Das sollte man dann möglichst bald aus dem Insolvenzgutachten erfahren können. Wurden hier vielleicht nur „Schrottimmobilien“ gekauft, oder Immobilien deren Wert nun bei einem Verkauf im Insolvenzverfahren dann soviel Geld einbringen können, das die Anleger ganz ohne Schaden oder nur mit einem geringen Schaden aus dem Verfahren herausgehen.
Um aber überhaupt bei einer möglichen Geldverteilung (Erlöse im Insolvenzverfahren) dabei zu sein, muss jeder geschädigte seine Forderungen beim zuständigen Insolvenzverwalter dann auch anmelden., Wer seine Forderungen zur Insolvenzmasse nicht anmeldet, wird definitiv dann leer ausgehen. Zusätzlich stellt sich natürlich auch die Frage der persönlichen Haftung der Herren Krembs und Steiner, denn die Herren haben Geld von Anlegern angenommen, welches sie nach Meinung der BaFin nicht hätten annehmen dürfen. Hier zu prüfen b man die Herren für den dann übrigbleibenden Schaden auch in die persönliche Haftung nehmen kann, ist eine weitere Option die geschädigte Anleger dann mit einem auf Bank – und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt ausloten sollten. Verschenken sollten Sie nichts, sondern alle möglichen Optionen prüfen.
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