Recycling einzelner Materialien geschätzt. Ferner erfolgte die Ermittlung des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags unter Beachtung einer Preissteigerungsrate von 1,5 % p. a., von fristadäquaten Zinssätzen, die von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht werden, und unter Berücksichtigung von geschätzten Schrottverwertungserlösen. Es ergibt sich sodann ein Ansatz der Rückbaurückstellungen in Höhe von TEUR 21.945.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz

Anlagevermögen

Hinsichtlich des Anlagevermögens verweisen wir auf die Angabe in der Anlage zum Anhang.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen die Rückstellungen für die Rückbauverpflichtungen.

Verbindlichkeiten

Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten in einem Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst dargestellt:

Restlaufzeit
Summe bis zu 1 Jahr über 1 Jahr davon über 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 758.490,99 758.490,99 0,00 0,00
Vorjahr 1.255.628,24 1.255.628,24 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 4.339.791,59 4.339.791,59 0,00 0,00
Vorjahr 4.249.697,99 4.249.697,99 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 14.457,37 14.457,37 0,00 0,00
Vorjahr 13.639,84 13.639,84 0,00 0,00
4. Sonstige Verbindlichkeiten 406.149.017,34 278.828.358,82 127.320.658,52 14.243.999,58
Vorjahr 414.226.174,43 261.925.012,83 152.301.161,60 45.419.571,05
davon aus Steuern: EUR 318.046,29 (Vorjahr: EUR 851.581,56)
31.12.2020 411.261.757,29 283.941.098,77 127.320.658,52 14.243.999,58
Vorjahr 419.745.140,50 267.443.978,90 152.301.161,60 45.419.571,05
davon gesichert
EUR
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00
Vorjahr 0,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00
Vorjahr 0,00
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 0,00
Vorjahr 0,00
4. Sonstige Verbindlichkeiten 406.149.017,34 1)-3)
Vorjahr 0,00
davon aus Steuern: EUR 318.046,29 (Vorjahr: EUR 851.581,56)
31.12.2020 406.149.017,34
Vorjahr 0,00

Die Nummern der Vermerke bedeuten:

1) Pfandrecht an unbeweglichen Sachen

2) Pfandrecht an beweglichen Sachen

3) Sicherungsabtretung Forderungen und Bankguthaben

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten im Wesentlichen Darlehensverbindlichkeiten.

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Darlehensverbindlichkeiten.

Von den vorangehend genannten EUR 278,8 Mio. (Vorjahr: EUR 261,9 Mio.) an sonstigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr waren zum Bilanzstichtag EUR 251,8 Mio. (Vorjahr: EUR 236,0 Mio.) gestundet.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten sonstige Verbindlichkeiten (Darlehen und Zinsen) in Höhe von EUR 4.339.791,59 (Vorjahr: EUR 4.249.697,99).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern enthalten sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 14.457,37 (Vorjahr: EUR 13.639,84).

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Pacht-, Geschäftsbesorgungs- und Wartungsverträgen ergibt sich wie folgt:

Restlaufzeit
Summe bis zu 1 Jahr über 1 Jahr davon über 5 Jahre
TEUR TEUR TEUR TEUR
Sonstige finanzielle Verpflichtungen 55.080 9.981 45.099 13.840
55.080 9.981 45.099 13.840

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse betreffen ausschließlich Stromerlöse im Inland.

Angabe von Erträgen und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 540 (Vorjahr: TEUR 130) enthalten. Es handelt sich im Wesentlichen um Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.

Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind TEUR 142 (Vorjahr: TEUR 94) an periodenfremden Aufwendungen enthalten. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Reparaturkosten, nachlaufende Prüfungskosten und ertragsabhängige Vergütungen.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Enthalten sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückbaurückstellungen von TEUR 666 (Vorjahr: TEUR 808).

V. Sonstige Angaben

Latente Steuern

Es bestehen gewerbesteuerliche Verlustvorträge. Auf eine Aktivierung von aktiven latenten Steuern wurde gemäß § 274 HGB verzichtet.

Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigt keine Arbeitnehmer.

Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen nach § 285 Nr. 11 HGB

Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über nachstehende Unternehmen berichtet:

Anteilshöhe Jahresergebnis Eigenkapital Vermerk
Name Sitz in % in TEUR in TEUR
Verbundene Unternehmen
Eoliennes Suroit SNC Colmar, Frankreich 99,9 7 -17.907 1
Beteiligungen
Umspannwerk Putlitz GmbH & Co. KG Oldenburg 8,0 -109 -3.577 2
ANB Dahmetal GmbH & Co. KG Zossen 50,0 -0,0 -0,6 1

Die Nummern der Vermerke bedeuten:

1 = Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

2 = Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019

Angaben über das Honorar des Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB

Das Honorar des Abschlussprüfers beträgt EUR 43.000,00. Es entfällt ausschließlich auf Abschlussprüfungsleistungen.

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch das folgende Geschäftsführungsmitglied der unbeschränkt haftenden Gesellschafterin (Breeze Two GmbH, Bremen; gezeichnetes Kapital EUR 25.000,00) geführt:

Vorname /​ Name ausgeübter Beruf
Matthew Wittman Kaufmann

Beirat

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres gehörten dem Beirat der persönlich haftenden Gesellschafterin folgende Mitglieder an:

Vorname /​ Name

George Gross, London /​ Großbritannien

Laurence Sudwarts, Wien /​ Österreich

Donald Anthony Wright, London /​ Großbritannien

Persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär)

Folgende Gesellschaft ist persönlich haftende Gesellschafterin:

Gezeichnetes Kapital
Name Sitz Rechtsform in EUR
Breeze Two GmbH Bremen GmbH 25.000,00

Konzernzugehörigkeit

Die Breeze Two Energy GmbH & Co. KG stellt keinen eigenen Konzernabschluss für den kleinsten Kreis auf, weil sie gemäß § 293 HGB von den größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch macht.

 

Bremen, den 31. März 2021

Breeze Two GmbH

gez. Matthew Wittman, Geschäftsführer

ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR 2020

Anschaffungskosten
Stand 01.01.2020 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 41.282,91 0,00 0,00 41.282,91
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 403.515.606,47 0,00 0,00 403.515.606,47
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 24.435,81 9.000,00 0,00 33.435,81
Summe II. 403.540.042,28 9.000,00 0,00 403.549.042,28
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 999,00 0,00 0,00 999,00
2. Beteiligungen 2.050,00 0,00 0,00 2.050,00
Summe III. 3.049,00 0,00 0,00 3.049,00
zusammen 403.584.374,19 9.000,00 0,00 403.593.374,19
Abschreibungen
Stand 01.01.2020 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 40.631,91 648,00 0,00 41.279,91
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 357.066.294,87 17.135.738,00 0,00 374.202.032,87
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 19.530,81 3.026,00 0,00 22.556,81
Summe II. 357.085.825,68 17.138.764,00 0,00 374.224.589,68
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe III. 0,00 0,00 0,00 0,00
zusammen 357.126.457,59 17.139.412,00 0,00 374.265.869,59
Buchwerte
Stand 31.12.2020 Stand 31.12.2019
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3,00 651,00
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 29.313.573,60 46.449.311,60
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 10.879,00 4.905,00
Summe II. 29.324.452,60 46.454.216,60
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 999,00 999,00
2. Beteiligungen 2.050,00 2.050,00
Summe III. 3.049,00 3.049,00
zusammen 29.327.504,60 46.457.916,60

LAGEBERICHT ZUM 31. DEZEMBER 2020

BREEZE TWO ENERGY GMBH & CO. KG

BREMEN

I. Grundlagen des Unternehmens

Die Breeze Two Energy GmbH & Co KG (BreezeTwo) wurde im Januar 2006 errichtet. Vollhaftender Gesellschafter ist die Breeze Two GmbH, Bremen, registriert im Handelsregister beim Amtsgericht Bremen unter HRB 30940. Einzige Kommanditistin ist Ocorian Trust (Cayman) Limited mit Sitz in Cayman Islands /​ Grand Cayman (Commercial Register of the Cayman Islands, Reg. Nr. CR-143321) mit einer Mindesteinlage in Höhe von 500,00 €. Seit Mai 2006 betreibt die Breeze Two Energy GmbH & Co KG Windparks an verschiedenen Standorten in Deutschland und seit 2007 auch in Frankreich über die 99- prozentige Tochter Eoliennes Suroit SNC, F-68000 Colmar. Die installierte Gesamtnennleistung der 35 Breeze Two Windparks beträgt insgesamt 310,7 MW (2019: 310,7 MW).

Wesentliche rechtliche und wirtschaftliche Grundlage für die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dieses verpflichtet Netzbetreiber, Strom aus erneuerbaren Energien vorrangig in ihr Netz einzuspeisen und über einen Zeitraum von 20 Jahren zu einem festgelegten Preis zu vergüten. Aufgrund des zunehmenden ökologischen Bewusstseins in der Bevölkerung, erfährt Strom aus ökologischen Quellen (wie unsere Windenergie) eine immer größere Beliebtheit – sowohl bei privaten, als auch gewerblichen Verbrauchern. Auch dies trägt dazu bei, dass sich die Gesellschaft insgesamt in einem stabilen wirtschaftlichen Umfeld bewegt und die branchenbedingten Rahmenbedingungen grundsätzlich gut sind.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Ende Januar 2020 den internationalen Gesundheitsnotstand ausgerufen. Seit dem 11. März 2020 stuft die WHO die Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) als Pandemie ein. Ein Ende ist derzeit noch nicht absehbar. Die Folgen der Corona-Krise werden nach unserer derzeitigen Einschätzung zu keinen oder nur leichten finanziellen Auswirkungen führen. Wir verweisen hierzu auf die entsprechenden Ausführungen im Nachtragsbericht im Anhang sowie im Lagebericht in Abschnitt „III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht“.

II. Lage der Gesellschaft

1) Ertragslage

Das Jahresergebnis weist einen Jahresfehlbetrag von 12.766 T€ (2019: 18.004 T€) aus. Insgesamt wurden die für 2020 erwarteten Planwerte auf Ebene der Umsatzerlöse um rd. 1,3 Mio. € überschritten, das EBITDA um rd. 4,5 Mio. €.

Da die Windverhältnisse leicht über den Planwerten lagen, wurde das Umsatzziel übertroffen. Wie auch in den Vorjahren, lagen die windstarken Monate typischerweise saisonbedingt am Jahresanfang und -ende. Der Grund für die Abweichungen beim EBITDA liegt hauptsächlich in der in 2019 vergleichsweise sehr hohen Zuführung zur Rückbaurückstellung. Basierend auf den erwarteten Schrotterlöse aus dem Rückbau der Anlagen sowie der Entwicklung der Abzinsungssätze der Deutschen Bundesbank lag der Aufwand für die Zuführung der Rückstellung (ohne Auf-/​Abzinsungseffekte) in 2020 bei T€ 331 und damit deutlich unter dem Zuführungsbetrag von T€ 3.426 im Jahr 2019 (T€ -3.095).

Die Betriebsleistung, definiert als Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge, der Windparks von Breeze Two betrug im Geschäftsjahr 2020 40.381 T€ (2019: 38.788 T€), davon 39.402 T€ (2019: 38.402 T€) Umsätze aus Stromverkauf und 979 T€ (2019: 386 T€) sonstige betriebliche Erträge.

Die produzierte Strommenge betrug in 2020 bezogen auf die in Deutschland befindlichen Anlagen 467,0 GWh (2019: 454,3 GWh).

Die Betriebsaufwendungen der Gesellschaft (inkl. Abschreibungen) haben sich von 34.975 T€ auf 32.082 T€ vermindert. Dies beruht im Wesentlichen auf den in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthaltenen, gegenüber dem Vorjahr um 3.095 T€ geringeren Aufwendungen für die Zuführung zur Rückbaurückstellung.

Die Wartungskosten haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 313 T€ erhöht. Grund hierfür sind Preissteigerungen der Wartungsunternehmen. Die größten Preissteigerungen von Enercon zwischen 8 und 12% sind bei den Windparks Kisselbach und Hartenfelser Kopf zu verzeichnen. Die Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltungen sind hingegen um 432 T€ gesunken, da aufgestaute Reparaturen aus Altjahren bereits in den letzten vier Jahren nachgeholt wurden.

