Wir hatten uns das Kapital- Einsammel-Model des Unternehmens vor geraumer Zeit, gemeinsam mit einem Rechtsanwalt, einmal angeschaut und waren schon damals zu dem Schluss gekommen „das könnte Einlagegeschäft sein“. Das hat sich nun offenbar bestätigt, denn das Unternehmen Brest Tauros hat nun eine BaFin Verfügung zur Rückabwicklung udn Rückzahlung der eingenommenen Gelder von Kunden, erhalten.
Ob das Unternehmen der Verfügung vollumfänglich nachkommen kann wissen wir nicht, aber das Anleger bei solchen Anordnungen der BaFin dann auch mal einen Teil oder sogar das gesamte Kapital verlieren können hat die Vergangenheit bei solchen Verfügungen gezeigt. Oft gab es dann nach einiger Zeit eine Insolvenzmeldung zu dem Unternehmen.
Nun hoffen wir mal, das Stev Krembs und Jens Steiner hier eine ordentliche Vorsorge für den Fall getroffen haben und sich eine Fremdfinanzierung für die Immobilien, in das Zielinvestment wurde das Kapital der Anleger nach Angaben des Unternehmens „Brest Tauros“ ja investiert, geholt haben. Bei einem angemessenen Preis der Immobilie sollte das dann auch kein Problem sein. Hoffen wir einmal, das diese Rückabwicklung für die Anleger gut ausgeht.
Trotzdem raten wir hier jedem Anleger der dort investiert ist, einen auf Bank und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt um Rat zu fragen. Derzeit kann man wohl keinem Kunden anraten mit dem Unternehmen in eine Zusammenarbeit zu gehen, so lange dieser Vorgang nicht geklärt ist im Sinne der Anleger.
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