Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Faktum Finance GmbH, Schubertstraße 37, 63069 Offenbach
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Sehr geehrte,
mit Beschluss des Amtsgerichts Offenbach – Insolvenzgericht – vom 28. Juli 2015 wurde über das Vermögen der Faktum Finance GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und ich zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Mit diesem Schreiben möchte ich Sie als vorläufiger Insolvenzverwalter über den aktuellen Sachstand informieren und Fragen, die sich Ihnen als Anleger/Darlehensgeber in einem vorläufigen Insolvenzverfahren im Allgemeinen stellen, beantworten:
- Was ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren und welche Aufgaben und Befugnisse hat der vorläufige Insolvenzverwalter
Die Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens dient dazu, eine für die Gläubiger/Anleger nachteilige Veränderung des Vermögens der Faktum Finance GmbH (im Folgenden Schuldnerin genannt) zu verhindern. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der Vertreter der Schuldnerin. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind jedoch nur dann wirksam, wenn der vorläufige Verwalter diesen zustimmt.
- Welche Gründe führten zur Stellung des Insolvenzantrages
Die Schuldnerin hat zur Finanzierung von Immobilienprojekten bzw., zur Umsetzung ihres Geschäftszwecks Darlehen bei Anlegern aufgenommen. Einige dieser Darlehen sind mit einer so genannten Nachrangklausel versehen. Zur Absicherung der Rückzahlungsansprüche wurden mit wenigen Ausnahmen sämtlichen Anlegern Grundschulden an den zu finanzierenden Immobilien bestellt.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) hat die Schuldnerin darauf hingewiesen, dass die Verträge über die Nachrangdarlehen in Verbindung mit der Absicherung der Rückzahlungsansprüche den Tatbestand des erlaubnispflichtigen Einlagegeschäfts erfüllen. Trotz gegenteiliger Auffassung der Schuldnerin fordert die BaFin die Rückabwicklung sämtlicher gerundet 380 Darlehensverträge mit einem Gesamtumfang von gerundet 14 Mio.
Da die durch die Anleger zur Verfügung gestellten Darlehen in Immobilienprojekten investiert sind und eine Veräußerung dieser Immobilien kurzfristig nicht möglich ist, fehlt der Schuldnerin die für die Rückabwicklung benötigte kurzfristige Liquidität. Daher sah sich diese gezwungen, eine geordnete Abwicklung sämtlicher Darlehensverträge im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zu ermöglichen.
- Sind nach aktuellem Kenntnisstand genügend Vermögenswerte vorhanden, um sämtliche Darlehen der Anleger zurückzuzahlen?
In der Kürze der Zeit konnten bisher keine abschließenden Ermittlungen zum Wert des vorhandenen Vermögens erfolgen. Nach meinem bisherigen Kenntnisstand ist die Schuldnerin Eigentümerin eines umfangreichen Immobilienbestandes, welcher überwiegend vermietet ist. Die Bewertung dieser Immobilien wird durch Sachverständige in den nächsten Wochen erfolgen. In diesem Zusammenhang wurde auch festgestellt, dass Grundschulden zu Gunsten der Darlehensgeber an sämtlichen Immobilien im Grundbuch eingetragen sind.
Darüber hinaus ist die Schuldnerin an mehreren Immobilienprojektentwicklungen beteiligt, bei denen die Schuldnerin zwar nicht selbst Eigentümerin der Immobilien ist. Jedoch stehen ihr Sicherungsrechte (Grundschulden) an diesen Grundstücken zu, welche zum Teil an die Anleger abgetreten wurden. In diesem Zusammenhang werde ich in den nächsten Tagen Kontakt zu den Beteiligten aufnehmen um mir einen Überblick über den Stand der Projekte zu verschaffen. Erst danach kann eine Einschätzung zum tatsächlichen Wert dieser erfolgen.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist jedenfalls festzuhalten, dass die Werthaltigkeit dieser Immobilien maßgeblich von der Fertigstellung der Projekte abhängt.
- Muss ich meine Forderungen bei dem vorläufigen Insolvenzverwalter anmelden?
Als Anleger müssen Sie im Moment nichts unternehmen. Insbesondere haben Kündigungen der Darlehensverträge zum jetzigen Zeitpunkt keinen Einfluss auf die Rückzahlung der Darlehen. Da die Schuldnerin nach dem bisher gewonnenen Eindruck über eine geordnete und vollständige Buchhaltung verfügt, sind sämtliche Anleger einschließlich ihrer Forderungen registriert. Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, welche voraussichtlich Anfang Oktober erfolgt, werden Sie durch den Insolvenzverwalter automatisch angeschrieben und zur Forderungsanmeldung aufgefordert.
Forderungsanmeldungen, die bereits im vorläufigen Insolvenzverfahren eingehen, werden im Insolvenzverfahren nicht berücksichtigt. Diese müssen nach Verfahrenseröffnung nochmals wiederholt werden.
- Wie ist der Verfahrensablauf der nächsten Wochen
In den nächsten Wochen werde ich für das Insolvenzgericht ein Gutachten über die vorhandenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Schuldnerin erstellen. Hierbei werden insbesondere die Immobilien der Schuldnerin bewertet und nach Möglichkeiten der Fortführung der Projektentwicklungen gesucht.
Auch und insbesondere mit Rücksicht auf die noch nicht fertiggestellten Immobilienprojekte wird bereits die Abwicklung der Darlehensverträge im Rahmen eines von der Schuldnerin angestrebten Insolvenzplanverfahrens geprüft.
Selbstverständlich werde ich Sie über Veränderungen im Insolvenzantragsverfahren entsprechend informieren wobei ich Wert auf eine maximal mögliche Transparenz lege.
Informationen können in Kürze auch unter www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de
abgerufen werden.
Mit freundlichen Grüßen
– Scheffler –
Rechtsanwalt und vorläufiger Insolvenzverwalter
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