Aufwendungen für Prüfungen der Windenergieanlagen und Instandhaltungen der Außenanlagen sind um 282 T€ gestiegen. Die größten Aufwendungen (121 T€) davon entfielen auf den Windpark Bedburg. Hier musste die Zuwegung Instand gesetzt werden.

Pachtaufwendungen sind um 44 T€ gestiegen. Grund hierfür ist im Wesentlichen die vertraglich festgelegte Indexierung von einigen Pachten nach Betriebsjahren oder auch nach dem Verbraucherpreisindex.

Aufwendungen für Geschäftsbesorgung sind ebenfalls gestiegen um 92 T€, da bei etlichen Windparks das 15. Betriebsjahr begonnen hat und die Verträge für Geschäftsbesorgung eine vertragliche Indexierung nach Betriebsjahren vorsehen.

Davon abgesehen bewegen sich die Aufwandspositionen weitestgehend auf Vorjahresniveau.

Die Zinsaufwendungen haben sich um 1.140 T€ auf 20.672 T€ vermindert. Das resultiert im Wesentlichen aus geringen Zinsaufwendungen für die Aufzinsung der Rückbaurückstellung sowie für den A-Bond.

2) Finanzlage

Das Windkraftportfolio unserer Gesellschaft sowie das der Tochter Eoliennes Suroit SNC wurde vollständig fremdfinanziert. Die Fremdfinanzierung beruht auf einer Anleihe, die im April 2006 als Bond über eine Finanzierungsgesellschaft am Kapitalmarkt platziert wurde. Das Gesamtvolumen dieser Anleihe in Höhe von nominal 470 Mio. € (davon 429,9 Mio. € auf Breeze Two entfallend) wurde in 3 Tranchen (Bonds) aufgeteilt. Die erstrangige Tranche „A“ hat ein Volumen von 300 Mio. € (davon 274,4 Mio. € auf Breeze Two entfallend) mit Festzinsen von 5,29 % und einer Laufzeit von 20 Jahren. Die zweitrangige Tranche „B“ hat ein Volumen von 50 Mio. € (davon 45,7 Mio. € auf Breeze Two entfallend) mit einer Festverzinsung in Höhe von 6,11 % und bei einer Laufzeit von 10 Jahren. Die C-Tranche mit einem Volumen in Höhe von 120 Mio. € (davon 109,8 Mio. € auf Breeze Two entfallend) wurde privat platziert. Die Rückzahlung der Tranchen soll jeweils durch halbjährige Zins- und Tilgungsleistungen erfolgen. Die A- und C-Tranche haben eine Restlaufzeit bis 2026, die B-Tranche bis 2016.

Insgesamt wurden in 2020 an den Kreditgeber der A-Tranche 5.632 T€ (2019: 6.447 T€) an Zinsen gezahlt. Für die B-Tranche wurden Zinsen in Höhe von 1.273 T€ gezahlt (2019: 2.765 T€). Für die C-Tranche wurden keine Zinsen bezahlt. Sämtliche fälligen Zinsforderungen der A-Tranche konnten im Geschäftsjahr 2020 bedient werden.

Die Tilgungsleistungen für die A-Tranche betrugen 16.098 T€ (2019: 15.183 T€), für die B-Tranche 4.323 T€ (2019: 413 T€). Lediglich für die C-Tranche wurden keine Tilgungsleistungen (2019: 0 T€) erbracht.

Die zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Zins- und Darlehensverbindlichkeiten der A-Tranche belaufen sich auf insgesamt T€ 95.115 (Zinsen: T€ 721, Tilgung T€ 94.394). Diese Verbindlichkeiten waren zum Bilanzstichtag noch nicht fällig.

