Natürlich interessiert einem als Anleger dann solch eine Bilanz, wenn man sein Erspartes in solch eine Vermögensanlage investiert hat. Die Anleger dürften ob des Ergebnisses dann sicherlich erschüttert sein. Mit recht, kann man nur sage, wenn man in diese Bilanz dann Einblick nimmt.
Breitbandnetz GmbH & Co. KGBreklumJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020LageberichtI. Grundlagen der Gesellschaft 1. Ursprung und Zielsetzung der Gesellschaft Die Breitbandnetz GmbH & Co. KG (BNG) wurde im September 2010 mit dem Ziel gegründet, in allen Gemeinden der Ämter Mittleres Nordfriesland und Südtondern sowie der amtsfreien Gemeinde Reußenköge ein flächendeckendes Glasfasernetz auszubauen. Diese Region zeichnet sich durch ihren sehr ländlichen und weitläufigen Charakter aus. Die ca. 60.000 Bürgerinnen und Bürger der Region verteilen sich auf 50 Gemeinden. Die Bundesregierung hatte sich zur Gründungszeit der BNG zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2018 in Deutschland eine flächendeckende Grundversorgung mit mindestens 50 Mbit/s zu schaffen. Dennoch war mittel- bis langfristig nicht zu erwarten, dass in der beschriebenen Region ohne eigene Initiative eine auskömmliche Grundversorgung mit Bandbreite entstehen wird. Weder von Seiten der klassischen Telekommunikationsunternehmen und der Stadtwerke noch von Zweckverbands-Initiativen waren damals Anzeichen erkennbar, in dieser Region in den Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur zu investieren. Vor diesem Hintergrund wurde die BNG gegründet. Die Gründungsgesellschafter sind hauptsächlich Unternehmen, die im Bereich Erneuerbare Energien tätig sind. Etwa zehn Jahre nach ihrer Gründung sind die Hauptgesellschafter weiterhin zahlreiche Betreiber von Windparks, die HanseWerk AG und die Kommunen. Die Errichtung und der Betrieb einer hochmodernen Breitbandinfrastruktur werden im Zeichen der zentral auf der politischen Agenda stehenden Energiewende immer stärker ein strategisches Geschäftsfeld – nicht nur für Stromnetzbetreiber wie Stadtwerke und Energieversorger. Diese Infrastrukturleistung ist insbesondere bei Unternehmen mit kommunaler Beteiligung als wesentlicher Teil der Daseinsvorsorge zu betrachten. 2. Unternehmensstruktur und Organe Die Breitbandnetz GmbH & Co. KG wird vertreten durch die Komplementärin Breitbandnetz Verwaltungs-GmbH. Diese wiederum wird vertreten durch den alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer Daniel Pastewka. Mit Beschlussfassung der Gesellschafter vom 16.12.2019 wurde dem kaufmännischen Leiter der BNG Ralf Edlefsen am 05.02.2020/06.02.2020 eine Einzelprokura für die Breitbandnetz GmbH & Co. KG erteilt, die am 12.02.2020 im Handelsregister eingetragen wurde. Im Rahmen der Beschlussfassung der Gesellschafter im Umlaufverfahren vom 29.05.2020 erfolgte im Geschäftsjahr 2019/20 eine Änderung im neunköpfigen Aufsichtsratsgremium der Breitbandnetz GmbH & Co. KG. Michael Hartel ist per 22.06.2020 aus dem Aufsichtsrat der BNG ausgeschieden. Nachfolger im Aufsichtsrat ist Stefan Lautenbach. 3. Geschäftsfelder Geschäftsfelder sind der Bau und Betrieb von Glasfasernetzen für Privat- und Geschäftskunden einschließlich der Wohnungswirtschaft, die von der 1&1 Versatel Deutschland GmbH (1&1 Versatel), der GVG Glasfaser GmbH (GVG) unter der Marke „nordischnet“ und den Stadtwerken Flensburg als Provider mit verschiedenen Telefonie-, Internet- und TV-Produkten im Geschäftsjahr 2019/20 versorgt wurden. Aufgrund einer bereits lang angekündigten geschäftspolitischen Entscheidung erfolgte ein Rückzug der 1&1 Versatel aus dem Privatkundengeschäft. Die damit verbundene Kundenüberleitung im Glasfasernetz der BNG konnte im Geschäftsjahr 2019/20 abgeschlossen werden. Zudem wird der Wohnungswirtschaft BNG-seitig eine TV-Grundversorgung angeboten. Außerdem werden in geringerem Umfang „Dark Fibre“ (unbeleuchtete Fasern bzw. Strecken) an Dritte vermietet. Nachdem im Laufe des vorherigen Geschäftsjahres 2018/19 bereits mit den Stadtwerken Flensburg ein weiterer Provider gewonnen werden konnte, strebt die BNG an weitere Partner im Sinne des sogenannten „Open Access“ auf das Netz zu nehmen, um eine starke Kundenbindung und -zufriedenheit im Netz sicherzustellen. Der wesentliche Umsatz wird aktuell durch die Privatkundenprodukte der im Netz aktiven Provider bzw. durch die entsprechenden Netznutzungsentgelte generiert. 4. Wettbewerbssituation Gemäß Machbarkeitsstudie und Abfrage bei diversen Anbietern vor dem Projektstart in 2010 war kein Wettbewerber bzw. Telekommunikationsunternehmen bereit, in dieser sehr ländlichen und weitläufigen Region in ein flächendeckendes Glasfasernetz zu investieren. Die Deutsche Telekom GmbH (DTG) vermietet ihr Kupfer- und Glasfasernetz an alle Telekommunikationsanbieter und stellt es dem eigenen Vertrieb zur Verfügung. Im Ausbaugebiet der BNG vermietet die Telekom bisher nur Kupfernetze, so dass kein echter Wettbewerb besteht. Einen eigenen FTTH Ausbau im ländlichen Bereich des BNG-Ausbaugebietes hat die DTG bisher, abgesehen von einigen Neubaugebieten und größeren Mehrfamilienhausobjekten im städtischen Umfeld, fast nicht durchgeführt. Es kommt allerdings seitens der DTG vermehrt zum Einsatz der Vectoring-Technik, die aber als sog. Brückentechnologie einzuordnen ist und ebenfalls nur eine begrenzte Bandbreitenabdeckung im ländlichen Raum des BNG-Ausbaugebietes ermöglicht. In den dichterbesiedelten Gebieten kann jedoch dadurch teilweise eine höhere Bandbreite mit entsprechenden Produkten an Endkunden angeboten werden. Zudem tritt Vodafone Kabel Deutschland als Kabelnetzbetreiber im städtischen Umfeld des BNG-Ausbaugebietes als Wettbewerber in Erscheinung. Hier gestaltet es sich aber ähnlich wie bei der DTG: Die Anbindung der sogenannten „letzten Meile“ des Kunden erfolgt in der Regel über ein kupferbasiertes Koaxialkabel. Im Fokus stehen dabei vor allem Mehrfamilienhäuser bzw. die Wohnungswirtschaft. Einen eigenen FTTH-Ausbau im ländlichen Bereich des BNG-Ausbaugebietes hat die Vodafone Kabel Deutschland nach Kenntnis der BNG bisher nicht durchgeführt. Weitere Wettbewerber sind Funk- (LTE) und Satellitennetze. Dies aber nur eingeschränkt, da es sich hierbei um geteilte Medien handelt, die keine gesicherte und stabile Bandbreite liefern können. 5. Forschung und Entwicklung Die BNG betreibt keinen eigenen F&E Bereich. 