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BSI Blue Seas Investment GmbH / heute Aves Asset Holding GmbH – bilanziell überschuldete Gesellschaft und das Thema BoxDirect Erste Vermögensanlagen GmbH

Überschuldet | stevepb / Pixabay
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Wo ist der Zusammenhang zwischen den genannten Firmen? Nun, ganz einfach, der ergibt sich aus der Bilanz des Unternehmens BoxDirect Erste Vermögensanlagen GmbH. Das ist der wesentliche Partner der Gesellschaft, die eine Vermögensanlage begeben hat.

Dass man dann anfängt, sich Gedanken zu machen, wenn man gerade bei diesem Unternehmen, wo diese Gelder aus der Vermögensanlage möglicherweise komplett investiert wurden, das dürfte dann zum einen berechtigt aber zum anderen auch jedem klar sein. Anleger der BoxDirect Erste Vermögensanlagen GmbH sollten hier ihrem Vermittler bzw. der Anlagegesellschaft einmal kritische Fragen stellen.

Hier einmal beide Bilanzen der genannten Unternehmen, die wir dazu im Unternehmensregister finden.

BSI Blue Seas Investment GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

• Lagebericht 2018

INHALT

1. GRUNDLAGEN UND GESCHÄFTSMODELL

2. WIRTSCHAFTSBERICHT

3. ERTRAGSLAGE

4. FINANZLAGE & VERMÖGENSLAGE

5. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

6. AUSBLICK

1. Grundlagen und Geschäftsmodell

Die BSI Blue Seas Investment GmbH (BSI BS), vormals BSI Asset GmbH, wurde im Jahr 2013 gegründet. Im Jahr 2014 wurde die Blue Seas Investment GmbH, Salzburg, Österreich auf die BSI Asset GmbH, Hamburg, als aufnehmende Gesellschaft verschmolzen. Danach wurde die BSI Asset GmbH in BSI Blue Seas Investment GmbH umbenannt.

Die BSI BS hat sich auf das Management und die Bestandshaltung von Seecontainern spezialisiert.

Die BSI Logistics GmbH, Hamburg, hält 100% der Anteile an der BSI BS. Die BSI Logistics GmbH ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Aves One AG.

Die BSI BS hält im Berichtsjahr 100% der Anteile an der BSI Asset GmbH, Hamburg, und der BSI Achte Verwaltungs GmbH, Hamburg, und ist jeweils alleinige Kommanditistin der BSI Blue Seas Direktinvestment I GmbH & Co. KG, Hamburg, der BSI Direktinvestment II GmbH & Co. KG Hamburg, der BSI Logistics VIII GmbH & Co. KG, Hamburg, der BSI Logistics IX GmbH & Co. KG, Hamburg, der BSI regulierte Direktinvestment II GmbH & Co. KG, Hamburg, der BSI Logistics III GmbH & Co. KG, Hamburg, und der Aves Logistics Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg. Darüber hinaus ist die BSI BS mit 94% an der Aves Storage GmbH & Co. KG beteiligt. Die Tochtergesellschaften, bis auf die Aves Logistics Immobilien GmbH & Co. KG sowie die Aves Storage GmbH & Co. KG, sind ebenfalls im Seecontainergeschäft tätig.

Seit 2013 haben die BSI BS bzw. ihre Tochtergesellschaften diverse Portfolios erworben, welche in Summe zum 31. Dezember 2018 rund 129.000 (ca. 175.000 CEU) Seefracht-Container umfassen. Dies entspricht einem Investitionsvolumen von rd. USD 295 Mio. Weitere Containerportfolios sollen in Zukunft erworben werden.

Die Investitionen der Gesellschaft wurden über sogenannte Direktinvestitionen, die der Tochtergesellschaften überwiegend über Direktinvestitionen bzw. über institutionelle Investoren, aber auch Banken finanziert. Bei der Finanzierung über Direktinvestitionen wird der Anleger über einen definierten Zeitraum zivilrechtlicher Eigentümer der Container. Am Ende der Vertragslaufzeit ist ein garantierter Rückkauf der Container zu einem festen Rückkaufwert vereinbart, sodass die BSI BS wirtschaftlicher Eigentümer der Container bleibt. Im Berichtsjahr wurden Akquisitionen von neuwertigen Containern von Tochtergesellschaften in einem Gesamtvolumen von rund USD 72 Mio. mittels USD-Bankfinanzierungen finanziert.

Zum Bilanzstichtag ist die Gesellschaft mit einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von TEUR 22.683 bilanziell überschuldet. Grund dafür sind die in den Vorjahren und teilweise noch im Berichtsjahr erzielten Umsatzerlöse aus der Vermietung von Containern, die nicht hoch genug waren, die laufenden Aufwendungen, insbesondere aus den Finanzierungen sowie den dabei zusätzlich anfallenden Kapitalbeschaffungskosten und den überwiegend nicht zahlungswirksamen Wechselkurseffekten zu decken. Darüber hinaus ist das Jahresergebnis der Gesellschaft mit Aufwendungen in Höhe von TEUR 2.620 zur Abdeckung der Risiken und Kosten aus den Rechtsstreitigkeiten mit der SLI Dritte Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Salzburg, Österreich (nachfolgend SLI Dritte), belastet, die nicht wiederkehrend sind. Ferner wurden Abschreibungen auf die Beteiligung an der BSIL III GmbH & Co. KG in Höhe von TEUR 698 gebildet.

Die Geschäftsführung der BSI BS geht weiterhin von der Going-Concern-Prämisse aus, da eine positive Fortführungsprognose angenommen wird. Der positiven Fortführungsprognose liegen folgende Sachverhalte zugrunde:

Die Geschäftsführung hat auf Basis der Unternehmensplanung eine Bewertung der Gesellschaft sowie deren Tochterunternehmen, die im Bereich des Seecontainer-Segmentes tätig sind, vorgenommen. Dazu wurden die erwarteten bis 2028 und danach verstetigten geplanten erzielbaren Mietraten, gestützt auf Daten Dritter, über die jeweilige geplante Nutzungsdauer der Seecontainer angesetzt und ein Ersatz wirtschaftlich verbrauchter Container unterstellt. Zusätzlich wurden die erwarteten Erlöse aus Verkäufen der Container anhand vorhandener Marktdaten ermittelt. Anhand dieser erwarteten, abgezinsten Netto-Rückflüsse, ergab sich ein positiver Unternehmenswert. Bei der Kapitalisierung wurde ein markt- und unternehmensgerechter Zinssatz zu Grunde gelegt. Ausweislich der Planungsrechnung wird davon ausgegangen, dass zukünftig genügend Rückflüsse zur Verfügung stehen werden, die die Bedienung der finanziellen Verpflichtungen weiterhin ermöglichen.

Das Geschäftsmodell basiert bisher maßgeblich auf revolvierenden Finanzierungen über Direktinvestments. Wie auch in vergangenen Jahren war geplant, auslaufende Direktinvestments zu refinanzieren. Der Refinanzierungsbedarf für 2019 belief sich auf EUR 29,7 Mio., der bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses vollständig refinanziert war. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass auch die revolvierenden zukünftigen zur Refinanzierung anstehenden Volumen, wie auch in der Vergangenheit, über neue Direktinvestments oder andere Finanzierungsinstrumente eingeworben werden können.

Mit Datum vom 15. August 2016 hat die Aves One AG für die BSI Blue Seas Investment GmbH gegenüber der BoxDirect GmbH (vormals: BoxDirect AG) eine Patronatserklärung abgegeben. Gegenstand dieser ursprünglich bis zum 31. Dezember 2016 befristeten Erklärung, ist die Zusicherung von genügend Vermögen, die es der BSI Blue Seas Investment GmbH ermöglicht, Ihren Verpflichtungen aus dem am 29. Juni 2016 geschlossenen Dienstleistungsvertrag bis zur vollständigen Erfüllung oder bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit nachzukommen. Zusätzlich ist die Erklärung an die Bedingung geknüpft, solange Bestand zu haben, wie die Aves One AG Gesellschafter der BSI Logistics GmbH und (indirekter) Gesellschafter der BSI Blue Seas Investment GmbH ist. Diese Erklärung wurde jährlich verlängert, letztmalig am 13. März 2019 bis zum 31. Dezember 2019. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass die entsprechenden Garantien durch die Aves One AG wieder bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden.

Mit Datum vom 11. Mai 2016 hat die Aves One AG für die BSI Blue Seas Investment GmbH gegenüber der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH (vormals: BoxDirect Vermögensanlagen AG) eine Patronatserklärung abgegeben. Gegenstand dieser Erklärung ist die Zusicherung von genügend Vermögen, die es der BSI Blue Seas Investment GmbH ermöglicht, Ihren Verpflichtungen aus dem am 6. Januar 2016 geschlossenen „Rahmenkauf-, Miet- und Rückkaufvertrag“ bis zur vollständigen Erfüllung oder bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit nachzukommen. Die Erklärung hat zudem solange bestand, wie die Aves One AG Gesellschafter der BSI Logistics GmbH und (indirekter) Gesellschafter der BSI Blue Seas Investment GmbH ist.

Mit Datum vom 12. Juli 2017 hat die Aves One AG für die BSI Blue Seas Investment GmbH gegenüber der BoxDirect Erste Vermögensanlagen GmbH (vormals: BoxDirect Erste Vermögensanlagen AG) eine Patronatserklärung abgegeben. Gegenstand dieser Erklärung ist die Zusicherung von genügend Vermögen, die es der BSI Blue Seas Investment GmbH ermöglicht, Ihren Verpflichtungen aus dem am 12. Juli 2017 geschlossenen „Rahmenkauf-, Miet und Rückkaufvertrag“ bis zur vollständigen Erfüllung oder bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit nachzukommen. Die Erklärung hat zudem solange bestand, wie die Aves One AG Gesellschafter der BSI Logistics GmbH und (indirekter) Gesellschafter der BSI Blue Seas Investment GmbH ist.

Mit Datum vom 12. November 2018 hat die Aves One AG für die BoxDirect GmbH mehrere selbständige Höchstbetragsgarantien im Gesamtvolumen bis zu TEUR 43.761 (Produkt 248 bis 300) ausgesprochen. Gegenstand ist jeweils die Absicherung der Rückkaufverpflichtungen aus dem Container Direktinvestment Geschäft der BoxDirect GmbH. Die Garantie bleibt bis zum vollständigen Erlöschen sämtlicher der aus dem Container Direktinvestment entstehenden Verpflichtungen zum Rückkauf bestehen.

Die Geschäftsführung geht davon aus, dass die entsprechenden Garantien durch die Aves One AG wieder bis zum 31. Dezember 2020 gegeben werden.

Zum Bilanzstichtag besteht zudem ein kurzfristiger Forderungssaldo von EUR 24,5 Mio. gegenüber dem Mutterunternehmen. Die Liquiditätssteuerung, in die die Gesellschaft eingebunden ist, erfolgt auf Gruppenebene. Dort werden neben dem Direktinvestment auch andere Finanzierungsformen genutzt.

Die Geschäftsführung geht aufgrund der vorliegenden Sachverhalte mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass notwendige Finanzierungsmittel beschafft und bereitgestellt werden können, um ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllen zu können.

Ausweislich der Ergebnisse aus der vorgenommenen Bewertung der BSI BS und ihren Tochtergesellschaften beinhaltet das Seecontainerportfolio der Gesellschaft erhebliche stille Reserven in Höhe von rund EUR 11,5 Mio. In den Seecontainerportfolios der Tochterunternehmen der BSI BS sind ferner weitere stille Reserven von insgesamt EUR 44,6 Mio. vorhanden.

2. Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche Lage

Nach einem guten Jahresstart war für die Weltwirtschaft zum Jahresende eine Eintrübung zu verzeichnen. Gemäß dem Internationalen Währungsfonds resultierte in 2018 ein Wirtschaftswachstum von 3,6% somit ein leichter Rückgang im Vergleich zum Vorjahr, in dem die Weltwirtschaft noch mit 3,8% gewachsen war.