Die zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Zins- und Darlehensverbindlichkeiten der B-Tranche belaufen sich auf insgesamt T€ 17.157 (Zinsen: 650 T€; Tilgung 16.507 T€). Davon sind T€ 17.157 gestundet. Nach der Regelung des Issuer Borrower Loan Agreement – kurz IBLA – werden die ausstehenden Zahlungen gestundet und bei ausreichender Liquidität (unter Berücksichtigung der Liquiditätsplanung der Gesellschaft und den Regelungen der Darlehensverträge) gegenüber den Forderungen der A-Tranche nachrangig bedient. Nach derzeitigem Stand entfällt die Stundung der B -Tranche mit planmäßigem Auslaufen der A-Tranche in 2026.

Für die C-Tranche wurden auch in 2020 keine Zins- und Tilgungsleistungen erbracht. Die zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Zins- und Darlehensverbindlichkeiten der C-Tranche belaufen sich auf insgesamt 293.560 T€ (Zinsen: 183.800 T€; Tilgung: 109.760 T€). Auch bei der C-Tranche werden die ausstehenden Forderungen gestundet und nach den Zahlungsvereinbarungen des IBLA grundsätzlich gegenüber den Forderungen der A- und B-Tranche nachrangig bedient. Zum Bilanzstichtag waren 51,9 Mio. € (2019: 44,8 Mio. €) an Darlehensverbindlichkeiten und 182,8 Mio. € (2019: 169,5 Mio. €) an Zinsverbindlichkeiten gestundet. Nach derzeitigem Stand entfällt die Stundung der C-Tranche mit planmäßigem Auslaufen der A-Tranche in 2026.

Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 13.617 T€ (2019: 14.937 T€) aus, von denen 7.912 T€ nur in besonderen Fällen verfügbar sind. Der in 2017 vom Reservekonto zur Zahlung der Zins- und Tilgungsleistungen der A-Tranche entnommene Betrag in Höhe von T€ 2.391 wurde bisher noch nicht wieder eingezahlt. Damit weist das Reservekonto der A-Tranche im Jahresabschluss weiterhin einen Saldo in Höhe von T€ 5.872 auf.

3) Vermögenslage

Die Bilanzsumme der Gesellschaft hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 7.530 T€ auf 434.047 T€ vermindert.

Auf der Aktivseite ist diese Entwicklung im Wesentlichen auf die Verminderung des Anlagevermögens überwiegend aufgrund von planmäßigen Abschreibungen um 17.130 T€, einen um 1.937 T€ geringeren Bestand an offenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sowie einen um 1.320 T€ geringen Bestand von Guthaben bei Kreditinstituten zurückzuführen. Gegenläufig hierzu ist der Anstieg der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteile in Höhe von 12.766 T€.

Wesentliches Vermögen der Gesellschaft sind die errichteten und in Betrieb befindlichen Windkraftanlagen. Sie entsprechen zum Bilanzstichtag 61,1 % (2019: 68,0 %) der Bilanzsumme (ohne Berücksichtigung des negativen Eigenkapitals).

Auf der Passivseite erhöhten sich die Rückstellungen um 953 T€. Die Rückstellungen beziehen sich in Höhe von 511 T€ im Wesentlichen auf ausstehende Rechnungen, u. a. für Instandhaltungskosten, sowie mit 21.945 T€ auf die Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung haben sich insgesamt um 497 T€ vermindert. Hingegen haben sich die sonstigen Verbindlichkeiten (ohne die oben unter „Finanzlage“ beschriebenen Zins- und Darlehensverbindlichkeiten aus den Bonds) hauptsächlich bei den passivierten Umsatzsteuerverbindlichkeiten um 534 T€ reduziert.

III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Die Initiatoren der Gesellschaft haben zu Beginn der Transaktion ein Cash-Flow-Modell für die nächsten 20 Jahre für die produzierenden Windparks entwickelt, das im Jahr 2011 revidiert und 2012 veröffentlicht wurde. Im Geschäftsjahr erfolgt ein ständiger Soll-Ist-Abgleich der Erträge und Kosten. In diesem Zusammenhang bewertet und beurteilt die Geschäftsführung ihre Chancen und Risiken, die sich im Wesentlichen wie folgt darstellen:

Errichtungsrisiko/​Ausfallrisiko/​Betriebsrisiko

Da im Geschäftsjahr 2020 alle Windparks in Betrieb waren, besteht die Gefahr einer verspäteten Inbetriebnahme nicht mehr.

