Mit Bescheid vom 24.05.2016 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz BaFin) der Brest-Tauros GmbH (ehemals Brest-Tauros Immobilien GmbH) aus Leipzig aufgegeben, das von ihr ohne die notwendige Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft im Zusammenhang mit nachrangigen Darlehensverträgen vom Typ Ronda II – Darlehen mit Grundschuldbesicherung – sofort einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.
Wie bereits berichtet, ist auf die Anfrage der Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, inwieweit die Brest-Tauros GmbH dieser Abwicklungsverfügung bereits nachgekommen ist, bisher noch keine Rückmeldung erfolgt.
Dies nahmen die Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice zum Anlass, das Geschäftsmodell der Brest-Tauros GmbH sowie deren Website nochmals genauer zu durchleuchten und vor allem zu hinterfragen, ob all die vollmundigen Versprechungen womöglich doch nur eine Luftnummer darstellen.
Beim „Leitbild“ von Brest Tauros kommen Zweifel auf
„Für unsere Kunden schaffen wir dauerhaft eine zuverlässige Möglichkeit, ihr Kapital sicher und gewinnbringend anzulegen.“ Klingt erst einmal nicht schlecht, denn genau das wünschen sich die meisten Anleger für ihr Investment. Ob überhaupt eine rechtliche fundierte Prüfung des Geschäftsmodells der Brest-Tauros GmbH durch die Geschäftsführer, geschweige denn eine Vorlage bei der BaFin veranlasst wurde, ist fraglich. Die Abwicklungsverfügung spricht eine andere Sprache. Die Anleger merken bereits jetzt, dass von einer „dauerhaften“ und „zuverlässigen“ Geldanlage nicht die Rede sein kann.
Auch lässt die Einstufung des Geschäftsmodells als unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft erhebliche Zweifel an der tatsächlichen fachlichen Kompetenz der Geschäftsführer aufkommen. Hätte ein erfahrener Geschäftsführer in diesem Bereich doch gerade in Anbetracht dessen, dass dieser im Fall eines Verstoßes gegen die §§ 32,54 KWG persönlich haftet, bereits vor Betreiben seines Geschäftsmodells die Vertragsgrundlagen prüfen lassen und sich der absoluten Rechtskonformität seines Geschäfts unter Heranziehung juristischer Fachleute versichern müssen. Das Unternehmen bewirbt auf seiner Website die zwei Geschäftsführer als sachverständig und routiniert mit einer angeblichen gemeinsamen Branchenerfahrung von mehr als 20 Jahren. Angepriesen wird Ehrlichkeit sowie ein hohes Verantwortungsbewusstsein. Sollten die Anleger im Rahmen der Abwicklung ihre angelegten Gelder nicht ohne Rechtsstreit zurückerhalten, so lässt dieser Umgang mit fremden Geldern jedoch nicht nur Verantwortung, sondern auch Ehrlichkeit vermissen.
Sind Nachrangdarlehen wirklich sicher?
Die Anlageprodukte selbst werden auf der Website als sicher beschrieben. Kein Wort wird darüber verloren, dass es sich bei der Kapitalanlage um sogenannte Nachrangdarlehen handelt, bei denen ein etwaiges Totalverlustrisiko für die Anleger besteht. Auch ist der Sinn und Zweck von sog. Nachrangdarlehen, dass sich die Darlehensgeber damit einverstanden erklären, im Fall der Liquidation oder Insolvenz des Unternehmens im Rang hinter andere Forderungen gegen das Unternehmen zurückzutreten. Ob dies auch den Anlegern der Brest-Tauros GmbH und den Vermittlern/Beratern bewusst war?
Teilweise hatten Anleger die Möglichkeit, anteilig Gesamtgläubiger einer Eigentümerbriefgrundschuld einer Immobilie der Brest Tauros Invest GmbH zu werden. Inwiefern die Brest-Tauros GmbH und die Brest Tauros Invest GmbH gesellschaftsrechtlich und wirtschaftlich verbunden sind, ist Gegenstand weiterer Recherchen. Eigentümer der besicherten Immobilie ist jedenfalls die Brest Tauros Invest GmbH, welche obgleich der beinahe gleichen Firmierung dennoch ein eigenständiges Unternehmen ist und im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter der HRB 30794 geführt wird. Die Geschäftsführer sowie der Gesellschaftssitz sind hingegen die gleichen. Jedenfalls führt auch dieses Firmengeflecht zu weiterer Intransparenz.