Für Europa war ebenfalls nach einem Wachstum von 2,4% in 2017 ein leichter Rückgang auf 1,8% festzustellen. Insbesondere die Zoll- und Handelskonflikte, die Unsicherheit im Hinblick auf einen ungeordneten Brexit und die Haushaltsschieflage in Italien haben in der zweiten Jahreshälfte zur Eintrübung der Konjunktur in Europa geführt. In Deutschland konnte ein Wirtschaftswachstum von 1,5% in 2018 gegenüber 2,5% Wachstum in 2017 verzeichnet werden. Der Rückgang beruht neben den generellen für die Eurozone aufgeführten Faktoren, insbesondere auch aus Sondereffekten in der Automobilbranche im Zusammenhang mit der Einführung von neuen Emissionsnormen. Die Handelsstreitigkeiten mit den USA, eine straffere Kreditpolitik sowie eine abgeschwächte globale Nachfrage haben zu einem Wirtschaftswachstum in China von 6,6% (Vj. 6,9%) geführt. Nach einem Wachstum von 2,2% in 2017 konnte die USA, nicht zuletzt aufgrund von Steuererleichterungen für Unternehmen und dem sehr guten Arbeitsmarkt, mit 2,9% in 2018 wachsen.

Für die Entwicklungs- und Schwellenländer war nach einem Bruttoinlandsprodukt von 4,8% in 2017 ein Wachstum von 4,5% zu verzeichnen, dass aufgrund von teilweise länderspezifischen Problemen (z.B. Brasilien und Türkei), aber auch aufgrund der steigenden Zinsen in den USA und dem daraus resultierenden Kapitalabfluss nicht das Wachstum des Vorjahres erzielen konnte.

Branchensituation

Der Markt für Container ist u.a. in besonderem Maße abhängig vom Welthandel, den Kapazitäten der Weltcontainerschiffsflotte sowie der Produktion von neuen Containern.

Das für die Nachfrage nach Containertransportleistungen wichtige Welthandelsvolumen stieg laut dem Internationalen Währungsfonds im Berichtsjahr 2018 auf 3,8%, nachdem es im Vorjahr noch um 5,4% gewachsen war. Somit wuchs das Welthandelsvolumen leicht stärker als das Weltwirtschaftswachstum.

Gemäß dem Branchendienst IHS Global Insight war in 2018 ein globales Ladungsaufkommen von rund 146 Mio. TEU zu verzeichnen. Dies entspricht einem Anstieg von 4% gegenüber dem Vorjahr. Für den Zeitraum 2014-2018 konnte für das globale Ladungsaufkommen somit ein durchschnittliches Wachstum von 3,6% verzeichnet werden.

Die Gesamtkapazität der Weltcontainerschiffsflotte belief sich nach Drewry Container Forecaster Q4 2018 zum Jahresende auf 21,9 Mio. TEU, ein Anstieg um 5,4% gegenüber dem Vorjahr.

Im Rahmen seines Container Equipment Insight Q4/​2018 verzeichnet Drewry, dass im Jahr 2018 ca. 4,4 Mio. TEU Container produziert wurden, was 19% über der Produktion von 2017 liegt. Im Vergleich zu 2017 konnten Leasinggesellschaften ihren Anteil an der globalen Containerflotte weiter von 51,8% auf 52,5 % steigern. Darüber hinaus prognostiziert Drewry, dass Leasinggesellschaften ihren Anteil an der globalen Containerflotte auf 54,3 % in 2023 ausbauen werden. Dies bestätigt den Trend der letzten Jahre, dass Reedereien sich aufgrund u.a. des Margendrucks weiter auf ihr Kerngeschäft konzentrieren und immer weniger Assets im Eigenbestand halten.

Die Preise für gebrauchte Standard-D20-Container lagen im Jahresdurchschnitt 2018 bei USD 1.270 gegenüber USD 1.055 im Vorjahr.

Die Geschäftsführung geht, wie auch in Vorjahren davon aus, dass die Zweitmarktnachfrage aufgrund der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten zukünftig weiter steigen wird. Insbesondere die Nutzung gebrauchter Container als Lagercontainer oder im Rahmen einmaliger Transporte für große, schwere, hochwertige oder kritische Ladung stößt aus den Erfahrungen der Vergangenheit sowie den Auskünften von den Assetmanagern auf ein zunehmendes Interesse im Markt.

3. ERTRAGSLAGE

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres in Höhe von TEUR 48.763 (Vorjahr: TEUR 47.530) resultieren im Wesentlichen aus Mieteinnahmen aus der Vermietung von Containern in Höhe von TEUR 15.885 (Vorjahr: TEUR 16.482) sowie Verkaufserlösen durch die Veräußerung von Containern in Höhe von TEUR 28.787 (Vorjahr: TEUR 31.041).

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 992 (Vorjahr: TEUR 3.635) resultieren im Wesentlichen aus Erträgen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 331 (Vorjahr: TEUR 2.820) sowie aus Erträgen aus Anlagenabgängen durch Schäden in Höhe von TEUR 478 (Vorjahr: TEUR 385).

Materialaufwand

Für den Materialaufwand war ein Rückgang um TEUR 6.401 auf TEUR 35.614 zu verzeichnen, der im Wesentlichen in Höhe von TEUR 16.411 aus der Veräußerung der im Anlage- und Umlaufvermögen befindlichen Container resultierte. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen TEUR 17.878 (Vorjahr: TEUR 13.644) betreffen überwiegend operative Aufwendungen im Zusammenhang mit der Containervermietung.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen TEUR 11.530 (Vorjahr: TEUR 16.482) sind trotz der einmaligen, im Zusammenhang mit den Rechtsstreitigkeiten mit der SLI Dritte in Höhe von TEUR 2.620 den Rückstellungen zugeführten Aufwendungen, signifikant gesunken. Dies resultiert im Wesentlichen mit TEUR 4.163 aus verringerten Umlagen der Muttergesellschaft. Aufgrund der Fokussierung der Aves One AG insbesondere auf das Railgeschäft ist davon auszugehen, dass auch zukünftig die Holdingumlagen auf diesem Niveau bzw. relativ weiter rückläufig das Ergebnis der Gesellschaft belasten. Ferner haben die um TEUR 2.437 reduzierten Kapitalbeschaffungskosten sowie die um TEUR 2.397 verringerten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung zu einem Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen beigetragen.

Finanzergebnis

Das Finanzergebnis in Höhe von TEUR -3.151 (Vorjahr: TEUR -3.109) resultiert überwiegend aus Zinsaufwendungen aus den Direktinvestments (Finanzierungs-Leasing). Darüber hinaus sind Abschreibungen von TEUR 698 auf die Beteiligung an der BSIL III GmbH & Co. KG hier erfasst.

Ergebnisentwicklung

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das operative Ergebnis der BSI BS verbessert. Für den Rohertrag (Umsatzerlöse abzgl. Materialaufwendungen) konnte ein Anstieg auf TEUR 13.149 (Vorjahr: TEUR 5.515) verzeichnet werden. Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge konnte durch reduzierte sonstige betriebliche Aufwendungen überkompensiert werden. Das EBITDA konnte somit in 2018 um TEUR 10.293 auf TEUR 2.553 ansteigen.

Bei Abschreibungen in Höhe von insgesamt TEUR 2.685 (Vorjahr: TEUR 2.348) und einem Finanzergebnis von TEUR – -3.151 (Vorjahr: TEUR -3.109) ergab sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 2.586 (Vorjahr: TEUR 13.198).

4. FINANZ & VERMÖGENSLAGE

Liquiditätslage

Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr ihre Liquidität durch das operative Geschäft und die Einzahlungen von Direktinvestments gesichert. Anschlussfinanzierungen wurden wie geplant rechtzeitig eingegangen.

Im Rahmen der Finanzierungstätigkeit erfolgten Einzahlungen aus Neu- und Anschlussfinanzierungen in Höhe von TEUR 42.034 (Vorjahr: TEUR 66.294) denen Auszahlungen für Tilgungen in Höhe von TEUR 47.138 (Vorjahr: TEUR 35.151) gegenüberstehen.

Die liquiden Mittel betrugen zum Bilanzstichtag TEUR 6.286 (Vorjahr: TEUR 8.940).

Die Gesellschaft war im gesamten Berichtsjahr in der Lage ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.

Investitionen

Investitionen wurden in den Ausbau des Containerbestandes geleistet. In 2018 wurden durch die Gesellschaft insgesamt ca. 3.600 TEU erworben. Über Tochtergesellschaften wurden im Berichtsjahr weitere 29.400 TEU erworben.

Finanzierung des Investitionsprogramms

Der Kapitalbedarf wurde neben dem operativen Cashflow im Wesentlichen aus dem Verkauf von Containern als Direktinvestments gedeckt.

Bilanzstruktur

Die Bilanzsumme per 31. Dezember 2018 beträgt EUR 183,1 Mio. (Vorjahr: EUR 186,7 Mio.).

Das langfristige Vermögen verringert sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 15.059 auf TEUR 79.949. Die Abnahme beruht im Wesentlichen aus dem Verkauf von Seecontainern an Konzerngesellschaften.

Das kurzfristige Vermögen erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 8.832 auf TEUR 80.464. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen gruppeninternen Forderungen (TEUR 22.667) denen um TEUR 12.037 verminderte Forderungen aus Abrufen und gewährten Darlehen gegenüber der BoxDirect-Gruppe gegenüberstehen.

Die Passivseite ist geprägt durch Verbindlichkeiten gegenüber der BoxDirect-Gruppe von TEUR 154.359 (Vorjahr: TEUR 161.131). Dem Rückgang dieser Verbindlichkeiten stehen um TEUR 2.236 erhöhte Rückstellungen sowie um TEUR 1.165 erhöhte Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen gegenüber.

Die Direktinvestments bestehen nahezu ausschließlich in EUR und haben eine Restlaufzeit von einem Jahr bis zu 6 Jahren. Sie werden zu einem Zinssatz zwischen 3,25% und 7,56% verzinst.

Bilanzstruktur in % der Bilanzsumme

2018 2017
Aktiva
Anlagevermögen
Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögensgegenstände 27,63% 34,52%
Finanzanlagen 16,04% 16,35%
Vorräte, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 40,51% 33,57%
Bankguthaben 3,43% 4,79%
Sonstige Aktiva 12,39% 10,76%
100,00% 100,00%
Passiva
Eigenkapital 0,00% 0,00%
Rückstellungen 2,60% 1,35%
Verbindlichkeiten 97,40% 98,65%
davon Direktinvestments 78,30% 79,51%
100,00% 100,00%
Bilanzsumme in Mio. EUR 183,1 186,7

Prognose-Ist-Vergleich

Die Prognose für das Berichtsjahr („leicht positives Ergebnis“) wurde nicht erreicht. Im Wesentlichen ist dies begründet in den im Berichtsjahr berücksichtigten Aufwendungen in Höhe von TEUR 2.620 für die Rechtsstreitigkeiten mit der SLI Dritte. Diese waren auf Basis der Ergebnisse der mündlichen Verhandlung vom 16. April 2019 am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg und nach Würdigung aller vorliegenden Unterlagen und den Einschätzungen der diesen Rechtsstreit begleitenden Rechtsanwälte zur Abdeckung der Risiken und Kosten erfasst worden. Darüber hinaus wurden in Höhe von TEUR 698 Abschreibungen auf die Beteiligung an der BSI Logistics III GmbH & Co. KG vorgenommen.

5. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

Im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit ist die BSI BS zahlreichen Risiken ausgesetzt, die sich negativ auf die Entwicklung des Unternehmens auswirken könnten. Ziel ist es, diese Risiken so früh wie möglich zu erkennen und die daraus resultierenden Auswirkungen so gut wie möglich zu begrenzen. Die Risikopolitik der BSI BS entspricht dabei dem Bestreben, nachhaltig zu wachsen und den Unternehmenswert zu steigern.

Chancen und Risiken in Bezug auf die Auslastung

Die Auslastungsquote der Seecontainerflotte hängt unmittelbar von der Entwicklung des Weltmarktes und dem Angebot an Seecontainern ab.

Bestehende Assets unterliegen einer ständigen Kontrolle bezüglich ihrer Auslastung. Wird diese unterschritten, können Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Überführung in den Resale Markt ergriffen werden. Bei allen neu akquirierten Portfolios wird auf ein möglichst geringes Alter der Einheiten und einen zugrundeliegenden langfristigen Mietvertrag besonderen Wert gelegt.

Dem Auslastungsrisiko wird zudem aktiv begegnet, in dem nicht mehr vermietete bzw. schwer vermietbare Einheiten (vor allem Seecontainer) durch die BSI Blue Seas Resale GmbH gebündelt werden, um diese gezielt zu veräußern oder zu vermieten. Bei den anschließenden Mietgeschäften sind eher kurzfristige Vertragslaufzeiten marktüblich. Diese gehen jedoch in der Regel dann mit etwas höheren Raten einher, bei nicht mehr gängigem Equipment sind ggf. jedoch Abschläge hinzunehmen.