Auf Grund der vergleichsweise neuen Technologie im Windkraftbereich kommt es zu Risiken beim Betrieb, die sich unmittelbar auf den Ertrag auswirken. Dies betrifft insbesondere mögliche Schäden der Großkomponenten, wie Generator, Getriebe, Rotor etc. In den meisten Fällen werden diese Risiken durch Versicherungen und/​oder langjährige Wartungsverträge mit den Herstellern kompensiert. Es ist allerdings zu beachten, dass es aufgrund von altersbedingten Abschreibungen der Komponenten zu einer Minderung der Kompensation der Instandsetzungskosten durch die Versicherung von bis zu 50 % kommen kann.

Auch ein Jahr nach Ausbruch der Pandemie des covid-19 Virus ist das Ende noch nicht absehbar. Rückblickend ist für das vergangene Jahr jedoch kaum oder nur eine geringfügige Auswirkung bei den Serviceunternehmen festzustellen. Dieses wird auch für die Zukunft erwartet. Diese Einschätzung kann sich jedoch durch einen rasanten Anstieg der Infektionen ändern und zu personellen Engpässen bei den Serviceunternehmen führen, sodass Reparatur- und Wartungsarbeiten nicht zeitnah erledigt werden können. Jedoch haben Firmen in der Regel bereits Vorkehrungen getroffen, um vermehrte Krankheitsmeldungen bei Monteuren zu vermeiden.

Lediglich Nordex hatte sich bisher im Falle einer Rotorblattbremse auf Pandemie bezogene Verzögerungen berufen. Dieses ist jedoch noch nicht abschließend geklärt. Die juristische Einschätzung hierzu ist, dass es sich um eine reine proaktive Ankündigung handelt. Um höhere Gewalt anzumelden, muss eine solche Meldung deutlich konkreter, parkspezifisch und bauteilbezogen sein. Zudem muss der Hersteller/​ das Serviceunternehmen genau erläutern, was unternommen wurde, um dem entgegen zu wirken.

Auf der Umsatzseite ist die Produktion der Stromerlöse durch die Windräder vorrangig nur dann betroffen, wenn es durch die beschriebenen Probleme bei der Verfügbarkeit von Technikern oder Ersatzteilen zu Ausfallzeiten kommt. Da Reparaturen und Wartungen grundsätzlich eher in windschwachen Sommermonaten vorgenommen werden, würden Stillstände grundsätzlich weniger ins Gewicht fallen. Anders wäre dies bei einem erneut starken Ausbruch der Pandemie über mehrere Monate und Stillständen in den windstarken Zeiten.

Abnahmeseitig sind die Preise bzw. die Einspeisevergütung durch das EEG fixiert und die Abnehmer solvente Energieversorgungsunternehmen, so dass hier, Stand heute, keine wesentlichen negativen Auswirkungen erwartet werden. Risiken hinsichtlich der EISMAN Entschädigungen sind nicht zu erwarten. Ein Ausschluss von EISMAN Entschädigungen aufgrund höherer Gewalt sind nicht bekannt.

Bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses wurden uns keine Sachverhalte bekannt, die, bezogen auf unser Unternehmen, bereits zu negativen Auswirkungen geführt hätten oder negative Auswirkungen wahrscheinlich werden lassen.

Ertragsrisiko und Ertragschancen

Windschwankungen führen unmittelbar zu Erlösschwankungen, die sich sowohl in die positive als auch in die negative Richtung bewegen können. Um dieses Risiko transparenter zu machen, basierten und basieren alle Projektplanungen auf Windgutachten.

Kostenüberschreitungsrisiko

Alle Kosten für die 20-jährige Laufzeit der Windparks sind im ursprünglichen Cash-Flow-Modell dargestellt worden. Die Hauptkostenarten sind danach Betriebsführung, Reparatur- und Wartungskosten, Pachten, Versicherungen.