6. Unternehmenssteuerung Die BNG hat die Strategie, alle Haushalte in den rund 50 Gemeinden ihres Ausbaugebietes (bis auf die Gemeinde Galmsbüll) an das eigene Glasfasernetz anzuschließen. Hierfür stellt die BNG verschiedenen Telefon- und Internet-Providern (z.B. GVG und Stadtwerke Flensburg) einen IP-BSA (IP-Bitstream Access, Vorleistungsprodukt) zur Verfügung und erhält dafür entsprechende monatliche Netznutzungsentgelte. Für die Steuerung der BNG werden Budgetpläne erarbeitet, deren Einhaltung anhand einer monatlichen Berichterstattung überwacht wird. Zusätzlich zu den marktüblichen, betriebswirtschaftlichen Finanzkennzahlen nutzt die BNG als Steuerungsgrößen die Anschlusszahlen sowie die durchschnittlichen Anschlusskosten. Insbesondere im Hinblick auf den Ausbaufortschritt ist mittlerweile die Quote der aktiv genutzten Endkundenanschlüsse von Bedeutung. Im Baukosten- sowie im Unternehmens-Controlling werden monatlich alle relevanten Daten einem Soll-/Ist-Vergleich unterzogen. Ein zusätzliches Steuerungsinstrument stellt die Liquiditätsvorausschau für das jeweils aktuelle und das nachfolgende Geschäftsjahr dar. 7. Mitarbeiter Zum Stichtag 30. Juni 2020 waren inklusive Geschäftsführung sechs Vollzeitkräfte, fünf Teilzeitkräfte und ein geringfügig Beschäftigter eingestellt. Die BNG wird von einem Geschäftsführer geleitet. Einem Mitarbeiter wurde eine Einzelprokura erteilt. Die insgesamt gezahlte Vergütung einschließlich Geschäftsführervergütung betrug im Geschäftsjahr 2019/20 629.900,45 Euro und wurde einschließlich der Geschäftsführung an 13 Mitarbeiter geleistet. Die gezahlten Vergütungen bestanden aus festen Vergütungsbestandteilen sowie Corona bedingten Sonderzahlungen im Sommer 2020 i.H.v. 4.250,00 Euro. Die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen an Führungskräfte sowie Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der BNG auswirkt, betrug 359.303,94 Euro. Hiervon entfielen 125.396,10 Euro auf gezahlte Vergütungen an die Geschäftsführung, welche keine variablen Vergütungsbestandteile enthielten. Vergütungen i.H.v. 233.907,84 Euro wurden an übrige Mitarbeiter mit Risikoprofil gezahlt (variabler Vergütungsanteil 750 €). 8. Angaben von Vergütungen / Entnahmen der BNG nahestehender Personen & Unternehmen Die Aufwandsentschädigung des Aufsichtsrates im abgelaufenen Geschäftsjahr beläuft sich auf 4.000,00 Euro. Folgende weitere Vergütungen an der BNG nahestehende Unternehmen sind im abgelaufenen Geschäftsjahr angefallen:
II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche Lage Die Corona-Pandemie war und ist weiterhin das weltweit bestimmende Thema im Jahr 2020. Im Zuge der Pandemie sind Weltwirtschaft und somit auch die deutsche Volkswirtschaft in eine Rezession geraten. Die Prognosen der weltweiten konjunkturellen Entwicklungen sind im Zuge des unsicheren globalen Infektionsgeschehens nach wie vor schwierig und von hoher Unsicherheit geprägt. So lag die weltweite industrielle Produktion beispielsweise im Juni 2020 rund 7,2 Prozent unter dem Vorjahreswert und der Welthandel verringerte sich um rund 10 Prozent. Die deutsche Wirtschaft befindet sich gemäß der Einschätzung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom September 2020 in einem moderaten Aufholprozess. Es wird davon ausgegangen, dass das Vorjahresniveau von Ende 2019 jedoch erst im Jahr 2022 wieder erreicht werden kann. Im zweiten Quartal 2020 verzeichnete das Statistische Bundesamt einen historischen Rückgang des Bruttoinlandproduktes in Höhe von -9,7 Prozent (gemäß Meldung vom August 2020) in Deutschland. Nach den schrittweisen Lockerungen nach dem Lockdown im Frühjahr erholten sich Industrie und das Dienstleistungsgewerbe seitdem in einem moderaten Tempo. In der zweiten Jahreshälfte 2020 erhofft sich die Bundesregierung unter anderem durch Maßnahmen wie die Mehrwertsteuersenkung und den Kinderbonus weitere Impulse für die Binnennachfrage. In der kürzlich veröffentlichten Interimsprojektion wurden daher die Wachstumserwartungen für 2020 von -6,3 Prozent auf -5,8 Prozent angehoben. Es wird davon ausgegangen, dass die Talsohle der Rezession zunächst durchschritten wurde. 2. Entwicklung im Telekommunikationsmarkt Der deutsche Markt für Telekommunikationsleistungen stellt auch im Jahr 2019/20 einen bedeutenden Teil der deutschen Wirtschaft dar. Laut einer Studie der Unternehmensberatung Dialog Consult und des Branchenverbandes VATM (22. TK-Marktanalyse Deutschland 2020, vorgestellt im Oktober 2020) werden mit Telekommunikationsdiensten in Deutschland 2020 voraussichtlich Umsätze in Höhe von rund 58,9 Mrd. Euro erzielt. Hiervon entfallen gemäß der Schätzung für 2020 rund 33,0 Mrd. Euro (56,0 %) auf den Teilmarkt für Festnetze und 25,9 Mrd. Euro (44,0 %) auf den Teilmarkt für Mobilfunknetze. Im Jahr 2020 legen die Umsätze der Telekommunikationsdienstleister somit rund 0,6 Milliarden Euro gegenüber 2019 zu. Rund 42,1 % (13,9 Mrd. Euro) der Umsätze im Teilmarkt Festnetze entfallen dabei auf die Deutsche Telekom, 18,8 % (6,2 Mrd. Euro) auf die Wettbewerber Breitbandkabelnetze und 39,1 % (12,9 Mrd. Euro) auf die Wettbewerber Festnetze. Rund 64 Prozent der Umsätze im Gesamtmarkt für Telekommunikationsdienste entfallen 2020 auf das Segment der Privatkunden. Das Segment der Geschäftskunden ist weiterhin von hohem Wettbewerb gekennzeichnet und rund die Hälfte der Umsätze mit Geschäftskunden entfällt auf die Deutsche Telekom. Die Anzahl der vermarkteten Breitbandanschlüsse bei allen Netzarten in Deutschland wächst im Jahr 2020 gemäß der Schätzung um rund 2,8 % (ein Plus von rund einer Million Anschlüsse im Vergleich zu 2019) auf rund 36,2 Millionen Anschlüsse. Der Anteil von FTTH/B-Anschlüssen liegt dabei bei rund 5,2 % rund 0,4 Mio. über dem Niveau des Vorjahres. DSL-basierte Breitbandanschlüsse haben mit rund 70,8 % den deutlich größeren Anteil. In Deutschland werden Ende 2020 voraussichtlich rund 36,6 % der Glasfaseranschlüsse (FTTH/FTTB) aktiv von Endkunden genutzt. Dabei erhalten über 80 Prozent der Kunden einen Glasfaseranschluss von einem der Telekom-Wettbewerber. Während die Wettbewerbsunternehmen auf eine aktive Nutzung von rund 48,3 % kommen, erreicht die Deutsche Telekom einen Wert von 18,1 %. Der Bundesverbandes Breitbandkommunikation (Breko) ermittelte im Rahmen einer Befragung der Mitgliedsunternehmen in seiner Marktanalyse 2020 (veröffentlicht am 01. September 2020), dass rund 42 % aller zur Verfügung