Die EU will Großbritannien weniger als zwei Jahre Zeit für eine Übergangsperiode vom EU-Austritt bis zu einem neuen Handelsabkommen geben. Die Außen- und Europaminister haben heute die Leitlinien für die Übergangsperiode nach dem für Ende März 2019 vorgesehenen „Brexit“ beschlossen. Die Übergangsperiode soll am 31. Dezember 2020 enden.
In diesem Übergangszeitraum ist Großbritannien nicht mehr in den EU-Institutionen vertreten, muss aber EU-Recht weiterhin anwenden. „Der gesamte EU-Rechtsbestand wird weiter auf Großbritannien angewendet, als wäre es ein Mitgliedsland“, heißt es in dem Beschluss des EU-Ministerrats.
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