Das Auslastungsrisiko zum Betrachtungszeitpunkt wird als gering eingeschätzt.

Chancen und Risiken in Bezug auf die Mietlaufzeiten

Der Kerngeschäftsbereich der BSI BS ist die Seecontainervermietung. Dabei werden die Seecontainer mittel- bis langfristig durch Containermanager vermietet. Die Mietlaufzeiten haben dabei direkten Einfluss auf die Höhe der zukünftigen Mieterlöse.

Auf die konkrete Vermietung und auf die Länge der Mietdauer hat die BSI BS nur im geringen Umfang Einflussmöglichkeiten, da die operative Abwicklung durch den Containermanager erfolgt. Der Containermanager ist verpflichtet, bestmöglich im Sinne des Containereigentümers, also der BSI BS, zu agieren. So kann es bei bestimmten Mietniveaus und in Abhängigkeit der Markterwartung Sinn machen, eher kurzfristige oder eben langfristige Mietverträge für die Eigentümer abzuschließen. Anhand der prozentualen Verteilung zwischen den eher langfristigen Long-term-lease-Verträgen und den eher kurz- bis mittelfristigen Master-Lease-Verträgen kann auf die Eintrittswahrscheinlichkeit künftiger Mieterlöse geschlossen werden.

Zum Bilanzstichtag befinden sich ca. 77% (Vorjahr: 82%) aller Container bezogen auf die Einheit CEU in eher langfristigen Long-term-lease-Verträgen.

Debitorenausfallrisiko

Insbesondere in Zeiten hoher wirtschaftlicher Volatilität besteht jederzeit das Risiko, dass sich Kunden und Geschäftspartner der BSI BS wirtschaftlich verschlechtern bzw. insolvent gehen und damit die Forderungen gegen diese ausfallen. Der Aves-Konzern, wie auch die Gesellschaft, achtet daher auf eine diversifizierte Kunden- und Vertriebspartnerstruktur.

Durch die Kooperation mit großen, namhaften Managementfirmen guter Bonität für die Verwaltung des Container-Portfolios wie CAI, Florens oder UES wird bereits eine Vorauswahl der Leasingpartner (Reedereien) getroffen. Mit diesen Managementfirmen bestehen bei der Anbahnung von Leasingverträgen beispielsweise klare Vorgaben zur Einhaltung eines Mindeststandards bezüglich des Dynamar Ratings (für Reedereien). Es besteht derzeit keine Kreditversicherung, jedoch sind Forderungen im Rahmen der Vermietung an den Endkunden seitens der Containermanager kreditversichert.

Das Ausfall- und Bonitätsrisiko wird zum Berichtszeitpunkt als gering eingeschätzt.

Chancen und Risiken in Bezug auf Fremdwährungen

Der Containerbereich wird in US-Dollar abgerechnet, ist jedoch historisch bedingt zu Zweidritteln in Euro finanziert. In Abhängigkeit der Investitionsvolumina und einer Finanzierung in gegenläufiger Währung können Fremdwährungsrisiken exponentiell in Abhängigkeit der Währungsentwicklung USD/​EUR zunehmen. Der zahlungswirksame Anteil dieser Währungseffekte ist gering. Der in der GuV dargestellte nicht zahlungswirksame Währungseffekt ist erst bei Rückzahlung von nicht neu finanzierten Darlehen und in Abhängigkeit des dann vorliegenden Wechselkurses liquiditätswirksam.

Der An- und Verkauf von Containern, die Abrechnung von Mieterträgen, Handlingkosten und Managementprovisionen werden in US-Dollar abgewickelt. Im operativen Geschäft erfolgen die Zahlungen in US-Dollar. Die Finanzierung erfolgt derzeit zu rund Zweidrittel in Euro, wodurch sich im Abschluss der Gesellschaft ein Risiko aufgrund von Wechselkursschwankungen abbildet.

Diese Wechselkursschwankungen haben einen geringen unmittelbaren Einfluss auf die Liquiditätslage, da die laufenden Tilgungen über einen längeren Zeitraum verteilt sind, allerdings einen größeren Einfluss auf das Ergebnis. Durch die Umrechnung von Euro-Verbindlichkeiten in die funktionale Währung US-Dollar können signifikante Buchgewinne/​-verluste entstehen, die sich direkt auf das Ergebnis und die Höhe des Eigenkapitals auswirken. Es wird durch die Geschäftsführung regelmäßig überprüft, ob der Einsatz von Kurssicherungsmaßnahmen sinnvoll erscheint. Die bestehenden Risiken im Containerbereich werden als mittel angesehen.

Chancen und Risiken in Bezug auf Zinsschwankungen

Die BSI BS finanziert ihre Investitionen überwiegend über Direktinvestments in EUR. Die Erfüllung des damit verbundenen Schuldendienstes bedingt mindestens Mieteinnahmen in gleicher Höhe. Der Schuldendienst setzt sich aus Zins und Tilgung zusammen. Beide Parameter sind über die Laufzeit der Direktinvestments (im Wesentlichen zwischen drei und fünf Jahren) fest vereinbart und unterliegen keinen Schwankungen. Am Ende der Laufzeit der Direktinvestments erfolgt der Rückkauf der Container. Im Rahmen der Fremdkapitalfinanzierung ist der Konzern einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Durch Zinsschwankungen können sich die Kosten für die Refinanzierung verändern. Bei sämtlichen per 31. Dezember 2018 bestehenden zinstragenden Verbindlichkeiten sind die Zinssätze fixiert. Um die Refinanzierungsrisiken zu begrenzen, werden Zinsvereinbarungen für möglichst lange Zeiträume festgeschrieben. Trotz des derzeitig niedrigen Zinsniveaus können kurz- bis mittelfristig steigende Zinsen nicht ausgeschlossen werden.

Das Zinsrisiko wird als mittel angesehen.

Liquiditäts- und Finanzierungsrisiko

Direktinvestments

Das traditionelle Standbein der Finanzierung stellen Direktinvestments aus dem privaten Sektor oder Privatplatzierungen über die Finanzierungspartner BoxDirect GmbH und der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH dar. Das Risiko für die Gesellschaft besteht bei dieser Finanzierungsform im Ausbleiben neuer Finanzierungen für neue oder gebrauchte Container, da die beschafften Logistik-Assets eine lange Lebensdauer (>10 Jahre) haben, jedoch die Finanzierung kürzer läuft (<5 Jahre). Neben allgemeiner Marktentwicklung können selbstverschuldete, unverschuldete oder von außen herbeigeführte Imageschäden das Containerinvestment als Anlageform beeinträchtigen. Außerdem können sich regulatorische Eingriffe seitens der BaFin auf die Möglichkeit auswirken, Finanzierungen über Direktinvestments darzustellen.

Auch wenn der relative Anteil der Direktinvestments am Finanzierungsmix der Aves gesunken ist, ist das Risiko als mittel anzusehen, wenn Finanzierungen über Direktinvestments, Privatplatzierungen oder sonstige Finanzierungsformen zukünftig ausbleiben.

Risiko aus Darlehensgewährung

Allgemeines Ausfallrisiko

Die BSI BS hat zum Bilanzstichtag Darlehen an der BSI BS direkt und indirekt beteiligte Gesellschaften in Höhe von TEUR 23.415 (Vj.: TEUR 25.253) gewährt. Diese wurden teilweise an weitere Gesellschaften im Konzernverbund weitergereicht. Der Ausfall einer Konzerngesellschaft hat somit direkte Auswirkungen auf die Werthaltigkeit der Darlehensforderungen. Hierin besteht ein wesentliches Risiko für die BSI BS.

Direktinvestments

Im Falle einer missglückten Prolongation der Direktinvestments stünden den Finanzierungen verwertbare Container gegenüber, welche sich zu einem wesentlichen Teil im Betriebsvermögen verschiedener Tochtergesellschaften befinden. Ein insolvenzbedingter Ausfall dieser Tochtergesellschaften würde eine Verwertung der dort gehaltenen Container unmöglich machen, sodass die BSI BS den Verpflichtungen gegenüber den Investoren mit den eigenen Vermögenswerten nachkommen müsste. Dabei handelt es sich aus Sicht der BSI BS um ein wesentliches Risiko.

Drittsicherungen für institutionelle Anleger

Die Tochtergesellschaften der BSI BS sind im Rahmen der Containerfinanzierung Darlehensverträge mit institutionellen Anlegern eingegangen, bei denen die BSI BS als Drittsicherungsgeber auftritt. Die BSI BS verpflichtet sich hierbei in einem Umfang für Ersatzsicherheiten einzustehen, um den sich der Wert der Darlehnssicherheiten reduziert und sofern die Tochtergesellschaft selbst außer Stande ist Ersatzsicherheiten zu gewähren. Dies stellt ein wesentliches Risiko für die BSI BS dar.

Gesamtbild zur Chancen- und Risikolage

Marktrisiken

Der Containermarkt ist in besonderem Maße abhängig vom Welthandel, den Kapazitäten der Weltcontainerschiffsflotte sowie der Produktion von neuen Containern. Speziell im Containerbereich spielt neben einem gestiegenen Transportbedarf auch die Entwicklung des Stahlpreises sowie die ab 2020 geltenden Bestimmungen bezüglich der Reduzierung des Schwefeldioxidausstoßes eine Rolle. Da sich Marktteilnehmer auf ihr Kerngeschäft, zum Beispiel Reedereien auf Schiffe, konzentrieren und lediglich begrenzte Budgets für die Neuanschaffung von Containern planen, ist von einem überproportionalen Wachstum bei den Leasinggesellschaften auszugehen. Drewry prognostiziert, dass die Leasinggesellschaften ihren Anteil an der globalen Containerflotte von 52,5% bis 2023 auf 54,3 % in 2023 ausbauen werden. Mittel- bis langfristig kann der Wettbewerb unter den Leasinggesellschaften dadurch zunehmen, wenn vermehrt Anbieter in den Markt drängen, so dass in Folge des gestiegenen Angebotes die Mietpreise sinken.

Die Aves arbeitet mit den erfahrenen Top-10 Containermanagern Florens, CAI und UES zusammen, die durch ihr monatliches Reporting frühzeitig auf negative Marktentwicklungen aufmerksam machen.

Sollten sich die geschilderten Rahmenbedingungen ändern, könnte dies zu einer Verschlechterung der Geschäftsaussichten der Gesellschaft führen.

Der zunächst im Januar 2020 in China lokal begrenzte Ausbruch des Corona-Virus (COVID-19) entwickelte sich relativ schnell zu einer Pandemie mit Einfluss auf die globale Wirtschaft. Aufgrund zeitlich verzögerter Marktbewegungen, Störungen der Produktions- und Lieferketten sowie der Unsicherheit hinsichtlich der Eindämmung der Viruskrankheit, Wirksamkeit der Hilfs-, Not- und Konjunkturprogramme ist das Ausmaß der negativen Auswirkungen von COVID-19 auf die Weltwirtschaft für den restlichen Jahresverlauf noch nicht verlässlich einschätzbar. Im Seecontainergeschäft hat neben den verringerten Produktionskapazitäten in 2018 diese Pandemie eher zu Verknappungen von Containern geführt. Ein Teil des Containerportfolios der Gesellschaft sowie den Tochtergesellschaften steht jedes Jahr zur Neuvermietung an. Hier können ähnlichen Effekte auf das Vermietungsgeschäft resultieren wie in der letzten größeren Krise im Jahr 2009. Damals setzten Reedereien vermehrt auf Anmietung und fuhren eigene Investitionsprogramme in Container zurück.

Das allgemeine Risiko für den Containermarkt wird zum Betrachtungszeitpunkt als mittel eingeschätzt.

Operative Risiken

Risiken in Verbindung mit Marktpreisveränderungen der Assets

Die Preise für den Kauf und die Vermietung von Seecontainern sind im Jahr 2018 weiter gestiegen. Neben einer steigenden Nachfrage nach Transportkapazitäten korreliert dies auch mit Stahlpreisen.

Bezüglich der Frachtraten wird dem Marktpreisrisiko in allen Geschäftsfeldern durch möglichst langfristige Verträge begegnet. Im Seecontainermarkt verbleibt eine Abhängigkeit von Preisänderungen für den nur kurzfristig vermieteten Anteil des Portfolios. Das Risiko wird wegen der hohen Volatilität als kritisch angesehen.

