TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
Teilen

Am 1. Januar 2021 ist der Brexit Realität geworden. Vier Jahre zogen sich die Verhandlung hin. Für Verbraucherinnen und Verbraucher im Vereinigten Königreich und Europa wird sich einiges ändern.

Durch das Abkommen werden in Zukunft aber auch Verbraucherrechte gewahrt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sich das Handelsabkommen genau angeschaut und eine Bewertung aus Verbrauchersicht vorgenommen.

„Eine Trennung ist nie schön. Aber die Europäische Union hat erreicht, dass Großbritannien und die EU in vielen Bereichen eng verbunden bleiben. Besonders wichtig wird jetzt die Umsetzung des Abkommens. Mit dem Brexit-Vertrag wurden insgesamt 23 Arbeitsausschüsse gegründet, hier muss sichergestellt sein, dass eine ausreichende und transparente Debatte über die Fortentwicklung des Abkommens stattfindet“, kommentiert Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Integrität des Binnenmarktes gewahrt

Es ist zu begrüßen, dass die Integrität des Binnenmarktes gewahrt bleibt und auch in Zukunft keine Zölle erhoben werden. Der Verbraucherschutz und eine vorsorgende Regulierung haben insgesamt einen hohen Stellenwert im Abkommen. Durch eine enge Kooperation zwischen Behörden, zum Beispiel in den Bereichen Produktsicherheit und Marktüberwachung, können auch zukünftig Verbraucherrechte geschützt werden. Die Festschreibung gemeinsamer Standards bei Fluggastrechten oder der Fortgeltung der europäischen Krankenversicherungskarte sind ebenfalls positiv für Verbraucher.

Wettbewerbsregeln sparen Verbraucherschutz aus

Bedauerlich ist jedoch, dass bei den fairen Wettbewerbsregeln der Verbraucherschutz nicht explizit genannt ist. Das bedeutet, dass die EU keine Sanktionen erheben kann, wenn das Vereinigte Königreich das Verbraucherschutzniveaus senkt. Auch eine gemeinsame Vereinbarung zum Roaming wäre positiv für Verbraucher dies- und jenseits des Ärmelkanals gewesen. Nun kann Telefonieren deutlich teurer werden. Bei den neuen Regeln zum Warenursprung und zum Zoll müssen Onlinehändler in Zukunft ihre Kunden deutlich besser informieren.

„Zölle können ab jetzt sehr wohl erhoben werden. Etwa wenn ein Produkt zwar in Großbritannien gekauft, aber nicht dort produziert wurde. Beim Einkauf von Mode oder Elektronikprodukten über einen britischen Onlineshop kann so schnell eine saftige Rechnung vom Zoll kommen“, so Müller.

Quelle:VZBV

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Gesellschaft

Bericht: Insolvenzantragsverfahren der Schlote Saar GmbH

Am 17.10.2024 wurde im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schlote Saar GmbH...

Gesellschaft

Insolvenz: hydra newmedia GmbH

8 IN 1651/24 | In dem Verfahren über den Antrag hydra newmedia...

Gesellschaft

Philosophie der Zukunft nach den sozialen Medien: Rückkehr zur Realität?

Seit dem Aufstieg der sozialen Medien haben sich die Art und Weise,...

Gesellschaft

Die Zukunft der Automobilindustrie in Deutschland und Europa – Herausforderungen und Chancen im Zeichen des Klimaschutzes

Einleitung Die Automobilindustrie ist ein zentraler Wirtschaftszweig in Deutschland und Europa. Sie...