stehenden Glasfaseranschlüsse (homes connected) aktiv bzw. erfolgreich vermarktet wurden und kommt zu einer ähnlichen Einschätzung. Die Quote liege dabei über dem europäischen Durchschnitt von ca. 41 % (EU39). Die Schätzungen in der Studie von Dialog Consult und VATM gehen davon aus, dass die Zahl der in Deutschland verfügbaren gigabitfähigen Anschlüsse um über 10 Millionen gegenüber dem Vorjahr steigt und somit rund 62 Prozent aller Haushalte auf einen entsprechenden Anschluss zurückgreifen. Gemäß der Marktanalyse 2020 des Breko hat die Bedeutung der Zuverlässigkeit und Stabilität sowie die verfügbare Down- und Uploadbandbreite für Geschäfts- und Privatkunden im Zuge der Corona-Pandemie deutlich zugenommen. Demnach haben die Netzinfrastrukturen der befragten Netzbetreiber den Corona-Stresstest bestanden. In diesem Zuge stellen rund die Hälfte der befragten Netzbetreiber eine verstärkte Nachfrage nach höheren Bandbreiten bei Bestandskunden fest. Gemäß der Studie von Dialog Consult und VATM stieg das über Festnetz abgewickelte Datenvolumen in 2020 um rund 25 Prozent auf monatlich rund 168 Gigabyte je Breitband-Anschluss. Dies entspricht einem voraussichtlichen Datenvolumen von insgesamt 72,0 Mrd. Gigabyte im Festnetzbereich in 2020. Der Bundesverband Breitbandkommunikation (siehe Breko Marktanalyse 2020) erwartet von 2014 bis 2025 ein durchschnittliches jährliches Wachstum von rund 30 % beim Festnetz-Datenvolumen. 3. Aktuelle Regulierungsaspekte Mit dem Inkrafttreten des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Kodex) im Dezember 2018 wurden die Weichen für eine Modernisierung des Rechtsrahmens für Telekommunikation gestellt. Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gemeinsame Gesetzesentwurf zur entsprechenden Umsetzung in Deutschland wurde Ende Juli 2020 in die Ressortabstimmung gegeben. Die Frist für die Umsetzung des europäischen Kodexes in nationales Recht läuft bis Ende 2020. Ziele des Kodex sind insbesondere der Auf- und Ausbau sowie die verbesserte Nutzung von Telekommunikationsnetzen mit sehr hoher Kapazität. Darüber hinaus soll u.a. ein nachhaltiger Wettbewerb sichergestellt und die Interoperabilität von Diensten gewährleistet werden. Auch die Themen Sicherheit und Zugänglichkeit der Netze, sowie Angebotsvielfalt und Festlegung von Endnutzerrechten stehen im Fokus. Im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sollen nun die neu geschaffenen Freiräume für investitionsfreundliche Anreizmechanismen genutzt werden. Hier soll u.a. Ko-Investitions- und Open-Access-Modellen eine bedeutende Rolle zukommen. Die Grundprinzipien einer marktlichen Regulierung sollen dabei erhalten bleiben. Es wird angestrebt, dass im Zuge der Novellierung regulatorische und rechtliche Hemmnisse beim Ausbau abgebaut werden, um die Rechts- und Investitionssicherheit zu erhöhen. Aufgrund der eigenen Open-Access-Strategie für eine Netzöffnung sieht sich die BNG insbesondere hinsichtlich diskriminierungsfreier Zugänge für Dienstanbieter und dem damit verbundenen Wettbewerb auf den Netzen bereits vorbereitet. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, bleiben die weiteren Entwicklungen bzw. die tatsächliche Umsetzung der Änderungen im Telekommunikationsgesetz abzuwarten. Aus heutiger Sicht rechnet die BNG weiterhin mit keiner kurzfristigen Regulierung der Durchleitungsentgelte für Glasfaseranschlüsse alternativer Carrier wie der Breitbandnetz GmbH & Co. KG. Am 17. September 2020 hat der Deutsche Bundestag bereits das „Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften“ (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG) beschlossen. In dem Gesetz ist eine Änderung vorgesehen, dass jeder Wohnungseigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen kann, die dem Anschluss an ein „Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität“ dienen. Mit der Zustimmung des Bundesrates wird im Oktober 2020 gerechnet und das Gesetz soll voraussichtlich im Dezember 2020 in Kraft treten. Die Bundesnetzagentur (BnetzA) hat Mitte August 2020 eine aktualisierte Version des Kataloges von Sicherheitsanforderungen (Version 2.0) veröffentlicht und der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt. Bis zum Abschluss dieses Verfahrens kann es dabei zu Änderungen kommen. Der Sicherheitskatalog listet grundlegende Sicherheitsanforderungen für Telekommunikationsnetzbetreiber und basiert auf gesetzlichen Regelungen, die mit der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) und dem Telekommunikationsgesetzt (TKG) in Verbindung stehen. Das nationale Konsultationsverfahren mit einer Liste kritischer Funktionen wurde von der BnetzA bis Ende September 2020 befristet und die weiteren Entwicklungen bzw. ein potentieller zeitlicher Rahmen der Umsetzung bleiben abzuwarten. Der Katalog beinhaltet u.a., dass kritische Komponenten zertifiziert werden, Vertrauenswürdigkeitserklärungen von Herstellern und Systemlieferanten eingeholt werden, die Produktintegrität sichergestellt ist, ein Sicherheitsmonitoring eingeführt ist, nur eingewiesenes Fachpersonal in sicherheitsrelevanten Bereichen eingesetzt wird, genügend Redundanzen vorhanden sind und Monokulturen vermieden werden. Die sich ggf. ergebenden zusätzlichen bzw. tatsächlichen Sicherheitsanforderungen gegenüber dem bestehenden Sicherheitskonzept der BNG können erst anhand des finalen Sicherheitskataloges beurteilt werden. 2015 wurde für die sog. Außenbereiche („weiße Flecken“) das Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau aufgelegt, wo eine Erschließung aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht ohne weiteres möglich erscheint. Dieses betrifft auch das ländlich geprägte Ausbaugebiet der Breitbandnetz GmbH & Co. KG, woraus sich Chancen einer zusätzlichen Erschließung von Haushalten ergeben haben. Die Beantragung der Fördermittel ist im Rahmen des Förderprogramms bereits durch einen seitens der Ämter gegründeten Breitband-Zweckverband Nordfriesland-Nord erfolgt und entsprechend bewilligt worden. Auf die im April 2017 veröffentlichte Ausschreibung der Außenbereiche hat sich die Breitbandnetz GmbH & Co. KG als Pächter- und Betreiber der passiven Infrastruktur beworben und den Zuschlag in 2018 erhalten. Der Pacht- und Betreibervertrag wurde im Juni 2018 zwischen dem Breitband-Zweckverband Nordfriesland-Nord und der Breitbandnetz GmbH & Co. KG gezeichnet. Der Breitband-Zweckverband