Risiken in Verbindung mit sonstigen Preisänderungen

Im Hinblick auf die Mietraten ist das Risiko durch langfristige Verträge in allen Geschäftsbereichen stark reduziert. Lediglich im Seecontainermarkt schmälern geringere Mietraten für den nur kurzfristig vermieteten Anteil des Portfolios die Margen. Preisänderungen im Bereich der operativen Kosten wie Lagergelder, Handlingkosten oder Reparaturleistungen sind unwesentlich, da sie nur einen geringen Teil der Gesamtkosten ausmachen oder komplett vom Mieter des Equipments zu tragen sind. Darüber hinaus kann bei Anstieg z.B. der Lagergelder für unvermietete Container, die sich an schwer vermietbaren Standorten befinden kurzfristig durch Verkäufe dieser Container entgegengesteuert werden.

Zum 31. Dezember 2018 geht damit nur ein geringes Risiko von Preisveränderungen aus.

Risiken aus laufenden Rechtsstreitigkeiten

Am 23. Dezember 2014 hat die SLI Dritte eine Klage gegen die BSI BS zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von USD 3 Mio. zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz beim Landgericht Hamburg eingereicht. Die SLI Dritte gründete ihren Anspruch auf eine vertragliche Vereinbarung in einem Container-Rahmen-Kaufvertrag, bei dem die BSI BS Container in der Gesamthöhe von USD 90 Mio. bis zum 15. November 2013 einzeln abrufen musste. Falls dieses Mindestvolumen nicht erreicht würde, sieht der Vertrag eine Vertragsstrafe von USD 50.000,00 pro Tag für den Zeitraum zwischen dem 16. November 2013 und dem 15. Dezember 2013 zuzüglich eines Betrags in Höhe von USD 1,5 Mio. vor, wenn das Mindestvolumen nach dem 15. November 2013 nicht erfüllt ist. Die Parteien hatten bzgl. der Vertragsstrafe ein Maximum in Höhe von USD 3 Mio. vereinbart.

Die BSI BS hat sich durch zahlreiche Einwände verteidigt und argumentiert, dass die Voraussetzungen der Sanktion im Rahmen des Kaufvertrags nicht erfüllt sind und die Forderung treuwidrig ist. Die BSI BS hat ihrerseits in Höhe von rund USD 6,8 Mio. einen Schadensersatzanspruch und eine Rückerstattungsforderung in Höhe von USD 1,2 Mio. geltend gemacht.

Am 9. Februar 2017 erging ein Urteil vom Landgericht, indem die BSI BS zur Zahlung von USD 3,5 Mio. zzgl. Zinsen an die SLI Dritte und die SLI Dritte zur Zahlung von USD 0,2 Mio. an die BSI BS verurteilt wurde. Zwischen SLI Dritte und der BSI BS ist vereinbart worden, dass eine Bankbürgschaft durch die BSI BS gestellt wird. Diese kann erst dann verwertet werden, wenn der Rechtsstreit endgültig entschieden ist.

Dieses Urteil widersprach der Auffassung der BSI Blue Seas, weswegen gegen das Urteil am 16. März 2017 Berufung eingelegt wurde, die im Sommer 2017 durch das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg angenommen wurde.

Des Weiteren hatte SLI Dritte in 2017 eine Feststellungsklage, betreffend einer angeblichen Abnahmepflicht für die sogenannten Restcontainer aus dem Rahmenkaufvertrag vom 19. August 2013, erhoben.

Das Landgericht verkündete am 7. Juni 2018 das erstinstanzliche Urteil in dieser Sache. Darin hatte das Landgericht der Feststellungsklage der SLI Dritte stattgegeben. Trotz unstreitig zum Teil beschädigter Container bestünde, so das Urteil, eine Abnahmeverpflichtung der BSI BS. Die BSI BS hatte in diesem Rechtstreit hilfsweise im Wege der Stufenklage eine Widerklage, und zwar auf Auskunft über die generierten Erlöse und sodann auf Auszahlung jener Erlöse erhoben, welche SLI Dritte seit dem 1. Juli 2014 mit den streitbefangenen Containern vereinnahmt hat.

Da es sich um ein Feststellungsurteil handelt, konnte aus dem Urteil nicht auf Abnahme und Zahlung der Restcontainer vollstreckt werden sodass hieraus der SLI Dritte auch kein unmittelbarer Zahlungsanspruch zustand. Am 5. Juli 2018 wurde gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt.

Am 16. April 2019 fand eine mündliche Verhandlung für beide oben genannte Rechtsstreitigkeiten statt. Nach der vorläufigen Beratung des Senats ergab sich, dass der Vertragsstrafenanspruch der SLI Dritte grundsätzlich bejaht wurde. Die Feststellungsklage der SLI Dritte auf Abnahme und Zahlung der Restcontainer wurde dagegen als unbegründet angesehen.

Der Senat hatte bis zum 30. April 2019 um Mitteilung gebeten, ob eine nichtstreitige Erledigung der beiden Prozesse möglich sei und hatte einen Termin zur Entscheidungsverkündung auf den 28. Mai 2019 anberaumt. Bemühungen, einen Vergleich mit der SLI Dritte zu schließen, hatten nicht zum Erfolg geführt.

Auf Basis der Ergebnisse der mündlichen Verhandlung und nach Würdigung aller dem Vorstand vorliegenden Unterlagen und den Einschätzungen der diesen Rechtsstreit begleitenden Rechtsanwälte wurden zur Abdeckung der Risiken und Kosten aus den Rechtsstreitigkeiten Rückstellungen in Höhe von EUR 2,6 Mio. im Abschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 berücksichtigt.

Mit Urteil vom 4. Juni 2019 hat der 7. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts die Forderung der Vertragsstrafe von USD 3,0 Mio. nebst Zinsen der SLI Dritte zuerkannt; die weitere Forderung der SLI Dritte in Höhe von USD 0,5 Mio. hat das Gericht jedoch abweichend von der ersten Instanz abgewiesen und das Urteil des Landgerichts Hamburg insoweit aufgehoben. BSI BS ist auf die Widerklage ein Teilbetrag von TUSD 30 zugesprochen worden. Gegen dieses Urteil hat die BSI BS am 1. Juli 2019 Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (nachfolgend „BGH“) eingelegt, über die der BGH bislang noch nicht entschieden hat.

In einem zweiten Rechtsstreit hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg die Feststellungsklage der SLI Dritte, gerichtet auf Abnahme und Zahlung der sogenannten Restcontainer aus dem Rahmenkaufvertrag vom 19. August 2013, rechtskräftig abgewiesen. Dies bedeutet, dass die BSI BS diese Container endgültig nicht mehr erwerben muss.

Die Forderung aus dem Urteil im ersten Rechtsstreit hat die BSI Blue Seas im Jahr 2019 vollständig geleistet, wobei diese Zahlung unter dem Vorbehalt der Rückforderung im Falle einer abweichenden BGH-Entscheidung erbracht wurde. Etwaige Gerichtskosten wurden ebenfalls gezahlt bzw. verrechnet.

Aufgrund der geleisteten Zahlung würde sich selbst im Falle einer Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde kein weitergehender Liquiditätsabfluss für die BSI BS ergeben.

Insgesamt wird dieses Risiko als gering bewertet. Wir verweisen zusätzlich auf den Nachtragsbericht im Anhang.

Chancenbericht

Der Containermarkt ist in besonderem Maße abhängig vom Welthandel, den Kapazitäten der Weltcontainerschiffsflotte sowie der Produktion von neuen Containern. Speziell im Containerbereich spielt neben einem gestiegenen Transportbedarf auch die Entwicklung des Stahlpreises, die Konsolidierungsprozesse der Reedereien sowie die ab 2020 geltenden Bestimmungen bezüglich der Reduzierung des Schwefeldioxidausstoßes eine Rolle. Des Weiteren wird erwartet, dass Marktteilnehmer, wie zum Beispiel Reedereien, sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren und lediglich begrenzte Budgets für die Neuanschaffung von Containern planen und dem Trend der letzten Jahre folgend immer weniger Logistik-Assets in Eigenbesitz halten werden. Vor diesem Hintergrund größerer Flexibilität werden Reedereien vermehrt Container von Containergesellschaften mieten, welche wiederum u.a. mit Containern der Gesellschaft sowie deren Tochterunternehmen arbeiten.

Die Preise für gebrauchte Standard-D20-Container lagen im Jahresdurchschnitt 2018 bei 1.270 nach USD 1.055 im Vorjahr und hat im Jahresdurchschnitt 2019 wieder auf USD 1.100 nachgegeben. Die globale Auslastung von Standard D20/​40-Containern stieg ebenfalls in 2018 auf 96,8% (Vorjahr: 95,3%), um in 2019 auf 96,3% leicht zu sinken.

Da gleichzeitig der Margendruck in der Schifffahrt hoch ist, stehen regelmäßig interessante Containerportfolios zum Erwerb zur Verfügung. Durch die exzellente Vernetzung im Markt wurden der Aves immer wieder neue Containerportfolios angeboten. Einer günstigen Beschaffung von Containern bei einem wachsenden Bedarf an Leasing Containern kann somit grundsätzlich entsprochen werden. Darüber hinaus können sich u.a. auch durch die im Rahmen der COVID-19-Pandemie gestiegene Nachfrage nach Containern sowie den anstehenden Neuvermietungen des Containerportfolios positive Effekte auf das Vermietungsgeschäft ergeben. Gleichwohl sind die konjunkturellen Auswirkungen dieser Pandemie und die Effekte des Entgegenwirkens u.a. der Notenbanken sowie den weltweiten Unterstützungsprogrammen der jeweiligen Regierungen momentan nicht abzusehen.

6. AUSBLICK

Gesamtwirtschaftliche Lage

Das globale Wirtschaftswachstum war nach einem deutlichen Aufschwung in den vergangenen Jahren in 2019 durch eine spürbare Verlangsamung gekennzeichnet.

Gemäß den Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (nachfolgend „IWF“) vom Januar 2020 resultierte in 2019 ein Wirtschaftswachstum von 2,9 % somit ein deutlicher Rückgang im Vergleich zum Vorjahr, in dem die Weltwirtschaft noch mit 3,6 % gewachsen war. Für die Industrienationen resultierte gemäß IWF in 2019 ein Wachstum von 1,7 % (Vj. 2,2 %). Die Bruttoinlandsprodukte für die Schwellen- und Entwicklungsländer wuchsen nach den Einschätzungen der IWF-Analysten um 3,7 % in 2019, nachdem hier in 2018 noch ein Wachstum von 4,5 % zu verzeichnen war.

Für Europa war nach einem Wachstum von 1,9 % in 2018 ein Rückgang auf 1,2 % festzustellen. In Deutschland stieg die Wirtschaftsleistung in 2019 um 0,5 % und wuchs damit deutlich langsamer als in 2018, in dem noch ein Wachstum von 1,5 % erreicht werden konnte. Der Rückgang beruht neben den generellen aufgeführten Faktoren, insbesondere auch aus Sondereffekten in der Automobilbranche im Zusammenhang mit der Einführung von neuen Emissionsnormen und Unsicherheiten bezüglich neuer Technologien. Die Handelsstreitigkeiten mit den USA sowie die abgeschwächte Binnennachfrage haben zu einem Wirtschaftswachstum in China von 6,1 % (Vj. 6,6 %) geführt. Nach einem Wachstum von 2,9 % in 2018 resultiert für die USA aufgrund der Handels- und Zollkonflikte nach den Einschätzungen des IWF ein Wachstum von 2,3 %.

Nach den Einschätzungen des IWF rechnen die Experten in der Prognose vom Januar 2020 mit einem globalen Wirtschaftswachstum von 3,3 % für das aktuelle Geschäftsjahr und einem Wachstum von 3,4 % für 2021 und erwarten somit eine Stabilisierung der Weltwirtschaft sowie eine positive und robuste Entwicklung. Die anhaltende lockere Geldpolitik der großen Notenbanken sowie die nachlassende Sorge um einen ungeregelten Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union und erste Teilabkommen im Handelsstreit zwischen der USA und China werden sich nach Auffassung des IWF positiv auf die konjunkturelle Entwicklung auswirken. Nichtsdestotrotz belasten die Handelsstreitigkeiten der USA, geopolitische Risiken im Nahen Osten sowie die Auswirkungen des Klimawandels die globale Wirtschaft. Darüber hinaus sind die globalen Effekte auf die Weltwirtschaft aus der Verbreitung des Coronavirus nicht in den Prognosen des IWF enthalten.

