Bürger-Energie Heldhansenhof eG geht in Insolvenz

Published On: Sonntag, 01.12.2013By

Man hört viel von Bürgerenergie Genossenschaften, zum Beispiel bei Windrädern. Das so was auch nach Hinten los gehen kann zeigt das Beispiel der Bürger-Energie Heldhansenhof EG. Auch hier verlieren Anleger wieder Geld, ohne das ein vertrieb daran beteiligt war.

AZ: 8 IN 298/13

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des

 

Bürger-Energie Heldhansenhof eG, Kandelstr. 12, 79286 Glottertal (AG Freiburg, GnR 700068), vertr. d.: 1. Alexander Robert Bierbaum, 79286 Glottertal, (Vorstand), 2. Alexander Ajit Völkel, 79286 Glottertal, (Vorstand)

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 29.11.2013 das Insolvenzverfahren eröffnet. Dies ist ein Hauptinsolvenzverfahren gem. Art. 3 Abs. 1 EuInsVO.

Zum Insolvenzverwalter (§§ 27 I, 56 InsO) wird ernannt:

Rechtsanwalt Thilo Braun, Schillerstr 2, 79102 Freiburg i. Br., Tel.: 0761-703900, Fax: 0761/7039052

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.01.2014 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten.

Es wird gemäß § 5 Abs. 2 InsO für das Verfahren das schriftliche Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 11.02.2013 auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Freiburg, Außenstelle Bismarckallee 2, 79098 Freiburg, Zimmer Nr. 206 (2. OG) zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Stichtag zur ersten Gläubigerversammlung und zum Prüfungstermin (§ 176 InsO), wird bestimmt auf 18.02.2014. Des weiteren kann Beschlussfassung über die evtl. Wahl eines anderen Insolvenzverwalters und die in den §§ 66, 100, 149, 160 InsO bezeichneten Angelegenheiten erfolgen. Spätestens zum 18.02.2014 müssen der schriftliche Widerspruch mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet sowie evtl. Anträge zu den oben genannten Angelegenheiten  beim Insolvenzgericht eingehen. Im Falle des Widerspruchs gegen eine angemeldete Forderung ist anzugeben, ob sie nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

 

Weitere Zustellungen an die Gläubiger werden voraussichtlich nicht erfolgen, es wird ausdrücklich auf die Veröffentlichungen unter www.insolvenzbekanntmachungen.de verwiesen.

 

Freiburg, 29.11.2013

Amtsgericht Freiburg

-Insolvenzgericht-

One Comment

  1. Jörg Hauser Sonntag, 01.12.2013 at 10:05 - Reply

    Die grünen Schafe werden geschoren, es sei ihnen gegönnt

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