BTC Corner Ltd., Valletta/Malta, ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Die BaFin weist darauf hin, dass sie der BTC Corner Ltd. keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die BTC Corner Ltd. bietet Interessenten auf ihrer Internetseite www.bitcoincorner.eu Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen an. Dort gibt sie zudem an, noch ein sogenanntes Initial Coin Offering (ICO) durchzuführen.
ICOs können für Anleger erhebliche Risiken bergen. Darauf hat die BaFin bereits vor mehreren Monaten
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