Im Januar 2020 wurde die Identifizierung eines neuartigen Corona-Virus bei mehreren Erkrankten in China bekanntgegeben. Der zunächst in China lokal begrenzte Ausbruch der Krankheit entwickelte sich relativ schnell zu einer Pandemie mit Einfluss auf die globale Wirtschaft. Aufgrund möglicher, zeitlich verzögerter Marktbewegungen, Störungen der Produktions- und Lieferketten sowie der Unsicherheit hinsichtlich der Eindämmung der Viruskrankheit, Wirksamkeit der Hilfs- und Notprogramme ist das Ausmaß der negativen Auswirkungen von COVID-19 auf die Weltwirtschaft für den restlichen Jahresverlauf noch nicht verlässlich einschätzbar. Das mag für die einzelnen Regionen und Branchen recht unterschiedlich ausfallen. Während in Asien die Wirtschaft schon wieder anläuft, ist dies in Europa und den USA erst mit Verzögerung zu erwarten. Die Wiederherstellung der internationalen Produktions- und Lieferketten ist dabei von zentraler Bedeutung.

Branchensituation

Das für die Nachfrage nach Containertransportleistungen wichtige Welthandelsvolumen ist in 2019 um lediglich 1,0 % gestiegen. Nach den Einschätzungen des IWF im Januar 2020 soll sich das Welthandelsvolumen in 2020 erholen und mit 2,9 % in 2020 wachsen.

Gemäß dem Branchendienst Seabury (Seabury, Dezember 2019) wird ein Anstieg des Ladungsaufkommens um 3,1 % auf 157 Mio. TEU in 2020 erwartet.

Nachdem im Jahr 2019 ca. 2,8 Mio. TEU (Vj. 4,4 Mio. TEU) Container produziert worden sind, prognostiziert Drewry (Drewry, Container Equipment Insight Q4/​2019) aufgrund eines erhöhten Ersatzbedarfes ein Anstieg der Produktion auf 4,2 Mio. TEU in 2020. Darüber hinaus erwartet Drewry, dass Leasinggesellschaften ihren Anteil an der globalen Containerflotte von 52,5 % weiter auf 54,3 % in 2023 ausbauen werden.

In den Prognosen sind die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie nicht berücksichtigt. Laut Harrison Consulting hat die verminderte Produktion von Containern in 2019 sowie die Schließung von Fabriken, insbesondere in China durch das Corona-Virus dazu geführt, dass sich die Containerkapazitäten weiter verknappt haben. Dies hatte erhebliche Auswirkungen auf Händler, die Container in die Märkte nach Europa und USA überführen wollten. Im Zuge dessen konnten aufgrund der verringerten Kapazitäten in China, USA und Europa die Preise für neue Container von USD 1.800 Anfang des Jahres 2020 auf USD 2.100 Ende März 2020 erhöht werden. Die Unterbrechung des Welthandels wiederum führte gleichermaßen dazu, dass sich die Nachfrage und die Preise für gebrauchte Container erhöhte.

Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Containermarkt sind momentan noch nicht verlässlich abschätzbar.

Es ist jedoch weiterhin davon auszugehen, dass sich Marktteilnehmer wie die Reedereien aufgrund des Margendrucks weiter auf ihr Kerngeschäft konzentrieren und dem Trend der letzten Jahre folgend immer weniger Logistik-Assets im Eigenbestand halten werden. Vor dem Hintergrund größerer Flexibilität werden Reedereien vermehrt Container von den Containerleasinggesellschaften mieten, die wiederum Partner der Gesellschaft oder ihr verbundenen Unternehmen sind.

Ausblick

Die Geschäftsführung geht für 2019, als auch für die Folgeperiode in Bezug auf die Containermieten und der Auslastung von einem stabilen Markt aus. Die Auslastungsquoten werden auch zukünftig auf einem vergleichbaren Niveau des Berichtsjahres sowie des Jahres 2019 erwartet.

Für den Rohertrag (Umsatzerlöse abzgl. Materialaufwendungen) resultiert in 2019 aufgrund von Verkäufen von Containern an Tochtergesellschaften ein absoluter Rückgang auf TEUR 9.402. Relativ ergibt sich eine Rohertragsmarge auf dem Niveau des Berichtsjahres. Das operative Ergebnis (EBITDA) in 2019 erhöht sich signifikant auf rund EUR 4,8 Mio.

Bei leicht reduzierten Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen und auf immateriellen Vermögensgegenstände sowie einem verbesserten Finanzergebnis im Vergleich zum Berichtsjahr geht die Geschäftsführung der Gesellschaft von einem positiven Ergebnis von rund EUR 0,3 Mio. für das Geschäftsjahr 2019 aus.

Durch den Ausbruch des Corona-Virus ergeben sich für den Ansatz und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 keine Auswirkungen.

Insgesamt sind aufgrund möglicher, zeitlich verzögerter Marktbewegungen, Störungen der Produktions- und Lieferketten sowie der Unsicherheit hinsichtlich der Eindämmung der Viruskrankheit die Auswirkungen von COVID-19-Pandemie auf die Weltwirtschaft und die eigene Geschäftstätigkeit momentan nicht verlässlich einschätzbar. Zudem ist insgesamt eine Prognose in Bezug auf die Branche und auf den Geschäftsverlauf der Gesellschaft vor dem Hintergrund des Ausmaßes des Hochfahrens der Wirtschaft zu unterschiedlichen Zeitpunkten in den jeweiligen Regionen, der für die Weltwirtschaft wichtigen Wiederherstellung der Produktions- und Lieferketten, den Effekten aus den Unterstützungsmaßnahmen von Notenbanken, Regierungen etc. den konjunkturellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie entgegenzuwirken mit erheblichen Unsicherheiten behaftet.

 

Hamburg, den 16. April 2020

Tobias Aulich, Geschäftsführer

Sven Meißner, Geschäftsführer

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2018

Registergericht: Amtsgericht Hamburg

Registernummer: HRB 129955

AKTIVA

31.12.2018 31.12.2017
EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2.499.185,62 2.681.428,00
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 48.088.874,54 61.786.455,30
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 29.360.799,52 30.540.250,11
79.948.859,68 95.008.133,41
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
Fertige Erzeugnisse und Waren 93.538,75 450.498,45
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.632.497,09 3.781.415,08
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 53.674.532,89 31.008.015,64
3. Sonstige Vermögensgegenstände 16.777.654,88 27.451.570,32
74.084.684,86 62.241.001,04
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 6.285.938,55 8.940.445,39
80.464.162,16 71.631.944,88
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1.583,33 1.000,00
D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 22.683.125,93 20.097.103,30
183.097.731,10 186.738.181,59

PASSIVA

31.12.2018 31.12.2017
EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 6.000.000,00 6.000.000,00
III. Verlustvortrag -26.122.103,30 -12.923.726,70
IV. Jahresfehlbetrag -2.586.022,63 -13.198.376,60
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 22.683.125,93 20.097.103,30
0,00 0,00
B. RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen 4.751.523,28 2.515.853,25
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 287.819,31 556.958,38
2. Verbindlichkeiten ggü. verbundenen Unternehmen 23.699.034,34 22.534.323,83
3. Sonstige Verbindlichkeiten 154.359.354,17 161.131.046,13
– davon aus Steuern: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 1.617,93)
178.346.207,82 184.222.328,34
183.097.731,10 186.738.181,59

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018

2018 2017
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 48.762.504,52 47.530.208,61
2. Sonstige betriebliche Erträge 991.589,03 3.634.676,86
– davon aus Währungsumrechnung: EUR 330.836,45 (Vorjahr: EUR 2.820.326,74)
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -17.735.143,13 -28.370.973,54
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -17.878.448,27 -13.643.869,41
-35.613.591,40 -42.014.842,95
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -55.950,13 -393.146,50
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -1.387,55 -14.012,44
– davon für Altersversorgung: EUR 40,00 (Vorjahr: EUR 480,00)
-57.337,68 -407.158,94
5. Abschreibungen
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -1.986.395,35 -1.762.960,58
b) Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten 0,00 -585.358,61
-1.986.395,35 -2.348.319,19
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -11.530.026,16 -16.482.483,17
– davon aus Währungsumrechnung: EUR 736.648,54 (Vorjahr: EUR 3.133.440,06)
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 4.639.379,38 3.874.450,65
– davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 4.520.897,19 (Vorjahr: EUR 2.919.750,19)
8. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens -698.398,31 0,00
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -7.091.506,98 -6.983.157,47
– davon an verbundene Unternehmen: EUR 39.423,13 (Vorjahr: EUR 408.214,12)
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -1.581,68 0,00
11. Ergebnis nach Steuern -2.585.364,63 -13.196.625,60
12. Sonstige Steuern -658,00 -1.751,00
13. Jahresfehlbetrag -2.586.022,63 -13.198.376,60
14. Verlustvortrag -26.122.103,30 -12.923.726,70
15. Bilanzverlust -28.708.125,93 -26.122.103,30

Anhang für das Geschäftsjahr 2018

I. Allgemeine Angaben

Die BSI Blue Seas Investment GmbH ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Absatz 3 HGB in Verbindung mit § 264 HGB.

Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Hamburg im Handelsregister B unter der Nummer 129955 geführt.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetztes (BilRuG) wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses berücksichtigt.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt.

II. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden

1. Allgemeine Angaben

Die Bilanz ist gemäß § 266 Absatz 1 HGB in Kontoform aufgestellt, wobei die entsprechenden Gliederungsvorschriften beachtet wurden. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Im Jahresabschluss sind die Bilanzierungsmethoden der §§ 246 – 251 HGB beachtet worden. Es sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen saldiert. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

Soweit zulässig, werden niedrigere Wertansätze aus steuerlichen Gründen beibehalten.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Absatz 2 HGB aufgestellt.

Der Jahresabschluss wurde trotz bilanzieller Überschuldung unter der Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt, da eine vorgenommene Bewertung das Bestehen ausreichender stiller Reserven aufzeigt und ausweislich der Unternehmensplanung die Liquidität der Gesellschaft für die nächsten 12 Monate gesichert ist. Nähere Ausführungen folgen unter Punkt IV.

2. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und grundsätzlich ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend abgeschrieben. Eine Ausnahme stellen entgeltlich erworbene Rechte über Vermittlungsleistungen dar, die nicht planmäßig abgeschrieben werden, da ihnen keine Nutzungsdauern zugrunde liegen. Diesbezüglich erfolgt eine Umwidmung zu Anschaffungsnebenkosten der später im Rahmen dieser Verträge vermittelten Sachanlagen. Mit diesem Zeitpunkt beginnt dann eine planmäßige Abschreibung in der entsprechend erwerbenden Konzerngesellschaft. Die Werthaltigkeit dieser Vermögensgegenstände wird regelmäßig überprüft. Soweit die beizulegenden Zeitwerte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Die Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig, im Falle von Containern auf einen nach Ablauf der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angenommenen Verwertungserlös. Soweit die beizulegenden Zeitwerte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten bewertet. Dauerhafte Wertminderungen wurden entsprechend abgeschrieben.

Vorräte sind mit den Anschaffungskosten bewertet. Soweit die beizulegenden Zeitwerte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen deren Einbringlichkeit erkennbar unsicher ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen.

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Auf den Ansatz aktiver latenter Steuern, welche nach Verrechnung der passiven latenten Steuern mit aktiven latenten Steuern verbleiben, wurde gemäß § 274 Absatz 1 Satz 2 HGB verzichtet.

3. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten

Das Stammkapital sowie die Kapitalrücklage werden zum Nennwert bilanziert.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt sind. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Passive latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich umkehren. Aktive latente Steuern werden – sofern Verlustvorträge bestehen – höchstens bis zur Höhe der passiven latenten Steuern gegengerechnet. Auf den Ansatz eines Aktivüberhangs latenter Steuern wurde gemäß § 274 Absatz 1 Satz 2 HGB verzichtet.

4. Fremdwährungsumrechnung

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst.

