Zwei ehemalige Arbeitslosen haben vor dem londoner Berufungsgericht einen Erfolg einfahren können. Bei wurden vom britischen Arbeitsamt DWP zu unbezahlter Arbeit gezwungen, um wieder in die Arbeitswelt eingegliedert zu werden. Das Gericht entschied, dass das DWP nicht die Befugnis hat, Arbeitslosen solche Maßnahmen aufzuzwingen.
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