wird die für die Erschließung der Außenbereiche notwendige passive Infrastruktur bauen und diese gegen ein jährliches Pachtentgelt an die BNG verpachten. Die BNG bringt die für eine Versorgung der Kunden notwendige Aktivtechnik ein und betreibt das Netz anschließend. Gemeinsam mit dem Kooperationspartner GVG Glasfaser ist die BNG auch für die Vermarktung der Außenbereiche verantwortlich. GVG Glasfaser bietet dabei mit seiner Marke nordischnet die jeweiligen Dienste (Telefon und Internet) den Endkunden an und zahlt wiederum ein monatliches Netznutzungsentgelt an die BNG für jeden aktiven Kunden. Der erste Spatenstich für den Ausbau der Außenbereiche erfolgte am 02. März 2020 und die Baumaßnahmen durch den Zweckverband laufen seitdem kontinuierlich. Mit einem vollständigen Abschluss der Arbeiten ist frühestens Ende des Geschäftsjahres 2021/22 der BNG zu rechnen. Im Zusammenhang mit der Breitbandförderung in Deutschland planen Bund und Länder voraussichtlich noch in 2020 eine Erweiterung der derzeitigen Förderungen hinsichtlich der sogenannten „grauen Flecken“ bzw. eine Anhebung der Aufgreifschwelle. Geplant ist dabei eine Freigabe zur Förderfähigkeit von Anschlussadressen, die derzeit noch mit Bandbreiten von unter 100 Mbit/s versorgt werden und keine Ausbauabsichten in den Folgejahren vorliegen. Ab 2022 könnte dann eine weitere Anhebung der Aufgreifschwelle auf 1 Gbit/s bzw. ein Entfallen folgen. Die tatsächliche Ausgestaltung der der Förderung bleibt abzuwarten. Aufgrund des weitfortgerittenen Eigenausbau ist dies für das aktuelle Ausbaugebiet der BNG jedoch voraussichtlich weniger relevant. III. Erfolgsentwicklung 1. Anschlusszahlen Im Berichtsjahr wurden 1.843 neue Glasfaseranschlüsse technisch fertiggestellt (FTTH – Fiber To The Home / FTTB – Fiber To The Building). Es sind 1.901 aktive Kunden über die GVG bzw. die Stadtwerke Flensburg hinzugekommen. Insgesamt ist die Anzahl fertiger FTTH/B-Anschlüsse bis zum Ende des Geschäftsjahres auf 15.892 gestiegen und 12.621 Kunden (79,4%) waren über die GVG bzw. die Stadtwerke Flensburg aktiv geschaltet. Zum Ende des Geschäftsjahres 2019/20 waren noch keine Anschlüsse im Außenbereich im Rahmen des Betreibermodells technisch fertiggestellt. Die Kundenüberleitung der Kunden der 1&1 Versatel im Zuge der Beendigung des Kooperationsvertrages wurde in Q1/2020 erfolgreich abgeschlossen sein. Die große Mehrheit der 1&1 Versatel Kunden konnte auf dem Netz der BNG gehalten werden und wird zukünftig durch einen der beiden alternativen Provider versorgt. 2. Ertragslage Die BNG erzielt im Geschäftsjahr 2019/20 einen Umsatz von 3.930 TEUR gegenüber 3.350 TEUR im Geschäftsjahr 2018/19. Der Umsatz stieg damit um 580 TEUR. Dies ist wesentlich auf die monatlich steigende Anzahl der aktiven Anschlüsse zurückzuführen. Der Umsatz teilt sich dabei wie folgt auf:
Die BNG erzielte im Geschäftsjahr 2019/20 ein Betriebsergebnis (EBIT) in Höhe von 488 TEUR. Im Geschäftsjahr 2018/19 lag das Betriebsergebnis bei 129 TEUR. Die Abschreibungen auf Sachanlagen erhöhten sich im Geschäftsjahr 2019/20 um etwa 260 TEUR auf 2.143 TEUR. Die aktivierten Eigenleistungen betrugen 314 TEUR und erhöhten sich leicht im Vergleich zum Geschäftsjahr 2018/19. Die Betriebskosten (Materialaufwand) konnten in Summe mit 741 TEUR trotz steigender Anschlusszahlen im Vergleich zum Vorjahr (740 TEUR) stabil gehalten werden. Hierzu trugen u.a. geringere Instandhaltungsaufwendungen bei. Das Jahresergebnis verbesserte sich von minus 1.080 TEUR auf minus 851 TEUR im Geschäftsjahr 2019/20 und erreichte nahezu die Erwartungen der Mittelfristplanung für 2019/20 (minus 824 TEUR). 3. Vermögenslage Die Bilanzsumme der BNG belief sich zum 30. Juni 2020 auf 46.907 TEUR und ist damit gegenüber dem Vorjahr um 2.206 TEUR gestiegen. Auf der Aktivseite ist der Anstieg im Wesentlichen auf die getätigten Investitionen zurückzuführen. Die Sachanlagen sind im Geschäftsjahr 2019/20 um 2.612 TEUR auf 41.964 TEUR angestiegen. Die wesentlichen Investitionen fanden im Bereich Netzausbau (Tiefbau, Verlegung von Leerrohren, Lichtwellenleiter, Aktivkomponenten) in den Gemeinden Niebüll, Bredstedt, Süderlügum, Leck, Dagebüll, Neukirchen, Humptrup, Enge-Sande, Stadum, Ladelund, Westre, Achtrup, Sprakebüll, Aventoft und Emmelsbüll-Horsbüll statt. Darüber hinaus wurde das Bestandsnetz Ellhöft gekauft. Auf der Passivseite der Bilanz sind die überwiegend langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber den Kreditinstituten aufgrund der geleisteten Netzausbauinvestitionen in oben genannten Gemeinden um 2.677 TEUR auf 23.450 TEUR gestiegen. Die durchschnittlichen Anschlusskosten pro errichteten Anschluss betrugen mit Stand 30.06.2020 über alle Finanzierungstranchen hinweg durchschnittlich rund 3.294 € und bewegten sich trotz allgemeiner Preissteigerungen auf einem stabilen Niveau. Das Eigenkapital in Form von Kommanditanteilen und partiarischen Nachrangdarlehen der Kommanditisten reduzierte sich im Geschäftsjahr 2019/20 um 851 TEUR und betrug zum 30. Juni 2020 13.280 TEUR. Die bilanzielle Eigenkapitalquote belief sich zum Bilanzstichtag auf 28,3 % (Vorjahr rund 31,6 %). Die Eigenmittelquote einschließlich der im Fremdkapital bilanzierten Mezzanine-Darlehen sowie der gestundeten Zinsen der partiarischen Darlehen belief sich zum Bilanzstichtag auf rund 39,7 %. 4. Finanzlage Das Jahresergebnis 2019/20 zuzüglich Abschreibungen (cash earnings) lag bei 1.292 TEUR (Vorjahr: 803 TEUR). Für das folgende Geschäftsjahr rechnet die BNG aufgrund der weiter steigenden Anzahl an aktiven Anschlüssen im Netz der BNG mit einem deutlichen Umsatzwachstum von 543 TEUR. Somit steigt der geplante Jahresumsatz gemäß Mittelfristplanung im folgenden Geschäftsjahr auf 4.473 TEUR, bei einem Jahresergebnis zuzüglich Abschreibungen in Höhe von 1.429 TEUR. Die geplanten Abschreibungen betragen hierbei 2.342 TEUR. Für die Gesellschaft wurde eine Liquiditätsplanung bis Juni 2022 erstellt. Die Liquidität für den weiteren Ausbau und den Betrieb des Unternehmens ist demnach, gemäß den getroffenen Annahmen, zu jeder Zeit gesichert. Die Mittelverwendung und Mittelherkunft für den Ausbau der Tranche 1 inklusive der Erweiterungsgemeinden zeigt per 30.06.2020 eine Überdeckung von rund 604 TEUR. Die Tranche 2 zeigt eine Überdeckung in Höhe von rund 870 TEUR. Die Tranche 3 zeigt eine Überdeckung in Höhe von rund 2.423 TEUR. Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist gegenüber dem Vorjahr erneut angestiegen und beträgt 2.287 TEUR (im Vorjahr: 2.167 TEUR). Der Anstieg ist nahezu ausschließlich auf ein gestiegenes operatives Ergebnis vor Abschreibung und Zinsen zurückzuführen. Cashflow aus der Investitionstätigkeit Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit ist aufgrund der vorgenommenen Investitionen in das Anlagevermögen mit -4.446 TEUR nach im Vorjahr -6.781 TEUR weiterhin negativ. Zuzüglich der aktivierten Eigenleistungen in Höhe von 314 TEUR ergeben sich Zugänge im Anlagevermögen in Höhe von 4.760 TEUR. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit Im Finanzierungsbereich ist seit Beginn des Berichtsjahres bis 30.06.2020 durch die planmäßige Aufnahme von Finanzkrediten weitere Liquidität in Höhe von 4.000 TEUR zugeflossen. Der Fremdkapitalzuführung stehen Auszahlungen aus vorgenommenen Tilgungen in Höhe von 1.485 TEUR gegenüber. Die gezahlten Zinsen belaufen sich auf 765 TEUR. Unter Berücksichtigung der vorgenommenen Tilgungen beträgt der Mittelzufluss im Finanzierungsbereich 1.750 TEUR (im Vorjahr: 5.614 TEUR). Entwicklung der flüssigen Mittel Die Liquidität reduziert sich um 408 TEUR im WJ 2019/20. Der Finanzmittelfonds beläuft sich per 30.06.2020 auf 3.702 TEUR. Darin enthalten ist auch die als Sicherheit für die Banken vorgehaltene Kapitaldienstreserve. 5. Gesamtaussage zur Geschäftslage Zusammenfassend erreicht das Geschäftsergebnis im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/20 nahezu die Planerwartungen. Die geringeren Umsatzerlöse aus Kundenverträgen gegenüber Plan konnten durch Kosteneinsparungen größtenteils kompensiert werden. IV. Prognosebericht / Ausblick 1. Gesamtwirtschaftliche Lage Die Entwicklungen rund um die Corona-Pandemie löste im Frühjahr 2020 einen konjunkturellen Einbruch nicht nur in Deutschland aus. Valide und verlässliche Prognosen der wirtschaftlichen bzw. konjunkturellen Entwicklungen sind in Anbetracht des zukünftigen Infektionsgeschehens weiterhin eine große Herausforderung und von hoher Unsicherheit geprägt. Die deutsche Wirtschaft befindet sich gemäß der Einschätzung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom September 2020 in einem moderaten Aufholprozess. Es wird davon ausgegangen, dass das Vorjahresniveau von Ende 2019 jedoch erst im Jahr 2022 wieder erreicht werden kann. Auch das ifo Institut geht beispielsweise in seiner Konjunkturprognose von Herbst 2020 von einem Erholungskurs der deutschen Wirtschaft aus. Bei dem zugrunde gelegten Erholungstempo werde das Vorjahresniveaus aus 2019 erst im vierten Quartal 2021 erreicht. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung wird voraussichtlich stark vom zukünftigen Infektionsgeschehen und den damit in Verbindung stehenden Maßnahmen zur Eindämmung abhängen. 2. Entwicklung im Telekommunikationsmarkt Die BNG erwartet auch für das Geschäftsjahr 2020/21 eine stabile Entwicklung des Gesamtmarktes für Telekommunikationsdienstleistungen. Für die Geschäftsfelder Geschäfts- und Privatkunden einschließlich der Wohnungswirtschaft wird weiteres Wachstumspotential aufgrund folgender Faktoren gesehen:
Im Zuge der Corona-Pandemie wurde die Bedeutung einer zuverlässigen und leistungsstarken Telekommunikationsinfrastruktur in allen Lebensbereichen nochmals deutlich in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Diese Entwicklungen können den Trend zur Digitalisierung weiter beschleunigen und sich positiv auf die Nachfrage nach leistungsstarken Glasfaseranschlüssen auswirken. 3. Ausblick 2020/21 Für die Prognose der BNG wurden die vorgenannten Erwartungen zur gesamtwirtschaftlichen Lage und der Entwicklung im Telekommunikationsmarkt zu Grunde gelegt. Die BNG fokussiert sich im Wesentlichen auf den Glasfasernetzausbau für Privat- und Geschäftskunden im ländlichen Bereich (Internet & Telefonie). Zusätzlich sollen weitere TV-Kunden u.a. durch das Angebot einer TV-Grundversorgung für die Wohnungswirtschaft gewonnen werden. Über die Vermietung unbeleuchteter Faser (sog. Dark Fibre) innerhalb des bestehenden Netzes können ggf. zusätzliche Erträge erwirtschaftet werden. Die Möglichkeit, weitere Partner im Sinne eines sogenannten „Open Access“ auf das Netz der BNG zu nehmen, soll im Geschäftsjahr 2020/21 weiterverfolgt werden. Im Privat- und Geschäftskundenbereich sind aktuell zwei Provider mit der GVG Glasfaser GmbH (Marke „nordischnet“) und den Stadtwerken Flensburg für Endkunden verfügbar. Weitere Provider sollen folgen. Für das Geschäftsjahr 2020/21 erwartet die BNG eine weitere, erneute Steigerung der Umsätze gegenüber dem Vorjahr. Erwartet wird eine Umsatzsteigerung um 543 TEUR auf 4.473 TEUR. Mögliche Entwicklungen rund um die Corona-Pandemie konnten dabei nicht explizit berücksichtigt werden. Konjunktur und Branche Als Netzbetreiber und Infrastrukturanbieter für Telekommunikationsdienstleistungen besteht für die BNG die Möglichkeit, von einer positiven Branchen- und Wirtschaftsentwicklung zu profitieren. Die Ansprüche an die moderne Kommunikationsinfrastruktur hinsichtlich des zu leistenden Datentransfers steigen weiter an und der Bedarf an Bandbreite im privaten und gewerblichen Umfeld nimmt stetig zu. Der weitere Glasfaserausbau und ein standardisierter Netzzugang auf Basis eines Open-Access-Marktmodells für weitere Diensteanbieter werden wesentliche Wachstumsimpulse zur Realisierung der steigenden Anforderungen sein. Wettbewerb Der Wettbewerb um Endkunden im Ausbaugebiet der BNG ist relativ gering, da außer der BNG voraussichtlich kein weiteres Unternehmen zuverlässig und stabil vergleichbar hohe Bandreiten flächendeckend anbieten kann. Der Vectoring-Ausbau der Deutschen Telekom spielt in der ländlichen Region bezogen auf das gesamte Ausbaugebiet keine allzu große Rolle, denn die Reichweite ist weiterhin begrenzt und die beim Kunden ankommende Bandbreite variabel und abhängig von der Anzahl der Nutzer in Reichweite des jeweiligen KVZ (Kabelverzweiger). In den städtischen Bereichen und größeren Gemeindezentren ist durch den Vectoring-Ausbau jedoch z.T. eine Besserversorgung zu beobachten und dadurch bedingt eine erhöhte Wettbewerbsintensität festzustellen. Die Deutsche Telekom wird die Migration auf Voice-over-IP (VoIP-Anschlüsse) voraussichtlich 2020 weitgehend abgeschlossen haben. Langfristig ist die glasfaserbasierte Telekommunikationsinfrastruktur bis in jedes Haus (wie von der BNG angeboten) jedoch als führend und überlegen anzusehen, um den Bedarf an Bandbreite auch zukünftig adäquat bedienen zu können. Grundsätzlich weisen alle auf einer Kupfertechnologie basierenden Anschlüsse folgende Wettbewerbsnachteile auf:
Funkbasierte Breitbandtechnologien (wie bspw. LTE/4G oder zukünftig 5G) sind gemäß aktueller Einschätzung als Ergänzungen zur leitungsgebundenen Glasfaserversorgung zu betrachten und vornehmlich für mobile Anwendungen (z.B. Smartphones oder Tablet-PCs) gedacht. Die BNG bietet als einziges Unternehmen im Ausbaugebiet großflächig Glasfaseranschlüsse bis ins Haus (FTTH/B) an und hat damit einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Dieser wird sich in Zukunft insbesondere durch den steigenden Bandbreitenbedarf weiter festigen. In einigen von der BNG ausgebauten Orten liegt die Anschlussquote schon heute bei über 90 %. Es besteht das langfristige Ziel, einen Versorgungsgrad von 100 % im Ausbaugebiet zu erreichen. In einzelnen Neubaugebieten und im Bereich der Neubauten von Mehrfamilienhäusern im städtischen Umfeld, steht die BNG punktuell im Wettbewerb hinsichtlich der zu errichtenden Infrastruktur. Die Endkunden-Tarife bzw. -Preise der verfügbaren Diensteanbieter auf dem Glasfasernetz der BNG sind marktgerecht und haben keinen spürbaren „Landzuschlag“. Aktuell sind mit der GVG Glasfaser (unter der Marke nordischnet) und den Stadtwerken Flensburg zwei Dienstanbieter mit Privat- und Geschäftskundenprodukten für Neukunden verfügbar. Endkunden haben somit die Wahl zwischen den beiden Anbietern bzw. diese konkurrieren innerhalb des Glasfasernetzes um die Kunden. Sonstige Chancen im Zusammenhang mit der geschäftlichen Tätigkeit Chancen im Zusammenhang mit der geschäftlichen Tätigkeit werden im Bereich des Bitstream-Einkaufs bzw. in den Einsparmöglichkeiten bei angemieteten Anbindungsstrecken zu den Netzübergabepunkten zu den verfügbaren Diensteanbietern gesehen. Hier wirken Skaleneffekte der steigenden Endkundenzahlen bzw. des steigenden Bandbreitenbedarfs positiv. Chancen sieht die BNG zusätzlich im Bereich des Ausbaus bzw. der Anbindung von bereits bestehenden Mobilfunkstandorten für die großen namhaften Mobilfunkunternehmen. Die weiteren Entwicklungen rund um den Ausbau der 5G-Netze im Ausbaugebiet der BNG bleiben darüber hinaus abzuwarten und bieten ggf. zusätzliche Chancen für die BNG, da für den Aufbau eines 5G-Netzes bzw. die Anbindung der zahlreichen zusätzlichen Antennenstandorte ein hochmodernes Glasfasernetz notwendig ist. Weitere Chancen werden in der Vermietung von weiteren Dark-Fibre-Strecken gesehen, die mit wachsendem Netz innerhalb des Ausbaugebietes anderen Unternehmen bzw. öffentlichen Einrichtungen angeboten werden können. Ferner steht zu erwarten, dass Glasfasernetze zukünftig für weitere Services (z. B. Smart Meter, Ambient Assisted Living, E-Health, E-Government) genutzt werden und es damit zu zusätzlichen Einnahmen für die BNG kommen kann. V. Risikobericht 1. Risikomanagementsystem Bereits im IV. Quartal 2012 wurden ein Frühwarnsystem und ein umfassendes Baukosten-Controlling implementiert. In den ersten Monaten des Jahres 2014 wurde ein Planungstool auf Excel-Basis mit monatlicher Berichterstattung eingeführt. Das frühzeitige Identifizieren, Beurteilen und Steuern von Risiken ist Bestandteil des Kontrollsystems. Die Geschäftsführung wird monatsweise über alle wesentlichen Risiken informiert, bei unerwartet auftretenden Risiken unmittelbar. 2. Risiken Im folgenden Abschnitt werden die Risiken erläutert, die die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der BNG erheblich beeinträchtigen könnten. Das Unternehmen kann durch andere oder zusätzliche Risiken beeinflusst werden, die gegenwärtig nicht bekannt sind oder als nicht wesentlich erachtet werden. Konjunktur und Branche Die BNG ist zurzeit ausschließlich auf dem lokalen bzw. regionalen Markt in den Gemeinden der Ämter Mittleres Nordfriesland und Südtondern sowie der amtsfreien Gemeinde Reußenköge tätig. Die Geschäftsentwicklung ist daher eng an die Entwicklung in diesem Wirtschaftsraum geknüpft. Die von der Deutschen Telekom GmbH (DTG) zur Verfügung gestellten Bandbreiten im Kupfernetz der DTG reichen bei weitem nicht aus bzw. sind nicht flächendeckend verfügbar, um zukunftsorientiert im Internet zu arbeiten. Der Bandbreitenbedarf in den ländlichen Gemeinden ist groß und wird weiter steigen. Die Entwicklungen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bleiben weiterhin abzuwarten. Im Zuge einer entsprechenden Rezession könnte die Zahl der Unternehmensinsolvenzen und ggf. das Risiko von Zahlungsausfällen bei privaten Haushalten steigen. Aktuell sind diese Entwicklungen jedoch noch nicht zu beobachten und entsprechende Maßnahmen zur Belebung bzw. Stärkung der Konjunktur wurden auf politischer Ebene ergriffen. Wettbewerb In der Bereitstellung von Glasfasernetzen gibt es noch keinen funktionierenden Wettbewerb. Wettbewerber um Marktanteile sind alle Telekommunikationsanbieter, die mit alternativen Techniken versuchen, den Bandbreitenbedarf zu erfüllen. Dies können Funk- oder Satelliten-Lösungen oder auch in den Städten Vectoring-Technik sein. Auch über Kabelnetze können höhere Bandbreiten realisiert werden. Vodafone Kabel Deutschland ist nur in wenigen Orten des BNG-Ausbaugebiets mit seinem Kabelnetz vertreten. Zukunftsweisend ist jedoch – auch nach internationalen Standards – die Glasfasertechnologie, die auch Bandbreiten im Terra-Bit-Bereich zulässt. Hinzu kommt, dass nur die Glasfasertechnologie symmetrische Leistungen bieten kann (d.h. gleiche Bandbreite im Upload wie im Download), was besonders für geschäftliche Anwendungen relevant ist. Entgegen ihrer bisherigen Strategie, in ländlichen Regionen keine eigene flächendeckende Glasfaserinfrastruktur bis ins Haus zu errichten, hat die DTG sporadisch in einzelnen Neubaugebieten des Geschäftsgebietes der BNG einen Glasfaseraufbau realisiert. Hiervon könnte auch weiterhin das Ausbaugebiet der BNG in geringem Maße betroffen sein. Regulierung Die konkrete Ausgestaltung der anvisierten Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes bzw. die tatsächliche Umsetzung bleibt abzuwarten. Eine umfassende Regulierung der Nutzungsentgelte im Glasfaserbereich für alternative regionale Carrier wie die BNG wird jedoch derzeit kurzfristig nicht erwartet. Aufgrund der