Bilanzposten werden zum Stichtag entsprechend § 256a HGB wie folgt bewertet:

Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisengeldkurs bei Entstehung der Verbindlichkeit oder zum höheren Stichtagskurswert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, bewertet (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

III. Erläuterungen zur Aktivseite der Bilanz

Anlagevermögen

Die immateriellen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen mit EUR 2.167.500,00 einen Anspruch auf eine Vermittlungsleistung für Investitionsprojekte. Diese Vermittlungsleistung hat keine planmäßige Nutzungsdauer. Es ist geplant, die vermittelten Projekte kurzfristig zu realisieren. Hinweise auf eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung haben sich nicht ergeben. Im Zuge der Umsetzung der Investitionsprojekte erfolgt eine Umwidmung der Vermittlungsprovisionen zu Anschaffungsnebenkosten für das vermittelte Sachanlagevermögen. Ab diesem Zeitpunkt werden planmäßige Abschreibungen mit der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der vermittelten Vermögensgegenstände erfolgen.

Das Sachanlagevermögen der Gesellschaft besteht im Wesentlichen aus Containern, die über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (auf Basis des Baudatums) von 15 Jahren auf einen Restwert je Containertyp planmäßig abgeschrieben werden. Der Restwert bemisst sich an dem nach Ablauf der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angenommenen Verwertungserlös.

Der Anlagenspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt.

In den Finanzanlagen sind die Beteiligungen an folgenden Gesellschaften ausgewiesen:

Firma Sitz Beteiligung (in %) Eigenkapital 31.12.2018 Ergebnis 2018
EUR EUR
BSI Blue Seas Direktinvestment I GmbH & Co. KG Hamburg 100% 8.102.003,14 -1.000.413,22
BSI Direktinvestment II GmbH & Co. KG Hamburg 100% -11.270,18 -4.224,68
BSI Achte Verwaltungs GmbH Hamburg 100% 16.144,27 2.293,98
BSI Logistics VIII GmbH & Co. KG Hamburg 100% 519.305,52 -242.328,74
BSI regulierte Direktinvestment II GmbH & Co. KG Hamburg 100% -11.505,95 -4.653,58
BSI Logistics III GmbH & Co KG Hamburg 100% 2.350.681,75 36.372,01
BSI Asset GmbH Hamburg 100% 9.018.439,96 375.742,66
Aves Storage GmbH & Co. KG Hamburg 94% -757.746,06 -214.294,77
BSI Logistics IX GmbH & Co. KG Hamburg 100% -1.059.473,96 -1.060.473,96
Aves Logistics Immobilien GmbH & Co. KG Hamburg 100% -5.019,82 -3.671,74

Die Beteiligung an der BSI Logistics III GmbH & Co. KG wurde im Geschäftsjahr 2018 aufgrund einer dauerhaften Wertminderung in Höhe von EUR 698.398,31 abgeschrieben.

Umlaufvermögen

Das Vorratsvermögen in Höhe von EUR 93.538,75 (Vorjahr: EUR 450.498,45) beinhaltet unvermietete Container, die im Zuge der Depotbereinigung und der hiermit einhergehenden Portfoliooptimierung in 2019 und 2020 veräußert werden sollen.

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2018 31.12.2017
EUR EUR
Forderungen aus Lieferung und Leistungen 3.632.497,09 3.781.415,08
darin enthaltene Wertberichtigungen auf Ford. aus Lief. und Leistungen 1.760.435,87 1.758.589,49
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 53.674.532,89 31.008.015,64
davon aus Lieferungen und Leistungen 21.040.096,54 4.398.818,14
davon aus Darlehen gegen Gesellschaftern 23.415.293,66 25.253.117,37
davon aus Zinsen gegen Gesellschaftern 1.147.075,73 117.565,01
davon aus Umsatzsteuerabtretungserklärungen 0,00 577.678,62
davon aus sonstigen Forderungen 8.072.066,96 660.836,50
davon aus Darlehen 6.962.442,42 0,00
davon aus Zinsen 433.604,60
davon Sonstiges 676.019,94 660.836,50
3.570.347,41
Sonstige Vermögensgegenstände 16.777.654,88 27.451.570,32
davon aus Darlehensgewährung 8.762.373,29 22.740.310,88
davon aus Zinsen 1.459.411,17 1.529.281,29
davon aus Steuern 152.945,20 2.021.451,79
davon Sonstiges 6.402.925,22 1.160.526,36
Summe Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände 74.084.684,86 62.241.001,04

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen überwiegend gegen Unternehmen, die als Containermanager fungieren und resultieren im Wesentlichen in Höhe von EUR 5.392.932,96 (Vorjahr: EUR 5.333.963,66) aus der Vermietung der Container, von denen EUR 1.760.435,87 (Vorjahr: EUR 1.758.589,49) wertberichtigt sind. Die übrigen Wertberichtigungen wurden aufgrund eines Rechtsstreites über einen Containerkaufvertrag gebildet.

Die Wertberichtigungen sind ausschließlich gegenüber fremden Dritten erfolgt.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 53.674.532,89 (Vorjahr: EUR 31.008.015,64) stammen im Wesentlichen in Höhe von EUR 30.377.736,08 (Vorjahr: EUR 25.253.117,37) aus gruppeninternen Darlehen, in Höhe von EUR 21.040.096,54 aus Forderungen aus Lieferung und Leistung (Vorjahr: EUR 4.398.818.14) sowie in Höhe von EUR 1.580.680,33 (Vorjahr: EUR 778.401,51) aus den aufgelaufenen Zinsen.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen mit EUR 9.923.282,04 (Vorjahr: EUR 25.470.554,76) Forderungen aus Abrufen und gewährten Darlehen gegenüber der BoxDirect Gruppe.

Kassen- und Bankbestände

Kassen- und Bankbestände 31.12.2018 31.12.2017
EUR EUR
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 6.285.938,55 8.940.445,39
davon verpfändet 4.056.470,86 4.056.470,86
Summe Kasse und Bankbestände 6.285.938,55 8.940.445,39

Aktive latente Steuern

Die aktiven latenten Steuern beruhen auf Bewertungsunterschieden des Container-Sachanlagevermögens. Der steuerliche Wertansatz beträgt EUR 44.072.441,27. Somit beträgt der Bewertungsunterschied EUR 4.091.611,02. Nach Abzug der Verlustvorträge errechnet sich ein Gewerbeertrag von EUR 4.595.240,73 sowie ein Körperschaftsteuereinkommen von EUR 6.794.339,44. Auf Basis des zugrunde liegenden Steuersatzes von 32,28 % errechnet sich eine aktive latente Steuer von EUR 11.389.580,18. Einschließlich der passiven latenten Steuern aus Tochtergesellschaften errechnet sich eine passive latente Steuer von EUR 2.295.183,46. Der entstandene Aktivüberhang wurde nicht angesetzt.

IV. Erläuterungen zur Passivseite der Bilanz

Eigenkapital

Das im Handelsregister eingetragene und voll eingezahlte Stammkapital beträgt EUR 25.000,00 (Vorjahr: EUR 25.000,00). Die Kapitalrücklage beträgt unverändert EUR 6.000.000,00.

Inklusive des Verlustvortrags in Höhe von EUR 26.122.103,30 (Vorjahr: 12.923.726,70) und des Jahresfehlbetrags in Höhe von EUR 2.586.022,63 (Vorjahr: EUR 13.198.376,60) resultiert zum Bilanzstichtag ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von EUR 22.683.125,93 (Vorjahr: EUR 20.097.103,30).

Die Gesellschaft ist somit bilanziell überschuldet. Grund dafür sind die in den Vorjahren und teilweise noch im Berichtjahr erzielten Umsatzerlöse aus der Vermietung von Containern, die nicht hoch genug waren, die laufenden Aufwendungen, insbesondere aus den Finanzierungen sowie den dabei zusätzlich anfallenden Kapitalbeschaffungskosten und den überwiegend nicht zahlungswirksamen Wechselkurseffekten zu decken. Darüber hinaus ist das Jahresergebnis der Gesellschaft mit Aufwendungen in Höhe von TEUR 2.620 zur Abdeckung der Risiken und Kosten aus den Rechtsstreitigkeiten mit der SLI Dritte Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Salzburg, Österreich (nachfolgend SLI Dritte) sowie einer einmaligen Abschreibung auf die Beteiligung der BSI Logistics III GmbH & Co. KG in Höhe von TEUR 698, belastet, die nicht wiederkehrend sind.

Die Geschäftsführung der BSI Blue Seas Investment GmbH geht allerdings weiterhin von der Going-Concern-Prämisse aus, da eine positive Fortführungsprognose angenommen wird. Der positiven Fortführungsprognose liegen folgende Sachverhalte zugrunde:

Die Geschäftsführung hat auf Basis der Unternehmensplanung eine Bewertung der Gesellschaft sowie deren Tochterunternehmen, die im Bereich des Seecontainer-Segmentes tätig sind, vorgenommen. Dazu wurden die erwarteten bis 2028 und danach verstetigten, geplanten, erzielbaren Mietraten, gestützt auf Daten Dritter, über die jeweilige geplante Nutzungsdauer der Seecontainer angesetzt und ein Ersatz wirtschaftlich verbrauchter Container unterstellt. Zusätzlich wurden die erwarteten Erlöse aus Verkäufen der Container anhand vorhandener Marktdaten ermittelt. Anhand dieser erwarteten, abgezinsten Netto-Rückflüsse ergab sich ein positiver Unternehmenswert. Bei der Kapitalisierung wurde ein markt- und unternehmensgerechter Zinssatz zu Grunde gelegt. Ausweislich der Planungsrechnung wird davon ausgegangen, dass zukünftig genügend Rückflüsse zur Verfügung stehen werden, die die Bedienung der finanziellen Verpflichtungen weiterhin ermöglichen.

Das Geschäftsmodell basiert bisher maßgeblich auf revolvierenden Finanzierungen über Direktinvestments. Wie auch in vergangenen Jahren ist geplant, auslaufende Direktinvestments zu refinanzieren bzw. zurückzuführen. Der Refinanzierungs- bzw. Rückführungsbedarf für 2019 beläuft sich auf EUR 29,7 Mio., der bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses vollständig refinanziert war. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass auch die revolvierenden zukünftigen zur Refinanzierung anstehenden Volumen, wie auch in der Vergangenheit, über neue Direktinvestments oder andere Finanzierungsinstrumente eingeworben werden können.

Mit Datum vom 15. August 2016 hat die Aves One AG für die BSI Blue Seas Investment GmbH gegenüber der BoxDirect GmbH (vormals: BoxDirect AG) eine Patronatserklärung abgegeben. Gegenstand dieser ursprünglich bis zum 31. Dezember 2016 befristeten Erklärung, ist die Zusicherung von genügend Vermögen, die es der BSI Blue Seas Investment GmbH ermöglicht, Ihren Verpflichtungen aus dem am 29. Juni 2016 geschlossenen Dienstleistungsvertrag bis zur vollständigen Erfüllung oder bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit nachzukommen. Zusätzlich ist die Erklärung an die Bedingung geknüpft, solange Bestand zu haben, wie die Aves One AG Gesellschafter der BSI Logistics GmbH und (indirekter) Gesellschafter der BSI Blue Seas Investment GmbH ist. Diese Erklärung wurde jährlich verlängert, letztmalig am 13. März 2019 bis zum 31. Dezember 2019. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass die entsprechenden Garantien durch die Aves One AG wieder bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden.

Mit Datum vom 11. Mai 2016 hat die Aves One AG für die BSI Blue Seas Investment GmbH gegenüber der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH (vormals: BoxDirect Vermögensanlagen AG) eine Patronatserklärung abgegeben. Gegenstand dieser Erklärung ist die Zusicherung von genügend Vermögen, die es der BSI Blue Seas Investment GmbH ermöglicht, Ihren Verpflichtungen aus dem am 6. Januar 2016 geschlossenen „Rahmenkauf-, Miet- und Rückkaufvertrag“ bis zur vollständigen Erfüllung oder bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit nachzukommen. Die Erklärung hat zudem solange bestand, wie die Aves One AG Gesellschafter der BSI Logistics GmbH und (indirekter) Gesellschafter der BSI Blue Seas Investment GmbH ist.

Mit Datum vom 12. Juli 2017 hat die Aves One AG für die BSI Blue Seas Investment GmbH gegenüber der BoxDirect Erste Vermögensanlagen GmbH (vormals: BoxDirect Erste Vermögensanlagen AG) eine Patronatserklärung abgegeben. Gegenstand dieser Erklärung ist die Zusicherung von genügend Vermögen, die es der BSI Blue Seas Investment GmbH ermöglicht, Ihren Verpflichtungen aus dem am 12. Juli 2017 geschlossenen „Rahmenkauf-, Miet- und Rückkaufvertrag“ bis zur vollständigen Erfüllung oder bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit nachzukommen. Die Erklärung hat zudem solange bestand, wie die Aves One AG Gesellschafter der BSI Logistics GmbH und (indirekter) Gesellschafter der BSI Blue Seas Investment GmbH ist.

