Die Europäische Kommission hat am 14. Juli 2021 auf einen Brief der drei Europäischen Aufsichtsbehörden EBA, ESMA und EIOPA (ESAs) vom 7. Januar dieses Jahres geantwortet. Darin hatten die Behörden um Klärung dringlicher Auslegungsfragen zur EU-Offenlegungsverordnung gebeten (siehe BaFinJournal Februar 2021).
Das Schreiben der Kommission, ihre Entscheidung und die Antworten auf die einzelnen Fragen wurden am 26. Juli 2021 auf den Webseiten der ESAs veröffentlicht. Hierbei ist zu beachten, dass die Antworten auf die ersten beiden Fragen vertauscht wurden und die Kommission so bald wie möglich eine Berichtigung herausgeben wird.
In dem Begleitschreiben zu ihren Antworten betont die Kommission, dass die Antworten allein dazu dienten, den bestehenden Rechtstext zu verdeutlichen, und in keiner Weise die Anforderungen der Rechtsvorschriften erweiterten.
Kommentar hinterlassen