Im ursprünglichen Cash-Flow Modell wurden die sonstigen betrieblichen Aufwendungen, wie Personal-, Rechtsanwalts- und Beratungskosten sowie allgemeine Verwaltungskosten, zu niedrig angesetzt bzw. überhaupt nicht berücksichtigt, so dass es zu Kostenüberschreitungen kam, die trotz Einsparungsbestrebungen nicht aufgefangen werden konnten. Aus Kostengründen bzw. durch einen unterschiedlichen Strategieansatz wurden zu Beginn der Laufzeit der Anlagen teilweise lediglich Basic-Wartungsverträge abgeschlossen, welche nicht die Übernahme der Reparaturkosten beinhalten. Dies führt dazu, dass die Reparaturkosten im Laufe der Zeit signifikant steigen. Schäden an Großkomponenten, welche hohe Kosten verursachen, treten teilweise ohne vorherige Anzeichen auf. Eine genaue Reparaturkostenkalkulation ist aus diesem Grund nur sehr schwierig zu gestalten. Die Kostenseite wird permanent optimiert, so dass bereits eine erhöhte Kostenkontrolle erzielt wurde und weiterhin erwartet wird. Dennoch können unerwartete Kostensteigerungen insbesondere aufgrund unvorhergesehener Reparatur- und Wartungsaufwendungen auch künftig nicht ausgeschlossen werden. Sofern es gelingt, die Kostenseite zu optimieren können hieraus aber auch positive Effekte entstehen.

Liquiditätsrisiko

Die erwirtschafteten Erträge und somit auch vorhandene Liquidität der Vergangenheit waren nicht ausreichend, um die Verbindlichkeiten aus der bereitgestellten Finanzierung in vollem Umfang zu begleichen. Hinzu kommen derzeit noch nicht vollumfänglich absehbare, in künftigen Jahren erwartete Verpflichtungen aus dem Rückbau der Anlagen. Diese Situation wird sich voraussichtlich auch mittelfristig nur in geringem Maße ändern. Sollte sich die Liquiditätslage verschlechtern, kann hierdurch ein existenzielles bzw. bestandsgefährdendes Risiko entstehen. Eine Bestandsgefährdung entsteht insbesondere auch dann, wenn die Verpflichtungen aus der A-Tranche nicht mehr bedient werden können oder die derzeit bestehende Stundung der sonstigen Verbindlichkeiten (B- und C-Tranche) entfällt. Nach derzeitigem Stand entfällt die Stundung der B- und C-Tranche mit planmäßigem Auslaufen der A-Tranche in 2026.

Die wesentlichen Risiken als auch die Chancen im Bereich von Ausfall-, Betriebs- oder Kostenüberschreitungsrisiken, Ertragsrisiken und Ertragschancen sowie Liquiditätsrisiken sind erkannt. Es bestehen angemessene Steuerungselemente, bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig zu erkennen und entgegen wirken zu können.

Prognosebericht

Die Gesellschaft ist zum 31.12.2020 mit 386.078 T€ bilanziell überschuldet. Mit der unbefristeten Verlängerung der Regelung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes, wonach eine positive Fortbestehensprognose eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne ausschließt, besteht aus Sicht der Geschäftsführung kein Insolvenzantragstatbestand. Die Gesellschaft geht in ihren Planungen für die Geschäftsjahre 2021 bis 2022 von der Unternehmensfortführung aus. Die dafür benötigte Liquidität wird über den erwirtschafteten Cash Flow und die vorhandenen liquiden Mittel sichergestellt. Die Liquiditätsplanung geht davon aus, dass die C-Tranche mittelfristig nicht und die B-Tranche nur teilweise bedient werden kann (vgl. zu den mit dem Darlehensgeber wirksam vereinbarten Stundungen die Ausführungen weiter oben). Die Geschäftsführung ist sich der voraussichtlich in 2026 auslaufenden Stundungen der Zahlungen aus der B-Und C-Tranche bewusst und bestrebt, eine Lösung zur Begleichung der dann fälligen Zahlungen zu finden oder eine Neustrukturierung der Finanzierung umzusetzen.

Zur Bedienung der A-Tranche sind gemäß Planung ausreichend Mittel verfügbar. Die Bilanzierung erfolgt deshalb unter der Annahme der Unternehmensfortführung.