Mit Datum vom 12. November 2018 hat die Aves One AG für die BoxDirect GmbH mehrere selbständige Höchstbetragsgarantien im Gesamtvolumen bis zu TEUR 43.761 (Produkt 248 bis 300) ausgesprochen. Gegenstand ist jeweils die Absicherung der Rückkaufverpflichtungen aus dem Container Direktinvestment Geschäft der BoxDirect GmbH. Die Garantie bleibt bis zum vollständigen Erlöschen sämtlicher der aus dem Container Direktinvestment entstehenden Verpflichtungen zum Rückkauf bestehen.

Die Geschäftsführung geht davon aus, dass die entsprechenden Garantien durch die Aves One AG wieder bis zum 31. Dezember 2020 gegeben werden.

Zum Bilanzstichtag besteht zudem ein kurzfristiger Forderungssaldo von EUR 24,5 Mio. gegenüber dem Mutterunternehmen. Die Liquiditätssteuerung, in die die Gesellschaft eingebunden ist, erfolgt auf Gruppenebene. Dort werden neben dem Direktinvestment auch andere Finanzierungsformen genutzt.

Die Geschäftsführung geht aufgrund der vorliegenden Sachverhalte mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass notwendige Finanzierungsmittel beschafft und bereitgestellt werden können um ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllen zu können.

Ausweichlich der Ergebnisse aus der vorgenommenen Bewertung der BSI Blues Seas Investment GmbH und ihren Tochtergesellschaften beinhaltet das Seecontainerportfolio der Gesellschaft erhebliche stille Reserven in Höhe von rund EUR 11,5 Mio. In den Seecontainerportfolios der Tochterunternehmen der BSI Blues Seas Investment GmbH sind ferner weitere stille Reserven von insgesamt EUR 44,6 Mio. vorhanden.

Rückstellungen

Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

Rückstellungen 31.12.2018 31.12.2017
EUR EUR
– für Rechtsstreitigkeiten 2.620.087,34 50.000,00
– für ausstehende Rechnungen 2.091.635,95 2.432.843,25
– für Erstellung, Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses 25.299,99 18.510,00
– für Erstellung der Steuererklärung 14.000,00 14.000,00
– für Aufbewahrungspflichten 500,00 500,00
– für Personalkosten 0,00 0,00
Summe Rückstellungen 4.751.523,28 2.515.853,25

Für die Abdeckung der Risiken und Kosten aus dem Rechtsstreit mit der SLI Dritte Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG wurden Rückstellungen in Höhe von EUR 2.620.087,34 gebildet. Wir verweisen hierzu auf den Lagebericht.

Die Rückstellung für ausstehende Rechnungen betrifft im Wesentlichen in Höhe von EUR 1.665.000,00 die Vergütung der BoxDirect GmbH (vormals BoxDirect AG), Oststeinbek (vormals Hamburg), aus dem bestehenden Dienstleistungsvertrag für das Geschäftsjahr 2018 sowie in Höhe von EUR 160.000,00 die Management Fee der BoxDirect Vermögensanlagen GmbH (vormals BoxDirect Vermögensanlagen AG), Oststeinbek (vormals Hamburg).

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben, soweit nicht anders angegeben, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten ist der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen.

Verbindlichkeiten 31.12.2018 31.12.2017
EUR EUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 287.819,31 556.958,38
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 23.699.034,34 22.534.323,83
davon gegenüber Gesellschaftern 1.572.061,53 6.825.505,43
davon aus Lieferungen und Leistungen 22.126.972,81 10.943.202,87
davon Darlehen einschl. Zinsen 0,00 1.443.438,85
davon aus sonstigen Verbindlichkeiten 0,00 3.322.176,68
Sonstige Verbindlichkeiten 154.359.354,17 161.131.046,13
davon aus Darlehen 143.372.815,24 148.477.070,48
– davon mit einer Laufzeit bis 1 Jahr: EUR 35.352.734,42
– davon mit einer Laufzeit zwischen 1 und 5 Jahre: EUR 108.020.080,82
davon Sonstiges 10.986.538,93 12.652.357,72
davon aus Steuern 0,00 1.617,93
Summe Verbindlichkeiten 178.346.207,82 184.222.328,34

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 1.572.061,53 (Vorjahr: EUR 6.825.505,43) resultieren aus der gruppeninternen Weiterbelastung von Konzernumlagen. Des Weiteren bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Konzerngesellschaften in Höhe von EUR 22.126.972,81 (Vorjahr: EUR 14.265.379,55) überwiegend aus dem Verkauf und der Vermietung von Containern.

Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen in Höhe von EUR 143.372.815,24 (Vorjahr: EUR 148.477.070,48) Darlehen und in Höhe von 10.986.538,93 (Vorjahr: 12.652.357,72) Verbindlichkeiten aus KMR-Verträgen gegenüber der BoxDirect Gruppe.

Sicherheiten

Zur Absicherung eines Teils der Verpflichtungen aus den Direktinvestments bestehen zwei Verpfändungskonten zugunsten der BoxDirect GmbH (vormals BoxDirect AG), die zum Bilanzstichtag unverändert einen Saldo in Höhe von TEUR 338 aufweisen.

Passive latente Steuern

Zu den passiven latenten Steuern wird auf die Ausführungen zu den aktiven latenten Steuern verwiesen.

V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres in Höhe von EUR 48.762.504,52 (Vorjahr: EUR 47.530.208,61) resultieren im Wesentlichen aus Mieteinnahmen aus der Vermietung von Containern in Höhe von EUR 15.885.125,73 (Vorjahr: EUR 16.482.466,17) sowie Verkaufserlösen durch die Veräußerung von Containern in Höhe von EUR 28.787.119,43 (Vorjahr: EUR 31.041.214,38).

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von EUR 991.589,03 (Vorjahr: EUR 3.634.676,86) resultieren im Wesentlichen aus Erträgen aus der Währungsumrechnung in Höhe von EUR 330.836,45 (Vorjahr: EUR 2.820.326,74) sowie aus Erträgen aus Anlagenabgängen durch Schäden in Höhe von EUR 477.921,41 (Vorjahr: EUR 385.439,17).

Materialaufwand

Der Materialaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

Materialaufwand 31.12.2018 31.12.2017
EUR EUR
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 17.735.143,13 28.370.973,54
Abgänge Sachanlagen durch Verkäufe 16.411.105,43 7.048.854,08
Wareneinsatz 1.324.037,70 21.322.119,46
Aufwendungen für bezogene Leistungen 17.878.448,27 13.643.869,41
Vergütung Asset Manager einschl. deren Weiterbelasteten Kosten wie Instandhaltung 17.878.448,27 13.643.869,41
Summe Materialaufwand 35.613.591,40 42.014.842,95

Abschreibungen

Die Abschreibungen in Höhe von EUR 1.986.395,35 (Vorjahr: EUR 2.348.319,19) sind im Wesentlichen in Höhe von EUR 1.973.264,96 (Vorjahr: EUR 1.743.199,75) Abschreibungen auf die im Anlagevermögen erworbenen Seecontainer. Im Berichtsjahr wurden in Höhe von EUR 698.398,31 (Vorjahr: EUR 0,00) Abschreibungen auf die Beteiligung an der BSI Logistics III GmbH & Co. KG vorgenommen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

Sonstige betriebliche Aufwendungen 31.12.2018 31.12.2017
EUR EUR
Fremdleistungen 4.031.624,71 6.398.701,60
davon für Kapitalbeschaffungskosten 3.656.366,44 6.093.725,27
davon sonstige Fremdleistungen 375.258,27 304.976,33
Verschiedene betriebliche Kosten 2.935.567,24 9.472.238,79
davon Holdingumlagen der Muttergesellschaft 1.572.061,53 5.735.556,00
davon Aufwendung aus Währungsumrechnung 736.648,54 3.133.440,06
davon Rechts- und Beratungsaufwendungen 399.044,07 482.040,60
davon Abschluss- und Prüfungskosten 32.939,99 35.830,00
davon Nebenkosten des Geldverkehrs 25.169,92 31.768,38
davon übrige Aufwendungen 169.703,19 53.603,30
Aufwendungen aus Schadenersatz für Risiken aus Rechtsstreitigkeiten 2.620.087,34 0,00
Vermittlungsprovision 1.665.000,00 0,00
Aufwendungen für Anlagenabgänge aus Finanzanlagen 9.400,00 0,00
Aufwendungen für Anlagenabgänge aus Schäden 96.766,62 85.401,63
Werbe- und Reisekosten 75.465,08 78.018,23
Reparaturen und Wartung EDV Hardware 54.762,00 89.814,77
Fahrzeugkosten 34.890,12 67.698,47
Forderungsverluste 3.651,67 0,00
Einzelwertberichtigung von Forderungen 1.846,38 284.603,83
Versicherungen, Beiträge und Abgaben 965,00 6.005,85
Summe sonstige betriebliche Aufwendungen 11.530.026,16 16.482.483,17

Zu den Risiken aus den Rechtsstreitigkeiten verweisen wir auf die Ausführungen zu den Rückstellungen bzw. auf den Lagebericht.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Im Berichtsjahr hat die Gesellschaft sonstige Zinsen und ähnliche Erträge in Höhe von EUR 4.639.379,38 (Vorjahr: EUR 3.874.450,65) aus gewährten Darlehen vereinnahmt. Davon entfallen sonstige Zinsen und ähnliche Erträge in Höhe von 4.520.897,19 (Vorjahr: EUR 2.919.750,19) auf Gesellschaften des Aves-Konzerns (verbundene Unternehmen).

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Im Berichtsjahr sind Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von EUR 7.091.506,98 (Vorjahr: EUR 6.983.157,47) aus erhaltenen Darlehen angefallen. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten solche an verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 39.423,13 (Vorjahr: EUR 408.214,12).

Bilanzverlust

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzverlust in Höhe von EUR 28.708.125,93 (Vorjahr: EUR 26.122.103,30) bestehend aus dem Verlustvortrag in Höhe von EUR 26.122.103,30 (Vorjahr: EUR 12.923.726,70) und dem Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 2.586.022,63 (Vorjahr: EUR 13.198.376,60) auf neue Rechnung vorzutragen.

VI. Haftungsverhältnisse/​Sonstige finanzielle Verpflichtungen

BSI Blue Seas Investment GmbH als Sicherungsgeber:

Für den mit Datum vom 15. Juni 2015 zwischen der AIV S.A., dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer Nordrhein und der BSI Logistics II GmbH & Co. KG über USD 30.741.000 geschlossenen „Seniordarlehensvertrag“ steht die BSI Blue Seas Investment GmbH als Drittsicherungsgeber für die Erfüllung der aus dem Darlehensvertrag entstehenden Verpflichtungen der BSI Logistics II GmbH & Co. KG ein. Das Risiko der Inanspruchnahme wird als gering eingeschätzt, da die Verpflichtungen aus diesem „Darlehensvertrag“ durch die BSI Logistics II GmbH & Co. KG vollständig und termingerecht erfüllt werden können und daher mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen ist. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine abweichende Beurteilung erforderlich machen würden, lagen bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses nicht vor.

Für den mit Datum vom 15. Juni 2015 zwischen dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer Nordrhein und der BSI Logistics II GmbH & Co. KG über USD 3.842.657 geschlossenen „Juniordarlehensvertrag“ steht die BSI Blue Seas Investment GmbH als Drittsicherungsgeber für die Erfüllung der aus dem Darlehensvertrag entstehenden Verpflichtungen der BSI Logistics II GmbH & Co. KG ein. Das Risiko der Inanspruchnahme wird als gering eingeschätzt, da die Verpflichtungen aus diesem „Darlehensvertrag“ durch die BSI Logistics II GmbH & Co. KG vollständig und termingerecht erfüllt werden können und daher mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen ist. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine abweichende Beurteilung erforderlich machen würden, lagen bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses nicht vor.

Für den mit Datum vom 28. Januar 2015 zwischen der AIV S.A., dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin und der BSI Logistics IV GmbH & Co. KG über USD 8.889.000 geschlossenen „Seniordarlehensvertrag“ steht die BSI Blue Seas Investment GmbH als Drittsicherungsgeber für die Erfüllung der aus dem Darlehensvertrag entstehenden Verpflichtungen der BSI Logistics IV GmbH & Co. KG ein. Das Risiko der Inanspruchnahme wird als gering eingeschätzt, da die Verpflichtungen aus diesem „Darlehensvertrag“ durch die BSI Logistics IV GmbH & Co. KG vollständig und termingerecht erfüllt werden können und daher mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen ist. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine abweichende Beurteilung erforderlich machen würden, lagen bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses nicht vor.

