Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der BTSW Consulting Service GmbH mit Sitz in Bruck, Landkreis Ebersberg, mit Verfügung vom 29. September 2014 das weitere Betreiben des Finanztransfergeschäftes untersagt.
Die BTSW Consulting Service GmbH hat unerlaubt Zahlungsdienste betrieben, indem sie Gelder auf eigenen Konten in Deutschland entgegennahm und diese im Auftrag eines US-amerikanischen Unternehmens oder anderer Auftraggeber weiterleitete.
Mit der Annahme und der Weiterleitung der Beträge über inländische Konten hat die BTSW Consulting Service GmbH das Finanztransfergeschäft gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 6 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) ohne die nach § 8 Abs. 1 Satz 1 ZAG erforderliche Erlaubnis betrieben. Die BaFin hat gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 ZAG die sofortige Einstellung dieser Geschäfte gegenüber der BTSW Consulting Service GmbH angeordnet.
Die Verfügung ist bestandskräftig.
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