Entsprechend den Einschätzungen vorhandener Windgutachten geht die Gesellschaft für 2021 von Umsatzerlösen in einer Größenordnung von rd. 38 Mio. € aus. Auf Seiten der Aufwendungen werden keine außergewöhnlichen Belastungen erwartet, so dass man insgesamt von einem EBITDA von rd. 23 Mio. € ausgeht. Aufgrund der fortgesetzten Tilgungsleistungen wird sich das Finanzergebnis leicht verbessern. Diese Einschätzung gilt auch für das Jahr 2022.

Wie eingangs und im Risikobericht dargestellt, wird die Covid-19 Pandemie nach derzeitiger Beurteilung auch weiterhin zu keinen oder nur leichten finanziellen Auswirkungen auf das Geschäftsjahr 2021 und 2022 führen. Bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses waren uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die zu negativen Auswirkungen geführt hätten oder negative Auswirkungen wahrscheinlich werden lassen. Deshalb wurden auch in den genannten Prognosewerten für Umsatz und EBITDA keine belastenden Effekte aus Corona berücksichtigt.

 

Bremen, den 26. April 2021

Breeze Two Energy GmbH & Co. KG

vertreten durch Breeze Two GmbH, Bremen

Der Geschäftsführer

gez. Matthew Wittman

Der Jahresabschluss wurde wegen Inanspruchnahme von Erleichterungen nur teilweise offen gelegt. Dem vollständigen Jahresabschluss wurde der folgende uneingeschränkte Bestätigungsvermerk am 27. April 2021 erteilt:

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Breeze Two Energy GmbH & Co. KG, Bremen

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Breeze Two GmbH & Co. KG, Bremen, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Breeze Two GmbH & Co. KG, Bremen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlagen für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Angaben unter „I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss“ im Anhang und die Angaben unter „III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht“ im Lagebericht, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die erwirtschafteten Erträge und somit auch vorhandene Liquidität der Vergangenheit nicht ausreichend waren, um die Verbindlichkeiten aus der bereitgestellten Finanzierung in vollem Umfang zu begleichen. Hinzu kommen derzeit noch nicht vollumfänglich absehbare, in künftigen Jahren erwartete Verpflichtungen aus dem Rückbau der Anlagen. Sollte sich die Liquiditätslage verschlechtern, kann hierdurch ein existenzielles bzw. bestandsgefährdendes Risiko entstehen. Eine Bestandsgefährdung entsteht insbesondere auch dann, wenn die Verpflichtungen aus der A-Tranche nicht mehr bedient werden können oder die derzeit bestehende Stundung der sonstigen Verbindlichkeiten (B- und C-Tranche) entfällt. Nach derzeitigem Stand entfällt die Stundung der B- und C-Tranche mit planmäßigem Auslaufen der A-Tranche in 2026. Die Gesellschaft geht in ihren Planungen für die Geschäftsjahre 2021 bis 2022 von der Unternehmensfortführung aus. Die dafür benötigte Liquidität wird über den erwirtschafteten Cashflow und die vorhandenen liquiden Mittel (unter Berücksichtigung der mit den Darlehensgebern wirksam vereinbarten Stundungen) sichergestellt. Die Liquiditätsplanung geht davon aus, dass die C-Tranche mittelfristig nicht und die B-Tranche nur teilweise bedient werden kann (vgl. zu den mit dem Darlehensgeber wirksam vereinbarten Stundungen die Ausführungen weiter oben). Die Geschäftsführung ist sich der voraussichtlich in 2026 auslaufenden Stundungen der Zahlungen aus der B- Und C-Tranche bewusst und bestrebt, eine Lösung zur Begleichung der dann fälligen Zahlungen zu finden oder eine Neustrukturierung der Finanzierung umzusetzen. Mit Blick auf die Corona-Krise erwartet die Geschäftsführung derzeit keine oder nur leichte finanziellen Auswirkungen auf die Geschäftsjahre 2021 und 2022. Wie in Anhang und Lagebericht dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Beirats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, 27. April 2021

Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Marcus Grzanna, Wirtschaftsprüfer

Thomas Klemm, Wirtschaftsprüfer

Der Jahresabschluss wurde am 04.01.2022 festgestellt.

Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.

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