eigenen Open-Access-Strategie sieht sich die BNG hinsichtlich diskriminierungsfreier Zugänge für Dienstanbieter ohnehin vorbereitet, um Wettbewerb auf dem eigenen Glasfasernetz zu ermöglichen. IT/TK-Infrastrukturen Der dauerhafte Erfolg der BNG hängt im Wesentlichen von einer störungsfreien Infrastruktur ab. Auf der Kundenseite ist die Infrastruktur der verfügbaren Diensteanbieter GVG und Stadtwerke Flensburg von hoher Bedeutung. Der Netzbetrieb, für den die BNG verantwortlich ist, muss höchsten Anforderungen entsprechen. Mit dem Anbieter OpenXS aus Flensburg hat die BNG einen erfahrenen Netzbetreiber mit dem Betrieb und Störungsmanagement beauftragt. Störungen, hervorgerufen durch Softwarefehler, Feuer, Vandalismus oder Naturkatastrophen, können nicht ausgeschlossen werden. Auch eine Beschädigung der Server durch physische oder elektronische Einbrüche können, trotz vorhandener Sicherungssysteme, ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Eine zusätzliche redundante Anbindung des regionalen Glasfasernetzes der BNG über zwei Technikstandorte zum Signalübergabepunkt in Hamburg soll die Ausfallsicherheit und die Verfügbarkeit des Netzes im Störungsfall weiter erhöhen. Gleichzeitig steht ein Dienstleister 24 Stunden am Tag und sieben Tagen in der Woche (24/7-Rufbereitschaft) bereit, um insbesondere im Bereich von Trassen, Geschäftskunden und vermieteten Dark-Fibre-Strecken eine schnellstmögliche Entstörung herbeizuführen. Lieferanten Als Errichter, Betreiber und Anbieter von TK-Produkten arbeitet die BNG mit unterschiedlichen Lieferanten/Dienstleistern für den Bau und die Bereitstellung der Aktiv-Komponenten zusammen. Durch geeignete Maßnahmen im Einkauf und hinsichtlich der Qualitätsüberwachung der Baustellen, auch mit Unterstützung des Ingenieurbüros Wasser- und Verkehrs-Kontor Neumünster (WVK), wird eine hohe Qualität insbesondere im Erstausbau sichergestellt. Risiken könnten eventuell im Ausfall wesentlicher Lieferanten und/oder Lieferengpässen bei Komponenten liegen. Insbesondere in Folge von Produktionsausfällen bei Lieferanten aufgrund von Corona sind aktuell Lieferengpässe vorstellbar. Entsprechend werden benötigte Komponenten mit einem entsprechenden Vorlauf möglichst rechtzeitig geordert. Da der Erstausbau der BNG Ende 2020 weitgehend abgeschlossen sein wird, könnte es aufgrund geringerer zukünftiger Abnahmemengen im Einkauf zu punktuellen Preissteigerungen kommen. Operative Risiken / Prozesse Die Abläufe und Prozesse der BNG sind eingebunden in die Systeme der GVG, der Stadtwerke Flensburg und der OpenXS. Ein Ausfall dieser Partner hätte vorübergehend schwerwiegende Folgen für den weiteren Geschäftsausbau bzw. Geschäftsbetrieb. Auf der Signallieferantenseite ist jedoch eine große Zahl an potentiellen Anbietern vorhanden. Auch für den Netzbetrieb gibt es Möglichkeiten der Verlagerung. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie besteht das Risiko, dass einzelne Mitarbeiter, Unternehmensteile, Dienstleister und/oder Lieferanten aufgrund von Infektionen bzw. behördlich angeordneten Quarantäne-Maßnahmen temporär ausfallen bzw. eingeschränkt sind. Sowohl die BNG als auch ihre Dienstleister sorgen präventiv mit geeigneten Abstands- und Hygienemaßnahmen für ein hohes Maß an Sicherheit. Risiken für die weitere Geschäftsentwicklung bestehen darüber hinaus in möglichen Bauzeitverzögerungen und damit einhergehenden verspäteten Umsatzerlösen sowie in einer unerwarteten Kündigungsrate bei GVG oder Stadtwerke Flensburg-Verträgen nach Ablauf der Vertragsbindung. Im Zusammenhang mit dem unterzeichneten Betreibervertrag mit dem Breitband-Zweckverband Nordfriesland-Nord trägt die BNG neben dem Vermarktungsrisiko auch das Kündigungsrisiko durch Kunden. Unabhängig vom Vermarktungserfolg und der Entwicklung der aktiven Kunden im Zeitverlauf, zahlt die BNG ein festes Pachtentgelt (angelehnt an das vorhandene Potential) für die Anschlüsse im Außenbereich, was unter Umständen (z.B. bei geringem Vermarktungserfolg oder zahlreichen Kündigungen) zu negativen Ergebnisabweichungen führen könnte. Liquiditätsrisiko Die Liquiditätsplanung basiert auf verschiedenen Annahmen. Wesentliche Annahmen sind dabei die zukünftigen Umsatzerlöse, die Kosten für Netzbetrieb, Finanzierung und Verwaltung sowie die geplanten Investitionstätigkeiten der Zukunft. Zum Bilanzstichtag 30.06.2020 hält die BNG bereits Rücklagen in Form einer Kapitaldienstreserve in Höhe 857 TEUR vor. Die im vorherigen Geschäftsjahr 2018/19 temporär freigebenden Teile der Kapitaldienstreserve werden aktuell vereinbarungsgemäß zurückgeführt, sodass die Rücklagen zum Ende des kommenden Wirtschaftsjahres 2020/21 voraussichtlich rund 1,6 Mio. EUR betragen werden. Für den Fall, dass die sich aus den Darlehensverträgen ergebenen Verpflichtungen (sog. Covenants) durch die BNG während der Darlehenslaufzeit nicht eingehalten werden, steht den Kreditinstituten ein Recht auf Nachsicherung oder ein Recht auf außerordentliche Kündigung der Darlehensverträge zu. Zinsänderungsrisiko Für die im Ausbau befindliche Tranche 1 haben alle Darlehen eine mindestens 10-jährige Zinsbindung bzw. werden im Rahmen der Zinsbindungsfrist bereits vollständig getilgt (Aktivtechnik). Der Zinssatz für die Tranche 1 beträgt 2,95 %. Die Zinsfestschreibung endet im Jahr 2022 bzw. 2024. Für die Tranche 2 ist mindestens eine 15-jährige Zinsbindung vereinbart, sofern die Darlehen nicht bereits im Rahmen der Zinsbindungsfrist vollständig getilgt werden (Aktivtechnik). Für die Tranche 3 ist mindestens eine 20-jährige Zinsbindung vereinbart, sofern die Darlehen nicht bereits im Rahmen der Zinsbindungsfrist vollständig getilgt werden (Aktivtechnik). Das für die Tranche 2 und 3 eingeworbene Mezzanine-Darlehen (Verbindlichkeiten) hat eine Zinsbindung bis 2024 (Zinssatz 4,75 %). Personal Der Erfolg des Unternehmens hängt maßgeblich von der Leistung der Mitarbeiter ab. Die qualitative und quantitative Personalausstattung der BNG wird durch entsprechende Maßnahmen sichergestellt. Rechtsstreitigkeiten Rechtsstreitigkeiten stehen keine an. VI. Erklärung nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2019/20 der Breitbandnetz GmbH & Co. KG Die gesetzlichen Vertreter versichern, dass nach bestem Wissen im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Breitbandnetz GmbH & Co. KG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken beschrieben ist.
