Startseite Allgemeines Bündnis gegen Wucher der Verbraucherzentrale Hamburg
Allgemeines

Bündnis gegen Wucher der Verbraucherzentrale Hamburg

Teilen

Gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Sachsen, dem Institut für Finanzdienstleistungen (iff) und dem Hamburger Rechtsanwalt Prof. Dr. Udo Reifner haben wir im Januar 2018 das „Bündnis gegen Wucher“ gegründet. Seitdem haben sich weitere Organisationen und Einzelpersonen dem Bündnis angeschlossen. Das Ziel aller Beteiligten: Gegen überhöhte Kreditzinsen sowie sinnlose und teure Zusatzversicherungen von Banken vorgehen, Banken-Wucher eindämmen und Rechtssicherheit für Verbraucher schaffen.

Kostenfalle Restschuldversicherung

Wucher ist in Deutschland zwar gesetzlich verboten, doch es gibt Umgehungsmöglichkeiten, die systematisch ausgenutzt werden. Üblich ist beispielsweise, den Kreditabschluss mit einer häufig sinnlosen und teuren Restschuldversicherung zu verbinden, deren Kosten ebenfalls kreditfinanziert werden. Doch die Kosten der Restschuldversicherung werden nicht im effektiven Jahreszins ausgewiesen. Damit kennen Verbraucher den „wahren“ Preis ihres Kredits nicht und werden von Anfang an wirtschaftlich überfordert. Die Auswirkungen auf die Kreditnehmer sind oft gravierend. Viele Betroffene sind psychisch stark belastet, weil sie die Raten kaum noch oder nicht mehr aufbringen können. Nicht selten kann die Situation nur über eine Verbraucherinsolvenz gelöst werden.

Über 22.000 Euro für Restschuldversicherung: Wozu diese Kostenintransparenz führen kann, zeigt der Fall einer Verbraucherin, die wegen einer Autoreparatur und einer Zahnbehandlung zwei Kredite aufgenommen hat. Bei einem Nettokredit über 40.100 Euro wurde ihr zusätzlich eine Restschuldversicherung zum Preis von 22.328 Euro mitverkauft. Rechnet man die Kosten der Versicherung in die Gesamtkreditkosten ein, ergibt sich ein Effektivzins von knapp 30 Prozent. Im Vertrag stehen jedoch nur 10,95 Prozent.

Gut zu wissen

Die Kosten für Restschuldversicherungen stehen in keinem Verhältnis zu deren Leistungen. Die Versicherungspolicen sind oft nutzlos, weil typische Risiken wie Arbeitslosigkeit nicht ausreichend abgesichert werden und ihre Eintrittspflicht durch Klauseln im Kleingedruckten weitestgehend ausgeschlossen wird. Außerdem verteuert die Versicherung unnötig den Kredit, denn Versicherungsprämie und Vermittlungsprovision werden zur Kreditsumme addiert und Kreditnehmer zahlen auch für die Versicherung Zinsen. Zudem kassiert die Bank eine hohe Provision für die Vermittlung der Versicherung.

Kettenkredite, hohe Zinsen und Umschuldung

Auch verschiedene Kreditformen können unter dem Wucheraspekt gesehen werden, so zum Beispiel Dispo- oder Kreditkartenkredite mit Zinssätzen von 12 bis 16 Prozent pro Jahr. So verlangt beispielsweise die Targobank aktuell 12,43 Prozent Zinsen pro Jahr, wenn die vertraglich vereinbarte Überziehung des Plus-oder Komfort-Girokontos über 50 bzw. 100 Euro hinausgeht. Für die Mastercard Select werden sogar 16,18 Prozent pro Jahr gefordert.

Noch besser verdient diese Bank jedoch am Verkauf ihrer „Individual-Kredite“ mit einer Kreditlebensversicherung. Das wird Verbrauchern bei der Aufnahme eines Nettokredits über 24.000 Euro eine Kreditlebensversicherung zum Preis von knapp 8.000 Euro mitverkauft. Wir meinen: Das ist moderner Wucher! Regelmäßig kommt es dazu, dass Betroffene diese finanzielle Last nicht mehr tragen können und es folgen teure Umschuldungen.

Acht Kettenkredite: Der Hamburger Rechtsanwalt Prof. Dr. Udo Reifner, der auch als Kreditsachverständiger vor Gerichten tätig ist, kennt eine Darlehensnehmerin mit einer Kette von acht (!) Kreditverträgen: „Die Kundin hat so gut wie keine Chance, ohne gerichtliche Hilfe schuldenfrei zu werden. Die vertraglichen Laufzeiten schieben das Vertragsende immer weiter in die Zukunft – bis in ihre Rente hinein. Und trotz der Rückführung aller Kredite ist ihre Schuld über mehr als 19 Jahre von knapp 18.000 Euro auf über 47.000 Euro gestiegen.“

Gesetzgeber muss endlich handeln

Wucher ist eigentlich gesetzlich verboten und dennoch gängige Praxis in Deutschland, denn viele Fälle werden einfach nicht geahndet. Laut Gesetzestext (§ 138 Absatz 2 BGB) liegt Wucher dann vor, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung existiert und dabei die Notlage eines Verbrauchers ausgenutzt wird, also Kreditinstitute vor allem bei Menschen mit finanziellen Problemen besonders kräftig abkassieren.

Noch sind Verbrauchern oft die Hände gebunden, um sich effektiv gegen Kreditwucher zur Wehr zu setzen. Dass dringend etwas geschehen muss, zeigen die vielen Schicksale, mit denen unsere Schuldnerberaterinnen und -berater täglich konfrontiert sind.

Danke für Ihren Hinweis!

Viele Menschen sind unsicher, wann es sich um Wucher handelt und welche Rechte ihnen zustehen. Das Bündnis will Aufklärungsarbeit leisten und auf Missstände aufmerksam machen. Wucher muss in der Öffentlichkeit wie auch in der Politik diskutiert und gestoppt werden. Informieren Sie uns, wenn man Sie über den Tisch gezogen hat.

 

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Moin

EKD: Weihnachten als Quelle der Hoffnung trotz Krisen Die Evangelische Kirche in...

Allgemeines

Christian Lindner und die FDP: Zurück in den Bundestag – mit 137 Milliarden Gründen für „Freiheit“

Da ist er wieder, unser Lieblings-Finanzjongleur Christian Lindner, bereit für die Bundestagswahl...

Allgemeines

Frau in New Yorker U-Bahn angezündet: Mordanklage gegen Verdächtigen

In New York erschüttert ein grausames Verbrechen die Stadt: Am vergangenen Sonntag...

Allgemeines

Night News

Bundespräsident Steinmeier ruft zu Zusammenhalt nach Magdeburger Anschlag auf Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier...