In seiner Mitgliederversammlung am Vorabend des Branchensummit hat der BSI beschlossen, die Selbstverpflichtung zur Erstellung eines Prospektgutachtens nach IDW S4 nicht mehr aufrecht zu halten. Es steht nun folglich im alleinigen Ermessen des Anbieters eines geschlossenen Fonds, ob er weiterhin noch einen externen Wirtschaftsprüfer einen Prospekt auf seine Übereinstimmung mit dem Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer überprüfen lässt.
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