Besonders auffällig ist, dass sogar auf der Brest-Tauros-GmbH-Website selbst die zunächst als so sicher bezeichneten Anlagen bei der Brest-Tauros GmbH später im Rahmen des Stellenaufrufs für etwaige Vertriebspartner als „komplizierte und undurchsichtige Kapitalanlagen“ kategorisiert werden, denn die interessierten Vertriebspartner sollen ihren Kunden professionelle Antwort auf solche Kapitalanlagen geben. Allein aus der hier selbst von der Gesellschaft angeführten Undurchsichtigkeit ergibt sich bereits, dass auch die Anlagen der Brest-Tauros GmbH jedenfalls für juristische Laien wahrscheinlich zu komplex in ihrer Gestaltung sind.
Offenbar haben die zahlreichen Vertriebsmitarbeiter selbst nicht erkannt oder erkennen wollen, dass noch nicht einmal die Grundvoraussetzung überhaupt, nämlich eine Erlaubnis zum Betreiben des vermeintlich sicheren Geschäftsmodells vorlag.
Folgen für die Anleger
Bei genauerer Betrachtung der Brest-Tauros GmbH treten anstelle von Direktheit und Transparenz immer mehr Unstimmigkeiten in den Vordergrund. Im Widerspruch mit der angeblichen Ehrlichkeit und Erfahrung der Geschäftsführer und des Unternehmens steht, dass auf der Website der Brest-Tauros GmbH bisher keine Stellungnahme zu der von der BaFin aufgegebenen Abwicklungsverfügung erfolgte. Schließlich ist der Bescheid der BaFin sogar schon bestandskräftig.
Fraglich ist darüber hinaus, inwieweit die Brest-Tauros GmbH dieser Abwicklungsverfügung überhaupt nachkommen kann. Betroffen sind, wie aus scheinbar informierten Kreisen nunmehr gegenüber der Kanzlei AdvoAdvice bekannt gemacht wurde, ca. 100 Anleger, welche im Vertrauen mehr als 1,5 Mio. an Anlegergelder investiert haben.
Die Rückmeldung bzw. auch die Rückabwicklung der Einzahlungen der Anleger ist durch die Brest-Tauros GmbH noch nicht erfolgt. Fragen zur Klärung bleiben unbeantwortet.
Die umfassende Recherche im Umfeld der Gesellschaft lässt die Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice zu dem Schluss kommen, dass erhebliche Zweifel bestehen, ob die Anleger hier ihr Geld oder auch noch Teile ihrer Gelder zurückerhalten werden.
„In Anbetracht der vermutlichen Bilanz des Unternehmens aus dem vorherigen Jahr sowie dem geringen Stammkapital bestehen in der Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB erhebliche Zweifel daran, dass eine Rückabwicklung der Einlagengeschäfte überhaupt möglich ist. Die jahrelange Erfahrung der Fachanwälte mit ähnlichen Geschäftsmodellen hat bisher gezeigt, dass früher oder später bei nicht genügendem Vermögen zur Rückabwicklung der Verträge ein Insolvenzantrag über das Vermögen der Gesellschaft droht“, meint Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann.
Was sollen Anleger tun?
Betroffenen Anlegern, die nunmehr ein Angebot auf Abwicklung ihrer Kapitalanlage erhalten, wird dringend geraten, anwaltlich prüfen zu lassen, unter welchen Voraussetzungen dieses angenommen werden kann.
Sollten Brest-Tauros-Anleger nicht ihre gesamte Kapitalanlage zurückerhalten, sind Schadensersatzansprüche gegen die Geschäftsführer, etwaige Treuhänder, in das Konzept eingebundene Notare und den eigenen Berater denkbar.
Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB, die über umfassende Erfahrung im Bereich der unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfte verfügt, hat bereits eine Anlegergemeinschaft gegründet. Die Anlegergemeinschaft hat das Ziel, die Interessen der betroffenen Anleger zu bündeln, die vorhandenen Sicherheiten sowie deren Wert zu prüfen und die weiteren Haftungsträger, wie Geschäftsführer, Berater und ggf. auch weitere Hintermänner, mit in die Haftung zu nehmen.
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