Breklum, den 28. Oktober 2020 Breitbandnetz-Verwaltungs-GmbH, Breklum gez. Daniel Pastewka BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben Die Breitbandnetz GmbH & Co. KG mit Sitz in Breklum ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Flensburg unter der Nummer HRA 7067 FL eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss auf den 30. Juni 2020 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes erstellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Gemäß § 264 a HGB ist die Gesellschaft nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen wie eine kleine Kapitalgesellschaft zu behandeln. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Anlagen im Bau wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Zinsen für Fremdkapital werden gem. § 255 Abs. 3 S. 2 HGB in die Herstellungskosten einbezogen, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. Abschreibungen werden erst ab dem jeweiligen Zeitpunkt der Inbetriebnahme vorgenommen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die im Bereich des Finanzanlagevermögens ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Genossenschaftsanteile sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Die in Arbeit befindlichen Aufträge wurden mit den aufgewendeten Herstellungskosten bewertet. Die fertigen Erzeugnisse und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem beigefügten Anlagenspiegel. Technische Anlagen und Maschinen Es wurden Zinsen für Fremdkapital zur Finanzierung des Glasfasernetzes, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen, in Höhe von 7.655,09 Euro in die Herstellungskosten einbezogen. Die Herstellungskosten für nachträgliche Glasfaseranschlüsse in im Erstausbau fertiggestellten Gemeinden wurden aktiviert und linear über eine geschätzte Nutzungsdauer von 24 Jahren abgeschrieben. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Es wurden Zinsen für Fremdkapital zur Finanzierung des Glasfasernetzes in Höhe von 27.226,89 Euro in die Herstellungskosten einbezogen. Anteile an verbundenen Unternehmen Unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen werden die von der Gesellschaft gehaltenen Anteile an ihrer Komplementärin, der Breitbandnetz Verwaltungs-GmbH, Breklum, ausgewiesen. In Arbeit befindliche Aufträge Unter den in Arbeit befindlichen Aufträgen werden die Herstellungskosten für den Teil der Tiefbauarbeiten im Bereich Niebüll-Nord ausgewiesen, die auf Verbundleerrohre und Schächte entfallen und im Rahmen eines Kauf- und Miteigentumsbruchteilsübertragungsvertrages veräußert wurden. Der Eigentumsübergang für die noch im Vorratsvermögen ausgewiesenen Verbundleerrohre und Schächte war zum Stichtag noch nicht erfolgt. Fertige Erzeugnisse und Waren Unter den fertigen Erzeugnissen und Waren wird der Bestand an Material, das für den späteren Einbau in die im Bau befindlichen Glasfasernetze sowie für Instandhaltungen bereitgehalten wird, ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro). Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten im Wesentlichen gemäß § 250 Abs. 3 HGB abgegrenzte Bearbeitungsgebühren für Darlehen in Höhe von 99.917,50 Euro. Kapital Das zum Bilanzstichtag 30.06.2020 ausgewiesene Eigenkapital der Gesellschaft nach Verlustverrechnung beträgt 13.280.141,04 Euro. Die Verlustanteile wurden den Gesellschaftern bereits bei Aufstellung des Jahresabschlusses zugewiesen. Die partiarischen Gesellschafterdarlehen werden entsprechend den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages (Erfassung auf einem Rücklagenkonto) im Eigenkapital ausgewiesen. Die Qualifizierung als Eigenkapital erfolgt aufgrund der folgenden Kriterien, die nach den Bestimmungen der Darlehensverträge kumulativ erfüllt sind: – Nachrangigkeit des Rückzahlungsanspruchs – Erfolgsabhängigkeit der Vergütung bzw. des Auszahlungsanspruches auf die Festverzinsung – Teilnahme am Verlust – Langfristigkeit der Kapitalüberlassung Eine Verlustteilnahme der partiarischen Darlehen, die neben dem Haftkapital als Vermögenseinlage zur Verfügung stehen, ist bei 145 Kommanditisten bereits eingetreten, da die diesen Kommanditisten zugewiesenen Anteile an den Verlusten deren Hafteinlage übersteigen. Die Verlustanteile sind insgesamt in Höhe von 2.122.739,73 Euro dem Haftkapital sowie in Höhe von 5.877.119,23 Euro den Rücklagen zuzuordnen. Rückstellungen Die Entwicklung der Rückstellungen kann dem Rückstellungsspiegel entnommen werden.
Verbindlichkeiten Nachfolgend haben wir die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten dargestellt:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von 23.450.106,53 Euro (Vorjahr: 20.773.427,93 Euro) sowie sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 2.866.200,00 Euro (Vorjahr: 2.956.920,00 Euro) durch Pfandrechte und ähnliche Rechte wie folgt gesichert:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von 6.331.135,67 Euro (Vorjahr: 4.967.332,82 Euro) zugleich Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und zugleich Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in Höhe von 2.933.768,22 Euro (Vorjahr: 2.532.430,12 Euro) zugleich Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Steuerschulden in Höhe von 7.922,07 Euro (Vorjahr: 8.202,61 Euro) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 963,27 Euro (Vorjahr: 1.038,09 Euro) enthalten. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Die von den Anschlussnehmern der nachträglich, in bereits im Erstausbau fertiggestellten Gemeinden, gebauten Glasfaseranschlüsse gezahlten Beträge wurden in Höhe der Herstellungskosten als vorausgezahltes Nutzungsentgelt passiviert und werden über die geschätzte Nutzungsdauer von 24 Jahren ratierlich ertragswirksam aufgelöst. Hafteinlage Es bestehen keine Hafteinlagen gem. § 172 Abs. 1 HGB, die noch nicht geleistet wurden. Finanzielle Verpflichtungen An sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen, ergeben sich:
Die Verpflichtungen aus begonnenen Investitionsvorhaben und zwangsläufigen Folgeinvestitionen belaufen sich zum Abschlussstichtag auf TEUR 2.254. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Aktivierte Eigenleistungen Die auf die mit dem Bau der Glasfasernetze beschäftigten Arbeitnehmer der technischen Abteilung entfallenden Personalkosten und anteiligen sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden als Herstellungskosten der Glasfasernetze aktiviert. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge In den Zinserträgen sind 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro) von verbundenen Unternehmen enthalten. Zinsen und ähnliche Aufwendungen In den Zinsaufwendungen sind 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro) an verbundene Unternehmen und 574.559,83 Euro (Vorjahr: 525.109,22 Euro) für partiarische Gesellschafterdarlehen enthalten. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten: Kommanditisten:
Anzahl der Mitarbeiter Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Geschäftsjahr 2019/2020 betrug:
Breklum, den 28. Oktober 2020 Breitbandnetz Verwaltungs-GmbH, Breklum gez. Daniel Pastewka Anlagespiegel
sonstige BerichtsbestandteileErklärung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2019/20 der Breitbandnetz GmbH & Co. KG Die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs versichern, dass der Jahresabschluss nach bestem Wissen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt .
Breklum, den 28. Oktober 2020 Breitbandnetz-Verwaltungs-GmbH, Breklum gez. Daniel Pastewka Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2020 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Breitbandnetz GmbH & Co. KG, Breklum Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Breitbandnetz GmbH & Co. KG, Breklum, – bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Breitbandnetz GmbH & Co. KG, Breklum, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und desLageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN Prüfungsurteil Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der Breitbandnetz GmbH & Co. KG zum 30. Juni 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Hamburg, 4. November 2020 WIRTSCHAFTSRAT GMBH Dr. Henrik Bremer, Wirtschaftsprüfer Dr. Tobias Reiter, Wirtschaftsprüfer |
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