Für den mit Datum vom 28. Januar 2015 zwischen dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin und der BSI Logistics IV GmbH & Co. KG über USD 1.111.000 geschlossenen „Juniordarlehensvertrag“ steht die BSI Blue Seas Investment GmbH als Drittsicherungsgeber für die Erfüllung der aus dem Darlehensvertrag entstehenden Verpflichtungen der BSI Logistics IV GmbH & Co. KG ein. Das Risiko der Inanspruchnahme wird als gering eingeschätzt, da die Verpflichtungen aus diesem „Darlehensvertrag“ durch die BSI Logistics IV GmbH & Co. KG vollständig und termingerecht erfüllt werden können und daher mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen ist. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine abweichende Beurteilung erforderlich machen würden, lagen bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses nicht vor.

Für den mit Datum vom 03. März 2017 zwischen dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin und der BSI Logistics VII GmbH & Co. KG über EUR 20.000.000 geschlossenen „Rahmendarlehensvertrag“ steht die BSI Blue Seas Investment GmbH als Drittsicherungsgeber für die Erfüllung der aus dem Darlehensvertrag entstehenden Verpflichtungen der BSI Logistics VII GmbH & Co. KG ein. Das Risiko der Inanspruchnahme wird als gering eingeschätzt, da die Verpflichtungen aus diesem „Rahmendarlehensvertrag“ durch die BSI Logistics VII GmbH & Co. KG vollständig und termingerecht erfüllt werden können und daher mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen ist. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine abweichende Beurteilung erforderlich machen würden, lagen bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses nicht vor.

Für den mit Datum vom 14. Juni 2017 zwischen dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer Nordrhein und der BSI Logistics VI GmbH & Co. KG über EUR 20.000.000 geschlossenen „Rahmendarlehensvertrag“ steht die BSI Blue Seas Investment GmbH als Drittsicherungsgeber für die Erfüllung der aus dem Darlehensvertrag entstehenden Verpflichtungen der BSI Logistics VII GmbH & Co. KG ein. Das Risiko der Inanspruchnahme wird als gering eingeschätzt, da die Verpflichtungen aus diesem „Rahmendarlehensvertrag“ durch die BSI Logistics VII GmbH & Co. KG vollständig und termingerecht erfüllt werden können und daher mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen ist. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine abweichende Beurteilung erforderlich machen würden, lagen bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses nicht vor.

VII. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Aves One AG, Hamburg, (größter Konsolidierungskreis) einbezogen. Der Abschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und ist dort erhältlich.

Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin der Aves Storage GmbH & Co. KG, Hamburg.

Im Geschäftsjahr 2018 betrug die durchschnittliche Mitarbeiterzahl 3.

Die Geschäftsführer der Gesellschaft sind Herr Jörn Reinecke (bis 31.01.2019), Kaufmann, Hamburg, Herr Sven Meißner, Kaufmann, Lüneburg, sowie Herr Tobias Aulich, Kaufmann, Hamburg.

Die Geschäftsführer sind vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Die Bezüge der Geschäftsführung beliefen sich im Berichtsjahr auf insgesamt EUR 55.950,13.

VIII. Nachtragsbericht

Mit Urteil vom 4. Juni 2019 hat der 7. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts der SLI Dritte Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Salzburg, Österreich (nachfolgend SLI Dritte), die Forderung der Vertragsstrafe von USD 3,0 Mio. nebst Zinsen zuerkannt; die weitere Forderung der SLI Dritte in Höhe von USD 0,5 Mio. hat das Gericht jedoch abweichend von der ersten Instanz abgewiesen und das Urteil des Landgerichts Hamburg insoweit aufgehoben. Die BSI Blue Seas ist auf die Widerklage ein Teilbetrag von TUSD 30 zugesprochen worden. Gegen dieses Urteil hat die BSI Blue Seas am 1. Juli 2019 Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof („BGH“) eingelegt, über die der BGH noch nicht entschieden hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat die Feststellungsklage der SLI Dritte, gerichtet auf Abnahme und Zahlung der sogenannten Restcontainer aus dem Rahmenkaufvertrag vom 19. August 2013, rechtskräftig abgewiesen. Dies bedeutet, dass die BSI Blue Seas diese Container endgültig nicht mehr erwerben muss.

Die Forderung aus dem Urteil vom 4. Juni 2019 hat die BSI Blue Seas nach der Berichtsperiode vollständig geleistet, wobei diese Zahlung unter dem Vorbehalt der Rückforderung im Falle einer abweichenden BGH-Entscheidung erbracht wurde. Aufgrund der geleisteten Zahlung würde sich selbst im Falle einer Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde kein weitergehender Liquiditätsabfluss für die BSI Blue Seas ergeben.

Im Januar 2020 wurde die Identifizierung eines neuartigen Corona-Virus bei mehreren Erkrankten in China bekanntgegeben. Der zunächst in China lokal begrenzte Ausbruch der Krankheit entwickelte sich relativ schnell zu einer Pandemie mit Einfluss auf die globale Wirtschaft. Aufgrund möglicher, zeitlich verzögerter Marktbewegungen, Störungen der Produktions- und Lieferketten sowie der Unsicherheit hinsichtlich der Eindämmung der Viruskrankheit, Wirksamkeit der Hilfs- und Notprogramme ist das Ausmaß der negativen Auswirkungen von COVID-19 auf die Weltwirtschaft für den restlichen Jahresverlauf noch nicht verlässlich einschätzbar. Das mag für die einzelnen Regionen und Branchen recht unterschiedlich ausfallen. Während in Asien die Wirtschaft schon wieder anläuft, ist dies in Europa und den USA erst mit Verzögerung zu erwarten. Die Wiederherstellung der internationalen Produktions- und Lieferketten ist dabei von zentraler Bedeutung.

 

Hamburg, den 16. April 2020

Sven Meißner, Geschäftsführer

Tobias Aulich, Geschäftsführer

Brutto-Anlagenspiegel zum 31.12.2018

BSI Blue Seas Investment GmbH

Hamburg

Anschaffungs-Herstellungskosten 01.01.2018 Zugänge Abgänge- Umbuchungen
EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
Vermittlungsprovision 2.500.000,00 332.500,00-
EDV-Software 182.531,88 152.165,62
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2.682.531,88 152.165,62
332.500,00-
Immaterielle Vermögensgegenstände 2.682.531,88 152.165,62
332.500,00-
II. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung
PKW 15.695,46 8.283,00-
Seecontainer 64.589.735,52 4.461.707,25
17.759.319,84-
Betriebsausstattung 61.596,03
Büroeinrichtung 5.631,50
Hardware 2.641,06
Geringwertige Wirtschafts-güter 1.780,48 571,39
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 64.677.080,05 4.462.278,64
17.767.602,84-
Sachanlagen 64.677.080,05 4.462.278,64
17.767.602,84-
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligung BSI Logistics III GmbH & Co. KG 3.091.290,19
Beteiligung BSI Blue Seas Direktinvestment I GmbH & Co. KG 10.593.309,17
Beteiligung BSI Logistics VIII GmbH & Co. KG 1.383.633,68 472.752,28-
Beteiligung BSI Regulierte Direktinvestment II GmbH & Co. KG 1.000,00
Beteiligung BSI Direktinvestment II GmbH & Co. KG 1.000,00
Beteiligung Aves Storage GmbH & Co. KG 9.400,00
Beteiligung Aves Rail Junior III GmbH & Co. KG 9.400,00 9.400,00-
Beteiligung BSI Asset GmbH 15.438.717,07
Beteiligung BSI Achte Verwaltungs GmbH 12.500,00
Beteiligung BSI Logistics IX GmbH & Co. KG 0,00 1.000,00
Beteiligung Aves Logistics Immobilien GmbH & Co. KG 0,00 100,00
Anteile an verbundenen Unternehmen 30.540.250,11 1.100,00
482.152,28-
Finanzanlagen 30.540.250,11 1.100,00
482.152,28-
97.899.862,04 4.615.544,26
18.582.255,12-
kumulierte Abschreibungen 31.12.2018 Abschreibungen Zuschreibungen- vom 01.01.2018 bis 31.12.2018
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
Vermittlungsprovision
EDV-Software 3.011,88 1.908,00
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.011,88 1.908,00
Immaterielle Vermögensgegenstände 3.011,88 1.908,00
II. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung
PKW 7.412,46 436,00
Seecontainer 3.221.609,39 1.973.264,96
Betriebsausstattung 50.067,03 9.765,00
Büroeinrichtung 1.347,50 376,00
Hardware 93,06 74,00
Geringwertige Wirtschafts-güter 2.351,87 571,39
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.282.881,31 1.984.487,35
Sachanlagen 3.282.881,31 1.984.487,35
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligung BSI Logistics III GmbH & Co. KG 698.398,31
Beteiligung BSI Blue Seas Direktinvestment I GmbH & Co. KG 0,00
Beteiligung BSI Logistics VIII GmbH & Co. KG 0,00
Beteiligung BSI Regulierte Direktinvestment II GmbH & Co. KG 0,00
Beteiligung BSI Direktinvestment II GmbH & Co. KG 0,00
Beteiligung Aves Storage GmbH & Co. KG 0,00
Beteiligung Aves Rail Junior III GmbH & Co. KG 0,00
Beteiligung BSI Asset GmbH 0,00
Beteiligung BSI Achte Verwaltungs GmbH 0,00
Beteiligung BSI Logistics IX GmbH & Co. KG 0,00
Beteiligung Aves Logistics Immobilien GmbH & Co. KG 0,00
Anteile an verbundenen Unternehmen 698.398,31
Finanzanlagen 698.398,31
3.285.893,19 2.684.793,66
Buchwert 31.12.2018 Buchwert 31.12.2017
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
Vermittlungsprovision 2.167.500,00 2.500.000,00
EDV-Software 331.685,62 181.428,00
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2.499.185,62 2.681.428,00
Immaterielle Vermögensgegenstände 2.499.185,62 2.681.428,00
II. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung
PKW 0,00 8.719,00
Seecontainer 48.070.513,54 61.749.160,30
Betriebsausstattung 11.529,00 21.294,00
Büroeinrichtung 4.284,00 4.660,00
Hardware 2.548,00 2.622,00
Geringwertige Wirtschafts-güter 0,00 0,00
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 48.088.874,54 61.786.455,30
Sachanlagen 48.088.874,54 61.786.455,30
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligung BSI Logistics III GmbH & Co. KG 2.392.891,88 3.091.290,19
Beteiligung BSI Blue Seas Direktinvestment I GmbH & Co. KG 10.593.309,17 10.593.309,17
Beteiligung BSI Logistics VIII GmbH & Co. KG 910.881,40 1.383.633,68
Beteiligung BSI Regulierte Direktinvestment II GmbH & Co. KG 1.000,00 1.000,00
Beteiligung BSI Direktinvestment II GmbH & Co. KG 1.000,00 1.000,00
Beteiligung Aves Storage GmbH & Co. KG 9.400,00 9.400,00
Beteiligung Aves Rail Junior III GmbH & Co. KG 0,00 9.400,00
Beteiligung BSI Asset GmbH 15.438.717,07 15.438.717,07
Beteiligung BSI Achte Verwaltungs GmbH 12.500,00 12.500,00
Beteiligung BSI Logistics IX GmbH & Co. KG 1.000,00 0,00
Beteiligung Aves Logistics Immobilien GmbH & Co. KG 100,00 0,00
Anteile an verbundenen Unternehmen 29.360.799,52 30.540.250,11
Finanzanlagen 29.360.799,52 30.540.250,11
79.948.859,68 95.008.133,41

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die BSI Blue Seas Investment GmbH, Hamburg

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der BSI Blue Seas Investment GmbH – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BSI Blue Seas Investment GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, den 16. April 2020

Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

durch:

Jessen, Wirtschaftsprüfer

Hornow, Wirtschaftsprüferin

Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.

Die Ergebnisverwendung wurde wie im Jahresabschluss vorgeschlagen auf der Gesellschafterversammlung am 20.04.2020 in Hamburg beschlossen.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Gesellschafterversammlung am 20.04.2020 in Hamburg festgestellt.

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