Es geht wohl um ein Immobilienbesichertes Darlehen, wenn wir eine Rundmail des Unternehmens Brest Tauros aus Leipzig, das uns ein Vermittler hat zukommen lassen, richtig lesen. Ein Vermittler der nicht mehr für das Unternehmen vermittelt wie er uns dazu nochmals ausdrücklich mitteilt. Klar fragt sich bei der Vermittlung von Nachrangdarlehen nahezu jeder Vermittler nach dem Risiko selber irgendwann mal in die Beraterhaftung zu kommen. Das Produkt erinnert uns an das Produkt von Faktum Finance.Wir wissen das kaum noch Vermittler diese Produkte derzeit anfasst. Wir waren eigentlich der Überzeugung das ein Unternehmen wie Brest Tauros sich hier nicht rechtzeitig auf die neuen Rahmenbedingungen eingestellt haben könnte, heißt hier ein Prospekt nach dem Vermögensanlagegesetz in den Vertrieb gebracht hätte. Natürlich braucht man dann dafür Vermittler die eine 34f Zulassung haben.Nun haben wir die Unterlagen einmal einem Rechtsanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht weitergeleitet um den überprüfen zu lassen, ob die Unterlagen für den Vertrieb empfehlenswert sind und man das Produkt ohne Probleme verkaufen kann.
Nun haben wir eine Antwort von unserem angefragten Rechtsanwalt bekommen. Hier heißt es:
Ich meine, es handelt sich hier um eine Vermögensanlage im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG, weshalb seit dem 1. Januar 2016 ein BaFin-gestatteter Verkaufsprospekt Voraussetzung für das öffentliche Angebot ist. Gab es vorher schon einen gebilligten Prospekt, dann erst ab Sommer 2016.
Hier die Rundmail des Unternehmens Brest Tauros.
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Sie haben Recht verehrter Herr Bremer,
das Angebot dürfte in dieser Form nicht mehr zulässig sein seit dem 1. Januar 2016. Ich würde den Initiatoren sehr dringend enpfehlen sich hier einen fundierten Rechtsrat eines Rechtsanwaltes im Bank- und Kapitalmarktrecht einzuholen, andernfalls dürfte die BaFin das Produkt sicherlich interessieren.