Die Staats- und Regierungschefs der EU-27 und die britische Premierministerin Theresa May haben sich in der Nacht zum Donnerstag auf eine Verlängerung der Brexit-Frist bis zum 31. Oktober verständigt.
Die BaFin wird den Verhandlungsprozess weiterhin eng begleiten und bei Bedarf, wie bisher, aktualisierte Informationen zum Brexit auf ihrer Internetseite bereitstellen.
Für den Fall, dass es zu einem Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union ohne den vorherigen Abschluss eines Austrittsabkommens kommen sollte, hat der Gesetzgeber der BaFin durch das Brexit-Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG) die Möglichkeit eingeräumt, Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich, die bislang im Rahmen der Niederlassungs- oder Dienstleistungsfreiheit in Deutschland tätig geworden sind, für eine Übergangszeit die weitere Nutzung des Europäischen Passes zu erlauben. Dadurch sollen mögliche negative Folgen für die Funktionsfähigkeit bzw. die Stabilität der Finanzmärkte, die aus einem ungeregelten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union resultieren können, vermieden werden.
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