Die am Bilanzstichtag im Handelsregister gemäß § 172 Abs. 1 HGB eingetragenen Hafteinlagen sind gemäß § 172 Abs. 4 HGB wegen erfolgter Liquiditätsauszahlungen in Höhe von EUR 522.970,00 nicht geleistet. Insoweit ist die Haftung der Kommanditisten wieder aufgelebt. Das ist ein Satz aus der zu dem Schiff hinterlegten Bilanz. Ob dieser Satz die Anleger erfreut? Eher wohl nicht, bedeutet dies doch, dass man mit dem aufgeführten hohen 6-stelligen Betrag wieder in der Haftung ist.
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