Eigentlich interessieren uns gewonnene Prozesse nicht unbedingt, nur bei den Rechtsanwälten BrostClaßen sehen wir, dass dann doch auch mal anders. Jener Dr. Lucas Brost, der sich auch mal gerne für ganz kleine Erfolge, wie „ein Held im Kampf gegen diebewertung.de“ feiern lässt.
Möglich, dass Dr. Brost schon im Vorhinein möglicherweise durchaus weiß, dass die Klage wenig Aussicht auf Erfolg haben wird. Ist ihm dann auch „wurscht“, denn ein Anwalt gewinnt immer, auch wenn er verliert. Irgendjemand zahlt seine Rechnung.
Dr. Brost von der Kanzlei BrostClaßen aus Köln, entwickelt sich zu einem unserer unerfolgreichen Hauptgegner, dabei wären Lösungen manchmal so einfach aber da könnte er dann keine große Rechnung schreiben. Es geht uns immer um die Sache, mithin auch um den Streit in der Sache. Das kann man oft auch in einem vernünftigen Gespräch miteinander klären, wenn man nur will. Rechtsanwalt Dr. Brost hat daran in der Vergangenheit wenig bis gar kein Interesse gezeigt.
Nun hatte Dr. Brost das LG Frankfurt in Sachen B&M Projektentwicklung angerufen, mit dem Ansinnen eine einstweilige Verfügung gegen uns zu bekommen. Das hat das Landgericht Frankfurt nun abgelehnt. Was hat der Mandant von Dr. Brost denn jetzt gewonnen? Nichts!
Ich kann jedem „Betroffenen“ unserer Berichterstattung den Rat geben, sich mit uns an einen Tisch zu setzen, die Fakten auf den Tisch zu legen und gut ist. Das löst viele Probleme dann im Gespräch mehr, wie ein Gericht anzurufen. Unsere Berichte zu dem Unternehmen bleiben in vollem Umfang natürlich Online.
Die Kanzlei BrostClaßen zumindest kann ich Ihnen nicht empfehlen in Presserechtsangelegenheiten.
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